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Infoseite // Musik von 20th Century Fox für meinen Kurzfilm - wer ist der Rechtegeber?



Frage von JanHe:


Hi,

ich habe einen Kurzfilm gemacht, der u.A. Musik aus "Planet der Affen: Prevolution" enthält. Von dem einen (klassischen) Stück habe ich schon die Erlaubnis des Orchesters, das andere wird von einem Bekannten auf Klavier eingespielt (ich mache die Tonaufnahme) und jetzt fehlt mir noch die Musik von 20th Century Fox, "um es hochladen zu können".

Das Label hat damit nichts zu tun, dort habe ich es auch schon versucht. Daraufhin bei 20th Century Fox, die mich prompt zur GEMA weiterleiteten, welche mich wiederum zu Vimeo schickten, denn die Daten lägen ja bei denen auf dem Server, daher hätten auch sie (Vimeo) sich um Kontakte mit der GEMA zu kümmern. So ungefähr wurde mir das erklärt.

Im Vimeo-Forum habe ich meine Frage schon knapp geschildert, aber eigentlich gab es kein passendes Themenforum, daher bin ich mir nicht sicher, ob ich eine Antwort erwarten kann. Aber eine möglichst schnelle Antwort wäre hilfreich, da ich noch den Abspann filmen muss (inkl. Dankesworte der Musikrechtegeber) und auch nicht allzu lange mit dem Entwickeln des Filmmaterials warten möchte...

Diese Frage wurde auch schon auf gutefrage.net gestellt - wie bei Vimeo bisher keine Antwort.

In all dem Gewirr von gescheiterten Versuchen formuliere ich für den "Überflieger" eine konkrete Frage:

Von wem kann ich eine rechtsgültige Genehmigung für die Verwendung von Musik aus "Planet der Affen: Prevolution" erhalten, das in einen Kurzfilm eingearbeitet werden soll, welchen ich auf Vimeo hochladen möchte ?


Könnt Ihr mir irgendwie weiterhelfen? :-)




Jan

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Antwort von MLJ:

Hallo Jan,
also, die "20th Century Fanfare" hat John Williams gemacht und die Musik für "Prevolution" hat Patrick Doyle gemacht, damit hast du die Urheber. Vimeo hat mit der GEMA nichts zu tun, da DU dich um die Rechte im Vorfeld kümmern musst, genauso wie bei YouTube, die haben dich in die Wüste geschickt oder du hast etwas falsch verstanden.

Mein Tipp: Wende dich direkt an 20th Century Fox (USA) und kläre das mit denen anstatt dich von A nach B schicken zu lassen. Vimeo ist dafür NICHT zuständig, auch wenn es bei denen auf dem Server liegt. Auf dem Apple Store Server liegt auch jede menge Musik, aber Apple kann keine Rechte für dritte vergeben, es sei denn, Apple hat das Copyright auf selbst Produzierte Titel.

Ich hoffe das hat dir etwas weitergeholfen.

Cheers, Mickey.

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Antwort von JanHe:

Ja, hat es, Danke. :-)

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Antwort von MLJ:

@Jan
Keine Ursache und noch ein Tipp am Rande: Probiere eine/n an die Strippe zu bekommen, die/der auch was entscheiden kann, das hat mir oft schnell weitergeholfen und verkürzt viele Wege unbürokratisch ;)

Cheers, Mickey.

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Antwort von dienstag_01:

Diese Rechte bekommst du nie. Wette ich. In den USA fällt sowas vielleicht unter Fair Use, weiss ich aber nicht genau. Die haben keine Zeit/Lust, sich mit solchem Krimskrams zu befassen ;)

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Antwort von JanHe:

Danke für Deine Hilfe. :-)

Erst einmal über den schnellen Weg (denn 1A-Formulierungen nicht nötig) via Facebook, jetzt am Überlegen:

Bei 20th Century Fox Home Entertainment nachfragen, denn die "große 20th Century Fox"-Seite hat keine Kontaktmöglichkeiten, außer Facebook, Twitter und YouTube ?

Da werde ich wahrscheinlich nur Kontakt zu obligatorisch handelnden Angestellten bekommen; weiterer Verlauf wohl selbsterklärend (der deutsche Support hat ja schon arg zu wünschen übrig gelassen...)

Patrick Doyle hat leider keine Website, aber bestimmt einen Agenten - *recherchier*

@dienstag_01: Schade, habe schon so einen schönen Entwurf im Abspann zur Danksagung der Musikrechtegeber... :-/

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Antwort von dienstag_01:

Naja, nicht das du verzweifelst ;)

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Antwort von MLJ:

Hallo Jan,
nun mach dich erst einmal locker, okay ? Suche dir einfach die Adresse und Telefonnummer von 20th Century Fox aus dem Internet und kontaktiere sie direkt oder schreibe sie an. Wenn du mit ihnen sprichst dann beschränke dich auf die Fakten, schildere genau was du willst und das du sie unter "Special Thanks" erwähnen würdest, einfach so, wie du mit einem Kollegen reden würdest.

Keine falsche "Ehrfurcht" - das bringt dir null, auch kein "Ihr seid so toll und ich habe alle Filme von euch" - Schleimerei bringt noch weniger. Wenn du es schaffst denen klar zu machen, das du kein "Idiot" bist und was ernstes realisieren möchtest hast du beste Chancen.

Was noch eine Möglichkeit wäre: Halte Ausschau nach einer CD mit einer Zusammenstellung mit Filmmusik (Sampler), gab es immer wieder mal im Handel. Dann einfach die Firma/Label kontaktieren, die diese CD in den Handel gebracht hat und sich an die wenden. Die brauchen die Rechte der Urheber sonst könnten die so einen CD nicht raus bringen.

@dienstag_01
Warum "entmutigst" du Jan so ? Klar kann er die Rechte bekommen, wenn er es richtig angeht ;)

Cheers, Mickey.

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Antwort von dienstag_01:

@dienstag_01
Warum "entmutigst" du Jan so ? Klar kann er die Rechte bekommen, wenn er es richtig angeht ;) Man sieht ja auch massenweise Videos von kleinen Produktionen auf YT und Co., wo im Abspann die Rechte der grossen Firmen/Produzenten stehen. Ist wirklich ein ganz normaler Weg, mal hier und da anrufen und dann klappt das schon. Bin da leider nicht so bewandert wie du, sorry ;)
Oder du lebst in Wolkenkuckucksheim ;) ;)

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Antwort von JanHe:

Bin gar nicht so deprimiert wie hier angenommen, wäre im Gegenüber verständlich geworden.

;-)

Danke soweit - die Kollegen in den Vereinigten sind kontaktiert. Sicherheitshalber morgen noch telefonisch (Zeitverschiebung beachten) und mal sehen; wird schon schief gehen.

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Antwort von Jan:

Ich denke für die Rechte wird man kräftig Geld lassen. Normalerweise kommt man nicht mal an die richtigen Leute ran, die Mails landen schnell im Spamordner. Ich denke dazu benötigt man gute Kontakte zur Plattenindustrie um nicht gleich abgewürgt zu werden. Würde mich wundern wenn es anders wäre - aber viel Glück !


