Frage von TiMovie:Habe im Forum nichts passendes gefunden!
Hallo SlashCam Freunde,
vielleicht ist es euch auch schon mal passiert?
Habe mündlich mit einem Kunde (Band) einen Preis für ein Musikvideo vereinbart und (für mich bei Gewerbekunden üblich) habe den Kunden als gewerblich angesehen und "blindlings" die Preisabsprache als netto verstanden.
Naja, das Video ist nun fertig und die Rechnung gestellt, in gewohnter Manier habe ich die Rechnung netto (den vereinbarten Preis) + MwSt gestellt, nun kommt der Kunde und sagt, der abgesprochene Preis habe er als brutto verstanden.
Ist euch das schon mal passiert bzw. habt ihr einen Vorschlag über die weitere Vorgehensweise.
Habe im Internet keine 100% Regelung gefunden, nur für Endverbraucher/Privatpersonen.
Danke
Antwort von Jott:
Kann gut sein, dass sich die "Band" in diesem Fall erfolgreich dumm und stur stellen kann. Klingt nach Lehrgeld, nächstes Mal schriftlich.
Antwort von carstenkurz:
Dafür gibts keine klare Regelung. Wenn sich netto/brutto nicht mehr nachträglich eindeutig beweisen lässt, kann man nur verhandeln, und das heisst, Totalverlust der Umsatzsteuer, 50/50, oder was auch immer...
Eine 'Band' kann nicht per se als Kaufmann oder gewerblicher Kunde betrachtet werden.
- Carsten
Antwort von universl:
2 Möglichkeiten.
1. Kann und wird der Kunde die Vorsteuer dieses Produktes abziehen, ist es gewerblich und Ihr habt netto geredet.
2. Kann er es nicht, habt Ihr den Bruttopreis besprochen.
Du musst richtigstellen, dass dein Kunde ein Unternehmer mit Berechtigung des Vorsteuerabzugs ist.
Für jeden privaten Endkunden gilt ein gesehener/gesagter Preis als brutto.