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Infoseite // Livestreaming noch nur mit Rundfunklizenz?



Newsmeldung von slashCAM:


Sind Dienste, die im Internet Live Video streamen, lizenzierungspflichtige Rundfunkangebote? Diese Frage beantwortet die Kommission für Zulassung und Aufsicht ZAK der Med...



Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Livestreaming noch nur mit Rundfunklizenz?


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Antwort von TonBild:

Sind Dienste, die im Internet Live Video streamen, lizenzierungspflichtige Rundfunkangebote? Diese Frage beantwortet die Kommission für Zulassung und Aufsicht ZAK der Med...



Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Livestreaming noch nur mit Rundfunklizenz?
"
(5) Dieser Staatsvertrag und die landesrechtlichen Vorschriften gelten nicht für Programme von Fernsehveranstaltern, die
1. ausschließlich zum Empfang in Drittländern bestimmt sind und
2. nicht unmittelbar oder mittelbar von der Allgemeinheit mit handelsüblichen Verbraucherendgeräten in einem Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (ABl. L 95 vom 15. April 2010, S. 1) empfangen werden.
(6) Die Bestimmungen des I. und III. Abschnitts dieses Staatsvertrages gelten für Teleshoppingkanäle nur, sofern dies ausdrücklich bestimmt ist.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.
(2) Im Sinne dieses Staatsvertrages ist
1. Rundfunkprogramm eine nach einem Sendeplan zeitlich geordnete Folge von Inhalten,
2. Sendung ein inhaltlich zusammenhängender, geschlossener, zeitlich begrenzter Teil eines Rundfunkprogramms,
3. Vollprogramm ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden,
4. Spartenprogramm ein Rundfunkprogramm mit im Wesentlichen gleichartigen Inhalten,
5. Satellitenfensterprogramm ein zeitlich begrenztes Rundfunkprogramm mit bun-desweiter Verbreitung im Rahmen eines weiterreichenden Programms (Haupt-programm),
6. Regionalfensterprogramm ein zeitlich und räumlich begrenztes Rundfunkpro-gramm mit im Wesentlichen regionalen Inhalten im Rahmen eines Hauptpro-gramms"
http://www.die-medienanstalten.de/filea ... StV_18.pdf

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Antwort von camworks:

NEULAND und seine Umgehung....

Da sieht man mal wieder, dass das Internet NEULAND ist...
Ich zitiere mal den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages:

"3.1.2. Entlang eines Sendeplans
Rundfunk kann nur vorliegen, wenn Bewegtbilder oder Töne entlang eines Sendeplans verbreitet werden. Die Inhalte müssen in zeitlich geordneter Folge nach einem Plan gesendet werden. Das ist dann der Fall, wenn der Rundfunkanbieter die einzelnen inhaltlichen Elemente seines Pro- gramms in einer gewissen Reihenfolge zusammenstellt und sie für die Nutzer nur so verfügbar sind, wie sie der Anbieter vorgegeben hat."
...
"3.1.3. Ausnahmen nach § 2 Abs.3 RStV
§ 2 Absatz 3 RStV nimmt bestimmte Angebote, die nach den vorgenannten Kriterien Rundfunk im Sinne des Staatsvertrages darstellen, wieder aus dem Rundfunkbegriff heraus. Es handelt sich dabei um solche Angebote, denen aus Sicht des Gesetzgebers Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft fehlen. Das vollständige Fehlen aber des Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung muss dazu führen, solche Angebote aus der strengen Rundfunkregulierung herauszunehmen."
Quelle: https://www.bundestag.de/blob/409442/a2 ... f-data.pdf

---> Erstens kann Pietsmiet das Programm per Zufallsgenerator durcheinander würfeln und dann so verwürfelt senden, damit ist der Sendeplan als solcher hinfällig. Damit wäre bereits nach obiger Ausführung die Definition von dem Twitch-Angebot als "Rundfunkangebot" hinfällig. Das geschieht wohl noch nicht, lässt sich aber leicht realisieren.
Zweitens kann man Lets-Play-Videos keine Suggestivkraft unterstellen. Damit wäre ein (weiteres) Kriterium des Rundfunkangebotes unzutreffend. Schon bei einem einzigen fehlendem Kriterium würde das Twitch-Angebot von PietSmiet somit als Telemedium gelten.

