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Infoseite // Filmen auf privaten Grundstück



Frage von tobi123:


Hallo
darf ich spielende kinder im nachbargrundstück aufnehmen?

Hintergrund:
es wird laufend was zerstört. spreche ich die eltern an schieben sie es immer auf eine andere der 4 mietparteien . nun möchte ich es gern filmen um den eltern zu zeigen das es ihre kinder waren.

ich möchte diese video weder veröffentlichen noch als beweismittel einsetzen.

lg
tobi

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Antwort von deti:

Nein, das darfst du nicht, wenn es das Persönlichkeitsrecht anderer verletzt: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Deti

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Antwort von beiti:

Da würde mich jetzt eine juristische Beurteilung interessieren.

Wenn man sowas nicht veröffentlicht, fällt es eigentlich nicht unters "Recht am eigenen Bild", siehe "(bloßes) Erstellen von Bildern".
Ich könnte mir vorstellen, das es zur Beweissicherung durchaus legal ist. Bei konkretem Verdacht dürfen ja auch Firmen ihre Mitarbeiter heimlich filmen.

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Antwort von tobi123:

Nein, das darfst du nicht, wenn es das Persönlichkeitsrecht anderer verletzt: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Deti verletzt es das persönlichkeitsrecht ?? es ist ja kein gegen Einblick besonders geschützter Raum.

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Antwort von blowup:

Hallo
darf ich spielende kinder im nachbargrundstück aufnehmen?

Hintergrund:
es wird laufend was zerstört.
tobi Verstehe nicht so ganz, was dich die Kinder auf dem Nachbargrundstück angehen? Wenn sie laufend was zerstören, ist das noch nur von Interesse, wenn sie was auf deinem Grundstück interessieren, oder?

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Antwort von tobi123:

@blowup
wenn du es nicht verstehst solltest du auch nicht antworten !

@deti und beiti
Danke für eure meinung. hab mich gleich mal in ein paar stichworte aus euren posts eingelesen.

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Antwort von blowup:

@blowup
wenn du es nicht verstehst solltest du auch nicht antworten !

@deti und beiti
Danke für eure meinung. hab mich gleich mal in ein paar stichworte aus euren posts eingelesen. Das nenne ich nun mal eine arrogante und schnöselige Haltung. Da fragt man was nach, weil es irgendwie unverständlich ist (könnte verstehe, dass man dokumentieren will, wenn Nachbarkinder auf dem eigenen Grundstück Schaden anrichten...aber auf dem (ihren eigenen) Nachbarsgrundstück???)...und dann kommt sowas!

Wirklich vollkommen unangemessen. Und dabei hatte meine Rückfrage durchaus Berechtigung. Hatte nämlich privat solch einen Fall wo der Nachbar von seinem Grundstück aus auf unserem Grundstück Bäume beschnitten hatte...

Wer nicht will, der hat schon!

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Antwort von Reinhard S:

Siehe >hier< zweiter Eintrag zu 'Videokamera' ("Meist jedoch gilt Filmen als unzulässiger Eingriff."). Wenn es sich auch noch ums Filmen von Kindern handelt, die ja vor dem Gesetz überhaupt einen besonderen Schutz genießen, dann würd' ich mal davon ausgehen, dass Du Dich damit in die Nesseln setzt.

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Antwort von Frank B.:

Kinder auf dem Nachbargrundtück dürfen m.E. nicht gefilmt werden. Weder das Grundstück noch die Kinder sind ohne Genehmigung abzulichten.
Es spricht aber nichts dagegen eine Überwachungskamera zu installieren, um das eigene Eigentum zu sichern und zu überwachen. Man sollte aber auch da aufpassen, dass man nicht das Nachbargrundstück mit im Überwachungsbereich hat. Das ist meiner Kenntnis nach auch wieder verboten. Oder möchtest Du, dass Dein Nachbar Dein Grundstück überwacht? Falls Dein Nachbar zustimmt, einen gewissen Bereich mit in die Überwachung aufzunehmen, wird die Sache sicher anders aussehen. Nachdem, was Du schilderst, ist aber wohl nicht damit zu rechnen.

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Antwort von Freddi:

@blowup
wenn du es nicht verstehst solltest du auch nicht antworten ! blowup hat recht ... warum interessiert Dich, was auf dem Nachbargrundstück geschieht - das sollte doch eher Sache des dortigen Eigentümers sein.

