Frage von lxRox:hallo,
weis jemand von euch etwas dazu? kann man da filmen?
genaugenommen handelt es sich um eine ex-1 zone.
ich mein, ich hab da schonmal gefilmt, und da hieß es, daß ich nur keine scheinwerfer verwenden darf...
rockon
lxrox
Antwort von Jott:
Sony baut EX-Kameras.
Antwort von lxRox:
okay...
also, ich film tatsächlich mit einer ex3
es geht aber um einen dreh in einer beschichtungs firma....
und da ist in einer halle ex-zone EXPLOSIONSGEFAHR - durch lack und lösungsmittel. in dieser halle sind best. dinge verboten (blitz - funken)...
... und anscheinend fast alle elektr. geräte....
darum meine frage:
darf ich mit meiner EX3Kamera in der EX1 Zone filmen (mann klingt das dämlich....)
lxrox
Antwort von 100%-Ansicht:
Starkstrom in den EX-Bereich zu bringen erfordert viel Fachwissen und Normenverständnis. Wenn möglich: Hände weg! Wenn nicht: mit einem gutem Elektrotechniker und dem Sicherheitsverantwortlichen der Firma ein Konzept zurechtlegen.
Da der Akku der EX3 leistungsmäßig wohl kaum in der Lage ist, einen zündfähigen Funken über irgendwelche Kontakte zu treiben, sehe ich keine Probleme, damit im EX-Bereich zu hantieren.
Antwort von Räuber:
Moin, dafür gibt es doch normalerweise Geräte, die als EX-geschützt gekennzeichnet. Und im Zweifelsfall mal die Firma fragen, die sollten dass doch am besten wissen.
Gruß,
Stefan
Antwort von Pianist:
Explosionsgeschützte Kameras gibt es nicht, außer vielleicht entsprechende Gehäuse im Überwachungsbereich. Aber darum geht es hier ja nicht.
Zum Drehen in einer Lack- oder Beschichtungsbude mal folgende Gedanken: Dort kann es theoretisch zur Bildung von explosiver Atmosphäre kommen, daher sind solche Bereiche als explosionsgefährdet gekennzeichnet. Das bedeutet aber nicht, dass dort ständig eine solche Atmosphäre herrscht, sondern im Normalfall ist das nicht der Fall.
Der übliche Weg sieht daher so aus, dass man einen verantwortlichen Mitarbeiter (z.B. von der Betriebs- oder Werkfeuerwehr) bei sich hat, der mit einem Messgerät fortlaufend prüft, wie die Luft zusammengesetzt ist. Und wenn der dann keine Einwände hat, beginnen die Filmarbeiten, und zwar ohne jede Einschränkung. Er wird dann regelmäßig nachmessen und damit sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite.
Matthias
Antwort von Harald_123:
hallo,
weis jemand von euch etwas dazu? kann man da filmen?
genaugenommen handelt es sich um eine ex-1 zone.
Wenn die Kamera in ein Unterwassergehäuse gepackt wird, sollte das möglich sein, wenn denn alle einverstanden sind...
Das habe ich so schon einmal erlebt.
Anderseits: Solange man in Lackierbetrieben für lösemittelhaltigen Nasslack nichts riecht, besteht keine Gefahr.
Antwort von 100%-Ansicht:
hallo,
weis jemand von euch etwas dazu? kann man da filmen?
genaugenommen handelt es sich um eine ex-1 zone.
Wenn die Kamera in ein Unterwassergehäuse gepackt wird, sollte das möglich sein, wenn denn alle einverstanden sind...
Das habe ich so schon einmal erlebt.
Anderseits: Solange man in Lackierbetrieben für lösemittelhaltigen Nasslack nichts riecht, besteht keine Gefahr.
Das ist aber eine kühne Aussage. Vom Geruch, der von jedem Menschen anders wahrgenommen wird, direkt auf die Explosionsgefahr zu schließen halte ich für grob fahrlässig!
Antwort von Alf_300:
Der Pianist hats schön erklärt, dem gibts nichts hinzuzufügen
Antwort von Harald_123:
Das ist aber eine kühne Aussage. Vom Geruch, der von jedem Menschen anders wahrgenommen wird, direkt auf die Explosionsgefahr zu schließen halte ich für grob fahrlässig!
Naja. Wir haben mehrere Lackierereien in div. Werken.
Für die
Zone 1 und darum geht es ja, gilt:
"Zone 1 ist ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann. Überschreitet das Vorhandensein explosionsfähiger Atmosphäre eine Zeitdauer von etwa 30 Minuten pro Jahr oder tritt diese gelegentlich, zum Beispiel täglich, auf, ist aber kleiner als 50% von der Betriebsdauer der Anlage, so liegt nach allgemeiner Meinung Zone 1 vor."
D.h. während der Betriebszeit wird man i.d.R. geruchsmäßig etwas wahrnehmen. Nur wenn nicht lackiert wird, besteht keine Gefahr und kein Geruch. Trotzdem bleibt es eine EX Zone 1.
Antwort von 100%-Ansicht:
Wie lange die explosionsfähige Atmosphäre nach dem Lackiervorgang bestehen bleibt, hängt sicherlich von der Raumgröße und vom Luftwechsel ab. Es ist also denkbar, dass die Arbeit bereits abgeschlossen, die Explosionsgefahr aber noch latent ist. Deine Ansage "keine Arbeit, keine Gefahr" würde ich so nicht unterschreiben.
Antwort von lxRox:
ÜBERLEBT ;-)
Antwort von 100%-Ansicht:
Hütte steht auch noch?
Antwort von Harald_123:
Deine Ansage "keine Arbeit, keine Gefahr" würde ich so nicht unterschreiben.
Nein, kein Geruch keine Gefahr.
Die menschliche Nase ist hier ein gutes Instrument.
Außer vielleicht, wenn das Lösungsmittel Äthylalkohol ist und die Nase einem Alkoholiker gehört.
Außerdem gibt es sehr viele Vorschriften darüber, was mit den Dämpfen passieren muss. I.d.R. werden sie fast vollständig abgesaugt und oft einer TNV zugeführt. Die Mitarbeiter sollen ja möglichst wenig davon einatmen.
Ich habe vor kurzem ein kleines TV-Team betreut, das in unmittelbarer Nähe eines Nasslackierstandes Aufnahmen sogar mit zusätzlicher prof. Beleuchtung gemacht hat. Der Lackierstand ist dabei nicht stillgesetzt worden. Es bestand nämlich aufgrund der Luftströmung keinerlei Gefahr, dass sich Lösemitteldämpfe in Richtung der nicht ex-geschützten Beleuchtung ausbreiten.
Antwort von Steffen 2.0:
Je nachdem was das für ein Betrieb ist kann es auch sein das die nur noch mit Lacken auf Wasser basis lackieren dürfen, da hat man dann gar keine explosiven Lösungsmittel mehr ;)