Frage von Nathanjo:Hallo zusammen,
ich mache seit über 10 Jahren Kurzfilme. Als Hobby, das war's. Seit einigen Jahren machen ich und einige Freunde das Ganze ziemlich fest und regelmäßig. Wie das (idealerweise) so ist, kommen immer mehr Leute dazu, man wird besser, es verfestigt sich.
Eine Weile habe ich auch beruflich als Festangesteller einige Werbefilme für ein internationales Großunternehmen gemacht. Dort bin ich inzwischen allerdings weg und nun bei einer Agentur verstärkt im Bereich Websites und eCommerce Zuhause - ganz bewusst, um mich auf mein Hobby
als Hobby konzentrieren zu können.
Nun hatten wir aber das erste Mal als Filmgruppe die Möglichkeit für unser Hobby von besagtem Großunternehmen bezahlt zu werden. Ich habe das ganz klein auf freiberuflicher Basis für mich gehalten (mit Erlaubnis meines Chefs), um da steuerlich gut weg zu kommen. Der Rest hatte hauptsächlich Spaß am Drehen, das war's.
Es sieht aber so aus als könnten wir vielleicht auch in Zukunft mit besser bezahlten Aufträgen rechnen und würden das gerne ausbauen - allerdings nicht mit Gewinnabsicht für uns, sondern rein um das direkt wieder in unser Hobby zu stecken.
Das Ganze wollen wir rechtlich absichern und ich möchte gerne, dass wir alle davon gleichermaßen profitieren, bzw. unsere Filmprojekte.
Was macht man in so einer Situation? Eingetragener Verein? GbR? UG?
Ich fürchte es führt nichts an einem Fachmann vorbei, aber wollte mal hier in die Runde fragen, ob jemand mich schon auf den richtigen Pfad bringen kann.
Danke im Voraus!
Antwort von SKYLIKE:
"Es sieht aber so aus als könnten wir vielleicht auch in Zukunft mit besser bezahlten Aufträgen rechnen und würden das gerne ausbauen - allerdings nicht mit Gewinnabsicht für uns, sondern rein um das direkt wieder in unser Hobby zu stecken. "
Das ist gegen das Gesetz. Stichwort: Liebhaberei
Antwort von pixelschubser2006:
Das ist in der Tat nicht so trivial, wie es sich anhört. Im ersten Moment habe ich an eine GBR gedacht oder an einen Verein. Aber im Grunde ist es ähnlich wie bei Hobbymusikern. Die Band bekommt Kohle für nen Auftritt und teilt die unter den Musikern nach Abzug der auftragsbezogenen Realkosten auf. Die Musiker stecken die Kohle wieder ins Equipment, ggf. wird noch die Miete des Probenraums dafür bezahlt.
Für den Einzelnen steuerlich überhaupt kein Problem, ggf. sogar mit MwSt, was dazu führt, die Vorsteuer der Investionen wiederzubekommen. Allerdings sollte zumindest ein klitzekleiner Überschuss dabei rauskommen. Übrigens sind gerade Hobby-Künstler diesbezüglich besser dran, als Leute die irgendein normales Kleingewerbe haben. Die rechtlichen Grundlagen sind nämlich nicht mehr die gleichen, bei Künstlern genügt die "Einnahmeerzielungsabsicht". Ob die ausreicht, um die Ausgaben zu decken, ist zweitrangig.
Die Frage ist nur, wie man das in der Gruppe macht. Denn auch die Künstlersozialkasse kommt manchmal auf drollige Ideen...
Antwort von TomStg:
Geh zum Steuerberater.
Bis ca 15.000 Euro pro Jahr ist es den Finanzamt egal, was Ihr macht. Dazu braucht es keinen Verein, GbR oder ein anderes Konstrukt, sondern nur eine Person, bei der das Geld landet und für die Gruppe verwaltet wird.
Dem Finanzamt ist es auch egal, was Ihr mit dem Geld macht. Einkünfte sind Einkünfte. Für eine evtl. Versteuerung der Einkünfte spielt es keine Rolle, ob Ihr damit investiert oder ne Sause nach Mallorca macht.
Kläre mit den Steuerberater Deine individuelle Situation, falls Du derjenige sein sollst, auf dessen Konto das Geld landet. Evtl. meldest Du eine selbständige (Neben-)Tätigkeit an und kannst dann Anschaffungen für Euer Vorhaben absetzen. Besprich mit dem Steuerberater auch, was die verteilten Einkünfte für die übrigen Mitglieder Eurer Gruppe bedeuten können.
Mach dann eine kleine schriftliche Vereinbarung mit allen Mitgliedern Eurer Gruppe, damit festgelegt ist, wie Eure Einkünfte verteilt werden. Auch wenn man sich untereinander gut versteht, kann bei Geld schnell jede Freundschaft aufhören.
Antwort von schaukelpirat:
Es sieht aber so aus als könnten wir vielleicht auch in Zukunft mit besser bezahlten Aufträgen rechnen und würden das gerne ausbauen - allerdings nicht mit Gewinnabsicht für uns, sondern rein um das direkt wieder in unser Hobby zu stecken.
Das Ganze wollen wir rechtlich absichern und ich möchte gerne, dass wir alle davon gleichermaßen profitieren, bzw. unsere Filmprojekte.
1. Geh zum Steuerberater!
2. Meine Empfehlung lautet, einen Verein eintragen zu lassen. Mache das auf keinen Fall als Privatperson - da musst du alle evtl. auftretenden Schwierigkeiten alleine ausbaden.
3. Ein eingetragener Verein darf sich wirtschaftlich betätigen, um das Vereinsleben zu finanzieren. Allerdings ist das eine rechtliche Gratwanderung, siehe:
Nebenzweckprivileg
4. Eine Firmengründung ist nicht zielführend: wie schon ein Vorposter schrieb, würde deine Tätigkeit früher oder später als Liebhaberei eingestuft. Je später das geschieht, desto schlechter ist das für dich: denn dann kriegst du eine gesalzene Steuerrechnung, wobei Verluste nicht geltend gemacht werden können! Zwar lassen sich die Finanzer idR. durchaus herunter handeln (dann gibts halt eine Quote von 75 Prozent oder so), aber lustig ist das alles nicht.
5. Geh zum Steuerberater!!!
Antwort von dirkus:
Ich würde es auch wie TomStg vorschlägt machen.
Melde dich nebenberuflich Selbstständig, dann kannst du bis 17500,- eine vereinfachte Steuererklärung machen. Du füllst dann einfach nur neben deiner normalen Steuererklärung das Formular für Selbständige aus und trägst da deinen Gewinn aus dieser Tätigkeit ein. Kannst allerdings keine Umsatzsteuer ausweisen und damit keine Anschaffungen absetzen (ausgenommen das du natürlich den Gewinn damit mindern darfst).
Wenn du also eh vorhast, alle Einnahmen wieder in deine Projekte fliessen zu lassen (z.b. für neue Ausrüstung, Kameras, Requisiten, Miete für Locations usw), dann lass dir Rechnungen geben, dadurch minderst du den Gewinn wieder entsprechend. Schliess noch eine einfache Haftpflichtversicherung für Selbstständige ab, dann biste immer abgesichert.
Bedenke halt, dass mit der Gründung eines Vereins, GBr usw zusätzlicher Aufwand und Bürokratie auf dich zukommen wird, die dir vielleicht irgendwann über den Kopf wachsen und dann dein Spass an der Sache in Stress ausartet.
Wenn du davon also nicht leben möchtest und das weiterhin als "Easy going" Hobby begreifst, dann wäre das die einfachste Lösung.
Ist aber auch ne Individuelle Frage. Wenn du Stress brauchst und Spass an organisatorischen Dingen hast, dann können auch die anderen Wege offen sein und dir zusätzliche Möglichkeiten bieten.
Antwort von dienstag_01:
Klar muss sein: Steuerlich kann man nur als Gruppe agieren, wenn man auch rechtlich eine Gruppe ist. Ansonsten muss eine Person die Einnahmen verbuchen und bekommt dann Rechnungen der anderen Beteiligten. Oder investiert. Rechtlich gehören dann die Investitionen dieser einen Person.
Wenn man dafür einen Steuerberater braucht, bitte ;)
Antwort von dirkus:
Wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss, dann würde ich mir auch den Steuerberater sparen.
Antwort von pixelschubser2006:
Sorry wenn ich das hier mal so sage: Es kommt hier ein Haufen falscher Aussagen zustande.
1.) "Dem Finanzamt ist es auch egal, was Ihr mit dem Geld macht. Einkünfte sind Einkünfte. Für eine evtl. Versteuerung der Einkünfte spielt es keine Rolle, ob Ihr damit investiert oder ne Sause nach Mallorca macht."
Das ist der - mit Verlaub - größte Blödsinn, den ich jemals zu dem Thema gehört oder gelesen habe. Selbstverständlich sind betriebsrelevante Investitionen DEN EINNAHMEN gegenzurechnen. Kleine Ausgaben bis 410 Euro netto werden dabei genauso behandelt wie laufende Ausgaben für Miete, Telefon oder wie auftragsbezogene Kosten und Wareneinkauf. Bei Beträgen darüber wird abgeschrieben, d.h. die Investion wird gemäß der (theoretisch zu erwartenden) Nutzungsdauer quasi auf Raten als Ausgabe gebucht. Die anteilige Mehrwertsteuer gibts bei Vorsteuerabzugsberechtigung sofort & komplett wieder!
2.) "Wenn mit MwSt. gearbeitet wird, ist ein Steuerberater sinnvoll"
Das ist der nächste Klopper. Ein Steuerberater ist zwar häufig sehr sinnvoll, aber das hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Die ist nämlich der unkomplizierteste Posten bei der der ganzen Kalkulation. Ich könnte mich totlachen, wenn Leute meinen, sie würden sich mit der Kleingewerberegelung einen Gefallen tun. Das ist Quatsch. Egal ob mit Kleingewerbe (d.h. Gewerbeschein!) oder der Kleinunternehmerregelung... der buchhalterische Aufwand ist der gleiche. Und die Mehrwertsteuer macht nur einen geringen Anteil der Arbeit aus. Hingegen bedeutet die Nutzung der Kleinunternehmerregelung, daß man sich selbst geisselt, bei Unternehmern als Kunden nur 1000 Euro statt 1000 plus 19% MWst bekommt, aber nicht die Vorsteuer für die Betriebsausgaben gegenrechnen kann. Ein fettes Eigentor. Kann sich im Einzelfall rechnen, wenn überwiegend Privatkunden hat, ist aber eher die Ausnahme.
Viel entscheidender ist das Thema Buchführungspflicht. Man kann seine Betriebsfinanzen mit Excel-Tabellen machen. Solange mit nicht bilanzierungspflichtig ist. Dennoch ist eine klassische "doppelte Buchführung" sinnvoll und mit geeigneter Software viel besser. Das System gibt es ja nur einem Grund seit dem Mittelalter (ca. 1500 n.C.!), nämlich weil es sich bewährt hat. Nur einen entsprechenden Kurs sollte man mitgemacht haben. Dann aber steht einem die Basis für Controling offen. Wer damit nichts am Hut hat (ist auch nicht simpel), der braucht einen Steuerberater. Fairerweise muss man sagen, daß das Verständnis von buchhalterischer Logik und das Aufüllen von Steuer-Formularen zweierlei Dinge sind. Aber wenn man sich da selbst durchbeißt, kommt es auf das Thema Mehrwertsteuer auch nicht mehr an.
