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Infoseite // Konzert Mitschnitt ins Internet? Veröffentlichungsgenehmigungen und Gema?



Frage von Multivideocutterman:


Hi!

Stellen wir uns folgende Situation vor:

Eine Band tritt innerhalb einer Veranstaltung auf. Sie hat mich gebeten ihren Auftritt zu filmen und (mit meinem Account und als Credits "Mitschnitt: MeinName") ins Internet zu stellen.
Bei dem Auftritt werden Songs gespielt, für die der Veranstalter Gema-Gebühren gezahlt hat (oder die Band, wie auch immer deren Vertrag ist). Allerdings ist die Band nicht Besitzer des Veranstaltungsortes. Wenn überhaupt vielleicht der Veranstalter, aber vielleicht hat der sich auch nur eingemietet.

Wie gehe ich vor? Darf ich den Film ins Internet stellen? Müsste ich dafür auch nochmal Gema-Gebühren zahlen (oder Veröffentlichungsgenehmigungen haben)? Muss ich den Besitzer des Veranstaltungsortes auch fragen? Muss ich den Veranstalter fragen, oder nur das okay der Band haben?
Ach ja, falls mich ein Dirigent fragt, reicht das dann aus (quasi Situation wie bei der Band)? Oder muss ich jeden Musiker nochmal einzeln fragen? Sagen wir, ich filme aus dem Zuschauerraum aus als niemand konkret als Nahaufnahme.

Falls ihr keine Antwort wisst, mir würde auch ein Stichwort helfen, nachdem ich weiter im Internet suchen kann.

Danke :)

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Antwort von dienstag_01:

Wenn mich die Band fragt, würde ich nicht nochmal zu jedem einzeln hinrennen.
Edit: aber klar, eigentlich brauchst du die Erlaubnis von jedem. Würde ich hier nur voraussetzen.

Der Veranstalter gibt sein Einverständnis mit der Erlaubnis, die Veranstaltung zu FILMEN. Diese Erlaubnis würde ich mir auf alle Fälle holen, sonst kann es Ärger geben.

Gema musst du nur zahlen, wenn du das Video auf DEINER Website verwendest. Anders herum, immer der, der es auf seiner Site veröffentlicht. Machen aber die wenigsten.

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Antwort von olja:

Kurz, du sollst GEMA-pflichtiges Material für die ins Netz stellen. Stell mal eine Anfrage bei der GEMA, was das so kostet. Alle Titel aufschreiben und ab damit.
Kann die Band dann überlegen, ob sie das zahlt. Wahrscheinlich aber eher nein ;-) Wenn das klar ist, brauchst du Dir um den Rest eh keine Gedanken mehr machen. Weder über irgendwelche Credits noch über die Leistungsrechte oder Dreherlaubnissen. Ob der Veranstalter bei der Veranstalung die GEMA bezahlt hat ist dabei egal. Sie wird nur für die Veranstaltung bezahlt und ist kein Jagdschein für weitere Veröffentlichungen.

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Antwort von k_munic:

GEMA muss das Portal zahlen, dass DEINEN Clip aufführt.
Genau darum geht es ja beim Streit 'YouTube vs. GEMA'.

Betreibst DU SELBST eine website (auch auf gemieteten Servern) musst DU Dich um Gema kümmern - das kann grauenvoll teuer werden.-

Was nun die Veröffentlichung an sich angeht: das machst DU, also musst DU dafür die Rechte haben; die Band hat Dir diese mit dem Auftrag gegeben; der Veranstalter, könnte man argumentieren, hat zugestimmt, indem er Dich hat machen & drehen lassen; kommen nun Stücke eines Dritten zur Aufführung (=Komponist), so müsste DER u.U. auch zustimmen.

Letzteres wird am wenigsten kontrolliert, obwohl sich mal ernsthaft ein Verlag, der die KlavierEtüden von Burgmüller (✝1874!) vertreibt, bei YT beschwert hat, weil ich Söhnchens Geklimper hochgeladen hatte ...... hab aber nie wieder 'was von denen gehört, 2 Jahre her ....

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Antwort von handiro:

Den Namen des Verlages hätte ich gerne mal *schmauch*!

Diese Verleger gehören geteert und gefedert! Ich hatte auch solche Fälle.
Verlegen freie domain public Werke und tun so als hätten sie deswegen Rechte daran. Eine Riesenschweinerei!!!

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Antwort von Pianist:

Wie sieht es denn mit dem Benutzungsrecht aus? Gilt das als Filmwerk (also Verbindung von Film und Musik) oder ist das für einen reinen Konzertmitschnitt nicht erforderlich, weil die Aufführung der Werke der Hauptgegenstand des Konzertes ist?

Oder spielt die Band ohnehin nur eigene Werke?

Matthias

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Antwort von k_munic:

Den Namen des Verlages hätte ich gerne mal *schmauch*! Das erfährst Du ja leider erst, wenn die Winkeladvokaten an die Tür klopfen. Erst mal heisst es von YT:

"No.7 In C Major, Op.36 No.1", musikkomposition Verwaltet von:
One or more music publishing rights collecting societies"


.... war übrigens Clementi (✝1832), nicht Burgmüller … watt weiß denn ich, was Sohn da 'rumorgelt! ;)

Wenn Freunde von mir auf 'ner Kreuzfahrt zur Volksbelustigung engagiert werden und ich hack die Urlaubervideos dieses Auftritts z'amm, dann droht gleich … 

"ONE DAY I'LL FLY AWAY", musikkomposition Verwaltet von:
SACEM
BMG_Rights_Management
UMPG Publishing
UMPI"


… wohl gemerkt: Es geht nur um die Komposition; die Lalla machen die beiden komplett selbst. Naja, die 256 clicks ruinieren BMG natürlich ..... die als 'außerordentl. Mitglied' an allen Gema Gebühren partizipieren, an allen Whitney Houston Platten, an den radio playlists, an ........ egal.

ceterum censeo:
DIE GEMA IST EIN PRIVATER VEREIN KEINE BEHÖRDE

... wird bei der All'macht dieser Truppe gern vergessen.

