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Infoseite // Hochzeitsvideo - Gema



Frage von Video-Man:


Hallo Kollegen,

Ausgangslage: Hochzeit mit nur geladenen Gästen, Freunde und Bekannte
Kirche und weltliche Feier jeweils mit gemapflichtiger Live Musik
Herstellung einer DVD mit gemapflichtiger Original-Hintergrundmusik vom Hochzeitsgeschehen und Abgabe an Brautpaar = Auftraggeber

Ist hierzu eine Anmeldung bei der Gema, inklusiv Einholung der Nutzungsrechte und Entrichtung der Gemagebühren, erforderlich?

Wer weiß was?
Vielen Dank

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Antwort von Fan29:

Ich würde jetzt einfach mal sagen: Nein, du musst nichts bei der Gema anmelden bzw. etwas bezahlen, da es ja nicht kommerziel ist und außerdem im privaten Bereich bleibt. (So wie ich dich verstanden habe warst du auch Gast auf der Hochzeit, oder?)
Alle Angabgen ohne Gewähr! ;-)

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Antwort von Peter S.:

Natürlich musst du bei der Gema anmelden. Sobald du den Film aus der Hand gibst und Geld dafür nimmst, beginnt die Gebührenpflicht. Eine CD mit Gema-freier Musik ist nicht so teuer wie die Gebühren und Geldstrafen, wenn du erwischt wirst. Aber: Wo kein Ankläger, da kein Richter...
MFG Peter

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Antwort von Fan29:

Das ist eben die Frage, ob er dafür Geld bekommt, oder nicht. Geht aus seinem Beitrag nicht hervor...
Falls Geld: GEMA-pflichtig
Falls kein Geld: nicht GEMA-pflichtig

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Antwort von jens:

Brautpaar = Auftraggeber Klingt fast so.
Video-Man wird "s wissen.

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Antwort von Video-Man:

Hallo,

wenn ich die Gema Seiten auf deren Homepage lese, ist es für die Anmeldepflicht oder Anmeldefreiheit vollkommen egal, ob für die DVD-Weitergabe Geld verlangt wird, oder diese verschenkt wird. Der Preis geht nur in Höhe der Abgaben an die Gema ein, wenn dieses Projekt anmeldepflichtig ist.

Die DVD dürfte z. Bsp. nach meiner Ansicht ganz sicher nicht an Nichthochzeitsteilnehmer verschenkt werden.

Die Frage ist, ob sie an das Brautpaar oder die Hochzeitsgäste ohne Anmeldung bei der Gema abgegeben werden darf (geschlossene Gesellschaft).

Es grüßt der Video-Man

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Antwort von WeiZen:

Moin,
ja eine immer wieder auftauchende Frage, die wohl rechtlich bindendd und zweifelsfrei nur mit der GEMA selber ausszutüffelnden ist. Nur daran werden sie kein Intresse haben. Aufgrund meiner bescheidenen und natürlich völlig unverbindlichen Kenntnissen, ist es erst mal egal ob das Medium gegen Gebühr oder gratis erstellt wird, ob es Livemusic oder von CD untergemischt wurde, es bedeutet erstmal GEMA ist fällig. Dann tut sich der Grauzonenbereich der privaten Kopie auf, die nur dann erlaubt ist, wenn sie absolut gratis ist. Mitschnitt einer Schüler Theatervorführung zum Ghettoblaster mit je einer Kopie an die Eltern z.B. Derjenige der die Medien herstellt darf nicht mal seine Rohlingskosten berechnen. So munkelt man. Würde man nun versuchen jedes Stück der "Live-Hochzeit" bei der GEMA anzumelden, wäre deren Intresse = Null, da viel Arbeit und fast kein Umsatz. Mangels Masse besteht da schon kein Intresse und daher ist die rechtverbindliche Auskunft auch ehr nicht zu bekommen, außer Gemeinplätzen. Dann kommt noch das Verwertungsrecht der Künstler = Musikverlage hinzu, totz GEMA = vierstellige Summe pro Titel.
Demnach müssen alle Hochzeitsfilmer mit einem Fuß im Gefängnis stehen.
ich würde mich für das Filmen bezahlen lassen und für Schittarbeiten an von Kunden zur Verfügung gestellten Material. Das dürfte rechtlich fast sauber sein. Fast, Rechtsauskünfte darf man ja nicht geben.

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Antwort von Anonymous:

Hallo Ulrich,

du triffst den Nagel auf den Kopf. Von der Gema diesbezüglich eine Auskunft zu bekommen, in der nicht nur auf die allgemeinen Infoseiten hingewiesen wird, ist kaum möglich.

