Frage von Fab95:Hallo zusammen
Ich habe seit kurzem ein IPhone 4 und hab ein paar DVDs zu hause (legal gekauft). Ich möchte nun ein paar dieser Filme auf mein IPhone laden und ich kann diese nicht einfach kopieren, da diese einen Kopiergeschützt sind. Meine Frage: Gibt es ein Programm, welches dies kann und man das Exportformat selber bestimmen kann?
Besten Dank im voraus
Fab95
Antwort von Clemens Schiesko:
Setze vor deinen Nick-Namen ein "DVD" und du wirst fündig. Aber lass dir gesagt sein, dass das Umgehen vom Kopierschutz nicht legal ist (auch wenn du die DVD käuflich erworben hast) und die Frage somit hier auch nicht so ganz hingehört ;)
Antwort von Fab95:
Was soll ich dann tun. Wie kann ich Filme die ich bereits besitze auf mein IPhone laden??
Antwort von Zaun:
gelöscht
Antwort von pilskopf:
Der erste Tipp war schon recht gut, das Programm ist recht genial für die gewünschten Zwecke.
Antwort von der_kleine_techniker:
Wollt Ihr das das Forum Probleme bekommt?
Habt Ihr von Gravenreuths Tanja nichts gelernt.
Antwort von Jan:
Gravenreuth hat sich ja zum Glück letztes Jahr selbst erschossen - ich hatte damals auch mit Ihm Probleme, obwohl ich keiner der Kopierer bin.
Antwort von Zaun:
test
Antwort von Alf_300:
Und was hilft Dir kopierter Film wenn er dann x-mal getauscht wird ?
So blöd dass man die kopien dann öffentlich vorführt , - da muß schon man ein teures Apple Gerät haben
Antwort von B.DeKid:
Allein die Frage zeugt davon das der User (TO) erst 12 oder 14 ist
BZW
Seit wann gibts kopier geschützte Medien?-)
Antwort von mann:
... gesagt sein, dass das Umgehen vom Kopierschutz nicht legal ist (auch wenn du die DVD käuflich erworben hast)
Eine Privatkopie ist doch wohl erlaubt/legal.
Antwort von pilskopf:
Ich tippe darauf dass er 16 ist. :D
Antwort von JMS Productions:
Ich tippe darauf dass er 16 ist. :D
Ach Quatsch, Pilskopf! :D Er ist garantiert schon über 40, im Jahre 1995 hat er nur geheiratet!! ;)
Antwort von pilskopf:
psssst
Antwort von tommyb:
Eine Privatkopie ist doch wohl erlaubt/legal.
Eine Privatkopie ist erlaubt.
Eine Umgehung des Kopierschutzes ist verboten.
D.h. wenn man etwas privat kopieren will (Privatkopie) und dafür einen Kopierschutz aushebeln muss, darf eine Privatkopie nicht angefertigt werden.
Antwort von pilskopf:
So wie man zwar Hasch nicht besitzen darf aber man darf das Zeug kiffen. Ei oder Huhn quasi. Es bedeutet einfach nur, unser Staat ist schizophren, nichts anderes. Du kommst in den Knast wenn du jemandem Geld klaust, hau ihm in die Fresse so stark zu kannst und du wirst immer noch jeden Tag Big Brother anschauen können. Willkommen in Deutschland wo Geld mehr zählt als Leben.
Antwort von Alf_300:
Nachdem solche Gesetze von der Filmindustrie verlangt werden und auch hier im Forum mehrfach über Urheber diskutiert wurde hätte ich eigentlich ein Klares Nein und schweinerei dass es sowas wie Antigua gibt erwatet
Antwort von lilbarby:
am legalsten war immer noch die analoge copy, nicht ?!
also z.b. vom DVDplayer mit einem USB grabber den Film auf den PC schaufeln
ansonsten den Titel der DVD mit dem zusatz "rip" ergoogeln.
Antwort von tommyb:
Analog gibt es aber noch "Macrovision". Das ist auch kopiergeschützten DVDs ebenfalls drauf.
Es ist egal wie man es macht:
Ein vorhandener Kopierschutz wird umgangen und man macht sich damit strafbar. Ein Kopierschutz soll ja vorm Kopieren schützen und nicht umgangen werden.
Antwort von lilbarby:
strafbar? gähn das gibts doch schon seit 2004:
http://www.amazon.de/G-DATA-Software-Da ... B00066LGTC
wenn das nicht legal wäre wäre es schon längst vom Markt verschwunden
Antwort von tommyb:
Genau wie Drogen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz#Deutschland
Antwort von lilbarby:
weiß nicht was du meinst mit Drogen
einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen ist illegal.
einen unwirksamen Schutz kann man nicht umgehen.
wenn der Bildschirm analog mit einer Kamera abgefilmt wird ist das offensichtlich der Fall. Ob analog per Optik übertragen wird oder elektronisch per Kabel ist wurscht, das Recht auf eine privat copy ist dabei gegeben.Diese copy darf man dann natürlich nicht sehr häufig weiterverbreiten weil dann wäre es ja nicht mehr "privat".
Antwort von Alf_300:
Eins ist nun mal Sicher, wenn man Dir die Bude ausgeräumt hat, gibts Stress und ggf. Anwaltskosten ohne Ende.