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Antwort von Multivideocutterman:

Wie sieht es denn mit dem Benutzungsrecht aus? Gilt das als Filmwerk (also Verbindung von Film und Musik) oder ist das für einen reinen Konzertmitschnitt nicht erforderlich, weil die Aufführung der Werke der Hauptgegenstand des Konzertes ist?

Oder spielt die Band ohnehin nur eigene Werke?

Matthias Die Werke sind nur teilweise eigene Werke.
Und außer dem Konzert/Auftritt käme nichts in dem Film vor. Wäre halt ein bisschen geschnitten, nicht nur draufhalten und fertig.

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Antwort von KSProduction:

Kurz, du sollst GEMA-pflichtiges Material für die ins Netz stellen. Stell mal eine Anfrage bei der GEMA, was das so kostet. Alle Titel aufschreiben und ab damit.
Kann die Band dann überlegen, ob sie das zahlt. Wahrscheinlich aber eher nein ;-) Wenn das klar ist, brauchst du Dir um den Rest eh keine Gedanken mehr machen. Weder über irgendwelche Credits noch über die Leistungsrechte oder Dreherlaubnissen. Ob der Veranstalter bei der Veranstalung die GEMA bezahlt hat ist dabei egal. Sie wird nur für die Veranstaltung bezahlt und ist kein Jagdschein für weitere Veröffentlichungen.

find ich unsinnig. warum soll ein filmer sich um sowas auch noch kümmern? eine band hat in der regel eine eigene youTUbe plattform oder homepage. und wenn nicht sollen sie sich eine zulegen! wenn die wollen dass du das zeug auf deinem account hochladen sollst schieben sie im dümmsten fall dem filmer den schwarzen peter zu. das gefilmte zeug in "dropbox" oder "we transfer" rein und ab damit zu denen auf den account. so läufts normal ab!

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Antwort von KSProduction:

GEMA muss das Portal zahlen, dass DEINEN Clip aufführt.
Genau darum geht es ja beim Streit 'YouTube vs. GEMA'.

Betreibst DU SELBST eine website (auch auf gemieteten Servern) musst DU Dich um Gema kümmern - das kann grauenvoll teuer werden.-

Was nun die Veröffentlichung an sich angeht: das machst DU, also musst DU dafür die Rechte haben; die Band hat Dir diese mit dem Auftrag gegeben; der Veranstalter, könnte man argumentieren, hat zugestimmt, indem er Dich hat machen & drehen lassen; kommen nun Stücke eines Dritten zur Aufführung (=Komponist), so müsste DER u.U. auch zustimmen.

Letzteres wird am wenigsten kontrolliert, obwohl sich mal ernsthaft ein Verlag, der die KlavierEtüden von Burgmüller (✝1874!) vertreibt, bei YT beschwert hat, weil ich Söhnchens Geklimper hochgeladen hatte ...... hab aber nie wieder 'was von denen gehört, 2 Jahre her ....

würde ich jetzt so nicht sagen, dass ein portal die GEMA vom hochlader zu zahlen hat. bei youTube zum beispiel ist es so, dass man sich laut den AGBs dazu verpflichtet nur material hochzuladen wo man eigene rechte besitzt. da ist mit sicherheit auch das mit der GEMA gemeint wonach der titel eben nicht bei der gema gemeldet ist (ob es da jedoch viel davon gibt ist die zweite frage). jedenfalls verstösst man gegen youTube bedingungen wenn man alles so einfach hochlädt und youTube hätte dann eigentlich eine ausrede meine ich.

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Antwort von Multivideocutterman:

Wenn die Band also den Film veröffentlichen sollte:
Kann mir dann noch irgendwer doof kommen, weil mein Name in "Mitschnitt von ..." steht?
z.B. der Besitzer der Location, weil er es doch nicht wollte?

Oder ist es nur wichtig wer es veröffentlicht? Und in welchem Gesetz stünde das dann?

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Antwort von dienstag_01:

@KSProduction
Du wirfst Rechte und Gebühren in einen Topf.
Der Betreiber hat Gema-Gebühren zu zahlen, deshalb gibt es ja in erster Linie Streit zwischen YT und Gema.
Die Rechte solltest du darüberhinaus auch noch haben, dagegen gehen dann hin und wieder die Inhaber vor. Deshalb darf man manche Videos auf YT nicht sehen.

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Antwort von KSProduction:

@KSProduction
Du wirfst Rechte und Gebühren in einen Topf.
Der Betreiber hat Gema-Gebühren zu zahlen, deshalb gibt es ja in erster Linie Streit zwischen YT und Gema.
Die Rechte solltest du darüberhinaus auch noch haben, dagegen gehen dann hin und wieder die Inhaber vor. Deshalb darf man manche Videos auf YT nicht sehen.
ja ok dienstag_01 aber wenn der betreiber will, dass kein material hochgeladen wird von sachen die gema-pflichtig sind?

ach ich weiß doch auch nicht.... *zwinker, kopfschüttel*

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