Realistisch berechnet belaufen sich die Gemagebühren für eine normale Hochzeit in einer Größenordnung von nur ein paar Euro.

Der Schadensanspruch, wenn gemapflichtig, übersteigt dies aber um ein Vielfaches und steht dazu in keinem Verhältnis.

Dein letzter Satz scheint ein gangbarer Weg ... nur als technischer Dienstleister Filmen und Schneiden aufzutreten ... und im Auftrag des Hochzeitspaares zu agieren, denn wenn sich das Brautpaar selbst filmen würde und die DVD für sich selbst behalten würde wäre gemamäßig alles in Ordnung.

Kennt jemand einen hierzu passenden Vertrag oder Vereinbarung, oder weiß wo dieser zu erhalten wäre.

Vielen Dank
Video-Man

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Antwort von inwa:

Hallo Kollegen,

Ausgangslage: Hochzeit mit nur geladenen Gästen, Freunde und Bekannte
Kirche und weltliche Feier jeweils mit gemapflichtiger Live Musik
Herstellung einer DVD mit gemapflichtiger Original-Hintergrundmusik vom Hochzeitsgeschehen und Abgabe an Brautpaar = Auftraggeber

Ist hierzu eine Anmeldung bei der Gema, inklusiv Einholung der Nutzungsrechte und Entrichtung der Gemagebühren, erforderlich?

Wer weiß was?
Vielen Dank
Die Musik auf der Feier ist nur Gemapflichtig, wenn die Feier öffentlich angekündigt wird. Das Video ist rein privat und daher nicht Gema pflichtig.

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Antwort von Flati:

Die Musik auf der DVD ist immer Gemapflichtig, selbst wenn Du nur eine Kopie für Deinen besten Freund machst. Ob es sich um eine private oder öffentliche Feier handelt hat mit der DVD selbst nichts zu tun. Da es sich hier um eine neue Verbindung handelt (Musik / Bildtonträger). Die Freigabe der Gema ist jedoch die allerkleinste Hürde. Den wenn Du bei der Gema eine Freigabeliste einreichst, mußt Du auch nachweisen das der Produzent, Verlag des oder der verwendeten Titel Dir die Genehmigung zur Verwendung des Titels erteilt hat, damit hat die Gema nämlich nichts zu tun, das mußt Du im Vorab tun. (Kosten für 3 min zwischen € 3.500 - 11.000, sofern Du diese überhaupt bekommst (Chancen unter 1%). Erst wenn Du diese Genehmigungen nachweisen kannst macht es Sinn der Gema einen Freigabeantrag zu senden (Zuständig Gema Abt. Industrie).
Hier der Link wo Du zwecks Titelfreigabe den Verlag ermitteln kannst:
http://www.gema.de/repertoiresuche/

Sorry das ich nicht besseres schreiben kann (bin selbst betroffener, daher das genaue Wissen).

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Antwort von Video-Man:

Ich denke eine DVD, auch mit Hintergrundmusik durch die Band für das befreundete Brautpaar ist nach wie vor erlaubt und auch kostenlos sofern für die Erstellung kein Geld verlangt wird.

siehe hierzu Urheberrechtsgesetz unten

Video-Man

_____________________________________________


§ 53
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen
Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes
durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf
beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch
mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur
Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig
hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur
Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke
auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies
unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen
auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger
photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit
ähnlicher Wirkung handelt.

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Antwort von Flati:

Der von Dir zitierte § 53 greift hier nicht. Grund ist das die Erstellung des Werkes mit geschützten Titeln ohne Erlaubnis/Genehmigung/Freigabe schon rechtswidrig ist.

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Antwort von steveb:

liebe leute....

es ist ganz einfach...jeder GEMA-Filialdirektion wird Auskunft zu oben gestellter Frage geben! Warum so schwer machen....einfach anrufen und fragen...Namen notieren und als Referenz verwenden.

Und nochmal: Das ist deren Job, Auskunft zu geben....klopf klopf...dafür bekommen die ihr Geld!

Also warum im trüben fischen??

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Antwort von Video-Man:

Wer weiß einen legalen und in der Praxis gangbaren Lösungsweg?

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Antwort von Flati:

Hallo Stefan, auch diese Frage kann ich Dir aus Erfahrung beantworten.
Zuständig dafür ist die Abteilung Industrie bei der Gema.
Z.B. diese Person mit der ich einige mal Kontakt hatte:
Natascha Veseli
GEMA-Infostelle
Direktion Industrie
Rosenheimer Str. 11
81667 München

Tel.: 0 89/4 80 03-8 00
mailto:info-ind@gema.de
http://www.gema.de/kunden/

Du wirst Dich wundern wie "konkret" die Auskünfte sind die Du da bekommst....