Außerdem finde ich es sehr wichtig in einer Gruppe, daß jeder seinen Anteil so bekommt, daß Equipment, was mit seiner Arbeit bezahlt wird, auch ihm gehört. Und nicht der Gruppe. D.h. jeder kriegt seinen Anteil, kann machen was er will, hauptsache er tritt beim nächsten Dreh mit seinem Arbeitsgerät an. Zwar kann man auch Gesellschafterverträge aufsetzten wie bei einer 5-Mann-GbR, aber der Stress ist vorprogrammiert. Das ist m.E. nach Killerkriterium für den eingetragenen Verein, der ansonsten einige Vorzüge hätte.
Und, auch wenn ich mich wiederhole: Beachtet das Thema Künstler-Sozialkasse. Es haben schon EB-Teams ins Klo gegriffen, wo der Kameramann mit dem Kunden abrechnete und das Geld dann gegen Rechnung seinen freiberuflichen Kollegen auszahlte. Das ging solange gut, bis die KSK darin nicht mehr eine Art "Kommune" sah, sondern den Kameramann als Medienunternehmer sah, der die Leistungen der anderen gewinnbringend weiterverkaufte. Ergebnis: Er bekam selbst keine Leistungen der KSK, sondern musste als Verwerter für seine Kollegen noch einbezahlen. Das könnte für einen kommerziell aktiven Verein ganz schnell ähnlich laufen!
Antwort von Jott:
Gut zusammengefasst. Schon die Lektüre dieses Threads inclusiv aller krassen Widersprüche bei den Aussagen sollte ein klares Plädoyer für den (fähigen) Steuerberater sein. Einer, der von Medien, Kunst und somit auch von den KSK- und anderen rechtlichen Fallen eine Ahnung hat. Sich auf Forenwissen zu verlassen ist bei so etwas krasser Unfug.
Antwort von dienstag_01:
Bei nebenberuflicher Tätigkeit besteht keine Sozialabgabepflicht.
KSK-Abgabe greift nur, wenn man eine KSK-abgabepflichtige Leistung in Rechnung gestellt bekommt. Das aussen vor zu lassen, sollte ja nun nicht das Problem sein. Oder einfach: mit KSK hat das nichts zu tun. Oder noch einfacher: Wenn ich für mein Hobby Geld bekomme, mir dafür Equipement kaufe und nach zwei Jahren feststellen muss, dass ich für eine Rechnung über 1000 Euro, bezahlt an einen Freund, ungefähr 40 Euro KSK nachzureichen habe, dann schau ich mir meine inzwischen erworbene Ausrüstung an und lache darüber. Laut. und denke leise, was manch einer hier als wichtig ansieht... ;)
Antwort von TomStg:
Sorry wenn ich das hier mal so sage: Es kommt hier ein Haufen falscher Aussagen zustande.
1.) "Dem Finanzamt ist es auch egal, was Ihr mit dem Geld macht. Einkünfte sind Einkünfte. Für eine evtl. Versteuerung der Einkünfte spielt es keine Rolle, ob Ihr damit investiert oder ne Sause nach Mallorca macht."
Das ist der - mit Verlaub - größte Blödsinn, den ich jemals zu dem Thema gehört oder gelesen habe.
Dir empfehle ich einfach mal genauer zu lesen, bevor Du wieder so rumblökst.
Es geht zunächst mal um eine einzelne einkommensteuerpflichte Person - kein Betrieb, kein Verein. Denn dies ist die einfachste Variante. Bei einem Gewerbe sieht die Sache natürlich anders aus - wesentlich komplizierter und aufwendiger. Ob sich das für das angesprochene Vorhaben lohnt, sollte der Steuerberater beurteilen, der hier sowieso die einzige wirklich kompetente Beratung machen kann.
Antwort von pixelschubser2006:
Der nächste Lattenschuss.
1. Diese Tätigkeiten sind für die KSK relevant:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/unte ... erter.html
Siehe Punkt 11. Bin gespannt, wie Du eine Videoproduktion beschreiben willst, damit sie nicht darunter fällt. Oder willst Du Gartenpflege auf die Rechnung schreiben, weil der Tonman vor dem Dreh noch wacker den Rasen mäht?
Gefährlich sind auch alle Tätigkeiten, die irgendwie mit Markerting zu tun haben. Ich habe bei einem Kunden, für den ich freiberufliche Verkaufstätigkeiten als Promotion bezeichnet habe, eine Nachfrage von dessen Steuerberater bekommen. Wir mussten klarstellen, daß es sich hier um eine kaufmännische und technisch beratende Arbeit handelt, weil der Begriff "Promotion" schnell eine KSK-Beitragspflicht auslösen könnte.
2. Einkünfte aus Arbeit sind immer sozialversicherungspflichtig, sofern sie nicht 450 Euro montlich unterschreiten. Wobei dieser Betrag auch ein Gewinn aus einem Kleingewerbe sein kann und dessen Ertrag den ausbezahlten 450 Euro eines Nebenjobs gleichstellt wird.
Aber: Ob es nebenher neben einem Haupteinkommen als Hobby läuft, ist in der Sache wumpe. Es kommt ausschließlich nur auf die Zahlen an. Der Grund ist u.a.: Manche verdienen durch ihre Nebentätigkeit im Extremfall mehr als durch ihre Vollzeitstelle. Wer z.b. einen Fulltimejob hat und ein eingetragenes Handwerk nebenberuflich ausübt, wird schnell Spaß wegen der Pflichtversicherung für Handwerker in der Rentenkasse bekommen. Glaub mir, ich weiß, wovon ich rede.
3. Ob KSK-Beiträge erhoben werden, hat keinerlei Bezug dazu, ob die Leistungserbringer überhaupt berechtigt sind, Leistungen der KSK zu erhalten. Das ist zwar ziemlich krank und in meinen Augen nicht haltbar, aber das System ist so.
Relevant ist: Bist Du jemand, der die künstlerische Leistung selbst erbringt oder kaufst Du sie ein, entweder um sie zu vermarkten oder für deinen Firma für die Werbung zu nutzen oder um sie als Verlag zu publizieren. So vereinfacht ausgedrückt. Hältst Du den Kopf hin und schreibst für Deine Rasselbande die Rechung an den Kunden, handelst Du mit den Leistungen anderer und musst Abgaben zahlen. Der Kunde dann übrigens nicht mehr, wobei das auch nicht immer zu 100% ausgeschlossen ist. Wenn es ganz blöd läuft, kassiert die KSK zweimal und die Leistungserbringer laufen nicht in der KSK und haben nix davon... Es kommt oft genug vor, daß Künstler zwar relevante Leistungen erbringen, auf die kassiert wird, aber selber von der KSK nicht als Leistungsberechtigt anerkannt wird, z.b. weil sie das nciht als Haupteinkommen nachweisen können. Sehr komplex, sehr krank.
4. Wenn Du mit den Sachen nicht sauber umgehst, lachst Du nicht mehr. Sicherlich ist der von Dir geschilderte Rahmen geringfügig. Aber: Wenn Du ein größeres Unternehmen belieferst, werden die eine 100%ig ordentliche Rechnung haben wollen. Denn ab einer gewissen Größe wird lückenlos vom Finanzamt geprüft. JEDES JAHR! Sollte es doch mal eine Chaosrechnung an der hauseigenen Buchhalterin und dem Steuerberater vor in den Kreditoren-Ordner geschafft haben, reibt der Betriebsprüfer sich die Hände. Und dann geht die Luzi ab. Glaub mir: Wer da nicht bestehen kann, kriegt keine Aufträge!
Bei nebenberuflicher Tätigkeit besteht keine Sozialabgabepflicht.
KSK-Abgabe greift nur, wenn man eine KSK-abgabepflichtige Leistung in Rechnung gestellt bekommt. Das aussen vor zu lassen, sollte ja nun nicht das Problem sein. Oder einfach: mit KSK hat das nichts zu tun. Oder noch einfacher: Wenn ich für mein Hobby Geld bekomme, mir dafür Equipement kaufe und nach zwei Jahren feststellen muss, dass ich für eine Rechnung über 1000 Euro, bezahlt an einen Freund, ungefähr 40 Euro KSK nachzureichen habe, dann schau ich mir meine inzwischen erworbene Ausrüstung an und lache darüber. Laut. und denke leise, was manch einer hier als wichtig ansieht... ;)
Antwort von pixelschubser2006:
Ne, ich bleibe dabei. Egal in welcher Konstellation: Investionen und laufende betriebsrelevante Ausgaben werden immer den Einnahmen gegenüber gestellt. Ich weiß nicht, woher Du die Zahl 15000 Euro nimmst, aber wenn wir mal diesen Betrag nehmen und ein Haupteinkommen annehmen, wodurch dieser Betrag durch Progression mit 30% zu versteuern ist, dann reden wir von 5000 Euro Einkommensteuer, von 2500 Euro, wenn die Hälfte der Einnahmen wieder draufgeht oder von 0,0 nach Deiner Rechnung. Klar kann es passieren, daß Du damit nicht auffällst, aber bei 5000 Euro Steuerlast bist Du schon im Rahmen dessen, was im als Straftat behandelt und mit Geldstrafe geahndet wird. Die Grenze liegt hier bei 1000 Euro
Einfach mal eben Geld einnehmen und in -aus buchhalterischer Sicht- nach dem Gießkannenprinzip verteilen, das klappt nicht. Wie gesagt höchstens, wenn Du aus Gründen derer Überlastung nicht beim Finanzamt auffällig wirst. Aber eine Straftat wurde noch nie legal, weil man nicht erwischt wurde. Sie verjährte höchstens...
Sorry wenn ich das hier mal so sage: Es kommt hier ein Haufen falscher Aussagen zustande.
1.) "Dem Finanzamt ist es auch egal, was Ihr mit dem Geld macht. Einkünfte sind Einkünfte. Für eine evtl. Versteuerung der Einkünfte spielt es keine Rolle, ob Ihr damit investiert oder ne Sause nach Mallorca macht."
Das ist der - mit Verlaub - größte Blödsinn, den ich jemals zu dem Thema gehört oder gelesen habe.
Dir empfehle ich einfach mal genauer zu lesen, bevor Du wieder so rumblökst.
Es geht zunächst mal um eine einzelne einkommensteuerpflichte Person - kein Betrieb, kein Verein. Denn dies ist die einfachste Variante. Bei einem Gewerbe sieht die Sache natürlich anders aus - wesentlich komplizierter und aufwendiger. Ob sich das für das angesprochene Vorhaben lohnt, sollte der Steuerberater beurteilen, der hier sowieso die einzige wirklich kompetente Beratung machen kann.
