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Infoseite // Wie kommt man an Musik für einen Film?



Frage von lukas2148:


Hallo,

ich bin Anfänger und möchte bald (wenn es Frühling wird) meinen ersten kleinen Film drehen. Ich weiß jetzt schon das er schrecklich wird....;). Naja, das vielleicht nicht, aber es ist wirklich der erste den ich drehe (mit "sinnvoller" Geschichte usw...). Er soll auch nicht wirklich lang sein, 2-3min vielleicht.

Aber wie ist das mit der Musik? Ich habe hier zwar schon gelesen das es egal ist ob man mit dem Film Geld verdient oder nicht, aber muss ich um an Musik zu kommen die ich verwenden will immer erst die Musikfirma fragen? Oder müssen immer Gema Gebühren gezahlt werden? Auch wenn der Film nur auf Youtube, Vimeo o.ä. gepostet wird?

Ich habe vor Orchestermusik zu verwenden. Geht es wenn ich sie per iTunes kaufe, kann ich sie dann in das Video einfügen? Ich vermute mal nicht, das wäre ja zu schön.

Aber wie komme ich dann an solche Musik? Wie hoch sind denn da Preise? Ich will nicht für meinen ersten Film gleich 60€ ausgeben nur das ich ein Stück (was eigentlich nicht ausreicht) im Film verwenden darf. Das würde sich auch gar nicht lohnen. Aber andererseits ganz ohne Musik ist es auch doof.

Kann mir jemand Tipps geben und die oben genannten Fragen beantworten?

Wäre nett, danke,

Gruß,
Lukas

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Antwort von Werner Küster:

Internetsuche: GEMA-freie Musik, Lizenz erwerben, nach den Lizenzeigenschaften (z.B. privat, öffentliche Aufführung, Gewerblich,) auswählen. Bestellen und Zahlen, Lizenznachweis gut aufbewahren.
z.B. auch in Videoschnittsoftware Musikkomposer verwenden.

Gerne weitere Info

Gruß Werner

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Antwort von Pianist:

Hallo, Lukas!

Egal wo auch immer Du Deinen Film zeigst - bevor Du fremde Musik (ein Werk im Sinne des Urheberrechts) mit Deinem Film (ebenfalls ein Werk im Sinne des Urheberrechts) verbinden darfst, musst Du dafür die Erlaubnis des Rechteinhabers haben. Dieses Recht zur Benutzung vergibt entweder der Komponist selbst, bei verlegten Werken wird es meist der Verlag sein, und manchmal hat der Verlag auch der Gema das Recht eingeräumt, das Benutzungsrecht zu vergeben. In den allermeisten Fällen wird dafür eine Lizenzgebühr fällig. Wenn Du dieses Recht hast, dann darfst Du die Musik in Deinen Film einbauen. Wenn Du den Film nun veröffentlichst oder vervielfältigst, kommt in der zweiten Stufe sowieso die Gema ins Spiel, denn die kassiert für ihre Mitglieder (Komponisten, Testdichter und Verleger) für das Aufführungs- und das Vervielfältigungsrecht, und die Kosten dafür richten sich nach den jeweiligen Gema-Tarifen.

Sollte es sich um ein altes Werk handeln, wo der Komponist länger als 70 Jahre tot ist, möchte der jeweilige Verlag oder die Plattenfirma trotzdem etwas für die Nutzung ihrer Aufnahme haben. Und auch da bestünde noch der Prüfungsbedarf, ob es sich vielleicht um eine Bearbeitung handelt, denn die wäre dann auch wieder geschützt und es gilt mein erster Absatz.

Vielleicht zeigen sich die Rechteinhaber für ein solches Projekt aufgeschlossen, aber gefragt werden wollen sie auf jeden Fall. Du könntest Dich auch mit Musikern zusammentun, die nicht in der Gema sind, und etwas Eigenes machen.

Es gibt auch Filmmusik-CDs von Nicht-Gema-Mitgliedern, aber das ist an sich alles nicht verwendbar, jedenfalls warte ich immer noch auf den Beweis des Gegenteils.