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Antwort von Pianist:

Soll das dann künftig auch auf Livestreams von Bundesministerien zutreffen, die einzelne Veranstaltungen im Internet übertragen, um das Interesse der Öffentlichkeit an bestimmten Themen zu befriedigen?

Ein Bundesministerium würde wohl kaum eine Sendelizenz erhalten, schon wegen der geforderten Staatsferne des Rundfunks. Einzige Ausnahme war bisher das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages. Da geht die Argumentation so, dass das reine Übertragen von Debatten keine journalistische Aufbereitung darstelle und es daher kein Rundfunk, sondern Telemediendienst sei.

Matthias

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Antwort von robbie:

In Österreich sind auch "Mediendienste auf Abruf" zumindest Meldepflichtig. Ein Mediendienst auf Abruf ist jeder Web-TV-Kanal, egal ob Live oder On-Demand.

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Antwort von Rick SSon:

Hm, wenn ich jetzt also draußen in der Welt rumlaufe und permanent von mehr als 500 Leuten bei meinen Selbstgesprächen beobachtet werde, bin ich dann ein journalistischer Informationsdienst und brauche eine Sendelizenz? :D

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Antwort von Roland Schulz:

Hm, wenn ich jetzt also draußen in der Welt rumlaufe und permanent von mehr als 500 Leuten bei meinen Selbstgesprächen beobachtet werde, bin ich dann ein journalistischer Informationsdienst und brauche eine Sendelizenz? :D Nein, da Du höchstwahrscheinlich keine elektromagnetischen Schwingungen dabei produzierst ;-)!
Dieser Abschnitt passt ohnehin schon lange nicht mehr auf alle Übertragungsmedien, es sei denn sie schließen die elektromagnetischen Schwingungen im Übertrager meines Netzwerkadapterübertragers ein ;-)!

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Antwort von pixelschubser2006:

Ich hatte mal vor ein paar Jahren ein Gespräch mit der Landesmedienanstalt im Zusammenhang mit Bürgerfernsehaktivitäten und Live-Stream. Schon damals hat man mir gesagt, daß regelmäßige Livestreams, dessen Kapazitäten eine gewisse Größe übersteigen, genehmigungspflichtig sind.

Nach meinem Rechtsempfinden habe ich da eine ambivalente Meinung zu. Einerseits sehe ich aufgrund der Verbreitungswege keinen Grund für eine Behörde, da mitzumischen. Es gibt technisch für die Landesmedienanstalten und die Bundesnetzagentur nix zu regeln. Das widerspricht auch nach meiner Auffassung auch der Verfassung, die die Pressefreiheit schützt. Das mag jetzt eine heftige Keule sein, aber in der heutigen Zeit, wo journalistische Einzelkämpfer von Diktatoren wie Staatsfeinde gejagt werden, muss man froh sein, daß die Pressefreiheit konsequent hochgehalten wird.

Was allerdings auch ein Thema ist, ist die Verpflichtung von Privatsendern, über kulturelle Themen zu berichten (was sie ja i.d.R. sowieso tun) bzw. diese kostenpflichtig einzukaufen. Thema "10 to 11" / dctp. Das sind Regularien, die vermutlich auf jeden, der einen Sendebetrieb aufzieht, irgendwann mal zukommen. Und das ist ein Thema, was auch vor underground broadcastern nicht Halt macht. So schwachsinnig es auch sein mag, es ist die Realität. Kreativität ohne Formulare ist in Deutschland ganz sicher noch nicht erfunden worden.

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Antwort von wp:

Kreativität ohne Formulare ist in Deutschland ganz sicher noch nicht erfunden worden. .

Und der nächste Schritt wäre dann vermutlich all diese leckeren Gebühren auch noch nachträglich einzufordern?

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Antwort von KallePeng:

Kreativität ohne Formulare ist in Deutschland ganz sicher noch nicht erfunden worden. .

