Frage von s.holmes:Hallo,
für einen dokumentarischen Kurzfilm habe ich eine Kindertanzgruppe in einer Kleinstadtmoschee in Deutschland bei einer öffentlichen Veranstaltung ohne Zugangsbeschränkung oder Eintritt gefilmt. Das Filmen war mir von Seiten des Hauses erlaubt. Auf die Tanzgruppe bzw. deren Eltern bin ich nicht zugegangen. Die Aufnahmen stellen die Kinder natürlich nicht in einem irgendwie ungünstigen Licht dar und werden als Schnittbilder für die Stimmung benutzt. Viele minderjährige Tänzer und Besucher sind mit ihren Gesichtern deutlich zu erkennen.
Ist das richtig, dass ich vom Gesetz her keine besondere Erlaubnis der Minderjährigen bzw. deren Eltern brauche?
Danke
Antwort von rush:
Ist das richtig, dass ich vom Gesetz her keine besondere Erlaubnis der Minderjährigen bzw. deren Eltern brauche?
Danke
Das ist falsch. Kinder bedürfen eines besonderen Schutzes.
http://www.planet-schule.de/dokmal/lust ... im_filmen/
Antwort von Rudolf Max:
Hallo,
Da hat mir am Sonntag bei einem Interview ein kleiner Junge von etwa 6 Jahren im Hintergrund in die Kamera gelacht und dazu gewunken...
Muss ich nun die Eltern suchen gehen, um deren Bewilligung zu bekommen, oder muss ich das Interview rausschneiden oder soll ich doch lieber gleich in ein weniger durchreglementiertes Land auswandern...? *smile
Rudolf
Antwort von phronopulax:
"Da hat mir am Sonntag bei einem Interview ein kleiner Junge von etwa 6 Jahren im Hintergrund in die Kamera gelacht und dazu gewunken..."
Wenn Du das Interview verwenden willst, gibt es nur 2 Möglichkeiten:
Bewilligung der Eltern oder Gesicht des Kindes unkenntlich machen.
Antwort von Rudolf Max:
Hallo,
Wenn Du das Interview verwenden willst, gibt es nur 2 Möglichkeiten:
Bewilligung der Eltern oder Gesicht des Kindes unkenntlich machen.
Du meinst das aber nicht im ernst, oder...?
Rudolf
Antwort von Wurzelkaries:
Doch.
Das "Beiwerk" wird im Zweifelsfall nicht als solches anerkannt. Besonders wenn es um Kinder geht. Und das ist auch gut so.
Vor Jahren.. meine Kids sind nun schon älter... wurde im Kindergarten gefilmt. Jede Eltern haben eine Einwilligungserklärung unterschreiben müssen. Es ging damals aber nicht um die Kinder , sondern um einen Neubau des Kindergartens. Da könnte man nun argumentieren, dass die Kinder nur Beiwerk seien. Und das ist eben nicht so.
Also rausschneiden oder unkenntlich machen.
Antwort von rush:
Hallo,
Wenn Du das Interview verwenden willst, gibt es nur 2 Möglichkeiten:
Bewilligung der Eltern oder Gesicht des Kindes unkenntlich machen.
Du meinst das aber nicht im ernst, oder...?
Rudolf
Ganz streng betrachtet ist das schon so zu sehen...
Normalerweise wiederholt man solche Takes ja sowieso weil winkende Kinder viel zu sehr vom Interviewfluss ablenken - je nach Thema halt.
Des Videofilmers Glückes sind mittlerweile großformatige Sensoren, in denen im Hintergrund winkende Kinder nur noch als bokehformartige Wesen zu erkennen sind :D
Nein aber jetzt mal Butter bei die Fische... sowas kann echt in die Hose gehen, da sollte man schon sehr aufpassen. Insbesondere wenn Du das Material vllt. abgibst oder es in irgendeinem Sender landet... Ohne Spervermerk oder dergleichen weißt du später nie was damit passiert und in welchen Zusammenhang es ggfs. nochmal gesendet wird.