Matthias

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Antwort von Bernd E.:

...muss ich um an Musik zu kommen die ich verwenden will immer erst die Musikfirma fragen?... Mit Musik ist es prinzipiell genauso wie mit allem anderen auf Erden: Wenn es einem nicht gehört, muss man den fragen, dem es gehört, bevor man es verwenden kann. Nutz doch in diesem Zusammenhang auch mal die Suchfunktion des Forums, denn diese Frage wird dermaßen oft gestellt und beantwortet, dass es dazu schon Tonnen an Infos gibt.
...müssen immer Gema Gebühren gezahlt werden?... Wenn die Musik der GEMA-Pflicht unterliegt, dann natürlich ja. Die GEMA sitzt in diesem Fall übrigens sozusagen nur an der Kasse, denn die Freigabe, dass du die Musik für dein Werk überhaupt verwenden darfst, musst du dir beim jeweiligen Rechteinhaber holen.
...Auch wenn der Film nur auf Youtube, Vimeo o.ä. gepostet wird?... Eine noch weiterreichende Form der Veröffentlichung als sie zum weltweiten Zugriff online zu stellen, ist für Musik kaum vorstellbar. Selbstverständlich werden da GEMA-Gebühren fällig.
...Geht es wenn ich sie per iTunes kaufe, kann ich sie dann in das Video einfügen? Ich vermute mal nicht, das wäre ja zu schön... Ganz richtig. Ob von iTunes oder als CD gekauft, du erwirbst damit das Recht, die Musik für deinen Privatgebrauch zu verwenden (also auch in deinen Film zu schneiden, wenn du den nicht veröffentlichst!). Eine Veröffentlichung aber - noch dazu wie im Fall eines Films - in Verbindung mit einem anderen Werk ist damit selbstverständlich nicht abgegolten.
...wie komme ich dann an solche Musik? Wie hoch sind denn da Preise?... Ich würde an deiner Stelle keinen Gedanken auf GEMA-pflichtige Musik verwenden, sondern GEMA-freie verwenden. Die ist zwar nicht automatisch kostenlos (ganz im Gegenteil), aber es gibt inzwischen einige Onlineportale, wo du ganz legal kostenlose Musik bekommen kannst. Eines davon wäre zum Beispiel www.jamendo.com , wobei ich nicht versprechen kann, dass alles dort frei verwendbar ist, aber du kannst dich ja mal umschauen.
...andererseits ganz ohne Musik ist es auch doof... Wenn man sich anhört, was heute alles zum Vertonen von Filmen herhalten muss, werde ich durchaus allmählich ein Fan des musikfreien Videos, aber das ist natürlich Geschmackssache und kommt auf den Einzelfall an.

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Antwort von MeDIA-Maier.de:

lukas2148 hat folgendes geschrieben:
...wie komme ich dann an solche Musik? Wie hoch sind denn da Preise?...
Habe hier ein paar Links aufgelistet (gerne weitere Infos als Ergänzung)
http://www.media-maier.de/index.php/med ... hdav-links

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Antwort von mann:

... Hallo ich lese gerade mit und habe eine Frage an Dich, scheinst Dich auszukennen. (also im Prinzip wußte ich das auch, was Du geschrieben hast, aber eben nicht alles,) eine Frage habe ich:

Wenn ich nun Gema-freie Mucke verwende, mit Lizenzzettel vom Verlag, schreib ich also schön in meinen Abspann: "Musik Gema-frei, Lizenzfreigabe durch xyz").
Aber muß ich trotzdem bei der Gema pro forma anfragen, also Antrag ausfüllen und auf ok von der Gema warten? Hatte mal hier im Forum einen Beitrag gelesen, daß man das muß... oder sollte.

Oder isses egal? Die merken zufällig eines Tages, daß mein Filmchen existiert, schreiben mich an, kriegen meine Antwort = Lizenzfreigabe v. Verlag plus Erklärung, daß es Gema-frei ist und gut isses?

