Frage von Frank Glencairn:Wieder mal ein ganz großer Wurf des Gesetzgebers.
Kann sich eigentlich irgendjemand daran erinnern, daß irgendeine Entscheidung, irgendeiner Regierung (egal welcher Farbkombination), irgendwann mal irgendwas anderes bedeutet hat als: Etwas das ich vorher durfte ist jetzt verboten, oder ich muß dafür (mehr) zahlen, oder beides?
Ab dem 25. Mai 2018 gilt: Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung. Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos im Rahmen des KUG nur noch von der so genannten „institutionalisierten“ Presse und dem Rundfunk sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und genutzt werden. Damit haben z.B. freie Sportfotografen, freie Konzertfotografen, Hochzeitsfotografen und der gesamte Bereich Street Photography ab dem 25. Mai 2018 ein gravierendes Problem. Gemäß Art. 2 Abs. 1 DSGVO gilt die DSGVO ohne Einschränkungen „für ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen“. Damit ist jegliche „automatisierte Verarbeitung“ ohne Einwilligung oder „berechtigtes Interesse“ grundsätzlich verboten. Nur, wenn ein so genannter Erlaubnistatbestand der DSGVO in Frage kommt, kann ausnahmsweise eine Erlaubnis vorliegen. Somit ist dann jede digitale Speicherung von personenbezogenen Fotos grundsätzlich verboten.
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wi ... rafen.html
Antwort von dosaris:
"Frank Glencairn" hat geschrieben:
... anderes bedeutet hat als: Etwas das ich vorher durfte ist jetzt verboten, oder ich muß dafür (mehr) zahlen, oder beides?
sowas nennt sich in Polit-Sprech:
Wirtschaftsförderungs-Maßnahme
Alles, was den Preis hochtreibt, fördert die Wirtschaft.
Ansonsten Dank für den Link:
ich gehe davon aus, dass das Prinzip der konkludente Zustimmung weiterhin gilt !?
Antwort von cantsin:
Wenn ich den Artikel richtig verstehe, wird Fotografie zur "Datenerhebung" nicht wegen des Bilds an sich, sondern wegen der (EXIF-) Metadaten. So weit, so durchaus verständlich (wenn man sich mal die Brille des Datenschützers oder Netzaktivisten aufsetzt).
Nötig wären jetzt Kameramenüs, mit denen sich EXIF abschalten lässt. Was sowieso sinnvoll wäre, z.B. für investigativen Fotojournalismus, um sich vor Repressalien zu schützen.
Antwort von Auf Achse:
Und der nächste Schritt sind Apps die jegliche Gesichter automatisch blurren (müssen). Schaut dann sicher super aus wenn auf zB Konzerten nur noch verschwommene rosa Flecken sind wo mal Gesichter waren.
Auf Achse
Antwort von Alf_300:
----„institutionalisierten“ Presse und dem Rundfunk sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen
Für mich ist das eine Kampfansage an Youtube & Co
Antwort von dienstag_01:
Ich hab hier noch ne analoge Nikon rumliegen. Die ist ja jetzt Gold wert ;)
Äh, falls se noch geht.
Antwort von dosaris:
Alf_300 hat geschrieben:
----„institutionalisierten“ Presse und dem Rundfunk sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen
Für mich ist das eine Kampfansage an Youtube & Co
mE nicht grundsätzlich, denn YT ist doch Bestandteil der institutionalisierten Presse.
Aber auch hier:
dies Gesetz erscheint mir schlampig gemacht!
Soll die neue DSGVO auch in D gelten, wenn der Veröffentlicher und die institutionalisierte Presse (zB YT)
nicht ihren Sitz in D haben?
Fragwürdig wäre, ob ein uploader in deren Auftrag/interesse handelt.
Wohl eher nicht?! -> Grauzone
Antwort von cantsin:
Die Ausführungen zur "institutionalisierten Presse" sind etwas seltsam, weil in Deutschland (a) die Pressefreiheit gilt und (b) Journalist keine geschützte Berufsbezeichnung ist (eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers nach dem Dritten Reich).
Man kann also jedem freiberuflichen Fotografen und Videomacher nur raten, Mitglied einer der Journalistenverbände zu werden, so dass man einen Presseausweis bekommt.
Antwort von Alf_300:
Presseausweise werden aber nur vom Innebnministerium ausgestellt :-((
Antwort von cantsin:
Alf_300 hat geschrieben:
Presseausweise werden aber nur vom Innebnministerium ausgestellt :-((
Quatsch:
"Wo bekomme ich den Presseausweis?
Den Presseausweis erhalten Sie bei den Landesorganisationen von DJV, dju, BDZV und VDZ sowie über die Geschäftsstellen von FREELENS und des VDS. Gleiches gilt für das Autopresseschild, das die Funktion des Presseausweises ergänzt."
http://www.presseausweis.org/faq.html
Fotografen gehen am besten zu FREELENS:
https://freelens.com/service/presseausweise/
Antwort von dosaris:
cantsin hat geschrieben:
"Wo bekomme ich den Presseausweis?
Den Presseausweis erhalten Sie bei den Landesorganisationen von DJV, dju, BDZV und VDZ sowie über die Geschäftsstellen von FREELENS und des VDS.
ein Redaktions-Ausweis sollte dieselbe rechtliche Wirkung haben.
Der DJU-Schein ist ja kaum mehr als eine Gewerkschafts-Mitgliedschaft-Bestätigung
Antwort von markusG:
"Frank Glencairn" hat geschrieben:
und der gesamte Bereich Street Photography ab dem 25. Mai 2018 ein gravierendes Problem.
Ich hab mich immer gefragt, inwiefern das Veröffentlichen legal sein kann, Recht am eigenen Bild und so. Ich gehe davon aus, dass die wenigsten ihre Zustimmung erteilen, weil sie gar nicht mitbekommen dass das Bild (oder Video) veröffentlicht wird. Fällt mir bei vielen Vloggern auf. War in der Hinsicht ja sowieso schon illegal - zumindest in der EU.
Die neue DSGVO scheint sich ja eher an Cloud- und Social Media Dienste zu richten, mit Gesichtserkennung usw.; alles andere (legal) zu ahnden ist ja schier unmöglich, es sei denn man lebt in Bayern :P
Antwort von dienstag_01:
markusG hat geschrieben:
"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Ich hab mich immer gefragt, inwiefern das Veröffentlichen legal sein kann, Recht am eigenen Bild und so. Ich gehe davon aus, dass die wenigsten ihre Zustimmung erteilen, weil sie gar nicht mitbekommen dass das Bild (oder Video) veröffentlicht wird. Fällt mir bei vielen Vloggern auf. War in der Hinsicht ja sowieso schon illegal - zumindest in der EU.
Die neue DSGVO scheint sich ja eher an Cloud- und Social Media Dienste zu richten, mit Gesichtserkennung usw.; alles andere (legal) zu ahnden ist ja schier unmöglich, es sei denn man lebt in Bayern :P
Ups, ist Bayern so sicher?
Antwort von Alf_300:
Dass es ausserhalb Bayerns drunter und drüber geht ist ja nix Neues
Antwort von dienstag_01:
Alf_300 hat geschrieben:
Dass es ausserhalb Bayerns drunter und drüber geht ist ja nix Neues
Dann ist es natürlich logisch, dass da die wunderschönen Landschaften abgebildet gehören. Mit Kühen.
Antwort von Jott:
Nur noch Selfies.
Antwort von Steelfox:
Denn erstens hat der Fotograf grundsätzlich die Beweislast für das Vorliegen einer Einwilligung. Zweitens: Gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO kann der Abgebildete seine Einwilligung aber auch jederzeit und ohne Begründung widerrufen! Konsequenz: Auch ein rechtmäßig hergestelltes, personenbezogenes Foto darf dann ab sofort nicht mehr verbreitet werden. Die bewährte KUG-Ausnahme „Person als Beiwerk“ z. B. vor einer Sehenswürdigkeit ist damit faktisch tot.
(aus der gleichen Quelle wie oben)
Das wäre ja absurd. Die vorher mühsam eingeholte Erlaubnis für Foto/Videosession mit Unterschrift der "durchs Bild laufenden Personen" damit ich das Material z.B. auch öffentlich nutzen und das auch verwerten darf, kan zu jeder Zeit Widerufen werden? Kann ich mir die Unterschriften zukünftig ja sparen. Wenn der Kollege mir eins auswischen will, brauch er nur sagen: "Bitte vernichte den Blockbuster, ich möchte nicht mehr zu sehen sein!"
Und in die Kamera lächeln gilt nicht mehr als Einwilligung?
Na dann.
Antwort von Framerate25:
Toll, und Zeitrafferaufnahmen in der Fussgängerzone? Alle Illegal?
Was ist mit Werken welche vor der Inkrafttretung veröffentlicht wurden? Das ist mir nicht wirklich klar?!?
Was ein Scheiß - fassungslos.......
Antwort von Frank B.:
Ich hab eben gesehen, wie eine Amsel sich in meinem Garten angeregt mit einer Osterglocke unterhalten hat, dass sie nicht damit einverstanden ist, dass ich sie heute Morgen fotografiert habe. Sie will Klage gegen mich erheben. Ich glaube vor einem deutschen Gericht, stehen ihre Chancen nicht schlecht. Vielleicht hat sie auch schon einen Anwalt. Evtl. sogar, ohne ihn selbst beauftragt zu haben.
Antwort von Framerate25:
"Frank B." hat geschrieben:
Ich hab eben gesehen, wie eine Amsel sich in meinem Garten angeregt mit einer Osterglocke unterhalten hat, dass sie nicht damit einverstanden ist, dass ich sie heute Morgen fotografiert habe. Sie will Klage gegen mich erheben. Ich glaube vor einem deutschen Gericht, stehen ihre Chancen nicht schlecht. Vielleicht hat sie auch schon einen Anwalt. Evtl. sogar, ohne ihn selbst beauftragt zu haben.
Ich versteh Deinen Humor und würde sonst auch drüber lachen - aber jetzt geht es grade um Aufklärung und Sicherheit - sofern die überhaupt möglich ist.
Gibts in diesem nuklear-schlauen Forum echt niemanden welcher klare Tante machen kann?
Warum gibts keinen Artikel von Slashcam? (oder habe ich den übersehen?)
Antwort von Funless:
Ich hab' zwar beruflich derzeit u.a. auch mit der DSGVO zu tun, doch bei mir betrifft es den B2B Bereich.
Antwort von carstenkurz:
Ab dem 25. Mai 2018 gilt: Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung.
Nicht immer gleich alles glauben, weil es irgendwo geschrieben steht, auch nicht, wenn es irgendwelche Rechtsanwälte schreiben...
Dieser Satz steht in keinem Gesetz, sondern ist eine Interpretation (eben dieses Rechtsanwaltes).
Ob der Gesetzgeber das auch so sieht, wird sich zeigen. Die Frage, was eine automatisierte Verarbeitung persönlicher Daten ist, lässt sich auf reale Abläufe eben nicht kompromisslos übertragen, und muss ggfs. erstmal in verbindliche Rechtsprechung übersetzt werden.
- Carsten
Antwort von Frank Glencairn:
carstenkurz hat geschrieben:
...und muss ggfs. erstmal in verbindliche Rechtsprechung übersetzt werden.
Und das wie üblich von Neuland Richtern, die im richtigen Leben kaum mit nem Mailprogramm klar kommen.
Kann mir gut vorstellen wie das läuft.
Antwort von blickfeld:
"Frank Glencairn" hat geschrieben:
carstenkurz hat geschrieben:
...und muss ggfs. erstmal in verbindliche Rechtsprechung übersetzt werden.
Und das wie üblich von Neuland Richtern, die im richtigen Leben kaum mit nem Mailprogramm klar kommen.
Kann mir gut vorstellen wie das läuft.
wie gut, dass du im jeder lebenslage mehr weißt als sämtliche profis auf deren gebieten. mehr als juristen, mehr als biologen, mehr als metrologen, mehr als geografen...
wie wäre es mit abwarten und die profis ihre sache machen lassen? ich glaube, der richter / die richterin, die darüber entscheiden, verstehen bei weiten mehr von alledem, als sämtliche personen zusammen, die in diesem thread schreiben.
Antwort von handiro:
Bestimmt gibts auch bald Bäume, Mülleimer und Fahrräder mit Persönlichkeitsrechten....
Antwort von Frank Glencairn:
Währenddessen in Österreich: https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 31217.html
Antwort von Mediamind:
Alf_300 hat geschrieben:
----„institutionalisierten“ Presse und dem Rundfunk sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen
Für mich ist das eine Kampfansage an Youtube & Co
... das ist eine Kampfansage an die Freiheit der hier lebenden Bürger. Mit dem unsäglichen Netzwerkdurchsetzungs Gesetz eliminiert man unliebsame Meinungen, mit der neuen Datenschutzregelung schafft man unliebsame Bilder aus der Welt. Nur die systemnahen Medien dürfen noch die konstruierte "Wahrheit" verkünden. In Nordkorea und anderen "freien" Ländern, sowie im neuen Deutschland ist das eben so.
Ein tobender Sylvestermob vor dem Kölner Dom wird dann keine Abbildung oder Erwähnung mehr erfahren. Darüber zu schreiben wäre "Hatespeech", das Bild würde die Rechte des Mobs verletzen. Es geht nicht um Youtuber alleine, sondern um die Lufthoheit über das, was wahr sein darf.
Antwort von Alf_300:
In und aus Nordlorea und anderen freien Ländern, gibts auch Nachrichten und Berichte mit Videos
Abgesehen davon ist vermutlich hier im Forum keiner wirklich betroffen
Antwort von Jott:
Und wer sich betroffen fühlt oder tatsächlich ist, sollte sein Halb- und Viertelwissen - wie immer bei rechtlich relevanten Dingen - nicht aus Foren und windigen plötzlich aufpoppenden Infoseiten von Geschäftemachern beziehen.
