Frage von thomas_xyz:Hallo,
die Frage wurde bereits in einem anderen Forum mit mäßigem Erfolg gestellt. Vielleicht kann mir hier jemand helfen oder zumindest einen kleinen "Anschubser" in die richtige Richtung geben. Zur Frage:
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ich habe mein erstes Musikvideo für eine Band fast fertiggestellt.
Bildlicher Inhalt des Musikvideos ist ein zusammenschnitt von einem Live-Konzert - folglich sind nebst Bandmitglieder ca. 2000 Menschen zu sehen. Meine Arbeit hierbei war das Aufnehmen, Cutten und zuletzt eine ziemlich umfangreiche Farbkorrektur.
Mit der Band (Auftraggeber) habe ich mich vorab auf einen Pauschalbetrag geeinigt - soweit alles problemlos in Butter. Nun zu meiner Frage: welche Verträge muss ich abschliessen? Verwendet wird das Video auf Internetseiten und wenn möglich auch auf Musik-Sender.
Dazu angemerkt: ich habe das Buch "Filmrecht" von Patrick Jacobshagen mittlerweile zur Hälfte durchgelesen. Ist zwar sehr interessant, wie umfangreich es in der Filmbranche vertraglich werden kann, habe jedoch Probleme mit der inhaltlichen Übertragung auf ein Musikvideo (welche Verträge brauche ich davon?). Zusätzlich liegt ein Aufnahmeantrag der VG-Bild-Kunst auf meinem Tisch und wartet auf meine Unterschrift (da ich als Musiker auch GEMA Mitglied bin, weiß ich Verwertungsgesellschaften zu schätzen).
Nun habe ich das Problem, dass ich gar nicht mehr durchblicke. Wie ist der "rechtliche Workflow" bei einem Musikvideo?
Ich bitte um Hilfe.
Grüße, Thomas