Frage von muenzenbasti:Hallo ihr Lieben.
Ich kümmere mich gerade für das Verbraucher-Ressort einer großen deutsche Tageszeitung (nein, nicht die Rote, mit der man sich seine Meinung bilden kann) um einen Artikel zu Einkäufen im amerikanischen eBay - hier locken derzeit günstige Preise, weil der Dollar schwach ist.
Doch wer dort bestellt, erlebt beim Zoll eine böse Überraschung - der schlägt nämlich saftige Gebühren drauf und macht das Schnäppchen zunichte (mit mehreren hundert Euro Aufpreis für eine digitale Spiegelreflex, zum Beispiel).
Gibt es hier im Forum jemanden, der mal bei eBay in Amerika eingekauft hat und von den Zollgebühren überrascht wurde? Oder kennt ihr jemanden, dem sowas passiert ist?
Würde mich freuen, wenn ein Forumskollege helfen könnte.
Liebe Grüße
MUENZENBASTI
Edit vom Mod: Aufgrund der nachfolgenden Diskussion -> in die Rubrik "Rechtliches" verschoben.
Antwort von High_Tension:
Von den Zollgebühren bin ich nicht überrascht worden (wozu gibts ein Internet in dem man alles toll nachlesen kann), sondern von dem was angekommen ist...zweimal hat alles wunderbar funktioniert und beim dritten Mal bin ich reingefallen...shit happens :)
Antwort von WoWu:
Spiegel Online hat einen Artikel veröffentlicht, in dem sie solche Käufe am Beispiel von Apple-Harware (Neuware) sowohl vorort, als auch als online Kauf nachrechnen und auch die ganzen Änderungen berücksichtigen, sofern sie erforderlich sind.
http://klischka.de/joomla/content/view/560/94/
Resultat: Ersparnis zwischen 4 und 48% .... immerhin.
Ein großer Teil des Gewinnes entsteht allerdings auch dadurch, dass Firmen einfach die Dollarschwäche nicht weitergeben, sondern in die Tasche stecken .... insofern ist es sogar verständlich, dass Kunden direkt in den USA kaufen.
Antwort von beiti:
Doch wer dort bestellt, erlebt beim Zoll eine böse Überraschung - der schlägt nämlich saftige Gebühren drauf und macht das Schnäppchen zunichte (mit mehreren hundert Euro Aufpreis für eine digitale Spiegelreflex, zum Beispiel). Digitalkameras sind zollfrei. Man zahlt "nur" die deutsche MWSt nach.
Das tröstet die Betroffenen natürlich wenig. Andererseits geht man schon sehr leichtsinnig an die Sache ran, wenn man sich überhaupt nicht vorher informiert; daß es sowas wie den Zoll gibt, und daß das Einführen von Waren von außerhalb der EU nicht so problemlos ist, hat doch jeder schon mal gehört. Das alles zu ignorieren und es einfach blind zu versuchen, zeugt von einer "Augen zu und durch"-Mentalität, die im Überraschungsfall kein Mitleid verdient.
Ich denke, die "Opfer" wissen das selber auch. Daher dürfte es schwierig sein, solche Leute zu finden. Eigene peinliche Mißgeschicke posaunt ja niemand freiwillig aus.
Antwort von Theo_Rehticker:
Liebe Zollfahnder und Finanzbeamte bitte nicht weiterlesen!
Nach einer schlechten Erfahrung im vergangenen Jahr wollte ich keine Auslandskäufe mehr tätigen. Da hatte ich mehrere SD Speicherkarten in Hong Kong bestellt und Monate später einen USB-Speicherstick und Billigstkopfhörer erhalten. Der Zoll fragte intensiv nach, weil die Sendung als Geschenk deklariert war, aber ich konnte reinen Gewissens aussagen die gelieferten Artikel nicht gekauft zu haben und durfte den USB-Stick kostenlos mitnehmen. Der wurde übrigens als 8GB vom PC erkannt - hat aber nur 1GB, was sich als fatal für die Daten herausstellte. Weil meine Enttäuschung beim Zoll offensichtlich war verzichtete der Beamte darauf den Stick an seinen Rechner zu stecken um die Größe und den Wert zu ermitteln. Sonst hätte ich für 1GB die Gebühren eines 8GB Sticks zahlen müssen.