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Antwort von Flati:

Wer weiß einen legalen und in der Praxis gangbaren Lösungsweg? Musik selber produzieren oder auf Gemafreimusik zurückgreifen (meist sehr schlecht und kostet auch (Einmalige Zahlung an den Produzent).

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Antwort von Video-Man:

Wer weiß einen legalen und in der Praxis gangbaren Lösungsweg? Musik selber produzieren oder auf Gemafreimusik zurückgreifen (meist sehr schlecht und kostet auch (Einmalige Zahlung an den Produzent).
Das ist ja für einen normalen Film ok, aber auf der Hochzeit will das Brautpaar z. Bsp. die Originalmusik der eigens verpflichteten Musikband zum Hochzeitzwalzer, etc.

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Antwort von Flati:

Musik selber produzieren oder auf Gemafreimusik zurückgreifen (meist sehr schlecht und kostet auch (Einmalige Zahlung an den Produzent).
Das ist ja für einen normalen Film ok, aber auf der Hochzeit will das Brautpaar z. Bsp. die Originalmusik der eigens verpflichteten Musikband zum Hochzeitzwalzer, etc. Verstehe ich aber ich habe dieses blödsinnige Rechtssystem wo jede Kreativität erstickt ja nicht erfunden. Vielmehr waren wir selbst genau von diesem Punkt betroffen bei einer Reisereportage wo wir eine Lasershow im freien filmten und die Originalmusik ersetzen mußten, was natürlich nicht annähernd das feeling rüber brachte wie das Original. Aber so ist das nunmal.

Aber Achtung: Bei Titel die Allgemeingut sind oder Titel die Älter als 70 Jahre sind gibt es bsondere (einfachere) Vorschriften. Da könnte ein Walzer sicher darunter fallen.

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Antwort von Video-Man:

Der von Dir zitierte § 53 greift hier nicht. Grund ist das die Erstellung des Werkes mit geschützten Titeln ohne Erlaubnis/Genehmigung/Freigabe schon rechtswidrig ist. Dies würde aber dann im Umkehrschluss für jedes auch noch so private Video für sich selbst gelten, sobald eine Musik, ob gemapflichtig oder -frei im Video zu hören ist.

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Antwort von Flati:

Der von Dir zitierte § 53 greift hier nicht. Grund ist das die Erstellung des Werkes mit geschützten Titeln ohne Erlaubnis/Genehmigung/Freigabe schon rechtswidrig ist. Dies würde aber dann im Umkehrschluss für jedes auch noch so private Video für sich selbst gelten, sobald eine Musik, ob gemapflichtig oder -frei im Video zu hören ist. Wenn man es rein unter dem rechtlichen Aspekt sieht: Ja.

Allerdings muß man auch mal die Verhältnismässigkeit sehen:
- Wo kein Kläger da auch kein Klage
- Kein Gericht würde so eine Klage strafrechtlich annehmen wenn es um ein paar Kopien geht. (zivilrechtlich sieht das anderst aus und kann recht teuer werden).

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Antwort von StefanS:

Die GEMA selbst zu befragen kannst Du Dir nach meinen Erfahrungen schenken.

Ich hatte vor längerer Zeit einmal versucht, folgenden "Fall" zu klären:

Abschlußfeier einer Grundschulklasse.
Wie üblich, führen 6 Mädels zu irgend einem aktuellen Chart Hit ein Tänzchen auf.
Ein Vater filmt und verteilt Kopien dieses Films auf DVD.
Natürlich ist der aktuelle Hit, der im Hintergrund aus dem Ghettoblaster plärrt, mit auf DVD.

Gemapflicht oder nicht?

Erster Anruf, in Berlin:

So genau wisse man das nicht, aber Schulen haben einen Rahmenvertrag, die müssen den benutzten Titel nur angeben, damit sei das abgegolten. Aber sicherheitshalber noch einmal in Dortmund fragen.

Zweiter Anruf, in Dortmund:

Aha, Sie erstellen Kopien. Auch wenn Sie dafür kein Geld nehmen, verpflichtet die Erstellung von Kopien grundsätzlich zur Zahlung der Gema Gebühren.
Ja, Schulen haben zwar einen Rahmenvertrag, der gilt dann aber für die Aufführung. Wenn Sie davon ein Video machen und das verteilen, so ist das eine ganz andere Sache.
Es interessiert auch nicht, daß es keine öffentliche Aufführung des Videos geben wird. Kopieren heißt das Zauberwort.

