Frage von steff517:Hallo zusammen,
Inhalt
Will man Musik im Film Verwenden (im Originalton oder reingeschnitten) muss man sich um die Rechte kümmern. Jedes Musikstück ist grundsätzlich rechtlich geschützt und darf nicht einfach verwendet werden. Zu jeder Musik gehört eine Lizenz, die einem vorschreibt, wofür man die sie verwenden darf. Also: Erst informieren, dann verwenden! Der folgende Text ist ein kleiner Überblick, was es alles zu beachten gibt. Das sind alles Informationen, die aus Foren, Dokumenten und Telefonaten zusammengetragen wurden und sind daher Ohne Gewähr, keine Garantie auf Vollständigkeit und Korrektheit.
Wann sind Rechte einzuholen
Rechte sind eigentlich immer einzuholen, wenn Musik in irgend einer Art und Weise im Film vorkommt. Ausnahme kann sein, wenn sie "unwesentliches Beiwerk ist". Das wäre eventuell gegeben, wenn die Musik im Hintergrund läuft, aber nichts mit der abgebildeten Handlung zu tun hat. Sobald jemand dazu Tanzt, oder die Musik gar singt ist das nicht mehr der Fall. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Musik reingeschnitten ist, vom CD-Player auf der Bühne kommt oder von einer Band gespielt wird. Auch die Qualität ist egal.Bei jeder Musik, von der man nicht selbst Urheber ist, greift das Urheberrecht. Man benötigt also in jedem Fall die (schriftliche) Zustimmung des Urhebers, um die Musik verwenden zu dürfen. Ist der Urheber dann noch Mitglied bei der GEMA, fallen zusätzliche Gebühren an.
Vorsicht, wenn eine Band ihr selbst komponiertes Lied spielt und man die Erlaubnis von der Band bekommt, das Lied verwenden zu dürfen. Ist die Band in der GEMA, sind die Gebühren trotzdem zu zahlen. (Sogar die Band selbst muss bei ihrem Auftritt für ihre eigenen Lieder GEMA zahlen!)
Gema-Freie Musik
Bei sog. gema-freier Musik ist der Urheber kein GEMA-Mitglied und verkauft die Titel zur Nutzung nach einer bestimmten Lizenz. Die Lizenz erlaubt einem dann die private oder auch komerzielle Nutzung in bestimmten Grenzen (Vervielfältigung, Vorführung o.ä.). GEMA-Gebühren fallen dafür dann nicht an. Die Lizenz zur Vervielfältigung in großen Mengen kann aber u.u. relativ teuer sein.
Creative Commons
Creative commons ist ebenfalls ein Lizenzmodell, bei dem die Titel zwar kostenlos sind, aber ebenfalls nur in bestimmten Grenzen verwendet werden dürfen. Z.b. nicht-kommerziell oder nur mit Namensnennung des Urhebers.
Selbst erstellte Musik
Kostenlos nutzbar ist die Musik nur dann, wenn man sie selbst komponiert und selbst spielt. Sobald man z.B. vorgefertigte Samples verwendet, hängt dort mit ziemlicher Sicherheit wieder eine Lizenz dran. Beispiele dafür sind einschlägige Programme, die das zusammenklicken von Samples erlauben oder ganz eigenständig Musik "komponieren" oder eien Hintegrundmusik in eine Slideshow einbinden. Da gibt's Magix, Cinescore, Smartsound Sonicfire und wie sie alle heissen. Hier muss man ganz genau nachsehen, ob die Lizenz einem erlaubt, das Ergebnis (komerziell) zu vervielfältigen.
"kostenlose" musik
Musik, die z.B. als Demo kostenlos heruntergeladen werden kann, unterliegt TROTZDEM dem Urheberrecht und darf nur zu Zwecken weiterverwendet werden, die der Urheber explizit erlaubt. Wenn neben dem Download nichts steht, muss man also nachfragen!
