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Infoseite // Dashcam - Fahrerflucht - Kennzeichen nicht lesbar



Frage von Batasaa:


Hallo euch allen!

Ich habe für meine Mutter vor fünf Tagen ein "neues" Fahrzeug gekauf. Zum Schutz vor Fahrerflüchtigen habe ich zwei Rollei DVR 110 installiert. Bereits heute ist genau das passiert, wofür die Kameras angeschafft wurden. Ein Fahrzeug fährt an dem parkenden Auto meiner Mutter (auf einem Friedhof) vorbei und reißt Ihr dabei den Spiegel ab. Beide Kamera (Sicht nach Vorne & Hinten) haben das fahrzeug gefilmt, nur leider ist das Kennzeichen aufgrund der Bewegungsunschärfe nicht zu erkennen :( Ich habe das Video auf mein Notebook übertragen und in Zeitlupe abgespielt, sowie Frame für Frame aus dem Video extragiert. Allerdings ohne Erfolg. Gibt es einen Trick oder etwas anderes das ich tun kann um das Kennzeichen lesbar zu machen? Helligkeit / Kontrast ... Einstellungen habe ich bereits diverse ausprobiert.

Bevor ich zur Polizei gehe, möchte ich gerne zumindest Teilweise die Kennzeichen kennen, da ich befürchte das dort sonst wenig passieren wird.

Hier ist ein Link zu den gekürzten Videos in original Qualität.
https://www.dropbox.com/s/zjvrhrm6umvnhn5/Archiv.zip

Vielen Dank schon einmal!

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Antwort von handiro:

Tja......ein Audi mit Heckklappe und ich "erkenne" ein "K" und vielleicht danach 23......aber das könnte ja schon reichen?

Viel Glück.

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Antwort von tommyb:

Es gibt einige Tools mit denen man unscharfe Aufnahmen retten kann. Adobe hat sowas ja vorgestellt und es gibt auch zahlreiche "deshaker" für Bilder die durch Bewegung verwackelt wurden.

Eines davon gibt es z.B. als Freeware, nennt sich "Unshake" und läuft unter Java. Die Zahlen sehen aus wie 224, allerdings hat die Kompression, das Rauschen und die automatische Verschlusszeit von 1/30 so ziemlich alles zerstört.

Die Heckaufnahme ist unbrauchbar. Die Frontaufnahme ebenfalls, weil die Kompression das Kennzeichen zermatscht.

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Antwort von hannes:

Bevor ich zur Polizei gehe, möchte ich gerne zumindest Teilweise die Kennzeichen kennen, da ich befürchte das dort sonst wenig passieren wird. Da passiert auch mit Kennzeichen wenig. ;(
(eigene Erfahrung)

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Antwort von blickfeld:

Dir ist schon klar, dass du massive gegen Persönlichkeitsrechte verstößt? Da Dir dieses Vergehen ziemlich egal ist, wird dir doch ein kleiner Spiegel doch kein Kopfzerbrechen bereiten...

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Antwort von handiro:

Dir ist schon klar, dass du massive gegen Persönlichkeitsrechte verstößt? Da Dir dieses Vergehen ziemlich egal ist, wird dir doch ein kleiner Spiegel doch kein Kopfzerbrechen bereiten... *** gelöscht wegen Beleidigung - Admin ****

unfassbar...

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Antwort von Alf_300:

Das Problem ist dass ein manipuliertes Bild kein Beweis ist

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Antwort von nordheide:

Das Problem ist dass ein manipuliertes Bild kein Beweis ist

Das ist richtig, aber:

Wenn die Polizei dann den Audi ansieht wird man erkennen, ob der Spiegel fehlt oder gegen einen neuen ersetzt wurde und das ist dann der Beweis.

Ich finde das Vorgehen, die Nummer zu ermitteln zwar rechtlich nicht in Ordnung aber dafür moralisch um so mehr!

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Antwort von K.-D. Schmidt:

Da passiert auch mit Kennzeichen wenig. ;( Da passiert gar nichts. Im Gegenteil: der Geschädigte wird erst mal als schuldig hingestellt. Er hätte ja woanders parken können!