Antwort von Frank Glencairn:
blickfeld hat geschrieben:
wie gut, dass du im jeder lebenslage mehr weißt als sämtliche profis auf deren gebieten. mehr als juristen, mehr als biologen, mehr als metrologen, mehr als geografen...
wie wäre es mit abwarten und die profis ihre sache machen lassen? ich glaube, der richter / die richterin, die darüber entscheiden, verstehen bei weiten mehr von alledem, als sämtliche personen zusammen, die in diesem thread schreiben.
Wen man ein alter Sack ist, hat man halt alles schon ein paar mal im Leben gesehen, und zieht deshalb andere Schlüsse.
Erinnerst du dich an das Gesetz zur Kontoüberwachung?
Nur gegen Terroristen, organisiertes Verbrechen, schwere Straftaten - Richter werden genau prüfen blah....
Realität ein paar Jahre später: rund 700.000 Abfragen im Jahr wegen allem möglichen Pillepalle - darunter sogar Arbeitsagenturen, Jobcenter und Bafög-Stellen.
Mein Vertrauen im staatlich Stellen, ist wegen solche Vorfälle deshalb eher stark beschränkt.
Antwort von dosaris:
handiro hat geschrieben:
Bestimmt gibts auch bald Bäume, Mülleimer und Fahrräder mit Persönlichkeitsrechten....
und Autos, deren Kennzeichen schon seit einiger Zeit in div Clips verpixelt werden.
Antwort von Frank Glencairn:
dosaris hat geschrieben:
handiro hat geschrieben:
Bestimmt gibts auch bald Bäume, Mülleimer und Fahrräder mit Persönlichkeitsrechten....
und Autos, deren Kennzeichen schon seit einiger Zeit in div Clips verpixelt werden.
...aber nur aus Dummheit, nicht weil man das muß.
Antwort von Frank Glencairn:
Alf_300 hat geschrieben:
Abgesehen davon ist vermutlich hier im Forum keiner wirklich betroffen
Ähem...
Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung. Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos im Rahmen des KUG nur noch von der so genannten "institutionalisierten" Presse und dem Rundfunk sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und genutzt werden
Wie kann irgendjemand hier im Forum nicht davon betroffen sein?
Antwort von Alf_300:
Vielleicht weil er entweder Journalist ist, oder Imagefilme mir Einwilligung macht.
Antwort von Mediamind:
Fakt ist, dass die Einschränkungen so umfangreich ab dem 25.05. sind, dass man als Filmer und Fotograf einpacken kann, wenn man sich rechtskonform verhalten möchte. Ich bin im Bereich Hochzeitsfilm unterwegs. Und was vorher "Beiwerk" nach alter Rechtslage war, wird nun zum Problem. Das bedeutet, man muss von jeder abgebildeten Person eine Einverständniserklärung haben, ein Verfahrensverzeichnis ist zu führen, Auskunfpflichten erfüllen, Löchungen sind zu dokumentieren, ggf. Datenverarbeitung bei Dritten vertraglich regeln (z.B. Clouddienste),... bei jedem durch das Bild irrenden Unbeteilgten verletzt man geltendes Recht, wenn keine Einwilligung vorliegt. Konzertmitschnitte mit Publikum werden trotz Auftrag der Veranstalter unmöglich....
Und ja, es betrifft jeden Filmer und Fotografen, ohne Ausnahme. Der oben verlinkte Artikel stellt die Situation gut dar.
Die Strafverfolgungsbehörden sind das eine Thema, die Abmahner ein anderes.... Die Abmahner mit ihrem unsäglichen Geschäftsmodell stehen in den Startlöchern und das wird nicht nur im Einzelfall teuer. Man sollte ab dem 25.05. gut überlegen, ob man überhaupt noch etwas veröffentlicht.
Man kann ggf. noch Katzenbilder einstellen. Um es noch einmal klar zu machen, jede digitale Aufnahme einer Person (also nicht erst die Veröffentlichung) stellt eine Datenverarbeitung dar und unterliegt der neuen Regelung. Damit sind wir in Deutschland endlich wieder mal in einer Disziplin ganz vorne. Andere Länder haben das für sich entschärf. Der derzeitige Gesetzgeber hatte hier kein Interesse, das lebensnah auf nationaler Ebene zu gestalten.
Antwort von Alf_300:
Ich kann mir garnicht vorstellen dass private Videos die nicht öffentlich gemacht werden, zum Problem werden
Antwort von dosaris:
Mediamind hat geschrieben:
Der derzeitige Gesetzgeber hatte hier kein Interesse, das lebensnah auf nationaler Ebene zu gestalten.
dies Gesetz ist also entweder schlampig gemacht (Seiteneffekte vernachlässigt) oder - falls doch
im Vorfeld breit analysiert - arglistig formuliert.
Da kommt hoffentlich noch ein Hype der "großen" Presse, um dies Problem bekannt zu machen.
Antwort von dosaris:
Alf_300 hat geschrieben:
Ich kann mir garnicht vorstellen dass private Videos die nicht öffentlich gemacht werden, zum Problem werden
faktisch wohl nicht.
Aber wenn jemand unter den abgelichteten nach dem Grundsatz handelt:
wer nicht überzeugen kann sollte wenigstens Verwirrung stiften
dann kann der schon 'ne Menge Trouble inszenieren :-(
Bisher hatte ich für unsere Reportagen immer im EIngangsbereich ein Schild aufgehängt:
heute TV-Aufzeichnung
Somit konnte niemand behaupten, er wäre ohne sein Wissen abgelichtet worden.
Bisher ohne Probleme, aber ob dies zukünftig noch hilft ?!?!?
Antwort von K.-D. Schmidt:
Bestimmt gibts auch bald Bäume, Mülleimer und Fahrräder mit Persönlichkeitsrechten....
Für Gebäude gibt es das ja schon.
Antwort von Alf_300:
Dosaris schreibt;
Bisher hatte ich für unsere Reportagen immer im EIngangsbereich ein Schild aufgehängt:
heute TV-Aufzeichnung
Somit konnte niemand behaupten, er wäre ohne sein Wissen abgelichtet worden.
Bisher ohne Probleme, aber ob dies zukünftig noch hilft ?!?!?
Solche Pointen sind generell umstritten und bedeuten absolut keine Einwilligung.
Antwort von Frank Glencairn:
Alf_300 hat geschrieben:
Vielleicht weil er entweder Journalist ist, oder Imagefilme mir Einwilligung macht.
Ich glaub du solltest das nochmal genau lesen.
Antwort von Frank B.:
Alf_300 hat geschrieben:
Ich kann mir garnicht vorstellen dass private Videos die nicht öffentlich gemacht werden, zum Problem werden
Es geht auch nicht in erster Linie um die, sondern um die, die veröffentlichen wollen. Mit dem Internet haben wir ein demokratisches Medium, das Journalismus/ Berichterstattung/ Wertung gesellschaftlicher Zusammenhänge auch Privatleuten ermöglicht. Das wird offensichtlich von vielen Verantwortlichen in Presse und Politik als Bedrohung empfunden. Man unterstellt diesen Privatpersonen zunächst das Leben in einer Blase, bei Kritik an bestimmten Zuständen Hatespeech, man erschlägt sie mit diversen rhetorischen Keulen, macht sich über sie lustig. Und wenn das alles nichts bringt, braucht man eben Gesetze, um sie in ihrer Existenz zu bedrohen.
Antwort von Alf_300:
Kein professioneller Fimler ist bedroht, denn die mußten schon immer gewisse Regeln befolgen.
nur dern Handyfilmern und den Gaffern wird nun ein Riegel vorgeschoben
Antwort von dosaris:
hier noch einer für alle, die sich mehr in's Thema 'reinknien wollen:
https://www.datenschutzzentrum.de/dsgvo/
Kein professioneller Fimler ist bedroht, denn die mußten schon immer gewisse Regeln befolgen.
ich befürchte, so einfach ist es nicht.
Dies würde nur passen, wenn es keine Grauzonen gäbe.
Investigativ-Journalismus war schon immer eine Zielscheibe.
Antwort von wolfgang:
Alf_300 hat geschrieben:
Dosaris schreibt;
Bisher hatte ich für unsere Reportagen immer im EIngangsbereich ein Schild aufgehängt:
heute TV-Aufzeichnung
Somit konnte niemand behaupten, er wäre ohne sein Wissen abgelichtet worden.
Bisher ohne Probleme, aber ob dies zukünftig noch hilft ?!?!?
Solche Pointen sind generell umstritten und bedeuten absolut keine Einwilligung.
Nur ist das keine explizite Einverständniserklärung. Hilft also kaum.
Antwort von TheGadgetFilms:
Wie sieht das denn aus wenn ich jetzt zb einen Event filme, die Veranstalter dann diese "Hiermit erkläre ich mich einverstanden..." Schilder aufhängen? hat sich das dann auch erledigt?
Würde ja auch das Aus für ziemlich viele Imagefilme bedeuten.
Antwort von dosaris:
wolfgang hat geschrieben:
heute TV-Aufzeichnung
Somit konnte niemand behaupten, er wäre ohne sein Wissen abgelichtet worden.
Bisher ohne Probleme, aber ob dies zukünftig noch hilft ?!?!?
.........
Nur ist das keine explizite Einverständniserklärung. Hilft also kaum.
im Prinzip hat's bisher geholfen,
nennt sich in Juristen-Deutsch:
konkludente Einwilligung.
Zusätzlich spreche ich sowas natürlich immer mit dem Veranstalter ab
(kleine Akkreditierung), der das in der Anmoderation nochmals betont
("wer nicht auf's Bild will der muss jetzt ....")
Bisher hat's gereicht.
Oder das Problem gab's vielleicht garnicht ?!?
Das werde ich wohl nie erfahren.
Befürchtungen haben ich eher für die Zukunft,
zB wieweit diese implizite Zustimmung auch für die institutionalisierte Presse gilt.
Ein Widerrufsrecht wäre dort faktisch unmöglich umsetzbar.
Wenn's gesendet wurde dann isses raus.
siehe auch:
https://business-services.heise.de/spec ... &source=tl
Antwort von Alf_300:
Meinst dass es gilt, wenn Du am Ortseingang ein Schild aufstellst, dass hier gefilmt wird ?
Antwort von Mediamind:
... exakt so ist es. Dies ist keine formal ausreichende Einwilligung. Eine einfache schriftliche Einwilligung und das war es dann reicht übrigens auch nicht aus. Die Einwilligungserklärung muss grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Daneben ist auch der Hinweis auf die Rechte des Betroffenen von Bedeutung. Das Auskunftsrecht sowie der Anspruch auf Widerruf der Einwilligungserklärung gemäß Datenschutz sind zu beachten. Also, einmal erteilt, kann die Einwilligung jederzeit ohne Gründe zurück genommen werden. Bei einem Hochzeitsfilm ein Desaster, wenn z.B. einer der Trauzeugen nachträglich die Zustimmung widerruft.
Antwort von ffm:
Explizit statt implizit
Antwort von Frank Glencairn:
Alf_300 hat geschrieben:
Kein professioneller Fimler ist bedroht,
Entweder immer noch nicht gelesen, oder immer noch nicht verstanden.
Alf_300 hat geschrieben:
nur dern Handyfilmern und den Gaffern wird nun ein Riegel vorgeschoben
Nö, im Gegenteil, für die ändert sich quasi garnix.
Antwort von Jost:
markusG hat geschrieben:
"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Ich hab mich immer gefragt, inwiefern das Veröffentlichen legal sein kann, Recht am eigenen Bild und so. Ich gehe davon aus, dass die wenigsten ihre Zustimmung erteilen, weil sie gar nicht mitbekommen dass das Bild (oder Video) veröffentlicht wird. Fällt mir bei vielen Vloggern auf. War in der Hinsicht ja sowieso schon illegal - zumindest in der EU.
Jau.
Wer nicht den Arsch in der Hose hat zu fragen, ob er ein Foto oder Clip von einer Person oder Personen machen darf, für den sind Menschen einfach das falsche Motiv. Das war schon vor der Novellierung so und ist fraglos nicht so furchtbar schwer zu merken.
Das Recht am eigenen Bild griff, greift und wird auch weiterhin greifen.
Wird dagegen verstoßen, gibt es jetzt allerdings noch einen oben drauf. Für Voll-Blödmänner. Denn sie nehmen ihrem Opfer nicht nur das Recht am eigenen Bild, sondern machen auch noch GPS-genau öffentlich, wann und wo es war.
Ich wüsste nicht, was daran falsch sein sollte, solche Voll-Blödmänner richtig zur Kasse zu bitten.
Es krähen nur diejenigen Amateure, die mit großen Augen plötzlich feststellen, dass ihre Mitbürger Rechte haben.
Antwort von TheGadgetFilms:
Das wird ja spaßig bei Hyperlapse. Dann rennst du ne Stunde durch die Gegend, hast 1000 Fotos gemacht und am Ende kommt wie immer ein Depp of the Year ins Bild und alles ist umsonst, hahaha.
Wie ist das denn mit fertigen Projekten, das habe ich noch nicht gecheckt- muss ich jetzt mein ganzes Portfolio im Bereich Event/ Messe löschen??
Antwort von Frank Glencairn:
Jost hat geschrieben:
Wer nicht den Arsch in der Hose hat zu fragen, ob er ein Foto oder Clip von einer Person oder Personen machen darf...
Hier geht's nicht um "fragen".
Du mußt jeden der irgendwo im Hintergrund zufällig durch einen Clip latscht, egal wie weit im Hintergrund, ein mehrseitiges Formular ankreuzen und unterschreiben lassen. Erklär mir mal, wie du das im öffentlichen Raum praktisch anstellen willst? Alle Straßen im Umkreis von 500 Metern sperren, bis du alle Passanten die da irgendwo rumwuseln abgelappert hast? Diese Formulare generieren natürlich persönliche wieder Daten, die zu zunächst aufbewahren mußt und deren Verarbeitung und aufbewahrung du dokumentieren und schriftlich nachweisen mußt, und dann irgendwann vernichten, allerdings brauchst du einen schriftlichen Nachweis und eine Dokumentation für die Vernichtung dieser Daten, was natürlich neue Daten generiert, die du dokumentieren und aufbewahren mußt usw.