Nach längerer Zeit fiel dann in diesem Gespräch auch die Bemerkung:

Wo kein Kläger ist, da auch kein Beklagter.


So viel zur Auskunft der GEMA. Die hilft ebenso wenig weiter wie diese Antowrt dies (leider) tut.

Gruß
Stefan

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Antwort von Flati:

Die GEMA selbst zu befragen kannst Du Dir nach meinen Erfahrungen schenken.

Ich hatte vor längerer Zeit einmal versucht, folgenden "Fall" zu klären:

Abschlußfeier einer Grundschulklasse.
Wie üblich, führen 6 Mädels zu irgend einem aktuellen Chart Hit ein Tänzchen auf.
Ein Vater filmt und verteilt Kopien dieses Films auf DVD.
Natürlich ist der aktuelle Hit, der im Hintergrund aus dem Ghettoblaster plärrt, mit auf DVD.

Gemapflicht oder nicht?

Erster Anruf, in Berlin:

So genau wisse man das nicht, aber Schulen haben einen Rahmenvertrag, die müssen den benutzten Titel nur angeben, damit sei das abgegolten. Aber sicherheitshalber noch einmal in Dortmund fragen.

Zweiter Anruf, in Dortmund:

Aha, Sie erstellen Kopien. Auch wenn Sie dafür kein Geld nehmen, verpflichtet die Erstellung von Kopien grundsätzlich zur Zahlung der Gema Gebühren.
Ja, Schulen haben zwar einen Rahmenvertrag, der gilt dann aber für die Aufführung. Wenn Sie davon ein Video machen und das verteilen, so ist das eine ganz andere Sache.
Es interessiert auch nicht, daß es keine öffentliche Aufführung des Videos geben wird. Kopieren heißt das Zauberwort.

Nach längerer Zeit fiel dann in diesem Gespräch auch die Bemerkung:

Wo kein Kläger ist, da auch kein Beklagter.


So viel zur Auskunft der GEMA. Die hilft ebenso wenig weiter wie diese Antowrt dies (leider) tut.

Gruß
Stefan Genau das meinte ich damit :-)

Wir hatten damals einen Fachanwalt im Gemarecht beauftragt, nachdem die Gema uns auf 3 Anfragen 11 unterschiedliche Antworten gab :-)

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Antwort von Video-Man:


Das ist ja für einen normalen Film ok, aber auf der Hochzeit will das Brautpaar z. Bsp. die Originalmusik der eigens verpflichteten Musikband zum Hochzeitzwalzer, etc. Verstehe ich aber ich habe dieses blödsinnige Rechtssystem wo jede Kreativität erstickt ja nicht erfunden. Vielmehr waren wir selbst genau von diesem Punkt betroffen bei einer Reisereportage wo wir eine Lasershow im freien filmten und die Originalmusik ersetzen mußten, was natürlich nicht annähernd das feeling rüber brachte wie das Original. Aber so ist das nunmal.

Aber Achtung: Bei Titel die Allgemeingut sind oder Titel die Älter als 70 Jahre sind gibt es bsondere (einfachere) Vorschriften. Da könnte ein Walzer sicher darunter fallen. Der Walzer war nur ein Beispiel, das Brautpaar will eben die Originalmusik von "ihrer Hochzeitsband"

Weißt du wie das die " Großen " Hochzeitsfimer lösen?

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Antwort von steveb:

also meine erfahrungen bei der GEMA nachzufragen waren immer erfolgreich....allerdings habe ich denen immer gesagt, daß ich sie als Referenz "benutze"...manchmal wurde ich auch weiter verbunden (zugegeben)...

...Alles eine Frage der Fragestellung!!

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Antwort von Flati:

also meine erfahrungen bei der GEMA nachzufragen waren immer erfolgreich....allerdings habe ich denen immer gesagt, daß ich sie als Referenz "benutze"...manchmal wurde ich auch weiter verbunden (zugegeben)...

...Alles eine Frage der Fragestellung!! sorry, aber Deine Antwort ist überheblich!

Dein Satz "Alles eine Frage der Fragestellung!" ist völlig daneben, oder hälst Du die Forrenmitglieder hier für nicht mündig und fähig ihr Anliegen klar zu formulieren?

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Antwort von steveb:

also meine erfahrungen bei der GEMA nachzufragen waren immer erfolgreich....allerdings habe ich denen immer gesagt, daß ich sie als Referenz "benutze"...manchmal wurde ich auch weiter verbunden (zugegeben)...

...Alles eine Frage der Fragestellung!! sorry, aber Deine Antwort ist überheblich!

