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Infoseite // Urheberrechtsverletzung: wer haftet?



Frage von Multivideocutterman:


Hallo,

angenommen Person A dreht und schneidet ein Musikvideo für eine Band. Im Abspann steht dann z.B. "Kamera und Schnitt: Person A". Das Musikvideo wird von der Band veröffentlicht, verkauft u.ä. (also nicht von Person A).

Der Song selbst ist aber z.B. eine Coverversion (oder vielleicht sogar teilweise geklaut), und der Rechteinhaber protestiert nun.

Wer haftet jetzt?
  • -die Band ganz alleine, weil sie es veröffentlicht hat?
    -die Band (s.o.) und Person A, weil Person A den Song in den Film geschnitten hat, ohne Nutzungsrechte erworben zu haben?
    -die Band (s.o.) und Person A, weil Person A im Abspann steht?
  • Kennt jemand zu dieser Frage ein Gerichtsurteil oder ein Paragraph im Gesetz?

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    Antwort von pixelschubser2006:

    Die Sorge ist nachvollziehbar, doch dafür haftest Du m.E. nach nicht. Der Betreiber eines Copyshops haftet ja auch nicht dafür, wenn bei ihm irgendwelche Bücher kopiert werden. Du bist nur Dienstleister und hast überhaupt keine Chance, eine Urheberrechtsverletzung zu erkennen. Um auf Nummer Sicher gehen und Diskussionen im Keim zu ersticken, lass Dir einfach von dem Musikern unterschreiben, daß sie erklären, keinerlei Urheberrechtsverletzungen mit der Durchführung der beauftragten Aufnahmen zu begehen sowie für jeden wirtschaftlichen Schaden, der Dir dennoch unter abstrusen Bedingungen entstehen kann, zu haften. Garniert mit einer Konventionalstrafe, die Deinen Aufwand bezahlt, wenn Du Dich mit einem Anwalt herumschlagen musst. Denn selbst wenn Du am Ende nix bezahlen musst, hast Du i.d.R. doch schon Ärger und Arbeit am Hals. Obendrein Schaden von der Sorte, wo Richter die Schulter zucken und erklären, dieser wäre zwar offensichtlich entstanden und im Grunde zu ersetzen, doch leider nicht in Euro zu beziffern.
    Wie Du siehst: Auch wenn Dich keine Schuld treffen würde, sind Deine Sorgen keinesfalls unberechtigt. Das muss man im Vorfeld regeln, damit sich der Stress zumindest für Dich in Grenzen hält.

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    Antwort von handiro:

    Du haftest NICHT! Es ist aber möglich, am Hamburger Landgericht auf Richter zu treffen, die das erstmal anders sehen. Dann musst Du bis zum BGH :-)

    http://tinyurl.com/pfub79n

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    Antwort von Jott:

    "Du haftest NICHT!"

    Gewagte Aussage. Wenn die Verletzung absolut offensichtlich ist, wird's schon eng, dumm stellen zieht nicht. Ein vom Anwalt (!) aufgesetzter Standard-Freistellungswisch wie oben erwähnt sollte schon sein zur Absicherung.

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    Antwort von wolfgang:

    Und wer bekommt mal die Abmahnungen, Klagen und Schadensersatzansprüche? Na der der im Video steht UND der der die Sache hochgeladen hat. Probleme hast damit auf jeden Fall, plötzlich braucht man einen Anwalt und hat Gerichtstermine...

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    Antwort von Jott:

    "Im Abspann steht dann z.B. "Kamera und Schnitt: Person A"

    Und wer alle Tassen im Schrank hat, setzt hinter eine rechtlich fragwürdige Nummer nicht auch noch seinen Namen! So als Tipp an "Person A" ... :-)

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    Antwort von Multivideocutterman:

    Wenn man in den Abspann schreibt "Kamera und Schnitt: Person A, im Auftrag von Band", meint ihr das wäre sinnvoller?

    Dann wäre einem Rechteinhaber vielleicht klar, dass man nur die Kamera bedient hat, aber eig. mit der Sache an sich nichts zu tun hat?

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    Antwort von k_munic:

    … Wenn die Verletzung absolut offensichtlich ist, wird's schon eng, …  Seh' ich etwas anders …

    Die Urheberrechtsverletzung entsteht ja erst durch die Veröffentlichung.
    Ich kann hier in der Abgeschiedenheit meiner Kimmenate schneiden und verwenden und verwurschten was ich will... Das guck ich mir am heimischen Schirm an, gut is'.- Das Urheberrecht klärt ja die Nutzung. Insbesondere die öffentliche. (gibt ja diese wirren Vorstellungen zum 'Recht auf Privat-Kopie', oder den praktischen Schwurbl der 'nicht-öffentlichen Aufführung').

    Wenn PersonA also nicht veröffentlicht, ist sie auch nicht verantwortlich für eine nicht-legitimierte Veröffentlichung.

    'N 'Freistellungwisch' ist natürlich immer 'ne feine Sache.... :))
    gemäß 'Dem Kunden sein Himmelreich'…

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    Antwort von pixelschubser2006:

    Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, daß die Musiker den Film für ihre Belange vertreiben. Wenn nun der Videofilmer das Material selber unters Volk bringt und seinen Namen da drauf schreibt, sieht die Sachlage tatsächlich völlig anders aus. Da habt Ihr definitiv recht!

    Es wurde aber klar geschrieben "wenn Person A FÜR DIE BAND filmt und schneidet".... das ist für mich eine klare Auftragsleistung, für die die Band genauso haftet.

    Wenn dei Band im Studio ein Tape aufnimmt und dann mit der Band das Studio verlässt, ist der Tontechniker auch nicht für Urheberrechtsverletzungen zu belangen.

    Ob der Kamermann hier seinen Namen in den Abspann schreibt oder nicht, ist von der Rechtslage her belanglos. Er ist halt nur einfacher zu ermitteln. Es wäre mir auch neu, daß in dieser Konstellation von Urheberrechtsstress eine Störer-Haftung in Betracht kommt, wie man es bei den zahllosen Verfahren kennt, wo jemandes Internetzugang für illegale Tauschbörsen genutzt wurden. Wobei meine moralische Haltung da auch klar ist: Was kann ich dafür, wenn jemand meine Leistung oder mein Eigentum nutzt, um damit was illegales zu tun. Wenn es danach geht müsste halb Solingen im Knast sitzen, weil mit ihren Messern mal jemand umgebracht wurde. Das ist doch hirnrissig!

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    Antwort von Multivideocutterman:

    Wenn nun der Videofilmer das Material selber unters Volk bringt und seinen Namen da drauf schreibt, sieht die Sachlage tatsächlich völlig anders aus. Wenn ich für eine Band etwas drehen wollte, werde ich das bestimmt nicht selbst veröffentlichen.
    Natürlich würde ich nachfragen, ob das ein Original-Song ist, bevor ich den Auftrag annehme.
    In dem Fall könnte ich dann bei neuen Kunden auf Referenzen verweisen. Wenn mein Name drin steht.

    Es geht um den Fall, dass die Band mich anlügt, was das mit dem Original betrifft, oder selbst unwissend war.

