Frage von BP:Hallo,
ich weiß, dass dieses Thema hier schon oft behandelt wurde, aber ich würde mich gerne für einen speziellen Fall erkundigen.
Und zwar:
Also, wenn ich in Amateurfilmen GEMA-pflichtige Musik verwende, ist das illegal, sobald ich die Filme verkaufe, das ist mir klar...
Aber:
Gilt es auch als "verkaufen", wenn ich die Filme zu 80% an Verwandte und Bekannte weitergebe und die mir eine kleine Aufwandsentschädigung geben? Und die restlichen 20% Leute aus dem Netz sind, die ich ja auch mehr oder weniger kenne?
Wenn ich eine Internet-Seite betreibe und da über diese Filme berichte, ist das erlaubt? Solang hier nirgends steht, dass man die Filme kaufen kann? Und halt die Leute manchmal privat auf mich zukommen, und ich ihnen den Film dann gegen Aufwandsentschädigung gebe. Ist das dann privat, wenn ich keinen Gewinn damit mache?
Antwort von Pianist:
Dein Problem ist nicht die Gema, die nimmt nur die Aufführungs-, Sende- und Vervielfältigungsrechte für ihre Mitglieder wahr. Wenn Du ein Musikwerk mit Deinem Filmwerk zu einem Gesamtwerk verbindest, brauchst Du in jedem Fall die Erlaubnis des Komponisten oder des Verlages. Egal ob Gema-Mitglied oder nicht.
Wenn Du Deine Filme wirklich nur im kleinen Freundes- und Verwandtenkreis weitergibst, dann bleibt das privat und Du musst nichts weiter veranlassen. Alles, was sich an einen unbestimmten Personenkreis richtet, also beispielsweise per Internet, ist schon nicht mehr privat. Dann brauchst Du das Recht zur Benutzung und falls die Musik gemapflichtig ist, musst Du eben schauen, welche Tarife da für Deine Nutzungsarten gelten.
Matthias
Antwort von BP:
Danke für die Antwort.
Das ist mir soweit schon klar. Der Punkt, worum's mir eben geht, ist die Definition "privat". Ist es eben noch privat, wenn ich auf einer öffentlichen Internet-Seite über die Filme berichte, und es dort evtl. den Eindruck erwecken könnte, dass man die Filme kaufen kann, ich aber tatsächlich seperat entscheide, an wen ich die Filme weitergebe (bevorzugt eben Leute, die ich kenne). Das ist für mich die entscheidende Frage.
Hoffe, mir kann diesbezüglich jemand weiterhelfen.
Antwort von Pianist:
Ist es eben noch privat, wenn ich auf einer öffentlichen Internet-Seite über die Filme berichte, und es dort evtl. den Eindruck erwecken könnte, dass man die Filme kaufen kann, ich aber tatsächlich seperat entscheide, an wen ich die Filme weitergebe (bevorzugt eben Leute, die ich kenne).
Was genau meinst Du mit "berichten"? Kann man die Filme im Internet ansehen oder downloaden? Über Filme berichten kannst Du natürlich so viel, wie Du willst. Wir haben doch Meinungs- und Pressefreiheit. Relevant wird Deine Frage erst, wenn Deine Filme mitsamt der Musik auch öffentlich zugänglich gemacht werden. Also beschreibe mal genau, auf welche Weise Du die Filme verbreiten möchtest.
Matthias
Antwort von PowerMac:
Über deine Filme zu "berichten", die geistiges Eigentum anderer beinhalten, ist noch privat. Es geht um die Weitergabe bzw. den Verkauf der Filme. Das wäre verboten.
Antwort von Eva Maier:
@BP
Du kannst natürlich das Urheberrecht so interpretieren wie Du es gerne möchtest, das machen dann die Anderen auch (Gema u.a.)
Im Urheberrecht gibt es übrigens keine Privat-Kopie an Verwandte evtl. bis Adam und Eva,
/E
Antwort von AndyZZ:
Warum fragst du nicht die GEMA? Die sollten es doch wohl wissen! Kannst ja anonym dort anrufen. Noch besser, weil verbindlich, schreib sie an und bitte um offizielles Statement diesbezüglich. Kostet eine Email oder eine Briefmarke.