Das Problem bei der Geschichte: Bereits die Aufnahme stellt einen Persönlichkeitsverstoß dar, nicht erst das möglicherweise gesendete Material.
Und im obigen Fall ging es ja um eindeutig zu erkennende Kinder, teils in Naheinstellungen/Gesichtern.
Wenn du das ganze nur privat aufführst wird dir (rein theoretisch betrachtet) niemand was können (rechtlich schon) - aber ein Dokfilm soll ja gezeigt werden. Allein aus diesem Grund würde ich versuchen die Leiterin der Gruppe oder einen Verantwortlichen aufzutreiben um die Sache zu erklären. In solchen Fällen sind die Eltern zum Großteil ja stolz auf ihre Sprösslinge und eine Einverständniserklärung der Kids sollte fast die logische Konsequenz sein.
Kurzum: Bei Kids einfach immer eine Nummer vorsichtiger sein und das nicht so locker abtun, wenn da mal im Falle der Fälle ein "Kläger" ist siehst du sehr schnell sehr alt aus. Und ich kenne solch einen Fall aus dem entfernten Kollegenkreis. Die Sache ist zwar nochmal halbwegs gut ausgegangen, aber schön ist anders.
Antwort von TonBild:
Vor Jahren.. meine Kids sind nun schon älter... wurde im Kindergarten gefilmt. Jede Eltern haben eine Einwilligungserklärung unterschreiben müssen.
Das ist dann die Möglichkeit der Einwilligung, die unten beschrieben wird.
Aber hier handelt es sich um eine Kindertanzgruppe bei einer öffentlichen Veranstaltung. Wenn die Gruppe als Ganzes in der Öffentlichkeit zu sehen ist und es sich um Aufnahmen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, handelt, könnte auch der letzte Abschnitt in Frage kommen.
Jedes Jahr sieht man in den Schaufenstern von den Geschäften, in den Zeitungen und live im Fernsehen viele Bilder von kostümierten Kindern, die an Karnevalszügen teilnehmen. Müsste da das Fernsehn von jedem einzelnen Elternteil eine Einwilligungserklärung unterschreiben lassen?
"Wann dürfen Bilder von Personen veröffentlicht werden?
Einwilligung
Die Einwilligung der abgebildeten Person muss sich gerade auf den geplanten Verwendungszweck beziehen. Eine Einwilligung liegt z.B. dann nicht vor, wenn ein Journalist einen Gastwirt mit dem Versprechen, einen positiven Artikel über sein Lokal zu veröffentlichen zur Zustimmung bewegt, dann aber anschließend einen bösen Verriss über die Gaststätte schreibt.
Honorierung des Abgebildeten
Von einer Einwilligung ist in der Regel auch dann auszugehen, wenn die abgebildete Person hierfür ein Honorar erhält (Beispiel: Fotomodelle). Auch hier kommt es aber darauf an, dass sich die Veröffentlichung im Rahmen der getroffenen Absprachen bewegt für die die Vergütung gezahlt wird.
Absolute Personen der Zeitgeschichte
Hierbei handelt es sich um herausragende Persönlichkeiten, die auf Grund ihrer Stellung ständig im Licht der Öffentlichkeit stehen. Beispiele hierfür sind Politiker, Stars aus den Bereichen Sport, Showbusiness, Film, etc. Grenzen der Veröffentlichungsbefugnis bestehen aber auch hier. So ist ein Mißbrauch solcher Fotos zu Werbezwecken nicht durch das KunstUrhG gedeckt. Das öffentliche Informationsinteresse endet auch im geschützten persönlichen Lebensbereich der Betroffenen.
Relative Personen der Zeitgeschichte
Manchmal geraten Menschen in Zusammenhang mit einem herausragenden Ereignis in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Beispielsweise bei einer spektakulären Rettungsaktion. Eine Abbildung dieser Personen ist aber immer nur im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Ereignis statthaft. Bei einer lange danach liegenden späteren Verwendung ist wieder die Einwilligung der Personen einzuholen.