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Antwort von Pianist:

Hallo ich lese gerade mit und habe eine Frage an Dich, scheinst Dich auszukennen. Zuschriften sind stets ans Forum und nicht an Einzelpersonen zu richten... :-)

Zu Deiner Frage: Es gibt die sogenannte "Gema-Vermutung". Bedeutet: Die Gema darf zunächst mal davon ausgehen, dass Musik gemapflichtig ist, und dann muss man das Gegenteil beweisen. So lange die sich also nicht meldet und es keine Notwendigkeit gibt, würde ich mich dazu nicht äußern. Aber wenn sie sich meldet, sollte man das schon nachweisen können.

Matthias

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Antwort von mann:

Zuschriften sind stets ans Forum und nicht an Einzelpersonen zu richten... :-) Jawoll Euer Ehren ;-)

Danke, keine weiteren Fragen im Moment.

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Antwort von Peter Friesen:

Hallo liebe Leute,
schaut doch mal bei : www.filmersclub.de vorbei.
Nicht kostenlos aber bezahlbar und super sortiert, und keine Probleme mit Gema.
Gruß Peter

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Antwort von MeDIA-Maier.de:

Nicht kostenlos aber bezahlbar und super sortiert, und keine Probleme mit Gema.
Gruß Peter
?????
Auf www.filmerclsub.de steht: ........Da der filmersclub zusammen mit der GEMA ins Leben gerufen wurde, bieten wir keine GEMA-freien Inhalte an......... Was meinst du mit "keine Probleme"? Keine Gema-Gbühren?

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Antwort von ole123:

Ich hänge mich hier auch gleich mal dran:
Wie sieht es denn aus mit der Musik, die Apple (oder andere) mit seinen Programmen wie iMovie liefert? Ist so was grundsätzlich frei?

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Antwort von hubse:

...Geht es wenn ich sie per iTunes kaufe, kann ich sie dann in das Video einfügen? Ich vermute mal nicht, das wäre ja zu schön... Ganz richtig. Ob von iTunes oder als CD gekauft, du erwirbst damit das Recht, die Musik für deinen Privatgebrauch zu verwenden (also auch in deinen Film zu schneiden, wenn du den nicht veröffentlichst!). Eine Veröffentlichung aber - noch dazu wie im Fall eines Films - in Verbindung mit einem anderen Werk ist damit selbstverständlich nicht abgegolten. Hallo zusammen,

was versteht man eigentlich unter "veröffentlichen"? Wenn ich dich hier richtig verstanden hab, dann ist es kein Problem, wenn ich Musik von einer CD als Filmmusik benutze, solange ich das Video unentgeltlich nur an Bekannte und Freunde verteile und nicht öffentlich (z.B. YouTube) herzeige?

Denn die Vergütungssätze VR-TH-F 2 der Gema gelten für die Benutzung von Werken des GEMA-Repertoires zur Herstellung
eines bestimmten Filmwerkes oder bestimmter sonstiger Aufnahmen
auf Bildtonträger für die öffentliche Wiedergabe/ Vorführung
(außerhalb von Lichtspieltheatern) und/ oder den privaten Gebrauch.

Siehe PDFs unter folgendem link:

https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzi ... video.html

Was mich mal interessieren würde, wenn ich Musik einspiele, deren Komponist seit mehr als 70 Jahren tot ist (wenn ich was von Mozart oder sonstwem selber aufnehm), muss ich dann trotzdem noch Gema-Gebühren für Verlage zahlen (soll irgendwas mit Verwertungsrechten zu tun haben)? Denn selbst Schulen müssen für die Noten zahlen...

Gruß,

Martin

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Antwort von Pianist:

Was mich mal interessieren würde, wenn ich Musik einspiele, deren Komponist seit mehr als 70 Jahren tot ist (wenn ich was von Mozart oder sonstwem selber aufnehm), muss ich dann trotzdem noch Gema-Gebühren für Verlage zahlen (soll irgendwas mit Verwertungsrechten zu tun haben)? Denn selbst Schulen müssen für die Noten zahlen... 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten endet sein Urheberrecht, das stimmt. Genauer gesagt am Ende des Jahres des 70. Todestages.

