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Infoseite // Steuererklärung - Elster - Freiberufliche Kameramann Nebentätigkeit



Frage von dagger_pca:


Hallöchen liebe Gemeinde :)

Ich habe jetzt ein langes Thread gelesen, brauche aber noch eine letzte Zusicherung.

Es geht um folgendes.
Ich habe im Jahr 2010 2 Jobs gemacht und im Jahr 2011 eins. Als Kameramann.
So, und jetzt muss ich meine Steuererklärung dafür machen. Ich gelte
als freiberuflicher Kameramann, obwohl ich dazu sagen muss, 2010 hatte
ich noch ein Gewerbe (hat ein "Kumpel" geraten), dann umgezogen und
Gewerbe "abgeschlossen". 'am Ende rausgeschmiessenes Geld', naja, egal.

Ich bin also Kleinunternehmer/Feiberufler, parallel studiere ich noch :)

Jetzt hab ich mir das Finanz. Programm Elster geladen und installiert und
weiß nihct weiter :/ Ich habe jetzt hier gelesen, dass ich eine Einnahmen- Überschuss -Rechnung
machen muss. Soweit ok, es steht nur in Elster 2009 und 2010 zur Auswahl...
Soll ihc 2010 nehmen und auch den Job, den ich 2011 gemacht habe dort abrechnen?

Ich habe nihct mal 500 euro, deswegen keine Steuer und so und MWST weise
ich auch nicht, deswegen nur einmal im Jahr der Mist.

Muss ich noch was in Elster ausfüllen? Und muss ich von mir ausgestellte
Rechnungen irgendwie dazu geben - wie?

Ich bin ja umgezogen, wegen Studium, habe eine andere Nummer von Finanzamt bekommen.
Die meinen, ich muss alles unter der neuen Nummer machen - richitg?

Muss ihc noch was beachten?

Helft mir bitte, ich kotze ab und es tut mir langsam Leid, dass ich damit überhaupt angefangen habe...

Danke für eure Aufmerksamkeit!

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Antwort von mella:

Viel auf einmal.
Richtig kann ich da nicht helfen, aber auf jeden Fall musst du den 2011 Job erst nächstes Jahr dem Finanzamt "erklären".
Blöd könnte das Gewerbe sein, da du hier vielleicht anders abrechnen musst, als als Freiberufler. Aber ich schätze mal deine Rechtsform erlaubt auch hier eine EÜR.
Ich würde folgendes machen: Such in deiner Nachbarschaft einen xbeliebigen Steuerberater und ruf den an, ob er dir das für einen kleinen Fixpreis schnell regelt. Die machen das sicherlich während eines Gesprächs in einer Stunde und dein Fall ist nicht sonderlich komplex, wenn man die richtigen Felder kennt. Ich denke mal das sollte deutlich unter 50 Euro kosten. Und wie du sein Honorar nächstes Jahr absetzt erklärt er dir auch noch...

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Antwort von Alikali:

Cool, ich kann hier meine Steuerberatung umsonst kriegen?
Finde ich klasse.

Wenn etwas falsch ist, verklage ich einfach slashcam wegen fehlerhafter Beratung.

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Antwort von dagger_pca:

warum so gemein? ich dachte, es gibt hier viele, die in der selben Situation
sind, mit mehr Erfahrung. Ich brauche doch nur die richtigen Formulare in
der Elster, nicht dass ich was vergesse.

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Antwort von Jott:

Da man oft erst nach zwei Jahren merkt, was man falsch gemacht hat: Steuerberater.

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Antwort von dienstag_01:

Steuerberater bei 500 Euro. Super Tipp.

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Antwort von dagger_pca:

ok, schade...

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Antwort von joerg-emil:

Hallo Dagger,

sobald du eine Rechnung stelltst, bist du zumindest Kleinunternehmer. Wenn du also in 2010 2 Rechnungen gestellt hast, musst du diese vom Grundsatz her auch als Einnahme versteuern, sei es nun als gewerbliche Einkünft (wenn du zu der Zeit ein Gewerbe angemeldet hast) oder eben als Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

Als Kleinunternehmer brauchst du keine Umsatzsteuer ausweisen, hast insofern alles richtig gemacht.