Menschen als "Beiwerk" einer Landschaft oder Stadtansicht
Hier steht die Landschaft oder Stadtansicht im Vordergrund, das Bild wird nicht vordergründig von einer Person geprägt.
Höheres Interesse der Kunst
Öffentliche Versammlungen und Aufzüge
Hierbei geht es um Brauchtumsfeste (Schützenumzug, Karneval, religiöse Prozessionen, etc.), um politische Veranstaltungen (z.B. Maikundgebung, Demonstrationen) sowie um kulturelle Ereignisse in der Öffentlichkeit (Straßenfest). Dabei muss die abgebildete Person als Teilnehmer der Veranstaltung erkennbar und ihr zuzuordnen sein. Einzelportraits, die nur bei Gelegenheit der Versammlung angefertigt wurden, fallen nicht hierunter."
http://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index ... _werden.3F
Antwort von Pianist:
Das Problem bei der Geschichte: Bereits die Aufnahme stellt einen Persönlichkeitsverstoß dar, nicht erst das möglicherweise gesendete Material.
Naja, ganz so ist es zum Glück nicht. Das würde nur gelten, wenn die Aufnahme im intimen persönlichen Lebensbereich erfolgt ist, also auf dem Klo oder im Kinderzimmer. In der Öffentlichkeit nicht. Anders würde es bei einer gezielten Tonaufnahme ("Abhören") aussehen, das wäre in jedem Fall verboten.
Ansonsten teile ich die Meinung der anderen: Bei Kindern in jedem Fall die Einwilligung der Eltern einholen. Meistens ist das kein Problem. Viele Kitas und Schulen lassen sich sowas auch pauschal unterschreiben, zum Beispiel unterteilt nach "Foto zum Aushang in der Schule" und "auch im Internet".
In einigen wenigen Fällen könnte es böse Folgen haben, wenn man schlampt. Ich hatte mal einen Einsatz in einer Grundschule, da hat der Schulleiter zu mir gesagt: "Du kannst hier jedes Kind zeigen, nur dieses eine da hinten nicht. Da darf der Vater nicht wissen, wo es sich aufhält".
Matthias
Antwort von TheBubble:
in jedem Fall die Einwilligung der Eltern einholen.
Ich würde aus Höflichkeit sogar so weit gehen und sagen: Immer eine Zustimmung einholen, auch wenn es sich um Erwachsene handelt und bei Kindern diese auch selbst fragen, ob sie Einwände haben und nicht nur die Eltern.
Interessanter finde ich aber diese Ausgangssituation hier, da sie sich zweifelsfrei in der Öffentlichkeit abspielen soll:
"Da hat mir am Sonntag bei einem Interview ein kleiner Junge von etwa 6 Jahren im Hintergrund in die Kamera gelacht und dazu gewunken..."
Ich würde die beschriebene Situation für eine weitere Diskussion mal gerne so abändern: Die Aufnahme des Interviews fand im öffentlichen Raum statt. Der Junge ist in den Hintergrund der Aufnahme gelaufen, nicht etwa zufällig, sondern mit dem bewussten Ziel aufgenommen zu werden. Er soll für die weitere Diskussion am Besten auch älter sein, so dass man nicht abstreiten kann, dass ihm die Situation wirklich klar war.
Meine völlig unverbindliche Vermutung: Wenn es unzulässig wäre, die betreffenden Aufnahmen mangels Zustimmung des ungebetenen(!) Statisten verwenden zu dürfen, dann ist definitiv ein Schaden eingetreten. Der Verursacher des Schadens müsste diesen also ausgleichen, auch wenn man vermutlich bis zur Volljährigkeit oder dem ersten eigenen Einkommen auf das Geld warten müsste.