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    Antwort von pixelschubser2006:

    Wenn nun der Videofilmer das Material selber unters Volk bringt und seinen Namen da drauf schreibt, sieht die Sachlage tatsächlich völlig anders aus. Es geht um den Fall, dass die Band mich anlügt, was das mit dem Original betrifft, oder selbst unwissend war. So hatte ich es ja auch verstanden, aber da sehe ich kein Problem für den Kameramann. Wobei die Sache mit der Nutzung als Referenz tatsächlich eine Falle für den kameramann sein kann. Denn da macht das Gesetz keinen Unterschied zu einer normalen Veröffentlichung. Wie auch. Da kann man höchstens das Glück haben, daß die eigenen Demos nur an potentielle Kunden gehen, nicht an die Öffentlichkeit. Das schränkt das Risiko ein. Legaler wird es dadurch natürlich auch nicht...

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    Antwort von Multivideocutterman:

    Da kann man höchstens das Glück haben, daß die eigenen Demos nur an potentielle Kunden gehen, nicht an die Öffentlichkeit. Ach so, ne ich dachte eher daran den Kunden ein Link der Band-Homepage o.ä. zu schicken. Aber das zieht natürlich nur, wenn da dann auch mein Name steht, kann ja sonst jeder behaupten ;)

    Oder eben bspw., dass Kunden das Video sehen und meinen Namen daraufhin im Internet suchen und mich beauftragen.

    Blöd wärs nur wenn dann Rechteinhaber meinen, ich wäre auch der den man für solche Klagen mal anschreiben kann, ich hätte das Video schließlich erstellt/produziert(?).

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    Antwort von handiro:

    "Du haftest NICHT!"

    Gewagte Aussage. Wenn die Verletzung absolut offensichtlich ist, wird's schon eng, dumm stellen zieht nicht. Ein vom Anwalt (!) aufgesetzter Standard-Freistellungswisch wie oben erwähnt sollte schon sein zur Absicherung. Wie k_munic richtig sagte: machen darf man erstmal alles, und als Beauftragter auch. Veröffentlichen ist das Problem, da hilft vielleicht so ein Wisch, es gibt dann aber vor Zivilgerichten reichlich andere Wische, die genauso helfen.

    Der Fragesteller haftet NICHT solange er es nicht veröffentlicht. Wenn es aber jemand anonym in rutube stellt und er als einziger greifbar ist, hat er vielleicht Probleme. Die haben dann aber EHER die Fratzen, die in dem Video zu sehen sind :-)

    Also ruhig bleiben.....

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    Antwort von wolfgang:

    Was gerne übersehen wird: derjenige, der ein Video schneidet, hat zunächst selbst die Meldepflicht an die GEMA (oder andere Landesgesellschaft). Dann gibts die nette "Gema-Vermutung", dass auf der Musik sehr wohl Rechte liegen. Es hat also derjenige, der den Schnitt gemacht hat, den Nachweis zu erbringen dass auf der Musik keine Rechte sind. Das kann in der Praxis völlig absurd werden. Ein Musiker ist bei der GEMA - nutzt seine eigene Musik in seinem Video - und bezahlt GEMA Gebühr weil er bei der GEMA ist.

    Das Minimum ist wohl, sich eine Schad- und Klaglos-Erklärung von der Band zu holen. Und das noch dazu sauber rechtlich formuliert. Aber den eigenen Namen rein schreiben, der Band das Hochladen überlassen - das ist halt in der Praxis schon sehr problematisch.

    Die GEMA ist übrigens bei Portalen wie youtube nicht das Thema - den youtube macht sich das mit den Rechteinhabern selbst aus. Die scannen beim Upload gleich die Musik, und wenn der automtische Prüfmechanismus etwas entdeckt ergeht ohnedies eine Info an die Rechteinhaber. Gegen das man dann Einspruch erheben kann - wenn die Rechte wirklich nicht verletzt worden sind. Was aber auch nicht immer funktioniert.

    Also ich würde bei dem Thema stark zum Selbstschutz neiden, würde nicht übersehen dass es da recht rasch um enorme Schadenersatzsummen gehen kann, und wenn das wirklich teuer wird steht man schnell alleine da, wenn man nicht aufpaßt. Also lieber vorsichtig sein.

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    Antwort von HT:

    Das Minimum ist wohl, sich eine Schad- und Klaglos-Erklärung von der Band zu holen. Und das noch dazu sauber rechtlich formuliert. Aber den eigenen Namen rein schreiben, der Band das Hochladen überlassen - das ist halt in der Praxis schon sehr problematisch. Am einfachsten ist es, wenn die Band das Video offiziell selbst produziert und man nur für die Band arbeitet.

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    Antwort von dienstag_01:

    derjenige, der ein Video schneidet, hat zunächst selbst die Meldepflicht an die GEMA ???
    Ich muss eine Meldung an die GEMA machen, wenn ich was SCHNEIDE?!
    Hab ich noch NIE gemacht, ich Verbrecher ;)
    Die GEMA ist übrigens bei Portalen wie youtube nicht das Thema - den youtube macht sich das mit den Rechteinhabern selbst aus. Man kann mit den Rechteinhabern ausmachen, was man will, ist der Künstler bei der GEMA, zahlt man. Sogar andersherum, man zahlt, wenn man nicht explizit nachweisen kann, dass die GEMA keine Rechte hat.
    Das Minimum ist wohl, sich eine Schad- und Klaglos-Erklärung von der Band zu holen. Und das noch dazu sauber rechtlich formuliert. Ich beneide dich um deinen hohen Status, den du als Filmemacher scheinbar hast (und natürlich auch die anderen hier), aber ich würde es mir nicht getrauen, den Musikern, mit denen ich zusammenarbeite, mit so einer Breitseite an Misstrauen gegenüberzutreten. Hallo, unterschreibt erst mal, dass ihr keine Betrüger seit... Wirklich vertrauensbildend. Kann eigentlich nur was ganz Tolles bei rauskommen ;)

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    Antwort von pixelschubser2006:

    Das sehe ich nicht als "Breitseite" sondern als klare Regelung. Wir dürfen mal nicht vergessen, daß die Musikbranche eigentlich grundehrlich sein könnte, denn die Produkte sind es ja im Grunde. Tatsächlich aber ist das Entertain-Business krank, korrupt und oft genug kriminell. Ich arbeite mit Leuten zuammen, die in höchsten Kreisen verkehrten (als Herausgeber weltweiter Musikzeitschriften) und heftige Geschichten erzählen.

    Dazu kommt das oft mangelnde Unrechtsbewustsein der Beteiligten. Da finde ich es völlig angemessen, sich pauschal mit einem Formblatt abzusichern. Es geht hier um Urheberrechte, das ist ein Hauen und Stechen. Wenn ein reiner Dienstleister wie ein Kameramann oder Cutter da Gefahr läuft, ins offene Messer zu laufen, dann ist es nur legitim daß er sich absichert. Wer soll ihm das übel nehmen??

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    Antwort von wolfgang:

    Also bitte - Korrektur: wenn du ein Video schneidest und publizierst, hast du die Meldepflicht gegenüber der GEMA. Wobei publizierst lediglch die private Nutzung ausschließt - aber das ist recht eng gefasst. Noch nie gehört?

    Hoher Status? Breitseite? Lieber Freund, das hat absolut nichts mit irgendeinem Status oder Breitseiten zu tun. Sondern das hat was mit dem Umgang mit Risiko zu tun. Wer du es dir leisten kannst, dass dir da vielleicht im ungünstigsten Fall Klagen und Abmahnungen in vier- oder fünstelliger Höhe ins Haus flattern - na bitte dann mach das. Ich leiste mir das nicht.

