Frage von chris6885:Hi Leute,
ich bin in meiner Firma für die Produktion von animierten Videotrailern zuständig. Da ich nun auch für die Musik dieser Trailer zuständig bin hat mir ein Freund ans Herz gelegt ich könnte für jede Vorführung des Trailers entlohnt werden. Nun ist es ja so, dass ich (obwohl ich der federführende Schöpfer bin) im Namen meines Arbeitgebers produziere. Die Trailer laufen weitestgehend auf Messen und als nervende Werbeeinblendung vor Clips in Videoportalen :-)
Mich würde einfach interessieren, ob es für mich wirklich die Möglichkeit gibt mir dieses Privileg zu Nutze zu machen und vielleicht ein bisschen was dafür zu kassieren. Hab nur leider keinen Ansatz wo ich das in Erfahrung bringen könnte und bevor ich bei der GEMA anrufe, frag ich lieber erst mal hier ;-)
Danke schonmal...
LG
Christian
Antwort von masterseb:
in europa bist du prinzipiell immer miturheber. du hast recht auf namensnennung oder beteiligung (ausser anders vereinbart). das musst du mit dem auftraggeber ausmachen. bei der GEMA anmelden kannst du dich natürlich, allerdings liegt es an den vorführenden stellen, dass sie brav und regelmäßig die abgaben zahlen!
Antwort von shipoffools:
Hallo Christian,
lass dir keinen Blödsinn einreden.
Wenn du in deiner Firma als Angestellter arbeitest, und davon gehe ich laut deiner Aussagen aus, hast du an dem, was du im Namen deines Arbeitsgebers an deiner Arbeitsstelle "schöpfst", im Normalfall (...und der trifft wohl zu 100 % zu) weder ein Urheberrecht noch ein Recht auf Namensnennung. Ich sage jetzt mal, dass das in jedem Arbeitvertrag so "vereinbart" ist. In jedem anderen Fall, wäre der Arbeitgeber nämlich dämlich. Urheber an allem was du während deiner Arbeitszeit oder im Auftrag deines Arbeitgebers als Angestellter produzierst, ist dein Arbeitgeber.
Wäre ja noch schöner, wenn z. B. jeder popelige Mediangestalter an jedem Schnipsel, den er an seinem Arbeitsplatz im Namen seines Arbeitgebers für irgendeinen Kunden erstellt, gestaltet oder was auch immer (egal ob Bild, Ton oder Druckwerke), zusätzlich zu seinem Gehalt Urheberrechte geltend machen könnte.
Das wäre sowohl für den Arbeitgeber als auch seine Auftraggeber ein Fass ohne Boden.
Und sich bei der Gema anzumelden, wäre für dich wohl auch eher nachteilig.
Dann wäre nämlich jede kleine Melodie, die du "komponierst" GEMA-pflichtig und du bzw. dein Arbeitgeber dazu verpflichtet die auch anzumelden. Ob sich die Kunden deines Arbeitgebers wohl freuen würden, wenn sie dann für jede Veröffentlichung noch zusätzlich GEMA zahlen müssten?
Der Schuss könnte also nach hinten losgehen...
Antwort von dirkus:
Da ich nun auch für die Musik dieser Trailer zuständig bin hat mir ein Freund ans Herz gelegt ich könnte für jede Vorführung des Trailers entlohnt werden.
Da du ja einen neuen Arbeitsbereich hinzubekommen hast, solltest du dich mal mit deinem Arbeitgeber zusammensetzen und vielleicht neue Konditionen deines Arbeitsvertrages aushandeln?
Es hängt natürlich davon ab, was du da nun genau machst und wieviel Kreativität da von dir drinsteckt.
Wenn du Werke selbst anmelden möchtest, die während deiner regulären Arbeitszeit entstehen, solltest du das auf jeden Fall mit deinem Arbeitgeber klären, schliesslich bezahlt er dich dafür, das du für ihn arbeitest und nicht auf eigene Rechnung tätig wirst. Ausserdem nutzt du ja auch seine Infrastruktur.
Denk dran: Wenn du Werke selbst anmeldest, dann bist du auch selbst für die Versteuerung, Vertrieb und Vermarktung etc zuständig - was sich bei kleineren Kompositionen oft aber nicht lohnt.
Wenn dein Chef die Werke anmeldet, dann kannst du dich aber als Komponist, Textdichter oder Arrangeur mit eintragen lassen.