Fällt dann irgendeinem Vollpfosten ein, nach 10 Jahren seine Meinung zu ändern, kannst du mal damit anfangen herauszufinden, auf welchen Bildern der eigentlich drauf ist, und wie der damals aussah (nur dumm, daß du ja zwischenzeitlich die Formulare vernichten mußtest). Dann mußt du die Bilder vernichten, und die Vernichtung natürlich schriftlich nachweisen und Dokumentieren.
Antwort von wolfgang:
dosaris hat geschrieben:
wolfgang hat geschrieben:
heute TV-Aufzeichnung
Somit konnte niemand behaupten, er wäre ohne sein Wissen abgelichtet worden.
Bisher ohne Probleme, aber ob dies zukünftig noch hilft ?!?!?
.........
Nur ist das keine explizite Einverständniserklärung. Hilft also kaum.
im Prinzip hat's bisher geholfen,
nennt sich in Juristen-Deutsch:
konkludente Einwilligung.
Zusätzlich spreche ich sowas natürlich immer mit dem Veranstalter ab
(kleine Akkreditierung), der das in der Anmoderation nochmals betont
("wer nicht auf's Bild will der muss jetzt ....")
Bisher hat's gereicht.
Oder das Problem gab's vielleicht garnicht ?!?
Das werde ich wohl nie erfahren.
Befürchtungen haben ich eher für die Zukunft,
zB wieweit diese implizite Zustimmung auch für die institutionalisierte Presse gilt.
Ein Widerrufsrecht wäre dort faktisch unmöglich umsetzbar.
Wenn's gesendet wurde dann isses raus.
Mir ist das Prinzip der konkludenten Handlung durchaus klar. Nur dürfte das hier nicht greifen, da explizite Zustimmungen gefordert werden.
Antwort von Jost:
"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Jost hat geschrieben:
Wer nicht den Arsch in der Hose hat zu fragen, ob er ein Foto oder Clip von einer Person oder Personen machen darf...
Hier geht's nicht um "fragen".
Du mußt jeden der irgendwo im Hintergrund zufällig durch einen Clip latscht, egal wie weit im Hintergrund, ein mehrseitiges Formular ankreuzen und unterschreiben lassen. Erklär mir mal, wie du das im öffentlichen Raum praktisch anstellen willst? Alle Straßen im Umkreis von 500 Metern sperren, bis du alle Passanten die da irgendwo rumwuseln abgelappert hast? Diese Formulare generieren natürlich persönliche wieder Daten, die zu zunächst aufbewahren mußt und deren Verarbeitung und aufbewahrung du dokumentieren und schriftlich nachweisen mußt, und dann irgendwann vernichten, allerdings brauchst du einen schriftlichen Nachweis und eine Dokumentation für die Vernichtung dieser Daten, was natürlich neue Daten generiert, die du dokumentieren und aufbewahren mußt usw.
Fällt dann irgendeinem Vollpfosten ein, nach 10 Jahren seine Meinung zu ändern, kannst du mal damit anfangen herauszufinden, auf welchen Bildern der eigentlich drauf ist, und wie der damals aussah (nur dumm, daß du ja zwischenzeitlich die Formulare vernichten mußtest). Dann mußt du die Bilder vernichten, und die Vernichtung natürlich schriftlich nachweisen und Dokumentieren.
Du schmeißt jetzt "Recht am eigenen Bild" und die Datenschutzgrundverordnung durcheinander.
Die KUG regelt, dass - von wenigen Ausnahmen abgesehen - Personen davor geschützt werden, gegen ihren Willen abgebildet und ihre Abbilder für andere verfügbar werden. Daran hat sich nichts geändert. An der ganzen KUG hat sich nichts geändert. Was zuvor galt, gilt auch heute. Unverändert. Nichts ist neu, alles so wie vorher.
Die Datenschutzgrundverordnung erweitert dies um den Schutz von Daten, die bei der Abbildung entstehen. Dabei geht es aber nicht um Blende, Shutter oder ISO, sondern um automatisch erfasste Daten wie Ort und Zeit. Das sind in der Regel GPS-Daten.
Auf den Schutz dieser Daten kann man sich aber erst berufen, wenn sich die GPS-Daten einer bestimmten Person zuordnen lassen. Ist dies nicht möglich, werden grundsätzlich keine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Da lässt sich zivilrechtlich nichts holen. Wie sollte ich meine Ansprüche auf den Schutz meiner Daten durchsetzen, wenn ich auf der Abbildung nicht zu erkennen bin?
Antwort von Mediamind:
Jost hat geschrieben:
Die Datenschutzgrundverordnung erweitert dies um den Schutz von Daten, die bei der Abbildung entstehen. Dabei geht es aber nicht um Blende, Shutter oder ISO, sondern um automatisch erfasste Daten wie Ort und Zeit. Das sind in der Regel GPS-Daten.
Nur um es deutlicher zu machen. Eine digitale Personenaufnahme stellt immer eine Datenverarbeitung dar. Ob GPS Daten vorliegen oder nicht ist unerheblich für den Geltungsbereich dieser Verordnung und für die Fragestellung ob es eine Datenverarbeitung ist oder nicht. So wie es sehe, fallen praktisch alle digitalen Bildwerke auf denen Personen zu erkennen sind hierunter. Sonst könnte man meinen, wenn keine Ortsdaten, Datum, Uhrzeit,... erfasst werden, ist man aus dem Schneider. Dem ist nicht so....
Antwort von wolfgang:
Spione sind ausgenommen. Zumindest in Österreich:
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 31217.html
Aber dafür machen wir Ösis derzeit ein neues Überwachungspaket. Da kann man die Bilder nicht zu stark unter Strafe stellen! ;)
Antwort von Frank B.:
Wenn die Fotografie auf ein digitales Medium, Verarbeitung von Daten ist, müsste man das umgehen können, indem man analog fotografiert. Aber dann wäre das Gesetz schildbürgethaft.
Antwort von motiongroup:
wolfgang hat geschrieben:
Spione sind ausgenommen. Zumindest in Österreich:
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 31217.html
Aber dafür machen wir Ösis derzeit ein neues Überwachungspaket. Da kann man die Bilder nicht zu stark unter Strafe stellen! ;)
Österreich gleich Schilda... fängt bei der (DSGVO) und hört bei ELGA auf ...
Antwort von wolfgang:
motiongroup hat geschrieben:
Österreich gleich Schilda... fängt bei der (DSGVO) und hört bei ELGA auf ...
Absolut! Und dieser Heise Artikel ist auch nur seltsam. Offenbar lebe ich woanders.
Antwort von Steelfox:
Wenn man sich mit der DSGVO befasst und dann diesen (potentiellen) Epic-Fred durchliest, könnte man doch glatt auf den Gedanken kommen, dass das wirklich so gewollt ist, den Filmern und Fotografen mit ihren mehr oder weniger professionellen veröffentlichten Bild- und Filmwerken Einhalt zu gebieten...
;-)
Ich sehe auch einen winzigen Vorteil für die gewerblich Auftretenden. Denn da gibt es mE schon noch ein paar Ausnahmen. Das würde dann zumindest bedeuten, dass z.B. die 08-15 Ortsfotografen/Rentner (die ich kenne) die das Ortsgeschehen "dokumentieren" ihre Arbeit unverzüglich einstellen können. Liebe Gemeinden, lasst dass zukünftig von uns machen, von Profis, Leuten die Ahnung haben. Dann bezahlt ihr uns ordentlich dafür und tragt bitte dann auch selbst das Risiko.
Man sollte es vielleicht etwas entspannter angehen. Ich glaube nicht, dass ab dem 26. Mai überall Abmahnschreiben einflattern. Ich habe die vage Hoffnung, dass noch etwas nachgebessert wird.
Antwort von Frank Glencairn:
Jost hat geschrieben:
Die Datenschutzgrundverordnung erweitert dies um den Schutz von Daten, die bei der Abbildung entstehen. Dabei geht es aber nicht um Blende, Shutter oder ISO, sondern um automatisch erfasste Daten wie Ort und Zeit. Das sind in der Regel GPS-Daten.
Auf den Schutz dieser Daten kann man sich aber erst berufen, wenn sich die GPS-Daten einer bestimmten Person zuordnen lassen. Ist dies nicht möglich, werden grundsätzlich keine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Da lässt sich zivilrechtlich nichts holen. Wie sollte ich meine Ansprüche auf den Schutz meiner Daten durchsetzen, wenn ich auf der Abbildung nicht zu erkennen bin?
Uuuund immer noch nicht gelesen oder immer noch nicht verstanden.
Es geht hier überhaupt nicht um irgendwelche blödsinnigen Rechte am eigenen Bild, sondern um Datenerhebung. Das sieht man schon allein daran, daß wenn du ein analoges Foto machst, das ganze überhaupt nicht greift.
Antwort von MLJ:
@All
Zitat:
"Ab dem 25. Mai 2018 werden die bisher für Unternehmen anwendbaren Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts durch die dann unmittelbar anwendbare Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ersetzt. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde in weiten Teilen neu gefasst und tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Unternehmen müssen künftig die DSGVO und das BDSG beachten.
Auch für Behörden gilt die DSGVO. Allerdings können nationale Rechtsvorschriften Konkretisierungen enthalten. Es sind also neben der DSGVO das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG) und ggf. bereichsspezifische Vorschriften anzuwenden. Für bestimmte Bereiche ist zudem die Richtlinie (EU) 2016/680 in nationales Recht umzusetzen, die für die Strafverfolgung, den Strafvollzug und die polizeiliche Gefahrenabwehr gilt."
Quelle: https://www.datenschutzzentrum.de/dsgvo/
Das ganze richtet sich scheinbar nur an Unternehmen und Behörden und deren Datenschutzbeauftragte aber nicht an den Bürger wenn ich das richtig gelesen habe. Aus meiner Sicht wäre es unmöglich das neue Gesetz konkret für Bürger umzusetzen und würde bedeuten dass man nirgendwo mehr etwas fotografieren oder filmen darf, auch nicht für den Privatgebrauch. Ich denke man sollte zunächst gelassen bleiben und abwarten. Ansonsten, wer auf Nummer sicher gehen will, der sollte die alten analogen Kameras wieder aus dem Schrank holen und damit fotografieren und Filmen.Ich werde mich auf jeden Fall mal in unserer Rechtsabteilung darüber genauer informieren und hier bekanntgeben.
Cheers
Mickey
Antwort von Framerate25:
MLJ hat geschrieben:
Ansonsten, wer auf Nummer sicher gehen will, der sollte die alten analogen Kameras wieder aus dem Schrank holen und damit fotografieren und Filmen.
Ich hab mir die schonmal ins Regal gestellt:
MLJ hat geschrieben:
Ich werde mich auf jeden Fall mal in unserer Rechtsabteilung darüber genauer informieren und hier bekanntgeben.
Das finde ich gut, ehrlich. Kannst Du möglicherweise auch fragen was mit bereits veröffentlichten Werken ist, welche die neue Bestimmung nicht deckeln? Müssen die für Selbstständige aus dem Netz? Das wäre wirklich wichtig zu wissen. Ich suche seit Wochen und finde keine verwertbare Aussage dazu!
Vielen lieben Dank im Voraus.
Antwort von Jost:
"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Jost hat geschrieben:
Die Datenschutzgrundverordnung erweitert dies um den Schutz von Daten, die bei der Abbildung entstehen. Dabei geht es aber nicht um Blende, Shutter oder ISO, sondern um automatisch erfasste Daten wie Ort und Zeit. Das sind in der Regel GPS-Daten.
Auf den Schutz dieser Daten kann man sich aber erst berufen, wenn sich die GPS-Daten einer bestimmten Person zuordnen lassen. Ist dies nicht möglich, werden grundsätzlich keine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Da lässt sich zivilrechtlich nichts holen. Wie sollte ich meine Ansprüche auf den Schutz meiner Daten durchsetzen, wenn ich auf der Abbildung nicht zu erkennen bin?
Uuuund immer noch nicht gelesen oder immer noch nicht verstanden.
Es geht hier überhaupt nicht um irgendwelche blödsinnigen Rechte am eigenen Bild, sondern um Datenerhebung. Das sieht man schon allein daran, daß wenn du ein analoges Foto machst, das ganze überhaupt nicht greift.
Mach heimlich ein analoges Foto und veröffentliche es mit der Bildunterschrift:
"Rock am Ring 2017, Samstag, 9.30 Uhr: Die Stimmung ist bestens, die Ersten lassen die Pullen kreisen."
Bislang gab es dafür nur einfachen Ärger: Verstoß gegen Recht am Bild.
Zukünftig gibt es dafür doppelten Ärger: Verstoß gegen Recht am Bild, Verstoß gegen Datenschutz-Grundverordnung. Es ist völlig unerheblich, in welcher Form Du personenbezogene Daten ohne Erlaubnis veröffentlichst.
Ist es jetzt etwas deutlicher?
Und weil das Manchem sehr kompliziert erscheinen könnte, möge er einfach die alte Fotografen-Weisheit beherzigen:
Hast Du Gesichter, aber keine Namen, hast Du auch kein Foto.
Antwort von Frank B.:
Ja, wenn du das Foto veröffentlichst, wird es ja wieder digitalisiert. Zumindest im Internet. Wenn du es nicht digitalisierst, wird es bei dir zu Hause liegen und du hast eigentlich nicht gegen die DSGVO verstoßen. Anders bei einem digitalen Foto. Nur falls es stimmt, dass eine Digitalisierung von Bildern automatisch eine Datenerhebung und -verarbeitung ist.
Ich muss aber zugeben, dass ich das nur mal hier so gesponnen habe aus den Äußerungen der Nutzer hier. Gelesen habe ich diese Verordnung noch nicht.
Antwort von carstenkurz:
Das sieht man schon allein daran, daß wenn du ein analoges Foto machst, das ganze überhaupt nicht greift.
Das steht nicht in der DSGVO. In der DSGVO steht überhaupt nichts von Bildern oder Videos (mit Ausnahme expliziter Videoüberwachungssysteme)...
Ist das ***, oder willst Du hier nur eine künstlich aufgeblasene Sau durchs Dorf treiben?