Und bei einer Live-Sendung kann man ja eigentlich eh nichts mehr machen, außer absichtlich verzögern, um von der Regie noch rasch umschalten lassen zu können. Das dürfte aber auch nicht immer sinnvoll machbar sein.
Antwort von Wurzelkaries:
Dummerweise wird die deutsche Rechtsprechung immer verworrener. Doch bei Kindern wird es eben schwierig. Normalerweise flitzt da irgendwo ein Elternteil rum und man kann kurz fragen.
Aber es ist ja auch so... wo kein Kläger, da kein Richter... nur verlassen würde ich mich eben nicht drauf.
Stefan
Antwort von TheBubble:
Normalerweise flitzt da irgendwo ein Elternteil rum und man kann kurz fragen.
Und wie willst Du die Antwort im Fall eines Rechtsstreits beweisen? Was, wenn jemand anderes Sorgeberechtigt ist, als die zunächst zustimmende Person?
Es geht hiet ja nicht um eine geplante Produktion, sondern um sich spontan ergebende Gegebenheiten.
Antwort von Wurzelkaries:
Normalerweise würde ich jetzt auf die Vernunft der Eltern, Sorgeberechtigten oder Richer hoffen. Die paar Sekunden im Film sind sicher kein Problem.
Doch in der heutigen Zeit, sind einige Menschen einfach nur noch verrückt oder werden durch andere verrückt gemacht. Von daher ist Dein Einwand durchaus berechtigt.
Am besten mit "nem Stapel Model Release Verträge losfilmen.
Aber Stop... so einfach ist das ja nun auch wieder nicht... da war doch was mit Mindestlohn... also wie nun... :-)
Antwort von Rudolf Max:
Hallo,
Ich sehe, dass es da doch recht kompliziert sein kann, wenn mir da ein kleiner Junge irgendwo im Hintergrund in die Kamera winkt, während ich im Vordergrund ein Interview mit jemandem mache. Es handelt sich bei diesem Interview um einen Vereinspräsidenten, der den Sinn und den Zweck des Vereins erklären will (Dorfverein eines kleinen Dorfes...).
Was soll ich da machen...? Während der Aufnahme kann ich ja nicht einfach losrennen, um die Eltern des Jungen zu suchen und hinterher, wenn ich fertig bin, ist der Junge ja längst weg... (habe den Jungen bei der Aufnahme ja gar nicht bemerkt)
Wiederholen kann ich die Aufnahme nicht, die Veranstaltung ist ja längst vorbei. Verpixeln wäre eine Option, würde aber die Aufnahmen doch recht deutlich verschlechtern. Nachdrehen geht auch nicht, da spielen andere Faktoren noch eine Rolle (Dekoration, Kleidung usw.)...
Das Video ist nicht fü die grosse Welt gemacht, es wird ledilglich im Dorf zu bestimmten Anlässen gezeigt. Also weder Youtube noch sonstwo, aber allenfalls ein paar DVDs an interessierte Teilnehmer des Dorfanlasses...
Rudolf
Antwort von MLJ:
@Rudolf Max
Da hast du leider keine andere Wahl als verpixeln auch wenn das Video nicht für die große Publikation bestimmt ist. Hier greift leider der Fakt das es veröffentlicht wird und da spielt der Rahmen der Veröffentlichung keine Rolle, leider.
Aber, was du machen könntest ist folgendes, sofern sich das Kind nicht die ganze Zeit im Hintergrund befindet:
Kopiere den Frame BEVOR das Kind im Bild zu sehen ist, lege diesen als Frame hinter die Sequenz solange das Kind im Bild erscheint und lass es dann normal weiterlaufen. Du musst nur das Gesicht der Person im Interview auf dem Frame im Hintergrund Keyen, fertig. So hast du für diese Dauer einen sauberen Hintergrund ohne Kind und keinen Qualitätsverlust durch verpixeln.
