Frage von rush:Namentlich fehlt wohl der Mavic Schriftzug - aber die Mini 2 scheint nun tatsächlich im Anflug zu sein - klein und leicht (249g) wie eh und nun aufgebohrt mit Ocusync für hohe Reichweite und der Möglichkeit RAW-Fotos auf die Karte zu bannen...
Soll wohl am 4. November das Licht der Welt erblicken:
https://winfuture.mobi/amp/news/119181
Antwort von RUKfilms:
ich warte auf eine mavic mit raw möglichkeit beim filmen...
Antwort von shellbeach:
Hallo
ich möchte mir eine kleine Drohne für den privaten Gebrauch kaufen. Ich möchte weder Kompetenz Bescheinigung noch irgendein Führerschein ablegen. Soweit ich das verstanden habe, ist die Dji Mini 2 wohl dafür geeignet, weil unter 250g. Für eine bessere Dji Air muss wieder eine Bescheinigung her und ich darf nicht überall fliegen. Sehe ich das richtig?
Was mir noch unklar ist, ist die CE Kennzeichnung der Mini 2. Hat die Drohne eine oder nicht, wie ist da der aktuelle Stand? In diesem Zusammenhang lese ich öfters etwas von dem Datum 31.12.22. Ist die Drohne dann evtl. ohne CE Kennzeichnung nicht mehr legal nutzbar?
Antwort von Jalue:
shellbeach hat geschrieben:
Hallo
ich möchte mir eine kleine Drohne für den privaten Gebrauch kaufen. Ich möchte weder Kompetenz Bescheinigung noch irgendein Führerschein ablegen. Soweit ich das verstanden habe, ist die Dji Mini 2 wohl dafür geeignet, weil unter 250g. Für eine bessere Dji Air muss wieder eine Bescheinigung her und ich darf nicht überall fliegen. Sehe ich das richtig?
Was mir noch unklar ist, ist die CE Kennzeichnung der Mini 2. Hat die Drohne eine oder nicht, wie ist da der aktuelle Stand? In diesem Zusammenhang lese ich öfters etwas von dem Datum 31.12.22. Ist die Drohne dann evtl. ohne CE Kennzeichnung nicht mehr legal nutzbar?
Natürlich hat die Mini-2 eine CE-Kennzeichnung, so wie jedes Elektronikprodukt, sonst dürfte sie in Europa nicht verkauft werden. Sie ist nur nicht zertifiziert gem. der EU-Drohnenverordnung, aber da gelten Bestandsregeln - wie du selbst hättest ergoogeln können.
https://www.drohnen.de/33331/dji-mini-2-eu-gesetz/
Auf den Kenntnisnachweis kannst du natürlich verzichten, wenn es so schmerzhaft für dich ist, sich mal einen Nachmittag lang mit technischen und gesetzlichen Grundlagen zu beschäftigen - kennen/beachten musst du sie so oder so, denn: Nein, selbst mit der Mini2 darfst du nicht "überall fliegen" (siehe der Link oben). Auch um eine Versicherung und Registrierung wirst du nicht herumkommen.
Antwort von shellbeach:
Natürlich ist mit CE die Klassenkennzeichnung (C0-C4) gemeint.
Die Seite hatte ich auch schon gesehen.
Bei den ganzen Regelungen (und Anpassungen der Regelungen) war mir nicht klar, ob dies noch aktuell ist - daher meine Nachfrage im Forum zum aktuellen Stand.
So weit ich das lesen kann, hat die Mini 2 keine Klassenkennzeichnung, kann aber auch nach dem 01.01.24 weiter in der Kategorie A1 geflogen werden:
https://www.easa.europa.eu/faq/116508
Antwort von Jalue:
Stand jetzt ist das so. Als Amateur wirst du ohnehin kaum mit Ordnungshütern konfrontiert werden, die ne Briefwaage und die EU-Drohnenverordnung dabei haben, eher mit selbsternannten Block-/Wald-/Wiesenwarten.
Im professionellen Bereich ist das ein anderer Schnack, da musst du, bei der Beantragung von Drehgenehmigungen, oft den genauen Drohnentyp angeben - aber selbst das wäre mit der Mini 2 auch 2024 noch unkritisch, es sei denn, die Vorschriften werden, nach dem "Pop-Up Radwegprinzip", irgendwann erneut geändert.
Ist ja groß in Mode, damit musst du leider immer rechnen.
Antwort von suchor:
Will jetzt nicht allzu klugsch….Aber soweit ich weiß gibt es für die einen Propellerschutz. Und den darf sie auch tragen, und somit ist sie als Drohne über 250 gr. zu bewerten. Zumindest habe ich das so verstanden.
LG
Antwort von shellbeach:
suchor hat geschrieben:
Will jetzt nicht allzu klugsch….Aber soweit ich weiß gibt es für die einen Propellerschutz. Und den darf sie auch tragen, und somit ist sie als Drohne über 250 gr. zu bewerten. Zumindest habe ich das so verstanden.