    Und treuherzig drein schaun - tja: wenn es um große Summen geht, und wenn es da nicht zumindest ein Vertragswerk gegeben hat - dann hast das Risiko halt du genommen. Und nachher wars halt keiner.

    Das ist mehr eine Frage des Selbstschutzes, als des Status.

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    Antwort von Multivideocutterman:

    Am einfachsten ist es, wenn die Band das Video offiziell selbst produziert und man nur für die Band arbeitet. Wie macht man das klar? Es geht schließlich darum, dass ich gern im Abspann stehen möchte (wg. Werbung und so s.o.)

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    Antwort von MLJ:

    @Multivideocutterman
    Es bleibt der Verdacht auf "Beihilfe" denn sollte man an dich herantreten hast du "Beihilfe" geleistet Urheberrechte zu verletzen. Auch im Tonstudio ist man davon betroffen, da der Betreiber des Studios den Nachweis erbringen muss, das alles Rechtlich abgeklärt und in Ordnung ist, schriftlich. Ich habe schon oft solche Formulare ausgefüllt/ausfüllen lassen sonst gab es keinen Termin/Bandmaterial.

    Bevor ich eine Band mit Cover-Material aufgenommen habe, mussten sie immer den Nachweis auf Abklärung und Genehmigung der Rechte abliefern. Dann das Formular für mich und dann ging es weiter. Bei eigener Musik ist das kein Problem und es muss dann lediglich auf dem Formular erklärt werden, das es sich um eigene Musik/Kompositionen handelt. So wird das übrigens in JEDEM Professionellem Studio gehandhabt.

    Ich habe Chris Rea im Studio Miraval getroffen, da ich den damaligen Betreiber und Besitzer sehr gut kenne. Auch Chris Rea musste den Papierkram erledigen, bevor auch nur aufgebaut wurde. Der Hintergrund ist auch ganz einfach: Sobald das Material das Studio verlässt hast du keinen Einfluss mehr darauf, was damit gemacht wird. Ist es Urheberrechtlich "Bedenklich" sitzt du automatisch mit im Boot, auch Aufnahmen lassen sich zurück verfolgen. Auch in Studios wie Hotline, Unicorn, Abbey Road oder Musicland war das ganz normaler Alltag, egal wer da gerade aufgenommen hat. Lediglich in privaten und kleinen Studios hat man selten oder nicht danach gefragt.

    Auch Ton-Kutscher eines Studios und deren Besitzer/Betreiber können haftbar gemacht werden, wenn dort "Zweifelhaftes" Material vervielfältigt wird ohne schriftliche Abklärung. In der Reihe "Cover my Song" auf RTL2 war es auch nicht anders: Alles schriftlich abgeklärt, auch was eine spätere Vermarktung betrifft.

    Studios haben außerdem eine "Archivpflicht", d.h. das dort gemachte Aufnahmen mindestens für 5 Jahre aufgehoben werden müssen. Die Produzenten/Künstler können diesen Zeitraum kostenpflichtig beliebig verlängern, wenn nicht, wird nach 5 Jahren gelöscht. Diese "Archivpflicht" existiert deswegen, da es sich um Unikate handelt und ein erneutes/weiteres Arbeiten an dem Material für diesen Zeitraum gewährleistet sein muss.

    Beim Film ist es nicht anders: Nimmst du etwas auf, ein Konzert, Band, Künstler etc., dann müssen die Rechte deinerseits abgeklärt sein, denn man verfolgt auch den Ursprung, Unwissenheit schützt da nicht. In dem du die Kamera bedienst und aufnimmst fertigst du eine Kopie von Urheberrechtlichem Material an. Eine Drehgenehmigung alleine deckt das nicht ab, auch wenn du damit beauftragt wurdest die Aufnahmen zu machen.

    Nehmen wir mal an, die Band hat "Cover" gespielt oder sogar geklaut, aber dir gesagt, sie spielen nur Eigene Musik, bist mit dran. Hast du es aber auf Papier, das es dir gegenüber so dargelegt wurde, bist du raus. Weiterhin die Drehgenehmigung und den schriftlichen Auftrag, unabhängig von dem anderen Papierkram.

    Da der Name von "Person A" für Kamera und Schnitt erscheint, ist eine "Unwissenheit" auszuschließen, rechtlich gesehen und so ist "Person A" mit Verantwortlich für die Umsetzung der Aufnahmen. Gerade in Deutschland ist zu viel Überreguliert und man kann da viel in den Krümeln suchen, im Rest der EU ist das einfacher, auch Papierkram, aber in ein paar Minuten erledigt und nicht nach Stunden wie in Germanien.

    Du kannst dir diesen Papierkram auch jetzt noch geben lassen, allerdings zurückdatiert auf den Aufnahmetag, da du es ja auch mündlich mit der Band vereinbart hattest, damit wärst du in trockenen Tüchern. Ich hoffe, ich konnte dir damit etwas Klarheit verschaffen.

    Cheers, Mickey.

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    Antwort von HT:

    Wie macht man das klar? Es geht schließlich darum, dass ich gern im Abspann stehen möchte (wg. Werbung und so s.o.) Da kann ich dir leider auch nicht verbindlich helfen. Persönlich denke ich es reicht, wenn du dich als Kamera & schnitt angibst und " Eine Produktion der BANDNAME" dasteht.
    Wichtig ist was vereinbart wurde: Hat die band dich beauftragt das Video zu machen sieht es schlecht aus für dich. Hat die Band das Video selbst produziert und du warst bei ihnen nur "angestellt", müsste auch alles auf die Band zurückfallen.

    Wie gesagt, bin momentan nicht so in dem Thema drin, das kann man bestimmt noch juristisch besser formulieren.

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    Antwort von dienstag_01:

    Beim Film ist es nicht anders: Nimmst du etwas auf, ein Konzert, Band, Künstler etc., dann müssen die Rechte deinerseits abgeklärt sein, denn man verfolgt auch den Ursprung, Unwissenheit schützt da nicht. In dem du die Kamera bedienst und aufnimmst fertigst du eine Kopie von Urheberrechtlichem Material an. Eine Drehgenehmigung alleine deckt das nicht ab, auch wenn du damit beauftragt wurdest die Aufnahmen zu machen. ???
    Sag mal, spinnt ihr jetzt total.
    Oder lebt ihr auf einem anderen Planeten.
    Also, ICH kläre ab, ob der Künstler (Musiker) sein EIGENES Stück, dessen Rechte er aber DUMMERWEISE nicht alleine hat, weil er bspw. ein Sample eingebaut hat, vor meiner Kamera spielen darf? Natürlich hat er dieses Sample bezahlt, aber möglicherweise steht in dem Vertrag nicht, dass es auch für eine Liveaufnahme für Kondomwerbung (oder weiss der Geier) verwendet werden darf. Also nochmal: ICH als jemand der das filmt, FILMT, nicht veröffentlicht, soll das abklären?!

    Bleibt wenigstens mal ansatzweise sachlich.

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    Antwort von MLJ:

    @dienstag_01
    ja, aber für dich, nicht für die Band/Künstler. Es reicht vollkommen aus wenn die Band/Künstler dir schriftlich versichern, das sie alle Rechte haben, gegebenenfalls eigene oder Cover Material machen und rechtlich geklärt ist mit schriftlichem Nachweis. Es geht nur um die schriftliche Erklärung dir als Filmer gegenüber, mehr nicht. Wenn dann etwas kommen sollte, kannst du es nachweisen und bist raus aus einen möglichen Rechtsstreit.

