Die Sorge um die Existenz auf Grund der Coronakrise ist bei vielen selbstständigen Medienschaffenden und Kleinunternehmern groß. Mittlerweile werden daher immer mehr Soforthilfe-Maßnahmen auch auf lokaler Ebene auf den Weg gebracht. Jüngstes Beispiel Berlin: Der Berliner Senat hat soeben nach dem Soforthilfe I Paket jetzt auch das Soforthilfe II Paket beschlossen, das sich explizit an Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer richtet, zu denen viele Medienschaffende in Berlin zählen.

Insgesamt stehen für die Soforthilfe II 100 Mio. Euro zur Verfügung die bis auf 300 Mio Euro aufgestockt werden können. Die Soforthilfsprogramme I und II für Berlin erreichen damit ein Gesamtvolumen von 600 Mio. Euro.
„Die Soforthilfe II wendet sich an die besonders hart von der Corona-Krise getroffene Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige vor allem aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus.“
Der Zuschuss wird in Höhe von 5.000 Euro gezahlt und soll bei Bedarf mehrfach beantragt werden können. Die Formulareinreichung soll ausschließlich online erfolgen. Entsprechende Online-Formulare sollen demnächst zur Verfügung stehen.
„Damit die Mittel so effizient und zielgruppengerecht wie möglich eingesetzt werden, sollen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Es muss im Einzelfall nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden, dass ein Zuschuss für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz in der Corona-Krise erforderlich ist;
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- Im Rahmen der Antragstellung soll erklärt werden, dass Hilfsprogramme des Bundes oder andere zur Verfügung stehende Hilfsprogramme bzw. Ansprüche aus der sozialen Sicherung und anderen gesetzlichen Leistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Grundsicherung) in Anspruch genommen bzw. beantragt werden;
- Über- oder Doppelkompensationen durch die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Maßnahmen oder Programmen sollen von vornherein vermieden bzw. im Nachhinein korrigiert werden. Der Zuschuss übernimmt deshalb auch die Funktion einer Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Inanspruchnahme anderer Ansprüche;
- Die Höhe des Zuschusses wird auf 5.000 Euro begrenzt. Er kann gegebenenfalls mehrmals beantragt werden, erneut nach sechs Monaten für Einzelpersonen sowie nach drei Monate für Mehrpersonenbetriebe.“
Mehr Informationen zu den vielen verschiedenen Soforthilfemaßnahmen verschiedener staatlicher Stellen in unserem Ratgeber: Coronavirus-Krise: Aktuelle Soforthilfen für Unternehmen und Selbständige - eine Übersicht.