Wenn Du also Musik selbst spielst, deren Komponist aus der Frist raus ist, dann musst Du nichts zahlen. Aber die Noten musst Du vermutlich kaufen, weil das Kopieren fremder Noten immer verboten ist. Das manuelle Abschreiben von Noten ist allerdings erlaubt, weil man davon ausgeht, dass der Aufwand viel zu hoch ist, das in größerem Stil zu betreiben.

Aber immer dran denken: Es gibt auch Bearbeitungen. Da läuft die Schutzfrist für den Bearbeiter von neuem.

Und Du könntest es auch so machen wie Mozart in der Sixtinischen Kapelle: Da hat er ein Werk, dessen Noten vom Papst streng gehütet wurden, nach einmaligem Anhören komplett auswendig niedergeschrieben... :-)

Matthias

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Antwort von rusty:

Wie ich an Musik für Filmuntermalung komme ?

1. Ein bissl selber Klimpern. Eine DAW machts möglich...

2. Ich kenne Bands. Im Ernst Leute. Die Musiker in ihren Foren stehen im Grunde genauso blöd da wie wir und fragen sich "Wo bekomme ich eine Kamera/Kameramann für mein Musikvideo her ? " ... Ich war letztes Wochenende in einem Proberaum filmen. Der ganze Bunker war vollgestopft mit irgendwelchen jungen Bands ;) ...

Wie wärs denn mal, wenn man da mal Forenübergreifend zusammenarbeiten würde ? Und schon hat man GEMA und Co. den Stinkefinger gezeigt ;) ... Das könnte z.B. so aussehen, das die Foren einen Kreativmarkt einrichten mit "Suche" und "Biete" Anzeigen.....

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Antwort von Maze:

Wie wärs denn mal, wenn man da mal Forenübergreifend zusammenarbeiten würde ? Und schon hat man GEMA und Co. den Stinkefinger gezeigt ;) .. Die GEMA unterstützt und wirkt PRO-Musiker.

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Antwort von ole123:


Wie wärs denn mal, wenn man da mal Forenübergreifend zusammenarbeiten würde ? Und schon hat man GEMA und Co. den Stinkefinger gezeigt ;) ..

Die GEMA unterstützt und wirkt PRO-Musiker.

Die GEMA ist ein undurchsichtiger "wirtschaftlicher Verein", der seit vielen Jahren besonders von Musikern kritisiert wird.
Siehe z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA#Kritik_an_der_GEMA

als auch von Verbrauchern. Aufsichtsbehörde (für den wirtschaftlichen Verein) ist das ohnehin überlastetet deutsche Patentamt, was sicherlich mit Grund für die wenig angefochtene Stellung der GEMA ist!
Ich persönlich sehe die GEMA als eine urdeutsche Kuriosität die dringend eine Reform bedarf, besonders was die Transparenz angeht.

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Antwort von rusty:

Eben. Die Gema unterstützt in erster Linie sich selbst. Und ihr haben wir auch diesen Unsäglichen Zustand der gesperrten Youtube Vids zu verdanken, na herzlichen... Es ist enfach lästig, ständig ein Video mit nem Proxy oder mit Umgehungswebseiten ansurfen zu müssen -.- .. .

Die treibens auch echt imho zu bunt. Von mir wurde mal ein Video dicht gemacht, weil ich im Abspann eine Reggae Cover Version eines in den 90ern bekannten Stückes drin hatte. Pech: ich hatte nur die Erlaubnis der Coverband -.- ...

Und was in den Charts rumfliegt, ist imho mitnichten immer von guten, geschweige denn von professionellen Musikern...

Die Untermalung diverser Videos sollte an sich kein Problem darstellen. Ich höre sehr oft Klaviergeklimper in Hobbyfilmerschnipsel. Für mich reicht da irgend ein Piano-Vst, bissl Hall und feddich iss die Laube... Für alle, die aber weder die Lust, noch das Musikalische Talent haben, sich mit der Klangerzeugung am Rechner rumzuschlagen, wäre ein Austausch via Forum nicht das schlechteste... Ich kenne z.B. genug Leute, die sich z.B. was besseres aus dem Ärmel schütteln können, als Debilmucke a la Laserkraft 3Ds "Nein, Mann" -.- ...