Alternative zum verpixeln ist das "Blurren" vom Gesicht des Kindes, also nur das Gesicht "Weichzeichnen", das fällt nicht so schnell auf. Bei vielen älteren Öffi-Drehs von ARD/ZDF wurde das mit Passanten, Kennzeichen und Werbung auf Fahrzeugen gemacht, ist nie jemandem aufgefallen.
Cheers
Mickey
Antwort von TomStg:
Falls das Interview lang genug und das Kind kurz genug im Bild ist, wäre eine weitere Option möglich: Kurze Inserts, die im optimalen Fall Bezug zu den Aussagen des Vereinspräsidenten haben, wie zB Szenen aus dem Vereinsleben oder evtl. Szenen der Umgebung des Interviews oder mit einer anderen Person nachgedrehte close ups der Hände, Kleidung.
Antwort von Pianist:
Ich würde aus Höflichkeit sogar so weit gehen und sagen: Immer eine Zustimmung einholen, auch wenn es sich um Erwachsene handelt und bei Kindern diese auch selbst fragen, ob sie Einwände haben und nicht nur die Eltern.
Jawoll, das handhabe ich genauso!
Matthias
Antwort von axl*:
Alternative zum verpixeln ist das "Blurren" vom Gesicht des Kindes, also nur das Gesicht "Weichzeichnen"...
Das nehmen auch wir als Mittel der Wahl in solchen Fällen. Der Kopf muss dabei allerdings nicht zur Matschkugel mutieren, es genügt, den Bereich von Augenbrauen bis Nase leicht zu blurren. Wenn das Kind allerdings im Bild ständig von einer Seite zur anderen eiert, solltest du in der NLE einen Motiontracker haben oder wenigstens mit Pfadmasken fit sein.
Antwort von Rudolf Max:
Hallo,
Irgenwie bin ich doch ein Depp, dass ich nicht selber draufgekommen bin:
Ein Zwischenschnitt auf ein anderes passendes Bild, und die Sache ist elegant umschifft... (der Ton läuft selbstverständlich durch...)
Manchmal sieht man den Wald nicht mehr vor lauter Bäumen...
Ich kümmere mich drum...
Danke an alle für die Vorschläge...
Rudolf
Antwort von TomStg:
Manchmal sieht man den Wald nicht mehr vor lauter Bäumen...
Passiert jedem immer wieder mal - und dann wird verpixelt, geblurt und getrackt ;-)
Antwort von Frank Glencairn:
Immer dieses wichtigtuerische Rumgezicke mit Kindern und Video. Was zu Henker ist denn an Kindern so besonders, daß diese Hysterie auch nur im geringsten irgendwie gerechtfertigt wäre?
"Bedürfen des besonderen Schutzes" - wenn ich das schon lese. Schutz wovor denn? Daß ihnen die Kamera auf den Kopf fällt.
Antwort von Pianist:
Das war jetzt einer Deiner weniger qualifizierten Beiträge...
Natürlich wird es in 99,9 Prozent der Fälle kein Problem sein, wenn irgendwo in einem Film ein Kind zu sehen ist. Und viele Sorgen von Eltern sind vollkommen unbegründet, weil ja niemand weiß, wie das Kind heißt und wo es wohnt. Aber mein Beispiel weiter oben ist eben einer dieser wenigen Einzelfälle, wo es erhebliche Probleme geben kann, wenn ein bestimmter Vater per Zufall erkennt, in welcher Schule sich sein Kind aufhält.
Persönlichkeitsrechte sind jedenfalls immer ein heißes Eisen, und wir Filmer tun gut daran, entsprechend sensibel damit umzugehen.
Matthias
Antwort von dienstag_01:
Ich würde in beiden skizzierten Fällen veröffentlichen, ich Unmensch ;)
Antwort von soan:
Es ist hier unerheblich was hier der ein oder andere darüber denkt, interessant ist nur folgender Sachverhalt: Kinder dürfen nicht ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten abgebildet werden :-)
Ist mittlerweile echt nervig ständig auf den Drehs die Eltern anzuquatschen, aber was soll man machen...