VG
Jan

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Antwort von JanHe:

Ich setze eigentlich auch eher auf den Fakt "kleiner Filmer sucht große Musik, bin doch non-commercial unterwegs". ;-)

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Antwort von JanHe:

Ich halte Euch mal hautnah auf dem Laufenden: Gerade das Kundencenter angerufen und eine E-Mail-Adresse erhalten. Mal sehen...

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Antwort von carstenkurz:

Ich dachte, das wäre mittlerweile hinreichend oft besprochen worden?


Du brauchst ZWEI verschiedene Rechte - das 'Synchronisationsrecht', damit Du fremdes oder eigenes Bildmaterial mit diesen Musikwerken unterlegen darfst. Und das Aufführungsrecht, für die öffentliche Wiedergabe. Das Synchronisationsrecht wird üblicherweise vom Original-Urheber vergeben. Den solltest Du rauskriegen, wenn Du die Credits des Films anschaust. In der Regel ist CenturyFox NICHT der Rechteinhaber, sondern hat die Musik selbst nur für diesen konkreten Film lizensiert. Ausnahme ist sicher die Fox-Fanfare zum Fox-Logo.

Das Aufführungsrecht wird von der GEMA verwaltet. Hier besteht in der Tat die Möglichkeit, dass Du direkt mit der GEMA darüber verhandelst, oder dass VIMEO auf Rahmenverträge mit der GEMA zurückgreift. Die GEMA Lizenzen sind abhängig von der Art der öffentlichen Aufführung und müssen für unterschiedliche Aufführungsarten/Medien ggfs. separat erworben werden.

Auch wenn Du die Musik selbst einspielst, brauchst Du die Synchronisationsrechte vom Urheber UND die öffentlichen Aufführungsrechte.

Bei all dem muss man sagen, dass das bei YouTube und VIMEO Veröffentlichungen in der Mehrzahl der Fälle nicht so eng gesehen wird - dort finden formal ständig massenhaft Urheberrechtsverletzungen statt - gerade im Bereich Synchronisationsrechte - jeder Hansl unterlegt da seine Machwerke mit fetziger Musik ohne jemandem um Erlaubnis zu fragen.

Der Bereich ist gerade wegen dieser massenhaften Verletzungen im Moment noch eine graue Zone, siehe die Sperrungen von YouTube wegen der nicht abgeschlossenen Verhandlungen mit der GEMA.

In der Regel ist das Schlimmste, was einem dabei passieren kann die Sperrung seines Videos. Oft genug selbst dann, wenn man alle Rechte hat, denn woher soll YouTube, VIMEO, oder der Rechteinhaber im Zweifelsfalle wissen, dass Du tatsächlich die Rechte hast? Das müsstest Du im Falle einer Sperrung erst noch nachweisen.

Das soll natürlich kein Freibrief sein, sich nicht um die Rechte zu kümmern.


- Carsten

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Antwort von nachtaktiv:

man kanns auch einfach covern :



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Antwort von Jott:

Das letzte Mal, als ein Kunde für ein harmloses Imagefilmchen unbedingt etwa zwei Minuten John Williams-Soundtrack aus einem Spielfilm wollte, lag die nette Antwort des Rechteinhabers (Plattenfirma) bei rund 120.000 Dollar nur für die Synchronisationsrechte. Damit mal ein Gefühl dafür entsteht, in welcher Liga so was normalerweise spielt. Viel Glück!

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Antwort von bArtMan:

@nachaktiv: echt cool, leider aber auch nicht erlaubt.

@JanHe: kann man da nicht etwas per MIDI-Orchester einspielen lassen, das die gleiche Stimmung erzeugt?

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Antwort von Frank Glencairn:

Ich denke für die Rechte wird man kräftig Geld lassen. Normalerweise kommt man nicht mal an die richtigen Leute ran, die Mails landen schnell im Spamordner. Dann ist es ja einfach.

Mail schreiben mit den Stücken die du verwenden willst und als letzten Satz.

Wenn ich von ihnen nicht innerhalb von 24 Stunden einen abschlägigen Bescheid erhalte, verstehe ich das als Freigabe.

MFG

;-)

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Antwort von k_munic:

… Von wem kann ich eine rechtsgültige Genehmigung für die Verwendung von Musik aus "Planet der Affen: Prevolution" erhalten, Wenn es die Original-Musik aus diesem Film sein muss, nur die 20th Century Fox, ganz einfach!

… auch wenn DIE zB Musik aus der Konserve verwendet haben, so kann es dennoch sein, dass 20thCF mit dem Original-Scorer ein Exclusive-deal o.ä. gemacht hat.- Also bei Plattenfirmen etc würde ich meine Zeit nicht verschwenden.

Wichtig ist der richtige Ansprechpartner und der richtige 'Ton' (pun intended):
Also, schreib an die Rechts-Abteilung/legal affairs, idealerweise, wenn rauszukriegen, 'zu Händen' an den Head-of. Der wird dann Deine Anfrage an die richtigen Stellen weiterleiten.- Wie MLJ schon erwähnte: kein Geschwalle, kein eMail Geschnatter, FÖRMLICH bleiben! Und, Juristen haben gern Papier, Telefon, mail… alles Quack.

… Gema ist NICHT Deine Baustelle! Kannst Du nachweisen, dass Du die Musik rechtmäßig verwendest, muss der 'Aufführer' = YouTube/Vimeo an die Gema melden… 

Wenn das KEINE Musik aus dem 'Original score' ist, sondern 'was 'aus'm Plattenschrank', würde ich in der Tat über Plan_B nachdenken, und versuchen, eine andere Aufnahme zu finden…-

Denn falls es Original-Musik ist, wie Jott schon schrub, kannst Du das nicht bezahlen..... :)))

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Antwort von dirkus:

Ich setze eigentlich auch eher auf den Fakt "kleiner Filmer sucht große Musik, bin doch non-commercial unterwegs". ;-)
Ohne Geld für diese Rechte zu bezahlen (und damit meine ich eine ganze Stange davon) wirst du bei denen nichtmal mit der Putzfrau verhandeln.

Die haben garkeine Zeit dafür, für Millionen von Hobbyfilmern Freigaberechte herauszugeben.


Mach es einfach. So lange es kein kommerzielles Projektl ist, wird es sowieso niemanden interessieren. Ansonsten lassen sie dein Video nur löschen. Das wars.

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Antwort von Frank Glencairn:


Ohne Geld für diese Rechte zu bezahlen (und damit meine ich eine ganze Stange davon) wirst du bei denen nichtmal mit der Putzfrau verhandeln.


. Das stimmt so nicht, man muß nur mit den richtigen Leuten sprechen.

Wir konnten für einen Fanfilm, bei dem ich ein bisschen geholfen habe, nen ziemlich einmaligen Deal mit Lukasfilm rauschlagen. Und das ganz ohne Geld.

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Antwort von dirkus:


Das stimmt so nicht, man muß nur mit den richtigen Leuten sprechen.