Antwort von Reiner M:
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Antwort von Alf_300:
Stellt sich also nur noch die Frage, lohnt es sich, sich mit dem Arbeitgeber zu streiten ;-)
Antwort von Reiner M:
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Antwort von motor-tv:
Hi Leute,
ich bin in meiner Firma für die Produktion von animierten Videotrailern zuständig.
Ich würde sagen, du hast ein ordentliches Arbeitsverhältnis und wirst auch gerecht entlohnt. Wenns dir zuwenig ist, musst du mit deinem Arbeitgeber in Kontakt treten. Er würde sich aber in jedem Fall bedanken, wenn er für jede einzelne Vorführung wo auch immer zusätzlich zahlen muss für etwas, das du zwar entworfen hast aber in seinem Auftrag und er eh schon entlohnt hat. Viel Spass, das aus Sicht des Arbeitgebers ...
Antwort von Alf_300:
@Reiner_M
Ich kenn einen der hat mal vor Jahre eie Filmmusik geschrieben und nun bekommt er alle paar Jahre 40 Euro von der GEMÁ (sagt er)
Antwort von Reiner M:
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Antwort von Reiner M:
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Antwort von motor-tv:
... aber in seinem Auftrag und er eh schon entlohnt hat.
Nur: "Entlohnt" sieht der Gesetzgeber nicht vor, wenn das UrheberG greift. Das Urheberrecht kann m. E. nicht veräußert werden. Das Nutzungsrecht mit Verfielfältigung, Sendung usw. schon.
Das ist sicher (über)korrekt, aber hätten dann nicht alle TV Anstalten ohne Ausnahme das Problem, dass Kameraleute "ihre" Bilder für sich beanspruchen können? Das wäre fatal für die gesamte Branche. Ich filme mal was für den ORF, werde dafür bezahlt und gebe auch das Band ab, und in dem Moment wo es gesendet wird halte ich nochmals meine Hand auf, durch das UrheberrechtsG abgesichert natürlich.
Ähnlich oder gleich sehe ich das beim TO. Wenn er findet er wird nicht entsprechend entlohnt, hilft nur das Gespräch mit dem Arbeitgeber, je nach "Ersetzbarkeit" könnte es in der heutigen Zeit durchaus ein Schuss nach hinten sein. Wenn ich denn die Frage des TO richtig interpretiert habe ...
Antwort von Reiner M:
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Antwort von shipoffools:
Mann, Mann, Mann,
was hier einige bezüglich des Urheberrechts in einem Angestelltenverhältnis vom Stapel lassen, ist schon echt naiv.
Ich kann's nur nochmal wiederholen:
Christian, lass dir keinen Blödsinn erzählen!
Hier nur mal ein kurzer Auszug aus einem Standard-Arbeitsvertrag:
"xx. Übertragung von Urheberrechten und Arbeitnehmererfindungen
xx.1. Soweit der/die Mitarbeiter/in im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit Urheberrechte erwirbt, überträgt er/sie mit Wirkung für seine/ihre Rechtsnachfolger die ihm/ihr als Urheber zustehenden Nutzungsrechte kostenlos in dem Umfang, in dem es gesetzlich zulässig ist, auf die Firma.
xx.2. Die Firma ist berechtigt, die ihr eingeräumten und abgetretenen Rechte und Ansprüche ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder diesen Nutzungsrechte einzuräumen. Sie ist berechtigt, etwaige Beeinträchtigungen des Urheberpersönlichkeitsrechts des/der Mitarbeiter/in im eigenen Namen zu verfolgen. Die Firma ist nicht verpflichte, die ihr eingeräumten Rechte auszuüben. Die Nennung des Namens des/der Mitabrbeiters/in erfolgt nach den Grundsätzen der Firma."
... und glaubt mir, "der Umfang" ist gesetzlich zulässig, auch in Deutschland. Und nicht nur für Erfindungen, Patente oder Ähnliches. Das gilt auch für Bild, Ton, Text, Gestaltung, Musik etc.
Wer's genauer wissen will, kann das z. B. auf der Seite
medien-internet-und-recht.de
nachlesen.
Nur kurzes Zitat von dieser Seite:
"Die Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts an eine andere Person schließt dabei sogar den Urheber von der Nutzung seines Urheberrechts am geschaffenen Werk aus."
Antwort von Reiner M:
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Antwort von shipoffools:
Das ist kein Automatismus. Es muss vereinbart sein.
