Frage von gunman:Hi,
Hier wurde ja in der Vergangenheit viel über die rechtliche Lage beim Filmen oder Photographieren in der Oeffentlichkeit diskutiert.
Habe soeben ein schönes Video über Filmer und Photographen bei der Arbeit in London gefunden.
http://www.veryshortlist.com/vsl/daily. ... ground/?vp
Antwort von DTEurope:
sehr schöner Bericht.
Hier in Deutschland ist es doch genauso. Viele Leute denken einfach das man sie in der Öffentlichkeit nicht filmen oder fotografieren darf.
Antwort von deti:
sehr schöner Bericht.
Hier in Deutschland ist es doch genauso. Viele Leute denken einfach das man sie in der Öffentlichkeit nicht filmen oder fotografieren darf.
Da lesen wir lieber nochmal genau nach:
KunstUrhG § 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Soll heißen: Wer vordergründig erkennbar als Einzelperson in der Öffentlichkeit gefilmt wird, hat immer noch das Recht am eigenen Bild! Es gilt auch auf keinen Fall ein stillschweigendes Einverständnis des vordergründig erkennbar gefilmten!
Deti
Antwort von DTEurope:
Deti, hast Du absolut Recht.
Zusammenfassung:
http://www.journalistische-praxis.de/fern/?page_id=149
Antwort von crassmike:
Im journalistischen Bereich ist das gut ausgedrückt, gegen Aufnahmen von Plätzen, Straßen, Gebäuden, Personen (mit Einverständnis) im Vordergrund, können andere Personen im Hintergrund oder Drumherum keine Einsprüche geltend machen.
("Beiwerk" definiert auch nicht, wie nah die Personen an der Kamera vorbei gehen, d. h. auch wenn sie direkt vor der Linse vorbei laufen und erkennbar sind, sind sie ohne thematischen Bezug des Films trotzdem besagtes "Beiwerk"..)
Eine Ausnahme von dieser Ausnahme ist, wenn du dabei erkennbare Personen in kompromittierenden Situationen - sog. Intimsphäre - zufällig filmst (auch als "Beiwerk") und die Aufnahmen - auch, wenn ein Herausschneiden möglich gewesen wäre - dann noch verbreitest. Das kann Schadensersatz nach sich ziehen, je nach dem, wie drastisch das dann ist, und ob du es erkennen und herausfiltern hättest können.
Großzügiges pixeln ist da eine gerne genutzte Lösung des Problems.
Es gibt auch ein Schlupfloch für die Street-Fotografen:
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Wenn du also Künstler bist und deine Fotos bzw. Videos auch als solche verkaufst, sind solche Fotos bzw. Videos durchaus erlaubt. Immer mit der Einschränkung, dass dadurch kein höheres Recht wie oben genannte Intimsphäre verletzt wird.
MfG
Antwort von Funque:
Hi,
Ist man denn nur künstler, wenn man mit der kunst auch geld verdient? Oder kann sich jeder Künstler nennen?
Greetz
Funque
Antwort von Pianist:
Habe soeben ein schönes Video über Filmer und Photographen bei der Arbeit in London gefunden.
http://www.veryshortlist.com/vsl/daily. ... ground/?vp
Das ist genau meine Erfahrung hier in Deutschland. Die Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste sind schlecht informiert und versuchen, Dinge durchzusetzen, zu denen sie gar kein Recht haben. Zum Beispiel Aufnahmen von Gebäuden zu verbieten. Polizisten sind dagegen gut ausgebildet und wissen genau, was man alles darf. Zum Beispiel von öffentlichem Straßenland aus Gebäude aufnehmen. Und die sind auch gerne bereit, das den Mitarbeitern der privaten Sicherheitsdienste zu erklären.
Matthias
Antwort von Alf_300:
Da haben wir nun ein kleines Priblem denn der Security hat ein Recht aufs eigene Bild und wenn er vor den Haus postiert ist und nicht aus dem Bild geht dann .....
Besser man pocht nicht auf seine Rechte, sondern sucht sich freundlichere Regeln des täglichen Lebens
Antwort von Pianist:
Da haben wir nun ein kleines Priblem denn der Security hat ein Recht aufs eigene Bild und wenn er vor den Haus postiert ist und nicht aus dem Bild geht dann .....
Ja, was dann? Dann steht er da eben und ist Beiwerk. Dann wäre sogar eine Veröffentlichung zulässig. Das reine Anfertigen der Aufnahme wäre sowieso unproblematisch.