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Antwort von joerg-emil:

Hallo liebe Leute,
schaut doch mal bei : www.filmersclub.de vorbei.
Nicht kostenlos aber bezahlbar und super sortiert, und keine Probleme mit Gema.
Gruß Peter Hallo Peter,
also diese Seite ist mir ein Rätsel...

1) ich darf mit dieser Musk meinen privaten Film untermalen aber nicht öffentlich aufführen - wie auch mit jeder anderen gemapflichtiger Musik

2) ich darf meinen Film freundlicherweise auch bei Filmwettbewerben einreichen, solange der Veranstalter dafür die GEMA-Gebühren abführt - wie auch mit jeder anderen gemapflichtigen Musik

3) ich darf meinen Film mit dieser Musik nicht kommerziell verwerten (was ist kommerziell?...auch wenn ich Eintritt nehme, um meine Kosten raus zu bekommen)

4) ich darf meinen Film mit dieser Musik max. 20 Mal auf DVD brennen, aber nur, wenn ich diese verschenke.

Wo ist da bitteschön der Vorteil??...Ich würde jedem von dieser Seite abraten. Und wenn ich schon diese Formulierungen in den "Rechten" lese: "die Musik ist für Sie gefühlt GEMA-frei" könnt ich direkt brechen.

Wenn ich ernsthaft mit dem Gedanken spiele einen Film zu drehen, dann möchte ich ihn auf jeden Fall öffentlich aufführen und vielleicht auch mehr als 20 Mal auf DVD brennen. Und eine kommerzielle Nutzung darf zumindest nicht ausgeschlossen sein.

Gruss Jörg-Emil

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Antwort von majaprinz:

http://www.istockphoto.com/ hat eine ziemlich gute Auswahl an Musik, die je nach Länge und Komplexität zwischen 5 und 25 EUR pro Stück kostet, und in der Verwertung nur wenig Einschränkungen hat.

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Antwort von tatita:

Hi,

ic hätte da eine Frage zu Jamendo. Beschäftigt mich schon länger aber ich habe noch keine wirkliche Antwort darauf gefunden.

Kann man Musik die dort unter der "Attribution" Lizenz, also ohne dem "Non-commercial" Zusatz, veröffentlicht wird auch kommerziell nutzen?

Bin immer davon ausgeganngen aber jetzt gibt es ja Jamendo-Pro und ich bin mir nicht mehr sicher.


Lg

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Antwort von pilskopf:

Für kommerzielle Filme brauchst immer ne Lizenz. So verstehe ich das zumindest.

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Antwort von tatita:

Für kommerzielle Filme brauchst immer ne Lizenz. Ich dachte Sinn der CC ist dass, die Musiker selbst bestimmen können wie ihre Musik verwendet werden darf. Und unter anderem auch ob sie eine kommerzielle Nutzung erlauben oder eben nicht.

Oder hab ich da etwas falsch verstanden?


Lg

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Antwort von pilskopf:

Aber nicht kommerziell, ich hab vorhin mir alles bei Jamendo selbst durchgelesen da ich auch einen Song benötige und dort steht, dass sobald ein Produkt kommerziell ist, man die Lizenz braucht, was ja auch ok ist meine ich, weil man ja Geld damit generiert und das auch mit Hilfe eines Songs. Privat darfst die Titel ja benutzen.

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Antwort von tatita:

Ich finde es natürlich in Ordnung für die Nutzung von Musik zu zahlen zudem die Preise dort ja trotzdem noch sehr günstig sind. Mir interessiert es halt nur wie das rechtlich wirklich aussieht.

Wo hast du denn gelesen dass, man bei kommerziellen Nutzung dafür zahlen muss? Hab da nichts eindeutiges gefunden.

Und eine Lizenz hat man ja sowieso und zwar die Creative Common Lizenz in der genau steht was man damit machen darf und was nicht. Eben auch ob man es kommerziell Nutzen darf oder auch nicht.