Antwort von Pianist:
Warum fragst du nicht die GEMA? Die sollten es doch wohl wissen! Kannst ja anonym dort anrufen. Noch besser, weil verbindlich, schreib sie an und bitte um offizielles Statement diesbezüglich. Kostet eine Email oder eine Briefmarke.
Woher kommen denn solche seltsamen Ratschläge? Die Gema schickt ihm dann eine Preisliste mit den Tarifen. Da weiß er immer noch nicht, welche Regeln für ihn gelten. Die Gema macht doch keine Rechtsberatung, das darf sie auch gar nicht. Nun lass ihn uns doch erst mal erklären, was er genau mit "berichten" meint und in welchem Rahmen und Umfang nun die Filme tatsächlich veröffentlicht oder vervielfältigt werden. Denn nur darum geht es.
Matthias
Antwort von AndyZZ:
Also mir hat die Gema vor zwei Jahren recht bereitwillig Auskunft darüber gegeben, wie so ein Projekt abzulaufen hat, bzw. ab wann etwas gebührenpflichtig wird oder nicht. Ich bin schon der Meinung, dass die wissen, wofür sie Gebühren verlangen dürfen.
Als erste Anlaufstelle finde ich das allemal erwähnenswert. Und besser oder schlechter als die anderen Ratschläge hier im Forum dürften die auch kaum sein. Oder ist jemand von euch als Rechtsanwalt auf Urheberrecht spezialisiert? Wer von euch kann denn verbindlich (!) Auskunft geben?
Antwort von Pianist:
Oder ist jemand von euch als Rechtsanwalt auf Urheberrecht spezialisiert? Wer von euch kann denn verbindlich (!) Auskunft geben?
Wer das kann, darf es nicht... :-)
Matthias
Antwort von AndyZZ:
Womit der ganze Thread obsolet ist.
Lieber Fragesteller aus dem ersten Posting: Wende dich an einen auf Urheberrecht (speziell Film und Ton) spezialisierten Anwalt und lass dich gegen horrendes Honorar beraten. Alles andere ist Mumpitz.
Antwort von Anderl:
Bin zwar kein Anwalt, aber eins ist sicher:
Eva hat recht: es gibt keine (legale) Kopie für Omma, Oppa usw. . Du kannst von Omas 80stem Geburtstag eine DVD herstellen (die Rechte am Bildmaterial gehören Dir, wenn Du es selbst gedreht hast), sobald Du die mit nem GEMA-registrierten Werk untermalst, bist Du gehalten, dieses Werk für Deinen Film zu lizensieren (=vom Rechteinhaber dafür die Erlaubnis einzuholen und dafür einen Betrag "X" zu bezahlen). Sobald diese DVD vervielfältigt wird, werden dafür Gebühren fällig - wieviel, erfährst Du bei der GEMA oder beim Preßwerk. Ob Du das Werk überhaupt verwenden darfst, sagt Dir der Verlag (lies nach im CD-Booklet bei den Titelangaben, da ist der Verlag erwähnt). Eine Erlaubnis zu bekommen, einen Song von zB Madonna unter einen Film zu legen, den Du dann privat über Deine HP verkaufen willst - ähm, das glaub ich nicht, daß das funzt; ich kenne Filmhochschüler, die ziemlich unbekanntes Zeug für nen Abschlussfilm haben wollten und dafür 25K € zahlen sollten... Machst Du es ohne zu fragen, hast Du ein richtig fettes Problem...kann ich nur von abraten.
Groetjes,
Anderl
Antwort von Pianist:
...sobald Du die mit nem GEMA-registrierten Werk untermalst...
Das "Gema-registriert" kannst Du weglassen, ich erwähnte ja bereits, dass das für alle Werke gilt, die ein anderer als der Filmhersteller komponiert hat. Das Recht zur Benutzung muss immer eingeholt werden. Außer wenn der Filmhersteller selbst der Komponist ist.
Wobei natürlich das Entdeckungsrisiko bei einer Aufführung oder Weitergabe im kleinen Kreis sehr gering ist, aber das nur nebenbei.
Matthias
Antwort von Eva Maier:
Sollte es irgendwo in der Gegend eine Leihbücherei geben, dann wäre das masl der erste Schritt, der nächstze dann zu einem komptetenten Berate zudem wurde eine änlichje Diskussion Hier Weihnachten 06 geführt.