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Antwort von Chrigu:

anzeige gegen unbekannt, mit dem hinweis, dass du eine kamera ins auto gebaut hast. vielleicht beschlagnahmen sie die kamera und geben dir eine busse (öffentliche "räume" darf man nur mit sondererlaubnis filmen), wobei bei schlechten aufnahmen wohl die persönlichkeitsrechte sowieso gegeben sind.
oder noch besser. gib den schaden deiner versicherung an mit dem hinweis, das eine kamera alles gefilmt hat.

PS: an deiner stelle würde ich diesen minifilm-link wegmachen, wenn sich der betroffene dies ansieht, kann er dich verzeigen.. da ist ein "ärgern und seiten-spiegel neukauf" die günstigere variante.

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Antwort von didah:

Dir ist schon klar, dass du massive gegen Persönlichkeitsrechte verstößt? Da Dir dieses Vergehen ziemlich egal ist, wird dir doch ein kleiner Spiegel doch kein Kopfzerbrechen bereiten... ka wies is deutschland ist, aber in österreich klopft die datenschutkommission an, wenn eine ungenehmigte öffentliche überwachung stattfindet. und das kann teuer werden. gab mal nen orf beitrag, wos genau um das ging. da war einmal ein geschäft, bei dem die security cam von innen nach aussen gefilmt hat. no good. dann gabs ne wildüberwachungscam, so eine mit bewegungsmelder. die hat dann einen bürgermeister beim fremdvögeln gefilmt. no good... irgendwann ist dann auch mal die summe von 20k strafe gefallen :)

http://diepresse.com/home/panorama/oest ... iebesspiel

ich würd mich da auf jeden fall mal genau informieren, ob so eine aufnahme auch tatsächlich legal ist...

lg
didah

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Antwort von Anne Nerven:

Was soll denn dieser Persönlichkeitsrechte-Käse? Nicht nur, dass Youtube voll von InCar-Cam-Videos ist, sondern auch, dass Videos von Autobahnbrücken bezügl. Abstand aufgenommen werden und als Beweis dienen. Das entsprechende Foto sogar inkl. Gesicht des Fahrzeugführers.

Bei einem Freund im Gewerbegebiet erst kürzlich passiert: Müllcontainer angezündet (auf der Straße!), Ü-Cam nahm alles auf, Polizei guckt Video, Täter festgenommen. Ende. Kein Wort von wegen Persönlichkeitsrechte.

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Antwort von Anne Nerven:

...ne wildüberwachungscam, so eine mit bewegungsmelder. die hat dann einen bürgermeister beim fremdvögeln gefilmt. no good... irgendwann ist dann auch mal die summe von 20k strafe gefallen :) ...Musste der Bürgermeister zahlen? :-)

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Antwort von Chrigu:

Was soll denn dieser Persönlichkeitsrechte-Käse? Nicht nur, dass Youtube voll von InCar-Cam-Videos ist, sondern auch, dass Videos von Autobahnbrücken bezügl. Abstand aufgenommen werden und als Beweis dienen. Das entsprechende Foto sogar inkl. Gesicht des Fahrzeugführers.

Bei einem Freund im Gewerbegebiet erst kürzlich passiert: Müllcontainer angezündet (auf der Straße!), Ü-Cam nahm alles auf, Polizei guckt Video, Täter festgenommen. Ende. Kein Wort von wegen Persönlichkeitsrechte. du verwechselst zwei dinge...
1. dash-cam videos bei youtube sind meistens russisch, und denen ist es pipiegal, da andere gesetze..
2. ein privater bereich (fimengelände, garage-einfahrt, dein garten) darfst du legal filmen, mit tausend kameras. du darfst nur dein bereich aufnehmen.

sogar drei sachen.... die aufnahmen mit gesichtserkennung sind vom staatsanwalt genemigt. sowie auch jeder blitzer... diese werden jedoch NIE öffentlich gezeigt, ausser wenn die täter nicht gefunden werden... auch dazu braucht es eine genemigung

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Antwort von carstenkurz:

Die Polizei kann aus dem Video auch nicht mehr erkennen als wir.

Mal abgesehen davon, dass diese Aufnahmen genauso gut auch im Moment des Vorbeifahrens mit nem Handy hätten gemacht werden können.

Keine Nebenkerzen zünden wegen Persönlichkeitsrechten.

Soviel wie möglich identifizieren, dann Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Fahrerflucht. Die Ermittlung der Personalien wird dann schon die Polizei übernehmen, und die wird durch Lackvergleich etc. auch schon härtere Nachweise hinkriegen.