Sollten diese Kinder aber (unerlaubt) Dein Grundstück betreten und dort Sachen beschädigen, dann darfst Du (meiner Meinung nach) auch davon Aufnahmen anfertigen, denn erstens wäre das unerlaubte Betreten Deines Grundstücks Hausfriedensbruch und zweitens könntest Du den Eltern dieser zerstörungswütigen Kinder dann auch was anhaben in Bezug auf "Vernachlässigung der Aufsichtspflicht" (hängt vom Alter der Kinder ab).

Das oben geschriebene reflektiert lediglich mein Verständnis von "Recht" in unserem Land und stellt keineswegs eine Rechtsberatung oder eine Aufforderung zum Filmen fremder Kinder dar.

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Antwort von Isoboy:

Ich denke hier macht es mehr Sinn, deine Anfrage zu posten:

http://www.recht.de/phpbb/


Unter Anderem sind dort auch Jura-Studenten unterwegs, kann sehr hilfreich sein...

In Zukunft wäre es zudem angemessen, sein Anliegen konkreter darszustellen, so dass es möglichst nicht mißverstanden werden kann.
Funktioniert nicht immer, das ist klar. Dennoch: Wer Hilfe sucht, sollte bei Gegenfragen, die zudem sachlich und freundlich blieben, angemessen reagieren.

Mit freundlichem Gruß
Isoboy

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Antwort von rainermann:

@blowup
wenn du es nicht verstehst solltest du auch nicht antworten !

@deti und beiti
Danke für eure meinung. hab mich gleich mal in ein paar stichworte aus euren posts eingelesen. Das nenne ich nun mal eine arrogante und schnöselige Haltung. Da fragt man was nach, weil es irgendwie unverständlich ist (könnte verstehe, dass man dokumentieren will, wenn Nachbarkinder auf dem eigenen Grundstück Schaden anrichten...aber auf dem (ihren eigenen) Nachbarsgrundstück???)...und dann kommt sowas!

Wirklich vollkommen unangemessen. Und dabei hatte meine Rückfrage durchaus Berechtigung. Hatte nämlich privat solch einen Fall wo der Nachbar von seinem Grundstück aus auf unserem Grundstück Bäume beschnitten hatte...

Wer nicht will, der hat schon! Jetzt wollte ich tobi123 gerade antworten. Aber nach dieser Reaktion von ihm , uiuiui, da lass ich das mal lieber sein. Will da in nix hineingezogen werden...

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Antwort von handiro:

Hallo
darf ich spielende kinder im nachbargrundstück aufnehmen?

Hintergrund:
es wird laufend was zerstört. spreche ich die eltern an schieben sie es immer auf eine andere der 4 mietparteien . nun möchte ich es gern filmen um den eltern zu zeigen das es ihre kinder waren.

ich möchte diese video weder veröffentlichen noch als beweismittel einsetzen.

lg
tobi und wofür soll es dann sein? was soll der Sinn der Aufnahmen sein? Stasi Syndrom? zu wenig Überwachungsstaat? Da kann ich Dir ein paar Auswanderungsziele vorschlagen, wo Du Dich bestimmt besser aufgehoben fühlst.

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Antwort von Adam:

Schilder doch mal den Fall etwas genauer.

Wenn die Kinder vom Nachbargrundstück z.B. Steinchen auf Dein Auto werfen und die Eltern immer behaupten, es wäre jemand anderes gewesen, dann würde ich schon zur Kamera greifen.

- Aber bitte, bitte fang nicht an Überwachsungsstaat zu spielen.

- Erzähl doch mal was die Kinder kaputt machen.

- Hast Du schon (einfühlsam und altersgemäß) mit den Kindern selber geredet?


Soweit ich die Gesetzeslage kenne gilt in Deutschland die Panoramafreiheit. Die da besagt, dass Privatgrundstücke mit normalen Mitteln (also ohne Leiter) fotografiert werden und diese 'Werke' dann sogar komerziell genutzt werden dürfen.
Darauf beruft sich doch auch googlestreetview und hat damit Erfolg.