Einer andere Idee wären Tommeln aus dem Amazonasgebiet, das wäre dann ein Telefonat. =;)
/E
Antwort von aaVe:
was ist eigentlich mit filmchen auf youtube etc....
wenn man da nen film hochlädt, in dem musik von einer band vorkommt?!
mfg
Antwort von Eva Maier:
Bei YouTube sind die User Anonym und hat ständig Probleme bez. wurde mehfach dazu verknackt besser zu kontollieren oder Videos zu entfernen.
Vor kurzem lief da erst eine Aktion MTV /Viacom gegen Youtube.
/E
Antwort von Anonymous:
Es gibt immer noch das Recht auf Privatkopie, die es Dir schon gestattet eine DVD an die OMA oder den Freund weiterzugeben aber nur gratis, keine Aufwandsendschädigung, keine Rohlingskosten, nichts, natürlich kein Online stellen und keine Umgehung eines Kopierschutzes.
Antwort von Eva Maier:
lt. Wikipedia gibts da nur ein umstrittenes Urteil
ansonsten steht da was auch im Gesetz steht nur der Urheber hat Rechte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
/E
Antwort von BP:
Hey, nicht schlecht, soviele Antworten... Danke dafür!
Also natürlich ist mir klar, dass ich mir eigentlich professionelle Beratung besorgen sollte. Aber ich wollte nur mal generell wissen, was ihr so darüber denkt.
Also:
Es ist so: ich dreh einen Amateurfilm, der hat nicht lizensierte Musik. Ich geb den Film an Freunde und Bekannte weiter.
Ich hab eine Internet-Seite, auf der stehen Beschreibungen zu den Filmen. Es kann halt leider den Eindruck erwecken, dass man die Filme kaufen kann, was aber nirgendwo steht.
Wenn dann jemand auf mich zu kommt, den ich nicht kenne, sag ich ihm, dass man die Filme nicht kaufen kann.
Ist das dann alles Rechtens?
Downloaden kann man nichts auf der Seite.
Wobei meine Frage wäre: wenn ich Trailer zum Downloaden anbiete, ist es dann erlaubt, wenn diese GEMA-freie Musik enthalten? Auch wenn sie "Werbung" für einen Film machen, der GEMA-geschütze Musik enthält?
Was die Aufwandsentschädigung angeht, man kann doch in der Regel nicht nachweisen, ob sowas gezahlt wurde oder nicht... Kann ja auch eine pauschale Spende sein, oder?
Eine generelle Frage hätte ich noch: wie kann eigentlich die GEMA bei nicht-charakteristischen Musikstücken (z. B. Soundtrack) überhaupt nachweisen, dass die Musik "geklaut" ist? Bei Liedern ist das ja was anderes, aber bei Filmmusik?
Antwort von Anonymous:
Ganz einfach, es herrscht Beweissumkehr vor.
Du mußt nachweisen, das sie GEMA frei ist, nicht die GEMA dir.
Die schicken Dir bei Vermutung einfach eine Rechnung und Du mußt dann entkräften.
Antwort von Eva Maier:
@BP
Die Zeiten haben sie bedauerlicher Weise zu Deinen oder Unseren Ungunsten geändert und es spielt auch keine Rolle was Wir denken.
Zum Stichwort "Nachweisen" - Du wirst beweisen müssen was Sache ist, nicht die Anderen, somit ist es Egal ob Du gleich mit den Rechteinhabern verhandelst oder später ggf. das Geld einem Rechtsanwalt in de Rachen schiebst.
Gerade was Internetseiten betrifft so ist das Sterben gross geworden und die Beerdigungskosten erheblich gestiegen.
Wenn Du's nicht glauben willst dann probiers aus.
/E
Antwort von PowerMac:
Wir sind hier in Deutschland, nicht den USA. Hier muss man gar nciht beweisen. Die Beweispflicht hat der Ankläger, nicht der Angeklagte.
Antwort von Axel:
Eine generelle Frage hätte ich noch: wie kann eigentlich die GEMA bei nicht-charakteristischen Musikstücken (z. B. Soundtrack) überhaupt nachweisen, dass die Musik "geklaut" ist? Bei Liedern ist das ja was anderes, aber bei Filmmusik?