    Weiterhin ist die Drehgenehmigung, Auftrag und Rechnung in diesem Zusammenhang von Vorteil.

    Cheers, Mickey.

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    Antwort von Multivideocutterman:

    @Multivideocutterman
    Studios haben außerdem eine "Archivpflicht", d.h. das dort gemachte Aufnahmen mindestens für 5 Jahre aufgehoben werden müssen. Hat man beim Film auch eine solche "Archivpflicht"?
    Ich hoffe, ich konnte dir damit etwas Klarheit verschaffen. Danke, hilft mir sehr weiter ;)

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    Antwort von wolfgang:

    Tja, eigentlich ganz typisch die Reaktion des lieben dienstags. Zeigt nur von dem ganz normalen Unverständnis und der Empörung, zu der uns die heutige Rechtslage immer wieder zwingt.

    Es wird halt leider immer wieder vergessen, dass wir uns da absolut nicht im rechtefreien Raum befinden. Mach einen clip, der einen Hauch davon hat publiziert zu werden. Und du landest unter einer Flut an Papieren und Unterlagen, die zu erledigen sind. Von Drehgenehmigungen aller Art bis zu allen möglichen rechtlichen Aspekten. Das ist absolut kein einfaches Gebiet und auch keine leichte Kost.

    http://www.amazon.de/Filmrecht-TV-Gesch ... 8KFUIHD7IF

    http://www.amazon.de/Filmrecht-Professi ... FJHN1FX06Y

    http://www.amazon.de/Filmrecht-Dokument ... Q07IMTGET0

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    Antwort von MLJ:

    @Multivideocutterman
    die großen Studios haben riesige Archive und denke, es ist heute auch noch so, sicher ist sicher. Ob das jetzt andere machen kann ich dir nicht sagen aber kleine Tonstudios z.B. machen es meist nicht mehr. In der heutigen digitalen Welt sollte das archivieren kein Problem sein. Ich für meinen Teil unterhalte ein Archiv da es die Nerven ungemein beruhigt ;)

    Freut mich das ich dir helfen konnte.

    @Wolfgang
    Ja, so sieht es in der realen Welt aus und du hast Recht, leider. Dabei könnte man das alles auch wesentlich einfacher Regeln ohne diesen ganzen Schrott beachten zu müssen.

    @Reiner M
    Das mag stimmen was du schreibst, aber wir reden hier beim TO über eine "One Man Band" und nicht über eine Firma, die extra eine Abteilung dafür hat was das rechtliche betrifft.

    Cheers, Mickey.

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    Antwort von Reiner M:

    Mal zurück zur Überschrift des Threads: Urheberrechtsverletzung: wer haftet?
    Antwort: Derjenige, der sie begangen hat.

    In einem Produktionsunternehmen ist ganz sicher der Cutter nicht die Person, die sich um intellectual property zu kümmern hat ...
    Und Kameramänner sind sicher nicht dafür verantworlich, wenn Musiker Urherberrechtsverletzungen begehen.

    Wer Musik öffentlich nutzt, aufführt, vervielfältigt, verkauft usw. ist für die Rechte verantwortlich. Hier also schon mal von vornherein die Band, die das Stück spielt.

    Da machte vor einiger Zeit ein Urheberrechtsstreit Schlagzeilen. Die australische Band Men at Work soll in ihrem Hit Down Under tatsächlich Sequenzen aus einem uralten Pfadfinderlied entliehen haben, auf dem noch Rechte lägen. Millionenklage.
    Ich hatte nicht gehört oder gelesen, dass Kameramann, Cutter oder Produzent des zugehörigen Musik-Videos belangt wurden.

    Nun wurden auch die Sender und Discos nicht zur Kasse gebeten, die dieses Stück oder das Musik-Video spielten. Die hatten nämlich ihre Tantiemen an die (ausgewiesenen) Rechteinhaber ordentlich abgeführt.

    Die GEMA-Meldung macht übrigens der, der das Video öffentlich nutzt. Nicht der, der es schneidet. Weder Cutter noch Kameramann wissen i. d. R. zu diesem Zeitpunkt, wie das Video genutzt werden wird.

    Beispiel Messefilm mit Musikuntermalung: Das Unternehmen, das auf der Messe das Video zeigt, muss genau dafür die Meldung machen. Wenn das Unternehmen das Video auf einer zweiten Messe zeigen will oder während einer Hotelpräsentation, sind neue Meldungen nötig.

    Dafür wird der Produzent alle nötigen Daten im Abspann und im Beileger bei der Auslieferung an den Kunden nennen (Titel, Interpret, Texter, Komponist, Rechteinhaber, Länge) oder ggf. Freistellungsurkunden (in Kopie) beifügen.

    Beste Grüße,
    Reiner

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    Antwort von dienstag_01:

    ja, aber für dich, nicht für die Band/Künstler. Es reicht vollkommen aus wenn die Band/Künstler dir schriftlich versichern, das sie alle Rechte haben, gegebenenfalls eigene oder Cover Material machen und rechtlich geklärt ist mit schriftlichem Nachweis. Es geht nur um die schriftliche Erklärung dir als Filmer gegenüber, mehr nicht. Wenn dann etwas kommen sollte, kannst du es nachweisen und bist raus aus einen möglichen Rechtsstreit. Welcher Rechtsstreit KÖNNTE mich denn da IRGENDWIE betreffen?
    Das ist doch alles nur der hier grasierenden übergroßen Ängstlichkeit einiger Experten zuzurechnen.
    Wie gesagt, macht das, sichert euch ab, ist mir egal. Aber projiziert nicht eure Unsicherheit und Angst auf andere. Baut nicht ständig irgendwelche Schimären von Rechtsstreit und Abmahnung und 4 bis 5 stellige Beträge auf. Wenn ihr solche Fälle kennt, benennt sie. Sonst sagt besser nichts.

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    Antwort von HT:


    In einem Produktionsunternehmen ist ganz sicher der Cutter nicht die Person, die sich um intellectual property zu kümmern hat ... Daher macht es eben einen Unterschied, ob das Video extern produziert wurde oder von der Band selbst, und man nur als "Leiharbeiter" den Schnitt macht.
    Letztlich wird es immer zuerst die Person treffen die es veröffentlicht hat. Es wird im oben beschrieben Fall wohl an der Band hängenbleiben und nicht an dir.
    Die GEMA-Meldung macht übrigens der, der das Video öffentlich nutzt. Nicht der, der es schneidet. Weder Cutter noch Kameramann wissen i. d. R. zu diesem Zeitpunkt, wie das Video genutzt werden wird. Ist das nicht etwas zu pauschal? Die Synchronisation/Nutzungsrechte sollten eigentlich schon vor/während des Schnitts geklärt werden, die Verwertungsrechte sind dann ja das leichteste.
    Am einfachsten ist natürlich wenn man beides zusammen erwirbt.

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    Antwort von MLJ:

    @dienstag_01
    ok, jetzt erst einmal ganz ruhig, Luft holen und nicht aufregen :) Das sind keine "Horrorszenarien" sondern Realität, die dich absichern, darum geht es. Es ist nun einmal Fakt, wenn du eine Aufführung filmst, privat, für dich, kein Problem. Stellst du das in YT und co. hast du ein Problem. Warum sind denn immer die großen Schilder am Eingang von Konzertsälen das man nicht Fotografieren/Filmen darf ? Eben wegen dieser Rechte der Künstler.