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Antwort von Frank B.:

Ich denke, es gibt einen Unterschied zwischen dem Beobachten einer Straftat und dem Filmen dieser, so sie grade vollzogen wird und der filmischen Überwachung eines anderen Grundstücks und anderer Personen in der Vermutung sie würden evtl. bald eine Straftat begehen.
Die Panoramafreiheit richtet sich mit Sicherheit an Filmer und Fotographen, die z.B. bei einer Totalen (z.B. von einem Berg aus) als Nebeneffekt private Grundstücke mit ins Blickfeld bekommen. Dies ordnet sich dann der Freiheit unter, Gesamtbildeindrücke erstellen zu dürfen. Anders sieht es aber aus, wenn der Fotograf/Filmer z.B. direkt in ein Privatgrundstück hineinzoomt und dort die Leute beim Baden im Swimmingpool filmt. Ich denke, das kann nicht von der Panoramafreiheit gedeckt sein.

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Antwort von Kameramensch:


Soweit ich die Gesetzeslage kenne gilt in Deutschland die Panoramafreiheit. Die da besagt, dass Privatgrundstücke mit normalen Mitteln (also ohne Leiter) fotografiert werden und diese 'Werke' dann sogar komerziell genutzt werden dürfen.
Darauf beruft sich doch auch googlestreetview und hat damit Erfolg. Und die Panoramafreiheit reicht aus, um ein fremdes Grundstück rund um die Uhr mit einer Videokamera aufzunehmen und dann auszuwerten? Ich denke wohl eher nicht. ;)

Google streetview macht auch nur Fotos und keine permanenten Video... Naja, noch nicht.

Eine nähere Beschreibung der Beschädigungen wären aber gut, weil sich dann besser abschätzen lässt, ob hier ein berechtigtes Rechtsschutzinteresse vorliegt und ob dieses überwiegt.

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Antwort von Adam:


Und die Panoramafreiheit reicht aus, um ein fremdes Grundstück rund um die Uhr mit einer Videokamera aufzunehmen und dann auszuwerten? Ich denke wohl eher nicht. ;) Klar! ;)

Das meine ich auch nicht.
Ich hatte daran gedacht die Kamera genau in dem Moment zu schnappen in dem die Kinder Steinchen werfen.

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Antwort von Kameramensch:


Klar! ;)

Das meine ich auch nicht.
Ich hatte daran gedacht die Kamera genau in dem Moment zu schnappen in dem die Kinder Steinchen werfen. Ach so. ICh wüsste nicht was degegen sprechen soll. Der threadersteller,, will aber dauerhaft überwachen. Warum, ist weiterhin unklar.

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Antwort von Isoboy:

Ich denke hier macht es mehr Sinn, deine Anfrage zu posten:

http://www.recht.de/phpbb/

Mit freundlichem Gruß
Isoboy ICH ZITIERE MICH MAL SELBST

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Antwort von thos-berlin:

In der Firma, in der ich arbeite, muss bei den Videoüberwachungen extrem darauf geachtet werde, dass kein fremdes Grundstück zu sehen ist. Außerdem sind Hinweissschilder, die auf die Überwachung hinweisen, angebracht.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass für Privatgrundstücke grundsätzlich etwas anderes gilt...

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Antwort von holger_p:

Die da besagt, dass Privatgrundstücke mit normalen Mitteln (also ohne Leiter) fotografiert werden und diese 'Werke' dann sogar komerziell genutzt werden dürfen.
Darauf beruft sich doch auch googlestreetview und hat damit Erfolg. Diese Panoramafreiheit endet aber beim Persönlichkeitsrecht. Und hier ging es ja weniger um den Garten, als um die Kinder, die in diesem Garten spielen oder andere Dinge machen. Und da endet das Recht. Google hat sich nicht ohne Grund bemüht, Personen bei Streetview raus zu retuschieren.

Und wenn jemand sein eigenes Grundstück mit Kameras überwachen möchte, muss er peinlich genau darauf achten, dass nicht auch Teile der Straße oder des Bürgersteigs mit aufgezeichnet werden. Nachbargrundstücke sowieso nicht! Alle gescheiten Kameras oder Rekorder haben für diesen Zweck Maskierungsmöglichkeiten - so dass man eben den öffentlichen Raum maskiert und diesen Teil des Kamerabildes nicht aufzeichnet.


