Frage von Lauchi:Ich möchte in einem Projekt ein kurzn Auschnitt aus dem weltberühmten Pate Theme mit einbauen. Wir wollten dieses Jahr bei einem BMX-Video-contest mitmachen und da muss halt alles geregelt sein. Ich hab jetzt erst mal gar nicht gesucht, was das kostet, da das alles sowieso No-Budget ablaufen soll (wäre ja sicher eh unbezahlbar).
Dann kam mir folgender Gedanke: Meine Tante spielt auch Zitter, ist es Gemarechtlich verboten mit meiner Tante den Theme zu spiele, aufzunehmen und dann zu verschneiden? Bzw. dieselben Noten mit einer Geige nachspielen (Freundin)? Oder noch profaner: Nachgurgeln? ;) (das meinte ich jetzt sogar fast ernst!)
Ich hab mich bisher noch nie mit Gemarecht befasst, da ich sonst immer hobbymäßig geschnitten habe und das wenn dann mein Freundeskreis oder Youtube gesehen hat. Jaja, bleibt trotzdem illegal, aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Antwort von Kino:
... Jaja, bleibt trotzdem illegal, aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn das wirklich Deine Rechtsauffassung ist, bist Du zu 100% beratungsresistent. Andernfalls solltest Du eine Frage formulieren.
Die GEMA nimmt lediglich das Inkasso der sich aus dem
Urheberrecht z.B. der Mitglieder, also (Musik-) Autoren, Komponisten, ... ergebenden Ansprüche bei öffentlicher Aufführung wahr. Wo diese Rechte und Ansprüche enden, ist z.B. hier:
http://dejure.org/gesetze/UrhG/64.html
codifiziert.
Zur Sortierung der Begrifflichkeiten hilft Dir zunächst auch das:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_ ... heberrecht
Einen Rat, der einen Verstoß gegen das Urheberrecht zum Gegenstand hat, wirst Du in diesem Forum sicher nicht erhalten, denke ich.
Antwort von MK:
Eine Empfehlung zur Rechtsbeugung wirst Du in diesem Forum sicher nicht erhalten, denke ich.
Rechtsbeugung wäre ja auch was komplett Anderes ;)
Antwort von Quadruplex:
Meine Tante spielt auch Zitter,
Meinst Du wirklich, daß das eine passende Untermalung für ein BMX-Rennen wäre? (Das Instrument heißt übrigens Zither.)
ist es Gemarechtlich verboten mit meiner Tante den Theme zu spiele, aufzunehmen und dann zu verschneiden?
Gar nicht - wenn der Komponist seine Rechte über die GEMA verwerten läßt, mußt Du in jedem Fall zahlen.
Ich hab mich bisher noch nie mit Gemarecht befasst,
Immerhin hast Du ja schon diese Rubrik im Forum gefunden.
Da findet sich auch was zur GEMA. Ansonsten: Ich weiß ja nicht, wie's aktuell ist - aber die stehen im Telefonbuch und waren zumindest früher durchaus hilfsbereit.
da ich sonst immer hobbymäßig geschnitten habe und das wenn dann mein Freundeskreis oder Youtube gesehen hat.
Was Du im privaten Kreis vorführst, juckt niemand und ist meines Wissens auch rechtlich unerheblich. Da die meisten Filmer Ihre Werke aber dann doch gern an einen größeren Kreis weitergeben oder öffentlich vorführen wollen, ist es schon eine gute Idee, sich mit der Thematik zu befassen.
Antwort von handiro:
als Gema Mitglied will ich hier auch mal was sagen ja ?
1. der Ton von den ganzen schein-Armwälten in Sachen Urheberrecht ist immer ganz besonders genüsslich.
2. Es gibt die Möglichkeit einen Titel, dessen Komponist länger als 70 Jahre tot ist, neu aufzunehmen und sogar NEU bei der Gema als Bearbeiter anzumelden!
3. Wenn die Gema/ASCAP etc.. sich die Zeit nehmen würde, jeden Vimeo/youtube...etc...Film anzuhören und die Rechte einzuklagen, wäre das ja toll, leider tut sie es NICHT!
