KI-Videogeneratoren machen allmähliche Fortschritte, doch viel weiter ist bereits die KI-basierte Musikgenerierung. Besonders den beiden Diensten Udio und Suno gelingt es, täuschend echt wirkende Imitationen von menschlichem Gesang zu errechnen, zusammen mit oftmals beeindruckend stimmiger Musikbegleitung. Woran diese KI-Musikmodelle trainiert wurden, war bis jetzt ein Geheimnis, wenn auch ein recht offenes - dass ein immens großer Trainigskorpus benötigt wird, um zu einem solch hochqualitativen Ergebnis zu kommen, ist klar und es dürfte nahezu umöglich sein, diesen ohne die Nutzung von Copyright-geschützem Material zusammenzustellen.
Was somit schon in der Luft lag, ist nun eingetreten: mit zwei umfassenden Klagen gehen Mitglieder des Amerikanischen Verbands der Musikindustrie (RIAA), darunter Universal Music Group (UMG), Sony Music Entertainment und Warner Records, gegen Suno und Udio vor. Mit den Klagen soll festgestellt werden, ob die beiden Dienste die urheberrechtlich geschützten Tonaufnahmen der Kläger verletzt haben, und wenn ja, eine solche zukünftige Verletzung per einstweilige Verfügung untersagt sowie Schadensersatz für die bereits erfolgten Verletzungen verlangt werden. Pauschal sind 150.000 Dollar pro verwendeter Aufnahme angesetzt.
Der Verband betont, das Ziel sei nicht, technologische Innovation zu hemmen, sondern dafür zu sorgen, dass auch die Entwickler von KI-Diensten sich an das Urheberrecht halten und jene Schöpfer respektieren, deren Werke ihre Produkte überhaupt erst ermöglichen.

In den Klageschriften werden zahlreiche Argumente ins Feld geführt, um zu belegen, dass die KI-Musikdienste geschützte Aufnahmen ohne Lizenz genutzt haben, vor allem werden mehrere generierte Songbeispiele herangezogen, die eine große Ähnlichkeit mit bekannten (und geschützten) Songs haben. Beispielsweise basiere Prancing Queen offensichtlich auf Abbas Dancing Queen, während Deep down in Louisiana close to New Orle in Text und Stil wie Johnny B. Goode von Chuck Berry klingt.
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Laut der Klageschriften sollen sich Udio und Suno in einem vorangehenden Austausch unter anderem auf "Fair Use" berufen haben, was in sich bereits einem Eingeständnis der Nutzung gleichkäme.
Parallel laufen bereits ähnliche Klagen gegen Betreiber von generativen KI-Diensten, etwa OpenAI, welche allerdings zum Teil von wenig Erfolg gekrönt sind. Dass künstlerische Werke ungefragt für das Training von KI-Modellen verwendet werden, welche daraufhin in Konkurrenz treten zu den Schöpfern jener Werke, mag zwar höchst ungerecht scheinen, ist jedoch rechtlich offensichtlich nicht so einfach zu unterbinden. Da es diese Situation bisher nicht gegeben hat - generative KI ist eine neue Technologie -, ist sie in der Gesetzgebung auch nicht ausdrücklich berücksichtigt.
Lassen sich tatsächliche Verstöße gegen das Urheberrecht konkret nachweisen, weil der KI-generierte Output zu nah an den geschützten Werken liegt, reichen bestehende Gesetze möglicherweise aus - diesen Weg gehen nun ja auch die Musiklabels mit den Klagen gegen Udio und Suno. Wie die Gerichte hier entscheiden werden, wird spannend zu sehen - und nicht zuletzt auch richtungsweisend.