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Infoseite // Gema-Vermutung



Frage von blowup:


Hat hier schon mal jemand Erfahrungen mit der sogenannten Gema-Vermutung, bzw. deren Widerlegung, gemacht. Die besagt ja, dass man - in einer Beweisumkehr - grundsätzlich davon ausgehen muss, dass die Gema an allen aufgeführten Stücken die Verwertungsrechte hält. Man muss dann halt das Gegenteil beweisen.

Wir haben Musik von einer CD mit thailändischer Folklore genutzt, die wir mal in Thailand gekauft haben. Jetzt steht der Gema-Typ mit einer Rechnung da.

Die Musik ist m. A. nach mutmaßlich gema-frei, da der thailändische Gema-Partner MCT lediglich 101 Künstler vertritt. Unser Künstler ist dort nicht auf der Website gelistet. Dennoch beharrt die GEMA auf Zahlung, obwohl ihr Angaben zu Tracks, Künstler und Label übermittelt wurden und scheint nicht daran interessiert, diese Angaben zu prüfen. Ich denke, es muss doch eine Pflicht zum Nachweis der Rechtmäßigkeit geben, da die Gema-Vermutung ja kein Freibrief ist. So hatte ich jedenfalls das recht aktuelle Urteil verstanden. http://www.neubauerlaw.de/?p=1430

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Antwort von frm:

Vileiecht dentk sich die Gema einfach verklag uns doch, wir sind größer?
Meiner Meinung nach ist die Gema eh eine Mafia!

Ruf doch hier mal an, was die dazu sagen?

Thomas Junk
+49 (89) 48003-800
Rosenheimer Straße 11
81667 München

GEMA Generaldirektion
Direktion Vervielfältigungsrechte und Ausland VR-A
Lizenzierung-VR / Infostelle

Würd mich Interessieren wie das ausgeht.

VIEL ERFOLG!
Hg
Florian

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Antwort von Linda2:

Ich finde es auch sehr schade, dass man sich jetzt kaum noch qualitativ hochwertige Musikvideos auf Youtube angucken kann. Darüberhinaus finde ich es nicht gut, dass Discobesitzer nun mehr für die Musik bezahlen müssen. Das können sie sich natürlich nciht leisten,wenn sie nicht die Eintrittspreise für den Discobesuch erhöhen, aber das hat zur Folge, dass keiner mehr das Geld dafür hat. Was daraus werden soll. Naja ich bin ja mal gespannt!

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Antwort von Kameramensch:

Also ich kenne mich nicht gut mit der GEMA aus, obwohl ich schon diverse Male mit ihr aneinandergeraten bin und erst einmal verloren habe. Das ist aber entschuldbar, weil das erste Mal war und bald 10 Jahre her ist.

Grundsätzlich würde ich sagen, dass du den Beweis erbracht hast. Thailändischer Partner hat das nicht auf der Website und auch sonst sind keine Verbindungen zur GEMA für dich festzustellen. Vielleicht noch eine Mail an die Urheber der CD zur Absicherung. Damit wäre für mich die Beweisführung erbracht, da du nichts unversucht gelassen hast, eine Verbindung zur GEMA zu suchen.

Das viel wichtigere ist doch, warum solltest du die GEMA verklagen. Bis jetzt ist doch die GEMA der Meinung einen Anspruch gegen dich zu haben. Du hast den Beweis geführt, wie verlangt. Jetzt muss sie doch klagen um ihren Anspruch durchzusetzen. So ist es ja auch im oben verlinkten Urteil. Dort klagt auch die GEMA gegen die Chinesin mit japanischer .... äh chinesischer Musik. Das heißt, du kannst dich entspannt zurücklehnen und schauen was die GEMA macht.

Aus vielen Foren hört man, dass sie "zur Sicherheit" erst einmal klagt. Aber auch da ist das der Schriftsatz des Gerichts doch einschlägig. Es will wissen, wen die GEMA in China vertritt. Folglich hast du mit deiner Recherche alles mögliche getan, jetzt muss die GEMA leisten.

Mir ist klar, dass solch ein Streit mit Kosten verbunden ist. Aber je nachdem wie hoch der Streitwert ist, kann es so teuer im Zweifelsfall ja nicht werden.

Und jetzt das was immer kommt: Geh zum Anwalt, Anwältin. Alle Tipps in einem Forum wo jede_r schreiben kann (auch ich höhö) sind nicht rechtsverbindlich. Ich habe lediglich versucht dir das Grundgerüst deiner juristischen Situation zu vermitteln.

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Antwort von domain:

Ich finde es auch sehr schade, dass man sich jetzt kaum noch qualitativ hochwertige Musikvideos auf Youtube angucken kann. Schön langsam wäre es wirklich an der Zeit, dass sich die GEMA nach Vorbild ihres englischen Partners mit Google/Youtube einigen würde. In dem Fall wäre es meiner Meinung nach nämlich möglich, jede derzeit in Youtube vorhandene Musik (könnte man ja auch währends Abspielens über Line-Out des PCs auf den Recorder aufnehmen) einer eigenen Sekundärverwertung zuzuführen.
Aber vielleicht irre ich hier.

http://sladisworld.wordpress.com/2012/0 ... rderungen/

Zitat:
2) Die GEMA muss sich trotz allem bewegen und muss akzeptieren, dass die Regeln derzeit nicht von ihr bestimmt werden – dieser Zug ist leider abgefahren. Jeder Tag ohne Einnahmen für die Urheber schwächt deren Position und damit die der GEMA. Statt auf bestimmten Forderungen hängen zu bleiben, sollte die GEMA temporäre und flexible Abkommen mit Google anstreben, beide Seiten könnten so Erfahrungen sammeln. Und diese sind wichtig, denn die GEMA muss sich nicht allein um YouTube kümmern, sondern auch um Spotify, Soundcloud undundund

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Antwort von Alf_300:

Hier gibts mal was zum austesten wenn jemsnd GEMAfreie Musik braucht

http://rightclearing.com/

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Antwort von carstenkurz:


Das viel wichtigere ist doch, warum solltest du die GEMA verklagen. Bis jetzt ist doch die GEMA der Meinung einen Anspruch gegen dich zu haben. Du hast den Beweis geführt, wie verlangt. Jetzt muss sie doch klagen um ihren Anspruch durchzusetzen.
Das ist aber genau die Krux hinter der GEMA Vermutung - die GEMA kann vollkommen sorglos klagen, weil sich hinter der GEMA Vermutung die Beweislastumkehr verbirgt. Sprich, die GEMA muss es nicht beweisen, sondern Du das Gegenteil.


Allerdings reicht normalerweise faktisch der Nachweis der Urheberrechte aus, man muss eigentich nur den Rechteinhaber angeben. Die GEMA muss dann prüfen, ob sie zu einer Forderung berechtigt ist.

Ich würde an deiner Stelle hart auf dieser Position beharren, dass Du dieser Pflicht nachgekommen bist und die genannten Urheber nicht bei der GEMA oder einem ausländischen GEMA Vertragspartner unter Vertrag sind. Dazu muss die GEMA sich äußern.



- Carsten

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Antwort von Kameramensch:



Das ist aber genau die Krux hinter der GEMA Vermutung - die GEMA kann vollkommen sorglos klagen, weil sich hinter der GEMA Vermutung die Beweislastumkehr verbirgt. Sprich, die GEMA muss es nicht beweisen, sondern Du das Gegenteil.


Allerdings reicht normalerweise faktisch der Nachweis der Urheberrechte aus, man muss eigentich nur den Rechteinhaber angeben. Die GEMA muss dann prüfen, ob sie zu einer Forderung berechtigt ist.

Ich würde an deiner Stelle hart auf dieser Position beharren, dass Du dieser Pflicht nachgekommen bist und die genannten Urheber nicht bei der GEMA oder einem ausländischen GEMA Vertragspartner unter Vertrag sind. Dazu muss die GEMA sich äußern.

- Carsten Also vielleicht habe ich deinen Post falsch verstanden aber das ist doch das, was ich gesagt habe. Außerdem habe ich ebenfalls etwas zur Beweislastumkehr gesagt. Die Voraussetzungen für den Nachweis dass sie nicht bei der GEMA sind, sind erbracht. Ergänzend sollte als letzte Möglichkeit mit den Urheber_innen persönlich Kontakt aufgenommen werden. Welche Möglichkeiten soll es denn noch geben das Gegenteil zu beweisen.

Verkürzt stellt sich die Beweiskette doch wie folgt dar:

1. Thailändische Musik wurde benutzt.
2. Die Gema hat laut Aussage des Threaderstellers nur einen Vertragspartner in Thailand
3. Auf der Homepage des thailändischen Vertragspartners stehen die Urheber_innen nicht, folglich keine GEMA-Vertragspartner. (checken, ob das auch in der Vergangenheit so war)

4. Urheber_innen bestätigen per Mail, dass sie Urheber_innen sind und nicht bei dem GEMA-Vertragspartner

Daraus folgt, dass kein Vertragsverhältnis zwischen Urheber_innen und GEMA bzw deren Partner_innen besteht.

Beweis erbracht. Jetzt muss die GEMA anfangen zu leisten. Oder was denkt ihr euch, was hier für eine Beweisführung erbracht werden muss? ;)
Vielleicht ist es einfacher manche BEdenken hier zu zerstreuen, wenn mir klar ist, was ihr glaubt was hier für eine Beweisführung notwendig sein soll, um zu schauen, ob das überhaupt erbracht werden muss.


Bloß weil die GEMA hart bleibt, hat sie noch lange nicht recht. Damit kann man, nicht zuletzt aufgrund der Gerichtskosten, gut Leute mit einschüchtern. Recht haben ist kostenlos, dieses Recht auch zu bekommen muss man sich leisten können.

Nein, die Gema kann nicht sorgenfrei klagen. Hier ist doch eindeutig der Gegenbeweis erbracht, dass die Künstler_innen nichts mit der GEMA zu schaffen haben. Klagt die GEMA ohne sich mit der Sache auseinandergesetzt zu haben, obwohl eine lückenlose Beweisführung erbracht wurde, kann es ganz schnell ganz eng für die GEMA werden. Im Zweifelsfall wird das Gericht einen Brief wie oben verlinkt an die GEMA schicken.

Wie wärs, du schreibst die GEMA an (nicht anrufen, immer schriftlich!) welche MAßnahmen du ihrer Meinung noch ergreifen solltest, um den Gegenbeweis zur GEMA anzutreten. Ansonsten auf die Klage warten und, ich sagte es schon, davor alles mit einem Anwalt besprechen.

Viele Grüße.

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Antwort von Alf_300:

Der TO schreibt er hat eine thailändische CD/DVD benutzt,
gibts in Thailand Presswerke die CDs die ohne überprüfung der Rechte pressen, oder steht letztlich wie überall doch drauf wer die Rechte hat.

Im Zweifelsfall sollte man versuchen mal die ISRC auszulesen

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Antwort von ruessel:

Bringt dich jetzt nicht weiter: Hatte das jetzt schon zweimal bei meinen Kunden, es kamen nach einer Messe GEMA Rechnungen zwischen 500-1000 Euro an. Kunde verzweifelt bei mir angerufen was nun zu machen ist..... Einfach den FREIGABEBOGEN zur GEMA gefaxt, nie wieder was davon gehört. Deshalb nie Musik von CDs nehmen die ohne Freigabeerklärung kommen, gibt nur Stress.

Wer Musik kauft, benötigt eine so genannte Freigabeerklärung in der der Komponist und Titel der gekauften Werke aufgelistet sind. Darauf ist vermerkt, dass der Musiker kein Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist und alle gekauften Titel in Verbindung mit dieser Freigabeerklärung zeitlich unbegrenzt nutzbar sind. Damit fallen dann keine GEMA-Gebühren an.

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Antwort von blowup:

Natürlich möchte ich einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf jeden Fall aus dem Weg gehen. Im Augenblick habe ich es ja nur mit einem der "Kundenberater" zu tun, der wohl freiberuflich als Unternehmergesellschaft auf Provisionsbasis tätig ist. Ich habe in der Tat die Sorge, dass die das mal kurz einem ihrer festangestellten Rechtsanwälte geben und dann erst mal klagen. Habe mich erstmalig intensiv mit der GEMA beschäftigt und da tun sich ja Abgründe auf (Gebühren für das Singen von Kinderliedern im Kindergarten). Immer hin scheint da einiges in Bewegung zu kommen. So hat EuGH entschieden, dass Verwertungsgebühren für Hintergrundmusik in Arztpraxen nicht statthaft sind.
Ich hatte meine Einwände und die Angaben zur CD auch dem Typen gemailt. Der behauptet jetzt, er habe in dem Wellness-Studio auch USB-Sticks und selbst gebrannte CDs gesehen und hat einen Vertrag geschickt, auf dem auch GVL Vervielfältigungsgebühren sind. Dabei hat der keine Ahnung, was auf den Trägern ist. Dass wir den Inhalt der CDs über USB-Stick abspielen, habe ich ihm schon vorher gesagt. Und auf den Selbstgebrannten ist überhaupt keine Musik.
Kurz und gut: Der geht überhaupt nicht darauf ein und verlässt sich auf seine Masche, nach der wir "großzügig" keine Strafgebühren von 100% zahlen müssen, wenn wir folgsam sind. Ist natürlich ne Überlegung ;-)
Ich habe jetzt mal wild in der Gegend rumgemailt: An den thailändische Künstler über facebook, an den Vertrieb siammelody, den Produzenten ocenamedia, das thailändische Gema-Pendant, die Gema, die Gema-Pressestelle (als Journalist) und die GVL (die scheinbar überhaupt kein Partnerabkommen mit Thailand hat).
Jedenfalls ist das alles ganz schön stressig und ich bin unglaublich wütend. Mir ist nämlich vollkommen rätselhaft wie die Beweisführung der Gema aussieht. Reicht es da, wenn einer der "machtvollkommenen" Berater einfach sagt, er habe dies und das gesehen/gehört?
Besonders wütend macht mich, dass das offenbar eine regelrechte Masche ist. Ob türkischer Obsthändler oder Thaimassage – überall tauchen diese Provisionsfuzzies auf, drohen unverhohlen und nutzen mangelndes Wissen und unzureichende Sprachkenntnisse aus, um mal schnell einen Vertrag abzugreifen ("sonst gibt es saftige Schadenersatzforderungen oder ein Feststellungsverfahren und das wird richtig teuer..)
Wie gesagt; "Abgründe".