Straßenmusiker
Wenn ein Straßenmusiker ein Lied spielt, welches er nicht "komponiert" hat, muss man den Urheber kontaktieren und die Erlaubnis dort einholen. Ist der dann auch in der GEMA, fallen auch diese Gebühren an. Ist es vom Straßenmusiker selbst "komponiert", muss man die Erlaubnis des Straßenmusikers einholen. Die braucht man sowieso, wenn man ihn filmt (Persönlichkeitsrecht).
Klassische Musik >70 Jahre tot
Bei Musikstücken, deren Urheber mehr als 70 Jahre tot ist, braucht man sich um das Urheberrecht keine Gedanken mehr machen. Um das Leistungsschutzrecht aber schon! (Stichwort Master-Right) Die Musiker, welche die Aufnahme eingespielt haben, müssen gefragt werden. Kostenlos ist es, wenn man das Musikstück selber einspielt.
Zusammenfassung
Jede Musik stammt von irgend jemandem - dem Urheber. Dadurch unterliegt jeder Musik dem Urheberrecht und nur der Urheber kann die Erlaubnis aussprechen, ob und wozu man seine Musik verwenden darf. Dabei spielt es keine Rolle, wer die Musik gespielt hat.
Welche Rechte sind einzuholen?
Musik abspielen
- GEMA Abgaben
Musik aufnehmen (gespielt von einer Cover-Band) und vervielfältigen:
- Benötigt "Synchronization right"
- GEMA Abgaben
- (Drehgenehmigung vom Verantalter)
- Genehmigung von der Band (alleine schon, wegen des Persönlichkeitsrechts)
Musikstücke (von CD) im Film verarbeiten und vervielfältigen
Benötigt "Synchronization right" und "master right". Egal, ob die CD im Film schon lief oder im Schnittprogramm eingefügt wurde.
- GEMA
- Musik-Verlag
- Urheber
Synchronization Right
Räumt das Recht ein, ein Musikstück z.B. in einem Film zu verarbeiten oder anderweitig zu einem neuen Gesamtwerk zu verarbeiten. Das Recht kann nur durch den Urheber vergeben werden, i.d.R. kann der Verlag es durch Einzelfallabstimmung mit dem Urheber einholen.
Master Right
Kann der Leistungsschutzberechtigte vergeben. Also der Musiker, der das Lied gespielt hat. I.d.R wird er es vom Label (siehe CD-Hülle) vergeben.
GVL & GEMA?
Die GVL zieht die Gebühren für die Leistungsschutzberechtigten ein (Musiker, die das Lied gespielt haben). Die Abrechnung erfolgt aber über die GEMA, sodass man sich mit der GVL nicht auseinandersetzen muss.
Die GEMA hat scheinbar das Recht, erstmal anzunehmen, dass jegliche Musik GEMA-pflichtig ist. Man selbst hat dann die Aufgabe, das Gegenteil zu beweisen - falls zutreffend - , z.b. durch Vorlage der gekaufen Lizenzen. Daher ist es geschickter sein Werk vor Veröffentlichung bei der GEMA zu melden. Das spart Ärger...
Einfach ignorieren?
Davon rate ich stark ab. Nicht nur, weil es Rechtswidrig ist, sondern auch weil den Urheber natürlich das gute Recht hat, für seine Werke entlohnt zu werden. Davon abgesehen habe ich von einer Bekannten gehört, dass sie wegen komerzieller Nutzung eines fremden Fotos auf 25.000€ Schadenersatz verklagt wurde! Damit treibt man sich also ganz schnell in den Ruin.
Die Realität
Für kleine Auflagen bis 100 Kopien vergeben die Verlage (bei denen ich angefragt habe) kein synchronization right, weil der Aufwand zu hoch ist. Falls man es doch irgendwie schaffen sollte, so eine Lizenz zu bekommen , kann man bei bekannteren Lieder mit Kosten zwischen 5-20€ pro Sekunde rechnen. Man kann also "bekannte" Musikstücke weder im Nachhinein von CD einfügen, noch Ausschnitte des Originaltons verwenden, in dem die Lieder vorkommen. Das ist natürlich sehr ärgerlich. Es bleibt nur die Möglichkeit auf andere Musik zurückzugreifen, bei der man einfach und günstig eine Lizenz bekommt. Links dazu gibt es im Forum genug, siehe "gemafreie musik". Aber: Wie schon erwähnt ist hier auch auf die Lizenzbestimmungen zu achten. Gemafrei != Freischein. Die könnten auch im Ausland etwas anders lauten, daher hatten einige Nutzer Probleme mit GEMA und SmartSound. Neuerdings steht aber bei jeder Smartsound-Library dabei, ob sie in Deutschland von der GEMA als GEMA-Frei akzeptiert wird. Das gibt Sicherheit.