Jetzt aber zu meinem (noch) positiven Camcorderimport aus JU ÄSS EY:
HV30 für 568 Euro bis an die Haustür.
Der amerikanische Anbieter bietet seine Artikel auch in Europa an und hat ein Lager in England. Meine HV30 wurde aber für ca. 50 €uro (Camcorder ca 520 €uro) aus Amerika versendet. Vielleicht nicht ganz unwichtig: der Anbieter verpackt den Herstellerkarton in Geschenkpapier (!)
Frage: Wie ist die Rechtslage bei einem "Selbstgeschenk"?
Das Paket ging ohne Beanstandung durch den Zoll - geplant hatte ich 20% Gebühren und das wären insgesamt 520 + 104 + 50 = 674 gewesen, das wäre immer noch günstiger als ein Kauf in Deutschland gewesen (ab ca. 750€uro). Soweit kann ich also sehr zufrieden sein. Über Grauimporte ist hier im Forum schon viel (oft von Verkäufern) geschrieben worden. Die Garantie beträgt nur 12 Monate und das Gerät muss im Schadensfall wieder in die Staaten gesendet werden. Canon erkennt anhand der Seriennummer den Verkaufsort und wird eine Reparatur in Deutschland als Garantiefall ablehnen.
Meine Überlegung ist eine zusätzliche erweiterte Garantie von 4 Jahren die für ca. 40 Euro ebenfalls in Amerika angeboten wird. Hat da jemand Erfahrung? Ca. zwei Wochen habe ich noch Zeit mich zu entscheiden, bis 30 Tage nach Kaufdatum kann der "Servicevertrag" abgeschlossen werden.
Übrigens war der Camcorder sehr, sehr schnell innerhalb von 3 Tagen nach meiner Kaufbestätigung auf Ebay/England bei mir zu Hause.
PAL oder NTSC ist an Geräten mit HDMI Anschluss egal und wer brennt hat eh das richtige Format. Ein Nachteil kein Pal-Gerät zu besitzen könnte sich im Urlaub bemerkbar machen wenn die Aufnahmen nicht am Hotelfernseher zu betrachten sind.
Solange kein Schaden auftritt bin ich sehr zufrieden und freue mich Geld gespart zu haben.
Wenn ein Schaden auftritt muss ich nochmal rechnen um zu erfahren ob es sich wirklich gelohnt hat.
Übrigens spare ich zwar gerne bin aber auch bereit bei einer guten Beratung mehr zu bezahlen als das weltweit günstigste Angebot. Billig können viele, erst recht weltweit - aber einem Käufer zur richtigen Wahl verhelfen leider nur wenige.
Hoffe das war hilfreich oder wenigstens interessant.
Antwort von beiti:
der Anbieter verpackt den Herstellerkarton in Geschenkpapier (!) Es geht doch nichts über seriöse Anbieter :(
Wie ist die Rechtslage bei einem "Selbstgeschenk"? Eindeutig. Wenn Du von dem Trick mit Geschenkverpackung und Fehldeklarierung gewußt hast, hast Du Dich strafbar gemacht.
geplant hatte ich 20% Gebühren und das wären insgesamt 520 + 104 + 50 = 674 gewesen, das wäre immer noch günstiger als ein Kauf in Deutschland gewesen (ab ca. 750€uro). 20 % ist etwas zu kurz gegriffen. Der HV30 hat auch Video-Eingang und fällt damit unter den Videorecorder-Zollsatz von 12,5 %. Darauf kommen noch 19 % EUSt, also insgesamt ein Aufschlag von 33,9 %. Das Porto wird meist auch komplett mit verzollt, somit hättest Du bei korrekter Zollabwicklung 760,55 Euro Gesamtpreis gehabt.
Ganz ausgestanden ist die Sache übrigens noch nicht. Falls der Zoll hier - entgegen Deiner Bitte - mitliest und Dich ausfindig macht, kannst Du immer noch erwischt werden. Selbst wenn Du irgendwie glaubhaft machen kannst, nicht bewußt Steuern hinterzogen zu haben (und so einer Strafe entgehst), mußt Du dann zumindest noch die 192,55 EUR nachzahlen.