Wir konnten für einen Fanfilm, bei dem ich ein bisschen geholfen habe, nen ziemlich einmaligen Deal mit Lukasfilm rauschlagen. Und das ganz ohne Geld. Das kann ja gut sein, wenn man einen guten Direktkontakt hat. Aber für die Masse der Leute wird das eher nicht der Fall sein, insb wenn es der Company überhaupt keinen Nutzen bringt.

Ich hab selbst mal bei einer Plattenfirma gearbeitet. Wir bekamen auch waschkörbeweise Anfragen, ob "Timmy aus Osnabrück" einen Titel auf seiner Geburtstagfeier ganz offiziell nachträllern darf.

Gerade in Deutschland sind ja sehr viele Leute über die Gesetzeslage extrem verunsichert und fragen dann für jeden Kindergeburtstag nach der Rechtefreigabe.

Ein paar Rechtsanwaltskanzleien haben mit dieser Art der Panikmache jedenfalls gutes Geld gemacht;-)

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Antwort von div4o:

Das Aufführungsrecht wird von der GEMA verwaltet. aber nur bei den Künstlern, die von GEMA vertreten werden

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Antwort von dirkus:

Wer wissen möchte, wo die Rechte gerade liegen, der sollte sich an den jeweiligen Verlag des Urhebers wenden.

Der Verlag sollte wissen, wo die Aufführrechte in welchem Land gerade liegen und ob sie noch frei sind. Das weiss oftmals nämlich nichtmal der Urheber selbst nach Jahren noch so genau.

Aber ohne kommerzielle Absichten sind die Chancen sehr gering, dass man hier irgendwelche verbindlichen Freigaberrechte erhält. Viele Companys schliessen das schon in ihren Disclaimern generell aus.

Man darf halt nicht vergessen, dass eine Freigabe von Aufführungsrechten auch mit viel Bürokratie verbunden ist (es muss gecheckt werden, ob nicht irgendjemand Exclusivrechte erhalten hat, die eine gerade laufende Auswertung blockieren können...usw)

Für jemanden, der nicht gerade ein kommerzielles Interesse an diesen Rechten zeigt, wird hier kaum jemand eine Armee an Angestellten mit der Prüfung dieser Sachen beauftragen. Die müssen dann nämlich auch eine Garantie abgeben, dass diese Rechte nicht anderweitig vergeben worden sind.

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Antwort von nachtaktiv:

ewig dieses rumgezerre mit dem scheiss kommerzsound. deswegen verwende ich nur CC mucke. wenn ich den musikern zeige, wie ich ihre stücke einbaue, freuen die sich sogar...

es muss endlich ne gesetzliche regelung her, das nach X jahren ein musikstück allgemeines kulturgut wird. so wie jetzt kanns doch nicht ewig weitergehen. nicht mal mucke von künstlern, die schon seit jahrzehnten verwest sind, darf man nehmen.

/edit : vielleicht sollten sich bekannte musiker mal das vorbild des organspendeausweises ansehen, und so mit ihren werken verfahren.

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Antwort von dirkus:

So lange es nicht kommerziell ist kannst du es ja machen. Sobald du aber damit Geld verdienst musst du die Rechte einkaufen. So läuft das eben.
Das mit dem "Kulturgut" ist so ne Sache. Auch für viele Künstler ist das ihre Altersversorgung. Wenn sich nach x Jahren einfach jeder nach Herzenslust an dessen Werken bedienen darf, dann werden die sicher nicht erfreut darüber sein, wenn sie da nicht mehr an ihrem eigenen Werk mit verdienen dürfen. Das wäre quasi Enteignung!

Das hier in Deutschland selbst Kindergärten keine Gute Nacht Geschichten abdrucken und an ihre Schützlinge verteilen dürfen ist ein speziell deutsches Problem.

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Antwort von JanHe:

Ich belasse es jetzt beim aktuellen Stand und danke dann halt nur dem Orchester für die Original-Aufnahme von der CD oder so... irgendwie jetzt so unvollständig das Ganze.

Hättet Ihr rein zufällig noch eine Idee, wie ich das Planet der Affen-Stück irgendwie im Abspann anmerken könnte, oder würdet Ihr sagen, "lasses wech (im Abspann)" ?

Es handelt sich übrigens nicht um die Thema-Musik.

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Antwort von dienstag_01:

Warum? Hat dein Anruf nichts gebracht?

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Antwort von dustdancer:

So lange es nicht kommerziell ist kannst du es ja machen. Sobald du aber damit Geld verdienst musst du die Rechte einkaufen. So läuft das eben. vollkommender schwachsinn. wenn du die songs verwendest, KANN es sehr kostspielig für dich werden. du musst die rechte einholen, ansonsten KANNST du ein problem bekommen. den rechteinhabern ist es ziemlich egal, ob es komerziell ist oder ein hobby projekt...

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Antwort von JanHe:

@dienstag_01: Noch keine Antwort auf meine Nachricht an die erhaltene E-Mail-Adresse... ich warte noch bis morgen und wenn dann nichts kommt filme ich den Abspann halt anders... (und muss ihn dann als "Privat" hochladen, oder?)

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Antwort von k_munic:

… Es handelt sich übrigens nicht um die Thema-Musik. mannnnn, machst Du's spannend!
Du möchtest doch, dass man Dir hilft, oder?

Es ist also einer der 24 Titel vom OST?
Das war alles 'ne Auftragsarbeit von Peter Doyle, Oscar/Bafa/Golden Globe/… Preisträger ..... = richtig teuer!!!
Und 'ne Exclusiv Arbeit für 20thCF.-

… auf Deine mail wirst Du lange warten ..... :(

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Antwort von dirkus:

den rechteinhabern ist es ziemlich egal, ob es komerziell ist oder ein hobby projekt...
Ärger KANN man IMMER bekommen, selbst wenn man alle Rechte abgeklärt hat!

Hab ich letztens noch bei einem Produzenten mitbekommen, für den ich ein Musikvideo drehen sollte. Er hatte für eine Coverversion aus den 70ern sogar die komplette damalige Band verpflichten können. Am Ende lagen noch irgendwelche Kompositionsrechte bei einem Verlag in Übersee.

Das ganze Projekt musste eingestampft werden, obwohl Plattenfirma und Produzent schon 100Tsd Euro da reingepumpt hatten.

Bei einem Hobby Projekt KANN man Ärger bekommen (das ist richtig) - aber sehr sehr unwahrscheinlich, weil es da idr für niemanden etwas zu holen gibt. Ausser Anwaltskosten haben die meisten eh nichts was sie einklagen könnten.

Bei einem kommerziellen Projekt ist der Ärger aber garantiert! Sobald es um einen Kuchen geht, der aufgeteilt werden soll, kommen alle aus den Löchern - vorher nicht.

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Antwort von JanHe:

Haha, mennooo *buhuuu*... eigentlich ist der Soundtrack DERMAßEN übertrieben für meine Story, aber das ist auch das, was ich erreichen möchte. Meinen Film soll man gar nicht ernst nehmen (da hier so viele mitgeschrieben haben, werde ich den Film über diesen Thread verlinken, dann werdet Ihr - hoffentlich^^ - verstehen, was ich meine).