Yepp, "es muss vereinbart werden."
Und glaub mir: Es wird vereinbart, und zwar im Sinne des Arbeitgebers.
Alles andere wäre unternehmerischer Selbstmord...
Besten Gruß
shipoffools
Antwort von handiro:
Vergiss, mit Gema für Messe und youtube Werbung, Geld zu verdienen. Selbst wenn Du die Titel bei der Gema anmeldest, bekommst Du weniger als die Mitgleidschaft bei der Gema kostet.
Was ansonsten hier geschrieben wurde kommentiere ich lieber nicht......
Antwort von blowup:
Das ist kein Automatismus. Es muss vereinbart sein.
Yepp, "es muss vereinbart werden."
Und glaub mir: Es wird vereinbart, und zwar im Sinne des Arbeitgebers.
Alles andere wäre unternehmerischer Selbstmord...
Besten Gruß
shipoffools
Irgendwie sagt einem das ja auch der gesunde Menschenverstand. Ob Filmfirmen, Medien, Redaktionen oder auch Werbeagenturen. Wenn da alle, die angestellt künstlerische Leistungen wie Text, Film, Grafik, Animation, Foto etc. erbringen, auch noch für jede Nutzung kassieren könnten, wäre ja die Hölle los.
Hier etwas detaillierter die Rechtsprechung:
http://www.eventfaq.de/25510-urheberrec ... rhaeltnis/
Antwort von dirkus:
Ich bekomme selbst jedes Quartal Abrechnungen der GEMA über Anteile an etlichen Urheberschaften. Diese stammen sogar noch aus einer Zeit, als es sich mal gelohnt hatte;-)
In der Regel handelt es sich dabei um Beträge im Cent-Bereich, die dann zusammengenommen einen Betrag X ergeben.
In den meisten Fällen wird es sich bei einzelnen Trailern, die nur im Internet usw laufen, nichtmal lohnen, die GEMA Anmeldung dafür auszufüllen.
Es lohnt sich erst dann, wenn man z.b. die Musik einer Serie oder eines kompletten Spielfilms komponiert hat...und diese (r) am besten auch noch bei einem öffentlich rechtlichen Sender ausgestrahlt wird.
Ansonsten kommen da nur Peanuts zusammen.
Deshalb lieber mit dem Arbeitgeber einen neuen Vertrag aushandeln und sich pauschal mehr Std Lohn geben lassen.
Wie gesagt, wenn der Arbeitgeber die Werke selbst anmeldet, dann kann man sich eventuell als Komponist, Textdichter oder Arrangeur mit in die GEMA Liste eintragen lassen. Grosse Erlöse darf man sich dabei aber nicht erhoffen. Da man dann ja auch Mit Urheber ist, muss man diese auch selbst versteuern und in seiner Steuerklärung angeben. Ob sich der Aufwand für ein paar Euro im Jahr lohnt, ist aber fraglich. Denn letztendlich kann die GEMA nur das vergüten, was sie auch erfasst hat (wie das bei YT u co aussieht wisst ihr ja selbst).
Antwort von ArnAuge:
Was ansonsten hier geschrieben wurde kommentiere ich lieber nicht......
Ach, wie meinst du das? Wenn ich Böses dabei denke: Weil es dich geistig überfordert? Ich finde es klasse, wie detailliert und klar Reiner M die Rechtslage darlegt. Seinen Ausführungen ist meiner Meinung nach nichts hinzuzufügen.
Wichtig ist jedenfalls, das nicht veräußerbare Urheberecht und das Nutzungsrecht, mit dessen Veräußerung wir unser Geld verdienen, auseinander zu halten.
Antwort von blowup:
Ich kann nur noch mal auf den Link verweisen, da es hier eine recht ausführliche Darstellung gibt, die nicht nur Gesetze aufführt, sondern auch - wichtiger - die Rechtsprechung bis zum BGH :
http://www.eventfaq.de/25510-urheberrec ... rhaeltnis/
Es scheint in der Tat so, dass auch ohne explizit arbeitsvertragliche Regelung eine (beschränkte) Gewährung von Nutzungsrechten stattfindet:
"Fehlt es also einer arbeitsvertraglichen Regelung zu diesem Thema, so räumt der Arbeitnehmer/Urheber im Zweifel nur solche Nutzungsrechte stillschweigend ein, die für den Zweck des Arbeitsvertrages erforderlich sind. Es gehen also nicht automatisch alle Nutzungsrechte, die es im Urheberrecht gibt, auf den Arbeitgeber über. Maßgeblich ist dafür, welche Rechte für den Arbeitgeber erforderlich sind, dass er seine Aufgaben erfüllen kann."
