Frage von seevideo:Videofilmen im öffentlichen Raum, Drehgenehmigung, öffentliches Vorführen, gewerbliche Nutzung und Verkauf des Films
Hallo,
ich hätte bitte gerne eine Einschätzung der Rechtslage, bestenfalls ein klares JA oder NEIN aus juristischer Sicht, zu folgenden Sachverhalten.
Was ich machen möchte:
Ich habe ein angemeldetes Gewerbe im Bereich "Neue Medien" als Einzelunternehmer.
Ich möchte gerne einen Videofilm mit Stadt-und Landschafts-Impressionen herstellen und diesen auf DVD"s in größerer Stückzahl verkaufen.
Ich filme nur vom öffentlichen Raum aus (Gehweg, Fußgängerzone, Platz, Park-Wiese)
Ich will nur die Aussenansichten von Gebäuden zeigen.
Gebäude die ich filmen möchte:
Kirchen
denkmalgeschützte Gebäude:Häuser , Mühlen (mit öffentlichen Einrichtungen, wie Ämter, oder privat bewohnt)
Museen
Burgen
Denkmäler
Kunstobjekte im öffentlichen Raum (Bspw. Brunnen in Fußgängerzone)
Parkanlagen
Brücken
Bahnhöfe
Flughafen
Einkaufstrasse
Wohnstrasse
See / Flußlauf mit Schiffen
Strasse auf der Autos vorbeifahren
Landschaft, Wiese, Wald
Luftaufnahmen per Ballonflug
Ballonflug Auf- und Abbau
Kirmesfest
und Stadtpanoramen.
Ich filme nur von Stellen aus, die man als Fußgänger im öffentlichen Raum erreichen kann (Ausnahme Ballonflug).
Dazu habe ich einige Fragen aus rechtlicher Sicht:
1) Darf ich obiges überhaupt tun oder MUSS man sich Erlaubnisse einholen?
2) Brauche ich eine "Drehgenehmigung" der Stadt, der "Gebäude-Inhaber"oder hat das gar keinen Zusammenhang?
3) Darf man ungefragt beschriebenes Abfilmen und den Film öffentlich aufführen?
4) Darf man in diesem Zusammenhang Menschen, ohne deren Wissen und Einwilligung, Abfilmen (Bspw. Passanten im Satdtpanorama)?
Einzelne Menschen von nahem sollen nicht zu sehen. Maximal zeige ich nur Menschengruppen, oder vereinzelte Menschen von so weit weg, dass der einzelne nicht zu erkennen ist. Ich will Menschen nur so zeigen, dass man den einzelnen nicht mehr erkennen kann, weil bspw. zu weit weg.
5) Wie ist es, wenn ich auf den Turm einer Burg (hierfür fällt Eintritt an) gehe und umliegende Gebäude von oben filme?
6) Wie verhält es sich, wenn ich von einem denkmalgeschützen Haus, Schloß, das im Privat-Besitz ist, die Außenansicht filme? MUSS man da nach Erlaubnis fragen?
7) Kein O-Ton, Film wird mit Lizenz- und Gema-freier Musik unterlegt.
Darf ich diesen Film auf DVD legal als Lizenz-, Rechte- und Gema-frei und frei zur Verwendung, wie bspw. Ausstrahlung im TV verkaufen ?
8) Gilt obiges auch für Fotos?
9) Wo finde ich weitere rechtliche Informationen dazu? (Links und Bücher)
Danke für Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
seevideo
Antwort von Alikali:
ich hätte bitte gerne eine Einschätzung der Rechtslage, bestenfalls ein klares JA oder NEIN aus juristischer Sicht, zu folgenden Sachverhalten.Glaubst du allen Ernstes, in einem öffentlichen Forum (!) gibt es kostenlosen juristischen Rat, der auch nur den Hauch einer rechtlichen Relevanz hat?
Mal abgesehen davon, daß es schon dutzende solcher Threads hier gab.
Aber zu Frage 9) weiß ich was:
www.google.de
Bücher gibts in jeder Uni-Bibliothek oder bei Amazon.
Wie schwer kann das sein, bei amazon mal "Filmrecht" einzugeben und die Ergebnisse einfach nur zu lesen?
http://www.amazon.de/s/ref=nb_ss_b?__mk ... ht&x=0&y=0
Zu faul oder zu doof dafür?