(mal abgesehen davon, dass die Leute in dem Film wohl zielgerichtet provozieren wollten, denn das waren ja alles keine attraktiven Standorte und das Wetter war auch nicht gut)
Matthias
Antwort von Alf_300:
Das Thema ist mindestens so oft aufgewärmt wie Kameramänner auf die Nase gefallen sind. - Lohnt sich also nicht drüber zu streiten.
Antwort von Pianist:
Naja, ich rede jetzt nicht von den formatfüllenden Gesichtern in besagtem Film. Aber wenn ich ein gesamtes Gebäude von der anderen Seite eines öffentlichen Platzes aus fotografiere, und unten an dem Gebäude stehen Wachleute, dann sind die weit weg und natürlich Beiwerk.
Matthias
Antwort von Alf_300:
Es soll ja Völker geben die glauben dass einem beim fotografieren die Seele geklaut wird
Antwort von Pianist:
Es soll ja Völker geben die glauben dass einem beim fotografieren die Seele geklaut wird
Ja, in solchen Länden sollte man sich natürlich den Gepflogenheiten anpassen und auf sowas achten. Wobei ich gehört habe, dass es durchaus sein kann, dass durch das Hinüberreichen eines Geldscheines die Seele am Weggehen gehindert wird und dadurch selbst Portraitaufnahmen gefahrlos möglich werden.
Meine Ausführungen beziehen sich natürlich auf Länder, in denen das Rechtssystem so ähnlich ist wie bei uns. In Großbritannien ist das der Fall, in Frankreich und Belgien zum Beispiel nicht (keine Panoramafreiheit).
Matthias
Antwort von Alf_300:
Das klingt ja so als ob Du Dich nicht nur mit den Thema befasst, sondern auch schon Erfahrungen sammeln konntest. ;-)
Antwort von Pianist:
Das klingt ja so als ob Du Dich nicht nur mit den Thema befasst, sondern auch schon Erfahrungen sammeln konntest. ;-)
Nö, das steht in Reiseführern... :-)
(also das mit dem Fotografieren von Einheimischen, das mit der fehlenden Panoramafreiheit kann man an vielen Stellen im Internet nachlesen)
Matthias
Antwort von Numquam:
Ich habe die Erfahrung gemacht , dass es ganz nützlich sein kann, wenn man einen Auszug aus dem Kunsturheberrecht dabei hat......
Handfeste Beweise wirken oftmals Wunder und man kann seiner Arbeit danach ungestört nachkommen!
Oder aber man zieht die Herren in blau zu Rate und bekommt dann sein Recht, doch das ist aufwändig und zeitintensiv und kostet den Steuerzahler Geld.
Greetz
Antwort von Alf_300:
@Nuquam
Ich glaube nicht dass Dir irgendwelche Gesetzbücher helfen werden, denn Gschaftlhuber sind überall besonders Beliebt da kannst Dir schon passieren dass die zuhilfe gerufenen blauen vor der Wahl sehen ob Sie nun eine Horde Schaulustiger zerstreuen wollen oder lieber den Fotografen höflich bitten, der keine Sonderrechte geltend machen kann
Edit:
Was Kunst ist sollten man auch mal definieren ;-)
Antwort von Numquam:
@ Alf_300: Ich verstehe deine Antwort nicht so Recht....fehlt da was oder spinnt deine Tastatur???
Ich schrieb ja auch dass es ganz nützlich sein kann wenn man einen Auszug dabei hat! Ich schrieb nicht dass es immer dazu dient zu meinem Recht zu kommen....was Recht ist möge auch Recht bleiben...oder messen wir mit zweierlei Maß?
;-)
Da kann sich auch ein Sicherheitsbeamter mit Sachkundeprüfung nach § 34a GewO nicht drüber hinwegsetzen. ;-) Wenn ich ihm schwarz auf weiß zeige dass er im Unrecht ist...sollte das wenn man halbwegs intelligent ist.....dazu führen dass man ungestört arbeiten darf....
Was die Kunst ist??? Wassily Kandinsky sagt: " Die Kunst ist ein kompliziertes Phänomen...".
Es gibt keine zufriedenstellende Defintion von Kunst ;-)
Greetz
Antwort von Alf_300:
@Nuquam
Es schaut so aus als ob Du der Meinung bist dass alles was vor die Linse kommt Kunst ist, oder dass ein Gewerbeschein Sonderrechte beinhaltet.
Dem ist leider auf öffentlichen Grund nicht so.
Antwort von Numquam:
@Nuquam
Es schaut so aus als ob Du der Meinung bist dass alles was vor die Linse kommt Kunst ist, oder dass ein Gewerbeschein Sonderrechte beinhaltet.