Antwort von thos-berlin:
Was mich mal interessieren würde, ist ob es tatsächlich einen "besonderen Schutz der Kinder" gibt, der durch Gesetze geregelt ist - und welche.
Ich meine, §§22ff. KUG regeln das "Recht am eigenen Bild" und es ist klar, das die dort geforderten Einverständniserklärungen im Falle der Kinder durch deren gesetzliche Vertreter zu erfolgen haben.
Aber wo konkret steht, dass §§22 ff. KUG für Kinder nicht, oder anders gelten.
Außerdem ist die Frage interessant, durch welche Faktoren eine Veranstaltung zur öffentlichen Veranstaltung im Sinne der §§ 22 ff. KUG wird.
Antwort von Frank Glencairn:
Wenn du ein Interview machst, und jemand im Hintergrund durch dein Bild Hamplet, brauchst du keine Einverständniserklärung, das gilt als Beiwerk.
Antwort von TonBild:
Immer dieses wichtigtuerische Rumgezicke mit Kindern und Video. Was zu Henker ist denn an Kindern so besonders, daß diese Hysterie auch nur im geringsten irgendwie gerechtfertigt wäre?
"Bedürfen des besonderen Schutzes" - wenn ich das schon lese. Schutz wovor denn? Daß ihnen die Kamera auf den Kopf fällt.
Wenn Kinder selbst Videos erstellen und veröffentlichen kann das ein Problem sein. Z. B. wenn es sich um Prügel- oder Mobbing-Videos handelt. Durch das Filmen und die Veröffentlichung hoffen die Kinder und Jugendliche dann durch brutale Taten wahr- und ernstgenommen zu werden.
Antwort von dienstag_01:
Klar, gerade für Mobbing-Videos braucht man das Einverständnis der Eltern ;)
Junge, Junge, manchmal fragt man sich schon.
Antwort von axl*:
Das KUG regelt in § 23:
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
...Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen...
Beiwerk sind also alle Personen die thematisch nicht zum Hauptmotiv gehören. Es gibt keine Differenzierung betreffend des Alters. Sind Personen allerdings optisch fast so präsent wie das Hauptmotiv, haben sich die hier genannten Methoden als Prävention gut bewährt. Ein gesetzliches Muss ist es nicht.
Antwort von Rudolf Max:
Hallo,
So, ich habe nun ganz einfach einen kurzen Zwischenschnitt in mein Interview eingebaut, sodass der kleine, für den Zuschauer absolut unwichtige kleine Junge nicht mehr zu sehen ist...
Trotzdem, mich erstaunt sehr, dass da im Forum über ein dermassen kleines und schon fast lächerliches Stück Film so hochwissenschaftlich diskutiert wird...
Heute, wo bereits jeder Dreikäsehoch im Kindergaten mit einem Handy rumrennt und alles filmt, was ihm vor die Linse kommt, hätten ja die Abmahner oder Gerichte für nichts anderes mehr Zeit, sie müssten den ganzen Tag lang dümmliche Filmchen ansehen und dann entscheiden, ob da irgendwelche Personenrechte verletzt werden...
Wenn ich ein bisschen auf Youtube stöbere und all die Menschen (auch viele Kinder...) sehe, frage ich mich, ob da wirklich jedes und alles mit rechten Dingen zu und her geht. Ich kann nicht glauben, dass da jedesmal eine entsprechende Erklärung der Abgebildeten vorliegt. Insbesonders auf Filmchen, wo (dumme...) Kinder und Jugendliche ihre gemachten "Fails" zeigen und sich dabei aufs Blut lächerlich machen, ich glaube nicht, dass diese Kinder alle zugestimmt haben, dass diese Aufnahmen um die Welt gehen...