Antwort von pixelschubser2006:
Wenn die Gruppe 15000 Euro einnimmt, wovon der Frontmann vier leute ausbezahlt und nur 3000 Euro behält, von den Kumpels entsprechende Rechnungen bekommt und dann noch eigene Investionen gegenrechnet, bleibt natürlich nix mehr übrig.
Allerdings ist es gerade dann fast witzlos, noch Geld für den Steuerberater auszugeben. Höchstens für ne einmalige Beratung. Darüberhinaus reichen wahrscheinlich 3 DIN-A4-Seiten mit einer groben Kalkulation, deren Ergebnis dann als "Einnahe aus selbständiger, nichtgewerblicher Tätigkeit" (hab genauen Wortlaut gerade nciht parat...) dann zur Steuererklärung zugepackt wird und gut is. Bestenfalls rennst Du zum Finanzamt mit der Kalkulation und bittest um Hilfe mit den Formularen. Wenn die einigermaßen nett sind, machen die das auch. Für das nächste Jahr weißt Du dann wie es geht. Ich sehe die größte Herausforderung immer im Ausfüllen der Formulare. Dabei mache ich selbst meine ganze Buchhaltung selbst und erfolgreich, habe kürzlich Betriebsprüfung gut überstanden. Aber bei den Formularen graut es mir manchmal. Ist papierlos dank Elster aber schon besser geworden...
Sorry wenn ich das hier mal so sage: Es kommt hier ein Haufen falscher Aussagen zustande.
1.) "Dem Finanzamt ist es auch egal, was Ihr mit dem Geld macht. Einkünfte sind Einkünfte. Für eine evtl. Versteuerung der Einkünfte spielt es keine Rolle, ob Ihr damit investiert oder ne Sause nach Mallorca macht."
Das ist der - mit Verlaub - größte Blödsinn, den ich jemals zu dem Thema gehört oder gelesen habe.
Dir empfehle ich einfach mal genauer zu lesen, bevor Du wieder so rumblökst.
Es geht zunächst mal um eine einzelne einkommensteuerpflichte Person - kein Betrieb, kein Verein. Denn dies ist die einfachste Variante. Bei einem Gewerbe sieht die Sache natürlich anders aus - wesentlich komplizierter und aufwendiger. Ob sich das für das angesprochene Vorhaben lohnt, sollte der Steuerberater beurteilen, der hier sowieso die einzige wirklich kompetente Beratung machen kann.
Antwort von Pianist:
Ich würde das erst mal ein Jahr lang beobachten und dann schauen, was da am Ende rauskommt. Vorher muss sowieso nichts veranlasst werden. Wenn man so tut, als sei man gewerblich bzw. freiberuflich tätig, und probeweise mal eine Gewinnermittlung durchführt, also auch Abschreibungen der Geräte usw. berücksichtigt, und dabei kein Überschuss rauskommt, dann würde ich das sauber dokumentieren und gut abheften.
Wenn kein Überschuss entsteht, und auch keine Absicht besteht, in der Zukunft einen solchen zu erzielen, dann ist das alles steuerlich vollkommen irrelevant. Allerdings können Ausgaben für Technik dann auch nicht mit anderen Einkunftsarten steuermindernd verrechnet werden.
Übrigens: Wenn mehrere Leute gemeinsam etwas tun, und nichts anderes vereinbart ist, dann handelt es sich automatisch um eine GbR. Daraus folgt: Jeder Mitmacher haftet in voller Höhe für alles. Dabei spielt es keine Rolle, ob Gewinne gemacht werden oder nicht.
Wenn mehrere Leute etwas gemeinsam tun, ohne dabei eine Gewinnerzielungsabsicht zu haben, dann dürfte tatsächlich die Vereinsgründung
eine gute Idee sein.
Matthias
Antwort von dienstag_01:
Nur ganz kurz:
Siehe Punkt 11. Bin gespannt, wie Du eine Videoproduktion beschreiben willst, damit sie nicht darunter fällt. Oder willst Du Gartenpflege auf die Rechnung schreiben, weil der Tonman vor dem Dreh noch wacker den Rasen mäht?
Niemand zwingt dich, eine *Videoproduktion* abzurechnen.
Einkünfte aus Arbeit sind immer sozialversicherungspflichtig, sofern sie nicht 450 Euro montlich unterschreiten.
Nö, wenn du gesetzlich versichert bist, dann brauchst du keine Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc. abführen. Aber richtig ist, dass es bei der Rentenversicherung Ausnahmen gibt.
Antwort von pixelschubser2006:
Nur ganz kurz:
Siehe Punkt 11. Bin gespannt, wie Du eine Videoproduktion beschreiben willst, damit sie nicht darunter fällt. Oder willst Du Gartenpflege auf die Rechnung schreiben, weil der Tonman vor dem Dreh noch wacker den Rasen mäht?
Niemand zwingt dich, eine *Videoproduktion* abzurechnen.
Einkünfte aus Arbeit sind immer sozialversicherungspflichtig, sofern sie nicht 450 Euro montlich unterschreiten.
Nö, wenn du gesetzlich versichert bist, dann brauchst du keine Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc. abführen. Aber richtig ist, dass es bei der Rentenversicherung Ausnahmen gibt.
Nach meiner persönlichen Erfahrung, die aber keinesfalls repräsentativ ist sondern sicher von Kasse zu Kasse unterschiedlich ausfallen wird, sind die Krankenkassen geschmeidiger als die Rentenkassen. Darüberhinaus habe ich auch dank Tante Google keine belastbaren Infos dazu bekommen. Ist also mit Vorsicht zu genießen!
Zur Abrechnung: Das ist natürlich das Killer-Argument. Und falsch. Natürlich bist Du gezwungen, eine Videoproduktion abzurechnen, wenn Du Geld für ein Video erhalten hast. Alles andere bringt Dich direkt in die Nähe von Steuerstrafdelikten!
Antwort von Pianist:
Natürlich bist Du gezwungen, eine Videoproduktion abzurechnen, wenn Du Geld für ein Video erhalten hast.
Ja, aber da gibt es ja mindestens zwei verschiedene Varianten: Es könnte sich um einen gewerblichen Filmproduzenten handeln, der ein Gewerbe angemeldet hat und neben der Einkommenssteuer auch Gewerbesteuer und IHK-Beitrag zahlt, aber es kann sich auch um einen Filmemacher und somit um einen selbständigen Künstler handeln, der gar nichts anmelden muss und auch nur Einkommenssteuer zahlt.
(umsatzsteuerlich sind beide gleich)
Matthias
Antwort von pixelschubser2006:
@Pianist: Das ist eine behutsame Herangehensweise und sicher nicht verkehrt. Was Du beschreibst, stimmt auch soweit. Korrigiere mich aber, wenn ich mich irre (bin da nicht mehr so sattelfest): Beschreibst Du nicht die Haftung bei einer OHG? Ich glaube, bei der GbR ist diese nicht ganz so umfassend, so dass z.b. Gesellschafter im Einzelfall nur für Verträge haften, die sie selbst unterschrieben haben. Kann ggf. relevant sein, falls irgendeiner meint, seinen Kram locker auf GbR-Rechnung zu bestellen zu müssen...
Antwort von pixelschubser2006:
Stimmt voll und ganz, ist aber glaube ich eher ein Nebenkriegsschauplatz. Sicherlich kann für KSK die Rechtsform der Selbständigkeit ein Indiz für die Einstufung sein, aber ob das am Ende entscheidend ist, weiß ich nicht. Dem Finanzamt ist das i.d.R. auch nicht so furchtbar wichtig. Die meckern zwar auch dann und wann, aber eigentlich ist das für die auch nur in bestimmten Größenordnungen relevant, wenn es um die Gewerbesteuer geht. Ansonsten nimmt sich das nciht viel und ist eher ein Fall für die Gewerbeaufsicht. Für den Kunden ist es mitunter eine Frage, wie er bei der nächsten Prüfung durch die Sozialversicherung darsteht. Hat einer Rechnung eines Filmkünstlers, muss er davon ausgehen, daß er auf das Honorar noch an die KSK zahlen muss.Hat er eine Rechnung, die als Auftragnehmer eine Agentur suggeriert oder gar eine Kapitalgesellschaft darstellt, kann er sich dummstellen und davon ausgehen, daß diese bereits bezahlt sind.
Natürlich bist Du gezwungen, eine Videoproduktion abzurechnen, wenn Du Geld für ein Video erhalten hast.
Ja, aber da gibt es ja mindestens zwei verschiedene Varianten: Es könnte sich um einen gewerblichen Filmproduzenten handeln, der ein Gewerbe angemeldet hat und neben der Einkommenssteuer auch Gewerbesteuer und IHK-Beitrag zahlt, aber es kann sich auch um einen Filmemacher und somit um einen selbständigen Künstler handeln, der gar nichts anmelden muss und auch nur Einkommenssteuer zahlt.
(umsatzsteuerlich sind beide gleich)
Matthias
Antwort von dienstag_01:
Zur Abrechnung: Das ist natürlich das Killer-Argument. Und falsch. Natürlich bist Du gezwungen, eine Videoproduktion abzurechnen, wenn Du Geld für ein Video erhalten hast. Alles andere bringt Dich direkt in die Nähe von Steuerstrafdelikten!
Wenn ich Geld für ein Video erhalten habe, kann ich es nicht für, na sagen wir mal, eine Computerreparatur ausgeben? Interessante Sichtweise ;)
Antwort von dirkus:
Um die Beiträge von Pixelschubser mal zusammenzufassen:
Werd lieber Rechtsanwalt anstatt weiter gelegentlich die Kamera zu bedienen.
Deshalb kriegt hier in Deutschland auch keiner mehr was gebacken ohne Kanzlei im Hintergrund;-)
Antwort von Pianist:
Korrigiere mich aber, wenn ich mich irre (bin da nicht mehr so sattelfest): Beschreibst Du nicht die Haftung bei einer OHG? Ich glaube, bei der GbR ist diese nicht ganz so umfassend, so dass z.b. Gesellschafter im Einzelfall nur für Verträge haften, die sie selbst unterschrieben haben. Kann ggf. relevant sein, falls irgendeiner meint, seinen Kram locker auf GbR-Rechnung zu bestellen zu müssen...
Nein, bei einer GbR haften alle gesamtschuldnerisch. Also wenn da drei Leute sind, und ich weiß, dass einer von denen mehr Geld hat als die anderen, dann kann ich mir die Gesamtforderung bei ihm holen. Er kann sich dann im Innenverhältnis mit den anderen herumärgern.
Matthias
Antwort von pixelschubser2006:
Zur Abrechnung: Das ist natürlich das Killer-Argument. Und falsch. Natürlich bist Du gezwungen, eine Videoproduktion abzurechnen, wenn Du Geld für ein Video erhalten hast. Alles andere bringt Dich direkt in die Nähe von Steuerstrafdelikten!
Wenn ich Geld für ein Video erhalten habe, kann ich es nicht für, na sagen wir mal, eine Computerreparatur ausgeben? Interessante Sichtweise ;)
Hä???????
