Frage von robosobo:Hallo,
Konnte leider hier im Forum keine eindeutige Antwort finden, daher meine Frage:
Für einen Dokumentarfilm, der auch bei Festivals laufen soll, würden wir gerne Musik von Richard Wagner verwenden. Das Urheberrecht des Künstlers endet ja 70 Jahre nach seinem Tod, das Leistungsschutzrecht der Musiker 50 Jahre nach der Einspielung.
Heisst das, ich kann Einspielungen bis 1959 ohne weiteres verwenden?
Vielen Dank und schöne grüsse,
robosobo
Antwort von KrischanDO:
Hi,
das würde mich auch in Richtung von Aufnahmen alter Jazzer interessieren.
Grüße
Christian
Antwort von _DINGO_:
Hallo!
Du kannst das Musikstück nicht ohne weiteres benutzen, weil nicht nur der Urheber (Wagner), sondern auch die Aufführenden (das Orchester, ect.) einen Anspruch besitzen.
Wenn Du das Stück über MIDI programmierst oder es selbst von Musikern einspielen lässt, fällt dieses Problem natürlich weg.
Oder Du bemühst Dich um die Rechte für die Einspielung, die Du nutzen willst.
Meist sind die Verlage recht entgegenkommend, wenn es ein Studentenfilm oder Low-Budget-Projekt ist.
(ich hab das schon ein paar mal gemacht - es dauert etwas länger, aber klappt meistens und kostet auch nicht soviel).
Wie es mit den Urheberfristen aussieht, weiß ich nicht genau.
Aber ich habe auch mal was von 70 Jahren nach dem Tod gehört.
Vielleicht müsstest Du mal schauen, ob es Erben der Urhebers gibt und ob die evtl. Rechte besitzen. Damit kenne ich mich aber nicht aus.
Grüße!
Dingo
Antwort von Bernd E.:
...weil auch die Aufführenden...einen Anspruch besitzen...Wenn Du das Stück über MIDI programmierst oder es selbst von Musikern einspielen lässt...Oder Du bemühst Dich um die Rechte...
Alles schön und richtig, aber darum geht"s doch in der Frage gar nicht?
...mal schauen, ob es Erben der Urhebers gibt...
Da gibt es einige ;-)
Antwort von robosobo:
danke schonmal
@Dingo:
Ja, auch die Aufführenden haben Rechte, habe aber an anderer Stelle gelesen, dass dieses sog. "Leistungsschutzrecht" nach 50 Jahren erlischt.
Daher die Frage.
MIDI kommt nicht in Frage und Orchester hab ich leider auch keins an der Hand. Vielleicht frag ich tatsächlich mal direkt an. Was kann so eine Lizenzierung (ca. 5-10min Tannhäuser bzw. Lohengrin) denn ungefähr kosten? Budget ist tatsächlich "Low".
grüsse robosobo
Antwort von Mink:
Hab mal einen Lizenzvertrag für zwei Songs einer großen aktuellen Band geschenkt bekommen.
Ich hab dem Label und dem Verlag versichert das es sich um eine absolut unkomerzielle Sache handelt (Festivals, begrenzte Anzahl sich im Umlauf befindlicher DVDs), hab denen Belegexemplare geschickt und das wars....
...also vielleicht mal eine Aufnahme raussuchen die dir gefällt, gucken wer die verlegt hat und mal Kontakt aufnehmen.... man kann Glück haben...
Auf der Gemaseite kannst Du auch Lizenzen erwerben....
Antwort von PUDU:
Warum kaufst Du nicht einen Track bei
www.shockwave-sound.com? Die haben ein umfangreiches und qualitativ hochwertiges Angebot zu fairen Preisen. Um 30 Dollar für einen kompletten Track und weniger für kürzere Sequenzen find ich okay. Zum Testen lassen sich dort auch Preview-Files herunterladen.
Antwort von robosobo:
danke c.herf, so werd ichs wohl machen.
Aber um nochmal auf meine Frage zurückzukommen:
Musik die vor mehr als 50 Jahren eingespielt wurde und deren Komponist mehr als 70 Jahre tot ist - darf ich sie nun verwenden oder NICHT??