Wenn es wirklich so tragisch wäre, wenn da mal ein Kind aus Spass hinter dem Protagonisten in die Kamera winkt, dann müsste man ja eigentlich dreiviertel der Filme von Youtube schliessen oder deren Urheber packen...
Bei der gewaltigen Flut von Videos, die heute täglich für irgendwas gedreht werden, kann ja kein Mensch mehr den Überblick bewahren, da müssten ja Heerscharen von Juristen vorhanden sein, um alles zu sichten und danach zu entscheiden wessen Rechte da in welcher Form auch immer verletzt worden sind...
Entweder geht man als Filmer ins Kloster und betet nur noch den ganzen Tag, oder aber man macht kein solch riesiges Geschrei bloss wegen einem Kind, das seinen Spass in seiner harmlosesten Form auslebt und mal ins Bild grinst. Sehe ich doch in den Nachrichten täglich, dass sich da irgendwelche Personen hinter den oder die "Interviewte" stellen bloss, um auch mal im Fernsehen zu sein. Müsste man da jedesmal alles klären und juristisch absichern, es gäbe wohl gar keine Interviews mehr...
Was mir bei der ganzen Sache auffällt, ist, dass da viele Erwachsene und mündige Menschen inzwischen dermassen eingeschüchtert und Paragraphentreu sind, dass es mir Angst macht. Drehgenehming da, Persönlichkeitschutz dort, alles Lappalien, über die man eigentlich noch nicht einmal reden sollte, geschweige denn, sich stur daran festklammern muss...
Ich hasse alles, was mit allzu grossen Kameras mit viel Brimorium drumrum zu tun hat, eine kleine, diskrete Kamera und nichts drumrum, schon fällt man nicht auf. Das gilt natürlich bloss für Aufnahmen in der Öffentlichkeit, im Studio kann ich meinen technischen Ballast aufblasen bis kurz vor der Explosion, da darf man mich bewundern... auch wenn mir gar niemand zusieht... oder so...
Dies ist einer meiner Gründe, stets als ganz normaler Hobbyfilmer oder als gewöhnlicher Tourist aufzutreten, da habe ich meine Ruhe vor all den Gesetzchenen, die ich nicht brauche. Da will ich nur meine Aufnahmen machen, mehr nicht, da kann mich die ganze Welt mal von links...
Damit ist auch erklärt, dass ich mich nicht für fünf Cent danach sehne, ein überall auffallender Filmprofi zu sein, dessen Problemchen möchte ich nicht haben, das würde mir den ganzen Tag versauen. Ich liebe die amateurmässige Freiheit, unauffällig und diskret das zu filmen, wonach mir der Sinn steht...
Die Aufnahmen müssen dewegen übrigens nicht schlecht sein... 4k und solches Zeugs findet man heute ja bereits in gewissen Handys eingebaut... und eine ruhige Hand und ein aufmerksamer Blick hat nichts mit Pixelauflösung zu tun...
Rudolf
Antwort von TonBild:
Müsste man da jedesmal alles klären und juristisch absichern, es gäbe wohl gar keine Interviews mehr...
Ich habe mal ein Projekt begleitet bei dem es darum ging, dass Kinder für einen Wettbewerb Aufnahmen machen sollten. Um das juristisch abzusichern wurde darauf Wert gelegt dass für die Aufnahmen u. a. auch die Einverständniserklärung von ev. abgebildeten Personen vorlag. Die Folge war dass kein Kind trotz hohem Preisgeld an diesem Wettbewerb teilgenommen hat. Und dabei ging es nur um Aufnahmen von einer Technik-Ausstellung für Kinder. Der lange juristische und für viele unverständliche Text in den Teilnahmebedingungen hat alle abgeschreckt.
Antwort von Rudolf Max:
Hallo TonBild,
Das erscheint mir absolut typisch... Seinem Kind zwar ein Smartphone mit Kamera schenken, damit es nur ja jeden Scheiss filmen kann, aber selber die Hosen gestrichen voll haben, wenn es denn um Aufnahmen des eigenen Kindes geht...
