Kaum ein deutscher Zeichentrick-Charakter ist so stark mit seiner Sprecherstimme zu identifizieren wie der Pumuckl. Bereits in den frühen Sechziger Jahren verlieh Hans Clarin dem quirligen Kobold in den ersten Hörspielen seine markant überdrehte Stimme, die auch nach dem Tod des Schauspielers 2005 in den Ohren von mehreren Generationen hängen blieb.
Nun soll es bei RTL+ und Super RTL ab Ende des Jahres "Neue Geschichten vom Pumuckl" geben. In den 13 Folgen der ersten Staffel soll Pumuckls Stimme dabei wieder wie von Hans Clarin klingen - durch eine KI generiert.

Bei der Produktion spricht der Kabarettist Maximilian Schafroth die Stimme von Pumuckl ein, die anschließend durch eine Audiotransformation zu Hans Clarins typischer Pumuckl-Stimme mutiert werden soll.
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Dürfte ein Schauspieler wie Hans Clarin die Rechte an seiner sprachlichen Interpretation eines Charakters grundsätzlich exklusiv verwerten - und eben auch eine Imitation untersagen können? Wahrscheinlich eher nein, denn ansonsten dürften Stimm-Imitatoren grundsätzlich die letzten Jahrhunderte auf juristisch dünnem Eis gewandert sein.
Wenn die Imitation eines Sprachcharakters jedoch nicht illegal ist, dann sollte ja nicht nur ein Mensch, sondern auch eine KI diese imitieren dürfen. Was jedoch ebenfalls nicht "fair" anmutet und wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren die Gerichte beschäftigen dürfte.
Doch wenn ein Sprachprofil nicht mehr vom Sprecher stammt, wird dieser fast beliebig austauschbar und kann den Charakter seiner Stimme auch nicht mehr eigenständig in der Medienlandschaft profilieren. Stimmprofile können dann einfach zu festen Lizenzen für eine Produktion gekauft werden. Unglaublich oder unwahrscheinliche Zukunftsmusik? Wohl kaum, wie die aktuelle Pumuckl-Produktion beweist. Die Künstliche Intelligenz zeigt hier gerade live, wie sich unerbittlich schnell und signifikant der Markt für Sprecher in kürzester Zeit verändern wird. (Siehe dazu auch unsere News Synthetische KI-Stimmen machen professionellen Sprechern Konkurrenz.)