LG
Ja, das würde sie wohl in eine andere Kategorie heben :-) Aber die kämen für mich eh nicht in Frage, da sich dadurch Flugzeit, Höhe, Weite deutlich verringern.
Antwort von Pianist:
Jalue hat geschrieben:
Im professionellen Bereich ist das ein anderer Schnack, da musst du, bei der Beantragung von Drehgenehmigungen, oft den genauen Drohnentyp angeben - aber selbst das wäre mit der Mini 2 auch 2024 noch unkritisch, es sei denn, die Vorschriften werden, nach dem "Pop-Up Radwegprinzip", irgendwann erneut geändert.
Nach meinem Kenntnisstand kann man eine Mini 2 nur bis Ende des Jahres einsetzen. Oder wurde sie inzwischen nachträglich zertifiziert? Es müsste bis Jahresende was Zertifiziertes in der Gewichtsklasse geben, dann wäre alles prima und man kann weiterhin die Möglichkeiten der offenen Kategorie nutzen.
Matthias
Antwort von suchor:
shellbeach hat geschrieben:
suchor hat geschrieben:
Will jetzt nicht allzu klugsch….Aber soweit ich weiß gibt es für die einen Propellerschutz. Und den darf sie auch tragen, und somit ist sie als Drohne über 250 gr. zu bewerten. Zumindest habe ich das so verstanden.
LG
Ja, das würde sie wohl in eine andere Kategorie heben :-) Aber die kämen für mich eh nicht in Frage, da sich dadurch Flugzeit, Höhe, Weite deutlich verringern.
Es geht gar nicht darum ob du das verwenden wirst oder nicht, sondern das die Drohne dafür ausgelegt ist. Ist so ähnlich wie zulässiges Gesamtgewicht vom Auto
Antwort von shellbeach:
suchor hat geschrieben:
shellbeach hat geschrieben:
Ja, das würde sie wohl in eine andere Kategorie heben :-) Aber die kämen für mich eh nicht in Frage, da sich dadurch Flugzeit, Höhe, Weite deutlich verringern.
Es geht gar nicht darum ob du das verwenden wirst oder nicht, sondern das die Drohne dafür ausgelegt ist. Ist so ähnlich wie zulässiges Gesamtgewicht vom Auto
Verstehe das Problem nicht. Ich will entsprechend der Regularien unter 250g bleiben. Also hat sich die Anschaffung des Propellerschutzes schon allein deshalb erledigt. Es zählt ja das Abfluggewicht
Antwort von Pianist:
Vermutlich ruiniert einem schon der aufgesetzte ND-Filter das MTOW, aber ich habe das nie nachgewogen...
Matthias
Antwort von suchor:
Naja, die Zulässige Startmasse ist eben > 250gr, weil du Sie ja mit dem Schutz laut Hersteller fliegen dürftest. Ist kompliziert.
Antwort von shellbeach:
Pianist hat geschrieben:
Jalue hat geschrieben:
Im professionellen Bereich ist das ein anderer Schnack, da musst du, bei der Beantragung von Drehgenehmigungen, oft den genauen Drohnentyp angeben - aber selbst das wäre mit der Mini 2 auch 2024 noch unkritisch, es sei denn, die Vorschriften werden, nach dem "Pop-Up Radwegprinzip", irgendwann erneut geändert.
Nach meinem Kenntnisstand kann man eine Mini 2 nur bis Ende des Jahres einsetzen. Oder wurde sie inzwischen nachträglich zertifiziert? Es müsste bis Jahresende was Zertifiziertes in der Gewichtsklasse geben, dann wäre alles prima und man kann weiterhin die Möglichkeiten der offenen Kategorie nutzen.
Matthias
So wie ich das verstanden habe, ist der Einsatz der Mini 2 auch über den 01.01.24 möglich (siehe mein Link oben).
Antwort von Jalue:
Ziemlich sicher, zumal ja noch keine einzige Drohne die berühmte EU-Zertifizierung besitzt ;-)
"Nach der Bestandsregelung dürfen alle Drohnen zeitlich unbegrenzt weiter betrieben werden in der Kategorie OPEN A3. Diese Regel gilt dauerhaft und uneingeschränkt – es muß somit niemand befürchten, seine Drohne irgendwann nicht mehr fliegen zu dürfen. Drohnen unterhalb von 250 Gramm (wie die DJI Mavic MINI oder DJI MINI 2) dürfen sogar dauerhaft und uneingeschränkt in OPEN A1 betrieben werden."
https://www.drohnen.de/36315/dji-air-2s-drohnen-klasse/
Und warum gibt es noch keine Drohnen mit Zertifikat? Letztes Jahr hat da mal jemand nachgehakt, Antwort des LBA: Weils noch keine zertifizierten Zertifizierungsstellen gibt, an die die Hersteller sich wenden könnten :-)
https://www.dein-drohnenpilot.de/warum- ... fizierung/