Lg

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Antwort von cebros:

Schlussendlich bestimmt der Urheber, und nicht Jamendo, was erlaubt ist, und was nicht. Wenn dieser also auch die kommerzielle Nutzung erlaubt, so darf man das auch.

Allerdings ist die Ausahl an Titeln, die die kommerzielle Nutzung erlauben, doch einiges eingeschränkter. Zudem wird fast immer verlangt, dass das fertige Werk unter dieselbe oder eine ähnliche Lizenz gestellt wird (Share Alike), was bei kommerziellen Projekten dann doch meist ein ernstes Problem darstellt.

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Antwort von tatita:

Das die Auswahl eingeschränkt ist stimmt schon aber mich würde es trotzdem interessieren ob man die Songs bei denen in der CC-Lizenz eine kommerzielle Nutzung nicht ausgeschlossen ist dann auch einfach nutzen darf.

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Antwort von pilskopf:

Wie oben stehend, der Urheber kann das natürlich extra noch erlauben aber so weit ich weiß kann der Urheber Auch jederzeit die Lizenz ändern. Ich Stelle mir vor, der künstler hat plötzlich ne Plattenfirma und die will alle sei e Songs vermarkten, ich bin mir sicher dass man spätestens dann doch ein Problem mit dem alten Projekt bekommt. Oder?

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Antwort von joerg-emil:

...ich habe auch nochmal intensiv gesucht und hab mir etliche komplizierte Lizenzbedingungen durchgelesen. Hoch erfreut war ich über diesen Anbieter:

http://musicbakery.com

Ich hab mich da mal durchgeklickert und in viele Titel reingehört und find die von der Qualität her recht ansprechend. Der Preis liegt etwa bei 35 EUR pro Song.

Leider ist mein Englisch sehr schlecht, aber soweit ich die Lizenzbedingungen verstehen, erwerbe ich mit dem Kauf das Recht die Musik uneingeschränkt für meinen Film zu nutzen, also auch kommerziell.

Es ist egal ob es sich bei dem Film um einen fiktionalen Spielfilm, um eine Doku oder einen Werbefilm handelt. Auch die Art der Verbreitung ist nicht eingeschränkt. Somit ist die Veröffentlichung im TV, Internet oder im Kino ebenfalls uneingeschränkt möglich.

Einzig die Vervielfältung auf DVD ist auf 3000 Stk. beschränkt, wobei aber darüber hinaus auch noch Lizenzen erworben werden können.

Um mal auf dem Teppich zu bleiben, ich denke der Umfang der Lizenz und der damit verbundenen Verwertungsmöglichkeit reicht für nahezu alle hier im Forum aus. Und wenn ich es schaffe meinen Film 3000 mal auf DVD zu verkaufen, dann bringt mich sicherlich eine zusätzliche Lizenzierung auch nicht um.

Aber vielleicht hab ich mich auch "verlesen", daher habe ich die Lizenzbedingungen hier mal reinkopiert....


Lizenzbedingungen (Zitat):

Buy it once, use it forever!

The following information details the licensing arrangement we will have with you upon your purchase of music produced by The Music Bakery:

In return for your payment for each CD or Download in the library, we will grant you a non-exclusive, non-transferable, single-site lifetime license to use the music in synchronization within any of your own audio or video productions and to market and distribute those productions worldwide.

Use in major theatrical releases or in mass-market retail distribution (3000+ units) is licensed separately by contacting helpnow@musicbakery.com

You are NOT permitted to share, re-sell, reproduce, or otherwise transfer the music itself to any other individual or entity. Any attempt to reproduce, share or re-sell the music itself will subject you to criminal prosecution. This music is protected by the copyright laws of the United States and other countries who provide for severe criminal penalties including fines, imprisonment and injunctive relief.

*Domestic and international broadcast of this music is cleared through BMI, whose revenues are collected directly from broadcast station licensing, NOT from you as a producer. If your production is to be broadcasted, you (or your broadcaster) are required to file a cue sheet with BMI (or the performing rights society/organization in your country). There is no extra charge to you, the producer.

