Google Earth Pro ab sofort kostenlos - virtuelle Kameraflüge inklusive

Bisher hat Google für die Pro Version des interaktiven 3D-Globus-Programms Google Earth rund 350 Euro pro Jahr verlangt, jetzt stellt Google sie kostenlos zur Verfügung. Die Pro Version verfügt gegenüber der bisher schon kostenlosen Standad Version Google Earth über einige interessante zusätzliche Features wie etwa eine Flächen-, Raum- und Entfernungsmessung, hochauflösende Bilder zum Ausdruck (mit maximal 4800x3200 Pixeln), eine visuelle Umkreissuche, Datenoverlays (mit zB. demographischen Daten), ein Sichtfeldmodus (es wird veranschaulicht, welche Punkte von einem bestimmten Ort aus sichtbar sind) sowie ein Adressdatenimport. Und sogar ein Flugsimulator ist integriert, mit dem eine Gegend wahlweise per Düsenjäger oder Propellerflugzeug durchflogen werden kann (spektakulärn sind natürlich Flüge durch Bergtäler).

Filmaufnahmen von 3D Touren per Google Earth Pro MovieMaker
Filmaufnahmen von 3D Touren per Google Earth Pro MovieMaker


Am interessantesten für Filmer ist allerdings die sogenannte MovieMaker-Funktion, mit deren Hilfe sich von manuell gesteuerten Flügen durch den 3D Raum oder von programmierten Touren Filme anfertigen lassen - ideal für die Visualisierung von Reisen oder Veranschaulichung der Lage eines Ortes. Die Kontrolle über den Flugpfad sowie die Kameraausrichtung ermöglicht eine Art virtueller Drohnenflüge. Die Aufnahmen können in Form von QuickTime- (nur Mac), WMV-, AVI-Videos oder JPG-Bildfolgen in einer Auflösung von FullHD abgespeichert werden. Zur Freischaltung von Google Earth Pro genügt eine Emailadresse sowie der Lizenzschlüssel GEPFREE.


Googles Bedingungen für die kommerzielle Nutzung des Bildmaterials für Fernsehsendungen oder Film finden sich hier. Man muss sich mit der kostenlosen Rundfunklizenzvereinbarung Googles einverstanden erklären. Für Online-Videoprojekte ist diese nicht erforderlich. Bedingung ist jedoch immer, dass in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem die Inhalte zu sehen sind, namentlich auf Google und dessen Geo-Datenanbieter hingewiesen werden muss.


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