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Antwort von dirkus:

Na dann kennzeichne das Ganze Projekt doch von vornherein als Satire oder Parodie. Dann darfst du ALLES verwenden, solange es als solche erkennbar ist;-)

http://de.wikipedia.org/wiki/Satire

Bundesverfassungsgericht vom 30. September 2003 - VI ZR 89/02
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk2 ... 24004.html

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Antwort von JanHe:

:D geht das wirklich? Die Musik ist auch gemixt mit Sounds und Dialogen (als zusammenhängender Teppich erkennbar). Also ebenfalls eine eigenständige Aussage:
in der der manipulierte Teil der Abbildung nicht als "Teil-" oder "Nebenaussage" der Bilddarstellung zurücktritt, sondern einen davon ablösbaren eigenständigen Aussagegehalt hat. Naja... vielleicht nicht ganz so 1:1 vergleichbar .... ;-)

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Antwort von dirkus:

:D geht das wirklich? Die Musik ist auch gemixt mit Sounds und Dialogen (als zusammenhängender Teppich erkennbar). Also ebenfalls eine eigenständige Aussage. ;-) Du darfst dabei nur nicht den Eindruck erwecken, dass es sich dabei um dein geistiges Eigentum handelt.

Wenn du nur jemand anderen Parodierst oder eine erkennbare Satire daraus machst, dann ist es 100% legal.

Sogar verfassungsrechtlich geschützt! (wie in dem Urteil verlinkt)


Natürlich kann nie etwas vollkommen vor einer Klage schützen. Wenn sich jemand von dir verars..t und gedemütigt fühlt könnte er auch dann dagegen vorgehen. Ist aber sehr unwahrscheinlich und auch für ihn mit unklarem Ausgang.

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Antwort von JanHe:

Dann halt ein Download-Link mit Dropbox...

Danke für Eure Hilfe! :-)

EDIT: Gerade eine Seite mit dutzenden E-Mail- und Telefonkontakten aus den USA haargenau zu diesem Thema gefunden... ich halte Euch auf'm Stand, falls es was zu berichten gibt.

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Antwort von dirkus:

Genau, lass dir den Wind für dein Projekt nicht aus den Segeln nehmen.

Es gibt viele Beispiele, wo soetwas dennoch funktioniert hat.


Wir hatten damals bei unserer Company auch viele Remix Künstler, die unauthorisierte Mixes von unserern Top Titeln gemacht hatten und diese in den Clubs gespielt hatten (viele von euch können sich sicherlich noch an die Weißmuster Pressungen der DJs erinnern?). Ich kann mich nicht daran entsinnen, dass unsere Firma jemals einen dieser Remixer wegen Verstoss gegen das Urheberrecht verklagt hätte, im Gegenteil: In einigen Fällen besonders gelungener Mixes gab es sogar anschliessend nen Plattenvertrag!

Fast jeder Top Künstler hatte irgendwelche Vorbilder oder sich sogar an kompletten Melodien anderer Künstler orientiert. Das Urhebberrecht soll ganz sicher nicht dazu dienen, andere Leute an der Entwicklung ihrer Ideen zu hindern.

Die ganze künstlerische Branche lebt ja auch irgendwie von gegenseitiger Inspiration!

Also lass dir dadurch nicht den Tag vermiesen.

Ich halte es im übrigen für sehr unwahrscheinlich, dass ein Global Player wie 20th.Century Fox einen kleinen Filmemacher aus Deutschland in nennenswerter Weise (also Existenz vernichtend) verklagen wird. Wenn du nicht gerade ziemlich vielen Leuten da sauer aufstösst, dann passiert auch bei einer unauthorisierten Veröffentlichung meist garnichts...im Extremfall wird dir allenfalls eine weitere Verbreitung untersagt.

Und wenn dein Film entgegen aller Erwartungen der Oberknaller werden sollte, dann wollen sowieso alle einfach nur noch daran mitverdienen;-)

Viel Erfolg!

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Antwort von MLJ:

@JanHe
Es ist nicht unmöglich, wie einige hier geschrieben haben, es kommt immer darauf an, mit WEM du sprichst ;) Für den Fan-Film "Star Wars - Revelations" hat nicht nur John Williams (Musik) sein "OK" gegeben, sondern auch George Lucas selbst, zum Nulltarif (!).

Siehe hier:
http://forum.slashcam.de/viewtopic.php?t=111047

Wenn du mit dem Gedanken "Die sagen sowieso Nein" ran gehst hast du schon verloren. Das gilt für alle Projekte, ob Musik, Film, Buch oder sonst was, nur Positives Denken bringt dich da voran, nichts anderes.

@dienstag_01
Zitat:
"Ist wirklich ein ganz normaler Weg, mal hier und da anrufen und dann klappt das schon. Bin da leider nicht so bewandert wie du, sorry ;) Oder du lebst in Wolkenkuckucksheim ;) ;)"
Zitat ende.

Also, ich bin auch nur ein ganz normaler Mensch und lebe nicht in "Wolkenkuckucksheim". Und was das "bewandert" angeht: Erfahren, ja, aber man lernt ja nie aus und bin deswegen kein "Doktor Allwissend" ;)

@All
Meine Güte, was ich in den letzten Beiträgen gelesen habe ist schon erschreckend, ehrlich. Auch wenn es große Firmen oder Autoren sind, es sind auch nur Menschen und wenn man sie so behandelt hat man die halbe Miete. Es ist vollkommen falsch diesen Leuten mit dieser Ehrfurcht zu begegnen, das erleben die jeden Tag und nervt nur.

Mir ist es vollkommen egal, mit wem ich Telefoniere oder spreche, ich behandele sie nicht anders wie andere Menschen und bin damit bisher sehr gut gefahren.

Und was die Rechte angeht: Ja, diese Sache nervt wirklich, aber irgendwo muss es ja reguliert werden. Leider ist in Germanien zu vieles Überreguliert was zu dieser Verunsicherung führt, da sollte man endlich etwas ändern.

Cheers, Mickey.

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Antwort von JanHe:

Danke für die motivierenden Worte, schön zu lesen. Die Angestellten in den U.S.-Kundencentern sind deutlich netter und entspannter am Telefon als ihre deutschen Vertreter - kann natürlich Zufall sein, ich habe da nicht so die Erfahrung. Internationale Rückrufe nach Deutschland sind nach Mitarbeiter-Aussage für sie kein Problem. :-)

Ich bleibe dran und lasse die 4 vorigen Filmrollen einfach schon einmal vorweg entwickeln, sooo einen großen Unterschied macht das Versand-technisch jetzt auch nicht.

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Antwort von dirkus:

@JanHe
Es ist nicht unmöglich, wie einige hier geschrieben haben, es kommt immer darauf an, mit WEM du sprichst ;) Für den Fan-Film "Star Wars - Revelations" hat nicht nur John Williams (Musik) sein "OK" gegeben, sondern auch George Lucas selbst, zum Nulltarif (!).
Lucasfilm ist aber auch in Hollywood eher ein Ausnahme Rebell. Die haben soweit ich weiss von Verlag bis Merchandising alles unter einem Dach - da gibts halt kurze Wege.