To prevent unauthorized re-use of the music and to protect yourself from liability, it is strongly recommended that the following.

Zitatende

Das es mir nicht erlaubt ist, die Musik ansich zu verkaufen, ist klar (also nur in Verbindung mit meinem Film). Diese Einschränkung ist ja verständlich. Auch das ich die Musik nicht exklusiv erwerbe und damit leben muss, dass vielleicht jemand anders die gleiche Musik in seinen Filmen verwendet. Aber ansonsten hört sich das doch ganz gut an...oder gibt es einen Haken?


Gruss Jörg-Emil

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Antwort von Jott:

Der Haken ist, dass Musik aus USA-Quellen oft sehr wohl GEMA-pflichtig ist ("royalty-free" ist was anderes). Konkret anfragen, sowohl beim Anbieter und auch bei der GEMA, sonst geht die Bombe hoch.

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Antwort von joerg-emil:

...so, ich habs einfach mal getan und eben eine Anfrage an die GEMA hinsichtlich der "royalty-free Musik" von diesem Anbieter geschickt.

Bin gespannt wie lange die für die Bearbeitung brauchen. Wenn ich eine Antwort erhalte, werde ich diese hier direkt posten...

...grüsse Jörg-Emil

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Antwort von cebros:

Wie oben stehend, der Urheber kann das natürlich extra noch erlauben aber so weit ich weiß kann der Urheber Auch jederzeit die Lizenz ändern. Ich Stelle mir vor, der künstler hat plötzlich ne Plattenfirma und die will alle sei e Songs vermarkten, ich bin mir sicher dass man spätestens dann doch ein Problem mit dem alten Projekt bekommt. Oder? Ich denke, dieses Risiko besteht nicht. Hier ein Auszug aus der CC-Lizenz: 7.b. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen, solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese Lizenz unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen vollumfänglich wirksam bleibt Die Lizenz gilt also sozusagen für immer, auch wenn der Lizenzgeber später sein Werk unter anderen Lizenzmodellen anbietet.

Zum Thema, was nun kommerziell ist, finden wir bei der by-nc Lizenz folgende Definition: Die Rechteeinräumung gemäß Abschnitt 3 gilt nur für Handlungen, die nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet sind ("nicht-kommerzielle Nutzung", Non-commercial-Option") Ich glaube, dass sich CC-Musik, die richtige Lizenz vorausgesetzt, gefahrlos verwenden lässt.

Mit Betonung auf "glaube"... Mich würde die Meinung eines Experten wirklich interessieren..

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Antwort von tatita:

Ja, mich würde das auch sehr interessieren wie es nun wirklich mit den CC-Lizenzen läuft.

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Antwort von WoWu:

guckst du hier .....
http://www.hartwigmedia.com/Index/de/mu ... 6&vmcchk=1

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Antwort von johann1984:

***vom Admin wegen Werbung gelöscht***

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Antwort von HT:

(Ich bin kein Jurist, daher ist dies auch KEINE Rechtsberatung sondern nur meine eigene Meinung)

Also bezüglich CC:
Da kommt es natürlich auf die Lizenz an. Prinzipiell scheint zu gelten:
CC-BY kann bei Angabe des Autors für fast alles verwendet werden
CC-BY-NC Für alles, außer du möchtest damit Geld verdienen, jemand anders möchte damit Geld verdienen
bei allen anderen CCs wird schwieriger (außer Sampling Plus ist noch ok).
Mein Tipp für gute CC-Musik:
http://incompetech.com/
Bzw.:
http://ccmixter.org/

Jamendo bietet fast nur CC...-ND, oder CC...-SA (bei diesem muss das Video auch wieder unter der selben Lizenz veröffentlicht werden).

Generell: Wenn der Betreffende Künstler was unter CC stellt wozu er nicht berechtigt ist -> dein Pech (das ist der große Nachteil)

Sonst: Lizenzänderung ist nachträglich nicht möglich. Einmal cc immer cc.

