Vor kurzem aktualisierte Adobe die Nutzungsbedingungen seiner Creative- und Document Cloud-Tools, was eine größere Aufregung in Anwenderkreisen verursachte. Das Update wurde vielfach so ausgelegt, dass sich Adobe darin weitreichende Nutzungsrechte auf den Content, welcher mit den Tools erstellt oder bearbeitet wurde, zusichern läßt. Auch der Verdacht, Adobe wolle den Content seiner Anwender zum Training generativer KI-Modelle verwenden, machte die Runde.
Dies sei laut Adobe jedoch alles ein großes Mißverständnis, denn beim Update der Bedingungen sei es erstens nur darum gegangen, bereits bestehende Klauseln zu verdeutlichen, und zweitens würden die Nutzungsrechte nur für die Bereitstellung der Dienste benötigt - es gehe keinesfalls darum, Usercontent zu verwerten oder gar für KI-Trainings zu verwenden.
"Zur Klarstellung: Adobe benötigt eine eingeschränkte Lizenz für den Zugriff auf Inhalte ausschließlich zum Zweck des Betriebs oder der Verbesserung der Dienste und Software sowie zur Durchsetzung unserer Bedingungen und zur Einhaltung von Gesetzen, z. B. zum Schutz vor missbräuchlichen Inhalten."
Eine dahingehende Stellungnahme erschien bereits letzten Donnerstag, hatte jedoch wie es scheint nicht die gewünschte Wirkung. Nun sollen zum 18. Juni demnach nochmals überarbeitete Nutzungsbedingungen erscheinen, welche diesmal eindeutiger und verständlicher formuliert sein sollen. Neben juristischen Formulierungen sollen die Sachverhalte zum Teil auch in einfachen Sätzen erläutert werden.
Wir hatten uns die Änderungen der Nutzungsbedingungen letzte Woche kurz angesehen und tatsächlich schien es in den laut Adobe aktualisierten Passagen nur um eine Präzisierung bezüglich einem bereits stattfindendem Zugriff auf Userinhalte zu gehen. So benötige Adobe Zugriff auf hochgeladene Inhalte unter anderem, um auszuschließen, dass diese rechtswidrig sind (Kindesmißbrauch oä. darstellen). Die Änderung spezifiziert, dass dafür sowohl automatische Scans als auch manuelle Methoden angewendet werden, jedoch immer in einem gesetzlich vorgegeben Rahmen.

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Wie Adobe nun ausdrücklich betont, ist mit Machine-learning in diesem Fall keine generative KI gemeint und es bestehe die Möglichkeit, diese Content Analyse für die Produktverbesserung zu deaktivieren (opt-out). Darüberhinaus seien Anbieter gesetzlich verpflichtet, die auf ihren Servern gespeicherten Daten auf gesetzeswidrige Inhalte zu kontrollieren - Adobe formuliert es so:
"Adobe überprüft keine Inhalte, die lokal auf Ihrem Computer gespeichert sind. Inhalte, die Sie auf unsere Server hochladen, werden von Adobe - wie bei allen Plattformen, die Inhalte hosten - automatisch gescannt, um sicherzustellen, dass wir kein Material, das mit sexuellem Kindesmissbrauch in Verbindung steht, zu hosten. Wenn unser automatisches System ein Problem meldet, wird es von einem Mitarbeiter überprüft. Die einzigen anderen Fälle, in denen ein Mensch Ihre Inhalte überprüft, sind auf Ihren Wunsch hin (per Support-Anfrage), wenn sie auf einer öffentlich zugänglichen Website veröffentlicht werden, oder um gesetzliche Bestimmungen einzuhalten.
Dies alles soll nun bis nächste Woche deutlicher in den Nutzungsbedingungen herausgearbeitet werden, um künftig solche Mißverständnisse und voreilige Aufregung zu vermeiden.
Letztlich geht es Adobe darum, das Vertrauen seiner Anwender (zurück-) zu gewinnen, denn tatsächlich führt der Vorfall vor Augen, was der inhärente Nachteil aller Cloud-Dienste ist: Allein schon für das Speichern und Verarbeiten von Daten auf externen Servern benötigt der Anbieter Zugriff, ohne einen solchen sind Cloud-Dienste oder Software-Plattformen per se nicht denkbar. Bei der Nutzung gibt man als Nutzer die betreffenden Daten somit zwangsläufig aus der Hand, sodass streng vertrauliche Daten dort grundsätzlich nicht sehr gut aufgehoben sind. Letztlich kann man als Nutzer nicht selbst kontrollieren, auf welche Daten ein Anbieter wann zugreift und wofür - dies betrifft jedoch wie gesagt jedes externe Datenhosting und jeden Softwaredienst mit Cloud-Zugriff. An seine Nutzungsbedingungen ist ein Anbieter jedoch immerhin rechtlich gebunden.