Bei den meisten anderen liegen die Rechte ja dann wieder oft sehr verstreut an allen Ecken der Welt herum. Da wird es schwer sein, überhaupt herauszubekommen, wo genau die Rechte liegen und wer das dann einem verbindlich verbriefen kann.

Man muss hier auch aufpassen, dass man nicht irgendeinem Wichtigtuer auf den Leim geht...der in Wirklichkeit garnichts zu sagen hat. Wenn es wirklich um viel Geld geht, dann sind solche Vereinbarungen meist wieder hinfällig.

Wenn man also nicht nur für die Ehre arbeitet, sondern auch einen Gewinn an der Sache einkalkuliert, dann wird man um einen juristisch wasserdichten Vertrag nicht herumkommen.

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Antwort von MLJ:

@Dirkus
Stimmt, an "Wichtigtuer" gerät man sehr schnell weswegen ich mich immer probiere mit den Leuten auszutauschen, die zuverlässig etwas zu sagen haben. Es kommt immer darauf an, wie man mit den Leuten redet denn bist du nur ein bisschen Unsicher spüren die das sofort. Klar, Lucas hat das seinerzeit richtig gemacht was die Rechte angeht und damals haben einige über seine Vorgehensweise geschmunzelt, heute nicht mehr.

Ich denke, wenn Jan sein Projekt richtig darstellt mit den richtigen Worten ohne viel "drum herum" kann er durchaus Erfolg haben, ich wünsche es ihm ;)

Cheers, Mickey.

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Antwort von mella:

Das hier in Deutschland selbst Kindergärten keine Gute Nacht Geschichten abdrucken und an ihre Schützlinge verteilen dürfen ist ein speziell deutsches Problem. Das kann ich so nicht stehen lassen: Happy Birthday ist eine der besten Einnahmequellen der ASCAP und wer es in den USA singt muss zahlen:

Lies mal hier:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/crea ... 73354.html

Urheberrecht ist ja OK, aber wenn Musik nicht irgendwann zum kostenlosen Kulturgut wird, verdienen nur noch die Anwälte.
Von mir aus noch 20 Jahre nach Tod, bis die Kinder aus dem Haus dem Haus sind und dann aber bitte kostenlos singen und nachspielen dürfen, ohne sich kriminell zu fühlen.

Kultur lebt übrigens vom Zitieren, immer schon. "Everything is a Remix" fand ich in dieser Hinsicht nicht übertrieben, sondern vernünftig argumentiert.

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Antwort von dirkus:

Das kann ich so nicht stehen lassen: Happy Birthday ist eine der besten Einnahmequellen der ASCAP und wer es in den USA singt muss zahlen:

Zitat: Das dürfte eher metaphorisch zu lesen sein, denn bisher ist noch nichts bekannt geworden von Kindern, die beim Ständchen aus Angst vor Urheberrechtsverletzungen nur verhalten mitsingen. Zitat Ende



Scheint kein wirkliches Problem zu sein. Aber der Artikel über den Song Happy Birthday ist ein gutes Beispiel dafür, wie kompliziert das mit den Rechten verläuft.

Soetwas klärt man nicht mal eben am Telefon;-)

Oder würdest DU dir 2Mio jedes Jahr cash aus Lizenzen entgehen lassen, nur weil ein paar Leute aus jedem Song gleich allgemeines "Kulturgut" machen wollen?

Nun ist ja auch nicht jede Musik gleich - wie hier - ein Evergreen Welthit. Die Musik in Filmen wird ja auch wegen ihrer Exclusivität genau für einen bestimmten Film passend zum Inhalt komponiert. Der Zuschauer soll die Musik möglichst nur mit diesem Werk in Verbindung bringen und nicht auch noch in anderen Werken zu hören bekommen.

Deshalb ist es auch sehr unwahrscheinlich, dass man Musik aus Filmen, die speziell für diesen komponiert wurde und die vielleicht auch noch einen gewissen Wiedererkennungsfaktor besitzt (also nicht irgendwelche Atmos oder Piano geklimper), jemals für einen anderen Film offiziell lizensiert bekommt. Es sei denn für ne Parodie oder wie bei Franks Fanprojekt, welches in gewisser Verbindung zum Original steht.

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Antwort von JanHe:

Jetzt die Antwort:

Ja
, es ist möglich mir eine Lizenz für 2 Jahre auszustellen. Das macht dann allerdings 50 USD... (Fox Clips)

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Antwort von Regisseur:

Jetzt die Antwort:

Ja
, es ist möglich mir eine Lizenz für 2 Jahre auszustellen. Das macht dann allerdings 50 USD... (Fox Clips) Weißt du ob man so eine Lizenz verlängern kann? Oder ist diese Lizenz wirklich nur auf diesen Zeitraum einmalig befristet?

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Antwort von dirkus:

Jetzt die Antwort:

Ja
, es ist möglich mir eine Lizenz für 2 Jahre auszustellen. Das macht dann allerdings 50 USD... (Fox Clips) Wau, dann hat sich in der Zwischenzeit ja ne Menge getan.

Freut mich für dich...und gut zu wissen!

LG Dirk

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Antwort von carstenkurz:

Jetzt die Antwort:

Ja
, es ist möglich mir eine Lizenz für 2 Jahre auszustellen. Das macht dann allerdings 50 USD... (Fox Clips)
Und für welche Musik?


- Carsten

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Antwort von JanHe:

"Caesar's Home", Titel 24 :-)

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Antwort von dienstag_01:

Und welche Rechte?

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Antwort von JanHe:

We will approve your use of “Caesar’s Home” in your film. Our quote for this use if $50 USD for a two year period.

If you agree to these terms, kindly complete the enclosed Licensing Inquiry Form and return it to my attention. We will issue a license and invoice.
Dass der Film auf Vimeo soll, "non-commercial" ist etc. habe ich bei der Anfrage alles angegeben.

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Antwort von dienstag_01:

Hätte ich nicht für möglich gehalten.
Aber vielleicht ist man in den USA da einfach realistischer als hierzulande, inzwischen ;)

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Antwort von JanHe:

Hehe, jetzt habe ich alle slashCAM-Skeptiker in den Schatten gestellt.^^

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Antwort von dienstag_01:

Hehe, jetzt habe ich alle slashCAM-Skeptiker in den Schatten gestellt.^^ Ganz im Gegenteil, der Vorgang dient eher als Beleg, dass die USA deutlich schneller und pragmatischer auf veränderte Bedingungen zu reagieren vermögen. Lies dir nochmal die Beiträge von dirkus durch, was alles an den Rechten dranhängen kann. Die haben scheinbar ihr System umgestellt und die Onlineplattformen mit in ihre Palette aufgenommen. Ist mir neu. Aber ist auch nicht direkt billig.

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Antwort von dustdancer:

aber die rechte aus den usa reichen leider nicht. du musst noch gema etc löhnen und beantragen.

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Antwort von dienstag_01:

aber die rechte aus den usa reichen leider nicht. du musst noch gema etc löhnen und beantragen. Für was denn?