Meine Überlegung ist eine zusätzliche erweiterte Garantie von 4 Jahren die für ca. 40 Euro ebenfalls in Amerika angeboten wird. Die kannst Du aber vermutlich nicht in Anspruch nehmen, ohne das Gerät wieder nach Amerika zu schicken. Beim Rücktransport geht das Zoll-Theater dann wieder von vorn an - denn da Du den Camcorder nicht korrekt verzollt hast, bekommst Du natürlich auch keine Bescheinigung zur zollfreien Wiedereinfuhr.
PAL oder NTSC ist an Geräten mit HDMI Anschluss egal und wer brennt hat eh das richtige Format. Ein Nachteil kein Pal-Gerät zu besitzen könnte sich im Urlaub bemerkbar machen wenn die Aufnahmen nicht am Hotelfernseher zu betrachten sind. ... Und wenn Du für die Oma eine Kopie auf PAL-VHS machen sollst. Und wenn Du 50-Hz-Leuchstoffröhren filmst. Und wenn Du die Aufnahmen mit 50i-Aufnahmen zusammenschneiden willst. (usw. - aber das Thema hatten wir ja schon mehrfach)
Antwort von Theo_Rehticker:
Es war nicht meine Absicht den Staat zu betrügen und Importeuren zu schaden. Gekauft habe ich bei Ebay/England in Pfund und war mir nicht bewußt darüber, dass der Artikel aus U.S.A. versendet wird. Zollgebühren hatte ich nicht erwartet, die 20% habe ich vorsorglich als Mehrwertsteuer hinzugerechnet weil mir die Vereinbarungen mit Großbrittannien nicht bekannt sind. Bis jetzt sind alle unsere Auslandseinkäufe durch den Zoll überprüft worden, z.B. Teppich, und bei dem Camcorder hatte ich nichts anderes erwartet. Ein Vorsatz hat definitiv nicht vorgelegen. Manche Anbieter erwähnen den Videorecorder - Zollsatz nicht, sondern sprechen von 4,8 % für Elektronikartikel. Bei zu erwartenden 33,9 % Aufschlag hätte ich den HV30 in Deutschland gekauft.
Antwort von beiti:
Gekauft habe ich bei Ebay/England in Pfund und war mir nicht bewußt darüber, dass der Artikel aus U.S.A. versendet wird. Da wäre ja ggfs. noch zu klären, ob der Anbieter Dir nicht sogar den gezahlten Zoll/EUSt zurückerstatten müßte, wenn er Dich glauben läßt, Du bestellst in der EU.
Ich habe nach Deiner Schilderung den Verdacht, daß dieser Anbieter ganz systematisch Zoll vermeidet, indem er statt über sein (angebliches) Lager in GB die Waren direkt aus den USA an die Endkunden schickt und dann mit Geschenkpapier und falscher Geschenkdeklaration arbeitet. Denn würde er die Waren im Großen in die EU einführen, käme er um den Zoll gar nicht herum. Durch die Verteilung auf viele Einzeladressaten wird das einfacher. Illegal bleibt es natürlich.
Antwort von Markus:
Einer meiner obligatorischen Links:
Wie umgehe ich den Zoll? - Und wie nicht?
Vielleicht sollte ich den Beitrag mal auf Onlinebestellungen ausweiten...
Antwort von Theo_Rehticker:
Tja Beiti, zu meinen Bedenken wegen der Garantie kommt jetzt tatsächlich ein schlechtes Gewissen und die Vorahnung demnächst Post zu erhalten - als Straftäter habe ich mich wirklich nicht gesehen, eher als globalen Kunden. Mein Beitrag ist auch nicht geschrieben worden um mit einem Schnäppchen zu prahlen oder gar zum Nachahmen einer Straftat aufzufordern sondern um Vor- und Nachteile eines Auslandkaufes aus meiner Sicht aufzuzeigen und Anderen eine Entscheidungshilfe zu sein. Übrigens hatte der Versender die Ware als Geschenk verpackt, meines Wissens aber nicht als ein Solches deklariert. Die eventuelle Herkunft U.S.A. hätte ich dem (langen) Text entnehmen können, wenn ich nicht durch den günstigen Preis etwas geblendet gewesen wäre.