Mit nicht-charakteristisch meinst du hoffentlich nicht, daß es keiner erkennt, weil es nicht treppauf, treppab im Radio abgedudelt wird? Das wäre ein Irrtum. Ich selbst mache es so: Für die "Untermalung" suche ich mir existente Musik. Diese baue ich selbst zuhause nach, denn glücklicherweise gibt es Sequenzer mit Synthies. Das Original lade ich ein, dann übernehme ich Instrumentierung und Rhytmus und verändere nur die Melodie. Für Gesang und echte Instrumente ziehe ich Musikerfreunde hinzu (Gitarren etwa klingen am besten in echt). Die Abmischung aller Elemente mache ich ebenfalls nicht selbst, denn obwohl ich gerne an der Tonmischung tüftele, bin ich kein Musiker, und es gibt Leute, die sowas besser können und auch geeignetes Equipment haben.
Wenn dir Filmmusik gemeinhin als wenig charakteristisch oder abgedroschen erscheint, dann liegt das daran, daß Filmmusiker offenbar ebenfalls gerne "klauen", vermutlich vom Regisseur noch zusätzlich verleitet, der beim Drehen schon eine bestimmte Musik als Behelf benutzt, um die Stimmung einer Szene zu definieren.
Solltest du z.B. "300" gesehen haben, so ist dies ein perfektes Beispiel für eine im Grunde schlicht instrumentierte Allerwelts-Filmmusik, die bis auf das jemenitische Gequengel im Handumdrehen nachgebaut ist (und dieser Singsang gehört seit Hans Zimmers
Gladiator zur Grundausstattung von Filmen der Kategorie "mythologischer Schinken" und findet sich als "Zitat" u.a. in
Troja,
Königreich der Himmel,
King Arthur und dergleichen.
Antwort von Eva Maier:
@Powermac
Richtig!
möchte aber trotzdem nichts mit diesen Leutzen zu tun haben, da ist Vorsicht besser als Nachsicht.
/E
Antwort von cutaway:
Hallo,
was spricht eigentlich dagegen, GEMA-freie Musik zu nehmen?? Ist diese Musik soviel schlechter?
Grüße cutaway
Antwort von Pianist:
was spricht eigentlich dagegen, GEMA-freie Musik zu nehmen?? Ist diese Musik soviel schlechter?
Zunächst mal bedeutet "gemafrei" nicht, dass die Musik nach Belieben kostenlos verwendet werden darf, sondern es bedeutet nur, dass der Komponist kein Gema-Mitglied ist und seine Rechte selbst wahrnimmt. Viele machen das so, dass sie zum Beispiel einem Produzenten pauschal das Recht einräumen, ein Stück oder mehrere ihrer Stücke beliebig zu verwenden, gegen eine Einmalzahlung. Diese ist dann im Zweifelsfall natürlich viel zu niedrig, um auch im höheren Alter noch von der Musik leben zu können.
Wer also das solidarische Verteilungssystem der Gema umgeht, der verzichtet möglicherweise für alle Zukunft auf Einnahmen aus der Musik, weil er irgendwann allen Produzenten seine CDs verkauft hat und alle seine Musik pauschal verwenden dürfen. Dann geht der Komponist zum Sozialamt.
Ich meine, dass man als verantwortungsbewusster Produzent solche Kamikaze-Aktionen nicht unterstützen sollte und verwende daher keine gemafreie Musik. Abgesehen davon, dass alles, was ich bisher von gemafreien Anbietern geschickt bekommen habe, wirklich Schrott war. Kein Wunder. Denn alle seriösen Komponisten sind Gema-Mitglied.
Bitte denkt immer daran, dass Musiker meist ganz arme Schweine sind, also sollte man es ihnen wenigstens ermöglichen, auch künftig an der Nutzung ihrer Werke ein wenig zu verdienen. Und das funktioniert am besten über die Gema.
Matthias
Antwort von Anonymous:
Wir sind hier in Deutschland, nicht den USA. Hier muss man gar nciht beweisen. Die Beweispflicht hat der Ankläger, nicht der Angeklagte.
Wenn Du meinst, bitte.