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Antwort von carstenkurz:

"Caesar's Home", Titel 24 :-) Ich wage weiterhin zu bezweifeln, dass Fox die Synchronisationsrechte für diesen Titel vergeben darf. Jedenfalls sicher nicht grundsätzlich. Es mag aber sein, dass die sich bei den Kompositionen, die explizit für ihre eigenen Film-Titel gemacht wurden, für eine gewisse Zeit das Verwertungsrecht für Bildwerke exklusiv zusichern lassen und es damit auch selbst untervergeben können.

Zugegebenermaßen hast Du damit auch immerhin mehr nachzuweisen als ohne die Zusage von Fox.

Und wie ich schon weiter oben schrieb, fassen die meisten Urheber gegenwärtig offenbar auch das Unterlegen von Bildern auf YouTube und Vimeo nicht unbedingt als 'Synchronisation' auf, so dass man in den meisten Fällen ohnehin mit der GEMA ausreichend abgesichert ist. Mit anderen Worten, falls Vimeo da keinen eigenen Rahmenvertrag mit der GEMA hat, wären die 50 US$ bei der GEMA eventuell besser angelegt.

Aber mach ruhig, es ist grundsätzlich schon richtig, dass man da einen gewissen Aufwand investiert und sich reinkniet.

- Carsten

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Antwort von Reiner M:

Werden denn die Rechte in diesem Fall durch die GEMA gewahrt und der Komponist von ihr vertreten?

Beste Grüße,
Reiner

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Antwort von dienstag_01:

Werden denn die Rechte in diesem Fall durch die GEMA gewahrt und der Komponist von ihr vertreten? MUSS, bekanntlich gibt es niemand anderen in Deutschland.

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Antwort von Reiner M:

Patrick Doyle ist also Mitglied der GEMA? Ich frage ja nur, weil das hier vorausgesetzt wird, aber nicht so sein muss. Oder war das schon geklärt und ich habs überlesen?

Beste Grüße,
Reiner

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Antwort von dienstag_01:

Man muss nicht Mitglied der Gema sein, dass sie die Rechte vertreten. Es reicht, Mitglied einer ausländischen Verwertungsgesellschaft zu sein. Für diese treibt die Gema dann hier das Geld ein.

Was mich aber interessieren würde, hat die Gema überhaupt einen Vertrag mit Vimeo?

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Antwort von Reiner M:

Okay, habs mal schnell nachgeschaut: wird von der Gema vertreten,
Titel der Werkfassung: CASESAR'S HOME
Werk.-Nr: 12415384-001,

Name / Rolle
DOYLE, PATRICK / Komponist
DOYLE, PATRICK / Textdichter
TCF MUSIC PUBLISHING INC /Originalverlag
EMI MUSIC PUBLISHING LTD /Sub-Verleger
EMI MUSIC PUBLISHING GERMANY GMBH /Sub-Verleger

(Quelle: Gema, Online Datenbank - Musikalische Werke)

Beste Grüße,
Reiner

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Antwort von carstenkurz:

Und nur nochmal der Hinweis - die GEMA befasst sich üblicherweise NUR mit den Aufführungsrechten, nicht den Synchronisationsrechten.

Wie oben schon aufgeführt, in minderschweren Fällen wie gegenwärtig YouTube und Vimeo mag man letzteres schlicht ignorieren.

- Carsten

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Antwort von Reiner M:

Weshalb wohl GEMA und TCF/EMI die richtigen Ansprechpartner sind?

Dann sollten in den Credits der Eigenproduktion auch die korrekten Rechteinhaber genannt werden, also Autor (Komponist) und Verlag (TCF/EMI).

Beste Grüße,
Reiner

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Antwort von JanHe:

Dann sollten in den Credits der Eigenproduktion auch die korrekten Rechteinhaber genannt werden, also Autor (Komponist) und Verlag (TCF/EMI). Danke für den Hinweis. :-) Sind sich da alle einig?

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Antwort von MLJ:

@All
Jungs, warum macht ihr den armen Jan so kirre ? GEMA ist in dem Moment hinfällig, wenn Fox eine Lizenz, wenn auch auf 2 Jahre begrenzt ausstellt. Fox dürfte KEINE Lizenz zur Verwertung geben, wenn sie nicht über die erforderlichen Rechte verfügen würden. In so einer Lizenz steht alles drin und Vimeo ist auf einem Server in den USA, also gilt Amerikanisches Recht, EU Recht ist da raus.

Wenn Jan, so wie er es den Leuten bei Fox beschrieben hat, gesagt/geschrieben hat, bekommt er eine entsprechende Lizenz die das alles abdeckt und vollkommen legalisiert, wofür er ja 50 Dollar bezahlt. "Sollte" nun die GEMA antanzen und was fordern schauen die in die Röhre, weil immer nur EINER eine Lizenz vergeben kann.

Sub-Verlage sind wie Vertretungen des Mutterverlages, haben also wenig zu melden und wickeln nur den Vertrieb und Bürokram ab, das sagen hat der Mutterverlag, niemand anderes. Würde er also bei EMI Deutschland fragen, so würden die das aufnehmen, weiterleiten, auf Antwort warten und diese dann an Jan weitergeben, entscheiden können sie NICHT darüber.

Diese elende Überregulierung in Deutschland ist zum ZENSIERT und scheinbar kann man nichts mehr ohne Papierkram dort machen. Und klar, die Mutterkonzerne sind da viel pflegeleichter wenn man sich nicht wie ein "Würstchen" anstellt, man muss einfach nur fragen ;)

Cheers, Mickey.

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Antwort von Jott:

""Sollte" nun die GEMA antanzen und was fordern schauen die in die Röhre, weil immer nur EINER eine Lizenz vergeben kann."

Die GEMA vergibt nie Lizenzen. Das ist nicht deren Job. Die kassiert für das Aufführen und wird das auch tun.

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Antwort von dienstag_01:

Im konkreten Fall wahrscheinlich nicht ;)

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Antwort von dustdancer:

@All
Jungs, warum macht ihr den armen Jan so kirre ? GEMA ist in dem Moment hinfällig, wenn Fox eine Lizenz, wenn auch auf 2 Jahre begrenzt ausstellt. Fox dürfte KEINE Lizenz zur Verwertung geben, wenn sie nicht über die erforderlichen Rechte verfügen würden. In so einer Lizenz steht alles drin und Vimeo ist auf einem Server in den USA, also gilt Amerikanisches Recht, EU Recht ist da raus. ganz großer UNFUG!!!!
wenn ein künstler bei der gema gemeldet ist, kassiert die gema auf jedenfall für die verwendung seines werkes, ohne wenn und aber. und zwar für alle, die er nach der meldung bei der gema verfasst hat.
auch gilt für einen deutschen staatsbürger das deutsche recht(, solange er von deutschland aus agiert) vollkommen egal, wo er sein video hostet. erinnerst du dich noch an kino.to? server in russland, trotzdem nach deutschen recht verurteilt.