Antwort von beiti:
Übrigens hatte der Versender die Ware als Geschenk verpackt, meines Wissens aber nicht als ein Solches deklariert. Kann auch sein, daß es einfach durch die Zollkontrolle "durchgerutscht" ist (wobei ich das selber noch nicht erlebt habe - obwohl ich bisher nur kleinere Sachen in den USA bestellt habe, die für den Zoll gar nicht so lohnen). Ich würde in dem Fall nichts weiter unternehmen und einfach abwarten, ob noch eine Zoll-Rechnung nachkommt.
Antwort von Theo_Rehticker:
Das höre ich gern - danke
Antwort von beiti:
Ich tippe mal, daß es dieser Anbieter war?
Da steht im Angebot eigentlich nichts Verdächtiges, das auf betrügerische Methoden hinweist; sogar das Geschenkpapier wird nachvollziehbar erklärt. Da kann niemand behaupten, der Käufer habe Zoll hinterziehen wollen.
Ich weiß es nicht sicher, aber ich glaube auch nicht, daß man verpflichtet ist, nachträglich sowas anzumelden, wenn es im Postverkehr nicht bearbeitet wurde. Wäre was Anderes, wenn jemand am Flughafen mit zollpflichtiger Ware durch den "grünen Ausgang" geht.
Da gibt es schon andere Kaliber von Händlern (v. a. solche aus Hongkong), die sogar sehr offen zum Steuerbetrug auffordern.
Z. B. dieser hier: "We warrant 100% NO UK Duty/VAT for the item, or full reimbursement. For other countries, we will declare the unit as "gift of no commercial value" or in other terms for easy clearance and try our best to minimize your risks on tax. No worry pls."
Da kann sich der Kunde dann ggfs. auch nicht mehr darauf rausreden, er habe nichts gewußt.
Antwort von Theo_Rehticker:
TREFFER!
Antwort von Cpt. Morgan:
Notebooks und handhelds sind ja laut spiegel artikel steuerfrei...wie verhält es sich denn mit nem mac pro bzw nem normalen desktop rechner...
gruß, klaas.
Antwort von Theo_Rehticker:
Die Post ist angekommen!
Tja Beiti, zu meinen Bedenken wegen der Garantie kommt jetzt tatsächlich ein schlechtes Gewissen und die Vorahnung demnächst Post zu erhalten
Beim Umrechnen von Pfund in Dollar in Euro war der Anbieter wahrscheinlich sehr nachlässig und eine Deklaration als "Digitalcamera" hat wohl mit dazu beigetragen, dass der von mir noch zu zahlende Betrag nur 54,05 Euro ausmacht.
Soweit kann ich beruhigt und zufrieden sein - bis ein Garantiefall eintritt.
Vielleicht hat ja noch Jemand Erfahrung mit einer "EXTENDED WARRANTY",
oder eine fundierte Meinung dazu - gerne auch ein anonymer Gast.
Antwort von beiti:
Die Post ist angekommen!
Beim Umrechnen von Pfund in Dollar in Euro war der Anbieter wahrscheinlich sehr nachlässig und eine Deklaration als "Digitalcamera" hat wohl mit dazu beigetragen, dass der von mir noch zu zahlende Betrag nur 54,05 Euro ausmacht. Was hat die Post heute gebracht? Eine Rechnung direkt vom Zoll?
Antwort von Theo_Rehticker:
Die Rechnung kam von DHL, Abteilung Finance Operations Deutschland. Dhl ist in Vorkasse gegangen und hat zur Rechnung 7 Seiten Anhang beibefügt, darunter ein 6- Seitiger Abgabenbescheid des Hauptzollamtes Dresden.
Antwort von Anonymous:
Ein Vorsatz hat definitiv nicht vorgelegen.
Worauf es bei dieser Form des Betruges ankommt, ist nicht der Vorsatz. Hier reicht schon Fahrlässigkeit aus ("wissen müssen" sind die Zauberworte). Allein die Tatsache, daß jemand sich - öffentlich oder nicht - Gedanken über die Rechtmäßigkeit seines Handelns macht ("na wie ist das denn mit einem Selbstgeschenk"): da muß sich doch demjenigen die Vermutung aufdrängen, es sei etwas nicht koscher mit der Geschenk-Nummer!
sogar das Geschenkpapier wird nachvollziehbar erklärt. Da kann niemand behaupten, der Käufer habe Zoll hinterziehen wollen.
Wie bescheuert kann man denn noch sein!!!
