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Infoseite // Nennung in den Credits eines Dokumentarfilmes



Frage von Maldoror123:


Ich habe vor mehr als zwei Jahren eine Dokumentarfilmerin beim Endschnitt eines Filmes beraten.Der Film ist mittlerweile sehr erfolgreich und sie tourt mit ihm durch die Welt.War auch für den hessischen Dokumentarfilmpreis nominiert.
Sie konnte mir wegen der hohen Herstellungskosten in der Endphase keinen Cent bezahlen, versprach mir jedoch, mich als künstlerischen Berater in den den Credits zu nennnen. Dies geht aus unserem e-mail Schriftverkehr hervor.

Sie stellte unsere Zusammenarbeit letztendlich als Freundschaftsdienst hin und als ich sie auf ihr Versprechen hinwies,bezichtigte sie mich der Erpressung.

Kann ich sie haftbar machen und wenn ja, wie ?


vielen Dank.

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Antwort von sottofellini:

Mögen ihr die fremden Federn im Scheinwerferlicht verschmoren.

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Antwort von Drushba:


Kann ich sie haftbar machen und wenn ja, wie ?


vielen Dank.
Kannst vermutlich eine einstweilige Verfügung erwirken, falls sie nicht umgehend die Titel, Pressemitteilungen u.ä. ändert. Sie kann Dich dann umgekehrt auf Schadensersatz verklagen. Könntest Du gewinnen, brauchst halt einen guten Anwalt. Für Schadensersatz muß halt i.d.R. erstmal ein Schaden festgestellt werden.

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Antwort von freezer:

Frag sie doch mal gerade heraus, warum genau sie Dich nicht in den Credits nennen will? Ist doch nicht nachvollziehbar - Du willst ja offensichtlich weiterhin kein Geld, sondern nur die Nennung im Abspann, oder?

Vielleicht hat sie keine Möglichkeit mehr den Abspann zu ändern, oder sie müsste jemanden bezahlen der es macht.
Vielleicht zöge das einen Rattenschwanz an Kosten nach sich (neue Fassung, neue DVDs / Bluray / DCP und sie hat kein Geld dafür?

Frag sie, ob sie als Kompromiss Dich auf der Filmwebseite und beim IMDB-Eintrag in den Credits aufführen kann. Das kostet sie nichts.

Ich vermute (das ist nur meine Laienmeinung), dass Du auf zivilrechtlichem Weg Deine Nennung erklagen könntest. Die Frage ist halt, ob Dir das den Stress und das Geld wert ist.

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Antwort von thos-berlin:

Sie stellte unsere Zusammenarbeit letztendlich als Freundschaftsdienst hin und als ich sie auf ihr Versprechen hinwies,bezichtigte sie mich der Erpressung. Selbst dann (oder gerade dann) wäre eine Nennung in den Credits wohl angebracht. Wenn es (per Mail belegbar) sogar versprochen war, erst recht. Wenn sie die Nennung vergessen hat, dann ist sie sehr arglos, wenn sie es vorsätzlich weggelassen hat, dann hat sie Dich schlichtweg betrogen und belogen.

Warum will die das denn nicht mehr und wie kommt sie darauf, die Erinnerung an ihren eigenen Versprechungen als Erpressung hinzustellen ? Das sieht mir mehr nach Variante 2 aus !

Hast Du schon mit dem Rechtsweg gedroht ? Für eine Erpressung bedarf es ja einer "Drohung" für den Fall, dass sie der Aufforderung nicht nachkommt.

Ich weiß aber nicht, ob der Rechtsweg hier der richtige Weg ist. Recht haben und Recht bekommen sind auch öfters unterschiedliche Dinge. Wenn es keinen konkreten Anlass für Ihre Weigerung gibt, dann könnte es Methode sein und Du wirst über kurz oder lang nicht der einzige "Hintergangene" sein. Das spricht sich irgendwann herum. Ob dann noch jemand mit ihr arbeiten will ? .....

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