4. Selbst wenn ich jemanden erwische, der meine Musik klaut, ohne meine Erlaubnis unter seinen Film legt, und der dann auch noch auf BBC ausgestrahlt wird, KRIEG ICH KEINEN CENT !!! weil der BBC sich weigert über Satellit ausgestrahlte Filme einzeln abzurechnen! Ist so passiert...ich müsste jetzt den Produzenten des Films in Israel verklagen....kannste knicken!
Soviel zu den TATSACHEN!
und zum thread Eröffner: tus nicht, weil Du dann nämlich beim Wettbewerb rausfliegst.
Antwort von gammanagel:
Hallo, die Gema ist nixe das Problem sondern der Rechteinhaber. Ich habe vor einem Jahr einen Film gemacht und wollte einen Titel der Toten Hosen für den Abspann nehmen. Kontaktaufnahme mit den Hosen, 3 Monate keine Reaktion, dann nicht weiter schlimm wollte sie Rohschnitt sehen und dann 3 Monate später kam die Absage. Ich konnte dann noch schnell andere Musik finden. Gema hat nichtkommerziell für 1000 DVD"s und öffentliche Aufführung 268€ gekostet. Damit konnte ich leben.
mfg
elimar
Antwort von Kar.El.Gott:
Habe für 20.000 kommerziele DVDs 47,00 für die Titelmelodie einer RTL-Erfolgsserie gezahlt. Aber auch hier: Die Erlaubniss des Rechteinhabers lag vor.
Ohne diese holt die Gema nicht mal den Taschenrechner raus...
Antwort von beiti:
Hier gibt es eine schöne Übersicht über die verschiedenen Rechte, die im Fall einer Videoproduktion zu klären sind:
http://www.gema.de/urheber/werke-anmeld ... oduzenten/
Antwort von ceveto:
Was ist mit dem Gummigesetz Zitatrecht?
Lässt sich möglicherweise auf deinen Fall anwenden...
Auszug: "Schließlich dürfen einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden (§ 51 Nr. 3). Wegen des sogenannten starren Melodienschutzes (vgl. § 24 Abs. 2, s. 0. S. 105) ist das Musikzitat jedoch nur in begrenztem Umfang zulässig."
Quelle:
http://call.tu-dresden.de/copyright/zitatrecht.htm
EDIT
OK... funktioniert doch nicht laut Melodienschutzgesetz:
"Unter "Melodie" ist dabei eine geschlossene Ton- beziehungsweise Akkordfolge zu verstehen, die einem Musikwerk seine individuelle Prägung gibt" - Variation nur mit Erlaubnis des Urhebers
Quelle:
http://www.lehrer-online.de/386061.php? ... 9014901550
Sieht also nicht so gut aus.
ceveto
Antwort von Lauchi:
Wenn das an der Lage etwas ändert:
Das Thema sollte nur am Anfang gespielt werden und natürlich nicht in voller Länge. Der Zuschauer soll nur kurz an "The Godfather" erinnert werden um das Thema/Motto einzuleiten. Ist übrigens auch kein Rennen sondern kreatives Straßefahren, wie ich das immer so schön nenne. Soll im Grunde auch nicht ersnt, sondern witzig genommen werden, deshalb auch die Frage zum nachgurgeln. Wäre das im Rahmen? ;)
Was ist denn eine von euch favorisierte Soundseite? Vielleicht finde ich ja was ähnliches im Patestyle...
Antwort von Kino:
Wenn das an der Lage etwas ändert:
Nein!
Das Sujet ist auch Wurscht.
Antwort von deepbluetube:
Wie wäre es denn, legal einwandfreie Musik zu verwenden? Da bietet sich creative commons an. Bitte mal zur Erklärung googlen, falls unbekannt, man ergoogelt dann auch noch gleich die passenden Websites, die solche Musik veröffentlichen. Das ist dann rechtlich einwandfrei und promoted zudem den Künstler und Urheber der Musik in gewünschter Weise. Gruß g.
Antwort von handiro:
natürlich kann man einen Komponisten beauftragen im Stil von "xxx" etwas in der Richtung nach zu komponieren.....völlig legal und die Verantwortung liegt dann auch mit beim Komponisten, der sein Werk ja bei der Gema anmeldet....
Und noch was: die GEMA ist keine Urheber-Ermittlungs-Behörde. Im Fall eines Rechtsstreits kann sie höchstens die Gelder einfrieren!
Bei Urheberrechtsverstössen ( klasse Wort) kann man nur zivilrechtlich vorgehen....lecker Happi für Armwälte....