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Antwort von ArnAuge:

Ich versteh ja, dass du dich aufregen musst, aber Kameramensch und Ruessel haben doch ganz gut klar gemacht, dass dir der Provisionsfuzzi am A... vorbei gehen kann. Also cool bleiben ;-)

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Antwort von handiro:

Also erstmal die Frage: Folklore?

Das ist grundsätzlich und weltweit DP = Domain Public(franz.) oder Public Domain also völlig frei! Da ist der Komponist unbekannt oder seit mehr als 70 Jahren tot, deswegen heisst es ja Folk Lore und das ist IMMER frei.

Wenn das also wirklich Folklore ist, kann die Gema Dir gar nix.

Allerdings habe ich auch schon erlebt, dass sich ein "künstler" bei der SIAE ( Gema italien) einen vedischen Text und einen vedischen Singsang als SEINE Komposition angemeldet hat, das muss man dann eben anzeigen und ändern lassen, das passiert gerne immer wieder mal.

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Antwort von dienstag_01:

@blowup
Also, sehe ich das richtig, hier geht es gar nicht um die Verwendung von Musik für einen Film, sondern um sogenannte öffentliche Aufführung in einem Studio? Das solltest du erstmal prinzipiell erklären. Das eine hat mit dem anderen nur bedingt zu tun.

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Wenn das also wirklich Folklore ist, kann die Gema Dir gar nix. Das halte ich allerdings für ein Grücht. Die Aufnahmen von ansonsten rechtefreien Stücken sind (können) auch geschützt (sein).

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Antwort von blowup:

@blowup
Also, sehe ich das richtig, hier geht es gar nicht um die Verwendung von Musik für einen Film, sondern um sogenannte öffentliche Aufführung in einem Studio? Das solltest du erstmal prinzipiell erklären. Das eine hat mit dem anderen nur bedingt zu tun.

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Wenn das also wirklich Folklore ist, kann die Gema Dir gar nix. Das halte ich allerdings für ein Grücht. Die Aufnahmen von ansonsten rechtefreien Stücken sind (können) auch geschützt (sein). Eigentlich beides. Ich weiß alerdings nicht, wo der Unterschie liegen soll in Bezug auf die Frage, ob die Geami grundsätzlich Verwertungsrechte geltend machen kann oder nicht. Ok die Art und Weise sieht dann je nach Verwendung unterschiedlich aus. Ich denke aber, wenn die Gema keine Verwertungsrechte hat, weil der thailändische Partner keine hat ist es doch in Bezug auf die Gema egal, was man damit macht, oder?

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Antwort von dienstag_01:

@blowup
Wenn du mal genau erkärt hättest, um was es geht, hättest du vielleicht auch paar gute Hinweise bekommen. Aber so.
Ich vermute, dass es um die Beschallung in einem Studio geht. Da wirst du kaum glaubhaft machen können, dass das immer mit einer CD geschieht. Oder meinst du doch was anderes? Wie gesagt, schwer zu verstehen.

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Antwort von Kameramensch:

Ach in nem Massagestudio ... nicht in einem Film ... ähm, ja, das ändert in der Tat einiges in der Beweisführung. Ich bin in einem Film- und Kameraforum grundsätzlich von der Verwendung in einem Film ausgegangen. So kann man sich irren. ;) Aber eines können beide gemeinsam haben ... bei beiden kann es ein Happy End geben. So genug gekalauert, nun zu den Fakten.

Thema Beweislastumkehr
Ich argumentiere mal so, wie die Gegenseite argumentieren wird:

Der Typ hat selbsgebrannte CD's gesehen und USB-Sticks. Beide Datenträger sind grundsätzlich dazu geeignet Musik zu beinhalten, die auch abgespielt werden kann. Das ist die Vermutung die die Gema hat. Du musst jetzt beweisen, dass dies nicht der Fall ist. Wie viele CD's mit Nichtgemamusik hast du? Reicht dies um das Studio einen ganzen Tag zu beschallen?

Ich würde argumentieren, dass du das Studio, schon aus Selbstschutzinteresse (nicht tag ein tag aus die gleiche Musik hören) nicht nur mit einer CD bespielst. Die Inaugenscheinnahme des Studios durch einen Gutachter (so würde ich den Provisionsfuzzi mal nennen - wie gesagt, ich argumentiere als Gegenseite) brachte dabei mehrere Trägermedien für Musik (mehrere CD's und USB stick) hervor. Es wird davon ausgegangen, dass hier ebenfalls Musik gespeichert ist (Beweislastumkehr), welche den ganzen Tag über abgespielt wird, da schwerlich anzunehmen ist, dass Kund_innen den ganzen Tag mit einer CD bespielt werden. Dies ist im allgemeinen Verkehr nicht üblich. Folglich ist die Angabe, welche X macht nicht glaubhaft und eine Schutzbehauptung.

Um da raus zu kommen wäre fraglich was du alles schon rausposaunt hast. Deine Mails an sämtliche Stellen und deine (nachvollziehbare) Wut lassen Böses erahnen. Die alte Rechtsweisheit (übrigens nicht nur hier anzuwenden!), dass Anna und Arthur erstmal die Fresse halten und die Lage abchecken bevor sie Schritte unternehmen ist auch hier Gold wert. In der Regel macht man als juristisch Unbedarfter (was übrigens vollkommen ok ist! ;) ) mehr kaputt und verbaut Prozess - und Verhandlungststrategien, weil die Gegenseite etwas schriftlich vorzuliegen hat. Ich schrieb doch in meinem letzten Post nur etwas davon, den thailändischen Urheber zu kontaktieren und keine E-Mailbreitseite abzufeuern. Nun gut, zu spät und vielleicht ist dort auch gar nichts verwerfliches in den Mail, weiß ich ja nicht. Aber allein die thailändische GEMA durch Mails auf dich aufmerksam zu machen dürfte schon fatal sein. Die Chance das die Urheber des Werkes bei der thailändischen GEMA sind ist doch viel höher, als dass sie bei der deutschen sind. Vielleicht bezahlst du jetzt zweimal.

Dein Fall sollte wie folgt bearbeitet werden, um erstmal einen Überblick zu verschaffen.

Wann kam der Provisionsheini?
Wie sah das Studio zu diesem Zeitpunkt aus?
Welche Musik wird dort abgespielt?
Welche Musik wird dort generell abgespielt?
Was ist auf den Selbstgebrannten CD's?
Lässt sich das nachweisen, dass dort keine GEMA-Werke drauf sind?
Wie plausibel ist es, dass dort DatenCD's rumliegen?
Ist es nachvollziehbar, dass dort nur GEMAfreie Musik abgespielt wird?
Wo kommt diese Musik her (Bezugsquellen)?
Gibt es für die Vergangenheit Kaufbelege für GEMAfreie Musik? (Von mir aus auch in thailändischen Bath) Wenn ja, für wie viele CD's.
Falls es die Thailändische Regierung nicht so genau mit dem Urheberrecht nimmt, könnten hier auch in Deutschland illegale Quellen herangezogen werden. Müsste man nochmal prüfen.
Was hast du in diesen Mails geschrieben?


So, dass sind die ersten Punkte die ich sehe, welche man eingehend erörtern müsste. Ich glaube dass ist in diesem Forum nicht schaffbar und wäre auch in einem Rechtsforum nicht schaffbar. Deshalb Anwalt_Anwältin.

Meine vorsichtige Vermutung nach ein bisschen gegoogle zu dem Sachverhalt. Grundsätzlich (schönes Jurist_innenwort) sind deine Chancen bei so Gewerbekram nicht gut. Gut ist, dass scheinbar nur thailändische Musik abgespielt wird. Wenn du jetzt ein GEschäft wie "Onkel Harrys Deutschen Schlagertreff" betreiben würdest, söähen deine Chancen deutlich schlechter aus. Wenn die GEMA nur einen thailändischen Vertragspartner hat, darf die Musik eben nicht von diesen Partnern sein.

So viel geschrieben. Ich hoffe es hilft bei der Einordnung des Falles. Zum Anwalt hatte ich ja schon was geschrieben. Aufsuchen!

Ein Prozess wird sich nicht vermeiden lassen, wenn du dein Recht bekommen willst. Die GEMA kann doch machen. Sie ist doch reich genug. Das Recht gehört immer dem, der es sich leisten kann... Leider. Du und viele andere scheuen Prozesse, im übrigen aus nachvollziehbaren Gründen. Damit gewinnt die GEMA und finanziert damit die Ausfälle aus anderen Prozessen.

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Antwort von Kameramensch:

Kann natürlich auch ein Nagelstudio sein. Keine Ahnung in welcher Art von Studio sonst noch Thailändische Folklore gespielt werden sollte.

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Antwort von blowup:

Ich wusste ja nicht, dass mein Beitrag – insbesondere bei Kameramensch – auf so viel Engagement trifft. Thanks. Aber tatsächlich wollte ich hier gar nicht den konkreten Fall bis in allen Einzelheiten diskutieren, sondern hatte meinen Post eher allgemein gehalten. Es ging mir lediglich um die Gema-Vermutung (aus Anlass meines konkreten Falles). Wofür die Musik (es handelt sich um eine Box mit 5 CDs) genau verwendet wurde, hat ggf. Auswirkungen auf die Art der Forderungen. Und ggf. auf Forderungen anderer Stellen. Aber hier geht es lediglich um die Frage, ob die Gema Verwertungsrechte geltend machen kann oder nicht. Also die Gema-Vermutung (wie der Titel schon sagt).

Also: kann die Gema einfach sagen: "Wir vertreten den größten Teil des Weltrepertoires – also zahl." Oder muss die Gema bei Nennung von Tracks, Label, Künstler etc. nachweisen, dass sie auch tatsächlich vertretungsberechtigt ist? Dies gilt natürlich besonders im Hinblick auf asiatische Künstler, da die Gema-Partner dort nur eine Minderheit der Künstler und Labels repräsentieren.

Ich nahm an, dass hier vielleicht jemand Erfahrung damit hat. Im Web gibt es ja zahlreiche widersprüchliche Aussagen (z.B. du brauchst immer ein Zertifikat, dass die Musik gema-frei ist). Das ist natürlich nicht immer einfach zu bekommen. Das oben verlinkte Urteil scheint meiner Auffassung Recht zu geben. Auch im Falle von Veranstaltungen, auf denen nur gema-freie Musik gespielt wird, reicht es wohl, die Veranstaltung anzumelden und Angaben zu Tracks, Künstler etc. zu machen.

Nur in diesen Zusammenhang bin ich dann doch etwas konkreter auf meinen Fall eingegangen, denn die Reaktion des Vertriebsmenschen auf die Übermittlung der Fakten und von 5 Fotos der CD-Box, Cover, Inlets etc. hat mich doch sehr verblüfft. Der ist nicht mit einem Wort auf die Einwände eigegangen, sondern fokussiert jetzt einfach, dass "entgegen meinen Angaben USB-Sticks und selbst gebrannte CDs" gesehen habe. Nach dem Motto, "wenn ich hier nicht weiterkomme, probiere ich es einfach da". Finde ich dreist, zumal ich von Anfang an gesagt hatte, dass wir den Inhalt der Box-CDs über einen USB-Stick wiedergeben. (die selbst Gebrannten enthalten überhaupt keine Musik).
Kurz und gut: Können die einfach machen, was sie wollen und brauchen per se nichts nachzuweisen?

Im konkreten Fall gibt es natürlich noch einen Menge anderer Fakten, die eine Rolle spielen. Zum Beispiel steht die Musikanlage in einem abgetrennten Bereich, den der Gema-Vertriebler gar nicht betreten hat etc.)

Natürlich hat Kameramensch Recht, dass man vorsichtig sein muss, was man wem kommuniziert. Ich denke, ich weiß aber genau, was ich tue. Klar habe ich zuerst mal nur versucht, Informationen aus Thailand zu bekommen, vom Produzenten, vom Label, vom thailändischen Gema-Partner. Ist der komplette Irrsinn. "Offizielle" auf den Webseiten angegebene angegebene Email-Adressen funktioniere nicht etc. Wenn man doch mal jemand erreicht, (vom Label auf facebook) dann bekommt man von dem Emailadressen, die schon vorher nicht funktionierten. Der Clash zwischen deutscher Regelungswut und thailändischer Gelassenheit in einem Land, wo man im Prinzip Musik, Videos und Software an vielen Stellen für nen Appel und nen Ei kaufen kann, entbehrt nicht einer gewissen Komik. (vor einer internationalen Klage eines thailändische Rechteinhabers fürchte ich mich eigentlich nicht). Da ich dort nicht weiterkam, sah ich mich gezwungen, mich offiziell an die Gema zu wenden, denn ein freiberuflicher, provisionsabhängiger Vertriebler kann mir ja erzählen, was er will. Wenn die die Verwertungsrechte haben, muss ich eben zahlen (und im schlimmsten Fall noch 100% Schadenersatz dazu). Grundsätzlich habe ich nichts gegen Verwertungsgesellschaften, da auch ich irgendwie von meinem "geistigen Eigentum" lebe. Aber das, was die Gema hier konkret anzieht, ist wirklich dubios.

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Antwort von motor-tv:

Da ich ausschließlich GEMA/AKM freie Musik verwende und auch direkt mit dem Komponisten abrechne, beschäftige ich mich mit diesem Thema kaum. Ausserdem kann ich nur für Ö sprechen, aber die Infobroschüre hier ...

http://www.akm.at/Musiknutzer/Oeffentli ... Downloads/

... und auf Seite 13 sind Beispiele angeführt. Z.B. Restaurant mit Radio oder GEMA pflichtiger Musik von CDs ... also die Jahresgebühr überrascht mich, hätte mehr erwartet. Da ist jede Diskussion darüber nicht das Geld wert.