Du kannst Deine Einnahmen auf den Kopf hauen für was immer Du willst, aber Du kannst nicht ein Video drehen und dem Kunden einen Rechnung für Gartenpflege schicken, um Dir Ärger mit der KSK vom Hals zu halten. Das ist ein sehr relevantes Thema, weil manche Unternehmer gerne auch mal Rechnungen für privaten Kram so wünschen, daß man sie als Betriebsausgabe verbuchen kann. So wird aus der Spielkonsole für den Sohnemann eben mal der neue Bildschirm für die Sekretärin. So in der Art. Das ist natürlich kriminell, und weil bei sowas sowohl Kunde als auch Auftraggeber gepennt haben müssen, ist das i.d.R. auch keine Panne, sondern Vorsatz, und wird vom Finanzamt auch so gehandhabt.
Nur mal zur Abschreckung: Ein Arzt hat mal ein privates Buch als Fachliteratur abgesetzt. Bis ein neugieriger Finanzbeamter mit zuviel Zeit hat dann mal die ISBN-Nummer kontrolliert und festgestellt, daß es sich um einen Roman o.ä. handelte. Obwohl man hier leicht glaubhaft machen kann, sich geirrt zu haben (vor allem wenn man tatsächlich eine Reihe Bücher im Jahr kauft) und er selber ja den Buchtitel auch nicht auf dem kassenbon lesen konnte, hat man den Doc richtig, richtig langgemacht. K.A. ob die noch mehr Dreck ausgegraben haben, aber das Buch war am Ende richtig teuer...
Antwort von Pianist:
Du kannst Deine Einnahmen auf den Kopf hauen für was immer Du willst, aber Du kannst nicht ein Video drehen und dem Kunden einen Rechnung für Gartenpflege schicken, um Dir Ärger mit der KSK vom Hals zu halten.
Er meinte vermutlich was anderes: Wenn er 500 EUR für einen Film erhalten hat und im gleichen Jahr der alte Schnittcomputer für 500 EUR repariert werden musste, dann hat er ganz gewiss keinen Gewinn gemacht und muss auch nichts versteuern.
(wobei das jetzt mit Vorsicht zu genießen ist, denn diese Rechnung geht nur dann auf, wenn der Schnittcomputer für nichts anderes als diesen einen Film genutzt wurde)
Matthias
Antwort von pixelschubser2006:
Um die Beiträge von Pixelschubser mal zusammenzufassen:
Werd lieber Rechtsanwalt anstatt weiter gelegentlich die Kamera zu bedienen.
Deshalb kriegt hier in Deutschland auch keiner mehr was gebacken ohne Kanzlei im Hintergrund;-)
Da ist schon was wahres dran. Vor allem im Online-Handel, was aber auch an unserer Rechtsprechung bei Abmahnungen liegt. Die Briten sind da wesentlich besser dran. Darüber hinaus ist gerade bei der Firmengründung wichtig, sich betriebswirtschaftlich zu bilden und vorsichtig zu sein. Es wird viel Lehrgeld bezahlt. Habe mehrere Handwerker unter Freunden, die sind ALLE schon mit Kunden auf die Fresse geflogen, weil Kunden sich an Vereinbarungen per Handschlag nicht gehalten haben.
Die absolute Kerze: Kunde bestellt Marmorkugel für Garten. Die gewünschte Größe war nicht lieferbar, die nächst größere für den gleichen Preis. Kunde war einverstanden und freute sich, da diese noch besser wirkte. Am Ende bezahlte er die Rechnung nicht und machte einen Sachmangel geltend, da die Größe nicht der Kugel entsprach, für die schriftlich ein Auftrag existierte.
Könnte noch zig solcher Story erzählen. Ist aber nciht nur in Deutschland so, in anderen Ländern auch.
Antwort von dienstag_01:
aber Du kannst nicht ein Video drehen und dem Kunden einen Rechnung für Gartenpflege schicken,
An dieser Aussage ist gut zu erkennen, dass du komplett NULL Verständnis davon hast, wer eigentlich wann an die KSK zu zahlen hat.
Halt dich raus oder besuch einen neuen Kurs ;)
Antwort von pixelschubser2006:
Na dann erkläre uns mal Deine Sicht der Dinge. Scheinrechnungen haben nix mit der KSK zutun... Ansonsten: Verfolge meinen Link!
...und das EIngangsposting mit dem Inhalt: Wie schreibt eine Gruppe Amateurfilmer Rechnungen für die Produktion eines kommerziellen Videos?
Antwort von dienstag_01:
WER zahlt, erst mal verstehen, nicht Links zusammenglauben ;)
Antwort von dirkus:
Na dann erkläre uns mal Deine Sicht der Dinge. Scheinrechnungen haben nix mit der KSK zutun...
Scheinrechnungen muss auch niemand stellen, es reicht schon aus, wenn man die Tätigkeit etwas gröber umfasst, als notwendig.
z.b. Anstatt "Gartenarbeit" kann man auch "Aussentätigkeit" schreiben.
Soll doch erstmal jemand herausfinden, was damit gemeint ist. Jemanden für eine 100,- Rechnung rauszuschicken, um nachzurecherchieren was das genau für eine Tätigkeit war, tut niemand. Genausowenig wie jemand nachprüfen wird, ob Media Markt einen Staubsauger oder einen Fernseher mehr im Geschäftsquartal verkauft hat.
Bekannte Fussballmanager sollen damit bekanntlich schon Millionen "umdeklariert" haben;-)
Bei einem Miniunternehmen wird da erstrecht nix passieren, weil der Aufwand fernab aller Realitäten ist. Man müsste quasi für jede einzelne Rechnung Gerichtsfest "überführt" werden.
Antwort von pixelschubser2006:
@dienstag: Was willst Du von mir? Du schiebst mir irgendwelches dummes Zeug unter.
Bevor hier aber alle aneinander vorbeireden:
In der KSK können Mitglied sein:
Freiberufliche / Selbständige Künstler, die Ihren Lebensunterhalt nachweisbar aus ihrer künstlerischen / publizistischen Arbeit bestreiten
Wer zahlt den Arbeitgeber-Beitrag:
- Firmen, die für eigene Marketingmaßnahmen künstlerische Leistungen einkaufen, indem sie Freiberufler beschäftigen
- Publizierende Unternehmen wie Zeitungen oder Fernsehsender
- Werbeagenturen, die Leistungen von Freiberuflern verwerten und als Gesamtwerk weiterverkaufen
+++ und zwar völlig unabhängig davon, ob der gebuchte Freiberufler tatsächlich als hauptberuflicher Künstler anerkannt wird und tatsächlich in den Genuß der KSK kommt +++
Wenn Du Kopf einer kleine Gruppe von Freiberuflern bist, eine Firma gründest, um die Leistungen gebündelt anzubieten... bist Du auf den ersten Blick eine Werbe- oder Medienagentur. Das wird die KSK unterstellen. Und zwar selbst dann, wenn die Leistungen genauso weiterverarbeitet werden wie bisher!!! Gibt einige Beispiele hier im Forum.
Und wenn sich so eine Behörde was in den Kopf gesetzt hat, dann sieht das auch auf den zweiten und dritten Blick nicht anders!
WO GENAU IST ALSO DEIN PROBLEM???
Und was das Thema Rechnung betrifft:
Seid Ihr so dumpf oder wollt Ihr das schönreden: Es ist egal, wie falsch der Inhalt der Rechnung ist. Wenn diese Rechnung so ausgestellt und verwendet wird, daß eine der Parteien dadurch weniger Steuern oder Sozialabgaben zahlt, ist das eine "Eine Scheinrechnung zur Verschleiherung" eines Geschäftsvorfalles. Da entweder Euer Kunde oder Ihr dadurch KSK-Abgaben einspart, ist das Sozialversicherungsbetrug.
Man muss Sozialversicherungen betrügen, um bei Euch einen Film zu kaufen? Gehts noch??? Ihr seit ja echt seriös... und dämlich. Wie gesagt... nächste Außenprüfung beim Kunden und die Scheisse fliegt Euch um die Ohren. Und kommt mir nicht mit der Kläger / Richter / Keiner merkt was-Nummer. Wir sprechen hier darüber, wie man es richtig und legal macht, ansonsten macht es am besten gleich schwarz.
Antwort von pixelschubser2006:
Soll doch erstmal jemand herausfinden, was damit gemeint ist. Jemanden für eine 100,- Rechnung rauszuschicken, um nachzurecherchieren was das genau für eine Tätigkeit war, tut niemand.
Fataler Irrtum. Solche Anlässe sind Nr.1, um bei einer Betriebsprüfung einer Kontrollprüfung auszulösen. Was glaubt Ihr, wieviel Ärger Verlage und Medienunternehmer schon hatten, weil einer ihrer Freelancer ihnen mit ner Rechnung ne Laus in Pelz gesetzt hat.
Betriebsprüfer habe, da könnt Ihr Euch drauf verlassen, eine Nase für krumme Geschäfte. Ihr könnt machen, was Ihr wollt. Gibt für alles Mittel und Wege. Aber eine Rechnung für "Aussenarbeiten" hängt binnen Minuten diagonal im Aktenordner! Verlasst Euch drauf!
Regel Nr. 1: Alles muss stimmig sein und die Belege passen. Dann kannst Du machen was Du willst. Aber Scheinrechnungen in dieser Art sind ein No-go und führen ruckzuck in ein Steuerstrafverfahren!
Antwort von dirkus:
Was soll denn daran eine Scheinrechnung darstellen?
1. Steuern werden in Höhe der ausgestellten Rechnung in voller Höhe mitgeteilt und gezahlt. (vereinfachte Gewinnermittlung)
2. Wird keine Umsatzsteuer (wg Kleinunternehmerregelung) ausgewiesen, wird auch kein Vorteil bei der USt erzielt. (Was soll er da eingenommen haben, wenn keine USt auf der Rechnung steht?)
3. Bei nebenberuflicher Selbständigkeit kommen die Soziallabgaben nicht von der KSK, sondern er zahlt weiterhin selber seinen PflichtAnteil als ANgestellter zusätzlich dem, was er mit seiner SB Tätigkeit erwirtschaftet hat.
https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinrechnung
Also alles vollkommen Legal - oder Wo soll da der "Betrug" liegen? Im Gegenteil: Er nutzt hier noch nichtmal die ansonsten möglichen Steuersparmöglichkeiten, die er eigentlich mit anderen Modellen nutzen könnte!
Nur bringt ihm das hier nichts, weil er dadurch unverhältnismässig hohen Aufwand betreiben muss.
Nachtrag: Das Einzige, was hier etwas kritisch ist, ist, das er durch die ungenaue Beschreibung der Tätigkeit nicht klar definiert, ob sein Auftraggeber eventuell die KSK Abgabe zahlen müsste.
Da er aber selbst kein KSK Mitglied wird und keinen Vorteil daraus zieht, liegt der Ball beim Auftraggeber. Der müsste nun entscheiden, ob er die Abgabe für die Leistung zahlt oder nicht.