Hab ich was vergessen? Ist was falsch?
Antwort von jazzy_d:
Hier in der Schweiz ist es so, wenn man in einem Club ist und Mitglied bei swiss.movie (Dachorganisation der Video-Clubs) ist oder Einzelmitglied bei swiss.movie ist, darf man alles verwenden und vorführen solange kein Eintritt verlangt wird. swiss.movie hat entsprechende Rahmenverträge mit der Suisa (Schweizer Urheberrechtsgesellschaft). Also sucht euch einen Club z.B.
www.fvalu.ch :-)
Ob das in Deutschland auch so ist, weiss ich jedoch nicht.
Antwort von Steelfox:
Hallo,
sehr schön das jemand noch mal dieses verzwickte Thema zusammenfasst.
Es wird immer wieder mal Fragen zu dem einen oder anderem Teil geben.
Zumal sich auch das eine oder andere Gesetz ändern oder dazukommen kann.
Somit kann man direkt hierher verlinken. (wie heute schon geschehen…;-))
Gern sehe auch ich mir hin und wieder den einen oder anderen Satz an – man kann schließlich nicht alles wissen.
Schöne Arbeit!
Vielen Dank!
Antwort von Pianist:
Im Prinzip ist der Text ganz gut und vieles ist auch ziemlich richtig, aber ich bin generell dagegen, in diesem Zusammenhang mit englischen Begriffen zu operieren, weil das deutsche Recht nun mal diese Begriffe nicht kennt und es dafür ganz andere Begriffe gibt. Hat man es jedoch mit englischsprachigen Vertragspartnern zu tun, hilft es sehr, diese Begriffe zu kennen.
Matthias
Antwort von Ficeduld:
Meines Erachtens unterscheidest du zu wenig zwischen kommerzieller Nutzung und unkommerzieller. Für den zweiten Fall lsollte auf die cc Lizenzen mehr eingegangen werden da die viele Probleme lösen
Antwort von Pianist:
Meines Erachtens unterscheidest du zu wenig zwischen kommerzieller Nutzung und unkommerzieller.
Nein, es ist vollkommen korrekt, dass er das nicht unterscheidet, weil es nämlich überhaupt keine Rolle spielt. Von Bedeutung wäre das erst, wenn man sich vor Gericht trifft und es um die Höhe des Schadenersatzes geht.
Matthias
Antwort von ereshkigal:
Sehr schön zusammengefasst!
Mich würde aber auch mal der Unterschied zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung interessieren... (oder wurd das zu OT?)
Gibt's dafür ne Definition, gibt's das Fallbeispiele? (Was ist mit Festivals & Wettbewerben? Was ist mit DVDs zum Herstellungspreis?)
Hintergrund: Short gemacht, Urheber (=Musiker) zieht in Erwägung, es für nicht-kommerzielle Nutzung freizugeben.
-- insofern ist es vielleicht doch interessant zwischen kommerzieller- & nicht-kommerzieller Nutzung zu unterscheiden, um gar nicht erst vor de Schöffen gerladen zu werden. ;D
Antwort von Pianist:
Hintergrund: Short gemacht, Urheber (=Musiker) zieht in Erwägung, es für nicht-kommerzielle Nutzung freizugeben.
-- insofern ist es vielleicht doch interessant zwischen kommerzieller- & nicht-kommerzieller Nutzung zu unterscheiden, um gar nicht erst vor de Schöffen gerladen zu werden.
