FireflyTraining ausgeschlossen Die neuen Adobe CC Nutzungsbedingungen mit Klartext sind da

// 14:42 Do, 20. Jun 2024von

Wie angekündigt hat Adobe seine (amerikanischen) Nutzungsbedingungen nun nochmals deutlich überarbeitet - eine erste Anpassung Anfang Juni hatte hohe Wellen geschlagen, da viele Nutzer das Update fälschlicherweise so auslegten, dass sich Adobe darin sowohl Nutzungsrechte auf den Content, welcher mit den Tools erstellt wurde, zusichern ließe, als auch den Content für das Training seines generativen KI-Modells Firefly verwenden wolle.


Dies stimme jedoch nicht, versichert Adobe, die Änderungen seien marginal gewesen und rein formaler Natur. Um alle Zweifel zu zerstreuen, wurden die Nutzungsbedingungen nun klarer und enger formuliert, auch finden sich zu jedem Abschnitt leicht verständliche Erklärungen dazu, was dort definiert wird.



So heißt es zu Abschnitt 2.2, eine der Passagen, deren Änderung mißverstanden wurde (automatisch übersetzt):



"Abschnitt 2.2 bedeutet:


Niemand außer Ihnen ist Eigentümer Ihrer Inhalte, aber wir benötigen den Zugriff auf Ihre Inhalte, um die Anwendungen und Dienste von Adobe zu betreiben. Wir beschränken unseren Zugriff auf ganz bestimmte Zwecke. (...)


Was wir nicht tun: Wir scannen oder überprüfen keine Inhalte, die lokal auf Ihrem Gerät gespeichert sind. Wir trainieren auch keine generativen KI-Modelle auf Ihren Inhalten oder denen Ihrer Kunden, es sei denn, Sie haben die Inhalte auf dem Adobe Stock-Marktplatz eingestellt."



Bezüglich der Nutzungsrechte erläutert Adobe folgendes:



"Abschnitt 4.3 bedeutet:



Sie sind Eigentümer Ihrer Inhalte. Aber um unsere Produkte und Dienste nutzen zu können, müssen Sie uns die Erlaubnis erteilen, Ihre Inhalte zu nutzen, wenn sie in unserer Cloud gespeichert oder verarbeitet werden. Diese Erlaubnis wird als Lizenz bezeichnet.


Diese Lizenz ermöglicht es uns, Ihnen unsere Produkte und Dienstleistungen anzubieten, z. B. wenn Sie Ihre Inhalte teilen oder auf Behance veröffentlichen möchten. Denn es sind Ihre Inhalte - nicht unsere.



Diese Lizenz gibt uns nicht die Erlaubnis, generative KI-Modelle mit Ihren Inhalten oder denen Ihrer Kunden zu trainieren. Wir trainieren keine generativen KI-Modelle mit Ihren Inhalten oder denen Ihrer Kunden, es sei denn, Sie haben die Inhalte auf dem Adobe Stock-Marktplatz eingestellt.



Wir fragen Sie auch, ob Sie uns helfen möchten, unsere Produkte und Dienstleistungen zu verbessern, aber das ist nie erforderlich. Wenn Sie uns bei der Verbesserung unserer Produkte helfen möchten, benötigen wir eine begrenzte Lizenz für Ihre Inhalte für diesen speziellen Zweck."



Die Aussage ist also klipp und klar, dass man bei Verwendung von Adobe-Tools keine Angst haben müsse, dass das erstellte oder verwendtete Videomaterial zum Training von generativen KI-Modellen verwendet wird. Wird dieses jedoch über Adobe Stock angeboten, gelten andere Regeln.



Die deutschen Nutzungsbedingungen sind übrigens noch von Stand 17. Februar 2024 und haben somit (noch) kein "Lesbarkeits-Update" erhalten.



Derweil brauen sich jedoch neue Wolken über Adobe zusammen, denn wie Heise berichtet, wird das Unternehmen nun vom US-Justizministerium wegen intransparenten Kündungsbedingungen bei ihren Abonnements verklagt. So werde laut der US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) bei Abschluss des jährlichen, monatlich bezahlten Abos nicht deutlich genug darauf hingewiesen, dass sich die Gebühr bei vorzeitiger Kündigung auf 50% der noch offenen Monatsbeträge beläuft. Auch mache Adobe die Kündigung eines Abos unnötig kompliziert, lautet ein weiterer Vorwurf.



Interessanterweise hat Scott Belsky, Chefstratege bei Adobe, gegenüber The Verge die jüngste Aufregung um die geänderten Nutzungsbedingungen zum Teil just auf die Umstellung auf das Abomodell zurückgeführt. So hätten einige Anwender die Umstellung damals negativ aufgenommen, und bei Anlässen wie diesem (Mißverständnisse bei der Änderung der Bedingungen) würde dieser Frust teilweise wieder hochkommen, so seine Einschätzung - womit er sicher nicht ganz unrecht haben dürfte.


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