Antwort von dienstag_01:
Ist eigentlich ganz lustig ;)
Antwort von dirkus:
Ist eigentlich ganz lustig ;)
Ist es auch:-)
Man kann z.b. einfach den Oberbegriff "Marketingkampagne" auf seine Rechnung schreiben, dann muss erstmal jemand rausfinden, wozu das eigentlich gezählt werden soll.
Als selbständiger Nebenberufler habe ich meine Steuern und Sozialabgaben auf diese Dienstleistung ordnungsgemäss entrichtet. Ich habe keinerlei finanzielle Vorteile daraus gezogen, sondern es mir nur mit der Erklärung etwas leichter gemacht.
Ist kein Betrug!
Siehe auch:
Kleinunternehmer
Kleingewerbetreibende, deren Jahresumsatz (= Summe der umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen) 17.500 Euro pro Jahr nicht übersteigt, gelten als Kleinunternehmer. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder andere Unternehmenssteuern müssen sie nicht zahlen. Auf ihre „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ zahlen sie gemäß § 15 EStG Einkommensteuer. Grundlage ist die jährliche (private) Einkommensteuererklärung, wie sie auch von Arbeitnehmern eingereicht wird.
http://www.kleingewerbe.de/steuerpflichten.htm
Antwort von Nathanjo:
So, nachdem der Thread ohne mein Zutun bereits auf die 2. Seite gelangt ist, melde ich mich auch mal wieder. Ich war - oh Ironie - nunmal arbeiten in meiner Festanstellung. ;)
Ich bin jetzt erstmal noch verwirrter als vorher und etwas entmutigt. Und, dass die KSK damit auch noch irgendwas zutun haben könnte habe ich wirklich nicht auf dem Schirm gehabt und noch NIE irgendwie gelesen oder gehört. Das ist mal eine vollkommen neue (nervige) Information. Mir erschließt sich auch nicht so ganz der Sinn dahinter, aber sei's drum.
Ich denke ich muss doch mal zum Steuerberater. Reicht das denn überhaupt aus? Oder brauch noch nen Anwalt? Herjemine...
Also mir wäre eine Vereinsgründung oder andere Gemeinschaft immernoch sehr lieb, aber als Einzelperson macht es vielleicht mehr Sinn bis auf weiteres. Man muss dazu sagen, ich bin der einzige "Filmemacher" im Team, alle anderen sind hauptsächlich Darsteller, und nebenbei Setbauer, Requisiten-Bauer, etc. ... bei unseren Hobby-Projekten halt.
Antwort von Jott:
Steuerberater reicht. Das sind wertvolle Dienstleister.
Antwort von dirkus:
Seht ihr, jetzt habt ihr den armen Nathanjo völlig überfordert mit der ganzen juristischen Aufmotzerei.
Eigentlich ist alles ganz einfach für Dich, Nathanjo!
Nur 3 Schritte
1. Bei deinem Bürgerbüro ein Gewerbe als Kleinunternehmer (unter 17500,-) anmelden, den Fragebogen ausfüllen und an Dein Finanzamt schicken.
2. Ab jetzt Rechnungen für deine Dienstleistungen schreiben und Rechnungen, die du für dein Gewerbe bezahlst hast, sammeln.
3. Die jährliche Steuererklärung mit Elster machen und zusätzlich zu deiner privaten Steuererklärung das Formular G (Einnahmen aus Gewerbebetrieb) ausfüllen und da deinen Jahresgewinn - aus deinen Rechnungen - eintragen (Rechnungen beilegen!).
Hinweis: Bis 17500,- Braucht du keine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen auszuweisen (auf deine Rechnung schreibst du: Hiermit nehme ich die Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs1 UstG in Anspruch und weise daher keine UST aus).
Der Steuerklärung legst du eine formlos auf DIN A4 geschriebene Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) bei. Darin listest du alle Einnahmen aus deinen Rechnungen auf und rechnest davon alle abziehbaren Rechnungen ab = Gewinn.
Auf deinen Rechnungen schreibst du als Auftragsbezeichnung am besten nichts konkretes sondern nur allgemeines (z.b. Werbekampagne)
Thats all (Kostet dich nichtmal einen Vormittag!)
Hier ist alles nochmal genau beschrieben: (brauchst nur den ersten Absatz bis 17.500,- lesen, der Rest ist nur wenn du mehr mit deinem Gewerbe verdienst)
http://www.kleingewerbe.de/steuerpflichten.htm
Laß dich nicht von den ganzen Medienprofis hier mit undurchsichtigen und völlig übertriebenen Darstellungen verunsichern!
Antwort von dienstag_01:
Und, dass die KSK damit auch noch irgendwas zutun haben könnte habe ich wirklich nicht auf dem Schirm gehabt und noch NIE irgendwie gelesen oder gehört.
Das ist eher ein Problem dieses Forums ;)
KSK ist nur relevant für dich, wenn du selber Leistungen EINKAUFST, und zwar explizit künstlerische (KSK-abgabepflichtige). Das betrifft also nur den Fall, dass deine Freunde dir eine Rechnung stellen, um ihren Anteil an der Einnahme zu bekommen. Daher ja die Tipps mit kreativer Bezeichnung der geleisteten Tätigkeit ;)
Antwort von pixelschubser2006:
Ihr wollt für Firmenkunden Filme drehen und von dem Erlös Equipment kaufen. Ok. Macht sinn. Und dann macht Ihr die Sache Mehrwertsteuerfrei?
Ich gebe es auf. Entweder haltet Ihr mich für bescheuert oder selbst bekloppt oder habt meine Erklärungen nicht gelesen. Ich kann nur sagen: Ich bin seit 20 Jahren als Einzelkämpfer selbstständig. Sowohl als Medienschaffender / Journalist wie auch als Handwerksmeister in einem mediennahen Beruf. Ich bilde Kaufleute im Handwerk aus. Soviel kurz zu meiner Person.
Mit Euch habe ich mir wirklich größte Mühe gegeben, aber ihr wollt lieber absoluten Unfug glauben, als einen fundierten Beitrag. Logik, Recht und Mathematik blendet Ihr aus.
Nun zu meinem ersten Satz:
Der gewerbliche Kunde zahlt Euch 1000 Euro für den Job. Wenn Ihr Mehrwertsteuer ausweisen würdet, würde er Euch 1190 Euro bezahlen, denn die anteiligen 190 Euro bekommt er wieder. Durchlaufender Posten. Für ihn zählt der Netto-Betrag. Wie ihr das macht, ist ihm scheissegal.
Nun kauft Ihr ne Kamera für 1000 Euro netto. Bei Kleinunternehmerregelung ist das Geld weg. Mwst.-pflichtig würdet Ihr die 190 Euro ans Finanzamt abführen, würdet aber erstmal rd. 160 Euro Vorsteuer Eurer Anschaffung abziehen und einbehalten. Die sind dann zwar Einkommensteuerpflichtig, wenn ihr sie nicht anderweitig in die Firma steckt, aber das lohnt sich. Bei 15000 Euro Umsatz im Jahr sind das 2400 Euro, die Ihr mehr habt. Für das simple Ausfüllen einiger Formulare. That"s all.
Anders sieht es natürlich aus wenn Ihr als Extremfall nur private Kunden habt, denen der Bruttobetrag wichtig ist und ihr darüberhinaus die Kohle als Lohn behalten wollt. Für Hausmeistertätigkeiter oder derartige Dinge. Da ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll. Aber für die Videogeschichte ist sie bescheuert.
Und die Sache mit der Scheinrechnung und der KSK... belastet euch nicht mit der Logik dahinter, wenn Ihr schon mit der Mehrwertsteuer überfordert seid...
Antwort von dirkus:
Mit der MwSt macht nur Sinn, wenn er vorhat, viel Equipement neu zu kaufen.
Er wird aber schon ne Ausrüstung haben oder sich gebraucht was kaufen?
Der Mehraufwand für die vierteljährliche Umsatzsteuerklärung lohnt sich also nur, wenn er viel neu kauft und zwar regelmässig. Ansonsten ist das unnötige Arbeit, weil man die Erklärung dann weitermachen muss selbst wenn man keine Käufe mehr beabsichtigt. und ausserdem steigt die Gefahr der Betriebsprüfung, weil die Finanzämter es hauptsächlich auf Umsatzsteuerbetrug abgesehen haben.
Für Medienprofis wie dich mag das ok sein, aber für jemanden, der nur ein paar Rechnungen im Jahr ausstellen will und dabei alles legal Versteuern möchte, ist das am einfachsten ohne sich gross Gedanken machen zu müssen.
Du hast doch selbst gesehen, dass er jetzt schon völlig überfordert ist mit soviel Infos, auch wenn sie völlig korrekt gewesen sein mögen. Er will eben kein Profi werden wie du.
Antwort von pixelschubser2006:
Dirkus, danke, das wir nun auf eine sachliche Ebene kommen. Ja, das mit der Überforderung verstehe ich ja. Ich habe vieles von den Fakten auch erst mit den Jahren erfahren bzw. gelernt. Das Dumme ist halt nur, daß man sihc die meisten Hürden und Gefahren nicht aussuchen kann. Da kommt es auf die Umsatzsteuergeschichte m.A. nach fast nicht mehr an.
Ansonsten hast Du recht. USt steht bei Betriebsprüfungen ganz oben auf der Liste und mit der Kleinunternehmerregelung entzieht man sich dem ein Stück weit. Ich denke, man muss einfach mal nachrechnen, wieviel Geld man wirklich in neues Equipment reinvestieren will und um welche Zahlen es realistisch geht. Danach trifft man eine Entscheidung.
Antwort von dirkus:
Jetzt sind wir einer Meinung!
Gruß, Dirk
Antwort von SeenByAlex:
Ich werfe mal noch einen Gedanken in Raum, da ich zusammen mit 6 Anderen vor über 10 Jahren vor dem selben "Problem" standen. Unsere Lösung war, einen gemeinnützigen Mediennachwuchs-Verein zu gründen.
Ich weiß nicht unbedingt, ob ich dazu raten kann, da auch das viel Aufwand und Bürokratie mit sich bringt (Vereinssitzungen mit Protokollen, Vorstandswahlen, natürlich auch der mindestens einmal jährliche Gang zum Steuerberater, Nachweis der Gemeinnützigkeit etc.) aber es hatte einen riesigen Vorteil: wir durften Spendenquittungen ausstellen. Das heißt, wenn jemand unsere Kurzfilme und Projekte finanziert hat, konnte er einen Großteil seiner Kosten als Spende von der Steuer absetzen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht so einfach mit kommerziellen Imagefilmen funktioniert, aber für das ein oder andere Kurzfilmprojekt hat das durchaus Sinn gemacht.
Danach folgte übrigens eine GbR, dann eine GmbH und inzwischen wieder eine GbR - das aber alles für kommerzielle Projekte. Man kommt also rum :)
Achja, und auch aus meiner Erfahrung kann ich sagen, das mit der KSK nicht zu spaßen ist. Deren System ist schwer zu durchschauen aber gerade als GmbH war das für uns eine richtig teuere Angelegenheit (da selbst unser eigenes Gehalt KSK-Abgabe-pflichtig war).
Antwort von Nathanjo:
Um das klar zu sagen: Ich danke euch beiden (und allen anderen!) für die Beiträge.