Dem ist leider auf öffentlichen Grund nicht so.
Nein, der Meinung bin ich nicht!es geht darum wenn es sich um Aufträge handelt! Es gibt ein Regelwerk und fertig ist der lack. Ausserdem habe ich kein Interesse daran langweilige Leute abzubilden....von daher passiert mir sowas nicht! Ich wollte nur Bezug auf Die security-geschichte nehmen.....mehr nicht!
Greetz
Antwort von Pianist:
Wenn ich ihm schwarz auf weiß zeige dass er im Unrecht ist...sollte das wenn man halbwegs intelligent ist.....dazu führen dass man ungestört arbeiten darf....
Das darf man ja sowieso. Natürlich kann man daraus eine kostenlose Unterrichtseinheit machen und dem Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes die Rechtslage erklären, auch unter Nutzung eines gedruckten Textes, aber dann sollte man auch mal einen Brief an seinen Arbeitgeber schreiben und dort darauf hinweisen, dass beim Personal offensichtliche Wissenslücken bestehen, die dazu führen, dass die Mitarbeiter Dinge verlangen, zu denen sie nicht berechtigt sind.
Matthias
Antwort von Pianist:
Ausserdem habe ich kein Interesse daran langweilige Leute abzubilden....von daher passiert mir sowas nicht!
Das kann Dir auch passieren, wenn Du eine Straßenbahn filmen möchtest, die an der Europäischen Zentralbank in Frankfurt vorbeifährt. Da kommt dann auch ein Sicherheitsmitarbeiter und sagt, dass das Gebäude nicht gefilmt werden soll.
Ich musste mir dann ein gewisses Lächeln verkneifen, weil ich mich fragte, wie bescheuert man sein muss, um zu verlangen, dass ein großes öffentliches Gebäude, welches da mitten in der Stadt herumsteht und fast jeden Tag in der Tagesschau zu sehen ist, nicht gefilmt werden darf.
Da habe ich dann die Kurzversion praktiziert und denjenigen gefragt, ob wir uns gerade auf privatem oder auf öffentlichem Gelände befinden. Als er dann meinte, dass wir auf öffentlichem Grund stehen, habe ich kurz entgegnet: "Schön, dann ist damit unsere Diskussion ja beendet und Sie dürfen wieder nach da drüben an ihre Arbeit gehen, sonst ist Ihr Chef böse, weil Sie sich hier von mir bei der Arbeit ablenken lassen".
Matthias
Antwort von Alf_300:
Auf jeden Fall seid Ihr ziehmlich Gemein zum pfichtbewußten Security ;-)
Im Gegenzug sollte man von Euch Miete verlangen wenn Der Arbeitsplstz in der Öffentlichkeit ist,
Antwort von Pianist:
Sag mal - hast Du seit gestern irgendwas genommen? :-)
Matthias
Antwort von Alf_300:
In der Regel bin ich ein friedliebender Mensch aber irgendwelche Sonderrechte für Fotografen kann ich halt garnicht leiden.
Da lass mich mit freundlichen Worten überzeugen
Undiplomatischen Fotografen haben ihren Beruf verfehlt
Antwort von Pianist:
Also ich habe das hier nicht so verstanden, dass Fotografen und Filmer irgendwelche Sonderrechte haben wollen, sondern sie verlangen lediglich, dass die Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste sich ans Recht halten bzw. besser geschult werden, damit sie nur Dinge von anderen Menschen verlangen, zu denen sie auch berechtigt sind.
Aber natürlich gebe ich Dir vollkommen Recht, dass es immer am besten ist, sowas in einem freundlichen Gespräch zu klären, sofern die Situation dies zulässt.
Matthias
Antwort von Alf_300:
Ums kurz zu machen
ich würde den Security erstmal bitten auf meine Tasche aufzupassen, oder ähnliches was ihn Wichtig und Hilfsbereit macht, dann brauch ich keine Rechte.
Antwort von PowerMac:
Ausserdem habe ich kein Interesse daran langweilige Leute abzubilden....von daher passiert mir sowas nicht!
Das kann Dir auch passieren, wenn Du eine Straßenbahn filmen möchtest, die an der Europäischen Zentralbank in Frankfurt vorbeifährt. Da kommt dann auch ein Sicherheitsmitarbeiter und sagt, dass das Gebäude nicht gefilmt werden soll.