Ich meine, bei der GEMA können sie mir das sicher sagen, aber es wäre ja auch hier für das Forum interessant (denke ich), wenn die Frage klar beantwortet werden könnte ;-)
@PUDU - auch ein willkommener Tipp.
Da es in dem Film aber um Ludwig II. und in Teilen auch um Wagner gehen wird, ist Musik von Wagner Pflicht.
schöne grüsse robosobo
Antwort von PUDU:
Da es in dem Film aber um Ludwig II. und in Teilen auch um Wagner gehen wird, ist Musik von Wagner Pflicht.
schöne grüsse robosobo
Ähm, hast Du auf der Seite mal geschaut? Die haben bei shockwave-sound.com Musik von Wagner. Darum ja der Vorschlag.
Antwort von PhilippT:
Also für unseren Kurzfilm für die Eu wurde uns gesagt dass es ok ist europäische Hymne von Beethoven weil er eben seit 70 Jahren tot ist aber wieso telefonierst du nicht einfach mit der zuständigen Behörde und postest die Antwort dann hier? Ist ja nicht soviel Aufwand :-)
mfg Philipp
Antwort von musk74:
hi !
die urheberrechte belaufen sich auf das orchester welches den wagner gespielt hat.
einfach mal auf die cd schauen und anfragen.
fragen kostet nichts.
Antwort von camworks:
die leistungsschutzrechte werden fast immer von dem musiklabel verwaltet, unter dem die cd/platte erschienen ist. also besser da und nicht direkt beim orchester anfragen. die leiten einen sowieso nur an"s label weiter.
rechnen wir mal: ein konzert aus den 20ern: einer der musiker ist 20 jahre alt, also geboren 1900. der wird so im schnitt um die 80 jahre alt, also werden die meisten der musiker in den späten 1980ern gestorben sein. plus 50 jahre ist: 2030. und wenn einer der musiker 100 oder mehr jahre alt wurde, zählen die 50 jahre ab da. viel spaß beim warten... ;-)
aber ich würde sowas nicht verwenden. alte platten knistern und der frequenzgang ist auch nicht so prall bei schellackplatten.
Antwort von Bernd E.:
..urheberrechte belaufen sich auf das orchester welches den wagner gespielt hat...
Auch wenn die beiden Begriffe oft verwechselt werden: Es sind zwei unterschiedliche Dinge. Das Urheberrecht liegt - wie der Name es vermuten lässt - allein beim Urheber des Werkes (in diesem Falll also Wagner, der 1883 starb). Die sein Werk spielenden Musiker können sich dagegen auf das Leistungsschutzrecht berufen. Diese Unterscheidung hatte der Fragesteller ja auch bereits ganz richtig getroffen.
Antwort von Bernd E.:
...also werden die meisten der musiker in den späten 1980ern gestorben sein. plus 50 jahre ist: 2030...viel spaß beim warten...
Interessant: Enden die Leistungsschutzrechte nun 50 Jahre nach der Aufnahme (wie im Eingangsposting dargestellt) oder analog den Urheberrechten 50 Jahre nach dem Tod des Künstlers? Ersteres halte ich für wahrscheinlicher, und dann wäre es egal wie alt der Musiker wird.
Antwort von camworks:
hi bernd,
auf die frage bin ich gar nicht selbst gekommen. aber ich habe natürlich direkt gegoogelt und dort stand, daß es ab dem tag der aufführung gerechnet wird. also rudere ich mal schnell zurück. ;-)
allerdings ist das argument mit dem knistern und dem frequenzgang weiterhin gültig. könnte je nach film aber auch passen...
wobei durch die beiden weltkriege und die wirtschaftskrisen ja viele labels geschlossen wurden. müsste man bei der gema nachfragen, ob das label noch existiert und wenn nicht, ob es einen nachfolger/erben gibt. gegebenenfalls könnte man so auch jüngere aufnahmen von pleite-labels verwenden, die sich dann schon besser anhören dürften.