Grundsätzlich muss ich sagen, egal ob Bild oder Ton, es ist IMMER erforderlich, sobald man dies öffentlich oder als Gewerbe macht, egal ob Studio etc, man muss sich einfach rechtlich in allen Belangen absichern. Bei mir geht kein Film an den Kunden ohne entsprechende Freigabedokumente. Meine Kunden werden auch ausdrücklich darauf hingewiesen, wenn Filme auf Messen gezeigt werden, diese Freigabedokumente mitzuführen. Das ist einfach unser Job, da gehört das handwerkliche genauso dazu wie das kaufmännische oder rechtliche.

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Antwort von ruessel:

Der ist nicht mit einem Wort auf die Einwände eigegangen, sondern fokussiert jetzt einfach, dass „entgegen meinen Angaben USB-Sticks und selbst gebrannte CDs“ gesehen habe. Ich vermute, das er auf Provision arbeitet. Hier kannst du nur noch bluffen und über einen Anwalt einen Brief aufsetzen lassen - mit dem Hinweis das man einer Klage gelassen entgegen sieht..... ansonsten wird er dich nicht zufrieden lassen.

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Antwort von Kameramensch:

Juristisch gesehen sind grundsätzliche Fragen immer schwierig zu beantworten, ohne nicht eine kleine Einführungsvorlesung in das jeweilige Gebiet zu geben. Und wahrscheinlich bist du hinterher genauso schlau wie vorher. Es kommt eben immer auf die besonderen Umstande an. Grundsätzlich würde ich sagen, dass das Urteil, dass du weiter oben zitierst schon in deine Richtung geht. Aber ich kenne mich nicht mit den Einzelheiten der Rechtssprechung aus. Das kann alles nochmal auseinanderhauen. Wie weit geht die GEMA-Vermutung? Was darf sie? Wie nimmt man sie auseinander. Was mir während des Studiums immer geholfen hat/hilft war/ist, zu denken wie die Gegenseite argumentieren würde und meine Argumentation diesem anzupassen.

Deshalb zu deinem speziellen Fall nochmal die Frage für dich selbst. Wie nimmst du die Argumentation, dass dort CD's lagen auseinander? Und viel wichtiger, wie machst du das glaubhaft? Im Zweifelsfall musst du sie klagen lassen. Dann kriegst du vielleicht auch so eine nette Abschrift wie die, die du oben zitierst. ;)

Zur Frage der Mailbreitseite. Ich arbeite einfach zu lange in dem Bereich, um zu Wissen, dass sich 95% der Leute nur weiter in die Scheiße rein quatschen, weil sie "Dinge erklären" wollten oder auf "logische" oder "menschliche Einsicht" hofften. Doch damit ist man im Rechtsbereich fast immer falsch. Ich habe einfach schon zu vielen entgeisterten Menschen erklären müssen, dass sie jetzt garantiert keine Chance mehr haben, irgendetwas an ihrer Situation zu retten, die vor derartigen Mails/Briefen/Erklärungen gar nicht so schlecht aussah. Nun gut, soviel zum Ausritt in die Niederungen des Rechts. :)

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Antwort von Jott:

Grundsätzlich lässt die GEMA nur locker, wenn zur verwendeten Musik Titel, Komponist, Arrangeur etc. bekannt sind und von den Herrschaften auch eine Bestätigung vorliegt, dass sie mit der GEMA nichts am Hut haben. Man trägt das in eine GEMA-Meldeliste ein und gut ist.

Kann man das nicht, greift auf jeden Fall die Vermutungsklausel, selbst wenn die CD aus Nordkorea kommt, und das ist - leider, leider - schon oft höchstrichterlich bestätigt worden.

Ob es sich lohnt, zu klagen, wie im Falle der Thaimusik? Ich fürchte nein - Aufwand und Kosten sind wohl klar höher als das, was die GEMA fordert. Das schale Gefühl, verarscht zu werden, bleibt halt, damit muss man leben. Es gibt ja zum Trost noch andere ähnlich gelagerte Konstrukte in unserem schönen Land (z.B. GEZ, KSK-Abgabe), die sich jeglicher Logik entziehen.

Wie manch andere Absurdität (z.B: das Verbot von innerdeutschen Linienbusverbindungen) entspringt die GEMA, ursprünglich STAGMA, dem Dritten Reich. Geschichtlich interessant und auch die Erklärung dafür, wieso das alles so gestrig und verkrustet ist.

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Antwort von carstenkurz:

Man hat halt grundsätzlich schlechte Karten, wenn man in einem Ladengeschäft, Praxis, etc. im Publikumsbereich Musik abspielt. Und ganz ehrlich: Die Behauptung, dass man dort ausschließlich GEMA freie Musik abspielt, ist auch nicht sonderlich ernst zu nehmen. Das wird sich über längere Zeiträume kaum aufrecht erhalten lassen und ist überdies mit Sicherheit auch viel teuer als die üblichen GEMA Tarife. Denn niemand wird jahrelang nur eine CD durchnudeln nur um der GEMA zu entkommen.

Wäre allerdings ein Markt für einen Live-Improvisationsstream. Könnte fast ein Geschäftsmodell sein, ein GEMA freies Internet-Radio.

Alternativ nimmt man halt so eine halb-intelligente Soundtrack-Software, die Musik nach irgendwelchen Presets/Kriterien in Echtzeit erzeugt.
In bestimmten Gewerben mit Bedarf an mehr oder weniger unauffälliger Ambient-Musik könnte sowas tatsächlich gehen.

Da müsste man aber auch erstmal in die Lizenzbedingungen gucken, ob die Verwendung zur kommerziellen Live-Beschallung frei ist ;-)


- Carsten

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Antwort von blowup:

Ob es sich lohnt, zu klagen, wie im Falle der Thaimusik? Ich fürchte nein - Aufwand und Kosten sind wohl klar höher als das, was die GEMA fordert. Das schale Gefühl, verarscht zu werden, bleibt halt, damit muss man leben. Es gibt ja zum Trost noch andere ähnlich gelagerte Konstrukte in unserem schönen Land (z.B. GEZ, KSK-Abgabe), die sich jeglicher Logik entziehen. Da hast du Recht. Klagen möchte ich auch nicht, bzw. einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg gehen. Tue mich mit dem schalen Gefühl, verarscht worden zu sein, allerdings schwer.
Je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige, desto komplexer wird das ohnehin. Das ganz nimmt jetzt ohnehin eine andere Wendung, Ersten habe ich Nachricht, von der Thailändischen MCT (dem Gema-Pendant), dass sie das prüfen. Wenn sie die Recht haben, wird gezahlt, daran habe ich ja auch von vornherein keinen Zweifel gelassen. Werde aber nochmal die zuständige Gema-Stelle kontaktieren, denn die Gema hat eine Auskunftspflicht.

Interessant wird es aber dann, wenn die Gema die Rechte nicht hat. Denn in diesem Fall behält man die Rechnung bei aufgrund fehlender Anmeldung! Ich konnte dazu im Netz noch nichts richtig konkretes finden. Denn die Aussagen beziehen sich immer auf "urheberechtlich geschützte Werke" (und das ist in diesem Fall – Geltungsbereich des Gesetztes / in Deutschland erschienen / internationale Abkommen – nicht so klar). Überdies formuliert die Gema in ihren FAQs selbst in Richtung "urheberrechtlich geschützter Werke, für die die Gema die Verwertungsrechte"…etc.

Warum soll ich die Wiedergabe von Werken – mit denen die Gema nichts zu tun hat – bei der anmelden müssen. Ist ja kein Großkonzert. Klar, wenn ich das nicht tue und da sind dann doch geschützte Werke dabei, gibt’s Geldbuße/Strafe. Aber ein Zwang? Im Gesetz ist nur die Rede von "urheberechtlich geschützten Werken".

Werde voraussichtlich in dem Fall weiterkämpfen, bis man mit tatsächlich beweist, dass ich im konkreten Fall vorher hätte anmelden müssen. Allerdings kann ich da auch nichts von Strafbemessung finden. Kann mir nicht vorstellen, dass die Strafe für Nichtanmeldung der Wiedergabe von der Gema nicht vertretener Musik darin besteht, dass man detailliert aufgeschlüsselte Lizenzgebühren bezahlt, ALS WÄRE die Musik gema-pflichtig. Da wäre der Bescheid ja definitiv eine Farce.
Es bleibt also spanndend.

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Antwort von hannes:

> dass ich im konkreten Fall vorher hätte anmelden müssen.

auf einer Digitalschnittmesse der letzten Jahre in DUS war mal so ein Typ von der GEMA. Der erklärte auf genau diese Frage:
"Anmelden müssen sie immer. Ob sie zahlen müssen sagen wir ihnen dann später"

Ich bin raus gegangen. Ich hatte das Gefühl kotzen zu müssen.

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Antwort von carstenkurz:

Werde voraussichtlich in dem Fall weiterkämpfen, bis man mit tatsächlich beweist, dass ich im konkreten Fall vorher hätte anmelden müssen. Allerdings kann ich da auch nichts von Strafbemessung finden. Kann mir nicht vorstellen, dass die Strafe für Nichtanmeldung der Wiedergabe von der Gema nicht vertretener Musik darin besteht, dass man detailliert aufgeschlüsselte Lizenzgebühren bezahlt, ALS WÄRE die Musik gema-pflichtig. Da wäre der Bescheid ja definitiv eine Farce.
Es bleibt also spanndend. Da wird ja nichts individuell gemeldet, für solche Spielarten gibt es Pauschaltarife. Und im Zweifelsfall bedeutet die Strafe eben die Zahlung der doppelten Jahrespauschale. So kenn ich das z.B. vom Tarif für Telefonwarteschleifen/ABs.

- Carsten

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Antwort von blowup:

> dass ich im konkreten Fall vorher hätte anmelden müssen.

auf einer Digitalschnittmesse der letzten Jahre in DUS war mal so ein Typ von der GEMA. Der erklärte auf genau diese Frage:
"Anmelden müssen sie immer. Ob sie zahlen müssen sagen wir ihnen dann später" Das hat mein Berater auch gesagt. Klar, das hätten die gerne. So nach dem Motto; bevor ich in einer Arztpraxis das Radio aufdrehe (wenn noch keine Patienten da sind, frage ich erstmal die Gema, weil, da könnte ja ein Patient reinkommen.

Ich habe wie gesagt noch nichts eindeutiges gefunden. Vor allem: was ist das Strafmass, wenn ich nicht anmelde, aber auch keine gema-pflichtige Musik oder etwas von einer anderen deutschen Verwertungsgesellschaft spiele? Schadenersatzansprüche kann die Gema wohl kaum geltend machen, oder?

Oder um mal wieder auf das Thema Film zurückzukommen. Wenn jetzt der Gema-Prüfer nachforschend auf den "Messestand" kommt und man zeigt ihm ein Zertifikat über gema-freie Musik. ist es dann schon jemand passiert, dass er gesagt bekommt: "Ist ja schön und gut, aber zahlen müssen sie trotzdem"? Weil sie hätten ja vorher anmelden müssen. (wobei das beim Film ggf. anders geregelt wird)

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Antwort von ruessel:

Wenn jetzt der Gema-Prüfer nachforschend auf den "Messestand" kommt und man zeigt ihm ein Zertifikat über gema-freie Musik. Er forscht nicht nach, sondern schickt gleich eine Rechnung zur Firma.... da schon zweimal passiert (Hannovermesse) - anscheinend übliche Praxis.

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Antwort von blowup:

Ach, ich will fairerweise auch noch was nachtragen, bevor ich in den Verdacht des Gema-Bashings gerate. Der Berater macht am Telefon einen freundlichen Eindruck. Und nachdem ich mich jetzt lange durch Gesetze etc, gwühlt habe, muss man sagen, dass die im operativen Geschäft (also nicht die Lobbyisten etc.) sehr behördenmäßig organisiert ist. Da gibt es wohl klare Gesetze und die Gema - wie viele Behörden - hat keinen Ermessenspielraum, so absurd manche Dinge im Einzelfall auch sind. Genau so, wie die Gema niemandem eine Lizenz verweigern darf, darf sie auch nie wegsehen, wenn sie Ansprüche ausmacht und ist per Gesetz verpflichtet, die Gebühren einzutreiben. Die "Schuldigen" sitzen eigentlich anderswo.

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Antwort von blowup:

Wenn jetzt der Gema-Prüfer nachforschend auf den "Messestand" kommt und man zeigt ihm ein Zertifikat über gema-freie Musik. Er forscht nicht nach, sondern schickt gleich eine Rechnung zur Firma.... da schon zweimal passiert (Hannovermesse) - anscheinend übliche Praxis. Ja, aber jetzt wäre ja die spannende Frage, was passiert, wenn man dann die Rechnung nicht bezahlt und den Nachweis erbringt, dass man nur gema-freie Musik verwendet hat.

Ich verweise noch mal auf den oben verlinkten Beschluss. Der würde ja gar keinen Sinn machen, weil das Gericht sagen würde: Egal, ob chinesisch oder japanisch, egal ob gema-pflichtig oder nicht - du hast nicht angemeldet, also zahlen!

Ich denke, mann muss hier auch noch mal differenzieren. Auch wenn die Gema quasi behördliche Aufgaben wahr nimmt, so ist sie privatwirtschftlich. Das heißt: "Strafen" im klassischen Sinne hat die überhaupt nicht zu erheben. Die kann - wie jede Privtaperson z.B. Schadenersatz fordern. Macht sie ja auch (100% bei Verwendung gema-pflichtiger Musik). Aber wo ist der "Schaden" bei Verwendung nicht gema-pflichtiger Werke?

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Antwort von Kameramensch:


Aber wo ist der "Schaden" bei Verwendung nicht gema-pflichtiger Werke?
Beim Verwaltungsaufwand den die GEMA mit dir hat.

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Antwort von blowup:

Beim Verwaltungsaufwand den die GEMA mit dir hat. Glaub ich nicht. Ich denke, dieser "Schaden" wird aus dem Topf des Schadenersatzes der zu Recht erwischen beglichen, denn 100% hört sich nicht nach individuell berechneten Schadenersatz an, sondern nach pauschalisiertem.

Stell mal vor, da kommt die Polizei, verhaftet Dich wegen Marihuana-Anbau und vor Gericht stellt sich heraus, das waren nur Brennesseln im Garten. Aber der Verwaltungsaufwand ist erst mal fällig...