- Carsten

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Antwort von blowup:

sogar drei sachen.... die aufnahmen mit gesichtserkennung sind vom staatsanwalt genemigt. sowie auch jeder blitzer... diese werden jedoch NIE öffentlich gezeigt, ausser wenn die täter nicht gefunden werden... auch dazu braucht es eine genemigung Kann mir nicht vorstellen, dass die Cams illegal sein sollen. Seit ein paar Monaten bietet PEARL in der ADAC Motorwelt auf mindestens 1seitigen Anzeigen unterschiedliche Cams fürs Auto an.

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Antwort von Chrigu:

Kann mir nicht vorstellen, dass die Cams illegal sein sollen. Seit ein paar Monaten bietet PEARL in der ADAC Motorwelt auf mindestens 1seitigen Anzeigen unterschiedliche Cams fürs Auto an. und deshalb wird in öffentlichen gebäuden so ein drama um kameraüberwachung gemacht, weil das ja sowieso jeder darf.. mhhja

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Antwort von Frank Glencairn:

Ja, das ist Deutschland wie wir es kennen.

Da darf man fremdes Eigentum beschädigen, Fahrerflucht begehen, durch Rasen, Drängeln, Auffahren, Schneiden andere in Lebensgefahr bringen, aber wehe wenn man dabei zur Beweissicherung gefilmt wird, dann sind ja "Persönlichkeitsrechte Betroffen". Und diese angebliche "Verletzung der Persönlichkeitsrechte" wiegt natürlich viel schwerer als die begangene Straftat bei der man gefilmt wurde.

Ahhhrgh, mein Blutdruck....

Dieser Staat ist so was von verrottet.

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Antwort von medikus:

...ne wildüberwachungscam, so eine mit bewegungsmelder. die hat dann einen bürgermeister beim fremdvögeln gefilmt. no good... irgendwann ist dann auch mal die summe von 20k strafe gefallen :) ...Musste der Bürgermeister zahlen? :-) der zahlt (vermutlich) noch immer...Alimente:-))

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Antwort von Frank B.:

Ja, das ist Deutschland wie wir es kennen.

Da darf man fremdes Eigentum beschädigen, Fahrerflucht begehen, durch Rasen, Drängeln, Auffahren, Schneiden andere in Lebensgefahr bringen, aber wehe wenn man dabei zur Beweissicherung gefilmt wird, dann sind ja "Persönlichkeitsrechte Betroffen". Und diese angebliche "Verletzung der Persönlichkeitsrechte" wiegt natürlich viel schwerer als die begangene Straftat bei der man gefilmt wurde.

Ahhhrgh, mein Blutdruck....

Dieser Staat ist so was von verrottet. Lieber Frank, wir beide haben offensichtlich nicht nur unseren Vornamen gemeinsam. Das ist mir nun schon mehrfach aufgefallen. ;)

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Antwort von Frank Glencairn:

bei der Wiedervereinigung ? ...als wir der DDR beigetreten sind?

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Antwort von Alf_300:

2.0

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Antwort von 7River:

Gestern war bei Spiegel-TV ein ähnliches Thema: Da wurde einem Jäger untersagt, im Forst an einer Futterstelle eine Kamera an einem Baum zu montieren, um den Wildschwein-Bestand zu kontrollieren. Diese Kamera machte lediglich Einzelbilder via Bewegungssensor. Vorwurf: Diese Kamera könnte die Persönlichkeitsrechte von Menschen verletzen. Man lenkte jedoch ein, und der Jäger musste in der Nähe ein Schild aufstellen. Lädt ja gar nicht zum Klauen ein... Verkehrte Welt? Wenn man bedenkt, wo heute überall Überwachungskameras sind.

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Antwort von Guillaume:

Zum Anfangs geschilderten Fall mit dem abgefahrenen Außenspiegel. Ich gehe davon aus, dass die Polizei schon Möglichkeiten hat, auch aus unscharfen und verwischenen Videoszenen einiges herauszulesen, zum Beispiel Fahrzeugkennzeichen.

Diese Mittel sind jedoch ziemlich aufwändig, und sie werden in der Regel nur zur Aufklärung schwerer Vergehen und von Verbrechen verwendet.