Nochmal zum Langsam-Lesen - da BEHAUPTET ein Rechtsanwalt lediglich, die bei digitalen Aufnahmen zwangsweise erfolgende Verkopplung von (identifizierbaren) Menschen mit anderen Aufnahmedaten falle unter die DSGVO und die Rechtssprechung MÜSSE seiner Ansicht folgen.
Die bildliche Abbildung eines Menschen ist aber kein persönliches Merkmal, weil sie sich einer zwangsweisen automatischen Zuweisung einer festen Identiät entzieht. Ein Haufen Pixel mit einem Satz GPS Koordinaten sind weiterhin nur ein Haufen verortete Pixel. Eine eindeutige Identifizierung erfolgt wenn überhaupt (noch) nur im Auge des menschlichen Betrachters - so wie auch ohne GPS Koordinaten der Betrachter ggfs. erkennen kann, dass der Fotografierte gerade vor dem Kölner Dom steht, oder die Bahnhofsuhr dahinter Datum und Uhrzeit anzeigt. Das ist aber keine automatisierte Verarbeitung von Daten, auch nicht bei digitalen Aufnahmen.
Dazu kann man im Übrigen auch aus der aktuellen DSGVO Infobroschüre des Bundesdatenschutzbeauftragten zitieren:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pub ... nFile&v=44
"Die Verarbeitung von Lichtbildern sollte nicht grundsätzlich als Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten angesehen werden, da Lichtbilder nur dann von der Definition des Begriffs „biometrische Daten“ erfasst werden, wenn sie mit speziellen technischen Mitteln verarbeitet werden, die die eindeutige Identizierung oder Authentizierung einer natürlichen Person ermöglichen."
Es gibt also zwar sicher Berührungspunkte - die in letzter Zeit unter Druck geratene automatisierte Erkennung und Identifizierung von Gesichtern/Personen z.B. bei Facebook. Dabei WIRD aus einem Pixelhaufen innerhalb der Datenbankenstrukturen von Facebook eine eindeutig identifizierbare Person. Aber auch das ist nicht per se verboten - da es in diesem Fall nur innerhalb des Facebook-Netzwerkes geschieht und jeder Facebook-Nutzer AGB abnicken muss, lässt sich Facebook das DSGVO-konform vom Nutzer abnicken.
- Carsten
Antwort von handiro:
Und Bratzenfluch hat mal eben vorsorglich die EU Mitglieder von den irischen Servern migriert....
Antwort von Frank Glencairn:
Die Daten der nicht EU Mitglieder
Antwort von freezer:
Also zumindest die Wirtschaftskammer in Österreich beschreibt einige der DSGVO-Zuckerln so:
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-han ... dnung.html
Das Herzstück der DSGVO ist das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Damit will die Datenschutzbehörde die internen Verarbeitungsvorgänge kontrollieren und verhängt schmerzhaft hohe Strafen wenn es fehlt. Nehmen Sie die Inventur der Verarbeitungsvorschriften bitte ernst.
Vereinfachend: Was muss drinnen stehen – die 6 Fragen
Wer?: Wessen Daten werden verarbeitet (z.B. Kundendaten, Mitarbeiterdaten)
Warum?: Grundsatz der Zweckbindung (z.B. Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse, gesetzliche Vorschrift, Einwilligung des Betroffenen)
Welche Daten?: Name, Anschrift usw.
Wie?: Wie kommen Sie zu den Daten?
Wo?: Wo werden die Daten gespeichert (Cloud, lokal, externer Server)
Wie lang?: So kurz wie möglich, so lang wie nötig
Datenschutzerklärung Informationspflichten: Wenn Sie Daten von Kunden aufnehmen, müssen Sie nach der neuen Gesetzeslage ab 25.5.2018 über bestimmte Details informieren und haben jedenfalls Informationspflicht.
Wichtig: Junktimierungsverbot! Sie dürfen Ihre Leistung nicht mit der Verpflichtung verbinden, die Daten zur Verfügung stellen zu müssen. Wenn Sie also beispielsweise in einem Raum fotografieren oder Filmen, genügt es nicht im Eingangsbereich alle Besucher zu informieren, dass fotografiert/gefilmt wird. Das alleine ist KEINE (konkudente ) Zustimmung der Betroffenen und – Junktimierungsverbot - könnte der Besucher die Veranstaltung ja nicht besuchen, wenn er nicht gefilmt werden will. Vorsicht – hier sind individuelle Lösungen zu finden, d.h. der Besucher müsste auch die Möglichkeit haben, die Veranstaltung zu besuchen, auch wenn er mit einer Bildaufzeichnung der mit einer Sammlung seiner Daten nicht einverstanden ist.
Fotos oder Filme auf der Homepage: Ohne Einwilligung der Betroffenen problematisch(bereits bisher Persönlichkeitsrechtlich und urheberrechtlich problematisch =§78 UrhG Bildnisschutz : Schutz der Verletzung berechtigter Interessen von abgebildeten Personen)
Filmen und fotografieren auf Veranstaltungen: Es ist auf jeden Fall eine konkrete (!) Zustimmung der Betroffenen einzuholen ,zB Anmeldeformular mit Information und Einwilligung (Unterschrift, Kästchen nicht vorausgefüllt = aktive Zustimmungshandlung). Nochmals: Ich darf die Leistung selbst (zB Teilnahme an der Veranstaltung) nicht mit der Einwilligung zur Datennutzung koppeln.
Informationen in "Lichtbildaufnahmen": Besonders problematisch ist, dass die DSGVO zwischen Regelungen über Überwachungskameras und über die Herstellung von Lichtbildern und Filmaufnahmen nicht differenziert. Zwar gibt es ein Medienprivileg und eine vage formulierte Bestimmung über den Schutz der Meinungsfreiheit und der Kunstfreiheit, aber: Auch Bildaufnahmen selbst enthalten Daten, oft sogar sensible Daten. Neben den urheberrechtlichen Persönlichkeitsschutz tritt also nun auch das Datenschutzrecht, das jeden Betroffenen das jederzeitige Recht auf Berichtigung und Löschung der Daten einräumt. Auch die Archivierung von Filmmaterial kann daher einer Datensammlung gleichgestellt sein und ist daher entsprechend problematisch. Dafür gibt es keine Einheitslösung, aber seien Sie sich bewusst, dass beispielsweise bei Interviews oder dokumentarischen Aufnahmen die Einwilligung der Personen nun ebenso zu behandeln ist wie eine Einwilligung von Betroffenen zur Sammlung und Aufbewahrung von Daten.
§ 12 regelt die Bildaufnahme und erklärt sie jedenfalls dann für zulässig ,wenn sie im lebenswichtigen Interesse einer Person ist (?), die betroffene Person dieser Datenverarbeitung zugestimmt hat , sie durch besondere gesetzliche Vorschrift zugelassen oder vorgeschrieben ist, berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder eines dritten bestehen. Nachdem zur DSGVO natürlich noch keine Rechtssprechung gibt, sind die Konsequenzen dieses Bereichs und die Interpretation der doch unklaren Bestimmungen des § 12 letztlich noch nicht abschätzbar.
Antwort von wolfgang:
In Wirklichkeit ist das völlig absurd. Jede Überwachungskamera - sei es auf Straßen oder im Verkehr - erfasst Bilder und Videos von Menschen. Definitiv in digitaler Form. Definitiv in der Kombination mit Daten wann wer wo war. Die österreichische Bundesregierung setzt mit ihrem Überwachungspaket da noch gewaltig eines drauf, was zu enormen Diskussionen führt.
Selbstverständlich darf das alles der Staat - den sogar daran, Spionagetätigkeiten aus dem DSGVO auszunehmen, auch daran hat man gedacht. Klar dass das ausgenommen ist.
Der kleine Amateurfotograph, Eventfilmer, der die Tante Olga beim Geburtstagsfest filmt, den bringt man damit aber an den Rand seiner Existenzgrundlage. Die kleinen Einzelunternehmen sind es die leiden werden, die kleinen privaten Filmer dürfen nur noch Steine oder Katzen aufnehmen.
DAS ist mal Verhältnismäßigkeit. ;)
Antwort von Frank B.:
Das ist so im digitalen Zeitalter mit all den Handyknipsern als wolle man den entwichenen Geist wieder in die Flasche drücken.
In einigen Jahren werden wir eine erhöhte Kriminalitätsstatistik haben. Ob der Politik daran gelegen ist?
Antwort von freezer:
Soll ich jetzt auf einer Veranstaltung mit 400 Besuchern wissen, wen ich filmen darf und wen nicht? Das ist ja völlig absurd.
Antwort von funkytown:
Das macht alles überhaupt keinen Sinn. Jeden Tag werden Millionen von Videos und Fotos in den sozialen Medien hochgeladen. Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob ein Blogger ein Selfievideo aus dem Stadion, ein Speaker live vom Symposium berichtet oder ein Reporter eine Straßenumfrage macht. In allen Fällen sind auch andere Personen auf dem Video zu sehen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es erst mal bei der DSGVO nicht um die Persönlichkeitsrechte, sondern um den Datenschutz. Und warum soll ich mir die Mühe machen, irgendwelche Statistiken über Statisten oder sonstige Durchs-Bild-Läufer zu führen??
Was die Persönlichkeitsrechte betrifft bleibt alles beim alten, und hier gilt: "Aufnahmen, auf denen die Personen nur als Beiwerk erscheinen, also der Fokus der Bilder eindeutig auf einer sonstigen Örtlichkeit liegt oder die im Rahmen einer Versammlung, eines Aufzugs oder eines ähnlichen Vorgangs hergestellt wurden, sind ebenfalls ohne Einwilligung veröffentlichungsfähig." Also nix mit Abnahmungen!
siehe: http://www.wkblog.de/filmaufnahmen-von- ... enen-bild/
Antwort von Steelfox:
Die breite Masse da draußen wird das eh nicht interessieren. Von den ganzen Passanten und Konzertbesuchern werden vielleicht 2% wissen was sie für Rechte haben. Nur die, die hinter der Kamera stehen zerbrechen sich den Kopf über diesen Unsinn. Es wird keiner Besuch bekommen von irgendwelchen Leuten und die Statistiken und Protokolle einsehen wollen.
Und soweit ich weiß sind die Aufsichtsbehörden in den jeweiligen Bundesländern für die Einhaltung der Verordnung zuständig.
Aber das ist zugegebenermaßen Halbwissen.
Antwort von carstenkurz:
*** Diskussion auf Stammtischniveau hier. Alle wollen nur rumlabern, niemand will sich mit den Grundlagen auseinandersetzen. Die Behauptung, Bildaufnahmen seien grundsätzlich von der DSGVO umfasst, weil die DSGVO nicht zwischen Videoüberwachung und allgemeinen Lichtbildaufnahmen unterscheide, ist Blödsinn, man könnte fast sagen, gezielte Polemik. Die DSGVO beschäftigt sich überhaupt nicht mit allgemeinen Lichtbildaufnahmen.
Genauso könnte man argumentieren, Lutscher mit Kirschgeschmack fallen unter die DSGVO, weil die DSGVO nicht zwischen medizinischen Daten und Lutschern mit Kirschgeschmack differenziere...
Und überdies NOCH-MAL: Die DSGVO ist eine europäische Verordnung, die nicht 1:1 in Bundesrecht umgesetzt wird, sondern die länderspezifische Abweichungen und Auslegungen erlaubt. Wie weit diese gehen können, sieht man an der österreichischen 'Bananenrepublik-Version'...
raus - Carsten
Antwort von Frank Glencairn:
Wobei diese "Bananenversion" bisher noch die beste ist.
Antwort von Frank Glencairn:
Widerrufsrecht der Einwilligung für Statisten und Darsteller
Nicht weniger anspruchsvoll wird der Abschluss dauerhafter Verträge mit Statisten, Darsteller und Models. Sie alle haben neu mit Art. 17 DSGVO, Art 21 DSGV, ein gesetzlich verbrieftes Recht, ihre Zustimmung zu widerrufen. Das wird einiges an Juristenfutter provozieren.
https://filmpuls.info/videoaufnahmen-dsgvo-film-video/
Antwort von handiro:
Juristenfutter....genau darum gehts. Dazu noch eine Packung Verunsicherung und ne Tüte Empörung.
Widerruf war schon immer möglich, wenn man substantiell vortrug. Da muss schon eine gute Begründung her. Z.B. arglistige Täuschung.
Antwort von TonBild:
"Somit ist dann jede digitale Speicherung von personenbezogenen Fotos grundsätzlich verboten."
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wi ... rafen.html
Wenn es um die Speicherung geht dann müssten alle entsprechenden Internet Dienste wie Google oder Facebook eingestellt werden, oder?
Auch alle Überwachungskameras wären illegal?
Ich denke dass sich in der Praxis wenig ändern wird.
Gibt es eigentlich auch nicht digitale Speicherungen die sich maschinell verarbeiten lassen?
Wenn man zum Beispiel Fotos nur als analogen Ausdruck erstellt ist man dann trotzdem betroffen?
Antwort von Framerate25:
Hier kann unterschrieben werden, wenn es eine Änderung geben soll: https://www.openpetition.de/petition/on ... nst-presse
Antwort von Mediamind:
... ich habe die Petition gezeichnet. Dies kann man auch tun, ohne im Netz veröffentlicht zu werden. Ich kann nur empfehlen, dies zu unterstützen. Wer Fragen oder Befürchtungen zur Arbeitsweise von OpenPetition hat, findet bei Wikipedia die Hintergründe:
https://de.wikipedia.org/wiki/OpenPetition
Antwort von Frank Glencairn:
Die Nummer wird jeden Tag absurder.
Wie ein schlechter Scherz: EU Gesetzgeber passt die DSGVO an – Einen Monat vor Anwendbarkeit
Es ist eigentlich kaum zu glauben, mit was der europäische Gesetzgeber, einen Monat vor Anwendbarkeit der DSGVO, nun um die Ecke kommt.