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Antwort von dienstag_01:

Ich verweise noch mal auf den oben verlinkten Beschluss. Der würde ja gar keinen Sinn machen, weil das Gericht sagen würde: Egal, ob chinesisch oder japanisch, egal ob gema-pflichtig oder nicht - du hast nicht angemeldet, also zahlen! Du solltest dich da nicht täuschen:
das oben ist ein Einzelfall, es gibt noch gar kein richtiges Urteil, und selbst wenn, wird die Gema da sicher in die nächste Instanz gehen (falls das zulässig ist, keine Ahnung).
Es wäre für die Gema schlicht unmöglich, jedem einzelnen Musiknutzer, auch kommerziellen (und das bist du ja, aber das steht auf einem anderen Blatt), nachzuweisen, dass Musik von den von ihnen vertretenen Künstlern verwendet wurde. Da werden sie sich bis zur letzten Instanz wehren.
Vielleicht ändert sich das ja mal (vielleicht gibt es irgendwann mehrere konkurrierende Gesellschaften), aber momentan...

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Antwort von blowup:

Du solltest dich da nicht täuschen:
das oben ist ein Einzelfall, es gibt noch gar kein richtiges Urteil, und selbst wenn, wird die Gema da sicher in die nächste Instanz gehen (falls das zulässig ist, keine Ahnung). Das sin doch alles Spekulationen. Natürlich ist das kein Präzedensfall, ich sage nur, das Gericht hätte nicht so entschieden, wenn es eine Anmeldepflicht in diesem Fall gegeben hätte. Und die scheint es mir - entgegen mancher Aussagen hier und mancher Gema-Mitarbeiter - auch nicht zu geben. Die Gema arbeitet auf der Grundlage von Gesetzen, ansonsten kann sie Konventionen für Vertragspartner aufstellen. Das einzige, was ich bisher in diesem Zusammenhang gefunden ist:

§ 13b Urheberrechtswahrnehmungsgesetz

"Pflichten des Veranstalters
(1) Veranstalter von öffentlichen Wiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke haben vor der Veranstaltung die Einwilligung der Verwertungsgesellschaft einzuholen, welche die Nutzungsrechte an diesen Werken wahrnimmt.
(2) Nach der Veranstaltung hat der Veranstalter der Verwertungsgesellschaft eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung benutzten Werke zu übersenden. "

Sonst gibt es da nichts! Da steht nicht "Wer (mutmaßlich) urheberechtlich gechützte Werke öffentlich wiedergibt..."

Und es wohl auch kaum möglich, den Betrieb eines Wellness-Studios als "Veranstaltung" im obigen Sinne zu deklarieren. Denn dann können die lange auf das Ende der Veranstaltung warten...;-)

Ich weiß, dass in Infos der Gema oder der IHK dieser Punkt etwas zweideutig formuliert ist und sich scheinbar auf alles bezieht. Allein, wo ist die gesetzliche Grundlage?

Ich habe sogar die Vermutung, dass der Gesetzgeber das bewusst so formuliert hat,weil es der GEMA quasi unmöglich ist alle 2 oder 3 Stunden-Veranstaltungen zu erfassen und ggf. zu kontrollieren. Andererseits kann man das der gema schon zumuten, wennn jemand tagaus, tagein in einem Lokal entprechende Werke vorführt. Im übrigen steht da auch nur was von "urheberechtlich geschützen" Werken.

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Antwort von carstenkurz:


Stell mal vor, da kommt die Polizei, verhaftet Dich wegen Marihuana-Anbau und vor Gericht stellt sich heraus, das waren nur Brennesseln im Garten. Aber der Verwaltungsaufwand ist erst mal fällig... Du hast immer noch nicht richtig begriffen, was die GEMA-Vermutung tatsächlich beinhaltet.


- Carsten

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Antwort von dienstag_01:

Sonst gibt es da nichts! Da steht nicht "Wer (mutmaßlich) urheberechtlich gechützte Werke öffentlich wiedergibt..." Ich denke, jedes Werk ist urheberrechtlich geschützt.
Jetzt können dafür unterschiedliche Lizenzen vergeben werden (siehe spezielle Software fürs Internet oder gemafreie Musik), aber das Urheberrecht ist damit nicht ausgehebelt.

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Antwort von blowup:


Stell mal vor, da kommt die Polizei, verhaftet Dich wegen Marihuana-Anbau und vor Gericht stellt sich heraus, das waren nur Brennesseln im Garten. Aber der Verwaltungsaufwand ist erst mal fällig... Du hast immer noch nicht richtig begriffen, was die GEMA-Vermutung tatsächlich beinhaltet.


- Carsten Doch, das habe ich: es ist die "tatsächliche Vermutung", dass die Gema die Verwertungsrechte wahrnimmt. Daraus ergibt sich die Beweisumkehr. Das heißt, DU musst der Gema beweisen, dass das Werk nicht von ihr vertreten wird. Das ist aber kein Problem, denn
§ 10 des obigen Gesetzes
Auskunftspflicht
Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, jedermann auf schriftliches Verlangen Auskunft darüber zu geben, ob sie Nutzungsrechte an einem bestimmten Werk oder bestimmte Einwilligungsrechte oder Vergütungsansprüche für einen Urheber oder Inhaber eines verwandten Schutzrechts wahrnimmt.

Was glaubst Du denn, was die Gema-Vermutung ist? Eine Gema-Gewissheit?

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Antwort von blowup:

Sonst gibt es da nichts! Da steht nicht "Wer (mutmaßlich) urheberechtlich gechützte Werke öffentlich wiedergibt..." Ich denke, jedes Werk ist urheberrechtlich geschützt.
Jetzt können dafür unterschiedliche Lizenzen vergeben werden (siehe spezielle Software fürs Internet oder gemafreie Musik), aber das Urheberrecht ist damit nicht ausgehebelt. Das ist die Frage und da wirds sehr kompliziert, wenn es um ausländische Werke geht. Denn jetzt kommen so Dinge wie "Berner Abkommen", WTO und bilaterale Verträge ins Spiel. Einem "Schurkenstaat" z.B. der unsere Urheberrechte nicht anerkennt, kann auch der Schutz seiner Werke versagt werden. Und wer gar kein entsprechendes Urheberrecht hat...

Da will ich mich erst gar nicht beschäftigen. Ich habe ja keine "Veranstaltung" durchgeführt..;-)

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Antwort von dienstag_01:

Da will ich mich erst gar nicht beschäftigen. Ich habe ja keine "Veranstaltung" durchgeführt..;-) Lehn dich nur nicht zu früh zurück: Radio/TV/Internet führen auch keine *Veranstaltungen* durch. Oder nimm eine DVD. Ob die wohl alle nichts zahlen müssen ;)

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Antwort von handiro:

Sonst gibt es da nichts! Da steht nicht "Wer (mutmaßlich) urheberechtlich gechützte Werke öffentlich wiedergibt..." Ich denke, jedes Werk ist urheberrechtlich geschützt.
Jetzt können dafür unterschiedliche Lizenzen vergeben werden (siehe spezielle Software fürs Internet oder gemafreie Musik), aber das Urheberrecht ist damit nicht ausgehebelt. falsch.

DP oder public domain ist das Stichwort. Bach z.B. ist DP. Aber eine Bach-Aufnahme die jünger als 50 Jahre ist hat noch Leistungsschutzrechte.

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Antwort von blowup:

Da will ich mich erst gar nicht beschäftigen. Ich habe ja keine "Veranstaltung" durchgeführt..;-) Lehn dich nur nicht zu früh zurück: Radio/TV/Internet führen auch keine *Veranstaltungen* durch. Oder nimm eine DVD. Ob die wohl alle nichts zahlen müssen ;) Für Radio, TV, Kabel - kurz für "Sendungen" gibt es extra Paragrafen, auch für den Vertrieb von Tontägern und Leermedien...

Im Gesetz steht schon alles, "was gilt". Manches ist zwar Auslegungsache, aber den erwähnten Paragrafen in "Jeder, der Musik öffentlich wiedergibt.." umzuinterpretieren halte ich für extrem unwahrscheinlich ;-)

Also wenn es da nicht einen anderen Paragrafen gibt ...

Außerdem geht es überhaupt nicht um "zahlen", sondern um "anmelden"

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Antwort von dienstag_01:

@handiro
Falsch ist das trotzdem nicht, auch wenn das Urheberrecht irgendwann natürlich erlischt.
Das konkrete Beispiel bezieht sich auf CD, daher hab ich mal von einer älteren Aufnahme abgesehen.

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Antwort von carstenkurz:

Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, jedermann auf schriftliches Verlangen Auskunft darüber zu geben, ob sie Nutzungsrechte an einem bestimmten Werk oder bestimmte Einwilligungsrechte oder Vergütungsansprüche für einen Urheber oder Inhaber eines verwandten Schutzrechts wahrnimmt. Du willst es offenbar nicht verstehen. Für die öffentliche Wiedergabe in Ladenlokalen und die sich daraus ergebende Gebührenpflicht ist es erstmal egal, ob Du vielleicht IRGENDEINEN Tronträger besitzt oder wiedergibst, der nicht unter die GEMA Verträge fällt.

Wenn Du dich in irgendeinem anderen Verwertungszusammenhang, der explizit NUR Stücke dieser einen CD umfasst, davon freistellen lässt, ist das eine ganz andere Sache.

Genau dafür HAT die GEMA diese Pauschaltarife.


- Carsten

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Antwort von carstenkurz:

Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, jedermann auf schriftliches Verlangen Auskunft darüber zu geben, ob sie Nutzungsrechte an einem bestimmten Werk oder bestimmte Einwilligungsrechte oder Vergütungsansprüche für einen Urheber oder Inhaber eines verwandten Schutzrechts wahrnimmt. Du willst es offenbar nicht verstehen. Für die öffentliche Wiedergabe in Ladenlokalen und die sich daraus ergebende Gebührenpflicht ist es erstmal egal, ob Du vielleicht IRGENDEINEN Tronträger besitzt oder wiedergibst, der nicht unter die GEMA Verträge fällt.

Wenn Du dich in irgendeinem anderen Verwertungszusammenhang, der explizit NUR Stücke dieser einen CD umfasst, davon freistellen lässt, ist das eine ganz andere Sache.

Genau dafür HAT die GEMA diese Pauschaltarife.


- Carsten

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Antwort von blowup:

Du willst es offenbar nicht verstehen. Für die öffentliche Wiedergabe in Ladenlokalen und die sich daraus ergebende Gebührenpflicht ist es erstmal egal, ob Du vielleicht IRGENDEINEN Tronträger besitzt oder wiedergibst, der nicht unter die GEMA Verträge fällt.

- Carsten Du willst nicht verstehen. Es kann hier nur um die "öffentliche Wiedergabe in Ladenlokalen und die sich daraus ergebende Gebührenpflicht" urheberechtlich geschützter Werke gehen, für die GEMA DIE VERWERTUNGSRECHTE wahrnimmt. Alles andere ist uninteressant. natürlich gibt es Pauschaltarife. Was hat das damit zu tun? Es wurden AUSCHLIESSLICH Werke eines 5-CD-Samplers wiedergegeben.

Klar, wenn nur ein Song dabei ist, für den die Gema die Verwertungsrechte hat, ist es egal, was ich sonst noch für CDs habe. Aber das ist nicht der Fall!

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Antwort von Kameramensch:


Stell mal vor, da kommt die Polizei, verhaftet Dich wegen Marihuana-Anbau und vor Gericht stellt sich heraus, das waren nur Brennesseln im Garten. Aber der Verwaltungsaufwand ist erst mal fällig... Du hast immer noch nicht richtig begriffen, was die GEMA-Vermutung tatsächlich beinhaltet.


- Carsten Korrekt.

Bitte denk nochmal darüber nach. Das ist doch gerade der Unterschied der beiden Fälle.

Die Cops müssen dir beweisen, dass du Marihuana angebaut hast. Dazu bedraf es eines Anfangsverdachtes. Und selbst wenn sie einfach so bei dir reinschneien und etwas sehen, dass sie für Gras halten, müssen sie dir nachweisen, dass du das Gras angebaut hast, dass das Gras auch wirklich unter das BtMG fällt (also dass wirklich THC darin enthalten ist), dass du um das Verbot wusstest und dass du es zum Verkauf gezüchtet hast.

Bei der Gema ist das umgedreht. Du machst Musik öffentlich zugänglich und musst beweisen, dass sie nicht GEMA-pflichtig ist.

Auf dein Grasbeispiel übertragen würde das bedeuten, dass, wenn du einen Garten hast , du beweisen musst, dass du darin kein Gras anbaust.Dein Beispiel ist einfach drei juristische Schritte weiter und hat mit der Vermutung nix zu tun. @ Carsten: Kannst du dem Beispiel so auch zustimmen?

Bitte lies dir deshalb die Posts von Carsten und mir nochmal durch.

Und der Verwaltungsschaden den ich oben meinte setzt sich wie folgt zusammen. Du machst Musik öffentlich zugänglich. Statt wie vorgeschrieben dies bei der Gema anzumelden tust du es nicht. Also müssen sie jemanden vorbeischicken (Außendienstmitarbeitersatz liegt wie hoch?), der den Sachverhalt in Augenschein nimmt. Diesen Schaden versuchen sie pauschal mit dem 100%-Aufschlag abzudecken. Warum du glaubst dass es aus irgendeinem anderen Topf intern gezahlt wird ist mir ein Rätsel. :)

So langsam ist zu dem Thema aber nun wirklich alles gesagt.

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Antwort von blowup:

Bitte lies dir deshalb die Posts von Carsten und mir nochmal durch.

Und der Verwaltungsschaden den ich oben meinte setzt sich wie folgt zusammen. Du machst Musik öffentlich zugänglich. Statt wie vorgeschrieben dies bei der Gema anzumelden tust du es nicht. Also müssen sie jemanden vorbeischicken (Außendienstmitarbeitersatz liegt wie hoch?), der den Sachverhalt in Augenschein nimmt. Diesen Schaden versuchen sie pauschal mit dem 100%-Aufschlag abzudecken. Warum du glaubst dass es aus irgendeinem anderen Topf intern gezahlt wird ist mir ein Rätsel. :)

So langsam ist zu dem Thema aber nun wirklich alles gesagt. Offensichtlich nicht. Ihr geht überhaupt nicht darauf ein, was ich hier schreibe. Eure Posts sind mit teilweise komplett rätselhaft!