    Nun kommt eine Band oder Künstler auf dich zu und möchte das du ein Video von ihnen machst. Das bedeutet: Filmen, Schneiden und Master für DVD/BluRay/YT/Vimeo etc., also bist du bei einer möglicherweise "Zweifelhaften Rechtslage" beteiligt als ausführendes Organ. Hast du aber schriftlich, das die Band/Künstler alle Rechte besitzt, dich für dieses Projekt verpflichtet, bezahlt und beauftragt für den Schnitt, hast du kein Problem.

    Sollte sich jetzt herausstellen, das die Band/Künstler dich belogen haben und die "geklaut" haben, kannst du nachweisen, das es dir gegenüber anders dargestellt wurde, darum geht es. Kann man das nicht nachweisen, kann man wegen Beihilfe belangt werden und ist sicherlich keine Science-Fiction. Denk doch mal an den ganzen Mist den man braucht für eine Drehgenehmigung von Denkmälern, berühmten Gebäuden usw. usf., ja nicht einmal im Wald darf man "einfach so" mal drehen wenn es veröffentlicht werden soll.

    Das ganze also nicht so hoch kochen lassen, ok ? Es reicht vollkommen aus, wenn DU als FILMER es schriftlich hast, das die Band/Künstler alle Rechte hat oder abgeklärt hat, sie dich für ein Video ENGAGIEREN und du eine Drehgenehmigung, Rechnung, Quittung und Auftrag darüber vorweisen kannst, das ist alles. Sind diese Unterlagen vorhanden kann dir niemand an den Karren und die Band/Künstler sind alleine verantwortlich für etwaige Vergehen des Urheberrechts und daraus resultierenden Forderungen.

    Alles klar ? ;) Also lass dich nicht kirre machen und entspann dich :)

    Cheers, Mickey.

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    Antwort von dienstag_01:

    Kann man das nicht nachweisen, kann man wegen Beihilfe belangt werden und ist sicherlich keine Science-Fiction. Science-Fiction vielleicht nicht, aber Horror. Und zwar ganz schlechter ;)

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    Antwort von MLJ:

    @dienstag_01
    nun ja, "Horror" wäre es, aber muss ja nicht soweit kommen, oder ;) Es ist halt diese blöde Überregulierung und warte eigentlich nur noch auf ein Formular, wann man zu welchen Zeiten einen "Fahren" lassen darf und wann nicht ...Smile...

    Cheers, Mickey.

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    Antwort von dienstag_01:

    Es ist halt diese blöde Überregulierung Blöd ist, dass es diese Überregulierung gar nicht gibt. Es gibt nicht mal eine Regulierung. NIEMAND zwingt dich, mit einer Band oder einem Künstler einen Vertrag zu machen. Geschweige denn, eine Ich-bin-kein-Betrüger-sondern-ein gaaaaanz-ehrlicher-Musiker-Erklärung von jemanden zu verlangen. Das bist einzig und allein DU und dein SICHERHEITSBEDÜRFNIS. Bitte, machs, aber ich finds eher schade, dass auch noch so getan wird, als wenn es nicht anders ginge.

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    Antwort von MLJ:

    @dienstag_01
    Nun, auch TV und Radio sichern sich ab wie Fort Knox, meine güte, was ich da schon alles unterschreiben musste nur damit die zufrieden sind. Auch die Amerikaner sind da nicht besser. Findige Anwälte haben sich auf solche "Lücken" spezialisiert und hauen dann mit der Keule zu nur weil sie zu faul sind mal richtig für ihr Geld zu arbeiten.

    Ich könnte locker auf diesen ganzen Regulierungs-Kram verzichten, glaube mir, aber wenn du irgendwo in Germanien etwas umsetzen möchtest, dann brauchst du dieses Formular, dann noch jenes usw. usf., du wirst quasi in diese Mühle geworfen. Hier in Frankreich ist es bei weitem nicht so, da bleiben die sogar stehen oder gehen hinter dir an der Kamera vorbei wenn sie sehen das du fotografierst oder filmst.

    "Jenifer", eine bekannte Sängerin hier in belle France hat sich einfach filmen lassen, keine Schilder mit "Verboten" oder deren Kram, niemand wurde das Smartphone abgenommen, die Künstler hier gehen damit ganz locker um. Patricia Kaas, Johnny Halliday und Zaz haben damit auch keine Probleme, also warum dieser Hick-Hack in Germanien ?

    Mir kam es in Germanien immer so vor, als wenn man alles kreative gleich im Keim ersticken und so schwer wie möglich möchte, ich sage nur "Filmförderung" ;) Regeln müssen sein, aber man kann es auch übertreiben, oder ?

    Cheers, Mickey.

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    Antwort von Kameramensch:

    Ich habe echt lange überlegt, ob ich mich hier einschalte, aber ich kann es mir einfach nicht verkneifen...

    Um welche Haftung geht es denn dem Themenersteller? Die Zivilrechtliche?Die Strafrechtliche? Da die Frage nach der "Haftung" gestellt wurde, hört sich das nach Zivilrecht an. Was da Verweise auf Beihilfe sollen (i.d.R. strafrechtlicher Terminus) erschließt sich mir nicht und sind auch fragwürdig. Eine Beihilfe setzt immer vorsätzliches Handeln des Beihelfenden voraus. Das heißt, der Beihelfer muss wissen, dass mit der Aufnahme eine Urheberrechtsverletzung begangen werden soll - eine fahrlässige oder gar grob fahrlässige Beihilfe gibt es nicht - und leistet einen nicht unwesentlichen Beitrag, dass die Tat umgesetz werden kann. Für den Vertrieb könnte man das eventuell bejahren, aber für die Produktion eines Musikstückes ... ? Und selbst wenn man das annehmen würde, wer würde belangt werden? Der Tonstudioinhaber, der Tontechniker oder gar die Person, welche aus den aufgenommenen Tonspuren hinterher ein fertiges Musikstück produziert? Oder kommen einfach alle wegen Beihilfe vor den Kadi?

    Wo liegt denn hier die Urheberrechtsverletzung? Im Video? Wurde das Video geklaut (Aufbau, Schnitt, Story) oder wurde die Musik geklaut? Was steht denn Urheberrechtsverletzungsmäßig unter Strafe? Die Aufnahme? Die Vervielfältigung? Die Veröffentlichung? Und was ist eigentlich mit der Kunstfreiheit? Die wird nämlich gerne vergessen. Oder warum kann Heino Rammsteinsongs covern, dafür auch noch öffentlich werben und kommt nicht in den Knast, sondern muss ganz normal Tantiemen zahlen? Und muss die Tantiemen Heino zahlen oder der Typ aus dem Tonstudio?

    Es wäre daher nett, wenn hier Rechtsgrundlagen genannt werden. Ansonsten kann ich das lediglich als eigene Meinung/Erfahrung werten, die man ja unbenommen haben darf. Daraus aber rechtliche Schlussfolgerungen zu ziehen halte ich für schwierig.