In einem 386 Seiten starken Dokument (Ratsdokument vom 19.4.2018, pdf, ab S. 47 beginnt die deutsche Fassung) nimmt er umfassende Anpassungen an allen Sprachfassungen der DSGVO vor.
https://www.delegedata.de/2018/04/wie-e ... ndbarkeit/
Antwort von Jan:
Mich würde da mal interessieren, wie man das durchsetzen will. Es werden Millionen von Bildern jeden Tag hochgeladen, es filmen bei jedem Konzert bestimmt 50 User mit ihren Handys. Jeder der das Material auf die Plattformen wie Facebook hoch lädt, ist dann ja theoretisch dran, das betrifft ja dann auch sämtlich Hobbyfotografen. Bei Facebook gab es ja vor einigen Tagen ein großes Update, wo jeder Nutzer bestimmte personifizierte Dinge einstellen musste. Es wird ja auch nicht im Interesse von Plattformen wie Facebook sein, dass kein User mehr irgendetwas hoch lädt.
Antwort von rush:
@ Jan: Es gilt wie bisher: Wo kein Kläger.... es kann aber natürlich passieren das sich nun gewiefte Anwälte/Abmahnbutzen umso mehr drauf stürzen solche Fälle rauszupicken.
Und Facebook wird das ganze durch seine Richtlinien vermutlich einfach auf den Nutzer abwälzen und ihn dafür verantwortlich machen... Facebook ist nur die Plattform - aber ob sie auch für die Inhalte verantwortlich sind, die ja bereits während der "illegalen" Anfertigung einer Aufnahme entstanden sind? Da wirds dann langsam kompliziert.
Aber abgesehen davon ist vieles ja schon seit Jahren bzw. Jahrzehnten ziemlich klar geregelt - nur wurde das ganze jetzt etwas enger, wohl zu eng gefasst... theoretisch hätte man die bestehenden Richtlinien einfach nur mal richtig und schriftlich neu fixieren müssen - dann gäbe es diesen Eklat nicht.
Denn auch bisher galt ja eigentlich schon, das nicht erst die Veröffentlichung - sondern bereits die Anfertigung eines Bildnisses von erkennbaren Personen ohne Einwilligung nicht gestattet ist.
Man konnte sich zwar hier und da noch auf die Kunstfreiheit berufen, aber im Zweifel immer für den Kläger....
Das jetzt allerdings auch bei Personengruppen ohne klare Erkennbarkeit einzelner diese Regelung Anwendung finden soll ist in der Tat ziemlich fragwürdig und in Zeiten der Smartphones und der gefühlt angestrebten Totalüberwachung ala Orwells "1984" durch den Staat nahezu grotesk.
Antwort von Frank B.:
Im Moment laufen erstmal die Ärzte Sturm gegen diese Verordnung. Die müssen jetzt jedem Patienten darlegen, was mit ihren Daten geschieht, wenn sie schon die Chipkarte einschieben. :) Es hören schon Ärzte auf mit ihrem Beruf, weil es in diesem Land bzw. in dieser EU nicht mehr schön ist.
Antwort von Framerate25:
"Frank B." hat geschrieben:
Im Moment laufen erstmal die Ärzte Sturm gegen diese Verordnung. Die müssen jetzt jedem Patienten darlegen, was mit ihren Daten geschieht, wenn sie schon die Chipkarte einschieben. :) Es hören schon Ärzte auf mit ihrem Beruf, weil es in diesem Land bzw. in dieser EU nicht mehr schön ist.
Selbst herbei geleitete Thesen, Spekulationen und Behauptungen bitte unter Nachsicht der Leichtgläubigkeit, mit nachvollziehbaren, glaubhaften Quellen belegen im öffentlichen Raum.
Treppenhausparolen helfen hier nicht!
Antwort von Frank B.:
Framerate25 hat geschrieben:
"Frank B." hat geschrieben:
Im Moment laufen erstmal die Ärzte Sturm gegen diese Verordnung. Die müssen jetzt jedem Patienten darlegen, was mit ihren Daten geschieht, wenn sie schon die Chipkarte einschieben. :) Es hören schon Ärzte auf mit ihrem Beruf, weil es in diesem Land bzw. in dieser EU nicht mehr schön ist.
Selbst herbei geleitete Thesen, Spekulationen und Behauptungen bitte unter Nachsicht der Leichtgläubigkeit, mit nachvollziehbaren, glaubhaften Quellen belegen im öffentlichen Raum.
Treppenhausparolen helfen hier nicht!
https://www.mdr.de/nachrichten/vermisch ... n-100.html
http://m.aerzteblatt.de/news/93530.htm
http://m.aerzteblatt.de/news/91629.htm
Antwort von Jalue:
carstenkurz hat geschrieben:
*** Diskussion auf Stammtischniveau hier. Alle wollen nur rumlabern, niemand will sich mit den Grundlagen auseinandersetzen. Die Behauptung, Bildaufnahmen seien grundsätzlich von der DSGVO umfasst, weil die DSGVO nicht zwischen Videoüberwachung und allgemeinen Lichtbildaufnahmen unterscheide, ist Blödsinn, man könnte fast sagen, gezielte Polemik. Die DSGVO beschäftigt sich überhaupt nicht mit allgemeinen Lichtbildaufnahmen.
Genauso könnte man argumentieren, Lutscher mit Kirschgeschmack fallen unter die DSGVO, weil die DSGVO nicht zwischen medizinischen Daten und Lutschern mit Kirschgeschmack differenziere...
Und überdies NOCH-MAL: Die DSGVO ist eine europäische Verordnung, die nicht 1:1 in Bundesrecht umgesetzt wird, sondern die länderspezifische Abweichungen und Auslegungen erlaubt. Wie weit diese gehen können, sieht man an der österreichischen 'Bananenrepublik-Version'...
raus - Carsten
Ach ja? Na wenn Fachjurist Carstenkurz das sagt, können wir uns ja alle beruhigt zurücklehnen … aber Moment mal: Vermutlich inkompetente "Kollegen" von dir sehen das etwas anders:
"Ziel des deutschen Gesetzgebers scheint es zu sein, die Anfertigung von personenbezogenen Fotos und Filmen grundsätzlich zu verhindern. Dies hätte nicht sein müssen. Denn der europäische Gesetzgeber, verantwortlich für die DSGVO, hat das Problem der Abwägung zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und der Ausübung der Meinungsfreiheit gesehen. Deshalb hat er den nationalen Gesetzgebern in den Mitgliedsstaaten der EU so genannte Öffnungsklauseln an die Hand gegeben (…) Dies hätte der deutsche Gesetzgeber jedoch gesetzlich regeln müssen, beispielsweise, indem er geregelt hätte, dass die bewährten § 22 KUG – § 24 KUG Vorrang vor der DSGVO haben. Der deutsche Gesetzgeber hat dies aber schlicht nicht getan und ist völlig untätig geblieben. Nur in den Bundesländern gab es Initiativen, die uneingeschränkte Geltung der DSGVO auszuschließen, auch hier aber nur bezogen auf die klassischen Medien. Auch ein Gesetzesentwurf zur Änderung des KUG enthält lediglich Ausnahmen für Presse, Rundfunk und damit die klassischen Medien. Das so genannte Medienprivileg wird verfestigt, alle anderen fallen "hinten runter".
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wi ... rafen.html
Antwort von Darth Schneider:
Also die grossen Tv Anstalten dürfen ja an Sportübertragungen auch die ganzen Fans filmen und das alles noch live weltweit übertragen.
Die werden doch kaum alle 50 000 Zuschauer fragen....
Wahrscheinlich genügen Info Tafeln wo drauf steht das gefilmt und das Material wo auch immer veröffentlicht wird.
So machen wir das bei den Tanzaufführungen, die Leute immer schön informieren kann helfen Probleme gar nicht entstehen zu lassen.
Gruss Boris
Antwort von TomStg:
Jalue hat geschrieben:
Ach ja? Na wenn Fachjurist Carstenkurz das sagt, können wir uns ja alle beruhigt zurücklehnen … aber Moment mal: Vermutlich inkompetente „Kollegen“ von dir sehen das etwas anders:
Auch wenn Besserwisser Jalue die private Meinung eines offensichtlich desinformierenden Juristen (?) zum wiederholten Mal zitiert, wird die private Meinung nicht gehaltvoller. Hier reden Blinde über die Farbe.
Schon der Titel auf Bildzeitungsniveau dieses unsäglichen Threads mit juristischem Un- und Nichtwissen, Meinungen und Mutmaßungen ist mal wieder ein Paradeexemplar der post- oder nichtfaktischen Informationsverbreitung. Da sind die Hinweise von Carstenkurz besonders nötig und nützlich.
Antwort von Frank B.:
Was nu? Darf ich noch Leute auf der Straße filmen und fotografieren, wenn sie mir durchs Bild laufen (Beiwerk), wenn ich meinen Film öffentlich zeigen möchte? Wird es mir als Privatmann noch möglich sein, eigene Informationen zu aktuellen Geschehnissen in den sozialen Medien zu posten und mit Fotos und Videos zu hinterlegen?
Beispielsweise Demos oder Veranstaltungen in meiner Region.
Vorausgesetzt natürlich, die bisgerigen Regeln würden eingehalten.
Antwort von cantsin:
Der Mann mag Rechtsanwalt sein, aber sein Gerede vom "Medienprivileg" ist hanebüchener Unsinn, weil - wie hier schon mehrfach erwähnt - Journalist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung ist und die Reichsschriftkammer 1945 abgeschafft wurde.
Kann mich des Verdachts nicht erwehren, dass dieser RA mit FUD ("fear, uncertainty, doubt") Kunden an Land ziehen will. Seriöse Informationen gibt's auf irights.info - man kann diese Adresse hier nicht oft genug wiederholen. Vielleicht sollten wir als Slashcam-Community mal irights um Aufklärung in dieser Frage bitten. Die haben mit Till Kreutzer einen führenden deutschen Urheber- und Kreativrechtexperten als Redakteur.
Antwort von Jalue:
TomStg hat geschrieben:
Jalue hat geschrieben:
Ach ja? Na wenn Fachjurist Carstenkurz das sagt, können wir uns ja alle beruhigt zurücklehnen … aber Moment mal: Vermutlich inkompetente „Kollegen“ von dir sehen das etwas anders:
Auch wenn Besserwisser Jalue die private Meinung eines offensichtlich desinformierenden Juristen (?) zum wiederholten Mal zitiert, wird die private Meinung nicht gehaltvoller. Hier reden Blinde über die Farbe.
Schon der Titel auf Bildzeitungsniveau dieses unsäglichen Threads mit juristischem Un- und Nichtwissen, Meinungen und Mutmaßungen ist mal wieder ein Paradeexemplar der post- oder nichtfaktischen Informationsverbreitung. Da sind die Hinweise von Carstenkurz besonders nötig und nützlich.
-Auf welcher fachlichen Grundlage beruht denn deine Einschätzung. Bist du Jurist?
-Kannst du irgendwie belegen, dass der zitiert Jurist "offensichtlich desinformierend" tätig ist?
-Kannst du mit einer Quelle aufwarten, die deinen offensichtlich hohen Ansprüchen genügt und belegt, dass das alles für uns völlig harmlos ist?
Zur besseren Orientierung hier noch die Einschätzung der Fachredakteure von SPON. Zugegeben, auch das sind nur Schwätzer und Besserwisser auf Blödzeitungniveau, nicht zu vergleichen mit Koryphäen wie dir oder Carstenkurz.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/dsgv ... sponfakt=1
Antwort von cantsin:
Jalue hat geschrieben:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/dsgv ... sponfakt=1
In dem SPIEGEL-Beitrag steht wörtlich:
"Manche, aber nicht alle Rechtsexperten gehen davon aus, dass die DSGVO das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit beziehungsweise Kunsturhebergesetz und Datenschutz verändert - zum Nachteil von Fotografen . Ihr Szenario: Wer nicht fest angestellt für ein Medium arbeite, sondern zum Beispiel als freier Sport-, Konzert- oder Hochzeitsfotograf, braucht ab dem 25. Mai 2018 die Einwilligung jeder Person, die er fotografiert."
Und auf wen bezieht sich dieses "manche, aber nicht alle"? Wenn man den Link im SPIEGEL-Artikel klickt, landet man auf Tweets desselben Rechtsanwalts Lars Rieck.
Halten wir fest, dass bis jetzt genau ein Jurist öffentlich die Meinung vertritt, dass Fotografie von dem neuen Datenschutzgesetz über die bisherigen Regelungen zum Persönlichkeitsrecht hinaus tangiert wird.
Antwort von handiro:
Der Lars kriegt bestimmt bald ne eigene Sendereihe auf RTL :-)
Antwort von Alf_300:
....Wer nicht fest angestellt für ein Medium arbeite, sondern
aus irgendwelchem privaten Gründen die Kamera zückt, kriegts mit der Gaffer-Polizei zu tun.
Antwort von carstenkurz:
nicht zu vergleichen mit Koryphäen wie dir oder Carstenkurz.
Man braucht keine Koryphähe zu sein um das bereits weiter oben zitierte Statement aus der Broschüre des Datenschutzbeauftragten zu lesen. Vielleicht muss man aber eine Koryphäe sein um sie zu verstehen?
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pub ... nFile&v=44
"Die Verarbeitung von Lichtbildern sollte nicht grundsätzlich als Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten angesehen werden, da Lichtbilder nur dann von der Definition des Begriffs „biometrische Daten“ erfasst werden, wenn sie mit speziellen technischen Mitteln verarbeitet werden, die die eindeutige Identizierung oder Authentizierung einer natürlichen Person ermöglichen."
Kleiner Tipp obendrein: Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist eine der Aufsichtsbehörden, die in Zukunft DSGVO Verstöße interpretieren und ahnden werden. Mit anderen Worten - die Urheber dieses zitierten Statements haben die Deutungshoheit über die DSGVO, nicht irgendwelche Anwälte.
Digitale Bilder von Personen sind keine personenbezogenen Daten. Sie sind anonyme Pixelwolken. Wenn Datum, Uhrzeit oder GPS-Daten dazu kommen, sind es anonyme Pixelwolken mit Datum, Uhrzeit und Ortsdaten. Kommen in einer Bilder-Datenbank NAMEN von Personen hinzu, sieht das schon ganz anders aus. Dann ist alleine die Verknüpfung eines Names mit Datum, Uhrzeit und Ortskoordinate bereits kritisch, das Photo macht den Kohl dann nicht mehr fett...