Und der nächste Schritt wäre dann vermutlich all diese leckeren Gebühren auch noch nachträglich einzufordern? Wo Geld generiert wird, werden Begehrlichkeiten geweckt...
Zahlt PietsmietTV Einkommen, Umsatz, Gewerbesteuer?

Ich kenne diese Livestreaming Angebote von Daddelspielen eigentlich nur von Mitarbeitern des öffentlich rechtlichen Fernsehens, die untätig in ihren Editsuiten rumsitzen und ihre Lebenszeit damit verbrauchen anderen beim spielen zuzusehen, während freie Mitarbeiter die armen überlasteten Angestellten entlasten...

Wo sitzt der überhaupt? Und kann er nicht genausogut im Ausland hosten?
Wer sind die nächsten? Radiostreams? Blogger?
"Zensur findet nicht Statt!"
Aber wenn jetzt die ganzen im Ausland gehosteten Angebote, die in Deutschland frei zu streamen sind auch als Rundfunkangebote gewertet werden, müssten die dann nicht aus dem Netz gefiltert werden, wenn die nicht zahlen?

Shoutcast als der größte Verbreiter interkulturellen Austausches in Deutschland verboten?

Was kümmert es diese Sesselpfurzer im Staatsdienst, die brav morgens Ihr Transistorradio mit öffentlich-rechtlichem Gutenmorgengedudel ein und Ihr Hirn ausschalten. Hauptsache mit 60 in vorzeitigen Ruhestand und Helene Fischer.

Jedenfalls macht mich diese Meldung sehr sehr böse und ich kann jeden verstehen, der aus Überzeugung auswandert.

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Antwort von lofi:

über kulturelle Themen zu berichten (was sie ja i.d.R. sowieso tun) .. verwechselst Du kulturelle Themen etwa mit Unterhaltung?
Scheint mir fast so.
Ich kann auf den meisten Sendern nichts erkennen, was mit Kultur zu tun hat. Das ist alles nur Unterhaltung.

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Antwort von phili2p:

Die Livestream-Seite, die hier zur Diskussion anregte, wirkt auf mich wie ein E-Sportsender mit Shop oder eben ein Dauerwerbekanal wie eben einer der vielen Homeshopingkanäle.
Aber ist die Einschätzung der Kommission auch auf andere, hierbei vor allem zeitlich begrenzte, Livestream-Events übertragbar? Beispielsweise eine eintägige Konferenz oder eine Theaterübertragung?

@slashcam: Wie wäre denn eine Diskussion mit Medienrechtlern zu diesem Thema?

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Antwort von dienstag_01:

Aber ist die Einschätzung der Kommission auch auf andere, hierbei vor allem zeitlich begrenzte, Livestream-Events übertragbar? Beispielsweise eine eintägige Konferenz oder eine Theaterübertragung? Einmalige Angebote fallen nicht unter diese Vorschrift.

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Antwort von mash_gh4:

Ich hatte mal vor ein paar Jahren ein Gespräch mit der Landesmedienanstalt im Zusammenhang mit Bürgerfernsehaktivitäten und Live-Stream. Schon damals hat man mir gesagt, daß regelmäßige Livestreams, dessen Kapazitäten eine gewisse Größe übersteigen, genehmigungspflichtig sind. das problem ist halt, das man zwar livestreams dort gleichbehandelt, wo es um die reglementierung und einengung geht, ihnen aber leider nicht die gleichen förderungen bzw. anteile an den öffentlichen gebühreneinnahmen zugesteht, die dann eigentlich auch fließnen müssten.

ich kenn dieses problem auch aus einem community tv projekt, das wir letztendlich dann lieber aufgegeben haben, weil ein unverhältnismäßiger großer teil der öffentlichen förderungen ausschließlich dafür nötig gewesen wäre, um die notwendigen reichweiten, die verlangt werden, um an endsprechende mittel heranzukommen, an irgendwelche kabelbetreiber od. teristische sendeinfrastrukturinhaber geflossen wäre. das macht natürlich in so einem zusammenhang, wo vielmehr der lokal produzierte inhalt und eine möglichst breite beteiligung an der basis angestrebt und gefördert werden sollte, überhaupt keinen sinn. zeitgemäße verbreitung übers netz ist hier einfach deutlich effizienter und zweckmäßiger.

die kollegen in linz von dorf.tv demonstrieren meiner ansicht nach wirklich vorbildlich, wie ein derartiges zeitgemäßes hybirid-medium, wo dem internet ein viel höherer stellenwert zukommt, funktionieren kann.