Gruß Holger

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Antwort von carstenkurz:

Na zunächst mal ist ja nicht gesagt, dass sich jemand beschwert. Wenn die Schäden nur auf dem Nachbargrundstück angerichtet werden, geht es den TE erstmal nix an, was hätte er da zu überwachen? Soweit es sein Eigentum betrifft, denke ich schon, dass er gezielt solche Taten dokumentieren darf, soweit er sich dabei nicht unerlaubt Zugang zu Bereichen verschafft, die er nicht betreten darf.

Im Übrigen würde aber auch schlicht ein Zeuge reichen, ggfs. in Verbindung mit einer Anzeige.

Die Frage ist eben, was man damit erreichen will.

Im Zweifelsfall unsichtbar aufzeichnen und nur genau das Material zeigen, das die Übergriffe zeigt. Dann hat man eben just in dem Moment auf den Auslöser gedrückt, als einem auffiel, was da abgeht.

Aber natürlich ist eine dauerhafte Überachung eines fremden Grundstücks nicht zulässig und auch nicht von der Panoramafreiheit abgedeckt.

- Carsten

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Antwort von tobi123:

ok, erstmal vielen dank an alle mit hilfreichen antworten !! leider war ich gestern nicht mehr online um nochmal einiges klarzustellen.

also:
1. ich habe eine klar ausgedrückte frage gestellt und bekomme als antwort "was dich die Kinder auf dem Nachbargrundstück angehen" das ist absolut nicht hilfreich und meines erachtens auch unhöflich. solche post helfen niemanden.

2. da ich keine direkt auf mein problem zugeschusterte antwort wollte habe ich die frage allgemein gestellt. aus euren posts lese ich nun heraus, das man es nicht allgemein handhaben kann, hier nun ein paar genaue infos.

auf dem nachbargrundstück wohnt unter anderem auch ein freund. der hat dort wertvolle pflanzen stehen. die durch ballspiele der kinder mehrmals zerstört wurden. es wurde vereinbart das die kinder im bereich wo die pflanzen stehen nicht ballspielen. nun habe ich das ganze mit dem handy gefilmt und meinem freund gezeigt. daraus folgten wilde drohungen(anzeige) der restlichen nachbarn.

grund der aufnahme:
es wohnen 3 parteien mit kindern im nachbarhaus. jeder schiebt es auf den anderen.
mein freund hat schon mehrmals mit den eltern und den kindern gesprochen das sie dort nicht ballspielen. doch als antwort immer nur : unsere waren das nicht sondern die anderen.

der kurze viedeofilm zeigt nun wer es ist. er ist nicht dazugemacht ihn zu veröffentlichen noch ihn als beweismittel einzusetzen. er soll lediglich die aussage der eltern aushebeln, sodas diese es nicht auf die anderen schieben können. es geht auch nicht darum eine anzeige zu machen sondern wirklich nur das die eltern ein wenig darauf achten was dort passiert.

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Antwort von Freddi:

... er soll lediglich die aussage der eltern aushebeln, sodas diese es nicht auf die anderen schieben können. es geht auch nicht darum eine anzeige zu machen sondern wirklich nur das die eltern ein wenig darauf achten was dort passiert. Dann brenn' ihn auf eine CD und steck' sie den besagten Nachbarn kommentarlos in den Briefkasten.

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Antwort von robbie:

langsam dämmert mir was das für planzen sind...

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Antwort von blowup:

ok, erstmal vielen dank an alle mit hilfreichen antworten !! leider war ich gestern nicht mehr online um nochmal einiges klarzustellen.

also:
1. ich habe eine klar ausgedrückte frage gestellt und bekomme als antwort "was dich die Kinder auf dem Nachbargrundstück angehen" das ist absolut nicht hilfreich und meines erachtens auch unhöflich. solche post helfen niemanden. Wohl mit dem falschen Fuß aufgestanden, was? Meine Frage diente allein der Konkretisierung Deiner Frage. Denn es ist wohl eher die Regel, dass man solche Dinge braucht, um Schäden am eigenen Grundstück zu dokumentieren. In der Regel geht es einen ja kaum was an, was die Kinder auf dem Nachbargrundstück treiben. Das hat mit "unhöflich" (im Gegensatz zu Deinem Kommentar) gar nichts zu tun.

In dem angenommen Fall würde sich die Situation natürlich anders darstellen, da du dann letztlich auf Deinem Grundstück filmst. Dass man juristische Fragestellungen kaum "allgemein" beantworten kann, sollte Dir schon klar sein.