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    Antwort von MLJ:

    @Kameramensch und alle anderen
    also was "Cover" betrifft ist die Sache einfach: Man setzt sich mit dem Urheber und Rechteinhaber in Verbindung und holt sich dort die Genehmigung. Du hast Heino und seine Cover von Ramstein Titel angeführt. Das konnte er nur, weil er die Genehmigung dafür eingeholt hat. Anderes Beispiel: Wolfgang Niedecken (Bap) und seine Cover von Bob Dylan Titel, nur auf "Kölsch", war eine schwere Geburt bis Niedecken die Genehmigung dafür bekam. Madonna und ihr "Abba" Loop: Genehmigung von den Abba Jungs eingeholt, fertig. Bei manchen Künstlern ist es einfach, bei anderen schier unmöglich, andere gehen vor Gericht wegen 2 Sekunden Loops.

    Tonstudio und Video/Film: Da man damit die Basis schafft für eine Vervielfältigung von Aufnahmen zur weiteren Verbreitung ist diese Sparte ebenso involviert. Mit einer Kamera lässt sich wunderbar eine DVD/BluRay anfertigen um diese als "Bootleg" unter die Leute zu bringen, genauso wie Musikaufnahmen im Studio. Sichert sich das Tonstudio oder der/die Film/Video Filmer nicht ab, so können sie sich tatsächlich der Beihilfe der Erstellung von unautorisiertem, illegal erstelltem Material zur weiteren Verbreitung strafbar machen. Der Sachverhalt ist da ähnlich wie bei illegalen MP3's und gerippten Filmen im Netz, es werden die zur Verantwortung gezogen, die diese herunterladen und erstellen/verbreiten.

    Ein Tonstudio darf die dort gemachten Aufnahmen archivieren aber nicht verbreiten oder zugänglich machen für dritte, egal in welcher Form. Nach 5 Jahren bieten die Studios das archivierte Material entweder dem Produzent/Künstler/Band zum Kauf an oder es wird unter Aufsicht mit anschließender Bescheinigung gelöscht, sofern keine Verlängerung gewünscht wird.

    Es gab ein Fall, da wurde Bandmaterial nach einem Einbruch aus einem Studio gestohlen. Es wurde natürlich angezeigt und die Diebe hat man nur erwischt, weil sie es verkaufen wollten.

    Es gibt auch die Möglichkeit, das die Plattenfirma/Produzent/Band/Künstler das Material gleich mitnimmt nach Abschluss der Aufnahmen und selbst für eine Archivierung sorgt, was meist etwas teurer ist als der normale Satz für eine Studio/Session/Tag/Block. Das gilt für die Mehrspur und Master Medien, egal ob analog oder digital.

    Für Musik/Film/Video ist folgendes entscheidend:
    - Es liegt ein detaillierter schriftlicher Auftrag/Vertrag vor
    - Es liegt eine Rechnung vor nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten
    - Es wurde eine Drehgenehmigung erteilt (Video/Film)
    - Für Fotos am Set: Einverständniserklärung der Band/Künstler
    - Es liegt eine schriftliche Erklärung vor, das es sich eindeutig um "Original" oder "Cover" Material handelt, wobei bei "Cover" eine schriftliche Genehmigung zur Verwendung als Kopie vom Original vorliegen muss
    - Es existiert eine Quittung für den Erhalt über den vereinbarten Betrag für die erbrachte Leistung (mit Rechnungsnummer)

    Damit hat man nichts zu befürchten und ist rechtlich auf sicheren Boden. Ich habe es in großen Studios nie anders erlebt, egal wo und selbst nie anders gehandhabt. Auch bei meinen Erfahrungen am Film/TV Set war es nicht anders. Es liegt mir absolut fern hier eine "Panik" zu machen, aber der TO wollte wissen, wie er sich absichern kann ohne Ärger zu bekommen.

    Cheers, Mickey.

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    Antwort von Alf_300:

    @MLJ
    Dss herunterladen von Filmen oder MP3 ist nicht strsfbar, nur das anbieten wie es z.B. bei P2P der Fall ist wo msn als Downloader gleichzeitig Anbieter wird.

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    Antwort von k_munic:

    … NIEMAND zwingt dich, mit einer Band oder einem Künstler einen Vertrag zu machen. …  Nee, aber wenn Du für eine Band arbeitest, HAST Du einen Vertrag mit ihr geschlossen. Das kann auch mündlich sein, ohne dass das Wort 'Vertrag' fällt.

    Beispiele aus dem Alltag:
    In den Bus einsteigen, Bus fährt los = Vertrag zw Dir und der Verkehrsgesellschaft
    Zwei Finger in der Kneipe heben, Kellner stellt 2 Bier hin = Vertrag
    Zeitung nehmen, Geld auf'n Tresen, Geld annehmen = Vertrag


    Ich verstehe gut, dass sich viele per Wisch absichern wollen.
    So sind nun mal die Spielregeln…
    Durch Augen-zu-halten ändert man das nicht … ;)

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    Antwort von Kameramensch:

    Um auf die Grundfrage zurückzukommen:

    Hier wurde gefragt, ob er als Cutter, Regisseur, Kameramann haftet. Im Urhebergesetz grundsätzlich nur die Verwertung unter Strafe gestellt. Der Cutter verwertet bei Musikvideos von der Musik null komma gar nichts. Er erfüllt lediglich einen Auftrag und liefert das ab. Ich würde sagen, dass man privat in der Regel den ganzen Tag Musikvideos von bekannten Musikstücken drehen, schneiden und archivieren kann. Solange man nichts verwertet, dürfte es Wurst sein.

    § 23 UrG ist, bezogen auf den hier vorliegenden Fall als erster Anlaufpunkt doch ganz gut. Dort heißt es:

    Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.

    Es geht also um die VERÖFFENTLICHUNG und VERWERTUNG. Hat im vorliegenden Fall der Cutter/Kameramann das Werk veröffentlicht und verwertet? Nein, das tut die Band.

    Wer dazu genaueres/Rechtssicheres haben möchte, sollte sich vertrauensvoll an seine_n Anwält_in wenden.

    Dann noch etwas:

    "Für Musik/Film/Video ist folgendes entscheidend:
    - Es liegt ein detaillierter schriftlicher Auftrag/Vertrag vor"

    Das ist nicht "entscheidend". Das BGB sieht nur für wenige Fälle die Schriftform vor, z. B. Mietvertrag §§ 550, 578 BGB etc. Bloß weil man gerne noch 20.000 andere Dinge klären will, wird ein Vertrag aufgesetzt.


    - Es liegt eine Rechnung vor nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten

    Ja, aber nur auf verlangen des Schuldners (§368 BGB). Alles andere ist steuerrechtlich.


    - Es wurde eine Drehgenehmigung erteilt (Video/Film)
    - Ja?Auch das ist ein Streitfall. Es gibt unzählige Fälle, wo es keiner Drehgenehmigung bedarf. Die Band erteilt bspw. den Auftrag zum Musikvideo und bekommt einen Termin. Sie erscheint dann da und agiert vor der Kamera. Hier darf doch angenommen werden, dass sie mit dem Dreh einverstanden ist. Oder ist hier etwa eine Bildrechteabtretung gemeint?


    - Es liegt eine schriftliche Erklärung vor, das es sich eindeutig um "Original" oder "Cover" Material handelt, wobei bei "Cover" eine schriftliche Genehmigung zur Verwendung als Kopie vom Original vorliegen muss
    Wo ist die Rechtsgrundlage dafür? Das macht man um sich abzusichern, aber eine
    Voraussetzung ist das nicht. Der Beweiswert einer solchen Erklärung ist übrigens zu hinterfragen, vor allem wenn sie standardmäßig verlangt wird. Oder kann sich der Heler durch schriftliche Erklärung vom Dieb in jedem Fall strafrechtlich absichern? (ich weiß, Musik ist keine fremde bewegliche Sache, die man wegnimmt)

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    Antwort von Alf_300:

    Ob der Cutter Nullkomanix verwertet, wenn er mit der Nutzung ofder Bearbeitung von zweifelhaften Material sein Geld verdient also der Erste oder Zweite in der Kette ist ?