Bei einem abgefahrenen Außenspiegel ist es fraglich, ob mit dem Einsatz solcher Mittel nicht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wird.

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Antwort von Frank Glencairn:

Es geht ja nicht nur um den Außenspiegel sondern um Fahrerflucht.

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Antwort von camworks:

Sowas ist für die Polizei Kleinkram, da wird nach ein paar Wochen von der Staatsanwaltschaft der Fall geschlossen. Ist mir selbst als Opfer so passiert, ich hatte sogar den fremden Außenspiegel als Beweisstück abgegeben.

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Antwort von Guillaume:

Wenn die Kosten für die Ermittlung des Täters höher sind, als die für den Täter zu erwartenden Geldstrafe, dann wird sich die Polizei wohl nicht sehr antrengen.

Fahrerflucht ist eigentlich ein Nebendelikt. Und dann kommt es wohl sehr auf das Hauptdelikt an. Fahrlässige Sachbeschädigung, wie in diesem Fall, in dreistelliger Höhe ist nun mal für die Polizei nicht so gravierend wie Fahrerflucht in Tateinheit mit grob fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung. In diesem Fall würden sich die Spezialisten des BKA wohl schon um die Auswertung des Videos kümmern.

Und was die fertigbringen, durfte vor einigen Jahren ein Kinderschänder aus Kanada erleben. Er hatte fotos mit seinen Handlungen ins INternet gestellt. Dabei hat er sein Gesicht so verzerrt, dass es mit besten Willen nicht mehr erkennbar war. Dem BKA ist es gelungen, das Foto zu entzerren, und so blieb ihm keine andere Wahl, als sich selbst den Behörden seines Landes zu stellen.

Ich kann mir vorstellen, dass die dafür erforderliche Software nicht ganz billig ist und nicht auf auf jedem Polizeicomputer installiert ist. Und dann dürften wohl die meisten Polizisten überfordert seink damit umzugehen.

Wir sollten uns also nicht darüber aufregen, wenn die Polizei bei kleineren Sachbeschädigungen anders verfährt als bei Kapitalverbrechen.

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Antwort von camworks:

Ich kann mir vorstellen, dass die dafür erforderliche Software nicht ganz billig ist und nicht auf auf jedem Polizeicomputer installiert ist. Und dann dürften wohl die meisten Polizisten überfordert seink damit umzugehen. Das hatte das BKA ganz einfach mit Photoshop gemacht. Der Typ hatte einen Wirbel auf sein Gesicht gelegt und die haben es mit dem selben Filter einfach zurück gewirbelt. Also Hi-Tech. :-)

Link: http://www.n-tv.de/mediathek/bilderseri ... 15969.html

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Antwort von kunstruessel:

Die WALD-RAMMEL-KAMERA und das NSA-DES-KLEINEN-MANNES!

Unsere Gesellschaft beginnt zu verohen. Ein ach ich nehms mir 2.0
in den Scheff vers Boss-etagen.verfi verflixxt Werbung Cheff-etagen.
Bis runter zum nachbar-spitze-was-macht-er-stasi-Cluster.
Dazwischen die alleingelassenen Patchwork-2.0-Gschrappen, die net
wissen was sich gehört und wo die Grenze ist ( in extremo...wir wollten
mal sehen wie es ist wenn wer stirbt/ genau im alten Rom bist gleich
am selbigen Tag für den Mord an die wand genagelt worden...).supa!
( gabs die Bildzaitung schon 0.n.chrt.?)
Dann pflastern wir uns staatlich und selber noch mit millarden Cams zu,
bohren uns gegenseitig die Seekabel an ( verdächtig wenn alle schweigen:))
und einer ist der Buhmann..und so weiter.
IN Russland ist wie bald überall DIKTATUR dwarrisch...
Und dazwischen ein paar Deppen die mit Bombengürterl rumrennen.
Ist des jetzt METTERNICH-3.0

Soll ich mir die Haare auf Romantik 1830er föhnen?
der Spazierstock ist Samuraischwert/ Altenghehilfe und Multi-laser-ir-cam?

Ich geh mal davon aus des im verursacherauto ein typische Fahrleiche
ist ( dumme Tussi/ deperterter Audiburli/ etwas debilere wo immer her)
und das der die das die Verkehrsregel und verhalten nach Unfall net kennt.