Antwort von bjelgorod:
@Alikali
Wenn Du dem Fragesteller nicht helfen willst, dann lass doch einfach Deine Griffeln von der Tastatur. Deine anderen Beiträge sind ja leider ähnlicher Natur. Ich frag mich echt, was Leute wie Du in diesem Forum eigentlich wollen?
Antwort von kalle70:
Wenn ich Inhaber einer Firma wäre und sowas machen wollte, dann wäre mir eine professionelle Rechtsberatung schon was wert.
Sowas gibt Sicherheit auch bei späteren Projekten.
Eine "Rechtsberatung" in einem Forum voller Halbwissen nützt da gar nichts.
Antwort von Alikali:
Inwiefern hilft dein Beitrag dem Fragesteller mal selber nachzudenken?
Gar nicht. Dann befolge doch am besten deinen eigenen Ratschlag:
Wenn Du dem Fragesteller nicht helfen willst, dann lass doch einfach Deine Griffeln von der Tastatur.
Antwort von bjelgorod:
@ Alikali
Stimmt der Beitrag hilft dem Fragesteller nicht, er war aber auch nicht an ihn gerichtet, sondern an Dich. Ich hab mir allerdings schon gedacht, dass Du unbedingt das letzte Wort haben musst.
Antwort von Kar.El.Gott:
Aber zu Frage 9) weiß ich was:
www.google.de
Zu faul oder zu doof dafür?
Da wirklich doofe ist ja, dass man bei fast jeder zweiten Frage im Bereich Video von Tante Google auf dieses Forum gelinkt wird und dann solche "hochbeschäftigten, extrem gestressten, mit Arbeit überhäuften" Typen wie Dich bei dem Abarbeiten ihrer Auftrage stören muss. Von mir ein großes "Sorry" fürs stören....leg Dich wieder hin!
Antwort von Alikali:
Von mir ein großes "Sorry" fürs stören....Du störst nicht. Jedenfalls nicht mehr als sonst.
PS: Ich hab heute frei.
PPS: Bücher zum Thema Filmrecht nicht selber bei Amazon zu finden, läßt auf Fantasie und Recherchefähigkeit des "Filmemachers" leider nur äißerst unschöne Rückschlüsse zu.
Na egal...
Hiermit sage ich der Generation Doof ein herzliches "Adieu!"
Freust du dich jetzt?
Antwort von Kar.El.Gott:
Hiermit sage ich der Generation Doof ein herzliches "Adieu!"
Freust du dich jetzt?
Jep
Antwort von Kar.El.Gott:
Hiermit sage ich der Generation Doof ein herzliches "Adieu!"
Freust du dich jetzt?
Jep
Antwort von derpianoman:
... Danke für Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
seevideo
Hi!
Wie sieht es denn aus: Hat denn jemand DEN TIPP, z.B. für einen bestimmten Ratgeber, der das Thema umfassend beleuchtet???
DAS wäre eine nette, hilfreiche Antwort! :-)))
Liebe Grüße!
Klaus
Antwort von kalle70:
viewtopic.php?t=71397?highlight=
Vielleicht hier?
Antwort von Pianist:
Ich möchte gerne einen Videofilm mit Stadt-und Landschafts-Impressionen herstellen und diesen auf DVD"s in größerer Stückzahl verkaufen.
An sich ist Deine Frage ganz einfach zu beantworten und ich verstehe gerade nicht so ganz den bisherigen Hokuspokus der Mitschreiber. So ziemlich alles von dem, was Du geschrieben hast, darfst Du genau so machen, wie Du es geschrieben hast. Also von öffentlichem Straßenland aus. Ermöglicht wird das durch die sogenannte "Panoramafreiheit". Und auch was die Menschen im Bild angeht, so liegst Du richtig, wenn Du sagst, dass es immer größere Mengen sind, so dass die Leute als "Beiwerk" durchgehen. Einzelne Leute oder kleine Gruppen kannst Du doch aber einfach fragen, meist haben doch die Leute nichts dagegen.
Aufpassen musst Du nur mit den Türmen: Da lässt man Dich meistens ohne kostenpflichtige Drehgenehmigung mit einer Kamera, die größer ist als der Durchschnitt, nicht rauf bzw. verstößt Du gegen deren Hausrecht, wenn Du diese Aufnahmen gewerblich nutzt. Jeder, der über erhöhte Standorte verfügt, möchte damit gerne Geld verdienen. Am schlimmsten sind katholische Kirchen.