Das "Marihuana-Beispiel":
Damit wollte ich nur verdeutlichen, dass es absurd ist, jemand zu beschuldigen und wenn sich dann die Unschuld heraus stelllt, für den Aufwand Gebühren zu verlangen. Über die Gema-Vermutung sollte in dem Fall NICHTS ausgesagt werden. Darum ging es nicht. In dem Beispiel und für den Zweck ist es auch vollkommen egal, WER den Gegenbeweis erbingt. (Im Beispiel die Gerichte, bei der Gema-Vermutung - Beweisumkehr - der Beschuldigte.

Ich habe mir Eure Posts durchgelesen, um mir klar zu machen, was ihr eigentlich sagen wollt.

Dein obiges Zitat:
Auch da ist mir unklar, was das soll. Im Grunde präsentierst Du mir exakt MEINE Aussage wieder. Nämlich, dass die die Nachforschungen pauschal aus dem 100%-Aufschlag bezahlen, wenn sie einen dingfest machen. Und wenn bei den Nachforschungen rauskommt, dass jemand keine urheberrchtlich geschützte Musik wiedergegeben hat, dann gehen die halt leer aus und das wird dann auch aus dem 100% Aufschlag bezahlt. Von "anderen Töpfen" war überhaupt nicht die Rede.

Vor allem schwadronierst hier immer noch rum, von wegen Anmeldung und "öffentlich" zugänglich machen. Liest Du nicht, was ich schreibe? Wo ist das vorgechrieben? BITTE: zeig es mir, Im Gesetz steht nur was von Veranstaltungen!!! Ich habe die Stelle angegeben. ZEIG es mir bitte.

Die Gema ist privatwirtschaftlich und kann meiner Ansicht erst mal gar nichts "vorschreiben" (außer man ist Vertragspartner der Gema). Die können sich auf Gesetze berufen und z.B. Schadenersatz verlangen. Das ist ja auch so. Die 100% sind nicht als Strafe ode Buße deklariert, sondern als Schadenersatz. (privatwirtschaftlich / zivilrechtlich). Und weil das so ist, ist vollkommen egal, was die Gema sagt, schreibt oder gerne hätte. Es muss eine gesetzliche Grundlage geben. Wo ist die?

Ich denke eher, Du solltest dir mal durchlesen, was ich geschrieben habe. Ich habe kein entsprechendes Gesetz gefunden. Und das finde ich erstmal beruhigend. Denn das mit der Anmelde-Pflicht, wäre absurd.

Dass der Gesetzgeber im Hinblick auf Veranstaltungen, die nach ein paar Stunden spurlos verschwunden sind, der Gema mit einer Anmeldepflicht entgegen kommt, ist logisch. Aber offenbar mutet er der Gema durchaus zu in allen anderen Fällen selbst nachzuforschen.

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Antwort von motor-tv:

Ich glaube das Problem liegt, dass du - egal ob GEMA oder nicht - die Musik die im Studio abgespielt wird, NICHT angemeldet hast. Hättest du angemeldet, könnte die GEMA am Papier prüfen ob Abgaben fällig sind oder nicht. Oder aber auch Vor Ort kontrollieren. Es wäre eben bei Anmeldung VORHER kein Problem mit ihr entstanden. Nachdem du nicht angemeldet hast, hat die GEMA einfach eine Überprüfung durchgeführt, sodass nun diese Beweisumkehr in Kraft tritt. Und auch die Kosten.

Es ist eben so, und wenn das von dir zitierte Gesetz was anderes aussagen sollte, dann muss man dagegen Klagen. Nur gegen die Gema ... viel Glück! Ich muss - trotzdem ich GEMA freie Musik verwende, auch anmelden, bzw besser gesagt Bescheid geben. Kommt was ins Presswerk, sowieso. Ansonst pressen die das erst gar nicht.

Ich muss auch jedes Jahr mein Auto zur Pickerlüberprüfung, in D zum TÜV, da kann ich bei einer Kontrolle auch nicht sagen, ich war nicht beim TÜV, aber das Auto ist eh in Ordnung. Ich werde trotzdem Strafe zahlen, weil ich eben keine Freigabe in dem Sinn vom TÜV erhalten habe, auch wenn es rechtens wäre.

Ich denke, Kameramensch und die anderen haben das ausführlich erklärt, der TO beharrt auf den Gesetzestext (den ich mir aber nicht zu Gemüte geführt habe ...), und sollte der wirklich nicht exakt das fordern was die GEMA nun vom TO verlangt, dann kann man nur dagegen klagen. Wer auch immer ... mir wärs zu mühsam. Das eine Blatt Voranmeldung schaff ich auch noch, auch wenn es sinnlos erscheint, da keine Gebühren anfallen.

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Antwort von stefangs:

ach du meine guete. wie immer, wenn es um gema geht, wird allerhand spekuliert und am liebsten weitergegeben, was man irgendwo gelesen oder gehoert hat. vor allem stammtischparolen.
Meiner Meinung nach ist die Gema eh eine Mafia! deine meinung - ok. und dein recht, das zu sagen, ist im grundgesetz ebenso verankert wie das urheberrecht, welches von der gema wahgenommen wird.
Habe mich erstmalig intensiv mit der GEMA beschäftigt und da tun sich ja Abgründe auf (Gebühren für das Singen von Kinderliedern im Kindergarten) tut mir leid, aber dieses statement zeigt, dass du dich ueberhaupt nicht intensiv mit der gema beschaeftigt hast. das ist nur nachplappern von facebookblabla, quelle unbekannt und auf jeden fall fehlimformiert. die gema kuemmert sich keinen cent darum, wer was im kiga singt oder nicht. ich erzaehle gerne mehr darueber, gehoert aber nicht hierher. bitte nicht immer diesen bloedsinn wiederholen.
Das halte ich allerdings für ein Grücht. Die Aufnahmen von ansonsten rechtefreien Stücken sind (können) auch geschützt (sein). und wie sie das sind! aufnahmen sind immer geschuetzt, allerdings hat das bei folklore nichts mit der gema zu tun. wenn ich eine neue version von beethoven stuecken aufnehme, enthaelt meine cd zwar kein urheberrechtlich geschuetztes material, aber deswegen ist sie noch lange kein allgemeingut. ihr muesst zwischen urheberrechten und leistungsschutzrechten unterscheiden.
Der Typ hat selbsgebrannte CD's gesehen und USB-Sticks. Beide Datenträger sind grundsätzlich dazu geeignet Musik zu beinhalten, die auch abgespielt werden kann. Das ist die Vermutung die die Gema hat. gema vermutung hat was mit repertoire zu tun und nicht mit datentraegern. wenn irgendwo ein konzert gegeben wird, greift z.b. die gema vermutung dahingehend, dass davon auszugehen ist, dass - wenn auch nur teilweise - gema repertoire gespielt wird. wenn dem nicht so ist, ist das nachzuweisen.
Aber allein die thailändische GEMA durch Mails auf dich aufmerksam zu machen dürfte schon fatal sein. Die Chance das die Urheber des Werkes bei der thailändischen GEMA sind ist doch viel höher, als dass sie bei der deutschen sind. Vielleicht bezahlst du jetzt zweimal. das ist quatsch - lizenzgebuehren werden einmal gezahlt und zwar an die gesellschaft, die die rechte der kuenstler vertritt. in deutschland ist das die gema. wenn die sehen, da wurde musik von xyz aus thailand gespielt, schicken sie den relevanten teil der lizenzen an die schwestergesellschaft in thailand (MCT), die das geld dann wiederum an den kuenstler ausschuettet.
Ein Prozess wird sich nicht vermeiden lassen, wenn du dein Recht bekommen willst. Die GEMA kann doch machen. Sie ist doch reich genug. Das Recht gehört immer dem, der es sich leisten kann... Leider. Du und viele andere scheuen Prozesse, im übrigen aus nachvollziehbaren Gründen. Damit gewinnt die GEMA und finanziert damit die Ausfälle aus anderen Prozessen. naja, ein bisschen wuetend klingt das ja schon. so geil ist die gema auch nicht auf prozesse. aber sie hat keine probleme damit, sich darauf einzulassen gegenueber leuten, die nichts zahlen wollen.

@blowup: schau auf deiner cd nach, von wem die musik ist, kontaktiere den urheber und lasse dir bestaetigen, dass er oder sie keiner verwertungsgesellschaft angehoert. wenn du natuerlich nur selbstgebranntes zeug hast, hast du schlechte karten. denn gema oder nicht, es handelt sich dann wohl um eine illegale kopie. das als beweismaterial heranzuziehen, wuerde ich mich jedenfalls nicht trauen.
Der ist nicht mit einem Wort auf die Einwände eigegangen, sondern fokussiert jetzt einfach, dass "entgegen meinen Angaben USB-Sticks und selbst gebrannte CDs" gesehen habe. Ich vermute, das er auf Provision arbeitet. Hier kannst du nur noch bluffen und über einen Anwalt einen Brief aufsetzen lassen - mit dem Hinweis das man einer Klage gelassen entgegen sieht..... ansonsten wird er dich nicht zufrieden lassen. nein, die gema ist eine non-profit organisation. ueberrascht? vermutlich. also nix provision. die druecken nur die regeln durch. wenn es keine polizeikontrollen und blitzampeln geben wuerde, saehe der verkehr auch anders aus.
Grundsätzlich lässt die GEMA nur locker, wenn zur verwendeten Musik Titel, Komponist, Arrangeur etc. bekannt sind und von den Herrschaften auch eine Bestätigung vorliegt, dass sie mit der GEMA nichts am Hut haben. Man trägt das in eine GEMA-Meldeliste ein und gut ist.

Kann man das nicht, greift auf jeden Fall die Vermutungsklausel, selbst wenn die CD aus Nordkorea kommt, und das ist - leider, leider - schon oft höchstrichterlich bestätigt worden. so sieht's aus. und das ist - steinigt mich - gut so.
Wie manch andere Absurdität (z.B: das Verbot von innerdeutschen Linienbusverbindungen) entspringt die GEMA, ursprünglich STAGMA, dem Dritten Reich. Geschichtlich interessant und auch die Erklärung dafür, wieso das alles so gestrig und verkrustet ist. aua. die gema wurde lange vor dem dritten reich gegruendet, massgeblich von richard strauss ueberigens. das war mal so'n komponist. aber das argument mit dem dritten reich ist immer gut, um jemandem ans bein zu pinkeln.
Interessant wird es aber dann, wenn die Gema die Rechte nicht hat. Denn in diesem Fall behält man die Rechnung bei aufgrund fehlender Anmeldung!

Warum soll ich die Wiedergabe von Werken – mit denen die Gema nichts zu tun hat – bei der anmelden müssen. Ist ja kein Großkonzert. Klar, wenn ich das nicht tue und da sind dann doch geschützte Werke dabei, gibt’s Geldbuße/Strafe. Aber ein Zwang? Im Gesetz ist nur die Rede von "urheberechtlich geschützten Werken". du musst auf jeden fall vorher anmelden. stell dir doch einfach mal vor, was ansosnten passiert. man koennte nicht zwischen solchen konzerten, die nur gemafreies material beinhalten, und solchen, die heimlich stattfinden unterscheiden. das wurde einen enormen mehraufwand auch fuer die gema bedeuten. was heisst das? genau: hoehere gebuehren fuer alle.

so jetzt lese ich erstmal weiter, sonst wird der post zu lang!

stefan

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Antwort von Kameramensch:

Also nichts für ungut aber lies dir meine Argumentation bitte nochmal durch.

Natürlich hat die GEMA nur Rechte am Repertoire. Habe ich irgendwo etwas anderes geschrieben? Die gebrannten CD's sind ein Anhaltspunkt, dass nicht nur die eine CD-Sammlung gespielt wurde, die GEMA frei ist. Jetzt liegt es am Studio, das Gegenteil zu beweisein. Fakt ist doch, dass sich der Sachbearbeiter der GEMA laut blowup darauf beruft. (Ob das Rechtmäßig ist, ist doch eine ganz andere Frage.) Hier dann etwas davon zu sinieren, dass dem nicht so ist, ist wirklich eine sehr "ausgefeilte" Argumentation, getreu dem Motto es kann nicht sein, was nicht sein darf.



Genauso die Anmerkung, dass man nur einmal zahlt. Rechtstheoretisch ist das richtig. Nun ist theorie und Praxis aber selten auf einer Linie. Fakt ist doch, dass blowup einen Prozess vermeiden will. Das heißt die GEMA setzt sich im Zweifelsfall durch und die Thailändische Rechteverwertung fordert ihr übriges. Folglich besteht die Gefahr, und etwas anderes habe ich nicht behauptet, dass zweimal gezahlt wird.

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Antwort von stefangs:

aber wo ist denn das problem, wenn ich die sachlage erlaeutere? es besteht nicht die gefahr, fuer die gleiche leistung zweimal zu zahlen, also einmal an die gema und einmal an die auslaendische gesellschaft. das wollte ich gerne klarstellen, denn es ist panikmache. die auslaendische gesellschaft hat ueberhaupt keine mittel, in deutschland gelder von einzelnen nutzern einzutreiben, ausser eben ueber die gema. dort wird - einmal - gezahlt.

stefan

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Antwort von blowup:

tut mir leid, aber dieses statement zeigt, dass du dich ueberhaupt nicht intensiv mit der gema beschaeftigt hast. das ist nur nachplappern von facebookblabla, quelle unbekannt und auf jeden fall fehlimformiert. die gema kuemmert sich keinen cent darum, wer was im kiga singt oder nicht. ich erzaehle gerne mehr darueber, gehoert aber nicht hierher. bitte nicht immer diesen bloedsinn wiederholen.
stefan Was heißt denn hier Blödsnn? Hast du kein google? Gibt doch einfach geam + Kindergarten ein. So ein Schmarrn. Z.B. hier: http://www.stern.de/panorama/fuers-sing ... 38029.html

Habe heute noch ein Interview mit einem Gema-Verantwortlichen zu dem Thema gelesen. Zitat: "Kindergärten verlangen ja auch nicht, dass Handwerker umsonst arbeiten".