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Antwort von Peppermintpost:

ich schaue auf youtube gerne TYT, die haben 3,3millionen! follower. gestern haben die einen live stream gestartet und die haben seit gestern immer so zwischen 500 und 200 zuschauern. also wenn das als sender bezeichnet wird, dann können die sich auch locker 1000 euro leisten. über 500 zuschauer bei einem 24h livestream ist richtig viel, da kommt auch geld rein, also, was solls. aber wie oben schon ausgeführt, ob das für internet streaming so zutrifft wird man sehen. dazu muss man erst einmal einen richter finden der dazu eine urteil fällt und das kann noch jahre dauern weil ich sowas definitiv bis zum europäischen gerichtshof verfolgen würde.

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Antwort von dosaris:

die kollegen in linz von dorf.tv demonstrieren meiner ansicht nach wirklich vorbildlich, wie ein derartiges zeitgemäßes hybirid-medium ... funktionieren kann. kein Widerspruch !

Aber ähnliches gibt es in DE auch:
in vielen (allen ??) Bundesländern gibt es offene TV-Kanäle, in denen
viele engagierte Journalisten/TV-Produzenten ihre eigenen Programme
präsentieren können. zT werden die OK-*** genannt,
zT unter anderen Namen.

Natürlich wird auch gegen die argumentiert/polemisiert, weil dies
vermeintlch Gebühren-Verschwendung sei. Andererseits ist es wohl die
effizienteste offene Darstellungsplatform.

Natürlich müssen die auch Restriktionen haben.
Sind die deswegen schon unfrei und bedrohen die Pressefreiheit?

Es gibt techn Einschränkungen, da nicht alle beliebigen Standards
gleichzeitig verfügbar gemacht werden können. Der Aufwand ginge
in's unermessliche -> Gebührenverschwendung???

Es gibt verfassunsggemäße (ja, auch) politische Einschränkungen.
Oder wer will wirklich NAZI-Propaganda-TV sehen?
Oder Kinder-Por_no-Kanäle? Oder IS-Rekrutierungs-channel?
Oder Missbrauch öffentlicher Ressourcen für persönliche
Kommerz-Maximierung.

Wahrscheinlich lässt sich an jeder Konstellation ein unliebsamer
Aspekt - je nach Position des Betrachters - finden. Aber wahrscheinlich
ist das bestehende Prinzip dennoch eine recht gute Schnittmenge
unterschiedlicher Anforderungen.

Wer ein besseres System beschreiben kann sollte dies in allen
Aspekten vorstellen!

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Antwort von marcszeglat:

gehen wir mal davon aus, dass youtube über eine sendelizenz verfügt... braucht dann jeder, der auf seiner homepage ein youtubestream teilt eine sendelizenz? und was ist mit den ganzen webcams, die 24h am tag live streamen? absurd, dass zeigt mal wieder, wie realitätsfern unsere gesetzgebung ist. anders herum dürfen gebühren aus dem rundfunkbeitrag genutzt werden, die webangebote der öffentlich rechtlichen mit milliardenbeträgen auszubauen und somit mit allen anderen webseitenbetreibern konkurrieren, und diese oft bei google im ranking wegzuputzen.

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Antwort von dosaris:

... was ist mit den ganzen webcams, die 24h am tag live streamen? absurd, .... anders herum dürfen gebühren aus dem rundfunkbeitrag genutzt werden, die webangebote der öffentlich rechtlichen mit milliardenbeträgen auszubauen und somit mit allen anderen webseitenbetreibern konkurrieren,.. diese Logik erschließt sich mir nicht:

- WebCams generieren kein journalistisch gestaltetes
Programm-Angebot, nur Bilder.

- sollen ÖffRechis willkürlich im Service-Angebot kastriert werden,
damit deren Angebot schlechter wird?