Antwort von Unseriöser_Komponist:
Denn alle seriösen Komponisten sind Gema-Mitglied.
Aua. Die GEMA selbst handelt äusserst unseriös und undurchsichtig, gerade unbekannten und neuen Komponisten gegenüber. An den Werken verdient praktisch nur die GEMA und die Hauptprofiteure des Verteilungsschlüssels. Daran ist überhaupt nichts "solidarisch". Deshalb ziehen es immer mehr Komponisten vor, weniger "ruhestandsorientierte" aber faire Selbstvermarktung zu betreiben.
Das gemafreie Musik automatisch schlechte Musik ist, ist ein saublödes Vorurteil mit Wurzeln in den 50er Jahren. Wenn man sich auf den grösseren Portalen mal fair umhört, findet man grosse Mengen absolut professionell produzierter Tracks mit echter Musik. Das da auch mal geistloses Geklimper dabei ist, ist völlig normal und trifft auch zu 100% auf GEMA-pflichtige Werke aus dem Radio zu oder nicht?
Ausserdem gibt es bei der GEMA keinerlei praktikable Vergütungsmodelle für Zwecke wie z.B. den des Threaderstellers. "Gemafrei" bedeutet ja übrigens auch nicht automatisch "Buyout Music" - der Komponist behält alle Rechte an seinen Werken und verkauft nur stark beschränkte Nutzungslizenzen. Eine Komposition für eine kurzlebige Präsentation, einen Werbefilm usw. wird einem kaum Tantiemen im Alter einbringen.
Just my 2c...
G. Pfeil
Antwort von Pianist:
Aua. Die GEMA selbst handelt äusserst unseriös und undurchsichtig, gerade unbekannten und neuen Komponisten gegenüber. An den Werken verdient praktisch nur die GEMA und die Hauptprofiteure des Verteilungsschlüssels. Daran ist überhaupt nichts "solidarisch".
Unfug. Jeder kann Mitglied werden, jeder kann seine Werke anmelden (und muss es dann auch). Wenn jemand keine Ausschüttungen erhält, dann liegt das daran, dass seine Werke eben nicht genutzt werden. "Hauptprofiteure" gibt es schon lange nicht mehr, seit vor vielen Jahren auf einer Mitgliederversammlung festgelegt wurde, dass die Stücke, die zum Beispiel im Rahmen von täglichen oder wöchentlichen Sendungen aufgeführt werden, nur noch ein Zehntel der ursprünglichen Ausschüttung erhalten.
Die Gema ist es übrigens, welche einen umfassenden Kontroll-Apparat unterhält und ihre Leute über eine Messe schickt und auch die Kopiermeldungen der Presswerke auswertet. Ein Einzelkämpfer kann das doch überhaupt nicht leisten. Außerdem gibt es eine Reihe von Zahlungen, die in den großen Topf der Gema fließen und die Gesamtverteilungssumme erhöhen, zum Beispiel die Leermedienabgabe und die Geräteabgabe. Davon haben dann alle was, die eine Ausschüttung erhalten, weil diese sich dadurch ein wenig erhöht.
Einen anderen Vorwurf muss die Gema sich viel eher gefallen lassen: Nämlich dass sie den Ehrgeiz hat, zu präzise zu arbeiten und dadurch zu hohe Kosten produziert. Wenn man das alles ein wenig vereinfachen würde, könnte man die Kosten vermutlich deutlich senken, wobei sich die Genauigkeit der Abrechnung nur minimal verschlechtert.
Insgesamt hat die Gema einen Kostenanteil von etwa 15 Prozent, also gehen 85 Prozent in die Ausschüttung. Und da wird jedes Mitglied gleich behandelt, egal ob es sich um einen 20jährigen Anfänger handelt, der Musikstücke fürs Theater schreibt, oder ob es sich um Spitzenverdiener wie James Last, Klaus Doldinger oder Dieter Bohlen handelt. Die erhalten nur deshalb eine so hohe Ausschüttung, weil eben ihre Stücke so oft irgendwo gespielt werden.
Matthias
Antwort von steveb:
Vom Prinzip her richtig aber....