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Antwort von JanHe:

Patrick Doyle + GEMA :-)

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Antwort von Filminator:

@All
erinnerst du dich noch an kino.to? server in russland, trotzdem nach deutschen recht verurteilt. Wenn Kino.To die Rechte vom Rechteinhaber gehabt hätte, dann wären die auch nicht verurteilt worden. Die GEMA hat da genau gar nichts mit zu tun.
Wenn JanHe vom Rechteinhaber die alle Rechte bekommt kann die GEMA gar nichts machen, höchstens für die Aufführung in D kassieren wollen, aber JanHe führt ja gar nicht auf, sondern Vimeo. Das ist ja der große Vorteil der Videoportale, dass man sich zwar um die Sync-Rechte kümmern muss (wenn man ganz korrekt sein will und nicht auf fair use vertraut wenn die Rechte in den USA sind) aber alles was mit der Veröffentlichung und Aufführung zu tun hat ist Sache des Portals. Auf eigenen Webseiten ist das anders und deswegen nur über den Umweg Einbettung zu empfehlen. Deswegen streitet sich die GEMA ja auch mit YouTube und nicht mit den YouTube Usern, während sie bei Webseiten keine Probleme hat den Webseiten Besitzer abzukassieren.

Aber was die Diskussion eigentlich zeigt ist es für Amateure praktisch unmöglich eine 100% sichere Lösung zu finden und das Urheberrecht in D gehört gründlich reformiert und entschlackt um endlich einen Kompromiss zwischen Urhebern und Nutzern zu erzielen und die ganzen Vertreter auf ein Minimum zu reduzieren. Aber leider liebt man hier ja riesige unnütze Verwaltungsapparate wie GEMA oder GEZ und unverständlicherweise unterstützen die Urheber auch noch, dass sie über den Tisch gezogen werden anstatt sich zu emanzipieren.

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Antwort von dustdancer:

das die gema nichts mit kino.to zu tun hat ist klar, einfach mal lesen. es ging um mickys aussage, dass das amerikanisch recht hier gilt, was nicht stimmt. er lebt in deutschland, daher würden rechteverletzungen auch nach dem in deutschland geltenden recht geahndet. das gleiche haben die kino.to jungs zu spüren bekommen, mehr habe ich net gesagt.
und natürlich kann er als vor den kadi gezogen werden für youtube oder vimeo vids, wenn jemand klagt. meist passiert nichts, wenn was passiert, wird es teuer.

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Antwort von dirkus:

er lebt in deutschland, daher würden rechteverletzungen auch nach dem in deutschland geltenden recht geahndet. Youtube und Vimeo geben keine Kundendaten an Ermittlungsbehörden ausserhalb der USA heraus.

Müssen die als in den USA registrierte Unternehmen auch nicht.


Somit ist Gerichtsstand (zunächst) immer USA.

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Antwort von MLJ:

@dustdancer
Das ist kein "Schwachsinn". Ich habe als Komponist und Produzent auch schon Musik von mir an andere Lizenziert da ich der URHEBER bin, da ist Gema, Verlage oder sonst wer raus. Wenn MICH also jemand fragt dann entscheide ICH darüber, niemand anderes.

Beispiel John Williams: Für den Fan Film "Star Wars - Revelations" hat er eine Lizenz für den gesamten Star Wars Score gegeben mit der Bedingung, das die Musik selbst neu eingespielt werden musste. Und Gerorge Lucas hat seine Erlaubnis gegeben mit der Bedingung, das der Film nicht verkauft oder sonst kommerziell profitabel verwendet werden dürfte. Beide haben diese Lizenz umsonst unter diesen Bedingungen gegeben sonst hätten die es gar nicht in's Netz stellen können.

Und "Dirkus" hat Recht was den Gerichtsstand angeht. Fakt ist einfach, wenn der URHEBER oder der Mutterkonzern eine Lizenz vergibt sind alle anderen raus und somit ist Jan rechtlich in trockenen Tüchern. Anstatt von einem Büro in das nächste zu rennen hat er sich an die Quelle gewandt, damit sind alle anderen raus.

Cheers, Mickey.

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Antwort von dienstag_01:

Ich habe als Komponist und Produzent auch schon Musik von mir an andere Lizenziert da ich der URHEBER bin, da ist Gema, Verlage oder sonst wer raus. Leider falsch. Zumindest in der hier geäusserten Absolutheit. Es gibt z.B. auch eine Gema-Meldepflicht, und auch wenn die Gema dann nicht viel kassiert, ist sie eben nicht *raus*. Eine CD/DVD wird man ohne die Gema nicht pressen dürfen.

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Antwort von MLJ:

@dienstag_01
"Leider falsch" gebe ich einfach mal zurück ;) Die GEMA hat mit der CD/DVD dann nichts zu schaffen, sondern der Verlag, der den Code bereitstellt, damit man das Produkt (CD/DVD) einwandfrei identifizieren kann. Wenn ein Radiosender jetzt diese CD spielt, nennen die den Code, melden es DANN der GEMA die den Titel aufgrund der Verlagsangaben zuordnen kann. Erst DANN wird über GEMA abgerechnet, vorher nicht.

@Filminator
Zitat:
"Aber was die Diskussion eigentlich zeigt ist es für Amateure praktisch unmöglich eine 100% sichere Lösung zu finden und das Urheberrecht in D gehört gründlich reformiert und entschlackt um endlich einen Kompromiss zwischen Urhebern und Nutzern zu erzielen und die ganzen Vertreter auf ein Minimum zu reduzieren. Aber leider liebt man hier ja riesige unnütze Verwaltungsapparate wie GEMA oder GEZ und unverständlicherweise unterstützen die Urheber auch noch, dass sie über den Tisch gezogen werden anstatt sich zu emanzipieren."
Zitat ende.

Gut gebrüllt Löwe ;) Du hast vollkommen recht, es wird höchste Zeit dafür. Wünschenswert wäre es, das man in Deutschland auch endlich mehr die Zusammenarbeit pflegt statt nur eigene Süppchen zu kochen und wenn das ganze auch noch unbürokratisch über die Bühne geht wäre es perfekt :)

Ach ja, das Zitat:
"@All
erinnerst du dich noch an kino.to? server in russland, trotzdem nach deutschen recht verurteilt."

kam nicht von mir, sondern von "dustdancer", nur damit keine Missverständnisse aufkommen ;)

Cheers, Mickey.

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Antwort von JanHe:

Das Label von Planet der Affen ist übrigens Colosseum. Da könnte man natürlich nochmal bzgl. der Verbindung zur GEMA nachforschen...

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Antwort von dienstag_01:

@dienstag_01
"Leider falsch" gebe ich einfach mal zurück ;) Die GEMA hat mit der CD/DVD dann nichts zu schaffen, sondern der Verlag, der den Code bereitstellt, damit man das Produkt (CD/DVD) einwandfrei identifizieren kann. Wenn ein Radiosender jetzt diese CD spielt, nennen die den Code, melden es DANN der GEMA die den Titel aufgrund der Verlagsangaben zuordnen kann. Erst DANN wird über GEMA abgerechnet, vorher nicht. Du haust wieder mal alles in einen Topf. CDs gibts auch ohne Radio. Kein Presswerk presst CDs ohne Gemafreigabe. Ganz einfach.