Und auch bei dem, was Du von oben filmst, musst Du aufpassen. Panoramen sind wieder in Ordnung, aber eben nicht die langbrennweitige Aufnahme vom Garten oder Wohnzimmer anderer Leute.
So - und nun die Frage an die anderen: Was war jetzt daran so kompliziert?
Matthias
Antwort von PowerMac:
Scheiss Frage. Taucht alle paar Monate auf. Die ganzen Fragen werden wunderbar in anderen Threads erläutert. Die kurze Fassung ist: ja, man darf (fast) alles einfach filmen.
Antwort von KrischanDO:
Moin,
weitere Infos gibt es auf
www.fotorecht.de
"Was darf man wie von wo aus mit wem drauf aufnehmen?" ist auch bei Fotografen ein Dauerthema
mit sich regelmäßig ändernden Antworten.
Und mit haufenweise kolportiertem Unsinn, wie z.B. "Ab fünf (sieben) Leuten ist es eine Gruppe, die muss man nicht fragen."
BTW: Fragen genügt nicht. Unterschriebene, rechtssichere Modelreleases müssen es sein.
Alleine die Motivliste von seevideo enthält reichlich "Es kommt darauf an..."-Fragen mit dem Potenzial für 10 Seiten Antworten.
Bei einem Drittel der Motive musst Du vorher fragen, bei einigen musst Du bezahlen (Schlösser und Parks der Stiftung Kulturbesitz etc.), vom Ballon aus gilt die Panorama-Freiheit nicht mehr etc.
Wenn man dieses Projekt halbwegs ernsthaft für
eine Stadt angeht, sind das mehrere Monate Arbeit.
Dafür sollte man mal die 300 Euro in die Hand nehmen und sich drei Stunden mit einem Anwalt zusammensetzen.
Grüße
Christian
Antwort von Pianist:
BTW: Fragen genügt nicht. Unterschriebene, rechtssichere Modelreleases müssen es sein.
Nun mal bitte nicht übertreiben. Wir reden hier nicht von Fotos, wo jemand formatfüllend drauf zu sehen ist und dann im Rahmen einer bundesweiten Werbeaktion großflächig plakatiert wird. Da würde ich mich auch absichern. Aber wenn jemand ganz kurz in einem relativ unbedeutenden Film mit geringer Verbreitung zu sehen ist, reicht mir sein mündlich erklärtes Einverständnis.
Bei einem Drittel der Motive musst Du vorher fragen, bei einigen musst Du bezahlen (Schlösser und Parks der Stiftung Kulturbesitz etc.), vom Ballon aus gilt die Panorama-Freiheit nicht mehr etc.
Bei welchem Drittel der Motive muss er denn fragen, wenn er sie von öffentlichem Straßenland aus drehen will? Wenn er auf dem Schlosshof steht, sieht das natürlich schon wieder anders aus.
Und vom Ballon aus kann man wunderbare Luftaufnahmen drehen, die man seit 20 Jahren auch nicht mehr freigeben lassen muss. In Österreich sieht das wohl anders aus. Aber für Deutschland gilt: Luftaufnahmen sind frei verwendbar. Ausnahme: Bestimmte militärische Objekte. Und natürlich darfst Du nicht so dicht heranzoomen, dass Du den persönlichen Lebensbereich von Leuten verletzt.
Matthias
Antwort von domain:
Ich möchte gerne einen Videofilm mit Stadt-und Landschafts-Impressionen herstellen und diesen auf DVD"s in größerer Stückzahl verkaufen.
Ein allgemeiner Tipp: reine Impressionen bringen nix, es müssen auch Informationen vorhanden sein. Am besten in englischer Sprache in Wort oder Schrift.
In Ägypten z.B. werden solche (landestypischen) DVDs recht günstig in Massen verkauft: ägyptische Sehenswürdigkeiten unterlegt mit englischen Texten und untermalt mit arabischer Musik. Deswegen ist auch gemafreies Musikgedudel nicht zu empfehlen. Es muss typische landesspezifische Musik vorkommen, z.B. eine Schuhplattlermusik in Bayern oder Mozart im Land Salzburg etc.
Antwort von KrischanDO:
Aber wenn jemand ganz kurz in einem relativ unbedeutenden Film mit geringer Verbreitung zu sehen ist, reicht mir sein mündlich erklärtes Einverständnis.
...