- woher stammt diese Quantität-Aussage der Milliarden-Beträge für WWW?
m.W. sind die Einnahmen aus GEZ ca 7 Mrd p.a. für alle ÖffRechies
zusammen. Wie sollen die davon (mehrere?) Milliarden allein für
WEB-dienste ausgeben?

- die ÖffRechis sind seit jeher Programm-Anbieter auf elektronischen Straßen.
Sollen die diese Verteilerwege aufgeben, damit bisher Elektronik-fremde
kommerzielle Anbieter dies übernehmen können?

ich fände es sinnvoller, die ÖffRechis-Qualität weiter zu verbessern anstatt
die absichtlich schlechter zu machen.

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Antwort von pixelschubser2006:

über kulturelle Themen zu berichten (was sie ja i.d.R. sowieso tun) .. verwechselst Du kulturelle Themen etwa mit Unterhaltung?
Scheint mir fast so.
Ich kann auf den meisten Sendern nichts erkennen, was mit Kultur zu tun hat. Das ist alles nur Unterhaltung. Naja, die Regelung stammt aus der Anfangszeit der Privatsender (Radio und auch TV) und sollte wohl dazu dienen, neben kommerzieller und inhaltsloser Unterhaltung auch "echte Kultur" zu etablieren. Das ist nur mäßig geglückt. Vermutlich passt nur "10 vor 11" einigermaßen in die angedachte Schublade. Und das kann man sich ja kaum ansehen. Interessanter sind da schon die Formate "Süddeutsche Zeitung", "Spiegel TV" und "Stern TV". Eigentlich alles nur Ableger großer Medienkonzerne. Aber sei es drum. Der hiesige OK hat ne ganze Weile richtig Geld bei einem regionalen Radiosender kassiert, indem sie den letzten Schrott produzierten und der arme Radiosender auch noch richtig löhnen musste für die miese Produktion. Immerhin hatte es den Vorteil, daß man technische Umbauten etc. in die entsprechende Sendezeit legen konnte. Es gab ja keine Hörer, den irgendwas aufgefallen wäre ;-)

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Antwort von dosaris:

Der hiesige OK hat ne ganze Weile richtig Geld bei einem regionalen Radiosender kassiert, indem sie den letzten Schrott produzierten und der arme Radiosender auch noch richtig löhnen musste echt?

wie geht denn das?

Entsprechend der Landesmedien-Anstalten sind die OK doch nicht-kommerziell:
http://www.die-medienanstalten.de/theme ... typen.html

wie können die OK denn Geld für Verkauf v Eigen-Produktionen einnehmen?
Die können doch allenfalls (Sach-)Spenden annehmen ?!

Und wieso musste der arme Radiosender löhnen?
Obwohl die das OK-Programm nicht haben wollten?

p.s.: welcher OK war denn das?

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Antwort von dienstag_01:

Der hiesige OK hat ne ganze Weile richtig Geld bei einem regionalen Radiosender kassiert, indem sie den letzten Schrott produzierten und der arme Radiosender auch noch richtig löhnen musste für die miese Produktion. Ich glaube, da hat dir jemand einen Bären aufgebunden.

Gar keine Ahnung, wie die hiesige Medienlandschaft funktioniert?

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Antwort von pixelschubser2006:

@Gar keine Ahnung, wie man die Schnauze hält, anstatt sich überheblich und arrogant aus dem Fenster lehnt, wenn man keine Ahnung hat???

Zur Sache: §30 / 31 Rundfunkstaatsvertrag. Sollte man lesen, bevor man andere Foristen schräg von der Seite anmacht.

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Antwort von dienstag_01:

Wenn man den Artikel aufmerksam liest, wird man auch auf den Passus *mit dem Ziel, eine einvernehmliche Auswahl* zu treffen stoßen. Die müssen also nicht einfach so für den *letzten Schrott* zahlen, sondern waren bei der Auswahl und den Budgetabsprachen mit am Tisch und hätten dort Widerspruch anmelden können.