Also wer hier Blödsinn verbreitet....?

Tatsache ist allerdings, dass man der Gema daraus keinen Vorwurf machen kann, denn die sind treuhänderisch tätig, haben keinen Ermessenssielraum und MÜSSEN diesen Dingen nachgehen. Gilt übrigens auch für Martinszüge. Aber vielleicht funzt google ja wieder bei Dir.

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Antwort von blowup:

Genauso die Anmerkung, dass man nur einmal zahlt. Rechtstheoretisch ist das richtig. Nun ist theorie und Praxis aber selten auf einer Linie. Fakt ist doch, dass blowup einen Prozess vermeiden will. Das heißt die GEMA setzt sich im Zweifelsfall durch und die Thailändische Rechteverwertung fordert ihr übriges. Folglich besteht die Gefahr, und etwas anderes habe ich nicht behauptet, dass zweimal gezahlt wird. Leute..., das Urheberechtswahrnehmungsgesetz ist wirklich nicht lang. Lest das doch einfach mal. Ich will das jetzt nicht alles wiedergeben. Nur soviel: jedes Gesetz hat einen Geltungsbereich. Dann ist es die Frage internationaler Abkommen. Und schließlich: im Gesetz ist eindeutig geregelt, wer und wie Verwertungsrechte geltend machen kann. Dazu muss man grundsätzlich eine Genehmigung beantragen (auch wenn man das nur sporadisch macht). Es kann nicht einfach eine ausländische Gesellschaft hier Verwertungsrechte geltend machen. In Thailand scheint es auch nur die MTC zu geben und die hat ja das Abkommen mit der Gema. Einfach mal die Gesetzestexte lesen.

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Antwort von blowup:

du musst auf jeden fall vorher anmelden. stell dir doch einfach mal vor, was ansosnten passiert. man koennte nicht zwischen solchen konzerten, die nur gemafreies material beinhalten, und solchen, die heimlich stattfinden unterscheiden. das wurde einen enormen mehraufwand auch fuer die gema bedeuten. was heisst das? genau: hoehere gebuehren fuer alle.
stefan Zeig mir die Regelung. Du liest wohl überhaupt nicht. worauf du postest? Wo steht "ich muss". Im Gesetz nicht. Und eine "non-profit-organisation" kann keine Verordnungen erlassen. Dass ich keine Konzerte veranstalte, hast du auch nicht gelesen, oder? Das ist nämlich explizit geregelt, auch die "Sendung", das Nutzen für Tonträger etc. Aber nirgends steht "jeder, der Musik öffentlich zugänglich macht"...

Deine Thesen sind teilweise an Abstrusität nicht zu überbieten. Beispiel "non-profit-organisation, also vermutlich nix Provision..". weisst du überhaupt, was eine Non-Profitorganistion ist? Die kann jede Menge Geld für Provisionen zahlen, Hauptsache sie macht am Ende keinen Profit. Ist im Fundraising auch recht weit verbreitet - und das sind fast alles non-Profit-Organisationen. Und mit Sicherheit zahlt die Gema Provisionen. Oder wie erklärst du mir, dass auf der Gema Visitenkarte unter dem Namen meines Beraters steht "XYZ Unternehmergesellchaft mit beschränkte Haftung". ????

Ich habe wirklich das Gefühl, die Diskussionskultur ist hier komplett im Eimer und manche fühlen sich scheinbar berufen, nur einen Satz aus dem Zusammenhang heraus zu lesen und dann gleich darauf mit ganzen, nicht zutreffenden Thesenpapieren zu antworten, voll am Thema vorbei.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/sasc ... 34306.html

Ich verabschiede mich jetzt hier.

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Antwort von stefangs:


Was heißt denn hier Blödsnn? Hast du kein google? Gibt doch einfach geam + Kindergarten ein. So ein Schmarrn. Z.B. hier: http://www.stern.de/panorama/fuers-sing ... 38029.html

Habe heute noch ein Interview mit einem Gema-Verantwortlichen zu dem Thema gelesen. Zitat: "Kindergärten verlangen ja auch nicht, dass Handwerker umsonst arbeiten".

Also wer hier Blödsinn verbreitet....?

Tatsache ist allerdings, dass man der Gema daraus keinen Vorwurf machen kann, denn die sind treuhänderisch tätig, haben keinen Ermessenssielraum und MÜSSEN diesen Dingen nachgehen. Gilt übrigens auch für Martinszüge. Aber vielleicht funzt google ja wieder bei Dir. doch ich habe google und ich bleibe dabei: es ist bloedsinn, auch wenn du anderer ansicht bist. lies den artikel doch mal selber. da steht gleich vorneweg 'einem zeitungsbericht zufolge...' also wurde gleich schonmal die verantwortlichkeit fuer die recherche aus dem fenster geworfen. ansonsten haette man das reizthema gema nicht so schoen wirksam darstellen koennen. aber wir lesen weiter und finden sogar noch in diesem artikel, worum es eigentlich geht, naemlich um das kopieren von liedtexten. und die gebuehren dafuer haben rein gar nichts mit der gema an sich zu tun, sondern werden lediglich von gema im auftrag der vg wort, einer anderen verwertungsgesellschaft treuhaenderisch eingetrieben. in zeiten des gema bashings so ungefaehr der supergau, sich so was ans bein zu binden, aber ich habe ja auch nie behauptet, dass ich die aussendarstellung der gema gut finde.

wie auch immer - die kirche im dorf lassen und nicht weiter den bloedsinn verbreiten, dass fuer's singen im kiga von der gema abkassiert wird. nur weil's in der bild zeitung stand, ist es noch lange nicht wahr! wenn's um eine oeffentliche auffuehrung geht, schaut's schon anders aus, aber wenn man feine unterschiede macht, kann man natuerlich nicht so schoen bashen.

stefan

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Antwort von blowup:


Was heißt denn hier Blödsnn? Hast du kein google? Gibt doch einfach geam + Kindergarten ein. So ein Schmarrn. Z.B. hier: http://www.stern.de/panorama/fuers-sing ... 38029.html

stefan http://www.sueddeutsche.de/kultur/gema- ... -1.1022472

Das Interview ist wahrscheinlich auch gefaked?

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Antwort von stefangs:

http://www.sueddeutsche.de/kultur/gema- ... -1.1022472

Das Interview ist wahrscheinlich auch gefaked? also du machst deinem login namen wirklich alle ehre :-)

nein das interview ist sicher nicht gefaked. ich vermisse darin nur das, was du behauptest, naemlich, dass die gema fuer's liedersingen geld kassieren will.

stefan

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Antwort von mannamanna:

http://www.sueddeutsche.de/kultur/gema- ... -1.1022472
Christian Krauß, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition:
"Aber es gibt viele wirklich neue Kinderlieder und gerade von "Laterne, Laterne" auch neue Textbearbeitungen. Dabei handelt es sich um geistiges Eigentum, und das müssen wir schützen....Es sollen ja auch nicht die Kinder zahlen, sondern die Kitas. Und das tun sie übrigens auch: 4000 haben bereits Verträge mit uns geschlossen."

Die VG Musikedition ist eine Verwertungsgesellschaft (wie die VG Wort oder GEMA) und will Gebühren für das Kopieren von Liedtexten in Kindergärten - könnte man auch umgehen, wenn man die Liedtexte nicht kopiert, sondern per Beamer für alle sichtbar an die Wand wirft - oder ist das dann schon ne öffentliche Aufführung (von Text? ;-)?

mannama

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Antwort von Jott:

"aua. die gema wurde lange vor dem dritten reich gegruendet, massgeblich von richard strauss ueberigens. das war mal so'n komponist. aber das argument mit dem dritten reich ist immer gut, um jemandem ans bein zu pinkeln."

Stefangs, ich habe nicht gepinkelt. Die Idee ist älter, aber das Gründungsjahr der GEMA, die heutige Form mit staatlich geschützter Monopolstellung, ist 1933. Damals war Gleichschaltung hip und politisch gewollt, so kommt das. Eine Wertung soll das nicht sein, ich habe das nur erklärend erwähnt, weil sonst ein stinknormaler privater Verein mit Satzung - Kleintierzüchter in groß, wenn man so will - kaum jemals diese Macht hätte erlangen können. Tut nichts zur Sache, ist aber interessant.

Ein vergleichbares Vereinskonstrukt ist der TÜV. Dessen jahrzehntelang staatlich gehätschelte Monopolstellung wurde nach zähem Ringen aber aufgebrochen. Es entstand Wettbewerb, z.B. zwischen TÜV und Dekra. Das hat viel verändert, und nicht zum Schlechten. Ich bin sicher: gäbe es Wettbewerb, würde die GEMA ihren perversen Tarifdschungel schnell lichten und so was wie Kundenorientierung entwickeln. Die fiese Vermutungsregelung wäre dann logischerweise nicht mehr haltbar. Vielleicht erleben wir's ja noch.

Dass Musiker grundsätzlich Geld dafür bekommen sollen, wenn ihre Arbeit verwertet wird (sei es in Filmen oder zur Beschallung von Gaststätten etc.), steht für mich selbstverständlich außer Frage.

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Antwort von carstenkurz:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 80419.html


- Carsten

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Antwort von stefangs:

das ist eigentlich eine logische folge der ereignisse der letzten jahre. die gema geniesst ja nur ein de facto monopol. es steht jedem frei, eine eigene verwertungsgesellschaft zu gruenden.

ich glaube allerdings nicht, dass lizensierung dadurch einfacher wird. ein kritikpunkt gegenueber der gema ist doch der tarifdschungel. der wird jetzt potenziert, weil, soweit ich das verstanden habe, jeder urheber nicht nur eigene lizenzmodelle entwickeln kann, sondern innerhalb seines werkekatalogs auch noch jedes stueck unterschiedlich bewerten kann.

aber interessant wird es allemal!

stefan

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Antwort von Alf_300:

Am Problem ansich änders das nichts außer daß dann die GEMA- Vermutung und die Vermutung all der Anderen in Deutschland tätigen Verwertungsgesellschaften greifen,

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Antwort von stefangs:

Am Problem ansich änders das nichts außer daß dann die GEMA- Vermutung und die Vermutung all der Anderen in Deutschland tätigen Verwertungsgesellschaften greifen, super! eine all-die-anderen-vermutung! der post des tages :-)

stefan

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Antwort von carstenkurz:

Der Unterschied ist, dass mehrere Gesellschaften Konkurrenz bedeuten und zu mehr Transparenz und Kundenservice für Urheber und Lizenznehmer zwingen.

Die GEMA wird das aber nicht kampflos passieren lassen. Aber auch das muss nicht zu unserem Schaden sein.


- Carsten

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Antwort von stefangs:

wir brauchen keine neuen gesellschaften fuer mehr konkurrenz. bruessel erledigt das gerade fuer uns, so wie's aussieht. das koennte dann zu einer art aldisierung der lizenzen fuehren. bananenrepubliken ploetzlich als begehrtes lizenzterritorium... oder so aehnlich. stoehn!

stefan

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Antwort von thos-berlin:

Wenn da noch mehr Instutionen mitmischen, wird das Ganze doch noch unübersichtlicher. Wer soll dann die Rechte bei einer Musikveranstaltung noch korrekt abrechnen können und mit wie vielen Verwertern soll man dann pauschale Arrangements verabreden (z.B: als Wirt).

(Muß man als Radio abspielender Wirt eigentlich GEMA bezahlen ? Warum, das hat der Rundfunksender doch eigentlich auch schon gemacht. "Mehrfachbesteuerung" ? - Hat so den Charme von "Ich schaue mir ein Fußballspiel im Fernsehen an und muß zusätzlich noch Eintritt zahlen")

Aus meiner Sicht ginge es um etwas anderes, mämlich die Ent-Kriminalisierung von Amateurfilmern und Non-Profit-Institutionen, die ihre Filme auf YouTube oder sonst irgenwie ohne Gewinnabsicht zur Schau stellen.

Es sollten Abkommen zwischen Verwertern und Hostern forciert werden, da diese mit dem Hosten eine Gewinnabsicht verfolgen, durch Werbung auch Einnahmen haben und es daher nur legitim ist, Rechteinhaber (ggf. über die Verwertungsgesellschaft) an diesen Einnahmen zu beteiligen.

Und es sollten dann auf eigenen Seiten verlinke Videos einbezogen sein, da es nicht sein kann, daß die Nutzung auf einem Videoportal frei ist, aber die verlinkte, an gleicher Stelle lagernde, identische nicht.

Aber wann ist etwas "privat" oder "Non-Profit" ?

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Antwort von stefangs:

Aber wann ist etwas "privat" oder "Non-Profit" ? das ist ja einer der springenden punkte, an denen sich die diskussionen entfachen. klar ist vieles auf, sagen wir youtube, nicht kommerziell. trotzdem ist es auch nicht schoen, wenn jeder einfach was verwenden kann, nur weil ihm die musik (oder das bild) gefaellt. ich habe gerade, nur mal als beispiel, musikstuecke von mir auf youtube gefunden, die wohl ein 'fan' mit irgendwelchen standbildern unterlegt hat, die ganz offensichtlich auch aus irgendwelchen bilder-datenbanken runtergeladen wurden. der typ verdient damit sicher kein geld oder nichts, was der rede wert waere, aber hey, es ist immer noch meine musik und ich moechte wenigstens um erlaubnis gefragt werden. ausserdem waere ein hinweis darauf, wo man die musik legal erwerben kann, auch nicht fehl am platz gewesen.

wie auch immer, hier hat sich jemand kreativ gefuehlt, es ist kein urlaubsvideo, nichts familiaeres, soll mir einer sagen, dass hier nicht jemand seine zweifelhafte kreativitaet demonstrieren moechte auf anderer leute kosten. solche beispiele gibt's en masse und auch mit teilweise enormen klickzahlen und eingeblendeter werbung. die eigentlichen kreativen schauen dabei in die roehre.

stefan

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Antwort von blowup:

Die Angelegenheit ist erledigt. Finde, ich bin es irgendwie schuldig, das hier mitzuteilen.
In Kürze:
Aus Thailand hat sich trotz ca. 12 Mails an unterschiedliche Stellen (Künstler, Verwertungsgesellschaft, Label, Produzent) niemand gemeldet.
Tatsächlich greift die GEMA-Vermutung. Und natürlich gilt § 10 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, nach dem die GEMA verpflichtet ist, Auskunft zu erteilen, ob sie Verwertungsrechte geltend machen kann. Klappte auch problemlos mit der Auslandsdirektion GEMA.

