Frage von Multivideocutterman:Hi!
Ich möchte ein
Video an verschiedene Personen
weitergeben (sprich
Bewerbung). Ich habe für die Videos
keine Veröffentlichungserlaubnis. Darf ich das Video trotzdem auf
Youtube mit verstecktem Link hochladen? Schließlich kann es dann nur die begrenzte Benutzergruppe sehen..
Oder gibt das
Probleme, weil
a) die wenigen Benutzer den Link trotzdem auf FB teilen könnten?
b) die Videos auf ausländische Server geladen werden(?)
c) die Videos egal an wen, allgemein weitergegeben werden(?)
Vielen Dank,
Multivideocutterman
p.S.: wie sieht es aus, wenn ich die Datei auf einen deutschen Server mit Passwortschutz lege?
Antwort von nachtaktiv:
Dürfen ist die eine Frage. Doch wo kein Kläger...
Wenn in den Videos aber (c) Mucke drin ist, kann es durchaus sein, das es in D gar nicht erscheint. Bzw. das beliebteste Video Deutschlands:
http://www.der-postillon.com/2013/11/yo ... nweis.html
Antwort von handiro:
Hochladen auf youtube sehe ich als prinzipiell riskant: man schenkt denen im Grunde sämtliche Rechte! Ich lad da nix mehr hoch....
Klar mit Passwort ist schon ein guter Schutz aber ein privater Server in D mit Passwort ist besser!
Der Postillon link war gut:-)
Antwort von nachtaktiv:
immer wieder gerne :).
Antwort von silverstone:
Warum nicht vimeo? Da ist serienmässig die Passwort Option dabei.
Antwort von k_munic:
… Darf ich das Video trotzdem auf Youtube mit verstecktem Link hochladen? …
de jure 2x Nein
• Du verstößt gg die ToU von YouTube ("nur hochladen, woran DU die uneingeschränkten Veröffentlichungsrechte besitzt")
• völlig wurscht, ob bei YT, Vimeo, … Du veröffentlichst, was Du nicht veröffentlichen darfst.
de facto kannst Du' so machen - wenn nicht die automatischen Filter von YT Dein Video sperren (hab das schon mal WÄHREND des uploads erlebt!)
… nach gebrauch würd' ich's dann wieder löschen....
Plan B)
Hochladen zu dropbox o.ä.; public-link dann weiterleiten. evtl. als zip mit zusätzlichem pw.- Würde es nicht zuuu kompliziert machen, Deine Zielgruppe möchte nicht erst Programme installieren, nur um Dein 'Zeug' zu bewundern ;)
Antwort von Multivideocutterman:
Plan B)
Hochladen zu dropbox o.ä.; public-link dann weiterleiten. evtl. als zip mit zusätzlichem pw.
Also wenn ich es auf meinem gemieteten Server in D mit PW hochlade, gilt das dann als Veröffentlichung? Weils theoretisch weltweit verfügbar ist?
Und ich die genannten Menschen nicht gefragt hab, ob ich es für eine Bewerbung nutzen darf?
Antwort von k_munic:
… Also wenn ich es auf meinem gemieteten Server in D mit PW hochlade, gilt das dann als Veröffentlichung? …
Nach
meinem Rechtsverständnis nicht.
… es gibt ja diesen '
Kaas' der 'Vorführung in geschlossenen Veranstaltungen':
Machst Du eine Präsi im Rahmen einer mit 2000 Leuten besuchten Veranstaltung, auf die aber nicht jeder reinkommt (Einladung, Tickets, etc), dann gilt das NICHT als Veröffentlichung.
Analog: ist die Datei nur per pw ansehbar, und übergibst Du dieses pw nur persönlich und nur einem beschränktem Personenkreis, gilt das NICHT als Veröffentlichung.
… das war ja bei torrents genau die Grenze: wenn JEDER darauf zugreifen kann = Veröffentlichung; … nur, definiere mal 'jeder' im Internet :)))
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a) im Internet gibt es keine verbindliche Rechtsberatung!
b) wo kein Kläger…
c) jeder Jurist würde sagen "kommt im Einzelfall drauf an…" - bewirbst Du Dich bei einem Sicherheitsunternehmen und zeigst mit diesem Verfahren, wie schludrig Du mit vertraulichen Unterlagen umgehst… ;)
Oder bewirbst Du Dich im Bereich IWMM, musst Du zwangsläufig 'Arbeitsproben' vorlegen - was, eingeschränkt sogar ausdrücklich gestattet ist!
PS: mach Dir mal weniger n Kopp WO Du lagerst - ob das von Dir gemietet ist oder von Ommi in den USA geschenkt, und ob der Server in der Ukrainie oder Uckermark steht, is völlig wurscht! Das Recht ist an Deine Person, an Deinen Lebensmittelpunkt gebunden - so schlau ist die Jurisprudenz dann doch! :))
tl;dr
YouTube/privat nur 'für auf die Schnelle'; als Datei zum 'runterladen als #Sicher.