Infos dazu: http://de.creativecommons.org/

(Ich bin kein Jurist, daher ist dies auch KEINE Rechtsberatung sondern nur meine eigene Meinung)

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Antwort von 0711video:

lukas

mach den dritten schritt nicht vor dem ersten.

erst kommt das drehbuch, die idee, dann der rest.

wenn du eine schöne gute geschichte hast, die sowieso nur drei minuten läuft, also einen kurzspielfilm mit handlung produzierst, ist musik zweitrangig. ich bin der meinung, dass ein gutes (vor allem so kurzes)drehbuch (lass es von freunden, mama oder papa vor der produktion korrekturlesen) mit pfiffigen ideen sehr gut ohne musik auskommt.

wenn aber musik im film für dich lebenswichtig erscheint, kannst du es
zum beispiel hier versuchen. das ist recht günstig. aber bitte informier dich genau auf dieser seite nach details. man kann dort auch anrufen, kontaktdaten stehen immer im impressum.

http://www.sound-pool24.de/

benutze auf keinen fall bekannte musik aus den charts oder andere und stell es keinesfalls auf die videoforen. du läufst gefahr von einem anwalt abgemahnt zu werden, was unter umständen tausende von euro kostet. (unterlassungsklage, schadensersatzforderungen etc)

immer sauber bleiben.

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Antwort von XBloome:

Hey, schaut doch mal bei www.edelbrand-records.at vorbei. Die meisten der Bands würden sich freuen wenn ihr ein Lied von ihnen verwenden wollt! :) Details wären dann mit der jeweiligen Band so und so zu klären ...

lg, XBloome

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Antwort von medienchecker:

Es gibt auch Filmmusik-CDs von Nicht-Gema-Mitgliedern, aber das ist an sich alles nicht verwendbar, jedenfalls warte ich immer noch auf den Beweis des Gegenteils.

Matthias

Gema-frei ist immer schlechter als Gema-pflichtig ?

Es ist schon interessant, wie sich des öfteren, vor allem bei Tätigen der "Kreativwirtschaft", Pauschalurteile manifestieren.
Zuerst, und das ist vielleicht das Entscheidende: Nichts ist so sehr Geschmacksache wie Musik, denn die Qualitätskriterien legt ja jeder individuell für sich fest. Das fängt natürlich beim präferierten Genre an und geht über seine Hörgewohnheiten und Stimmungslage bis hin zu den vom Hörer erlangten Informationen bezüglich des Interprets, der Quelle usw usw
Zweitens : Im Bereich Musikarchive gibt es einfach ein zigfaches Repertoire von GEMA-pflichtigen Titel, allein der Marktführer UPPM/Universal verfügt über einen Katalog von über 70.000 Titeln. Da ist allein Aufgrund der Masse sicher am Ende ein Qualitätsvorsprung zu verzeichnen......
Drittens: jetzt das aber......die grösseren etablierten GEMA-frei Libraries, dazu gehören www.soundtaxi.com, www.polysounds.com und auch Proudmusic haben in den letzten Jahren bezüglich der Katalogqualität mächtig aufgeholt. Absolute Profiproduzenten aus dem Gamebereich wie z.B. Dynamedion vertreiben ihre Produktionen dort, und eine ganze Reihe anderer, oft auch ganz junger Talente bieten dort sehr gute Produktionen an.
Viertens..und das Entscheidende: Wenn ich ein Medienprojekt zu vertonen habe, dass ganz einfach aus Gründen des Budgets und der oft komplizierten Lizenzierung keine GEMA-pflichtigen Titel zulässt, ist die Frage nach Berechtigung der GEMA-freien Plattformen eigentlich schon grundlegend beantwortet.
Nochmal zurück zu dem Qualitätsargument: Die Liste der Nutzer und Kunden von GEMA-freien Titeln beinhaltet sowohl absolute Weltfirmen als auch ganz bekannte Marken. Die Produzenten von Medieninhalten für Kunden diesen Kalibers können sich wohl kaum den Einsatz von schlechter Musik erlauben.........

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