Und auch wer reflexhaft behauptet, daß Bilddatenbanken, Facebook, Google & Co längst Gesichter erkennen und Personen zuordnen können, muss einsehen, dass eine solche Erkennung nicht zwanghaft mit jeder Bildersammlung verknüpft ist, die irgendwelche Photo- oder Videographen auf ihren Rechnern liegen haben. Sobald sie freilich ihre Sammlungen solchen Algorithmen aussetzen, greifen wieder alle Pflichten aus der DSGVO. Genau das ist aber u.a. auch der Sinn der DSGVO.
- Carsten
Antwort von Frank B.:
So einfach scheint mir das eben nicht zu sein, denn schon die Erkennbarkeit einer Person in der "Pixelwolke" war ja bisher schon nicht unproblematisch, eben, wenn die Person erkennbar ist und evtl. durch in der Pixelwolke erkennbares Beiwerk einem Ort und evtl. sogar einer Zeit zugeordnet werden konnte.
Aber ich bin gern bereit abzuwarten. Ich bin auch kein Jurist. Aber man braucht auch als Laie nicht viel Phantasie, um zu erkennen, dass es keinesfalls besser wird als es bisher war.
Antwort von rainermann:
Alf_300 hat geschrieben:
....Wer nicht fest angestellt für ein Medium arbeite, sondern
aus irgendwelchem privaten Gründen die Kamera zückt, kriegts mit der Gaffer-Polizei zu tun.
auch wenn ich Deine Schlussfolgerung ganz nett finde, gibt's halt eben noch viele, viele Filmer/Fotografen, die genau dazwischen liegen:
der gute, alte Selbständige. Oder um es mit einem Zitat aus "Texas Chainsaw Massacre 2" zu sagen:
"The small businessman... always, always, always gets it in the ass."
Übrigens: Wir reden hier fast immer nur über Bilder und Filme. Viele hier haben ja z.B. auch eine eigene Homepage. Und da geht das Thema ja gerade so weiter, bzw. fängt erst mal an. Denn bevor man über Filme oder Fotos redet, die evtl. auch öffentlich gezeigt werden, sollte man sich auch Gedanken über seinen eigentlichen Webauftritt machen. Denn nicht nur Webshops oder eindeutige Datenkraken sind in der Pflicht, sondern schon der kleine Businessman mit seiner 2,50 Euro Webvisitenkarte - und wenn er nur einen e-mail-Button drauf hat! Leider weiss ich selbst noch nicht so richtig, wie es da weitergeht - auf jeden Fall muss da ein entsprechender Text für die Bürokratie rein.
Und fast noch wichtiger, als für künftige Werke, wäre mal zu wissen, was mit bisherigen Bildern/Filmen ist: gilt da auch das neue Gesetz? Muss ich jetzt rückwirkend alle Besucher eines Ammer-Events von 2007 herausfinden und um Erlaubnis bitten? "Is doch albern, Helge!"
Antwort von carstenkurz:
So einfach scheint mir das eben nicht zu sein, denn schon die Erkennbarkeit einer Person in der "Pixelwolke" war ja bisher schon nicht unproblematisch, eben, wenn die Person erkennbar ist und evtl. durch in der Pixelwolke erkennbares Beiwerk einem Ort und evtl. sogar einer Zeit zugeordnet werden konnte.
'Erkennen' ist nach wie vor an eine Human-Interaktion gebunden, nicht an maschinelle Speicherung, und nur maschinell verarbeitbare Daten sind von der DSGVO betroffen.
Würde die bloße Möglichkeit dieses 'Erkennens' schon unter die DSGVO fallen, träte das Problem bei jedweder Abbildung auf, egal ob digital oder analog, sogar Zeichnungen und Öl-Gemälde wären betroffen. Im Grunde müssten die Menschen der von der DSGVO betroffenen Länder den ganzen Tag mit lichtdichten Masken durch die Gegend laufen, denn dieses 'Erkennen und Zusammenhang herstellen' fände bei jeder menschlichen Interaktion statt, und wäre nicht mal auf 'Sehen' beschränkt.
Nein, es müssen maschinell verarbeitbare Daten mit einem eindeutigen Bezug zu einer Person sein. Ein paar hautfarbene Pixel, durchbrochen von ein paar dunkleren Mustern, die typische Gesichtszüge eines Menschen darstellen könnten, ergeben für sich keinen eindeutigen Bezug zu einer bestimmten Person. Das tun sie erst nach einer weitergehenden Bewertung durch spezifische Verarbeitungsalgorithmen, die nicht zwangsläufig mit der bloßen Speicherung einhergehen. Nur wer seine Bildersammlungen solchen Verarbeitungsverfahren aussetzt, muss sich Gedanken um die DSGVO machen. Und das ist auch gut so.
Die bloße Erkennbarkeit von Personen auf bildlichen Darstellungen, egal ob digital oder analog, wird nicht von der DSGVO behandelt, sondern vom 'Recht am eigenen Bild'. Das betrifft nichtmal die Zuordnung zu Name, Ort, Datum, Uhrzeit oder sonstigem Zusammenhang, sondern die bloße Abbildung bzw. Veröffentlichung an sich.
- Carsten
Antwort von handiro:
Hier eine interessante Reaktion auf das ganze Verwirrspiel:
https://gdpr-shield.io/
Wenn dann Gurgle und Bratzenfluch nicht mehr laufen möcht ich den shitstorm sehen:-) Da reicht selbst die Popcorn Wanne nicht: http://www.der-postillon.com/2018/04/na ... -kino.html
Antwort von blickfeld:
Für die Verarbeitung, die zu journalistischen Zwecken oder zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken erfolgt, sehen die Mitgliedstaaten Abweichungen oder Ausnahmen vor, wenn dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen.
https://dsgvo-gesetz.de/art-85-dsgvo/
jetzt wieder die herzschrittmacher einen gang zurückstellen und das p aus den augen wischen. und einfach mal abwarten.
Antwort von Jan:
Was passiert denn eigentlich mit den Bildern, die schon im Netz hochgeladen sind "?
Antwort von Mediamind:
blickfeld hat geschrieben:
Für die Verarbeitung, die zu journalistischen Zwecken oder zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken erfolgt, sehen die Mitgliedstaaten Abweichungen oder Ausnahmen vor,
https://dsgvo-gesetz.de/art-85-dsgvo/
... und genau von dieser Regelung will man seitens der Regierung keinen Gebrauch machen. Zumindest bis jetzt nicht. Damit verschafft man den Qualitätsmedien Darstellungshoheit. Andere Länder haben dies anders geregelt. Im Land des Netzwerkduchsetzungsgesetztes besteht kein Interesse an einer ungeregelten Darstellung von Realitäten.
Antwort von blickfeld:
Mediamind hat geschrieben:
blickfeld hat geschrieben:
Für die Verarbeitung, die zu journalistischen Zwecken oder zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken erfolgt, sehen die Mitgliedstaaten Abweichungen oder Ausnahmen vor,
https://dsgvo-gesetz.de/art-85-dsgvo/
... und genau von dieser Regelung will man seitens der Regierung keinen Gebrauch machen. Zumindest bis jetzt nicht. Damit verschafft man den Qualitätsmedien Darstellungshoheit. Andere Länder haben dies anders geregelt. Im Land des Netzwerkduchsetzungsgesetztes besteht kein Interesse an einer ungeregelten Darstellung von Realitäten.
zu dieser aussage bin ich mal auf die quellen gespannt, die deine aussage unterlegt. ;).
Antwort von rainermann:
Ihr redet immer nur von Filmen und Bildern. Was ist denn nun mit Webseite? Was ist denn nun mit Dokumentation, welche Daten wann wo wie warum und sowieso empfangen, verarbeitet, kopiert und wieder gelöscht wurden?
Und nein, das betrifft nicht nur die "Großen" - die haben eh Rechtsabteilungen und Anwälte, sondern jeden Kofferraumfilmer.
Sich jetzt nur auf das Filmzeug zu stürzen, halte ich für etwas blauäugig. Ist ja noch das "einfachste" vom Verständnis her, dreht man halt erstmal nix mit Leuten, wenn keine Einwilligung vorliegt und diese Regelung begreift auch der ollste Dorffilmer. Ok, geht ein Auftrag flöten, blöd gelaufen und extrem ärgerlich und teuer. Aber eine Abmahnung wg. ungenügend abgesicherter Webseite wünsche ich auch niemandem. Und eine solche auf den Käse vorzubereiten, steht bei mir im Moment wesentlich weiter oben in der Checkliste! Stichwort internes Datenmanagement? Wo sind Eure Adressen gespeichert? Kontakt-App? Zettelwirtschaft? In der Cloud? Nein, will ich das nicht wirklich von Euch wissen, sondern Euch einfach mal den Kopf ein wenig in eine evtl. sehr viel wichtigere Richtung hinbiegen, als hier das Thema ist. Ich hab im Moment so viel zu schneiden und vorzubereiten und nun auch noch der Mist. Also ob es in diesem Bereich nicht schon schwer genug ist...
(Rest ist gestrichen, denn am besten ist in diesem Lande immer noch: Maul halten und den Teller aufessen)
Antwort von carstenkurz:
Impressum nach DSGVO anpassen ist kein Hexenwerk, und damit ist mal der erste Dampf raus was das Abmahnrisiko angeht.
Zu dem Thema in Bezug auf Webseiten, Kundendatenbanken etc. gibts schon andere Diskussionen, in diesem Thema hier wollen einige offenbar ausschließlich die Bedeutung für Bildmaterial thematisieren.
viewtopic.php?f=38&t=141467
- Carsten
Antwort von rainermann:
carstenkurz hat geschrieben:
Impressum nach DSGVO anpassen ist kein Hexenwerk, und damit ist mal der erste Dampf raus.
- Carsten
Wenn's wirklich so einfach ist, prima!
Ok, ich hab z.B. auf einigen Seiten nachgelesen, dass man dabei die verschiedensten vorhandenen Dinge beachten und entsprechend erwähnen muss(?). z.B. eingebettete youtube-Videos, Kontaktformulare oder auch nur die e-mail Adresse, Links zu Social Media (Xing, Google+) etc. D.h. anscheinend gibt es da keinen Einheitstext, den man mal schnell anpassen kann. Ich gebe aber zu, ich schwimme da momentan noch im Nebel und bin für jeden Tip dankbar. Ein paar Text-Generatoren hab ich mir schon angeschaut, was da rauskommt ist selbst für meine Einfachst-Seite, die noch nicht mal Google Analytics nutzt, beeindruckend umfangreich...
Antwort von rainermann:
carstenkurz hat geschrieben:
Zu dem Thema in Bezug auf Webseiten, Kundendatenbanken etc. gibts schon andere Diskussionen, in diesem Thema hier wollen einige offenbar ausschließlich die Bedeutung für Bildmaterial thematisieren.
viewtopic.php?f=38&t=141467
- Carsten
Danke!
Antwort von blickfeld:
rainermann hat geschrieben:
carstenkurz hat geschrieben:
Impressum nach DSGVO anpassen ist kein Hexenwerk, und damit ist mal der erste Dampf raus.
- Carsten
Wenn's wirklich so einfach ist, prima!
Ok, ich hab z.B. auf einigen Seiten nachgelesen, dass man dabei die verschiedensten vorhandenen Dinge beachten und entsprechend erwähnen muss(?). z.B. eingebettete youtube-Videos, Kontaktformulare oder auch nur die e-mail Adresse, Links zu Social Media (Xing, Google+) etc. D.h. anscheinend gibt es da keinen Einheitstext, den man mal schnell anpassen kann. Ich gebe aber zu, ich schwimme da momentan noch im Nebel und bin für jeden Tip dankbar. Ein paar Text-Generatoren hab ich mir schon angeschaut, was da rauskommt ist selbst für meine Einfachst-Seite, die noch nicht mal Google Analytics nutzt, beeindruckend umfangreich...
wenn du nicht wirklich ahnung von der materie hast, wieso schreibst du dann diesen quatsch?
Ihr redet immer nur von Filmen und Bildern. Was ist denn nun mit Webseite? Was ist denn nun mit Dokumentation, welche Daten wann wo wie warum und sowieso empfangen, verarbeitet, kopiert und wieder gelöscht wurden?
Und nein, das betrifft nicht nur die "Großen" - die haben eh Rechtsabteilungen und Anwälte, sondern jeden Kofferraumfilmer.
Sich jetzt nur auf das Filmzeug zu stürzen, halte ich für etwas blauäugig. Ist ja noch das "einfachste" vom Verständnis her, dreht man halt erstmal nix mit Leuten, wenn keine Einwilligung vorliegt und diese Regelung begreift auch der ollste Dorffilmer. Ok, geht ein Auftrag flöten, blöd gelaufen und extrem ärgerlich und teuer. Aber eine Abmahnung wg. ungenügend abgesicherter Webseite wünsche ich auch niemandem. Und eine solche auf den Käse vorzubereiten, steht bei mir im Moment wesentlich weiter oben in der Checkliste! Stichwort internes Datenmanagement? Wo sind Eure Adressen gespeichert? Kontakt-App? Zettelwirtschaft? In der Cloud? Nein, will ich das nicht wirklich von Euch wissen, sondern Euch einfach mal den Kopf ein wenig in eine evtl. sehr viel wichtigere Richtung hinbiegen, als hier das Thema ist. Ich hab im Moment so viel zu schneiden und vorzubereiten und nun auch noch der Mist. Also ob es in diesem Bereich nicht schon schwer genug ist...