Bei dir gilt das Zufluss/Abfluss-Prinzip, d. h. du musst deine Einnahmen in dem Jahr versteuern, indem sie dir zufließen (also der Zahlungszeitpunkt, nicht der Zeitpunkt der Rechnungstellung).

Zwei Möglichkeiten:

1) Gib deine Rechnungsbeträge einfach mal als Gewinn aus selbständiger Arbeit ein, also die 500 EUR. Lass Elster mal berechnen und gucke ob du überhaupt Steuern zahlen musst. Als Student könnte ich mir vorstellen, dass bei dir ohnehin keine Steuer anfällt (dafür müsstest du zusammen mit allen anderen Einkünften aus Jobs oder ähnlichem über 900 EUR monatlich verdient haben). Fällt keine Steuer an, dann gib die Erklärung so ab und leg die gestellten Rechnungen bei. Auf eine Gewinn- und Verlustrechnung kannst du dann auch verzichten.

2) Solltest du auf die 500 EUR Steuer zahlen, dann würde ich dir raten eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Das geht im Prinzip sehr einfach, Rechne deine Einnahmen zusammen, also die 500 EUR, und ziehe davon deine Ausgaben ab (Fahrtkosten, Materialkosten, Leihgebühren und vor allem was du für deine Ausrüstung in dem Jahr vielleicht dazugekauft hast).

Ich mache das auch so. Damit komme ich regelmäßig auf Verluste und erkläre dem Finanzamt gegenüber, dass es sich bei meiner Tätigkeit um "Liebhaberei" handelt. Das ist ein steuerlicher Tatbestand, der verhindern soll, dass man sein Hobby steuermindernd geltend macht. Ausschlaggebend ist die Gewinnerzielungsabsicht. Aufgrund meiner weit höheren Ausgaben für mein Hobby ist bei mir diese Absicht nicht gegeben. Mein Gewinnermittlung samt gestellter Rechnungen reiche ich jedes Jahr beim Finanzamt ein und beantrage die Verluste NICHT steuerlich geltend zu machen. Damit bist du auf der sicheren Seite.

Und jetzt noch ein Tipp, falls du vielleicht zukünftig Einnahmen und auch Gewinne aus deiner Tätigkeit erwartest:

Falls du zunächst nur Verluste aus deiner Tätigkeit beziehst, beantrage schon jetzt beim Finanzamt, dass sie den Bescheid hinsichtlich der Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit VORLÄUFIG erlassen, auch wenn du auf die steuerliche Berücksichtigung der Verluste verzichtest. Reiche die Gewinnermittlung aus der sich die Verluste ergeben auch jedes Jahr mit ein. Das hat den Vorteil, wenn du in kommenden Jahren tatsächlich Gewinne erzielen solltest, dass du diese Gewinne mit den Verlusten aus den Vorjahren verrechnen kannst (Verlustrücktrag). Aber halt nur für die Jahre, in denen der Bescheid vorläufig hinsichtlich dieser Einkünfte erlassen wurde.

Gruss Jörg Emil

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Antwort von dagger_pca:

:) danke, das 1) trifft zu

Ich hab jetzt noch weiter recherchiert...
Ich muss in Elster die Einnahmenüberschusrechn machen + Einkommensst. + Umsatzsteuer (das aber nur jetzt und dann 2013 erst)

Und jetzt nur die Sachen, die auch 2010 passiert sind, die Sachen aus 2011
dann im Mai 2011.

So, für die, die auch vor dem Problem stehen.

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Antwort von dienstag_01:

Wenn du Rechnungen nach der Kleinunternehmerregelung stellst (also ohne MwSt.) brauchst du auch keine Umsatzsteuererklärung machen.
EDIT: Muss man aber meines Wissens beim Finanzamt beantragen.

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