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Antwort von pixelschubser2006:

Fakt ist: Ich spreche von einem regionalen Radiosender, der über einen langen Zeitraum Material im Rahmen dieser Regelung ausgestrahlt hat, und für die Beiträge in schlimmster OK-Qualität auch noch ne Menge Geld bezahlt hat. Warum sie das getan haben, obwohl kein Zwang bestand... keine Ahnung. Ggf. ist mangelnde Auswahl ein Argument.

Bei RTL / Sat1 usw. sieht die Sache ähnlich aus. Glaubst Du, ein Magazin wie "10 to 11" produziert sich gratis??? Bei Stern- oder Spiegel-TV kann ich mir das noch vorstellen, da stehen große Zeitungshäuser hinter. Allerdings bringen die auch soviel Quote, da kann der Sender schon mit gutem Gewissen für zahlen.

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Antwort von dienstag_01:

Die Anbieter der Fensterprogramme müssen ihre Angebote beantragen, die werden ausgeschrieben. Da kann es natürlich unterschiedliche Ansichten darüber geben, was eine ausreichende Finanzierung ist. Das ist normal, wenn es um Geld geht. Der Sinn hinter der Regelung war und ist aber, dass private Medien nicht ausschließlich kommerziellen Interessen dienen. Selbstverständlich muss man auch diesen Gedanken nicht unbedingt mittragen. Darüber kann man diskutieren.
Dein Beitrag ist dann, dass Geld *kassiert* wird.
Klar, ist fundiert.

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Antwort von dosaris:

Fakt ist: Ich spreche von einem regionalen Radiosender, der über einen langen Zeitraum Material im Rahmen dieser Regelung ausgestrahlt hat, und für die Beiträge in schlimmster OK-Qualität auch noch ne Menge Geld bezahlt hat. ok,
es ging also (im Gegenteil) nicht um einen OK, der diese Programmteile
produziert und verkauft hatte?!

Dass bei kommerziellen Sendern, die ihre Lizenz-gemäßen Kultur-Auflagen
erfüllen müssen, ein externer Kulturanteil übelster Machart zugekauft wird,
ist ja (leider) nicht ungewöhnlich. Solange diese Kulturquote formal erfüllt
wird zählt nur der Profit.

Deswegen höre/sehe ich seit Jahren kaum noch Kommerz-Sender.
Sinnigerweise manchmal auch Privat-Sender genannt.

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Antwort von pixelschubser2006:

Um mein Beispiel mal etwas klarer zu beleuchten: Bei dem Produzenten (als Person), der dem Radiosender seinen Schrott unterjubelte, handelte es sich um jemanden, der in der Bürgerradio- und Fernseh-Szene mitmischte. Inwieweit diese Radiobeträge auch im Rahmen dieser Aktivitäten enstanden sind und verkauft wurden, kann ich nicht mehr sicher sagen.

Bei dem Typen handelt es sich um eine sehr bemerkenswerte Person, die sich hervorragend damit auskannte, Förderunden aller Art einzustreichen. Vorwiegend im Rahmen der Medienpädagogik durch die LMA, aber eben auch über Honorare. Das Geld wurde zwar wohltätig aufgewandt, aber leider nicht im Rahmen der OK-Aktivitäten. Lange Geschichte. Und ziemlich schräg.

Darüberhinaus finde ich das System nicht schlecht. Die Medienpädagogik, denen die Mittel der Landesmedienanstalten letztendlich dienen sollen, ist gut und wichtig. Bei den OKs gibt es sehr große Unterschiede. Manche produzieren eine Qualität, die einem kleinen Regionalsender ebenbürtig ist. Ich habe das gegensätzliche Extrem kennengelernt. Leider ist es kein Einzelfall, daß OK-Macher alles ablehnen, was irgendwie nach Qualität ausschaut. Professionalität als Schimpfwort. Habe hier im Forum schon mit einigen Leuten gesprochen, die als Nachwuchsfilmer ähnliche Erfahrungen gemacht haben, weil sie sich insbesonde auch technisch weiterentwickeln wollten und auf Granit gebissen haben. Manchmal bekommt man den Eindruck, die haben Angst davor, daß zuviel Qualität die Seele raubt.

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