Des nächste mal wird der die das wo möglich einen Menschen überfahren.

Weil:: Smartphonen / Rauchen/ Geburtsdebilität/Absicht/scheisst greade/ ist zu böd um es zu sehen/....etz

Mann sochen Kreaturen nur eines wünschen..

MÖGEST DU VON INNEN HER VERFAULEN UND DU LANGSAM UND EWIG
ABKRATZEN...

das löst aber nix.

Autohersteller :: die karre macht sich schmaler und noch 1001 zusätzliche
Sachen. braucht keiner aber das VOLK frisst alles.

Tip:: weniger exponiert parken. ( hilft net wenn du am 3 kmq2 parkplatz bist und nach 3 sekunden kommen schon wide die ersten
anlehnungsbedürfitgen ZUWIPARKER.....)

ich leibe meinen drekigen schwarzen hässlichen DODGE RAM.
hehehe. der is so schirch. mit Leiter zum einsteigen.
3 mg 50er 2 mg 30er Panzerplatten und
KLO!!

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Antwort von Filminator:

Ja, das ist Deutschland wie wir es kennen.

Da darf man fremdes Eigentum beschädigen, Fahrerflucht begehen, durch Rasen, Drängeln, Auffahren, Schneiden andere in Lebensgefahr bringen, aber wehe wenn man dabei zur Beweissicherung gefilmt wird, dann sind ja "Persönlichkeitsrechte Betroffen". Und diese angebliche "Verletzung der Persönlichkeitsrechte" wiegt natürlich viel schwerer als die begangene Straftat bei der man gefilmt wurde.

Ahhhrgh, mein Blutdruck....

Dieser Staat ist so was von verrottet. Nein, das darf man alles nicht. Aber man darf auch nicht einfach alles filmen und schon gar nicht veröffentlichen.
Je nach Schwere sind das alles Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten und je nach Schwere hat die Polizei und Staatsanwaltschaft Interesse daran das aufzuklären. Aber das ist Sache dieser Behörden und nicht von Hinz und Kunz der sich berufen fühlt mit seiner Kamera auf "Verbrecherjagd" zu gehen. Als Privatperson darf man nun mal nichts illegales machen, auch wenn das zur Aufdeckung von etwas anderem Illegalen dienen kann, aber diese Aufgabe hat die Polizei und die hat auch die erforderlichen Rechte, bzw läßt sich das durch Richter genehmigen.
Das Herunterspielen von Persönlichkeitsrechten hier finde ich völlig daneben.

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Antwort von acrossthewire:

Die Ohnmacht im Angesicht von komplett autistischen Soziopathen kennen wir wohl alle. Auch der Wunsch nach umgehender ausgiebiger Bastonade der selben dürfte vielen nicht fremd sein. Glücklicherweise sind die meisten nicht gleichgestrickt sondern in der Lage, nach wahlweise, minutenlangen Fluchens oder auch nur 3tägigem stillen Ärgern etwas zu Abstrahieren und nicht jede Möglichkeit in Betracht zu ziehen um sich selbst Satisfaktion zu verschaffen. Die Überwachung des öffentlichen Raums durch Privatpersonen ist in 99,9% der Fälle untersagt. Wer sich in die Materie einlesen möchte :
https://www.datenschutzzentrum.de/video/videpriv.htm
Zur Verfolgung der Sachbeschädigungsstraftatbeständen kann ich aus eigener Erfahrung sagen es steht und fällt mit den ermittelnden Beamten. Bei mir wurde auch nur anhand einer Teilnummer ermittelt und obwohl der Schaden deutlich geringer war die Halterin schliesslich ermittelt. Ich würde mir übrigens überlegen ob ich der Polizei das Video zur Beweissicherung vorlege, je nach Gusto des Beamten könnte da auch eine Anzeige gegen den TO dabei herauskommen.

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Antwort von Frank B.:

Das klingt hier alles so, als seien die Kameras illegal, die überall zur Innenmontage in Autos zur Aufzeichnung und Beweissicherung bei Unfällen angeboten werden. Dann wäre es auch illegal, eine Gopro am Fahrrad zu befestigen bzw. einen damit aufgezeichneten Unfall zu verwerten?

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Antwort von handiro:

Ja, das ist Deutschland wie wir es kennen.

