Frage von popaj:Hallo zusammen,
kleine Frage an die Kleinunternehmer unter Euch.
Wollte mal fragen, wie ihr euch Kassetten, Speicherkarten usw.
verbucht? Also z.B. in der Einnahmenüberschussrechnung.
Geht das noch als Büromaterial oder eher sonstige Betriebskosten?
Vielen Dank.
Antwort von thsbln:
Ich würde und werde es unter sonst. Betriebskosten buchen.
Außerdem ist es eh egal, solange keine Prüfung ins Haus kommt - und wenn schon, solange die abgesetzten Materialien auch wirklich als Betriebsausgabe anerkannt werden können, ist es doch schnurzegal, wo die abgebucht werden.
Antwort von soan:
Betriebskosten? Kenn ich nicht ...
Ich buche solche Dinge unter Betriebsbedarf, sonstiger.
Antwort von 0711video:
Hallo zusammen,
kleine Frage an die Kleinunternehmer unter Euch.
Wollte mal fragen, wie ihr euch Kassetten, Speicherkarten usw.
verbucht? Also z.B. in der Einnahmenüberschussrechnung.
Geht das noch als Büromaterial oder eher sonstige Betriebskosten?
Vielen Dank.
kassetten= verbrauchsmaterialien
speicherkarte/stativ/mehrfachsteckdose etc = kleine anschaffungen bis 400 euro bzw. gwg= geringwertige güter
info allerdings ohne gewähr und ohne haftung
Antwort von popaj:
JA, vielen Dank.
Denke ich mal auch das das nicht sooo eng gesehen wird.
Viel kann man ja eh nicht absetzen als Fotograf oder Minifilmemacher,
dann wenigstens so einen Kleinkram!!!
Antwort von Pianist:
Ich bin zwar kein Kleinunternehmer, antworte aber trotzdem mal:
Früher habe ich die Betacam-SP-Cassetten sofort als Aufwand rausgehauen, in dem ich sie als "Betriebsbedarf" (4980 im SKR 03) gebucht habe, und so mache ich das heute mit den Archiv-Festplatten auch. Begründung: Sobald da was drauf ist, kann ich nichts anderes mehr damit machen, bin also an der weiteren Nutzung gehindert, folglich also gleich raus damit.
Gegenargument könnte sein, dass auf diesen Datenträgern mein Archiv körperlich wird und das Archiv sich nicht abnutzt, also wäre an sich gar keine Abschreibung möglich, aber ich glaube kaum, dass ein Betriebsprüfer eine solche Diskussion führen wollen würde.
Die Speichermedien, die fortlaufend immer wieder zum Drehen in der Kamera genutzt werden, würde ich allerdings zur Kamera hinzuaktivieren. Wenn die Kamera dann irgendwann abgeschrieben ist und man später weitere Dreh-Medien dazukauft, dann würde ich das wieder als Betriebsbedarf sofort raushauen, weil diese Medien nicht selbständig nutzbar sind und das Wirtschaftsgut, mit dem sie verwendet werden, bereits abgeschrieben ist.
Matthias
Antwort von Replay:
Im SKR 04 landet das bei mir auf dem Konto „Werkzeug und Kleingeräte“, 6845. Aus dem einfachen Grund, weil das Konto „sonstiger Betriebsbedarf“ ein Sammelbecken ist, bei welchem das Finanzamt gerne genauer hinguckt ;)
Oder man erstellt sich ein eigenes Konto für solches „Kameragedöns“, im SKR 04 z. B. 6851 (6850 ist sonstiger Betriebsbedarf).
Antwort von popaj:
Hi,
vielen Dank für Eure Meinungen.
@_Replay
was du meinst sind ja Konten in der Bilanz oder?
Ich mache ja Einnahmeüberschussrechnung.
Oder könnte man so eine Kostenart aufführen?
Wäre ja traurig, wenn man sogar Cassetten nicht absetzen
könnte. Womit solll man denn aufnehmen bzw. was kann man
denn dann überhaupt absetzen, nur das Druckerpapier?
Danke.
Antwort von Replay:
Auch bei einer Einnahmenüberschußrechnung kann man selbst Konten erstellen und dem eigenen Bedarf gemäß benennen. Die Konten müssen natürlich in der richtigen Kontenklasse sein. Beim Kameragedöns eben 68xx. Bei ist das eben das Konto 6851, wo ich Kleinmaterial für die Kamera draufsetze, wie z. B. Speicherkarten, Filter oder eben Kassetten.
Absetzen kann man alles, es muß nur plausibel sein.