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    Antwort von pixelschubser2006:

    @MLJ: Die Sache mit Heino und den Rammsteins wirft interessante Fragen. Sehr interessante sogar:

    1. Hatte Heino womöglich längst eine Genehmigung und ist die Entrüstung darüber nur gespielt?

    2. Falls ja, warum braucht Heino eine Genehmigung und die zahlreichen Party-Coverbands nicht? Ich habe im Event-Bereich viel mit Coverbands zu tun, das reicht von der Party-08/15-Band bis hin zu den weltweit besten Queen-Coverbands mit Musikern, die schon mit Brian May auf der Bühne standen und dessen Segen haben. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß die alle Genehmigungen hatten. Wie gesagt, bei den Heino oder Mayqueen kann ich es mir vorstellen, bei den ganzen Partytruppen nicht. Die sind doch mit der Bürokratie völlig überfordert...

    3. Hat die Rechtslage, einen Song zu covern bzw. live spielen zu dürfen nichts damit zu tun, so einen Song dann im O-Ton zu spielen? (Ich befürchte das sind zwei verschiedene Paar Schuhe...)

    4. Macht es einen Unterschied, ob ein Titel komplett gecovert wurde oder nur einzelne Sequenzen verwendet werden? Ich erinnere mich daran, daß bei dem Madonna-Titel in der Tat auf die Ausnahmesituation hingewiesen wurde, die seltene Genehmigung für die Verwendung eines Abba-Loops zu bekommen. Und das wohl nur ein Star wie Madonna die Chance darauf hat, sofern das Ergebnis überzeugt. Soweit so gut. Das würde aber heißen: Die Verwendung von Ausschnitten ist schlimmer, als das Spielen eines ganzen Titels im Rahmen der künstlerischen Freiheit.

    Jedenfalls gab es schon öfter Abba-Cover. Und während die A-Teens eh bemüht waren, nah am Original zu bleiben und Erasure mit einem guten Namen ins Rennen gingen muss ich noch an die "Edelweiss"-Geschichte denken. Ich glaube kaum, daß diese abgefahrene Truppe den Segen aus Schweden bekommen hatte... Mich würde echt mal interessieren, wie da die Rechtslage aussieht... und um dem topic wieder näher zu kommen... welchen Einfluss das auf die Videofilmerei hat...

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    Antwort von dienstag_01:

    Nach allem, was man so erfährt, hatte Heino von keiner Band eine Genehmigung. Sollen aber keine Cover, sondern die Originale gewesen sein. Geht eben auch. Muss er halt die GEMA Gebühren abgeben.

    Ich denke, wenn er vorher eine Slashcam Anfrage gestellt hätte, würde er schon nicht mehr leben ;)

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    Antwort von MLJ:

    @pixelschubser2006
    ja, die Sache mit den Genehmigungen... sicher, eine "Party Combo" holt sich keine Genehmigung, allerdings kommt das immer auf die Veranstaltung und den Veranstalter an :) Ich habe schon ganze Set-Lists ausfüllen müssen, damit der Veranstalter das gegenüber der GEMA angeben konnte. Da der überwiegende Teil aus meinen Kompositionen bestand, blieben 4 bis 6 Titel über, die wir als "Cover" mit eigenem Arrangement gespielt haben. Die Abba-Jungs haben nur selten eine Genehmigung zum Covern gegeben, aber da waren auch Plattenfirmen dahinter, für den "Normalo" also kaum möglich, ich sage nur "Verbindungen" ;)

    Als diese Sache mit Heino und den Ramstein Covern durch die Medien ging, hat mich das gewundert, das er covert, aber ein Heino ist zu lange im Geschäft um etwas ohne Genehmigung zu tun, er hat ja selbst mit diesem "Heino Double" einen Prozess geführt. Und ob komplett oder in teilen, das ist egal da es sich immer um fremdes Material handelt, dazu zählen auch Loops.

    Was Erasure und Konsorten angeht, da steht eine Plattenfirma dahinter, die machen garantiert nichts ohne Genehmigung, ginge gar nicht denn so schnell könnten die die Tonträger nicht vom Markt nehmen wie sie müssten.

    @Kameramensch
    Deine Ausführungen sind richtig und man darf nicht vergessen, ein Tonstudio ist wie eine Firma, da ist dieser Papierkram normal. Und richtig, es geht um Veröffentlichung und Verwertung und wo fängt so etwas an ? Im Studio :) Und wenn man filmt ? Entweder im Studio, Outdoor oder Live, da gibt es viele Möglichkeiten. Was das "entscheidend" betrifft, so ist das für eine Firma normal, denn sollte es zum "Klinsch" kommen, dann ist so etwas mit entsprechenden Nachweisen schnell aus der Welt. Auch wenn die Band/Künstler den Rest übernimmt was die Veröffentlichung und Vermarktung angeht, die Beteiligten sind automatisch dabei, sollte es zu Rechtsstreit kommen.

    @Alf_300
    MP3's kann man herunterladen, klar, aber nur von "Legalen" Internetportalen. Filme (VoD) usw. wird durch die Anbieter geregelt. Ich habe schon oft Berichte gesehen, wo man den Anschluss einer alten Dame/Herrn angezapft hat und MP3's und Filme darüber heruntergeladen hat. Ein paar Tage später standen dann die "Men in Green" vor der Tür und haben erst einmal alles mitgenommen. Die eigentlichen Täter hat man nie ermittelt, leider, und die betroffenen hatten mit der Klage, dem NACHWEIS der Unschuld (!) und der Strafe samt Kosten zu kämpfen.

    @k_munic
    Zitat:
    "Ich verstehe gut, dass sich viele per Wisch absichern wollen. So sind nun mal die Spielregeln… Durch Augen-zu-halten ändert man das nicht … ;)"
    Zitat ende.

    So sehe ich das (leider) auch, wobei es mir lieber wäre einfach mit "Handschlag" das ganze zu klären. Es gibt aber leider ein paar Zeitgenossen, die lieber auf eine gute Gelegenheit warten in der Hoffnung auf das "Große Geld", du verstehst ?

    @All
    Ist es nicht traurig genug das man für jeden Müll eine Absicherung braucht, weil man sonst zum "Freiwild" des Rechtssystems wird ? Wo ist das Vertrauen, Zusage und Verlässlichkeit geblieben ? Ab wann brauchen wir eine Genehmigung um über die Straße zu gehen ? Wie weit soll dieser Wahnsinn eigentlich noch gehen ?

    Es wäre alles so einfach, aber stattdessen wird es immer komplizierter, undurchsichtiger und schwerer. Wir alle hier sind kreative Leute und wenn wir uns untereinander nicht einmal mehr vertrauen können, wem dann ? Wie soll da eine vernünftige Zusammenarbeit zustande kommen ? Ich denke, es wird uns einfach "aufgedrückt" weil ein paar findige Anwälte Lücken entdecken und zu ihrem Vorteil ausnutzen um sich ihre Taschen zu füllen. Ich für meinen Teil würde es begrüßen, wenn man endlich auf diesen Kram verzichten könnte und der Kreativität freien Lauf lassen könnte, meint ihr nicht ?