Da darf man fremdes Eigentum beschädigen, Fahrerflucht begehen, durch Rasen, Drängeln, Auffahren, Schneiden andere in Lebensgefahr bringen, aber wehe wenn man dabei zur Beweissicherung gefilmt wird, dann sind ja "Persönlichkeitsrechte Betroffen". Und diese angebliche "Verletzung der Persönlichkeitsrechte" wiegt natürlich viel schwerer als die begangene Straftat bei der man gefilmt wurde.

Ahhhrgh, mein Blutdruck....

Dieser Staat ist so was von verrottet. +1!
und die Persönlichkeitsrechtsritter noch mehr! Fehlt noch die Ehrverletzung wegen jemanden schief ansehen.

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Antwort von Frank Glencairn:

... aber diese Aufgabe hat die Polizei und die hat auch die erforderlichen Rechte, bzw läßt sich das durch Richter genehmigen.
Das Herunterspielen von Persönlichkeitsrechten hier finde ich völlig daneben. Reality check:

In Wirklichkeit ist die Polizei chronisch unterbesetzt, unterfinanziert, überarbeitet und von Stellenabbau und Polizeiwachen Schließung bedroht.
Sie ist so gut wie nicht mehr in der Lage ihre Aufgabe auch noch halbwegs zu erfüllen. Abgefahrene Spiegel sind deshalb in der Prioritätenliste ganz unten.


Abgesehen davon, daß mir die Vorstellung der "Verletzung der Persönlichkeit" im Zusammenhang mit Kameras etwas Esoterisch vorkommt, wenn eigentlich in erster Linie Autos und ihre Kennzeichen gefilmt werden (der Fahrer selbst ist meistens nur ein pixliger Beifang) - ist das ganze in einer Zeit, in der uns nicht nur die eigene Regierung sondern auch die NSA seit Jahrzehnten täglich bis in die virtuelle Unterwäsche hinein ausspähen komplett obsolet.

Versuch doch mal durch München zu gehen und nicht gleichzeitig von mindestens 3 Kameras gefilmt zu werden. Von welchen Persönlichkeitsrechten reden wir hier also?

Kleiner Tip: Du hast keine Rechte. Nur temporäre Privilegien und Zugeständnisse, die dir von der Regierung (oder der nächsten) jederzeit ersatzlos entzogen werden können. In Wirklichkeit gibt (und gab) es immer nur ein Recht, das Recht des Stärkeren.

Des weiteren kann ich nicht sehen, weshalb die Identität von jemanden der Fahrerflucht begeht, auch noch irgendwie geschützt oder verschleiert werden soll. Das ist ja fast schon Beihilfe oder Verdunklung.

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Antwort von carstenkurz:

Die Polizei interessiert sich ohnehin nicht aus eigener Veranlassung für Persönlichkeitsrechte - das ist nicht deren Job, die werden so einen Beweis als Anlass zu einer Ermittlung einer Fahrerflucht gerne annehmen, sich aber letzten Endes eben auf nen klassischen Lackvergleich und Zeugenaussage der Fahrerin stützen, ein Kennzeichenfoto dient denen nur als Hilfe zur Eingrenzung der Täterschaft. Und eine Fahrerflucht ist es eben auch dann, wenn der Sachschaden 'nur' ein Aussenspiegel ist, das ist für die Polizei kein Bagatellfall.

Seine Persönlichkeitsrechte muss man erstmal selbst geltend machen. Dafür ist dann erstmal die Staatsanwaltschaft zuständig. In diesem Fall wird aber niemand der Staatsanwaltschaft auf die Sprünge helfen. Selbst wenn der flüchtige Fahrer sich auf sowas berufen sollte, wird er damit nicht aus der Fahrerfliucht rauskommen, Verstöße werden nicht gegenseitig aufgerechnet.

Anders sieht das aus, wenn solche Dashcams mal grundsätzlich verboten werden sollten.

http://www.autobild.de/artikel/dashcam- ... 38915.html


- Carsten

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Antwort von handiro:

Und wieder wird so ein überflüssiger Schwarzkittel mit seiner überflüssigen Meinung als Recht und Gesetz interpretiert, ich glaub es nimmer!

http://www.little-idiot.de/teambuilding ... reiung.pdf

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Antwort von carstenkurz:

Ruhig, Brauner...


