Frage von Bertholt4:Hallo - weiß jemand, in wie weit man für kleine Wahl-Werbefilme berechtigt ist nur die ermäßigte Umsatzsteuer auf der Rechnung auszuweisen?
Es geht hier um Clips von wenigen Minuten, O-Ton des Kandidaten viele Schnitte + Einstellungen, Parteilogo + Slogan noch eingefügt.
Rechtlich läuft es darauf hinaus, ob die Clips als "Laufbilder" oder "Filmwerke" einzustufen (Laufbilder 19% - Filmwerke mit Urheberrecht 7% - oder sehe ich das falsch).
Kennt sich da jemand aus?
Danke.
Antwort von PowerMac:
Natürlich 19%.
Antwort von markus2h:
Kennt sich da jemand aus?
Danke.
Dein Steuerberater?!
Den verminderten MwSt.-Satz kannst du nur für journalistische Produkte ansetzen, oder aber für ein selbstgeschaffenes Kunstwerk (Filmwerk),
Auftragsarbeiten mit werblichem Charakter (z.B. die von der beschriebene Parteienwerbung) sind selbstverständlich 19 %.
Gruß, Markus
Antwort von Meggs:
Ich würde in jedem Fall, bevor ich eine Rechnung mit 7 % stelle, beim zuständigen Finanzamt nachfrage, ob das ok ist.
Die entscheiden das letztendlich im Zweifelsfall. Wenn die zur Auffassung gelangen, dass 19 % MwSt. anfällt, dann führst du 19 % MwSt ab, obwohl du nur 7 % erhalten hast.
Antwort von newsart:
Warum klar 19%? Das sehe ich anders. Es kommt darauf an, wer den kreativen ggf. journalistischen Part übernommen hat. Obliegt die inhaltliche und kreative Gestaltung dem Produzenten und macht dies die Hauptleistung aus, so kann man m.E. mit 7% abrechnen. Ist der Produzent nur Ausführender, etwa nach genauen Vorgaben (Drehbuch) einer Agentur, so muss mit 19% abgerechnet werden. Dies allerdings one Gewähr.
Antwort von markus2h:
m.E.
Ist immer so ne Sache bei den Finanazaemtern - ich würde einfach meinen Steuerberater fragen. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.
Gruß, Markus
Antwort von Bertholt4:
OK, habe Steuerberaterin gefragt - sie hat sich schlau gemacht und meint bei Werbesachen, vor allem kleineren sind es eigentlich immer 19%.
Trotzdem, Danke für Eure Antworten