Dein Satz "Alles eine Frage der Fragestellung!" ist völlig daneben, oder hälst Du die Forrenmitglieder hier für nicht mündig und fähig ihr Anliegen klar zu formulieren? na..ich glaube, Du hast es nicht verstanden...scheinbar...und ich meine es garantiert nicht überheblich. Aber, es ist eigentlich ganz einfach. Wenn ich ein Problem nicht lösen kann, frage ich jemanden, der sich damit auskennt. Wenn dieser mir eine Antwort gibt und der Meinung ist, es ist richtig so wie er es formuliert, dann verwende ich ihn als Quelle bzw. als Referenz. Ausserdem muss ich davon ausgehen, daß er weiss was er sagt...

Allerdings setzt das vorraus, daß ich eine "eindeutige Frage bzw. einen eindeutigen Sachverhalt" schildere...ist doch nicht so schwer. Wenn ich dies nicht tue, kann ich keine Verbindliche Antwort erwarten...oder?
Also....alles eine Frage der.....aber lassen wir das, das kennst Du ja bereits.

Was hat das bitte mit überheblichkeit zu tun....und wer behauptet hier, daß die Forenmitglieder nicht in der Lage wären, dies zu tun. Und was ist Dein Grund, so ein Nonsens zu behaupten?

Solltest Du Dich mit meinen Aussagen allerdings direkt angesprochen fühlen, so ist das Dein Problem. Ich kenne Dich nicht und würde (Im Gegenteil zu Dir) mir keine Wertschätzung erlauben...

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Antwort von Flati:

Aber, es ist eigentlich ganz einfach. Wenn ich ein Problem nicht lösen kann, frage ich jemanden, der sich damit auskennt. Wenn dieser mir eine Antwort gibt und der Meinung ist, es ist richtig so wie er es formuliert, dann verwende ich ihn als Quelle bzw. als Referenz. Ausserdem muss ich davon ausgehen, daß er weiss was er sagt...

Allerdings setzt das vorraus, daß ich eine "eindeutige Frage bzw. einen eindeutigen Sachverhalt" schildere...ist doch nicht so schwer. Wenn ich dies nicht tue, kann ich keine Verbindliche Antwort erwarten...oder?
Also....alles eine Frage der.....aber lassen wir das, das kennst Du ja bereits.

Was hat das bitte mit überheblichkeit zu tun....und wer behauptet hier, daß die Forenmitglieder nicht in der Lage wären, dies zu tun. Und was ist Dein Grund, so ein Nonsens zu behaupten? Das einzigste was Nonsens ist und realitätsfern ist, ist Dein geschreibsel.
Du kannst keine telefonische Auskunft als Referenz nehmen! Da lacht sich jedes Gericht darüber Tod. Und nochmal, nachdem Du es wieder (und diesmal eindeutig überheblich schreibst):
Allerdings setzt das vorraus, daß ich eine "eindeutige Frage bzw. einen eindeutigen Sachverhalt" schildere...ist doch nicht so schwer.
Ich glaube jeder hier stellt seine Frage eindeutig, wie auch in diesem Thread.
Im weiteren lege ich kein Wert mehr darauf Deine Egoprobleme weiter zu behandeln, ich werde aber diesen Thread weiter verfolgen und wenn ich was sachliches weiterhin Beizutragen habe (was Du ja nicht hast mit Deinen 2 letzten wertfreien Beiträgen) werde ich das auch posten.

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Antwort von steveb:

kann das sein das Du Jurist bist...? ach und entschuldige...das keine andere Meinung neben Deiner hier erlaubt ist....

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Antwort von AndyZZ:


sorry, aber Deine Antwort ist überheblich!

Dein Satz "Alles eine Frage der Fragestellung!" ist völlig daneben, oder hälst Du die Forrenmitglieder hier für nicht mündig und fähig ihr Anliegen klar zu formulieren? Naja, ich werd"jetzt mal gehässig:
Wenn ich mir die Orthografie in obigem Zitat ansehen (und in vielen anderen Postings ebenfalls) und mir dazu die unzähligen, alles andere als klar formulierten Fragen à la "Hilfe, mein Rechner spinnt! Was kann ich dagegen tun?" in Erinnerung rufe, dann habe ich teilweise ganz eindeutig das Gefühl, dass es hier Leute gibt, die ihre Fragen nicht eindeutig stellen können und andere, die unmündig sind, da sie eine Rechtschreibung wie ein Sechstklässler haben (der bekanntlich nicht mündig ist, nicht volljährig).
Steveb hat schon Recht, es ist verdammt schwer, eine Frage vollständig und umfassend und vor allem auch für den Gegenüber verständlich zu stellen.

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Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen
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