...ich bin ca. 13 Jahre Mitglied in der GEMA gewesen und kann euch einiges erzählen. Grundsätzlich ist eine GEMA-Mitgliedschaft für denjenigen interessant, der der Rechteinhaber von Airplays im Radio ist, der als Komponist/Produzent für andere Musiker/Sänger/Gruppen schreibt und von Tonträgerproduktionen größer als 1000 CDs partizipert. Alle anderen können sich eine Mitgliedschaft schenken oder erst dann beitreten, wenn eine oder mehrere der o.g. Umstände eintreten sollten.
Es ist nämlich zu berücksichtigen, daß alle "Handlungen" die zur Aktion eines Musikers gehören (Konzerte, Tonträgerherstellung, Veröffentlichungen usw.) bei der GEMA vorher bezahlt werden müssen und teilweise erst Jahre später wieder zur Auszahlung kommen.
Ich habe für meine ersten beiden CD Produktionen ca. 2,5 Jahre warten müssen, bis die 85%, von den von mir vorher gezahlten Lizenzgebühren wieder bei mir eintrafen. Das heisst die GEMA hält nicht nur 15% ein, sondern verzinst sich auch einen riesigen Beitrag in die eigene Tasche.
Desweiteren ist es z.b. auch so, daß wenn ich ein eigenes Konzert veranstaltet habe, ich mir selbst GEMA Gebühren zahlen musste.
Gerade für kleine Bands und Musiker ein absolut sinnloses Unterfangen, da viele ihre Acts und Konzerte selbst veranstalten.
Dies sind nur einige Gründe, die eine Mitgliedschaft unsinnig machen.
Letztendlich verdient man sein Geld gerade jetzt eher mit Lizenzfreier Musik für individuelle Projekte und im Verkauf von Tonträger. Wenn man überlegt, daß man für ca. 600 Euro (ohne Layout und DTP Kosten) eine 500er Auflage an gepresster CDs bekommt und mit Herstellungskosten von ca. 1,5 bis 2 Euro rechnet, ist das durchaus lukrativ. Je nach Vertriebsweg bleiben zwischen 6 und 10 Euro pro CD hängen.
Und richtig ist auch, daß Projektmusik explizit produziert wird und es im seltensten Fall Stücke sind, die auf Kommerz ausgerichtet sind, sondern in das vorgegebene Konzeptpassen müssen. Gerade bei Projektmusik steht die Individualität im Vordergrund.Und soetwas hat man selten schon in der Schublade.
Natürlich ensteht häufig der Eindruck, daß GEMA-freie Musik qualitativ schlecht sei. Dies ist damit zu begründen, daß zum einen viele solcher Sammelsurium-CDs angeboten werden, auf denen sich alle Arten von Musikrichtungen wieder finden lassen und zum zweiten, daß auch Käufer solcher Musik nicht bereit sind, mehr als 10-20 Euro für eine solche CD auszugeben. Und dafür setze ich mich allerdings nicht hin...
Einen Tipp (wie immer bei diesem Thema von mir)....es gibt genügend guter Musiker und Musik von z.b. auch hobbyisten die ihre Musik bei diversen Freedownload MP3 Seiten anbieten und sich sicher darüber freuen, wenn ihre Musik (auch kostenlos) Verwendung findet, solange es sich um ein Non_profit Projekt handelt. Wenn jemand dann damit Geld verdient, sollte er allerdings auch den Musiker bezahlen. Auch wenn es nicht (so)viel ist....
Antwort von fexbest:
ich hab ein ähnliches Problem:
Wir machen Hobbyfilme (
www.chaos-productions.info) hatte früher Downloadlinks drin, jetzt hat einer im GB gemeint, dass er die Seite melden würde...
Wusste schon vorher, dass das nicht ganz legal ist, jedoch war uns das mehr oder weniger egal...
Hab jetzt mal die Downloadlinks rausgemacht und frage mich nun, was ich überhaupt darf? Wir haben zwar nicht-lizensierte Musik eingebaut, jedoch nie ganze Lieder. Darf so etwas kostenlos angeboten werden ( also zum Download) oder nicht?
Danke schonmal für eure Antworten
P.S.: Wenn ihr die Filme sehen wollt, schreibt mich an, hab die Sachen mal auf sichereren Quellen geupt....