Wie gesagt, war ich mal in einer ähnlichen Situation. Natürlich gibt es da so Sachen wie Panoramfreiheit. (und das hat noch gar nichts mit Persönlichkeitsrechten zu tun). Aber auch da zeigt ein kurzer Blick ins Web, dass man da trefflich streiten kann, was unter "vom öffentlich Raum aus" zu verstehen ist. In meinem Fall damals sagte mir der RA, dass darunter auf keinem Fall zu verstehen sei, dass ich vom ersten Stock unseres Hauses das sonst von der Straße uneinsehbare Nachbargrundstück fotografiere.

Letztlich verstehe ich Dein Problem aber immer nocht nicht. Wenn du das ganze nicht veröffentlichen willst, spiel Dir den Film aufs Handy oder Tablet, sprich mal mit dem Nachbarn (ohne Zeugen) und im Zweifel streitest Du alles ab. Wo soll da ein Problem sein?

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Antwort von tobi123:

Dann brenn' ihn auf eine CD und steck' sie den besagten Nachbarn kommentarlos in den Briefkasten. ich habe mich bestimmt schlecht ausgedrückt. der film ist auf meinem handy und wurde sowohl meinem freund wie auch den 'beschuldigten' schon gezeigt. diese drohen mir jetzt mit einer anzeige und ich möchte einfach nur wissen ob ich da was verbotenes getan habe oder nicht.
langsam dämmert mir was das für planzen sind..." genau solche antworten brauchen wir in einem forum. vielen dank.
Wohl mit dem falschen Fuß aufgestanden, was? Meine Frage diente allein der Konkretisierung Deiner Frage. und war meines erachtens unhöflich genauso wie diese frage. wobei ich mein meinem post keine unhöflichkeit sehe. aber wenn eine drin ist dann entschuldige ich mich.
Letztlich verstehe ich Dein Problem aber immer nocht nicht. Wenn du das ganze nicht veröffentlichen willst, spiel Dir den Film aufs Handy oder Tablet, sprich mal mit dem Nachbarn (ohne Zeugen) und im Zweifel streitest Du alles ab. Wo soll da ein Problem sein? siehe @freddy

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Antwort von Kameramensch:

langsam dämmert mir was das für planzen sind..." genau solche antworten brauchen wir in einem forum. vielen dank.
Nichts für Ungut, ich dachte da auch erst an andere "wertvolle" Pflanzen. hehe.

Nur eine kurze Frage: Du filmst Pflanzen deines NAchbarn. Hat dieser darin eingewilligt bzw. ist zu befürchten, dass er das nicht gut findet? Wenn du nun also die Zerstörung des Eigentums filmst, wo ist das Problem? Wackeln die Aufnahmen, so dass klar ist, dass du sie kurzfristig aus der Hand geschossen hast? Super, denn du wirst nicht den ganzen Tag mit dem Armstativ da stehen. Sind die Aufnahmen wackelfrei, weil die Kamera auf einem Stativ (z.B. hinter der Gardine deines Fensters) stand oder von einem Ort gefilmt wurde, wo man nicht mal so schnell hinkommt (z.B. Garagendach), dann wirds haarig (und das zu Recht).

Fraglich dürfte sein, was im Mietvertrag steht. Wer darf das Grundstück wie benutzen.

Nun ja, soviel von mir.

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Antwort von Freddi:

... diese drohen mir jetzt mit einer anzeige und ich möchte einfach nur wissen ob ich da was verbotenes getan habe oder nicht. Dann droh' zurück ... Sachbeschädigung und Vernachlässigung der Aufsichtspflicht.

Sch... - wer solche Nachbarn hat braucht wohl keine Feinde ...