Ich musste mir dann ein gewisses Lächeln verkneifen, weil ich mich fragte, wie bescheuert man sein muss, um zu verlangen, dass ein großes öffentliches Gebäude, welches da mitten in der Stadt herumsteht und fast jeden Tag in der Tagesschau zu sehen ist, nicht gefilmt werden darf.
Da habe ich dann die Kurzversion praktiziert und denjenigen gefragt, ob wir uns gerade auf privatem oder auf öffentlichem Gelände befinden. Als er dann meinte, dass wir auf öffentlichem Grund stehen, habe ich kurz entgegnet: "Schön, dann ist damit unsere Diskussion ja beendet und Sie dürfen wieder nach da drüben an ihre Arbeit gehen, sonst ist Ihr Chef böse, weil Sie sich hier von mir bei der Arbeit ablenken lassen".
Matthias
Hier in Frankfurt? Krass. Gute Reaktion! Den Spruch merke ich mir.
Antwort von Numquam:
Richtig, es geht nicht um sonderrechte sondern um die rechte die im kunsturhebergesetz stehen. Das recht gilt für jeden deutschen Bundesbürger. ;-)
Es ist ja die Unfähigkeit oder Unwissenheit der benannten Personen die zu Problemen führen und nicht das geltende Recht!
Wo soll Auch innerhalb von 45 stunden ein Verständnis über presserecht,medienrecht, wirtschaftsrecht der Medien herkommen? Da darf man doch auch freundlich darauf hinweisen,dass Die Rechtslage eine andere ist.
Im übrigen ist es ja immer so dass einem schon mit einer aggressiven grundstimmung entgegen gekommen wird. Das was folgt ist eine sachlich bestimmte Darlegung von Rechten. Punkt.....wem das nicht passt....hat einfach eine Menge nicht verstanden.
;-)
Greetz
Antwort von Alf_300:
Nuquam Du solltest Dich mal vom Matthias beraten lassen
Antwort von Numquam:
Nuquam Du solltest Dich mal vom Matthias beraten lassenwieso sollte ich mich beraten lassen?
Antwort von Alf_300:
Weil der einfach das Bessere System zu haben scheint.
Kunsturheberrecht ?
Das ist ja alleine schon Illegal wenn Du dein lebensgefährliches Dreibein auf öffentlichen Gehsteig ohne Absperrung aufstellst
Antwort von Numquam:
Weil der einfach das Bessere System zu haben scheint.
Kunsturheberrecht ?
Das ist ja alleine schon Illegal wenn Du dein lebensgefährliches Dreibein auf öffentlichen Gehsteig ohne Absperrung aufstellst
Hahahaha,
Es geht doch nur um das was recht ist! Wie man das umsetzt ist doch was ganz anderes! Wer nicht diplomatisch sein kann hat sowieso mehr Probleme.
Hhha sperrst du etwa dein 3-Bein mit s-draht ab? Ich glaube Die deutschen schlaglöcher bergen mehr gefahren als ein tripod ;-)
Greetz
Antwort von Räuber:
Moin, möchte auch mal meinen Senf dazu geben:
Richtig, es geht nicht um sonderrechte sondern um die rechte die im kunsturhebergesetz stehen. Das recht gilt für jeden deutschen Bundesbürger. ;-)
müsste es nicht richtig heißen: gilt für jeden Rechtsfall, auf den das deutsche Gesetz anwendbar ist !? Es hat doch wohl auch ein hier lebender, evtl. sogar beruflich wirkender, Mitbürger ausländischer Herkunft dieses Recht..., oder?
Gruß,
Stefan
Antwort von Numquam:
Moin, möchte auch mal meinen Senf dazu geben:
Richtig, es geht nicht um sonderrechte sondern um die rechte die im kunsturhebergesetz stehen. Das recht gilt für jeden deutschen Bundesbürger. ;-)
müsste es nicht richtig heißen: gilt für jeden Rechtsfall, auf den das deutsche Gesetz anwendbar ist !? Es hat doch wohl auch ein hier lebender, evtl. sogar beruflich wirkender, Mitbürger ausländischer Herkunft dieses Recht..., oder?
Gruß,
Stefan
Ja, ist so...habe ich Auch nicht kategorisch ausgeschlossen! Da es sich aber um ein deutsches Gesetz handelt, dass nur in Deutschland gültig ist und nur so in Deutschland Anwendung findet....habe ich das so ausgedrückt....
Greetz
Antwort von Alf_300:
Wer kennt sowas ?
Fotografieren verboten - aber Wer will kann Ansichtskarten kaufen.
(Der Kölner Dom war das nicht zufälliger Weise ?
oder der Schiefe Turm von Pisa ?)