Aber ich denke dirkus kommt hier schon wesentlich näher an das Kernthema. Ich WAR "Profi" (im Sinne von festangestellt, wurde für meine Videoarbeit bezahlt), habe daran aber kein Interesse mehr. Unser Ziel ist es nur bestimmte Dinge zu drehen, die zu unseren Interessen und unserem Profil passen und das können wir aktuell beispielsweise bei meinem früheren Arbeitgeber - vielleicht finden wir noch mal jemand anderen, vielleicht auch nicht. Wir drehen auf jeden Fall keine Hochzeitsvideos oder Imagefilme (da hätte ich auch mein Chef sicher was gegen, denn ich arbeite bei einer Medienagentur und sitze direkt neben unserem Filmteam).
Ich rechne mit einer 4-stelligen Summe über ein Jahr. Und Equipment wird auch MAL gekauft, aber größtenteils würde das Geld wohl eher in die Filme selbst fließen, in Form von Kostümen, Sets, schießmichtot. Sollten wir widererwarten in Einnahmen ertrinken und auf einmal alle Vollzeit von unseren Filmen leben können, dann könnte man über entsprechende Schritte nachdenken. Aber damit rechne ich erstmal nicht. ;)
Mit der Logik und Handhabe des Kleinunternehmer-Seins käme ich sicher gut klar. Habe früher als Freiberufler gearbeitet, allerdings als Student, da war das noch alles etwas simpler.
Schade finde ich aber weiter den Gedanken unser Team dann nicht als Team zu behandeln, sondern "von Gottesgnaden" Geld in unsere Projekte zu stecken.
Zudem ich sehr gern unser Team "offizieller" machen möchte (selbst wenn es nun scheinbar schon eine GbR ist, ohne das ich was tun muss). Ich würde uns da am ehesten weiterhin als Verein bezeichnen, da es primär um die gemeinsame Ausübung unseres Hobbys geht. Aber wenn das quasi nur Nachteile hat, macht es natürlich auch keinen Sinn.
Edit:
Danke auch an dich, SeenByAlex, kamst mir zuvor. ;) Das klingt auch wieder sehr ernüchternd. Alles in allem sehe ich da einen großen Block im Weg stehen und frage mich langsam ob es das wert ist...
Antwort von pixelschubser2006:
Na endlich mal jemand, der aus eigener Erfahrung meine Sorgen teilt. Die Einnahme-Situation sehe ich nicht so als dramatisch. Auch als Verein kann man Rechnungen verschicken, sogar Umsatzsteuerpflichtig. K.A. wie das geht, aber ich habe mal für ein Event-Magazin gearbeitet (bzw. mit aufgebaut) und da wurde das zumindest am Anfang so gemacht. Nach ein paar Jahren wurden die Aufgaben aber auf eine Verein und eine GmBH gesplittet.
Schwieriger ist es im Verein mit dem Geld ausgeben, denn ein Verein kann nicht einfach so seine Gewinne an Vereinsmitglieder ausschützen. Wobei ich keine Ahnung habe, ob der Status "gemeinnützig" hier was ändert, also einfacher wird, wenn auf Gemeinnützigkeit verzichtet...
Imagefilm gegen Spendenquittung scheint übrigens kein Problem zu sein, das hat die Truppe eines hiesigen Bürgerfernsehvereins schon einige mal gemacht...
Antwort von dienstag_01:
Man braucht auch keinen Gewerbeschein als Filmemacher etc. Künstlerische Berufe sind freie Berufe.
Antwort von SeenByAlex:
Schwieriger ist es im Verein mit dem Geld ausgeben, denn ein Verein kann nicht einfach so seine Gewinne an Vereinsmitglieder ausschützen. Wobei ich keine Ahnung habe, ob der Status "gemeinnützig" hier was ändert, also einfacher wird, wenn auf Gemeinnützigkeit verzichtet...
Imagefilm gegen Spendenquittung scheint übrigens kein Problem zu sein, das hat die Truppe eines hiesigen Bürgerfernsehvereins schon einige mal gemacht...
Es ist bei unseren Verein jetzt halt doch einige Jahre her, deshalb bin ich leider nicht mehr ganz im Bilde, wie das alles damals gelaufen ist. Zumal ich damals (im Gegensatz zur GmbH und GbR später) noch nicht die Buchhaltung gemacht habe.
Es ist aber tatsächlich so, dass alle Mitarbeiter an Projekten nur mit einer angemessenen Aufwandsentschädigung entlohnt werden durften (wie die errechnet wurde - keine Ahnung). Wenn es aber wie bei Nathanjo darum geht, einfach nur kostendeckend Projekte abzuwickeln, ist das kein Problem. Auch Technik darf natürlich angeschafft werden. Nur Gewinn sollte der Verein nicht machen bzw. der sollte schnellstmöglich in neue Projekte oder Technik investiert werden. Aber das dürfte ja das geringste Problem sein.
Ich erinnere mich übrigens, dass wir auch mal einen Imagefilm im Rahmen des Vereins für und über eine Wirtschaftsförderung gedreht haben. Das Geld, welches wir dafür erhalten hatten, war aber so minimal, dass damit keinerlei Gewinn erwirtschaftet wurde. Und für die Wirtschaftsförderung wars durch die Spendengeschichte sogar noch günstiger. Also ein wettbewerbsverzerrendes Verhalten unsererseits, welches ich heute natürlich nicht mehr gutheißen kann :)
Antwort von dienstag_01:
Es ist aber tatsächlich so, dass alle Mitarbeiter an Projekten nur mit einer angemessenen Aufwandsentschädigung entlohnt werden durften
Kann sein, dass ihr das nicht *durftet*, prinzipiell werden natürlich auch bei Vereinen Gehälter und Honorare gezahlt.
Antwort von pixelschubser2006:
Das wesentliche Problem beim Verein sehe ich darin, daß das von den Einnahmen angeschaffte Equipment nicht den Leuten selbst gehört, sondern dem Verein. Das birgt menschliches Konfliktpotential. Bei einer GbR ist das einfacher zu handhaben.
Ich würde mich nun einfach mal umhören, wie Amateur-Bands das so machen, denn die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind ziemlich vergleichbar. Nur die KSK-Problematik ist nicht ganz so groß. Obwohl das auf dem Papier anders aussieht - auch Musiker sind KSK-Klientel - habe ich noch von keinem Problemfall gehört. Im TV-Umfeld knallt es aber irgendwie ständig, liest man ja von Zeit zu Zeit in diesem Forum...
Antwort von SeenByAlex:
Es ist aber tatsächlich so, dass alle Mitarbeiter an Projekten nur mit einer angemessenen Aufwandsentschädigung entlohnt werden durften
Kann sein, dass ihr das nicht *durftet*, prinzipiell werden natürlich auch bei Vereinen Gehälter und Honorare gezahlt.
Schon, aber eben im angemessenen Rahmen. Während man sich bei einer GbR bei einem gutbezahlten Projekt einfach allen Gewinn auf das private Konto schaufelt, egal wieviel man eigentlich gearbeitet hat, ist das bei einem gemeinnützigen Verein nicht machbar. Da müssen die Honorare einer Prüfung standhalten, der Verein darf nicht in den Verdacht kommen, eine versteckte Firma zu sein.
@pixelschubser2006:
da stimme ich dir zu. Das war auch in meinen Augen immer das größte Problem bei unserem Verein. Alles gehört gefühlt jedem, aber eigentlich keinem und viele Köche verderben den Brei. Und wenn der Verein irgendwann einschläft, muss man sehen, wie man die ganze angeschaffte Technik da wieder raus bekommt und im Zweifelsfall nochmal privat für was zahlen, was man im Rahmen des Vereins schonmal bezahlt hat.
Der einzige Pluspunkt sind wirklich die Spendenquittungen. Und wenn das Equipment zum Großteil schon privat mitgebracht wird (und privat bleibt) gibt es auch das Technikproblem nicht. Dann fließen alle Einnahmen in Drehort- und Technikmieten, Setaufbauten, Honorare etc. - also meist Dienstleistungen, die nach der jeweiligen Produktion sowieso keine Rolle mehr spielen.
@Nathanjo: das Beste wäre, du gibst deinen jetzigen Job auf und machst dich als Filmemacher selbstständig. Dann bringt der ganze Aufwand wenigstens auch finanziell einen Nutzen ;)
Antwort von Nathanjo:
Das wesentliche Problem beim Verein sehe ich darin, daß das von den Einnahmen angeschaffte Equipment nicht den Leuten selbst gehört, sondern dem Verein. Das birgt menschliches Konfliktpotential. Bei einer GbR ist das einfacher zu handhaben.
Ich würde mich nun einfach mal umhören, wie Amateur-Bands das so machen, denn die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind ziemlich vergleichbar. Nur die KSK-Problematik ist nicht ganz so groß. Obwohl das auf dem Papier anders aussieht - auch Musiker sind KSK-Klientel - habe ich noch von keinem Problemfall gehört. Im TV-Umfeld knallt es aber irgendwie ständig, liest man ja von Zeit zu Zeit in diesem Forum...
Wie genau (bzw: in etwa) handhabt man das denn mit einer GbR? Gegründet ist die ja schnell, aber wie ist das da mit dem Anmelden, um gewerblich was zu machen?
Das Problem mit dem Equipment, das dem Verein gehört habe ich mir auch gedacht. Wir handhaben das eigentlich eh schon so, aber das sind halt eher kleinere Dinge. Die Kameras gehören z.B. alle ausnahmslos mir bisher. Das wäre dann natürlich schon was anderes, wenn das irgendwie geteilt würde.
Und noch mal kurz gefragt: Wie und wann kommt denn die KSK ins Spiel? Ich verstehe nicht ganz was ich oder mein Auftraggeber da zahlen muss, ohne, dass ich selbst in irgendeiner Form was damit zutun habe. Das es so eine Situation gibt überrascht mich erstmal nicht, aber habe davon wie gesagt noch nie gehört...
Antwort von Nathanjo:
@Nathanjo: das Beste wäre, du gibst deinen jetzigen Job auf und machst dich als Filmemacher selbstständig. Dann bringt der ganze Aufwand wenigstens auch finanziell einen Nutzen ;)
Da ich keine Hochzeitsfilme, Imagefilme, etc. drehen möchte, sondern NUR meine eigenen Sachen, sehe ich da aktuell keine realistische Möglichkeit. ;) Da ich fachlich ziemlich breit aufgestellt bin, macht es wesentlich mehr Sinn für mich gut Geld im normalen Job zu verdienen und zu schauen wie weit ich das Hobby pushen kann. So zumindest meine Überlegung.
Antwort von dienstag_01:
Und noch mal kurz gefragt: Wie und wann kommt denn die KSK ins Spiel?
Ich habs für dich nochmal kopiert ;)
KSK ist nur relevant für dich, wenn du selber Leistungen EINKAUFST, und zwar explizit künstlerische (KSK-abgabepflichtige). Das betrifft also nur den Fall, dass deine Freunde dir eine Rechnung stellen, um ihren Anteil an der Einnahme zu bekommen. Daher ja die Tipps mit kreativer Bezeichnung der geleisteten Tätigkeit ;)
Oder anders: JEDER, der eine künstlerische Leistung einkauft (also auch dein Auftraggeber), muss KSK Abgaben abführen.