Bei welchem Drittel der Motive muss er denn fragen, wenn er sie von öffentlichem Straßenland aus drehen will? Wenn er auf dem Schlosshof steht, sieht das natürlich schon wieder anders aus.
... Und natürlich darfst Du nicht so dicht heranzoomen, dass Du den persönlichen Lebensbereich von Leuten verletzt.
Matthias
- Es ist halt dehnbar, was unbedeutend und geringe Verbreitung ist.
Das vor Gericht zu klären, weil man irgendeinen Knödderkopp mit drauf hat, ist nicht komisch.
- Sobald Flughafen / Bahnhof / U-Bahn / Kirche betreten werden. Vom Straßenrand ist das alles witzlos.
- Verletzung des persönlichen Lebensbereiches: Auch dehnbar.
Die Rechtsprechung wird immer fotografen/filmer - unfreundlicher.
US-Bildagenturen wollen Modelreleases für Fotos von einzelnen Körperteilen (!?).
Vor Jahren habe ich mal für ein in DO neues Hotel die anderen Hotels fotografiert, alles vom Gehweg / Straße, ganz brav. Unterwegs mit einem Kleinwagen ohne Beschriftung.
Auf einem Hotelparkplatz, 30 m entfernt, stand ein Mann, der mir mit der Faust gedroht hat. Habe ich ignoriert.
Ein paar Tage später ruft einer von dem Hotel an, ich hätte da ja Fotos von ihrem Hotel gemacht, einer der Gäste hätte sich belästigt gefühlt, was das denn solle. Ich habe fix erfunden, dass ich eine Reportage über das Leben an der B1 machte, Fotodesign-Studium usw...
Da war er zufrieden.
Da ist also einer hinter mir her, Kennzeichen gucken, hat darüber meinen Namen rausgefunden und angerufen.
Weil irgendein Typ (ich wüsste immer noch gerne, was da los war!) in 30 Meter Entfernung auf einem Parkplatz gestanden hat.
Ich mache, glaube ich, nicht in Hosen, die ich gar nicht anhabe. Aber wenn ich wochenlang an einem Projekt arbeiten würde, würde ich alles tun, um mir das nicht wegen eines Querkoppes abschießen zu lassen.
Von den Leuten, die meine Agentur-Fotos aus Washington DC und Paris bevölkern, habe ich auch keine MRs. Da baue ich auch auf die Unwahrscheinlichkeit...
Grüße
Christian
Antwort von Pianist:
- Sobald Flughafen / Bahnhof / U-Bahn / Kirche betreten werden.
Von Betreten hat er ja nichts gesagt. Er möchte Stadtansichten von öffentlichem Grund aus drehen. Sobald er mehr möchte als das, also auch Innenaufnahmen drehen, dann muss er dort natürlich fragen, aber das war ihm ja ohnehin schon klar.
Matthias
Antwort von KrischanDO:
...
Von Betreten hat er ja nichts gesagt. ...
Naja. Die Parkwiese kann schon grenzwertig sein und das Foto von der Burg herunter (analog: Hundertwasserhaus-Urteil) auch.
Ob eine DVD, die Museen, Parks, Schlösser, Bahnhöfe, Denkmäler etc. nur von der Straße aus zeigt, Bestseller-Potenzial hat?
Die Zahl der Wiederholungskäufer könnte übersichtlich werden.
Grüße
Christian
Antwort von Jan:
Ich habe dort eine gute kostenlose Beratung erhalten :
Juraforum
In dem Bereich Video & Foto der Fragen dürfte es dort aber schwer werden, aber naja.
Sonst in die von Powermac angesprochenen Threads schauen.
VG
Jan
Antwort von domain:
So einige Themen sind offenbar sehr ergiebig, wie z.B.:
was darf ich nicht filmen,
welchen NLE würdet ihr mir nicht empfehlen und
welcher Camcorder ragt als einziger aus dem gesamten sonstigen Mist heraus.
Wenn es das nicht periodisch schon gäbe, dann müsste es direkt erfunden werden, damit der Talk im Forum weiter läuft und zwar auch in der Sauregurkenzeit, ev. über Strohmänner von immer wieder den gleichen Personen angezettelt.
Antwort von Interlaced_Killer:
*lol* fragt jemand, wie es rechtlich aussieht, und bekommt Antworten, wer ihm mit der Faust gedroht hat ... haben wir Faustrecht, oder noch das Gesetzbuch?