Diesen Staat hier für dumm zu halten, ist ein sehr schwerer Fehler. Den Zoll für so verblödet zu halten, daß er hier nicht mitliest, übrigens auch (in einem anderen Videoforum hat sich ja einer vor längerer Zeit schon "geoutet"). Denn auch Zollbeamte beherrschen Google. Sucht mal nach "forum steuern usa kamera", und schaut, welche Foren unter den ersten 100 Treffern auftauchen. Zählt mal mit, was alleine in der Google-Trefferliste schon unverhohlen Richtung Steuerhinterziehung deutet.
Antwort von Anonymous:
Da kann sich der Kunde dann ggfs. auch nicht mehr darauf rausreden, er habe nichts gewußt.
... wobei es wirklich latte ist, ob er wußte ... "wissen müssen" wird angenommen :-))
Antwort von beiti:
sogar das Geschenkpapier wird nachvollziehbar erklärt. Da kann niemand behaupten, der Käufer habe Zoll hinterziehen wollen.
Wie bescheuert kann man denn noch sein!!!
Diesen Staat hier für dumm zu halten, ist ein sehr schwerer Fehler. Den Zoll für so verblödet zu halten, daß er hier nicht mitliest, übrigens auch (in einem anderen Videoforum hat sich ja einer vor längerer Zeit schon "geoutet"). Warum sollte es per se anrüchig sein, in Amerika etwas in Geschenkpapier zu bestellen? Schlimmstenfalls wird es bei der Zollkontrolle aufgerissen, um die Deklaration zu prüfen. Und dieser Händler macht ja (im Gegensatz zu dem Honkong-Shop, den ich verlinkt habe) keinerlei Augenzwinker-Vorgaben, den Zoll illegal zu umgehen.
Nachdem im vorliegenden Fall inzwischen auch eine Zoll-Rechnung eingetrudelt ist, sollte der Fall damit abgehakt sein.
Antwort von Anonymous:
Der gezahlte Einfuhrabgaben-Betrag war aber zu gering, wie der Empfänger selber erkannt hat ("nur 54,05 €); eine solche Deklaration hat der EMPFÄNGER einer Postsendung UNVERLANGT richtig zu stellen (§ 153 Abgabenordnung). Tut er das nicht, begeht er eine STEUERHINTERZIEHUNG (§ 370 Abs.1 Nummer 2 Abgabenordnung). Die Verantwortung für die Richtigkeit der Anmeldung trägt im Postversand der Empfänger, nicht der Versender, der Transporteur oder ein sonstiger Dritter !
Also: SELBSTANZEIGE an das Hauptzollamt, dass den Bescheid erlassen hat, korrekte Daten mitteilen, Differenzbetrag nachzahlen, sonst droht irgendwann noch Ärger...
Abgesehen davon: Entgegen inflationär auftauchenden "Gerüchten" in Internetforen ist der Versand von "Geschenken" keine "Grauzone", sondern ebenfalls schlicht und einfach eine (zumindest versuchte) Steuerhinterziehung (über die in Foren immer palavert wird, als sei es die normalste Sache der Welt)...
Antwort von Anonymous:
Ein Vorsatz hat definitiv nicht vorgelegen.
Worauf es bei dieser Form des Betruges ankommt, ist nicht der Vorsatz. Hier reicht schon Fahrlässigkeit aus ("wissen müssen" sind die Zauberworte). Allein die Tatsache, daß jemand sich - öffentlich oder nicht - Gedanken über die Rechtmäßigkeit seines Handelns macht ("na wie ist das denn mit einem Selbstgeschenk"): da muß sich doch demjenigen die Vermutung aufdrängen, es sei etwas nicht koscher mit der Geschenk-Nummer!
Das klingt nun sehr nach "Beamtenhalbwissen" !!!!!!!
Es gibt keinen "fahrlässigen" Betrug! Betrug setzt immer Vorsatz voraus (vergl. Engels Kommentare, StGb, Urteile BGH).
"Wissen müssen " ist hypothetisch und juristisch nicht dingbar. Allein das "Wissen" müsste nachgewiesen werden! Und das ist Einzelfall abhängig.
Es gibt ja auch keinen fahrlässigen Mord! Das nennt sich dann Totschlag - und ist ein ganz anderer Schuh.
Zollbeamte behaupten leider auch immer sehr viel, ohne es zu wissen.