Ein anderer Fall wären Beiträge, die fallen aber nur für Mitglieder an.
Antwort von Pianist:
Oder anders: JEDER, der eine künstlerische Leistung einkauft (also auch dein Auftraggeber), muss KSK Abgaben abführen.
Sofern es sich um einen "regelmäßigen Verwerter künstlerischer Leistungen" handelt. Wer zu einem runden Geburtstag einmal einen Künstler für eine einzelne Feier anheuert, muss keine Abgabe abführen.
Matthias
Antwort von dienstag_01:
Sofern es sich um einen "regelmäßigen Verwerter künstlerischer Leistungen" handelt. Wer zu einem runden Geburtstag einmal einen Künstler für eine einzelne Feier anheuert, muss keine Abgabe abführen.
Stimmt ;)
Antwort von pixelschubser2006:
Und noch mal kurz gefragt: Wie und wann kommt denn die KSK ins Spiel?
Ich habs für dich nochmal kopiert ;)
KSK ist nur relevant für dich, wenn du selber Leistungen EINKAUFST, und zwar explizit künstlerische (KSK-abgabepflichtige). Das betrifft also nur den Fall, dass deine Freunde dir eine Rechnung stellen, um ihren Anteil an der Einnahme zu bekommen. Daher ja die Tipps mit kreativer Bezeichnung der geleisteten Tätigkeit ;)
Oder anders: JEDER, der eine künstlerische Leistung einkauft (also auch dein Auftraggeber), muss KSK Abgaben abführen.
Ein anderer Fall wären Beiträge, die fallen aber nur für Mitglieder an.
Das mit der "kreativen Bezeichnung der Tätigkeit" scheint hier wohl als Kavaliersdelikt durchzugehen. Ich betrachte das rational:
Echte Tätigkeit = Kunde muss KSK-Abgaben zahlen
Gefakte Tätigkeit = Kunde muss KEINE KSK-Abgaben bezahlen.
D.h. es wird eine Leistung erbracht, für die der Kunde KSK-Abgaben bezahlen muss. Durch die andere Tätigkeitsbezeichnung auf der Rechnung müsste er NICHT zahlen.
Umkehrschluss: Durch die falsch ausgestellte Rechnung hinterzieht der Kunde Sozialversicherungsbeiträge.
Sagt mal: Merkt Ihr noch was??? Wo fängt denn bei Euch Betrug an??
Der letzte Satz zum Thema Leistungen einkaufen, geht oberflächlich in die richtige Richtung, muss aber differenziert werden.
Ein Kunde, der von einer Agentur ein fertiges Werk einkauft, braucht sich um KSK keine Sorgen zu machen. Er kann vertrauen, daß die Agentur die Abgaben für ggf. eingebundene Freelancer-Leistungen abführt. Holt der Kunde sich aber aber einen Freiberufler direkt ins Haus, werden i.d.R. KSK-Beiträge fällig, unabhängig davon, ob er nur ein paar Fotos anliefert oder die ganze Internetseite gestaltet.
Das Problem ist einfach die Abgrenzung. Wenn mehrere Freelancer sich zusammenrotten, damit der Kunde am Ende nur eine Rechnung bezahlen muss (typischer Fall sind EB-Teams), kann das für den, der die Rechnung mit seinem Namen ausstellt, übel ins Auge gehen. Sollte es sich bei dem Kunden um ein seriöses Medienhaus handeln, was brav seine KSK-Abgaben bezahlt, könnte es dann sogar passieren, daß doppelt bezahlt wird. Und im Extremfall keiner was davon hat, falls die Freelancer nicht in den Genuss der KSK kommen.
Da sehe ich auch die Riesensauerei. Ich als Handwerksmeister im zulassungspflichtigen Gewerk muss über 450 Euro auch im Nebengewerbe Rentenbeiträge bezahlen, habe allerdings auch was davon. Bin ich im Nebenerwerb Künstler, komme ich nicht in die KSK, meine Leistungen müssen dennoch vom Kunden mit KSK-Abgaben honoriert werden. Das ist pervers.
Ich würde das System entschlacken. Jeder sollte für definierte Leistungen in die KSK kommen, wenn er will, egal ob Haupt- oder Nebenjob, und dann auf seinen Rechnungen ausführen, mit welchem Betrag seine Arbeit KSK-Pflichtig ist. Diese werden auf seinem Rentenkonto verbucht, als wäre er normaler Angestellter. Dann hätten wir diesen ganzen irrwitzigen Ärger nicht. Es kann einfach nicht sein, daß für meine Arbeit Sozialabgaben bezahlt werden, für die ich keine entsprechende Vergütung erhalte. Ich glaube aber nciht, daß sich das festgefahrene System ändern wird. Im Moment wird gemunkelt, daß die KSK ganz verschwinden würde. Wir werden sehen.
Antwort von dienstag_01:
Ein Kunde, der von einer Agentur ein fertiges Werk einkauft, braucht sich um KSK keine Sorgen zu machen. Er kann vertrauen, daß die Agentur die Abgaben für ggf. eingebundene Freelancer-Leistungen abführt. Holt der Kunde sich aber aber einen Freiberufler direkt ins Haus, werden i.d.R. KSK-Beiträge fällig, unabhängig davon, ob er nur ein paar Fotos anliefert oder die ganze Internetseite gestaltet.
Das Problem ist einfach die Abgrenzung. Wenn mehrere Freelancer sich zusammenrotten, damit der Kunde am Ende nur eine Rechnung bezahlen muss (typischer Fall sind EB-Teams), kann das für den, der die Rechnung mit seinem Namen ausstellt, übel ins Auge gehen. Sollte es sich bei dem Kunden um ein seriöses Medienhaus handeln, was brav seine KSK-Abgaben bezahlt, könnte es dann sogar passieren, daß doppelt bezahlt wird. Und im Extremfall keiner was davon hat, falls die Freelancer nicht in den Genuss der KSK kommen.
Wie immer, ein Konglomerat, was eher zur Verwirrung denn zur Klärung beiträgt ;)
Natürlich muss man auch für ein *fertiges Werk* an die KSK abführen. Die einzig relevante Frage ist, welche Rechtsform die *Agentur* hat. (und beim TO geht es um freischaffend, GbR, Verein - alle abgabepflichtig)
Und für einen, der eine *Rechnung mit seinem Namen ausstellt*, kann auch nichts *ins Auge gehen*, denn wenn er selber einen anderen Künstler (der Einfachheit halber bleib ich mal bei diesem Begriff) bezahlt, muss er natürlich auch abführen. Das ist dann eben zweimal ;)
Antwort von dirkus:
Über KSK würde ich mir nicht zuviele Gedanken machen, jedenfalls nicht, wenn die Sache nicht auf die professionelle Schiene gestellt werden soll.
Was hier ja eindeutig nicht der Fall ist.
Das die KSK ein generelles "Systemproblem" hat, ist wohl unbestritten, können wir aber im Moment nichts dran ändern. Das muss die Politik irgendwann neu regeln. Bis dahin würde ich einfach versuchen, keine "schlafenden Hunde" zu wecken.
Ich würde jetzt an Nathanjos stelle erstmal die Kleingewerbeanmeldung ins Auge fassen. Damit kann er schonmal anfangen, ohne sich zuviel aufzuladen. Wenn er dann nach einem Jahr merkt, dass die Sache gut läuft und weitere Investitionen benötigt werden, dann kann er die Sache weiter ausbauen (Umsatzsteuer ausweisen, Kapital aufbauen, in Gbr oder GMbH umstellen... usw)
Noch ein Hinweis zur Kleingewerbeanmeldung.
Rechnungen werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn sie vollständig im selben Jahr bezahlt worden sind. Das bedeutet: Keine Abschreibungen über mehrere Jahre wie bei anderen Unternehmen möglich. Auch Darlehen und Mieten können nicht abgesetzt werden! Nur reine Rechnungen, die vollständig im Rechnungsjahr bezahlt wurden und von hier steuerpflichtigen Unternehmen stammen können zur Gewinnermittlung herangezogen werden. Das heisst also, dass Rechnungen von käufen bei Ebay, Amazon und anderen Shops aus dem Ausland ebenfalls nicht anerkannt werden.
Das sollte man wissen, bevor man sich teures Equipment irgendwo bestellt.
Wenn man also wirklich vorhat, grosse Investitionen zu tätigen, dann sollte man tatsächlich besser über eine "echte Selbständigkeit" nachdenken, wo man dann auch über mehrere Jahre abschreiben kann.
Kleingewerbe ist wirklich nur ein Notbehelf für den Anfang, wenn man nicht viel investieren muss und sehen will, obs läuft.
Antwort von dienstag_01:
Man braucht keine Gewerbeanmeldung.
Geht manchmal echt bissel langsam hier ;)
Antwort von Pianist:
Noch ein Hinweis zur Kleingewerbeanmeldung.
Rechnungen werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn sie vollständig im selben Jahr bezahlt worden sind. Das bedeutet: Keine Abschreibungen über mehrere Jahre wie bei anderen Unternehmen möglich.
Möchtest Du den Sinngehalt dieser Aussage noch mal überdenken? :-)
Matthias
Antwort von dirkus:
Man braucht keine Gewerbeanmeldung.
Geht manchmal echt bissel langsam hier ;)
Stimmt, aber dann kannste auch keine Gewinnminderung machen, sondern musst alle Einkünfte bei der privaten Erklärung komplett und ohne abziehbare Rechnungen angeben. Das kann dann je nach Steuerklasse und was man in seinem normalen Beruf noch verdient dann zu heftigen Nachzahlungen führen (Man ist dann ev. plötzlich Top-Verdiener)
Antwort von Pianist:
Stimmt, aber dann kannste auch keine Gewinnminderung machen, sondern musst alle Einkünfte bei der privaten Erklärung komplett und ohne abziehbare Rechnungen angeben. Das kann dann je nach Steuerklasse und was man in seinem normalen Beruf noch verdient dann zu heftigen Nachzahlungen führen (Man ist dann ev. plötzlich Top-Verdiener)
Aber nun sage mal... Wie kommst Du denn auf sowas? Die Aussage "man muss nichts anmelden" ist korrekt, weil jemand, der Filme komplett alleine dreht, schneidet, textet usw. ein selbständiger Künstler ist. Er macht genau so eine Gewinnermittlung wie alle anderen, muss nur kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen.
Wenn jemand als "Filmproduzent" nur lenkt und leitet, und alle kreativen Leistungen einkauft, ist das was anderes. Das ist ein Gewerbebetrieb.
Matthias (inzwischen auch "Künstler")
Antwort von dirkus:
Noch ein Hinweis zur Kleingewerbeanmeldung.
Rechnungen werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn sie vollständig im selben Jahr bezahlt worden sind. Das bedeutet: Keine Abschreibungen über mehrere Jahre wie bei anderen Unternehmen möglich.