Solche Eltern wünschte ich mir damals auch... oder so... *smile
Rudolf
P.S. ich habe damals meine erste Filmkamera von meinem Vater geschenkt bekommen, aber von verstecken, sollte mich mal jemand aufnehmen wollen, hat er nichts gesagt... *lach
Antwort von Rudolf Max:
Ob ich da wohl auch erst den Bauern hätte fragen müssen, ob ich dieses Bild kommerziell nutzen dürfe...?
Ihr merkt, ich mache Spass...
Antwort von TonBild:
Das erscheint mir absolut typisch... Seinem Kind zwar ein Smartphone mit Kamera schenken, damit es nur ja jeden Scheiss filmen kann, aber selber die Hosen gestrichen voll haben, wenn es denn um Aufnahmen des eigenen Kindes geht...
"Aufnahmen des eigenen Kindes" können Aufnahmen sein, bei dem das Kind abgebildet ist, oder Aufnahmen sein, die das Kind selbst erstellt.
In dem von mir beschriebene Fall sollten die Kinder selbst die Aufnahmen von Ausstellungsgegenständen machen.
Antwort von Rudolf Max:
Ach herrjeh... dann ist das alles ja noch viel schlimmer... *grins
Ich fühle mich oftmals von Wahnsinn umzingelt...
Rudolf
Antwort von soan:
Mag ja alles sein, lächerlich hin und her usw.
Eine Mutter hat bei einem Imagefilm über eine Schule mal NACHTRÄGLICH die Einverständniserklärung widerrufen, der Vater durfte unter keinen Umständen den Aufenthaltsort des Kindes erfahren.
Also Film umgeschnitten und fertig. In manchen Situationen kann aber keiner sagen ob das Kind nun besonderen Schutzes bedarf oder eben nicht. Man stelle sich vor man dreht fleissig ein Filmchen, stellt diesen ins Netz und drei Tage später wird Kind XY nach Belgien entführt - und der öffentlich gemachte Film wird als Ursache für die Auffindung des Kindes (und Entführung) ausgemacht. Nur mal so als Denkanstoß...der Teufel ist ein Eichhörnchen
Antwort von TonBild:
Vater durfte unter keinen Umständen den Aufenthaltsort des Kindes erfahren.
...
Kind XY nach Belgien entführt
Aber ähnliche Gründe gibt es auch für Erwachsene. Vielleicht ist jemand in einem Zeugenschutzprogramm, vielleicht ist jemand mit dem falschen Partner unterwegs, vielleicht hat jemand in einem Interview brisante Aussagen gemacht und möchte nicht erkannt werden, vielleicht hat jemand gerade einen Pickel auf der Nase und möchte so nicht gezeigt werden, ...
Ein sehr bekanntes Beispiel für Entführung und Aufnahmen waren die Gründer von Aldi.
"Entführung 1971Bearbeiten
Am 29. November 1971 wurde Theo Albrecht von Hans Joachim Ollenburg und Paul Kronentführt, die ihn über das Buch Die Reichen und Superreichen in Deutschland als Opfer ausgesucht hatten."
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Theo_Albrecht
Obwohl Albrecht seit den 1970er Jahren der reichste Mensch Deutschlands war, existierten in den Medien keineFilmaufnahmen, lediglich drei ältere Fotos waren der Presse in Deutschland bekannt.
Antwort von rush:
Erwachsene können eher einschätzen und im Falle das sie eine Kamera sehen offensiv auf die Filmemacher zugehen und darum bitten nicht gezeigt zu werden.
Wir hatten mal den Fall... da kam ein Mann und teilte uns mit, das wir die letzten 10Sekunden auf gar keinen Fall senden dürfen, da er eine andere Dame an der Hand hatte ;-)
Kindern fehlt eher diese Fähigkeit einzuschätzen was da gedreht wird, wofür und welche Folgen daraus resultieren könnten.