Antwort von Anonymous:
Im Netz dürfen keine Clips mit Audio zum Ansehen oder Kauf angeboten werden, wenn man nicht dafür bezahlt, an GEMA U N D Verlag.
Egal wie lang das Stück ist, egal ob mit oder ohne Gewinnabsicht.
Ist das soooo schwierig zu verstehen?
Antwort von der_kleine_techniker:
Ist das dann alles Rechtens?
Rechtsberatung in einem deutschen Forum kann immer problematisch werden. Sowas kann zu Abmahnungen führen.
Ich persönlich würde niemals GEMA Musik in einen privaten nichtkommerziellen Film reinschneiden, die rechtlichen und finanziellen Folgen sind garnicht absehbar.
Es gibt doch gute gemafreie Musik, man bezahlt den Musiker 100 Euro für seinen Aufwand und hat seine Ruhe.
Alles andere wie man könnte doch, und ist doch nur Privat und weiss doch niemand ist alles Unfug. Eine Kopie ist schnell erstellt, und im Internet oder bei Youtube gibt es keine Grenzen.
Und Kostennoten von den Abmahnanwälten sind schnell erstellt.
Antwort von Andreas_Kiel:
Rechtsberatung in einem deutschen Forum kann immer problematisch werden. Sowas kann zu Abmahnungen führen.
Kein Anwalt, der seine sieben Sinne beisammen hat, würde hier eine Rechtsberatung loslassen. Zu manchen Sachverhalten würde er eine allgemeine Auffassung als seine Meinung einstreuen. Auf Fragen wird in keinem Forum durch einen Anwalt geantwortet.
Wusste schon vorher, dass das nicht ganz legal ist, jedoch war uns das mehr oder weniger egal...
Meine Meinung hierzu: jetzt hast Du wirklich ein Problem. Du hast hier nämlich gerade gepostet, daß Du Dich vorsätzlich über Rechte Dritter hinweggesetzt hast.
Meine Meinung hierzu: auch Abmahnanwälte (ein Begriff übrigens, der ziemlich pauschalisiert) können gugeln!
P.S.: Wenn ihr die Filme sehen wollt, schreibt mich an, hab die Sachen mal auf sichereren Quellen geupt....
Ja Du bist aber ein richtig Schlauer! Hier haben wir sogar noch den Fortsetzungswillen! Alleine die Anwaltsgebühren für die sog. "strafbewehrte Unterlassungserklärung" können Dir das Weihnachtsfest richtig versauen. Wenn ich jetzt einen Wunsch freihätte: ich würde gerne die Rechteinhaber gegen Dich vertreten, Du machst einem ja das Geldverdienen
richtig leicht.
Meine Meinung hierzu: Auch Forenbetreiber können zur Verantwortung gezogen werden ... sowas nennt sich dann "Mitstörer". Nur für den Fall, daß Du hier auch noch einen Link postest!
BG
Andreas
(P.S.: noch ein wenig Klugscheißerei: nur das Strafrecht kennt die Begriffe "Ankläger" und "Angeklagter" und auch nur im Strafprozeß. Bis zur öffentlichen Klageerhebung spricht man vom "Beschuldigten". Im Zivilrecht gibt es den "Kläger" und den "Beklagten".)
(P.P.S.: Die Rechteinhaber, sorry für den Ausdruck: müssen einen Scheißdreck beweisen. Hier gilt schon im Urheberrecht die Urhebervermutung zugunsten desjenigen, der behauptet, die Rechte zu besitzen.
Von wegen "pööö, beweis mal, daß das Dein Superhit ist!")
Antwort von Andreas_Kiel:
Im Netz dürfen keine Clips mit Audio zum Ansehen oder Kauf angeboten werden, wenn man nicht dafür bezahlt, an GEMA U N D Verlag.
Egal wie lang das Stück ist, egal ob mit oder ohne Gewinnabsicht.
Ist das soooo schwierig zu verstehen?
Wie Du siehst, gibt es Leute, die a) das wirklich nicht kapieren, b) andere mit ständig derselben Frage auf den Keks gehen, voller Verzweiflung, das Recht doch noch irgendwie umgehen zu können und c) dann eine kleine Minderheit, die auch noch stolz drauf ist, Rechteinhaber zu begaunern.
Siehe meinen vorigen Beitrag.
BG
Andreas