Zigeunerschnitzel und Mohrenkopf sind von der Karte gestrichen, der leckere Serbische Bohneneintopf vom Aldi heißt auch anders, flirten nur noch mit gegenseitiger Einverständniserklärung (bin glücklicherweise schon unter der Haube) und nun noch eine schöne ABM in Form der DSGVO auch für Kleinst-Allein-Unternehmer. Ich will jetzt keine Details verteidigen und hinter allem steht sicherlich auch guter Wille, aber manchmal komme ich mir inzwischen vor, wie in einer Southpark-Folge. Nur die Pointen halten sich noch in Grenzen. Muss mal wieder eine Folge reinschieben. Oder ne schön politisch unkorrekte uncut-Toxic-Avenger-BluRay von 88films.
ist es so schwer, sich einfach mal in ruhe mit der materie auseinander zu setzen? ich meine ich finde es ja auch gut, dass du dich versuchst für ernste gesellschaftliche probleme zu interessieren, wie alltagsrassismus und gewalt gegen frauen, jedoch scheint da vieles nicht verstanden worden sein, wenn man die flachen sprüche sieht.
ich frag mich auch, wo da der zusammenhang ist, aber hey, hauptsache ersteinmal abranzen und alles scheiße reden, was ich nicht verstanden habe...
sorry, ich persönlich würde mich erst einmal informieren und dann mich über sachen aufregen. aber jeder nach seiner fasson.
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Antwort von rainermann:
blickfeld hat geschrieben:
wenn du nicht wirklich ahnung von der materie hast, wieso schreibst du dann diesen quatsch?
muss die Hitze sein. Dir auch eine gute Nacht.
Antwort von Frank Glencairn:
Einleitend ist festzuhalten, dass Aufnahmen, die zu rein privaten Zwecken gemacht werden,
nicht dem Anwendungsbereich der DSGVO unterfallen, wie sich aus Art. 2 Abs. 1 lit. c DSGVO
ergibt. Problematisch sind vielmehr solche Aufnahmen, die zu kommerziellen oder
künstlerischen Zwecken gefertigt werden und nicht Art. 2 Abs. 1 lit. c DSGVO unterfallen.
In der heutigen Zeit wird man angesichts der weit überwiegend digitalen Fotografie von
einer automatisierten Datenverarbeitung und damit von der Anwendbarkeit der DSGVO
auszugehen haben..
An der prinzipiellen Identifizierbarkeit ändert auch der Umstand nichts, dass der einzelne Fotograf
in den meisten Fällen keine Zuordnung einzelner Gesichter zu anderen Daten dieser
Personen herstellt oder überhaupt selbst herstellen kann...
Auch wenn man auf die individuellen Fähigkeiten des einzelnen Fotografen abstellen würde, also einen relativen
Begriff der personenbezogenen Daten vertritt, wird man wohl zugestehen müssen, dass die
körperlichen Merkmale einer Person, insbesondere deren individuelle Gesichtszüge, wenn
sie ausreichend erkennbar sind, immer geeignet sind eine Person eindeutig zu identifizieren.
Es handelt sich daher bei ausreichend aufgelösten Bildaufnahmen, die eine Person gut
erkennbar zeigen, immer um personenbezogene Daten.
Bildaufnahmen sind daher zunächst nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO verboten, wenn sie nicht auf
eine Einwilligung oder auf eine andere Rechtfertigung gestützt werden können.
Bei Bildaufnahmen von Menschenmengen können in der Regel keine Einwilligungen
eingeholt werden und diese daher auch nicht auf den Rechtfertigungsgrund des Art. 6 Abs. 1
lit. a DSGVO gestützt werden. Dies wäre bei Bildaufnahmen von Wahrzeichen,
Sehenswürdigkeiten sowie Sportereignissen für einen einzelnen Fotografen auch gar nicht
durchführbar. Demnach bedarf es für die Datenerhebung einer anderen Rechtfertigung.
Eine solche Rechtfertigung kann hier nicht dem KUG entnommen werden..
Dass der europäischeVerordnungsgeber eine solche Ausgestaltung durch die Mitgliedsstaaten bei der Schaffung
des Art. 85 DSGVO im Blick hatte, zeigt Erwägungsgrund 153 der diesbezüglich folgenden
Auftrag für die Mitgliedstaaten formuliert: „für die Verarbeitung personenbezogener Daten
ausschließlich zu künstlerischen Zwecken sollten Abweichungen und Ausnahmen
von bestimmten Vorschriften dieser Verordnung gelten. Dies insbesondere für die
Verarbeitung personenbezogener Daten im audiovisuellen Bereich.“ Eine solche Regelung
auf Grundlage des Art. 85 Abs. 2 DSGVO hat der deutsche Gesetzgeber allerdings bislang
nicht erlassen.
https://www.filmverband-suedwest.de/wp- ... _DSGVO.pdf
Antwort von blickfeld:
Was ist bei Fotos zu beachten?
Bei den genauen Auswirkungen der DSGVO auf Fotos im Netz sind sich die Juristen noch nicht einig. Generell wird angenommen, dass es sich um personenbezogene Daten handelt, wenn Menschen auf Bildern auftauchen. Diese müssten die Verarbeitung erlauben und könnten die Zustimmung später widerrufen. Allerdings gilt die DSGVO nicht für den privaten Bereich: Wer ein Gruppenfoto auf Facebook hochlädt, muss deswegen vermutlich nicht eine rechtssichere Erklärung von allen Abgebildeten einholen. Probleme könnten eher auf Fotografen zukommen, die mit ihren Bildern Geld verdienen. Während einige schon das Ende der Fotografie ausrufen, sehen andere die neuen Regeln gelassener: Bestehende Ausnahmeregeln würden weiterhin gelten, und für kommerzielle Fotografen werde sich wohl kaum etwas ändern. Auch diese Frage dürfte schon bald Gerichte beschäftigen.
http://www.sueddeutsche.de/digital/tipp ... -1.3970143
ich glaube, dass diese sinnlose panikmache wenig bringt, wenn noch nicht einmal die profis die gesetze einornden können. alles, was gerade rausgehauen wird ist kaffeesatzlesen. aber wer panisch sein will, darf das gerne. hab gehört, baldrian soll helfen.
Antwort von Frank B.:
Ob Panikmache sinnlos ist, müsste vielleicht auch mal diskutiert werden. Immer nur Abwarten und warten, was hinter der nächsten Ecke vor kommt, ist auch nicht gut. Es hat nie geschadet, vom Schlimmsten auszugehen.
Antwort von Frank Glencairn:
blickfeld hat geschrieben:
alles, was gerade rausgehauen wird ist kaffeesatzlesen..
Das hier klingt mir jetzt nicht gerade nach Kaffeesatz, sondern nach:
Verboten > Brüssel hat Ausnahmen vorgesehen > die Deutsche Regierung hat aber keine erlassen - Pech gehabt.
Bildaufnahmen sind daher zunächst nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO verboten, wenn sie nicht auf
eine Einwilligung oder auf eine andere Rechtfertigung gestützt werden können.
..für die Verarbeitung personenbezogener Daten
ausschließlich zu künstlerischen Zwecken sollten Abweichungen und Ausnahmen
von bestimmten Vorschriften dieser Verordnung gelten. [...Eine solche Regelung
auf Grundlage des Art. 85 Abs. 2 DSGVO hat der deutsche Gesetzgeber allerdings bislang
nicht erlassen.
blickfeld hat geschrieben:
..aber wer panisch sein will, darf das gerne. hab gehört, baldrian soll helfen.
Super Idee, einfach so weitermachen wie bisher, und den Kopf solange in den Sand stecken, bis man vor dem Richter steht, der wird's dann schon richten - ganz sicher.
Ist es eigentlich von einem Gesetzgeber zuviel verlangt, halbwegs für Rechtssicherheit zu sorgen?
Antwort von Frank B.:
Das Gottvertrauen des Mittelalters ist einer Staatshörigkeit gewichen, die nichtmal dann angezweifelt wird, wenn manchem schon die Füße brennen.
Der Staat meint es doch nur gut mit uns. Er wird uns schon beschützen.
Antwort von Framerate25:
"Frank B." hat geschrieben:
Es hat nie geschadet, vom Schlimmsten auszugehen
Ja, da ist im Kern Wahrheit drin. Zumindest was die Verordnung betrifft. Ich finde es schlicht unprofessionell vom Gesetzgeber uns den Klumpen hinzuwerfen: Friss oder stirb - egal wie!
Aber realistisch betrachtet bin ich selbst zu dem Schluß gekommen, das ein 100% Schutz nicht gewährt werden kann. Meine Partnerin und ich haben unsere Kundschaft auf die vage Lage hinsichtlich der DSGVO hingewiesen, in einem netten und förmlichen Schreiben. Allesamt hatten Verständnis für die Situation und unterstützen uns dahingehend, das sie zwecks Termine und Bestellungen den Umstand berücksichtigen, bis sich der erste Staub gelegt hat und klare Sicht nach vorne herrscht. Hier zählt tatsächlich, "dem Sprechenden kann geholfen werden".
Klar, Webseiten und etwaige Blogs können ganz realistisch DSGVO-Konform umgebastelt werden, Beispiele gibts nun wirklich genug. Aber Inhalte/Medien eben nur mit Einschränkung.
Ich schätze nach dem Sommerloch werden wir Klarheit haben.
Da ich ja nun aus privaten Interessen in mehreren Foren unterwegs bin, und einige überlegen zum 25.05. abzuschalten weil Privatleute den Aufwand einfach nicht wuppen können, kann man sich ausmalen wie viel Verunsicherung tatsächlich herrscht. Und das soll nicht als Panikmache verstanden werden. Eher als Signal, wieviel Kraftakt und Mut (oder eben Naivität) es bedeuten kann, unsicher weiterlaufen zu lassen.
Verunsicherung ist hier definitiv das Stichwort. Rettungsversuche seitens der Comunity laufen: http://www.gearbuilder.de/fn/viewtopic. ... 24064bc853
Antwort von blip:
Hallo,
mal kurz die neuesten "Erkenntnisse" aus der Redaktion zu diesem Thema: wie sich das Kunsturhebergesetz (KUG) zu der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung verhält, kann derzeit anscheinend niemand mit Sicherheit sagen. Es ist gut möglich, dass es auch nach dem 25.5. Geltung haben wird -- in der DSGVO ist ausdrücklich vorgesehen, dass die einzelnen Staaten jeweils "das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang" bringen können. Wie uns der Vertragsanwalt der AG DOK, Herr Klages, erklärt hat, wird diese Thematik bisher im KUG geregelt. Nachdem es vom Gesetzgeber bisher jedoch keine Stellungnahme gibt, wie das KUG künftig zur DSGVO stehen soll, bzw. welche Regeln hier gelten sollen, wird es darauf hinauslaufen, dass Gerichte entscheiden müssen, was eigentlich gilt. Seine Prognose für diesen Fall lautet, dass sowohl die Regelungen als auch die bestehende Casuistik zu den Paragraphen 22 und 23 des KUG im Ergebnis bestehen bleiben dürften. Aber es gibt Anwaltskollegen, die eine gegenteilige Meinung vertreten...
Etwas ausführlicher im eben erschienen Artikel Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen
Dh. es gibt momentan keine sicheren Antworten -- das ist natürlich nicht schön, heißt aber, es könnte auch alles ungefähr so bleiben mit den Abbildungsrechten wie bisher (anders als man an anderen Orten liest).
Allerdings müssen in der Tat viele betriebliche Abläufe angepaßt werden aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung, soviel steht fest - ist aber ein anderes Thema.
Antwort von Frank B.:
blip hat geschrieben:
Dh. es gibt momentan keine sicheren Antworten -- das ist natürlich nicht schön, heißt aber, es könnte auch alles ungefähr so bleiben mit den Abbildungsrechten wie bisher (anders als man an anderen Orten liest).
Allerdings müssen in der Tat viele betriebliche Abläufe angepaßt werden aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung, soviel steht fest - ist aber ein anderes Thema.
Es könnte aber also auch Probleme geben und das mit den Abmahnanwälten dürfte also nicht zu weit her geholt sein.
Und dass der schwarze Peter bei den Bildschaffenden liegt, auch nicht. Dass Abläufe angepasst werden müssen, ist daher auch kein anderes Thema, sondern genau das Thema. Wer es falsch anpasst, weil keiner weiß, was auf uns zu kommt, kann Probleme bekommen. Das schafft Unsicherheit und DAS ist das Thema.
Antwort von blip:
Hallo,
"anderes Thema" bezog sich auf den Thread-Titel (Alle eure Bilder sind illegal) -- die betrieblichen Abläufe in Punkto Verarbeitung von persönlichen Daten allgemein (von Kunden, Mitarbeitern uä), betreffen ja alle, egal ob man Bildschaffend ist oder nicht, und sind besser dokumentiert. Das war damit gemeint...
Antwort von blickfeld:
so, für die ganzen panikmacher mit dem siebten herzinfarkt und der zwölften panikquelle, hier mal was offizielles:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... afien.html
also schön weiter panik schieben, macht ja sinn ;).
Antwort von Framerate25:
blickfeld hat geschrieben:
so, für die ganzen panikmacher mit dem siebten herzinfarkt und der zwölften panikquelle, hier mal was offizielles:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... afien.html
also schön weiter panik schieben, macht ja sinn ;).
Danke, vielen Dank!!!
Ebenso ist es bei privaten/familiären Webseiten-Forenbetreibern. Macht Eure Hausaufgaben, lasst die Google adsense Werbung raus und deklariert das in den Datenschutzbestimmungen. Cookievermerk über Opt-in/out und feddich ist es.
Klar macht das Ding Angst und Gewerbebetreibende erst recht, aber die gleichen Befürchtungen haben die Abmahnkanzleien auch. Da geht keiner ein unnötiges Risiko ein.
Also, Hausaufgaben machen, sauber bleiben und alles wird gut.
Antwort von Jan:
Schlimm ist eigentlich nur, dass bekannte Rechtsanwälte die Masse der Leute wirr gemacht haben, ohne sich wirklich auszukennen. Immer wieder kann man das beobachten, dass "Fachkräfte" aller Art nicht wirklich Ahnung haben von ihrem Fachgebiet.
Antwort von Asjaman:
blickfeld hat geschrieben:
so, für die ganzen panikmacher mit dem siebten herzinfarkt und der zwölften panikquelle, hier mal was offizielles:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... afien.html
also schön weiter panik schieben, macht ja sinn ;).
Danke für den Link. Diese Stellungnahme wird z.B. auch hier diskutiert:
https://www.wbs-law.de/datenschutzrecht ... ate-77116/
Antwort von Alf_300:
Wie üblich endet der Artikel mit
Letztlich bleibt zu hoffen,....