Beispiele sind auf der verlinkten Seite gegeben. Da wird auch deutlich, dass der Arbeitgeber das Werk nicht nach Belieben nutzen kann, sondern eben nur zweckgebunden.
Antwort von dirkus:
Da wird auch deutlich, dass der Arbeitgeber das Werk nicht nach Belieben nutzen kann, sondern eben nur zweckgebunden.
Na klar, er kann natürlich nicht einfach mit einer für seinen Trailer komponierten Melodie auch einen Charthit abkassieren.
Sobald die Nutzung in ausserordentlicher Weise von dem abweicht, für was er die Leistung bestellt hat, kann/muss dann wieder neu Verhandelt werden.
Ich mache das bei meinen Produktionen auch immer. Sobald davon etwas an einen anderen Verwertungspartner weiterverkauft wird oder sich die Nutzungsbedingungen ändern, wird auch über das Entgeld neuverhandelt.
Antwort von handiro:
Was ansonsten hier geschrieben wurde kommentiere ich lieber nicht......
Ach, wie meinst du das? Wenn ich Böses dabei denke: Weil es dich geistig überfordert? Ich finde es klasse, wie detailliert und klar Reiner M die Rechtslage darlegt. Seinen Ausführungen ist meiner Meinung nach nichts hinzuzufügen.
Wichtig ist jedenfalls, das nicht veräußerbare Urheberecht und das Nutzungsrecht, mit dessen Veräußerung wir unser Geld verdienen, auseinander zu halten.
Tja böses Denken geht eben auch mal daneben. blowup hat das richtige zitiert und nun ist ja alles klar...Das Urheberrecht ist eben nicht so einfach veräusserbar wie sich das manche Arbeitgeber vielleicht denken....
Antwort von Anne Nerven:
Hallo Christian,
wenn man mal den juristischen Wirrwarr außen vor läßt:
was soll denn bei der Verwertung auf Messen, etc. durch Tantiemen erwirtschaftet werden? Allein der Zeitaufwand, die GEMA-notwendigen Formulare auszufüllen, kostet, auf Deinen normalen Std-Lohn bezogen, schon mehr als Du damit einnehmen kannst. Lohnen würde sich das für einen neuen Tagesschau-Jingle aber doch nicht für Krimskrams. Hinzu kommt, dass die GEMA, für ihre Tätigkeit als Schutzpatron der geistig Reichen, entlohnt werden möchte in Form eines Mitgliedbeitrags. Selbst diesen würdest Du im Leben nicht mit Messevideo-Musik verdienen.
Hinzu käme, dass jeder Nutzer expliziet Deine Musik bei Vorführung anmelden müsste, da die GEMA sonst nur Pauschalen von Messe-Ausstellern kassiert. Diese Pauschalen werden aber überwiegend an erfolgreiche, aktuelle Produktionen ausgezahlt, weil 99% der Aussteller genau diese nutzen.
Letztlich müsstest Du Dein Urheberrecht, sofern Du es für notwendig hältst, erstmal bei einem Notar oder Pfarrer schützen lassen. Die GEMA hat damit nichts zu tun.
Gruß,
Dirk
Antwort von cebros:
Wenn sich der TO nun trotz allem bei einer Verwertungsgesellschaft anmelden würde, wären dann nicht alle seine Werke in Zukunft GEMA-pflichtig, ob er will oder nicht? Damit könnte sein Arbeitgeber nicht mehr auf seine Arbeit als Koponist zurückgreifen, falls der Auftraggeber (wie so oft) ein "GEMA-freies" Endprodukt wünscht.
Das scheint mir das grösste Problem an der ganzen Geschichte, wenn ich die Rechtslage richtige verstehe. Oder irre ich mich?
Antwort von handiro:
Korrekt. Einmal Mitglied ist es offiziell untersagt. Das hindert viele nicht, es trotzdem zu tun. Dumm nur wenn sich der Käufer das Werk dann selber bei der Gema anmeldet :-)))
Richtig geil wirds aber wenn die Holländische Gema (Buma) einen Komponisten abzocken will :-)))
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