Antwort von tommyb:
weiß nicht was du meinst mit Drogen
einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen ist illegal.
einen unwirksamen Schutz kann man nicht umgehen.
wenn der Bildschirm analog mit einer Kamera abgefilmt wird ist das offensichtlich der Fall. Ob analog per Optik übertragen wird oder elektronisch per Kabel ist wurscht, das Recht auf eine privat copy ist dabei gegeben.Diese copy darf man dann natürlich nicht sehr häufig weiterverbreiten weil dann wäre es ja nicht mehr "privat".
Du hast das System nicht verstanden.
Die Umgehung eines wirksamen oder unwirksamen Kopierschutzes (ein Kopierschutz der Umgangen wird ist "unwirksam", nur so nebenbei) steht über dem Recht einer Privatkopie.
Das klingt vielleicht nicht logisch oder albern, aber so sieht es die Gesetztgebung nun mal vor.
Antwort von Fab95:
Ich will doch nur meine Filme auch z. B. in den Ferien ansehen, ohne dass ich gleich mein DVD-Plyer oder meinen Laptop mitschleppen muss.
Antwort von lilbarby:
Zu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG (DE) bzw. § 90c (AT) die technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen.
Zwar sieht in Deutschland § 95b UrhG Ausnahmen zu Gunsten verschiedener Schrankenregelungen vor, wovon aber § 53 UrhG nur insoweit erfasst wird, als reprografische Vervielfältigungen hergestellt werden. Damit dürfen wirksam kopiergeschützte Medien nicht kopiert werden. Diese Bestimmungen werden häufig kritisiert.
Für Computerprogramme gelten diese Bestimmungen nicht. Auch liegt keine Straftat vor, wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt
Antwort von mann:
...Bild- und Tonträger...
"Grundsätzlich jedoch werden Mechanismen, die eine Verschlüsselung beliebiger Art, sei sie noch so leicht zu entschlüsseln, verwenden, schlicht als wirksam definiert.
Wann ein Schutz „wirksam“ ist, ist trotz der gesetzlichen Definition in § 95a Abs. 2 UrhG unter Juristen umstritten.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine
Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Neuregelungen der § 95a ff. UrhG richtete, aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen und
zunächst auf die Erschöpfung des Rechtswegs verwiesen."
http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz
Antwort von tommyb:
Ich will doch nur meine Filme auch z. B. in den Ferien ansehen, ohne dass ich gleich mein DVD-Plyer oder meinen Laptop mitschleppen muss.
Du kannst es ja machen, es stört Dich keiner.
Nur Anleitungen zum Umgehen von Kopierschutzmechanismen solltest Du aus deutschen Foren (wie Slashcam) nicht erwarten.
Antwort von JMS Productions:
Nur Anleitungen zum Umgehen von Kopierschutzmechanismen solltest Du aus deutschen Foren (wie Slashcam) nicht erwarten.
Naja, eine Anleitung wurde von "lilbarby" anhand seines Produktlinks und dessen Produktbeschreibung ja schon fast annähernd gegeben, auch wenn es, ich formulier es mal ganz spitz, qualitativ bessere illegale Möglichkeiten gibt, als eine DVD per Composite-Kabel analog aufzuzeichnen... Aber ich schweige wie ein Grab!
Was ich aber noch nicht ganz verstanden habe: Angenommen ich würde einen Film auf meinem 46 Zoll Fernseher abspielen und mit meiner Full-HD Pana SD-707 nahezu "perfekt" abfilmen (unter Berücksichtung des Lichtverhältnisses, des Abfilmwinkels, den Farbeinstellungen des TVs und anderen Faktoren), würde das dann einem Abfilmen im Kino gleichkommen? Also praktisch ein Telescreen-Verfahren und wäre das dann im privaten Umfeld (und wenn ich die DVD ja rechtlich erworben habe) genauso illegal?
Antwort von Alf_300:
Wo ist den der Unterschied ob man digital oder Analog Kopiert ?
Wen interessiert das wenn der eigentlich kopiergeschützte Film dann auf dem Iphone ist wo er eigentlich nicht sein dürfte ?
Es soll ja auch Betriebssysteme geben die diesbezüglich Alles ignorieren ob das dann ein Freibrief ist.
Maßgeblich ist doch dass auf der DVD draufsteht dass Sie kopiergeschützt ist und die das und die Folgen im Vorspann angezeigt werden, das gilt dann auch wenn in tsatsächlich überhaupt kein Kopierschutz drauf ist.
Antwort von tommyb:
@JMS
Ja, man kann es natürlich auseinander nehmen. Tatsächlich brennen sich ja Bilder vom Film in deinen Kopf und das würde ja auch fast einer Kopie gleich kommen. Du kannst dich ja schließlich daran erinnern ;)
Was deine Methode betrifft:
Ausprobieren und gucken, wie der Richter das sieht :P
Antwort von B.DeKid:
Euch ist doch einfach nur langweilig?!-)
Antwort von Jott:
Es bestünde noch die Möglichkeit, anstelle tagelanger Recherchen und Kopierschutzknackereien den Film auf iTunes zu kaufen oder zu leihen. Ansonsten - wenn die DVD-Sammlung unbedingt in den Urlaub mit muss (toller Urlaub ...) - gibt es dafür doch hübsche, kleine, mobile DVD-Player mit Klappscreen.
Ich hätte allerdings kein schlechtes Gewissen dabei, mit entsprechender Software eine DVD auf's iPhone zu bringen, wenn es wirklich nur um's Privatvergnügen geht. Das ist ja auch nicht die Situation, gegen die die Filmindustrie ankämpft.