Frage von krodelin:All,
wir drehen von Zeit zu Zeit Videos, in denen Handpuppen (kommerzielles Spielzeug) vorkommt. Diese Videos werden auch zu Werbezwecken auf Webseiten eingebunden.
Meine Frage ist nun, ob ich für die Nutzung der Handpuppen irgendwelche Rechte vom Hersteller einholen muss? Hat da jemand Erfahrung?
Danke,
Udo
Antwort von handiro:
ich kann keine Rechtsberatung geben, befürchte aber JA!
Antwort von einsiedler:
Auch von mir nur eine Laienmeinung:
Hersteller können für solche Dinge das Design eintragen lassen. Früher nannte man das Geschmacksmusterschutz.
Ich kenne das aus der Stockfotografie. Da muss man für jedes Teil das im Bild ist prüfen, ob ein Geschmacksmusterschutz vorliegt oder nicht. D.h. beim Hersteller anfragen und sich die Verwendung ggf. genehmigen lassen.
Und dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob (wie beim Persönlichkeitsrecht) der Gegenstand nur Beiwerk ist oder nicht. Man kann ein Design allerdings nur schützen lassen, wenn es eine gewisse Schöpfungshöhe hat. Das dürfte bei Handpuppen allerdings regelmäßig der Fall sein.
Antwort von nachtaktiv:
näht die doofen dinger doch selber ...
Antwort von Frank Glencairn:
Ich würde den Hersteller mal fragen, was er dafür bereit ist zu zahlen, daß ihr seine Puppen zeigt.
Antwort von domain:
Also mir wird immer klarer, dass es ein Hosenscheißergefälle von Norddeutschland bis zu Sizilien gibt.
Super, jemand stellt allgemein verwendbare und kommerziell hergestellte Kasperlfiguren zum allgemeinen Gebrauch her und dann fragt jemand, ob man diese ohne Genehmigung auch in einem Video verwenden dürfte?
LOL im extrem.
Fritz der Große hat bei den Preußen wohl ganze Arbeit hinsichtlich unterthänigtstem Verhalten bis heute bewirkt ;-)
Antwort von handiro:
Hosenscheissergefälle bemisst sich an der Arschwaltsdichte :-)
Antwort von domain:
Schon richtig ..
Aber immer schon waren die Nord-Germanen eigentlich mutiger.
Wir Österreicher können da ja gar nicht mitreden als Pinscher-Promenadenmischung zwischen Bayern, Tschechen, Ungarn, Slowenen, Kroaten und Italienern.
Ich finde es aber äußerst intelligent, wenn man als Angstscheißer ein Zauderer und Hinterfrager ist.
Aber ist das ein Leben?
Der Ängstliche stirbt tausend Tode, der Mutige aber nur einen.
Antwort von Jott:
Das hat mit "ängstlich" nichts zu tun. Er schreibt explizit, dass die Aufnahmen kommerziell
für Werbezwecke verwendet werden. Wird dafür zum Beispiel eine Barbie oder sonst was Bekanntes mit klarem Markenschutz genommen, geht das nicht. Ist doch klar.
"Wo kein Kläger, da kein Richter" kann man zwar durchziehen, sollte aber im Hinterkopf behalten, was passieren könnte. Ist wie Autofahren ohne Gurt. Ist es eine Auftragsproduktion, würde ich zumindest den Kunden das selber veröffentlichen/hochladen lassen.
Da wir nicht wissen, worum es geht in den Werbespots, kann es natürlich auch anderes herum laufen, wie Frank sagt: der Handpuppenhersteller findet das prima und freut sich.
Wieso nicht einfach abklären? Nicht einen Anwalt fragen, sondern gleich den Hersteller. Es gibt Telefone, für Schüchterne auch E-Mail. Sagen sie nein, lass die Spots gegen Provision von Domain drehen, dem ist das egal.
Antwort von domain:
Naja bei Barbies könnte man wirklich den Hersteller fragen. In der Regel sind sie froh über Productplacements. Ich dachte aber, dass es um Handpuppen geht und die sind wohl dafür gedacht, dass sie ohne Erlaubnis alles darstellen dürfen, was nur möglich ist. Und nachgebaut werden sie ja ohnehin nicht.
Oder sollte ich ev. auch die Erlaubnis meines Hundezüchters einholen, wenn das prämierte Exemplar in einem Werbevideo mitspielen soll?
„Der Spieler schlüpft mit einer Hand durch den Eingang am Kopf in den Mund und in die Zunge. So können Mund und Zungenmimik gespielt werden. Mit der anderen Hand werden die Hände und Finger gespielt.“
Antwort von div4o:
also ich muss Domain mal zustimmen!
Schaut euch nur Musikvideos an, in denen Autos und sonstiges vorkommt, was irgendwo durch ein Patent geschützt ist. Denkt ihr ernsthaft, dass man sich da für jede Szene und was im bild zu sehen ist absichert?
Oder stinknormale Fernsehwerbung zwar sind die "Produkte im Hintergrund" nicht vom Hersteller her zu erkennen, dennoch geschützt durch irgendein Patent.
hier der Spot muss mittlerweile jeder kennen:
neben den Hühner, deren Rechten mal uns nicht interessieren, sind ein Paar weiße Handschuhe zu sehen...hmmmm was würde der Hersteller der Handschuhe dazu meinen, ob er ein Einspruch erhebt, weil die Werbung so erfolgreich ist?
Antwort von handiro:
Ich habe mir die letzten 3 Jahre für meinen Film über 100 Gerichtsverhandlungen selber reingezogen. Und zwar NUR Verhandlungen über Urheberrecht, Presserecht und Persönlichkeitsrecht. Was da an Wahnsinn und absurdem Theater abläuft, wisst Ihr mit Sicherheit nicht.
Die am Hungertuch lutschenden Arm-und Arschwälte stellen Leute ein, die in youtube und yellowpress gezielt nach "Verstössen" suchen um dann die möglichen Kläger zu Prozessen zu überreden! Erwischt wurde u.a. einer, der für ein Königshaus klagte, ohne dass die "Kläger" davon wussten:-)
Im filesharing ist ja bekannt, wie die Lutschis arbeiten, da wird das ganze Inderwebs mit spiders abgecrawlt oder ganz dreist betrogen wie im retdube Fall:-)
Nicht, dass Ihr denkt es ginge hier um Recht oder Betroffenheit: es geht einzig und alleine um ein Geschäft! Ein Geschäft bei dem die Richter lustig lachend mitmachen. Ein Geschäft bei dem z.B. die yellowpress (und dazu zähle ich mittlerweile auch Spiegel), die Auflagenerhöhung gegen die Prozesskosten genau gegen rechnet. Und es rechnet sich immer. Auch wenn die taz an Thilo S. 20k€ latzen muss!
Deswegen mein JA. Baut Euch selber Puppen.