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Antwort von ennui:

Ich kenne das so, dass man es mit der Gema UND mit den eigentlichen Rechteinhabern (Erlaubnis) klären muss. Obwohl andererseits die CDU ja bei ihrer Wahlparty die Toten Hosen auflegen konnten, weil sie mit der Gema-Abgeltung scheinbar das Recht dazu hatten, egal was die Band dazu sagte. Aber vielleicht ist es mit internationalen Rechteinhabern ja nochmal anders, oder mit CDU-Wahlparties. Aber theoretisch sollte ja die Gema entsprechende Verträge haben und sich darum kümmern, für das ganze Geld. Wahrscheinlich landet das dann aber nur wieder bei Dieter Bohlen.

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Antwort von MLJ:

@dienstag_01
Ja, wo du Recht hast, hast du Recht :) Da hat sich ja verdammt viel geändert seit ich nicht mehr in Deutschland lebe.

Hier genaue Informationen:

http://ks-musik.de/gema

Und komisch: Ich als Mitglied erfahre davon nichts, wirklich toll. Also nichts für ungut für meinen Irrtum, ist alles nur noch bürokratischer geworden als früher ;)

@ennui
ZItat:
"Obwohl andererseits die CDU ja bei ihrer Wahlparty die Toten Hosen auflegen konnten, weil sie mit der Gema-Abgeltung scheinbar das Recht dazu hatten, egal was die Band dazu sagte."
Zitat ende.

Die CDU ist da schon einmal baden gegangen mit dem Titel "Angie" von den Rolling Stones, dürften es dann nicht mehr bei Auftritten von Madame Merkel spielen, könnte sich durchaus wiederholen.

@JanHe
Das Label hat damit in der Regel jetzt nichts mehr mit zu tun, wenn Fox dir eine Lizenz erteilt, da ist normalerweise alles beinhaltet.

Cheers, Mickey.

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Antwort von Filminator:

Ach ja, das Zitat:
"@All
erinnerst du dich noch an kino.to? server in russland, trotzdem nach deutschen recht verurteilt."

kam nicht von mir, sondern von "dustdancer", nur damit keine Missverständnisse aufkommen ;)

Cheers, Mickey. Habs geändert, blöde verschachtelte Zitate, die klappen nicht so toll...

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Antwort von MLJ:

@Filminator
Keine Ursache ;) Ist ja sonst nichts passiert :) Habe es nur erwähnt, das die Leser hier nicht komplett durcheinander kommen.

Cheers, Mickey.

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Antwort von dienstag_01:

Da hat sich ja verdammt viel geändert seit ich nicht mehr in Deutschland lebe. Ein befreundetes Label lässt in Frankreich pressen, da ist es natürlich dasselbe.

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Antwort von JanHe:

Hierzu konnte ich nichts im Internet finden: Vimeos Upgrade-Optionen sorgen für eine bessere Kodierung der Videospur - betrifft das auch die Tonspuren?

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Antwort von dustdancer:

@dustdancer
Das ist kein "Schwachsinn". Ich habe als Komponist und Produzent auch schon Musik von mir an andere Lizenziert da ich der URHEBER bin, da ist Gema, Verlage oder sonst wer raus. Wenn MICH also jemand fragt dann entscheide ICH darüber, niemand anderes.

Beispiel John Williams: Für den Fan Film "Star Wars - Revelations" hat er eine Lizenz für den gesamten Star Wars Score gegeben mit der Bedingung, das die Musik selbst neu eingespielt werden musste. Und Gerorge Lucas hat seine Erlaubnis gegeben mit der Bedingung, das der Film nicht verkauft oder sonst kommerziell profitabel verwendet werden dürfte. Beide haben diese Lizenz umsonst unter diesen Bedingungen gegeben sonst hätten die es gar nicht in's Netz stellen können.

Und "Dirkus" hat Recht was den Gerichtsstand angeht. Fakt ist einfach, wenn der URHEBER oder der Mutterkonzern eine Lizenz vergibt sind alle anderen raus und somit ist Jan rechtlich in trockenen Tüchern. Anstatt von einem Büro in das nächste zu rennen hat er sich an die Quelle gewandt, damit sind alle anderen raus.

Cheers, Mickey. du hast recht und ich hab meine ruhe (und im schlimmsten fall hat der to ein verfahren am hals). stimmt schon, die jungs von kino.to konnten ja auch net belangt werden, da ihre server ja in ru standen ;).

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Antwort von JanHe:

(und im schlimmsten fall hat der to ein verfahren am hals) Nein, weil ich morgen zur Sicherheit bei der GEMA anrufe und alles abkläre. :-)

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Antwort von dienstag_01:

und im schlimmsten fall hat der to ein verfahren am hals Das sind für mich die größten Experten, die ständig solche Horrorszenarien entwerfen. Schlimmer als die kath. Kirche.
Seit vielleicht 3 Jahren wiederhole ich in solchen Threads immer die selbe Bitte: Nenn doch mal EINEN konkreten Fall, wo ein User wegen eines Videos auf YT etc. rechtlich belangt wurde. Antworten bisher: keine.
Machnchmal denke ich, dass es ganz bewusst darum geht, Angst zu verbreiten. Ich habe nämlich noch nie von so einem Fall gehört. Aber warum machen Menschen sowas.

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Antwort von JanHe:

Stellungnahme der GEMA:

Vimeo hat einen Vertrag mit der GEMA, daher muss ich mich gar nicht mit denen in Kontakt setzen, sondern vielmehr auf die Nutzungsbedingungen von Vimeo achten. Anders sieht das Ganze bei YouTube aus: Beide Portale wurden von der GEMA bzgl. eines Vertrags befragt, jedoch hat nur Vimeo ein Ja dazu gegeben.

Insofern: Alles paletti. ;-)

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Antwort von carstenkurz:

Ich kenne das so, dass man es mit der Gema UND mit den eigentlichen Rechteinhabern (Erlaubnis) klären muss. Obwohl andererseits die CDU ja bei ihrer Wahlparty die Toten Hosen auflegen konnten, weil sie mit der Gema-Abgeltung scheinbar das Recht dazu hatten, egal was die Band dazu sagte. Es geht um sehr genau definierte Rechtsbereiche. Das eine, Hosenlieder bei der CDU Wahlparty abspielen, ist öffentliches Aufführungsrecht. Damit HABEN die Hosen ihr Einverständnis dazu gegeben, als sie GEMA Mitglieder wurden. Und das lässt sich auch nicht in Einzelfällen zurückziehen. Dafür musste die CDU auch nicht mal vorher bei der GEMA um Erlaubnis fragen, das wird einfach abgerechnet und gut ist.

Das andere ist das Synchronisationsrecht, das bei der dauerhaften Verknüpfung von Bild- und Tonmaterial für die Vermarktung und öffentliche Wiedergabe benötigt wird. Hätte die CDU z.B. einen Wahlwerbespot mit der gleichen Musik unterlegen wollen, dann HÄTTEN die Hosen vermutlich Nein sagen können (abhängig davon, ob sie dieses Recht eventuell an jemanden abgetreten haben, der das eventuell nur nach Knete und nicht nach politischer Vorliebe entscheidet).

- Carsten

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