    Und nochmal, macht euch nicht kirre, beschafft euch den nötigen Papierkram wenn ihr nicht sicher seit und gut ist, man kann es auch übertreiben.

    Cheers, Mickey.

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    Antwort von wolfgang:

    Es ist blankes Wunschdenken, an das Gute im Menschen zu glauben, an die Kreativität zu appelieren und zum Vertrauen aufzurufen. So schön das ja wäre.

    Aber dahinter stecken z.B. auch zu massive Interessen der Content-Industrie, die uns Abgaben, GEMA, und damit auch das Vertragswesen schenkt. Und wo die Rechte des Einen anfangen, hören die Rechte des Anderen auf. Das nennt sich zynischerweise auch Rechtsstaat, auch wenn der Rechtsstaat am Altar der Interessen primär denen dient, die halt die Mittel haben ihre Interessen durchzusetzten.

    Man kann sich daher nur vesuchen in diesem Dschungel zu orientieren, und - so schade das auch sein mag - sich als der Kleine und Schwache in dem System entsperchend abzusichern.

    Ein Studio hat hier andere Mittel als der einzelne Filmer. Zumindest der einzelne Filmer hat keine Lobby und keine Rechtsabteilung hinter sicher - und muss damit noch mehr aufpassen was er macht. Macht er das nicht riskiert er schon recht viel.

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    Antwort von Multivideocutterman:

    Wie ist das eigentlich bei Labels? Reicht es bei denen auch, wenn die sich von ihren Künstlern die Unterschrift geben lassen, dass die Songs auch nicht geklaut sind? Oder haftet das Label ohne Ausnahme immer, falls ein Künstler ein Plagiat auf den Markt bringt?

    Denn ich stelle mir das schwer vor: ein Label-Besitzer müsste dann ja im Grunde alle Songs auf der Welt kennen, um ein Plagiat zu entdecken bevor er es publiziert?

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    Antwort von MLJ:

    @Wolfgang
    Wahre Worte, leider. "Rechtsstaat" - sollte das nicht für alle gelten ? Sollte es nicht so sein, das "der kleine Filmer/Musiker" genauso viele Rechte hat wie Studios/Firmen ? Geld regiert die Welt und so lange sich das nicht ändert wird sich das System nicht ändern. "Wunschdenken" meinerseits mag zutreffen, aber es gab mal eine Zeit, da bauten Menschen zusammen ein neues Haus für neue Nachbarn, halfen sich gegenseitig und unterstützten sich untereinander, stand anderen in der Not bei. Heute bist du nur eine Nummer, eine Steuernummer, mehr nicht und das ist traurig genug, oder ?

    @Multivideocutterman
    Plattenfirmen besitzen verschiedene Label, bedeutet: Label = Plattenfirma. Viele Musiker haben ihr eigenes Label gegründet samt Verlag weil Plattenfirmen sie nur über den Tisch gezogen haben, die Liste derer ist Lang. Das mit der Haftung bei einem Plagiat ist ein anderer Roman, der diesen Thread sprengen würde, da ist es richtig kompliziert.

    Aber ich gebe dir ein kleines Beispiel, wie es in den meisten Fällen ausgeht:
    Band spielt im Studio mit einem Produzenten der von der Plattenfirma gestellt wird ein Album ein. Das ganze wird von dem Produzenten und der Plattenfirma abgesegnet und landet beim Firmeneigenen Verlag damit Noten, Texte, Songbooks usw. katalogisiert und zugeordnet werden können. Dann wählt die Plattenfirma das entsprechende Label unter dem die Band rausgebracht wird. Plattenfirmen haben meist für jede Sparte an Musik ein anderes Label. Klassik und Pop erscheinen also nicht unter dem gleichen Label, aber bei derselben Plattenfirma mit dem gleichen "LC-Code".

    Nun hat die Band "Mist" gemacht und der Plattenfirma ein Plagiat untergejubelt. Eine andere Plattenfirma tritt an die Plattenfirma heran um Schadenersatz und Ansprüche geltend zu machen. In der Regel ist dafür ein Passus im Plattenvertrag, der so eine Situation regelt, in dem die Band für den Inhalt verantwortlich ist, nicht die Plattenfirma.

    Fazit: Die Plattenfirma klärt das mit der Band ab, friert die weitere Publikation und Verkauf ein, stellt sich raus, das die Band geklaut hat, gefeuert und alleine Haftbar. Der geleistete Vorschuss der Plattenfirma wird fällig sowie die ganzen anderen anfallenden Kosten, den Rest kannst du dir ausmalen.

    Viele denken mit einem Plattenvertrag ist man fein raus und hat keine Probleme mehr. Irrtum ! Jetzt fangen die Probleme erst an ! Je nach Vertrag wird ein Zeitfenster vorgegeben, wann ein Album fertig sein MUSS und wie viele Singles/Alben in einem Jahr (!) zu produzieren sind, alles klein, fein und genau geregelt im Plattenvertrag.

    Du siehst, das ist wirklich ein Kapitel für sich und hoffe, dieser kleine Einblick hat dir weiter geholfen.

    Cheers, Mickey.

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    Antwort von Multivideocutterman:

    In der Regel ist dafür ein Passus im Plattenvertrag, der so eine Situation regelt, in dem die Band für den Inhalt verantwortlich ist, nicht die Plattenfirma. Also ist bei so einem Passus im Grunde die Plattenfirma fein raus, und die Band haftet alleine? Und die Plattenfirma bekommt keine Teilschuld? Hab ich das richtig verstanden?

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    Antwort von MLJ:

    @Multivideocutterman
    Du hast es richtig verstanden. Der Ausführende Produzent der Plattenfirma "könnte" noch mit zur Verantwortung gezogen werden, aber davon ist mir nur ein Fall bekannt. In typischen Plattenverträgen findet sich immer eine Klausel, die besagt, das der Künstler/Band für den Inhalt, also Text/Musik ALLEIN verantwortlich ist und der ausführende Produzent nur mitverantwortlich ist, wenn er bei der Produktion Urheberrechtliche Verletzungen herbeigeführt hat, in dem das betreffende Stück vom Ursprung so von ihm abgeändert wurde.

    Ein kleines Beispiel dazu: Die Band hat ein Stück, das "so ähnlich" aber nicht GENAUSO wie "Sweet Home Alabama" klingt. Nun schlägt der Produzent im Studio vor, das Stück mit dieser und jener Änderung aufzunehmen, was im Resultat dann FAST wie "Sweet Home Alabama" klingt. Da der Produzent als ausführende und überwachende Kraft der Plattenfirma diese Änderung so abgesegnet hat, wissentlich das der Titel damit fast wie das Original klingt, ist er mit Haftbar, wie die Band.

    Der Produzent im Studio soll dafür sorgen, das die Band/Künstler so produziert wird, das sie "Verkaufbar" ist, also kommerziell genug, Radio tauglich und nicht zum Ladenhüter der Plattenfirma wird. Wer also glaubt du kannst dich im Studio frei austoben, der hat sich geirrt, aber gründlich. Ich habe Produzenten im Studio erlebt, ohne Worte, ehrlich und war selbst dabei wie einige aus dem Studio geworfen wurden, vom Besitzer.

    Du siehst, die Plattenfirma ist immer fein raus und die Band/Künstler die dummen, leider.

    Cheers, Mickey.

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