Möchtest Du den Sinngehalt dieser Aussage noch mal überdenken? :-)
Matthias
Über denn Sinn brauche ich nicht nachzudenken, das hat mir mein Finanzamt so schriftlich mitgeteilt! Ich konnte bei meiner letzten Erklärung keine Abschreibung einer über 2 Jahre finanzierten Sache machen.
Wenn jemand andere Erkenntnisse hat, immer her damit!
Ich bin aber auch kein Sparfuchs. Mir gehts im grossen und ganzen auch nur darum, mir keine grossen Gedanken mit dem Nebenjob als Filmemacher machen zu müssen. Sonst wäre ich gleich Rechtsanwalt geworden.
Ich hab auch kein Bock dabei meine ganze Kreativität im Kampf mit Juristen und irgendwelchen Steuertricksereien zu verschwenden.
Nachtrag: Gewerbesteuer zahlt man als Kleinunternehmer bis 24.000,- auch nicht.
Antwort von pixelschubser2006:
Woher hast Du diese Informationen? Ich habe trotz Recherche in dier Richtung nichts finden können. Und die Seite scheint mir fundiert zu sein:
http://www.kleinunternehmer.de/index.htm
Ich habe allerdings auch keine gegenteiligen Aussagen gefunden und bin neugierig!
Noch ein Hinweis zur Kleingewerbeanmeldung.
Rechnungen werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn sie vollständig im selben Jahr bezahlt worden sind. Das bedeutet: Keine Abschreibungen über mehrere Jahre wie bei anderen Unternehmen möglich. Auch Darlehen und Mieten können nicht abgesetzt werden! Nur reine Rechnungen, die vollständig im Rechnungsjahr bezahlt wurden und von hier steuerpflichtigen Unternehmen stammen können zur Gewinnermittlung herangezogen werden. Das heisst also, dass Rechnungen von käufen bei Ebay, Amazon und anderen Shops aus dem Ausland ebenfalls nicht anerkannt werden.
Das sollte man wissen, bevor man sich teures Equipment irgendwo bestellt.
Wenn man also wirklich vorhat, grosse Investitionen zu tätigen, dann sollte man tatsächlich besser über eine "echte Selbständigkeit" nachdenken, wo man dann auch über mehrere Jahre abschreiben kann.
Kleingewerbe ist wirklich nur ein Notbehelf für den Anfang, wenn man nicht viel investieren muss und sehen will, obs läuft.
Antwort von dirkus:
Am besten Steuerberater fragen, ich bin da jetzt auch nicht der Fuchs drin.
Zuletzt hat mir mein Finanzamt geschrieben, dass sie das nicht mehr berücksichtigen werden.
Antwort von dienstag_01:
Stimmt, aber dann kannste auch keine Gewinnminderung machen, sondern musst alle Einkünfte bei der privaten Erklärung komplett und ohne abziehbare Rechnungen angeben. Das kann dann je nach Steuerklasse und was man in seinem normalen Beruf noch verdient dann zu heftigen Nachzahlungen führen (Man ist dann ev. plötzlich Top-Verdiener)
Das ist ja nun mal kompletter Quatsch ;)
Einkünfte setzen sich immer aus Einnahmen abzüglich der dafür notwendigen Ausgaben zusammen. Das gilt für hauptberufliche wie nebenberufliche Tätigkeit.
Antwort von dirkus:
Das soll hier jetzt aber auch keine Steuerberatung werden...oder?
Antwort von Nathanjo:
Danke mal wieder!
Um aber mal die Steuerberatung beiseite zu lassen und nur zu der generellen Fragestellung zurück zu kommen:
Macht eine GbR Sinn und wenn ja, wie viel mehr Aufwand ist das / wie geht man das an? Das konnte ich aus den Beiträgen bisher leider noch nicht ganz nachvollziehen.
Antwort von Pianist:
Für eine GbR musst Du gar nichts weiter veranlassen, denn die entsteht ganz automatisch, wenn mehrere Leute gemeinsam etwas unternehmen und keine spezielle andere Regelung treffen. Das ist also eher eine virtuelle juristische Konstruktion. Gut ist es aber, in einem kleinen Gesellschaftsvertrag die Rechte untereinander zu regeln. Nach außen haftet jeder voll.
Wenn sich zehn Jugendliche an der Bushaltestelle treffen, um sie gemeinsam zu demolieren, dann ist das praktisch auch eine "GbR". Da kann man sich dann auch jemanden von den zehn aussuchen, der die gesamte Neuverglasung bezahlen muss.
Matthias
Antwort von Nathanjo:
Für eine GbR musst Du gar nichts weiter veranlassen, denn die entsteht ganz automatisch, wenn mehrere Leute gemeinsam etwas unternehmen und keine spezielle andere Regelung treffen. Das ist also eher eine virtuelle juristische Konstruktion. Gut ist es aber, in einem kleinen Gesellschaftsvertrag die Rechte untereinander zu regeln. Nach außen haftet jeder voll.
Wenn sich zehn Jugendliche an der Bushaltestelle treffen, um sie gemeinsam zu demolieren, dann ist das praktisch auch eine "GbR". Da kann man sich dann auch jemanden von den zehn aussuchen, der die gesamte Neuverglasung bezahlen muss.
Matthias
Danke schonmal, soweit war mir das bekannt. Aber wie macht man es da mit Abrechnung, Steuererklärung, etc.
Rechnung zusammen stellen, intern auszahlen, dann jeder für sich Steuererklärung als Gewerbe/Freiberufler? Sowas in der Richtung? Der Weg ist mir da noch nicht klar.
Antwort von Pianist:
Danke schonmal, soweit war mir das bekannt. Aber wie macht man es da mit Abrechnung, Steuererklärung, etc.
Rechnung zusammen stellen, intern auszahlen, dann jeder für sich Steuererklärung als Gewerbe/Freiberufler? Sowas in der Richtung?
Genau. Ihr regelt untereinander per Gesellschaftsvertrag, wie ihr den Gewinn aufteilt. Wenn alle gleich viel eingebracht haben und gleich viel arbeiten, dann eben zu gleichen Teilen. Den Gewinn habt ihr vorher ermittelt und dabei alle relevanten Kosten abgezogen. Dann macht jeder seine eigene Steuererklärung.
Matthias
Antwort von Nathanjo:
Danke schonmal, soweit war mir das bekannt. Aber wie macht man es da mit Abrechnung, Steuererklärung, etc.
Rechnung zusammen stellen, intern auszahlen, dann jeder für sich Steuererklärung als Gewerbe/Freiberufler? Sowas in der Richtung?
Genau. Ihr regelt untereinander per Gesellschaftsvertrag, wie ihr den Gewinn aufteilt. Wenn alle gleich viel eingebracht haben und gleich viel arbeiten, dann eben zu gleichen Teilen. Den Gewinn habt ihr vorher ermittelt und dabei alle relevanten Kosten abgezogen. Dann macht jeder seine eigene Steuererklärung.
Matthias
Ok, vielen Dank! Das klingt für mich erstmal wie die beste Lösung. Eingehender lasse ich mich dann wohl nochmal vom Fachmann beraten. :)
Antwort von Pianist:
Kleiner Hinweis von mir: Oftmals geraten GbR-Gesellschafter in Streit mit einander, weil dann doch der eine viel mehr macht als die anderen, oder weil er meint, dass seine Aufgaben und Leistungen wichtiger sind als die der anderen. Also immer schön offen mit einander kommunizieren und Probleme rechtzeitig ansprechen, um sie einvernehmlich zu lösen.
Matthias
Antwort von Nathanjo:
Stimmt wohl, das ist immer etwas, was ich im Hinterkopf habe. Aber im Grunde geht es uns allen wie gesagt darum, mit diesen Nebeneinkünften, sollten sie zu Stande kommen, unser Hobby zu finanzieren.
Vielleicht ist es am Ende doch sinnvoller ich mache alles auf meine Kappe, erreichte ein eigenes Konto und finanziere daraus unsere Projekte. Ich bin relativ sicher da wären alle mit einverstanden. Fühlt sich für mich, aber dennoch nicht richtig an.
Antwort von pixelschubser2006:
Natürlich muss man auch für ein *fertiges Werk* an die KSK abführen. Die einzig relevante Frage ist, welche Rechtsform die *Agentur* hat.
Vorsicht. Das ist nicht falsch, was Du sagst. Wenn die Agentur eine Kapitalgesellschaft ist, ist der Kunde, da hast Du recht, auf der sicheren Seite. Aber mit der Abgrenzung ist das schwierig. Auch ein Einzelzunternehmer mit 3 Angestellten ist mitunter nicht nicht KSK-pflichtig aus Kundensicht, weil die Mitarbeiter alle regulär sozialversichert beschäftigt ist.
(und beim TO geht es um freischaffend, GbR, Verein - alle abgabepflichtig)
Und für einen, der eine *Rechnung mit seinem Namen ausstellt*, kann auch nichts *ins Auge gehen*, denn wenn er selber einen anderen Künstler (der Einfachheit halber bleib ich mal bei diesem Begriff) bezahlt, muss er natürlich auch abführen. Das ist dann eben zweimal ;)
Da muss man die Logik der KSK insofern mal hinterfragen, warum die Leistungen eines Vereins KSK-pflichtig sind. Das kann durchaus sein, der Fall ist sicherlich auch selten. Aber plausibel ist es ja nicht. Zwar kann auch ein Verein aus Foto- oder Videoamateueren (gibt ja bekanntlich genug richtig gute!) kommerziell taugliche Leistungen verkaufen, aber ich sehe da keine Relevanz für die KSK. Ich gebe Dir aber Recht, die KSK selbst sieht das womöglich ganz anders!
Antwort von Pianist:
Da muss man die Logik der KSK insofern mal hinterfragen, warum die Leistungen eines Vereins KSK-pflichtig sind.
Ist das denn der Fall? Ein Verein ist eine juristische und keine natürliche Person. Ein juristisches Konstrukt wie ein Verein kann daher meiner Meinung nach nicht schöpferisch tätig sein, das können nur Menschen. Folglich kann ein Verein kein Künstler sein. Somit keine Abgabepflicht durch die Auftraggeber.
Matthias
Antwort von Darth Schneider:
Mein Gott, warum einfach wenn es komplizierter geht. Schmeisst das Geld auf ein Konto und Ende Jahr verteilt ihr die Kohle an die Aktiven Clubmitglieder. Oder ihr macht zusammen damit einen Ausflug oder neue Anschaffungen.
Antwort von pixelschubser2006:
Das würde ich nach meiner Logik auch zu 100% unterschreiben!
Da muss man die Logik der KSK insofern mal hinterfragen, warum die Leistungen eines Vereins KSK-pflichtig sind.
Ist das denn der Fall? Ein Verein ist eine juristische und keine natürliche Person. Ein juristisches Konstrukt wie ein Verein kann daher meiner Meinung nach nicht schöpferisch tätig sein, das können nur Menschen. Folglich kann ein Verein kein Künstler sein. Somit keine Abgabepflicht durch die Auftraggeber.
Matthias