(Interessant in diesem Zusammenhang ist auch der Leitsatz eines BGH-Urteils: "Eine Verwertungsgesellschaft, die ihr nicht zustehende Nutzungsrechte einräumt oder ihr nicht zustehende Vergütungsansprüche geltend macht und dabei nicht auf bestehende Zweifel an ihrer Rechtsinhaberschaft hinweist, kann als Teilnehmerin einer dadurch veranlaßten Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden".)

Ergebnis: der Künstler / Urheber ist nicht gelistet. Habe mich dann direkt mit der zuständigen Direktion kurzgeschlossen. Dort sagte man mir, dass eine Zahlungsforderung, allein wg Nichtanmeldung (von Wiedergabe nicht gema-pflichtiger Musik) nicht vorgesehen sei. Hier hat also der "Kundenberater" stark übertrieben. Das wäre ja auch in jeder Hinsicht absurd.

Letztlich: auch wenn es oft den Anschein hat, dass man jede öffentliche Wiedergabe erst mal anmelden müsse, bleibe ich bei meiner Überzeugung, dass der zugrunde liegende Gesetzestext das nicht hergibt.

(1) Veranstalter von öffentlichen Wiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke haben vor der Veranstaltung die Einwilligung der Verwertungsgesellschaft einzuholen, welche die Nutzungsrechte an diesen Werken wahrnimmt.
(2) Nach der Veranstaltung hat der Veranstalter der Verwertungsgesellschaft eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung benutzten Werke zu übersenden. Dies gilt nicht für die Wiedergabe eines Werkes mittels Tonträger, für Wiedergaben von Funksendungen eines Werkes und für Veranstaltungen, auf denen in der Regel nicht geschützte oder nur unwesentlich bearbeitete Werke der Musik aufgeführt werden.

Meiner Ansicht nach kann bspw. ein Zahnarzt, der etwas Hintergrundmusik dudelt, nicht darunter fallen, - im Sinne einer Anmeldepflicht, egal, ob die Musik gemapflichtig ist oder nicht. (Der Gesetzheber hätte doch ohne Probleme formulieren können: "Wer öffentlich urheberrechtlich geschützte Werke wiedergibt, hat vor der Wiedergabe…).

Tatsächlich ist diese Unterscheidung aber anscheinend in der Praxis nicht besonders relevant. (Es sei denn, jemandem wie mir, der nicht-gemapflichtige Musik wiedergibt, wird angedroht, dass allein wegen der nicht erfolgten Anmeldung eine "Sanktion" droht.) Im Falle einer (nicht angemeldeten) Wiedergabe gemapflichtiger Musik ist dann die 100% Aufschlag Regelung fällig. Es gibt also eine "Sanktion" wegen der nicht erlaubten Wiedergabe und nicht wegen der nicht erfolgten Anmeldung.

Apropos Zahnarzt: Hier ist vor kurzem ein Urteil des EuGh (italienischer Zahnarzt) ergangen, nach dem Verwertungsgesellschaften auf das Praxisgedudel keine Gebühren erheben dürfen. Das muss nun voraussichtlich in nationales Recht umgewandelt werden. Interessant ist die Begründung des EuGh, die sicherlich Einfluss auf andere Umstände haben wird. Denn dort wird – salopp gesagt – nicht nur darauf abgehoben, dass die Musik eine Art unwesentliches Beiwerk ist und die Patienten quasi gegen ihren Willen beschallt werden, sondern auch darauf, dass die paar Patienten, von denen ja jeder nur eine kleinen Ausschnitt der "Wiedergabe" mitbekommt, nicht ohne weiteres als "Öffentlichkeit" zu bezeichnen sind. Ich halte die Entscheidung für wesentlich praxistauglicher, als das was wir bisher erleben.

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Antwort von stefangs:

Die Angelegenheit ist erledigt. Finde, ich bin es irgendwie schuldig, das hier mitzuteilen. klingt doch gut! freut mich, dass nun endlich alle klarheiten beseitigt sind.

zum thema arztpraxen. das ist m.e. schon hierzulande neu geregelt worden. die argumentation ging nicht in richtung 'zwangsbeglueckung', sondern dahingehend, dass die musik ja nicht kommerziell verwendet wird in dem sinne, dass sie den umsatz des arztes steigert, da ja niemand freiwilig dorthin gehen wuerde, bloss weil da musik spielt. finde ich eine vernuenftige regelung.

stefan

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Antwort von ruessel:

Ja, danke für die Rückmeldung. aber evtl. ist ab 2013 wieder alles anders, im Moment versucht die GEMA mehr Geld einzunehmen, bis zu 1500% mehr.

Hier der neue GEMA Tarifrechner für Discos und Straßenfeste: http://bdt.dehoga-bundesverband.de/
Eine große Tanzschule veranstaltet traditionsgemäß einmal im Jahr eine große GALA Nacht mit verschiedenen Paartänzen und Shows. Diese findet in einem großen Haus in mehreren thematischen Sälen statt. Es gibt Flanierkarten und Karten mit Sitzplatz, die teuerste Karte kostet 49.- Euro mit Diner und Sitzplatz. Da auch ein Gala-Diner serviert wird und ein ausgiebiges Showprogramm stattfindet, beginnt die Veranstaltung bereits um 19:30 Uhr und endet um 04:30 Uhr. Der große Hauptsaal hat 1000m², eine zweite Fläche 300m², eine dritte Fläche 230m² sowie das Foyer mit 500m². In der Summe kommen so 2030m² zusammen. Auf allen Flächen wird von DJs Musik aufgespielt. Diese nutzen hierzu Laptops mit MP3s.

Nach Tarif M-U 2012 ergibt sich eine GEMA-Gebühr in Höhe von 2.221,51 Euro

Nach Tarif M-V 2013 ergibt sich eine GEMA-Gebühr in Höhe von 20.580 Euro
Dies entspricht einer Steigerung der GEMA Gebühr von +826,40 %
Quelle: http://kultur-retten.de/index.php/fakten

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Antwort von Jott:

So bleibt der Laden wenigstens im Fokus und macht sich weiter unbeliebt. Sehr hübsch die Unterscheidung zwischen Vinyl, CD, Laptop und mp3 bei der Beschallungsquelle - das zeigt wunderbar, dass dort Psychopathen am Werk sind. Wie wär's noch mit einem hochkomplizierten Korrekturfaktor abhängig von Anzahl und Durchmesser der verwendeten Lautsprecherkalotten?

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Antwort von stefangs:

Ja, danke für die Rückmeldung. aber evtl. ist ab 2013 wieder alles anders, im Moment versucht die GEMA mehr Geld einzunehmen, bis zu 1500% mehr.

Hier der neue GEMA Tarifrechner für Discos und Straßenfeste: http://bdt.dehoga-bundesverband.de/ stimmt schon, trotzdem fuehle ich mich bemuessigt, auch das etwas zu relativieren. was bei dieser meldung naemlich komplett unter den tisch faellt, ist die tatsache, dass die kleineren betriebe nun deutlich entlastet werden, aber wer erzaehlt das schon so gerne rum.

unterm strich ist die rechnung m.e. so: wenn am abend 100 leute zwei bis dreimal die woche 10 euro eintritt zahlen, sind die gemakosten gedeckt. wenn ich mir vorstelle, wie diese laeden brummen, und was da noch an getraenken, parkplatzgebuehren, etc. zusammenkommt, haelt sich mein mitleid in grenzen. und diese laeden existieren ja nun massgeblich, weil (gema-)musik gespielt wird. eine disko, in der keine musik gespielt wuerde, haette auch keine gema gebuehren. welches geschaeftsmodell ist fuer den betreiber denn attraktiver?

das hauptproblem der gema ist in meinen augen die komplette unfaehigkeit in sachen PR. ich sag euch was - in kanada macht die socan (die schwesterngesellschaft der gema) vor, wie es richtig geht. die haben ein derart gutes image, dass restaurantbesitzer allerorten die aufkleber mit dem logo an ihre tueren pappen und stolz verkuenden, dass sie kanadische musikkultur unterstuetzen. und die socan vergibt fleissig preise fuer diejenigen, die das am besten machen. was wuerde hier wohl passieren, wenn ein restaurant- oder diskobesitzer das gema logo an die tuer klebt? die leute wuerden wahrscheinlich den laden meiden, weil sie befuerchten, mit der rechnung noch eine gema-pauschale zahlen zu muessen. nun hat die gema seit diesem monat die PR-stelle neu besetzt. ich bin mal gespannt, denke aber, dass der zug abgefahren ist. vielleicht die uebernaechste generation, wenn die gema bis dahin ueberlebt??

stefan

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Antwort von Alf_300:

http://computer.t-online.de/gema-macht- ... 0910/index

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Antwort von blowup:

nun hat die gema seit diesem monat die PR-stelle neu besetzt. ich bin mal gespannt, denke aber, dass der zug abgefahren ist. vielleicht die uebernaechste generation, wenn die gema bis dahin ueberlebt??
stefan Jetzt sag aber nicht, der neue PR-Beauftragte ist der, der mit unglaublicher Kaltschnäuzigkeit als echter PR-Dilettant die Erhöhung ungefähr so kommentiert hat: "Wenn Diskotheken jetzt 500 % mehr zahlen müssen, so heißt das doch nur, dass die vorher 500 % zu wenig gezahlt haben". (man muss ja quasi froh sein, dass man nicht noch rückwirkend zur Kasse gebeten wird...). Unabhängig von der Erhöhung, aber so ein Mensch muss doch Berufsverbot erhalten. Eine Frechheit! Geschäftsschädigend!

Meiner Ansicht nach ist die ganze Gema-Politik ein einziges Desaster und einfach von Gier und Kontrollwut geprägt. Dabei bemühe ich mich wirklich, die Dinge differenziert zu sehen. Diese Monstererhöhung stößt mir gar nicht mal per se auf. Denn welchen Anteil hat die Musik am Geschäftserfolg von Diskotheken? Einen ziemlich großen, würde ich sagen (30 bis 50 % ?). Für Miete wird ja auch viel Geld ausgegeben. Könnte mir schon vorstellen, dass die neue Lizensierung das angemessener berücksichtigt.

Nur: wenn man die Bedeutung für den kommerziellen Erfolg berücksichtigt, dann muss man im Gegenzug auch so fair sein, auf Lizenzen zu verzichten, wenn der Anteil der Musik allenfalls im Promillebereich liegt (Arztpraxen, kleine Einzelhandelsgeschäfte, überhaupt Hintergrundmusik).

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Antwort von Bischofsheimer:

Heute Meldung : Gema verlangt Zwangsabgabe (ziemlich hoch ) für Speicher Medien
Da kann man nur noch Okjupay oder die Piraten wählen um diese Abzock
mafia evtl zu stoppen.
Ich verwende nur DVD "S für eigene Filme , die ich selbst erstellt habe
Ich brauche nur USB sticks nur für eigene Bilder oder eigenes Material zu speichern
dafür der Scheiss Mafia noch erhöhte Abgaben zu zahlen , bin ich nicht bereit
Habe eben an die Bundesregierung ( Marionetten Regierung ) ein Protest
Brief geschrieben.
Und ich weis auch was ich bei der nächsten Wahl wählen werde .

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Antwort von carstenkurz:


Jetzt sag aber nicht, der neue PR-Beauftragte ist der, der mit unglaublicher Kaltschnäuzigkeit als echter PR-Dilettant die Erhöhung ungefähr so kommentiert hat: "Wenn Diskotheken jetzt 500 % mehr zahlen müssen, so heißt das doch nur, dass die vorher 500 % zu wenig gezahlt haben". (man muss ja quasi froh sein, dass man nicht noch rückwirkend zur Kasse gebeten wird...). Unabhängig von der Erhöhung, aber so ein Mensch muss doch Berufsverbot erhalten. Eine Frechheit! Geschäftsschädigend! Wenn solche Typen analog zu den GEZ Schnüfflern mit solchen Sprüchen und Behauptungen vor Ort auftauchen, am besten vor einem Zeugen mal ne Strafanzeige wegen Betrugs und Nötigung in Aussicht stellen, ausserdem sofortiges Hausverbot aussprechen.

- Carsten

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Antwort von Alf_300:

Wie sich die Zeiten Ändern ;-)
Hier im Forum gibts natürlich auch einen thread über Urheberrecht und den Lebensunterhalt der Künstler da klang das noch ganz Anders.
Jetzt kassiert die GEMA richtig ab zum Wohle der Künstler, aber das paßt nun scheinbsr auch nicht.

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Antwort von carstenkurz:

Das Verhalten der GEMA und die berechtigten Ansprüche der Urheber sind nicht zwangsläufig deckungsgleich.

Es gibt auch genug Urheber, die bei der GEMA gelistet sind und am liebsten ne andere Vertretung hätten.

- Carsten

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Antwort von dienstag_01:

der neue PR-Beauftragte...: "Wenn Diskotheken jetzt 500 % mehr zahlen müssen, so heißt das doch nur, dass die vorher 500 % zu wenig gezahlt haben" Sehe ich übrigends genauso!
Viele Grüße
Euer Dieter Bohlen

;-)
;-)
;-)

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Antwort von thos-berlin:

Super, da auch Festplatten mit der Abgabe versehen werden, ist das für uns Filmer richtig teuer. Dank HD brauche wir immer größere Platten und dann kassiert die GEMA kräftig mit, vielleicht noch gemeinsam mit der VG Wort, denn auf den Platten können ja auch Texte enthalten sein.

Aber wenn damit die Einschränkungen in den Videoportalen "quersubventionierterweise" entfallen würden, warum nicht ? .....