Was vielleicht bleibt ist der Offline-PC mit Datum 2017
Antwort von bArtMan:
Framerate25 hat geschrieben:
Ebenso ist es bei privaten/familiären Webseiten-Forenbetreibern. Macht Eure Hausaufgaben, lasst die Google adsense Werbung raus und deklariert das in den Datenschutzbestimmungen. Cookievermerk über Opt-in/out und feddich ist es.
Klar macht das Ding Angst und Gewerbebetreibende erst recht, aber die gleichen Befürchtungen haben die Abmahnkanzleien auch. Da geht keiner ein unnötiges Risiko ein.
Also, Hausaufgaben machen, sauber bleiben und alles wird gut.
Dann zeig mir mal das Coding für Opt-In. Niemand weiss, ob opt-out oder opt-in ab wann gilt. Keine Anwälte, keine Datenschützer und Webdesigner schon gar nicht. Das ganze Thema ist ein Desaster. Die Anwälte haben das jedenfalls nicht verbockt, wenn sie mal den Daumen in die Wunde gelegt haben.
Antwort von rainermann:
Asjaman hat geschrieben:
blickfeld hat geschrieben:
so, für die ganzen panikmacher mit dem siebten herzinfarkt und der zwölften panikquelle, hier mal was offizielles:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... afien.html
also schön weiter panik schieben, macht ja sinn ;).
Danke für den Link. Diese Stellungnahme wird z.B. auch hier diskutiert:
https://www.wbs-law.de/datenschutzrecht ... ate-77116/
Ist jetzt Anwalt Solmecke laut blickfeld auch nur ein Panikmacher? Dann ist's ja gut. Er sieht das da eher durchwachsen.
Antwort von blickfeld:
rainermann hat geschrieben:
Asjaman hat geschrieben:
Danke für den Link. Diese Stellungnahme wird z.B. auch hier diskutiert:
https://www.wbs-law.de/datenschutzrecht ... ate-77116/
Ist jetzt Anwalt Solmecke laut blickfeld auch nur ein Panikmacher? Dann ist's ja gut. Er sieht das da eher durchwachsen.
wenn es mit dem lesen und der semantik so gut klappt, wie es mit dem vorher informieren klappt, kann das schon problematisch sein. kann man dich irgendwie unterstützen mit dem problem?
Antwort von rainermann:
@blickfeld
ich lasse mich nicht in einen Streit reinziehen, auch wenn das Dein Tonfall - wie in einem anderen Thread schon - herausklingen lassen könnte. Ist vielleicht auch nur Deine Art und nicht mal böse gemeint.
Antwort von blickfeld:
rainermann hat geschrieben:
@blickfeld
ich lasse mich nicht in einen persönlichen Streit reinziehen, auch wenn das Dein überheblicher Tonfall - auch in einem anderen Thread schon - herausklingen lassen könnte. Die Jugend ist nun mal rebellisch und provozierend, ich war auch nicht anders ;)
ist kein streit, nur eine analyse des bogus, den du hier von dir gibst, sorry. aber danke für die blumen, die jugend ist leider schon jahrzehnte zurück ;).
Antwort von rainermann:
blickfeld hat geschrieben:
rainermann hat geschrieben:
@blickfeld
ich lasse mich nicht in einen persönlichen Streit reinziehen, auch wenn das Dein überheblicher Tonfall - auch in einem anderen Thread schon - herausklingen lassen könnte. Die Jugend ist nun mal rebellisch und provozierend, ich war auch nicht anders ;)
ist kein streit, nur eine analyse des bogus, den du hier von dir gibst, sorry. aber danke für die blumen, die jugend ist leider schon jahrzehnte zurück ;).
ja, war Quark, man ist so jung, wie man sich fühlt - hab's drum wieder gelöscht. Aber Du warst schneller. Also wahrscheinlich doch (etwas) jünger ;)
Antwort von handiro:
Der Solmecke steht auf der nach oben offenen Gravenreuth Skala sehr weit unten und somit verhältnismässig gut da.
Dem Panik-Lars wurden die shorts langgezogen und ich muss trotzdem irgendwelchen Quark auf meinen Webseiten ändern.
Ärgerlich das alles.
Antwort von rainermann:
@handiro
Nutzt Du Google fonts? Meinst Du, ein Hinweis genügt in der Datenschutzerklärung?
Antwort von motiongroup:
Es ist nicht DSVGO die nun schlagend wird und schon seit Jahren angekündigt einfach verschlafen wurde, sondern das DSG das zumindest bei uns hier in Österreich schon seit Jahren eines der strengsten in Europa einfach ignoriert wurde ... strenger ist die DSVGO auch nicht sondern nur umständlicher verfasst zum Wohle der Großen und Rechtsanwälte, nicht aber zum Wohle der privaten und kmus.. alleine schon aus dem Grund werden Länderübergreifend reifend keine Verbandsklagen geduldet..
https://futurezone.at/netzpolitik/neue- ... /400034107
Und wie Nikolaus Forgó, Jurist und Universitätsprofessor Uni Wien
schrieb und leider schlecht verständlich erklärte..
Es ist in der Summe ein fixes Zubrot für den Stand der Rechsanwälte die sich daran dumm und dämlich verdienen werden durch die schwammige Ausbildung der Gesetzestexte und deren noch schlammigeren Umsetzung
Wenn ich mir die Rechtsexpertin der Datenschutzbehörde so anhöre bekomme ich leicht die Zeifel ob die selbst weis was sich da so rund um sie abspielt... so etwas unvorbereitetes langweiliges kenne ich nur von Tatortkrimmis...
Antwort von handiro:
rainermann hat geschrieben:
@handiro
Nutzt Du Google fonts? Meinst Du, ein Hinweis genügt in der Datenschutzerklärung?
Ich hab mehrere sites eine in uralt html und zwei mit WP...weiss ich ob da google fonts drin sind? Hat ein Pixel Persönlichkeitsrechte? Alles Fragen auf deren Antworten man demnächst 300.-/Stunde fürs Nachdenken zahlen darf :-)
Ich werde versuchen zum 25. irgendwas am Impressum zu ändern damit die Abmahnwürstels länger nachdenken müssen ob es sich lohnt und studiere das: https://de.wikipedia.org/wiki/Feststellungsklage
Antwort von ksingle:
Ich bin erstaunt, dass sich Website-Betreiber weder darüber im klaren sind, ob Ihr Impressum gesetzeskonform ist, noch genau wissen, ob und wie sie ihr Impressum ändern können, um es auf den Stand zu bringen.
Diletantischer geht es kaum.
Es gehört u.a. zu meiner Tätigkeit, meine Kunden vor solchen Dingen zu bewahren. Daher habe ich in der vergangenen Zeit Seminare besucht. Zwar bin ich kein Rechtsanwalt, verfüge aber mittlerweile über einen Wissensschatz, der meinen Website-Kunden die größte Gefahr nehmen sollte, abgemahnt zu werden.
Da ist so ein Website-Betreiber ohne gesetzkonformes Impressum natürlich ziemlich arm dran. Denn genau DER ist die erste Zielscheibe für Abmahner.
Wenn ich 20 Deutsche Websites willkürlich anwähle, ahne ich, was sich verdienen Lässt, wenn man als Rechtsanwalt auf der Suche nach Rechtsverstößen ist. Da kann man sich ja das Geld ab dem 25.5.2018 förmlich über den Kopf schütten.
Ich hoffe nur, dass sich hier die "Profis" entsprechend an den RICHTIGEN Stellen schlau machen.
Antwort von Framerate25:
ksingle hat geschrieben:
Ich bin erstaunt, dass sich Website-Betreiber weder darüber im klaren sind, ob Ihr Impressum gesetzeskonform ist, noch genau wissen, ob und wie sie ihr Impressum ändern können, um es auf den Stand zu bringen.
Diletantischer geht es kaum.
Es gehört u.a. zu meiner Tätigkeit, meine Kunden vor solchen Dingen zu bewahren. Daher habe ich in der vergangenen Zeit Seminare besucht. Zwar bin ich kein Rechtsanwalt, verfüge aber mittlerweile über einen Wissensschatz, der meinen Website-Kunden die größte Gefahr nehmen sollte, abgemahnt zu werden.
Da ist so ein Website-Betreiber ohne gesetzkonformes Impressum natürlich ziemlich arm dran. Denn genau DER ist die erste Zielscheibe für Abmahner.
Wenn ich 20 Deutsche Websites willkürlich anwähle, ahne ich, was sich verdienen Lässt, wenn man als Rechtsanwalt auf der Suche nach Rechtsverstößen ist. Da kann man sich ja das Geld ab dem 25.5.2018 förmlich über den Kopf schütten.
Ich hoffe nur, dass sich hier die "Profis" entsprechend an den RICHTIGEN Stellen schlau machen.
Boooh - da geht einem das Messer in der Tasche auf - bei solchen dummen Aussagen.
Warum?
Stell Dir vor, Du hast völlig regelfrei vor 25 Jahren (Ja, das ist der Zeitpunkt an dem das Internet öffentlich wurde), ein Haus gebaut.
Und nach 25 Jahren kommt die "EU-Bauaufsichtsbehörde {fiktiv} bei Dir an und sagt: Dass Fundament auf dessen Dein Haus steht ist nicht rechtens. Bitte ändere das ab und bezahle eine Bearbeitungsgebühr!
Oder:
Du stehst mit Deinem PKW auf einer Stellfläche. Da kommt eine Privatperson und will X € von Dir, weil Du da nicht hättest stehen dürfen.
Ich meine:
Nein solches darf nur das Bauamt oder das Ordnungsamt, respektive die Polizei.
Warum darf eine Rechtsanwaltskanzlei, welche keinen hoheitlichen Hintergrund hat, in Bezug des Gesetzes, mich abmahnen?
Das ist Verfassungswidrig, undurchlässig, von unseren Gesetzgebern geduldet (warum auch immer) und vorallem eines: KRIMINELL!
Wenn ich so mein Geld verdienen würde, wieviele Nächte könnte ich durchschlafen ohne Angst haben zu müssen......
Deutschland sollte sich dafür schämen - in Grund und Boden!
Ich sage ja nicht, das es wichtig ist Bösewichten auf die Schliche zu kommen, oder den gemeinen Internetnutzer zu schützen. Nicht aber bitte unter den 98% Abmahngefährteten welche unter einem mörderschwammigen Scheiß, wie der DSGVO, zu schwitzen haben.
Das ist nicht in Ordnung und muss nicht verteitigt werden.
Wenn dezitierte Klarheit herrschen würde, dann wäre es kein Problem - jeder ist seines Glückes Schmied. In aktuellem Fall wieder einfach reine Farse dem unbescholtenem Bürger und Kleinunternehmer.
Also, bitte einfach den Ball flach halten und Arroganz in diesem Bezug rausnehmen - Danke!
Stattdessen, Mut beweisen und eine klare Angabe machen wie ein Jeder regelkonform handeln muss.
Damit hättest Du 1000 Punkte bei allen - für einen aber solchen Beitrag leider keinen!
Pech gehabt......ja, schönscheiß, wa?
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Antwort von handiro:
ksingle hat geschrieben:
Ich bin erstaunt, dass sich Website-Betreiber weder darüber im klaren sind, ob Ihr Impressum gesetzeskonform ist, noch genau wissen, ob und wie sie ihr Impressum ändern können, um es auf den Stand zu bringen.
Diletantischer geht es kaum.
Es gehört u.a. zu meiner Tätigkeit, meine Kunden vor solchen Dingen zu bewahren. Daher habe ich in der vergangenen Zeit Seminare besucht. Zwar bin ich kein Rechtsanwalt, verfüge aber mittlerweile über einen Wissensschatz, der meinen Website-Kunden die größte Gefahr nehmen sollte, abgemahnt zu werden.
Da ist so ein Website-Betreiber ohne gesetzkonformes Impressum natürlich ziemlich arm dran. Denn genau DER ist die erste Zielscheibe für Abmahner.
Wenn ich 20 Deutsche Websites willkürlich anwähle, ahne ich, was sich verdienen Lässt, wenn man als Rechtsanwalt auf der Suche nach Rechtsverstößen ist. Da kann man sich ja das Geld ab dem 25.5.2018 förmlich über den Kopf schütten.
Ich hoffe nur, dass sich hier die "Profis" entsprechend an den RICHTIGEN Stellen schlau machen.
Das war jetzt aber echt das HILFREICHSTE posting in diesem Forum was ich jeh gesehen habe....admins: gibts dafür ne Prämie?
https://www.prysma.de/wp/impressum/
Antwort von Framerate25:
handiro hat geschrieben:
ksingle hat geschrieben:
Ich bin erstaunt, dass sich Website-Betreiber weder darüber im klaren sind, ob Ihr Impressum gesetzeskonform ist, noch genau wissen, ob und wie sie ihr Impressum ändern können, um es auf den Stand zu bringen.
Diletantischer geht es kaum.
Es gehört u.a. zu meiner Tätigkeit, meine Kunden vor solchen Dingen zu bewahren. Daher habe ich in der vergangenen Zeit Seminare besucht. Zwar bin ich kein Rechtsanwalt, verfüge aber mittlerweile über einen Wissensschatz, der meinen Website-Kunden die größte Gefahr nehmen sollte, abgemahnt zu werden.
Da ist so ein Website-Betreiber ohne gesetzkonformes Impressum natürlich ziemlich arm dran. Denn genau DER ist die erste Zielscheibe für Abmahner.
Wenn ich 20 Deutsche Websites willkürlich anwähle, ahne ich, was sich verdienen Lässt, wenn man als Rechtsanwalt auf der Suche nach Rechtsverstößen ist. Da kann man sich ja das Geld ab dem 25.5.2018 förmlich über den Kopf schütten.
Ich hoffe nur, dass sich hier die "Profis" entsprechend an den RICHTIGEN Stellen schlau machen.
Das war jetzt aber echt das HILFREICHSTE posting in diesem Forum was ich jeh gesehen habe....admins: gibts dafür ne Prämie?
https://www.prysma.de/wp/impressum/
Nicht echt, oder?
Das löscht der Admin, ganz sicher......*unk*
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