Das ist jetzt eine Frage der Betrachtungsperspektive: Der Ausgangstext geht ja vom Nutzer aus. Und der Nutzer muss immer fragen, weil in Deutschland der Urheber (zum Glück) in einer sehr starken Position ist. Du bist jetzt aus der Perspektive des Urhebers rangegangen. Und der hat dementsprechend natürlich (sofern kein Gema-Mitglied) die Möglichkeit, genau zu definieren, was er zu welchen Bedingungen erlaubt. Da muss er dann selbst entscheiden, was er unter "kommerziell" versteht und was nicht.
Da wird es dann immer wieder klärungsbedürftige Fälle geben: Professionelles Filmproduktionsunternehmen macht gegen Geld einen Film für eine gemeinnützige Einrichtung...
Matthias
Antwort von Ficeduld:
Meines Erachtens unterscheidest du zu wenig zwischen kommerzieller Nutzung und unkommerzieller.
Nein, es ist vollkommen korrekt, dass er das nicht unterscheidet, weil es nämlich überhaupt keine Rolle spielt. Von Bedeutung wäre das erst, wenn man sich vor Gericht trifft und es um die Höhe des Schadenersatzes geht.
Matthias
Nein Matthias, da bin ich nicht einverstanden. Für unkommerzielle Nutzung mit Creative Commons Lizenzen kannst nämlich den ganzen Rest sparen und das kommt zuwenig raus. Sätze wie:....Rechte sind eigentlich immer einzuholen, wenn Musik in irgend einer Art und Weise im Film vorkommt..... sind vor dem Hintergrund irreführend. Mit der richtigen CC Lizenz hast du nämlich diese Rechte bereits von anfang an.
Antwort von steff517:
Hallo Ficeduld,
Danke für den Hinweis :-)
da hast Du natürlich Recht. "Immer einholen" ist vielleicht ganz glücklich ausgedrückt - "immer informieren" ist eher richtig :-)
Bei CC sind die Rechte klar formuliert und für jedermann gleich und zwar kostenlos. Wenn man sein Werk ebenfalls unter CC bzw. nichtkomerziell veröffentlicht, dann kann man CC sehr gut verwenden. Die meisten CC-Urheber erlauben eine komerzielle Nutzung nicht.
Gruß,
Stefan
Antwort von KrischanDO:
.... (Sogar die Band selbst muss bei ihrem Auftritt für ihre eigenen Lieder GEMA zahlen!)
...
Das kommt mir etwas seltsam vor.
Meines Wissens zahlt immer der Verantstalter an die GEMA, nicht die Musiker. Die Kohle geht an die Komponisten, wenn die Band also eigene Stücke spielt, steht ihr genauso die Kohle zu wie den Komponisten, die gerade nicht auf der Bühne sind.
Wäre ja Unsinn, wenn die Band an die GEMA zahlt und die GEMA nach Abzug ihrer Kosten an die Band zurück.
Die GEMA möchte übrigens auch bei geschlossenen Veranstaltungen Geld sehen, z.B. Vereinsveranstaltungen.
Als Sekretär eines Vereines hatte ich schon ein paar mal das Vergnügen mit der GEMA: Ein netter Fragebogen - Wieviele Gäste, wieviele Quadratmeter Saalfläche, bei Umzügen wieviele Laufmeter, welche Stücke von welchen Komponisten usw.
Habe mal bei der GEMA angerufen und versucht zu verhandeln, von wegen nur geladene Gäste etc.
Auskunft der GEMA: Ab "ungefähr 40" Gästen wird GEMA-Gebühr fällig, außer wenn alle Gäste miteinander verwandt sind.
Was er genau mit "ungefähr 40" meinte, konnte der gute Mann nicht präzisieren, und wieviel Generationen man zurück gehen dürfte, bis man eine Verwandschaft feststellen könnte, wusste er auch nicht.
Wenn man 200 Gäste hat und es steht in der Zeitung, kommt der Fragebogen automatisch...
Andere Baustelle:
Was ist eigentlich mit den ganzen Videos auf videocommunity.de, bei denen durchaus passend und nicht nebensächlich Pink Floyd und Co. läuft?