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Antwort von stefangs:

da wir mit der USB-stick-geschichte wieder ein neues gema schreckgespenst haben, habe ich mich mal schlau gemacht, was es damit wirklich auf sich hat, weil ich es bislang noch nicht wusste. hier ist der deal von einem kollegen, der mir das netterweise zum kopieren ueberlassen hat:

<quote>
Die Gema hatte bisher eine Abgabe auf USB Sticks von 10 cent. Typischerweise für die Gema hatte man das nicht an Speichervolumen gekoppelt. Insofern ist ja klar, dass Heute, wo die Sticks von 8-128 GB haben eine andere Sitution besteht als zu der Zeit als Sticks noch 64 MB Hatten (bei 128GB sind es knapp 1900 mal mehr Speicherplatz). Daher ist die Anpassung nachvollziehbar und es gibt auch unterschiedliche Preise - man staune: in Abhängigkeit von der Speicherkapazität. Hätte man das von Anfang an in der Art gemacht gäbe es jetzt kein Geschrei und die Gema hätte schon seit einigen Jahren mehr Einnahmen in diesem Sektor gehabt. Fazit: Der Preis ist ok, aber man hätte das früher und besser machen müssen.
</quote>

unterm strich heisst das fuer mich, dass sich alle welt nun bei einem riesigen stick ueber 1,90 aufregt. wenn man natuerlich jeden tag 100 solcher sticks kauft, haut das ganz schoen rein. ansonsten einfach mal 10 zigaretten weniger rauchen, um die kosten wieder im griff zu haben. ist natuerlich nicht so schoen wie bashing, ich weiss schon... ;-)

stefan

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Antwort von Bischofsheimer:

Zitat:
unterm strich heisst das fuer mich, dass sich alle welt nun bei einem riesigen stick ueber 1,90 aufregt. wenn man natuerlich jeden tag 100 solcher sticks kauft, haut das ganz schoen rein. ansonsten einfach mal 10 zigaretten weniger rauchen

Erwiderung:

Da ich noch nie Raucher war ( ist dein Zitat oder Anregung überflüssig )
Was mich aufregt , ist das solche nicht staatliche Firmen den Gesetzgeber so unter Druck setzen können , mit immer dem Argument " die armen Künstler brauchen mehr Geld ". Es ist doch schon ein Armutszeugnis , das heute im Kindergarten für Kinderlieder "Gema" gezahlt werden muss oder soll, nur um dieser Mafia noch mehr in den Rachen zu schmeissen.
Mal gespannt bin ich , wann bei Festen auf der Wiese ein solcher Armleuchter der Gema dabei steht und von den mitsingenden Leuten dann bar die " Gema " Gebühr abkassieren will

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Antwort von Alf_300:

http://www.zdnet.de/news/41526689/gema- ... ohling.htm

Also für Blu Ray seh ich da schwarz

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Antwort von stefangs:

Zitat:
unterm strich heisst das fuer mich, dass sich alle welt nun bei einem riesigen stick ueber 1,90 aufregt. wenn man natuerlich jeden tag 100 solcher sticks kauft, haut das ganz schoen rein. ansonsten einfach mal 10 zigaretten weniger rauchen

Erwiderung:

Da ich noch nie Raucher war ( ist dein Zitat oder Anregung überflüssig )
Was mich aufregt , ist das solche nicht staatliche Firmen den Gesetzgeber so unter Druck setzen können , mit immer dem Argument " die armen Künstler brauchen mehr Geld ". Es ist doch schon ein Armutszeugnis , das heute im Kindergarten für Kinderlieder "Gema" gezahlt werden muss oder soll, nur um dieser Mafia noch mehr in den Rachen zu schmeissen.
Mal gespannt bin ich , wann bei Festen auf der Wiese ein solcher Armleuchter der Gema dabei steht und von den mitsingenden Leuten dann bar die " Gema " Gebühr abkassieren will ok als nichtraucher ist das natuerlich was anderes. die leier mit dem kinderliedersingen moechte ich bitte nicht schon wieder hoeren. wenn du den thread hier nochmal weiter oben liest, wirst du den grund dafuer finden. uebrigens setzt die gema nicht den gesetzgeber unter druck, sondern setzt die festgeschriebenen regeln um, die vom gesetzgeber ausdruecklich so gewollt sind. und dein statement, dass vielleiche bald von singenden leuten geld abkassiert wird, ist genau so unsinn wie meins mit den rauchern.

stefan

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Antwort von Bernd E.:

http://www.zdnet.de/news/41526689/gema- ... ohling.htm Welchen Sinn soll dieser "News"-Link haben? Die Information im Text ist von 2010 und die genannten 3,47 Euro pro BD-Rohling waren der seit 2008 gültige Tarifsatz - um eine geplante Erhöhung, wie es der Artikel suggeriert, ging es schon damals nicht. Da man die Scheiben heute jedoch schon für zwei Euro bekommt, muss die Abgabe seitdem sogar deutlich gesunken sein. Und das wäre auch zu erwarten, denn das Urheberrechtsgesetz verlangt ja einen Betrag, der sich in einem angemessenen Verhältnis zur Speicherkapazität (die gleichgeblieben ist) und zum Kaufpreis (der gefallen ist) bewegt.
Die Verwirrung und Desinformation - leider auch durch so manchen Artikel, der im ganz seriösen Anzug daherkommt - ist bei diesem Thema offenkundig schon groß genug, da muss man nicht noch weitere Verwirrung durch solche Links reintragen.
Was mich aufregt , ist... Versuch einfach, dich mehr über die Tatsachen zu informieren, anstatt irgendwelchen Parolen nachzulaufen, denn damit erledigt sich so mancher "Aufreger" von selbst. Und über das, was übrigbleibt, kann man sich dann wenigstens berechtigt ärgern und versuchen, es zu ändern.

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Antwort von Jott:

http://www.zdnet.de/news/41526689/gema- ... ohling.htm

Also für Blu Ray seh ich da schwarz So so. In 2009 (!) haben sie in einer Suchmaschine recherchiert, was ein Rohling kostet. Heute, in 2012, würde diese Gebühr den massiv gefallenen Preis eines Rohlings verdreifachen. Da gibt's nichts schönzureden, die haben sie nicht mehr alle.

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Antwort von Alf_300:

Rummrekern bringt sauch keun licht ins Dunkel
drum mal die ZPÜ Tarife 2012 wie sue im Bundesaanzeiger veröffetlioch wurden

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet

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Antwort von Alf_300:

Rummekern bringt auch kein licht ins Dunkel
drum mal die ZPÜ Tarife 2012 wie sie im Bundesaanzeiger veröffetlioch wurden

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet

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Antwort von Jan:

Mafia hoch Drei !


VG
Jan

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Antwort von Alf_300:

Ich seh dass die GEMA sagt, dass die Mehrheit der Veranstalter deutlich weniger bezahlen wird. - Ganz Klar, wenn sie den Laden dicht machen zahlen Sie garnichts mehr, das ist eine Ersparnis vo 100%

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Antwort von stefangs:

schaut mal hier:

http://www.giga.de/unternehmen/gema/new ... -und-fair/

stefan

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Antwort von Alf_300:

Viel interessanter als GEMA-Gebühren für Discos sind für Filmemacher vielleicht die Überlegungen zum Themsa Remixes

http://winfuture.de/news,70238.html

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Antwort von carstenkurz:

Prozess zur GEMA-Vermutung:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 41099.html



- Carsten

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Antwort von Jott:

Interessanter Prozess. Es gibt schon immer Leute, die unter echtem Namen GEMA-Mitglied sind und unter Pseudonym GEMA-freie Musik anbieten.

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Antwort von motor-tv:

Naja, es sieht so aus, als würden sich die Künstler, Musiker, sobald sie GEMA Mitglied sind, ihre Seele an sie verkaufen. Ich denke, jeder Musiker sollte selbst entscheiden dürfen, WELCHE Musikstücke er der GEMA überlässt, und welche nicht. Nicht pauschal einfach alles, auch wenn er unter Pseudonym produziert.

Was ist, wenn eine 2 Mann Band, einer bei der GEMA, der andere nicht, produziert?

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Antwort von Jott:

Genau das wäre eine sinnvolle Reform: die Wahlfreiheit der Mitglieder, welche ihrer Werke über das GEMA-System laufen sollen und welche nicht. Bei Verwertungsgesellschaften in anderen Ländern geht das, der Pseudonymtrick kann entfallen.

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Antwort von stefangs:

Genau das wäre eine sinnvolle Reform: die Wahlfreiheit der Mitglieder, welche ihrer Werke über das GEMA-System laufen sollen und welche nicht. Bei Verwertungsgesellschaften in anderen Ländern geht das, der Pseudonymtrick kann entfallen. der gedanke ist im prinzip gut und klingt urheberfreundlich. das realproblem hierbei ist bloss, dass sofort jeder kunde in den vertrag schreiben laesst, dass die musik gemafrei zu sein hat. und schon ist es essig mit der wahlfreiheit!

der gemazwang fuer mitglieder soll ja den urheber genau in diesem punkt schuetzen, da er *immer* die schwaechere verhandliungsposition gegenueber den auftraggebern hat.

stefan

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Antwort von motor-tv:

@ stefan ... so sehe ich das nicht ganz. Wenn ein Kunde ein bestimmtes Musikstück haben will, oder auch der Filmproduzent, dann nimmt er es, egal ob mit oder ohne Gema. Hauptsächlich werden die Interpreten, die GEMA Mitglied sind, eh fast alles überlassen, es sollte ihnen aber die Möglichkeit gegeben werden, gewisse Stücke NICHT gemapflichtig zu veröffentlichen.

Wer heute in seinen Vertrag reinschreiben lässt, bitte gemafreie Musik, muss ja 1. sowieso dem Urheber bezahlen, 2. macht er das so oder so.

Ich hatte letzthin mit einem sehr bekannten Musiker aus D gedreht, ich kann da einfach keine Musik von ihm verwenden, ohne der Gema berappen zu müssen. Hätte er die Freiheit, gewisse Stücke von der Gema auszunehmen, er hätte mir das ja frei überlassen. Nur zuzahlen wollten wir dann auch nicht, also keine Musik.

Aber, ist eh egal, ist nicht so, also ...

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Antwort von Jott:

der gedanke ist im prinzip gut und klingt urheberfreundlich. das realproblem hierbei ist bloss, dass sofort jeder kunde in den vertrag schreiben laesst, dass die musik gemafrei zu sein hat. In anderen Ländern klappt's ja auch. Wieso sollte ein Musiker nicht den Soundtrack für einen Imagefilm für - sagen wir mal - 5.000 Euro Buyout anbieten und die GEMA in diesem Fall außen vor lassen können? Also mündig selbst entscheiden, auf welches Pferd er setzt für seine Einnahmen? Fakt ist: GEMA-frei wird beim Auftragsfilm aus der Industrie fast immer explizit verlangt.

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Antwort von stefangs:

Also mündig selbst entscheiden, auf welches Pferd er setzt für seine Einnahmen? Fakt ist: GEMA-frei wird beim Auftragsfilm aus der Industrie fast immer explizit verlangt. das ist ja mein punkt. wenn es die freiheit gibt, wird's in den anderen bereichen bald genauso sein wie bei den imagefilmen. das ist auch kene schwarzmalerei, denn in den oeffentlich rechtlichen anstalten wird ganz aktuell mit genau diesem argument bereits gedroht!

stefan

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Antwort von stefangs:

@ stefan ... so sehe ich das nicht ganz. Wenn ein Kunde ein bestimmtes Musikstück haben will, oder auch der Filmproduzent, dann nimmt er es, egal ob mit oder ohne Gema. bist du komponist? also ich bin einer und ich kann dir versichern, dass das nicht so ist. im TV klappt das noch recht gut, wobei es hier eher um die person geht und nicht um dies oder jenes stueck.
Ich hatte letzthin mit einem sehr bekannten Musiker aus D gedreht, ich kann da einfach keine Musik von ihm verwenden, ohne der Gema berappen zu müssen. Hätte er die Freiheit, gewisse Stücke von der Gema auszunehmen, er hätte mir das ja frei überlassen. Nur zuzahlen wollten wir dann auch nicht, also keine Musik. wenn du einen film machst, der keine einahmen generiert, ist das natuerlich aergerlich, das ist es aber auf mehreren ebenen. ansonsten berappt die gema derjenige, der den film auffuehrt und nicht derjenige, der den film dreht.

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Antwort von mella:

Was mich aufregt , ist das solche nicht staatliche Firmen den Gesetzgeber so unter Druck setzen können , mit immer dem Argument " die armen Künstler brauchen mehr Geld ". Da hast du was falsch falsch verstanden: Das Argument lautet:
" die REICHEN Künstler brauchen mehr Geld ". Denn bei der GEMA findet eine sehr starke Umverteilung von unten nach oben statt. Wer viel hat darf über den Verteilungsschlüssel mitbestimmen und sich noch mehr rausnehmen. Kleine Künstler zahlen in der Regel mehr als sie rausbekommen, nur mit der Hoffnung, irgendwann auch mal zu den großen gehören zu dürfen. Und U-Musiker finanzieren dazu noch die E-Musiker quer.
Die GEMA holt sich das Geld in des Discos und gibt es den klassischen Musikern. Und dann kommt erst Bohlen dran. Wer in einem Club mit elektrischer Musik gespielt wird, zahlt viel, bekommt aber in der Regel gar nix raus, wenn er auf einem kleinen Label veröffentlich und keine nennenwerten Radio-Plays hat.

Meines Wissen weigert sich die GEMA auch weiterhin trotz inzwischen deutlich vereinfachten "Logging"-Möglichkeiten nach tatsächlich gespielten Songs abzurechnen. Gerade wenn man MP3s auflegt, könnte man anschließend der Gema eine Liste vorlegen, was man gespielt hat. Dann könnten die von mir aus ihre unsäglichen 15% Verwaltungsgebühren von den 20.000 Euro aus der Disco abziehen und die restlichen 17.000 Euro direkt an die Urheber aus der Liste auszahlen. DAS wäre FAIR.
Aber warum will das GEMA wohl nicht? Warum muss hier eine Pauschale herhalten? Na weil sonst die E-Musiker bluten müssten, die sich als Vollmitglieder die Säcklein vollmachen...

Vielleicht sollte man mal Bohlen in der Richtung darauf hinweisen, dass er wahrscheinlich noch 5 x mehr bekommen würde, wenn er über Playlists von den ganzen Dorfdissen direkt und fair abgerechnet werden würde ;)

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GEMA verklagt Musik-KI Suno wegen Urheberrechtsverletzung




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