Frage von vlproduction:Hallo,
mich beschäftigt zurzeit die Frage ob ich als Privatperson einem Kunden eine Rechnung schreiben kann. Es sieht so aus, dass ich für eine Firma eine Art Schulungsfilm schneide mit dem jedoch auch geworben werden soll. Der Chef hat mich gebeten ihm eine Rechnung auszustellen. Jetzt frage ich mich, wie das ganze aussehen soll? Immerhin habe ich kein Gewerbe oder ähnliches, was muss ich bei sowas beachten?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen,
vielen Dank schonmal und einen schönen Abend euch :)
LG, VL
Antwort von masterseb:
als privatperson darfst und kannst du auch keine rechnung ausstellen. eine rechnung besteht aus firmenanschrift, firmenbuchnummer und umsatzsteuer id. du kannst also als privatperson so etwas nicht ausstellen, da du ganz einfach nicht gemeldet bist und diese daten hast.
eine auftraggeber firma braucht aber wederrum eine rechnung zum nachweis, wo das geld hingekommen ist und die können auch nur dann die steuern absetzen. eine honorarnote bringt in diesem fall auch nichts aus denselben gründen.
du kannst das geld nur in bar, also schwarz bekommen oder sie über jemanden laufen lassen, der rechnungen stellen kann.
gewerbe anmelden ist weder zeitraubend noch kompliziert. kostet auch nicht allzu viel, sofern man kleinunternehmer, selbständig, bleibt. (zuverdienstgrenze)
Antwort von Pianist:
Wenn es nur gelegentlich ist, also etwa ein- bis zweimal im Jahr, dann darfst Du auch als Privatperson eine Rechnung ausstellen. Aber schreibe da nichts von Umsatzsteuer ("Mehrwertsteuer") oder dergleichen drauf. Einfach brutto gleich netto. Und auch kein Hinweis auf § 19 UstG, weil Du ja kein Unternehmer bist.
Matthias
Antwort von Alf_300:
Für den Buchhalter reicht eine Quittung vermutlich auch
Antwort von jk86:
Ich mache das so:
Meine Adresse, evtl. Tel-Nr/Mailadresse
Adresse des Kunden
Betreff und Rechnungsnummer (z.B. 2013-10-01 (Jahr-Monat-laufende Nummer))
Sehr geehrte Damen und Herren,
für das Projekt blablabla habe ich bliblablubb. Ich stelle daher in Rechnung:
(Aufzählung der einzelnen Posten netto)
(Summe netto)
Ich bin nicht USt-pflichtig und weise daher keine USt aus.
Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von xxx € auf folgendes Konto:
(Kontodaten)
Ort, den tt.mm.jjjj
Unterschrift
und fertig ist die Lauge.
Antwort von k_munic:
… hat mich gebeten ihm eine Rechnung auszustellen. Jetzt frage ich mich, wie das ganze aussehen soll? Immerhin habe ich kein Gewerbe oder ähnliches, was muss ich bei sowas beachten?…
Selbstverständlich kannst und darfst Du als Privatperson eine Rechnung ausstellen!
Natürlich kannst Du keine MWSt. geltend machen…
Diese 'Rechnung', die nicht mehr als eine Quittung darstellt, belegt, wer an wen was und warum/wofür bezahlt hat: Also Deine Anschrift, Auftraggeber, Auftrag (falls der Kunde zB Projekt-Nummern vergibt, dann die), Betrag. Fertig.-
Bei einer Buchprüfung beim Auftraggeber in den nächsten 30 Jahren kann dann u.U. das Finanzamt auf die Idee kommen, nachzuschauen, ob DU diese Einnahme dunnemals auch versteuert hast.- Also, brav in die Steuererklärung damit. Fällt vermutl. weit unter irgendwelche Pauschbeträge, also egal. Hilft aber u.U. zB 'spezielle' Werbungskosten (Deine Ausrüstung, Reisen zum Drehort, Verköstigung Deiner Assis & Darsteller) geltend zu machen. … erreicht aber vermutl. auch nicht die Pauschbeträge :))
Außerdem stellt diese Rechnung einen schriftlichen Beleg für Euer Vertragsverhältnis dar (das durch die mündliche Absprache natürlich schon vorliegt) … bei 'Ärger' gilt dann das, was in der Rechnung steht, ob Werk- (='ein Film') oder DL-Vertrag (='10h Schnitt')… Bei einer saloppen Formulierung eines Werkvertrages könnte dann Dein Chef Dich bis zum Sanktnimmerleintag ändern und ändern und ändern lassen…- Stellst Du die Rechnung 'nachträglich' aus, erwähne einfach die 'Abnahme' mit Datum (="wie bestellt und abgenommen am xx.yy."), dann biste Schneiderschwarz.-
Bei Kleinstbeträgen = ein paar Hundert Euro, gäbe es natürlich auch 'andere' Möglichkeiten, die in den Büchern nur unter 'Sonstiges' verschwinden … Weihnachtsgeschenke (iTunes/Zalando/amazon-Gutscheine), Tank-/Taxi-quittungen, Naturalrabatte, usw. Kommt darauf an, wie kreativ der Buchhalter ist.-
Antwort von momentum:
Vielleicht mag das eine dumme Überlegung sein, aber müsste man nicht - bevor man hier Ratschläge gibt - wissen, in welchem Land der Fragesteller wohnt?
Antwort von vlproduction:
Vielen Dank euch für die Antworten, ich bin lediglich gespannt ob der Kunde das so hinnehmen wird. Ich kenne leider eben nicht aus in dieser Bürokratie.
Vielleicht mag das eine dumme Überlegung sein, aber müsste man nicht - bevor man hier Ratschläge gibt - wissen, in welchem Land der Fragesteller wohnt?
Ich schätze mal in gewissen Ländern sieht das ganz anders aus, also ist die Überlegung wohl nicht verkehrt. Ich zu meinem Teil wohne in Deutschland :)
Grüße, VL
Antwort von momentum:
Okay. Dann kann ich dir nicht helfen. Im deutschen Recht kenne ich mich nicht aus.
Antwort von handiro:
Anstatt Rechnung kann man auch Honorar schreiben.
Ansonsten +1! für jedes Wort von k_munic.
Antwort von Sinarius:
Wurde alles schon gesagt, klar kannst Du ne Rechnung stellen. Häufig wird auch beim Nachfragen beim Amt der Tip gegeben, erstmal ein paar Monate zu schauen, ob sich das "Gewerbe" lohnt und dann erst ein Gewerbe anzumelden. Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht, ich hab halt auch schon 24 Jahre lang die Gewerbeanmeldung... solange ist es heute allerdings tatsächlich das Beste, keine USt auszuweisen als Kleingewerbe.
Toitoitoi. :-)
Antwort von didah:
die rechnung einer privatperson heist dann, zumindest in oesterreich, eine honorarnote...