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Antwort von rainermann:

ich habe mich bestimmt schlecht ausgedrückt. der film ist auf meinem handy und wurde sowohl meinem freund wie auch den 'beschuldigten' schon gezeigt. diese drohen mir jetzt mit einer anzeige und ich möchte einfach nur wissen ob ich da was verbotenes getan habe oder nicht. Das sind mir ja schöne Nachbarn - wurden auf frischer Tat ertappt und drohen nun mit einer Anzeige. Soll doch Dein Freund mit einer Gegenanzeige drohen und das so laut, daß alle Nachbarn mithören können! So richtig schön laut und beleidigt und sich als armes Opfer darstellend.
Übrigens, die anderen Nachbarn müssten doch nun alle froh sein, daß nun klar ist, daß es nicht ihre Kinder waren. Müssten dem Freund ja eigentlich sehr dankbar für die Aufklärung sein. Soll er sich doch bei denen allen entschuldigen und gutstellen und vielleicht sogar jedem ein kleines Wiedergutmachungsgeschenk geben. Dann hat er alle hinter sich und die störrischen Rabeneltern stehen schön alleine da und wären dann wiederum dran, mit einer dicken Entschuldigung die Hand zu reichen!
Oder macht's anders: löscht den Film, gebt zu, daß das nicht fair war, entschuldigt Euch dafür bei den Nachbarn und informiert im gleichen Satz darüber, daß sie absolut recht hätten, das lieber der Polizei zu überlassen: Dein Freund würde bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstatten und das dann diese aufklären lassen! ;-) Die Gesichter würd ich dann gerne sehen.
Nicht einschüchtern lassen!

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Antwort von tobi123:


Nur eine kurze Frage: Du filmst Pflanzen deines NAchbarn. Hat dieser darin eingewilligt bzw. ist zu befürchten, dass er das nicht gut findet? Wenn du nun also die Zerstörung des Eigentums filmst, wo ist das Problem? Wackeln die Aufnahmen, so dass klar ist, dass du sie kurzfristig aus der Hand geschossen hast? Super, denn du wirst nicht den ganzen Tag mit dem Armstativ da stehen. Sind die Aufnahmen wackelfrei, weil die Kamera auf einem Stativ (z.B. hinter der Gardine deines Fensters) stand oder von einem Ort gefilmt wurde, wo man nicht mal so schnell hinkommt (z.B. Garagendach), dann wirds haarig (und das zu Recht). schwer zu verstehen!! aber jetzt hab ichs ;-))
es geht nicht um eine ausrede. die sache ist gelaufen ich habe das video gelöscht mich entschuldigt und es ist alles wieder gut. da ich viel mit meiner kamera untwerwegs bin und nicht wieder probleme bekommen will wollte ich einfach nur wissen ob ich was verbotenes gemacht habe oder ob es legitim war.

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Antwort von Frank B.:

Hm, also eine große Strafe wirst Du m.E. im Falle einer Anzeige wohl nicht bekommen, denn die Pflanzen und ich nehme an auch das Stück Garten, auf dem diese stehen, gehören (Mietverhältnis ist wie Eigentum) Deinem Freund. Diesem wird laufend Schaden zugefügt, dessen Verursacher bisher nicht nachweisbar war. Du warst Deinem Freund behilflich und kannst Dich darauf berufen, dass er Dir erlaubt hat, seine Pflanzen zu beobachten, weil Du sie evtl. besser im Blick hast als er. Ich kann mir sogar vorstellen, dass ein Gericht deine Aufnahmen als Zeugenmaterial akzeptiert. Freilich ginge das auch als reine Zeugenaussage, die aber durch eine evtl. enge Freundschaft zum Geschädigten, eine starke Möglichkeit der Falschaussage beinhaltet. Nun also ein Videobeweis, der nicht durch ständige Überwachung mit einer durchgehenden Kameraaufnahme entstanden ist, sondern, wie ich oben schon mal anmerkte, nach bzw. während der Beobachtung einer Straftat/ Sachbeschädigung.
Ich würde mich da nicht all zu sehr vor einer Anzeige fürchten, würde Dir aber raten, eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen. Die kostet meist so um die 50,- Euro, an denen sich Dein Freund, wenn er einer ist, sicher gern beteiligt. Dort wirst Du sicher bessere Hilfe bekommen als hier, denn wir können und dürfen keine Rechtsberatung erteilen.
Von daher sind Userpostings wie das meinige auch nicht als solche zu betrachten. Die meisten hier sind keine Fachleute.

Edit: Habe meinen Beitrag geschrieben, bevor ich die letzten drei Beiträge davor lesen konnte. Es hat sich also einiges von meinem Beitrag bereits erledigt.

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Antwort von tobi123:

so jetzt ist alles nen bisschen durcheinander geraten ;-))

Frank B., rainermann, Freddi, Kameramensch und allen anderen vielen dank! eure antworten haben mir geholfen :-)

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