Der Schwarzkittel verwendet wie in seiner Zunft üblich in jedem zweiten Satz 'könnte', 'müsste', 'meine'. Da ist wohl kaum was von als 'Recht und Gesetz' festgeschrieben...


- Carsten

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Antwort von Anne Nerven:

Bei wikipedia steht zum Thema P-Rechte, dass es mehrere sind, die gebündelt wurden. Hervorzuheben sei dabei das "Bildnisrecht", was verbietet, ungefragt Fotos/Video von Personen machen zu dürfen. Dieses Recht müsse aber von Betroffenen eingefordert werden - in diesem Fall also vom Unfallflüchtigen. Man wird, so verstehe ich es, nicht aufgrund der Tat bestraft, sondern muss erstmal verklagt werden.

Inwieweit das "Bildnisrecht" auch bei Gegenständen wie Kfz gilt, wird nicht weiter erläutert. Der Artikel in dem Computerbild-Link sagt ja nun absolut nichts aus - nach dem Lesen ist man so schlau wie vorher. "Hätte-würde-könnte..." Gibt es in Gesetzestexten überhaupt Konjunktiv? Wenn ich Post von der Exekutive bekomme, steht dort unter meinem Foto unmissverständlich "Zahlen Sie innerhalb einer Woche...", nicht "Sie könnten innerhalb einer Woche zahlen..."

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Antwort von handiro:

Es geht um Meinungsbildung Freunde! Es wird im Bereich Meinungsbildung genauso übel Lobbysiert wie sonstwo! Die Persönlichkeits-Rechts-Ritter stehen da ganz weit vorne an der Front.

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Antwort von camworks:

Unsere Gesellschaft beginnt zu verohen. Ein ach ich nehms mir 2.0
in den Scheff vers Boss-etagen.verfi verflixxt Werbung Cheff-etagen.
Bis runter zum nachbar-spitze-was-macht-er-stasi-Cluster.
Dazwischen die alleingelassenen Patchwork-2.0-Gschrappen, die net
wissen was sich gehört und wo die Grenze ist ( in extremo...wir wollten
mal sehen wie es ist wenn wer stirbt/ genau im alten Rom bist gleich
am selbigen Tag für den Mord an die wand genagelt worden...).supa!
( gabs die Bildzaitung schon 0.n.chrt.?)
... Zweitaccount von Sgywalka? Selber "Stil", ebenso unverständlich, ebenso viele Rechtschreib- und Grammatikfehler.

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Antwort von Anne Nerven:

...Zweitaccount von Sgywalka? ...Ich glaube Zehntaccount. Oder er wird kopiert :-)

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Antwort von dienstag_01:

Die Persönlichkeits-Rechts-Ritter stehen da ganz weit vorne an der Front. Da gehören sie auch hin.
Die Beknackten, die mit Kissen im Fenster lehnen und Autokennzeichen notieren, jedenfalls nicht. Und auch wenn die Stift-Zettel-Kombi durch eine Kamera ersetzt wird, paranoid bleibt paranoid.
Die Welt wird nicht besser, wenn man sie permanent überwacht.
Im Gegenteil.

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Antwort von handiro:

Du brauchst das Merkbefreitheits Formular dann ja auch nicht auszufüllen ;-)

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Antwort von phetine:

Derjenige der glaubt, Ermittlungsbehörden ermitteln, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten ;-)

Ich bin sicher es gibt eine Soko "Aussenspiegel" ;-)

Sorry

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Antwort von camworks:

Komisch, es gibt Länder, da wird wegen so etwas ermittelt. Früher hat man hier auch Ladendiebe in den Knast geschmissen, heute kommt man sogar nach Aufnahme der Personalien frei, wenn man jemanden niedergestochen oder eine Frau vergewaltigt hat. Und dies ist KEINE Polemik. Aber wehe, man schuldet dem Staat 5 Euro Steuern, dann gibt es Erzwingungshaft!

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Antwort von tipro:

Was mich viel mehr interessieren würde ist, wie das "Verfahren" nun ausgegangen ist?

Ihr unterhaltet euch alle nurnoch über die rechtlichen Aspekte ;)

Zudem finde ich es verwunderlich, dass die Kameras solch schlechte Bilder des Kennzeichens gemacht haben! Denn genau dafür sollten diese doch funktionieren!

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