Grüße, Christian
Antwort von steff517:
Hallo KrischanDO,
Du hast natürlich Recht, dass typischerweise der Veranstalter die GEMA-Gebühren zahlt, aber gezahlt werden müssen sie. Wenn's der Veranstalter nicht übernimmt, müssten es die Musiker selbst zahlen, denn Sie "erzeugen" ja die Musik. Das ist natürlich etwas seltsam, denn ca. 30% gehen für Verwaltung in der GEMA ab, den Rest bekommen die Musiker zurück. Hab ich an mehreren Stellen so gelesen, wenn Du eine gegenteilige Quelle findest, lasse ich mich gerne belehren :-)
Mit den Videocommunitys das würde mich auch interessieren! Ich hab mal was gehört, dass youtube einen Vertrag hat und (gegen Pauschale?) generell von solchen Abgaben befreit ist. Da bin ich mir aber nicht sicher...
Gruß,
Stefan
Antwort von derpianoman:
... Wäre ja Unsinn, wenn die Band an die GEMA zahlt und die GEMA nach Abzug ihrer Kosten an die Band zurück.
Howdy!
Bei einer CD Produktion läuft das genau SO "bekloppt": Ich bin GEMA Mitglied und habe mal eine CD ausschließlich mit eigenen Titeln produziert. Und es läuft alles "durch die Verwaltung": Man bezahlt zuerst die Gebühren (live "traditionell" der Veranstalter) und bekommt sie dann nachher zurück (minus Bearbeitungsgebühr). Denn es könnte ja auch EIN fremdes Stück drauf sein, bzw. gespielt worden sein. Bürokratie pur...
Antwort von Pianist:
Nein Matthias, da bin ich nicht einverstanden. Für unkommerzielle Nutzung mit Creative Commons Lizenzen kannst nämlich den ganzen Rest sparen und das kommt zuwenig raus. Sätze wie:....Rechte sind eigentlich immer einzuholen, wenn Musik in irgend einer Art und Weise im Film vorkommt..... sind vor dem Hintergrund irreführend. Mit der richtigen CC Lizenz hast du nämlich diese Rechte bereits von anfang an.
Ach, und welcher seriöse Komponist macht sowas? Das ist doch vollkommen praxisfern.
Matthias
Antwort von Ficeduld:
Sag mal, kennst Du Jamendo nicht ??? Praxisfern?
Antwort von Pianist:
Sag mal, kennst Du Jamendo nicht ??? Praxisfern?
Das habe ich mir eben mal angeschaut und es scheint sich um eine Plattform zu handeln, wo beliebige Leute beliebige Musik anbieten können, die sie selbst gemacht haben, richtig? Dann möchte ich nicht wissen, wie viele tausend Stücke man anspielen muss, um etwas zu finden, was auch nur annähernd so klingt, wie man es braucht. Schon bei Verlagen, die explizit Archivmusik anbieten, sind immer nur wenige Stücke dabei, die genau zum jeweiligen Film passen. Das ist wirklich eine sehr spezielle Angelegenheit.
Matthias
Antwort von Ficeduld:
Also ich kann nur von mir sagen dass ich schnell fündig werde. Die tags helfen sehr gut um das gewünschte genre zu finden. Ich hab z. Bsp letzhin was keltisches gesucht ---> celtic und war erstaunt über Qualität der Songs. 3-4 Produktionen anhören und schon hattte ich was brauchbares. Und ich muss zufügen dass ich selber Musiker bin und nicht unbedingt anspruchslos in meiner Auswahl.
Antwort von Die Talla:
Wenn ich das alles lese dann verstehe ich nicht wie die TV Sender das machen, die müssten ja täglich Millionen an die GEMA überweisen???
Antwort von steff517:
Soweit ich weiss gibt's da Pauschalverträge, mit denen alles Abgedeckt ist...
Antwort von Alf_300:
Trotz Pauschalen hat die GEMA 2008 250 Mio kassiert
Rundfunk und TV - wenn man das in Tagen und Senderanzahl aufteil ist das eigenlich nicht viel