Frage von Guitar95:Hallo,
meine Frage ist, ob es erlaubt ist, Lieder instrumental zu covern.
Also Youtube schreibt ja:
Derzeit sind Videos von Künstlern, die Titel covern, nur dann in unserem Partnerprogramm zulässig, wenn der Künstler die vollständigen Rechte für die Synchronisierung und Aufführung erworben hat. Gecoverte Titel sind Darbietungen von Songs, die bereits zuvor von einer anderen Person aufgezeichnet oder kommerziell vermarktet wurden. Weitere Informationen findest du in unserem Hilfeartikel.
Wie ist es dann aber mit dem reinen instrumentalen Covern ?
So etwas hier:
... re=related
Oder so etwas hier:
http://www.youtube.com/user/Iggypres
Antwort von B.DeKid:
Ein Thread zu dem Thema reicht doch - ich hatte dir doch eine Antwort gegeben gehabt siehe
viewtopic.php?p=476560#476560
Und NEIN wenn Du ganz auf 100% gehen willst ist das alles natürlich nicht erlaubt.
MfG
B.DeKid
Antwort von 1spektrum:
Also, ich würde das Thema gerne mal von der anderen Seite beleuchten.
Angeknüpft an den Thread geht es im weitesten Sinne um das "covern", oder was man auf solchen Tube-Seiten darf, oder nicht.
Wie B.deKid schon richtig sagt: 100% ist das nicht erlaubt.
Vorweg, ich persönlich nehme das Thema: "Einhaltung von Urheberrechten", sehr ernst. Das Forum von Slashcam ist mir dabei immer eine sehr große Hilfe gewesen. ABER: und das ist meine persönliche Meinung; der Kreis, was nun "zulässig" ist, oder auch nicht, wird immer enger gezogen. Und zwar nicht aus Sicht des Forums, sondern aus Fällen, die nach und nach ans Licht kommen.
Abmahnungen gehören mittlerweile zum Tagesgeschäft; jetzt mal ein anderer Ansatz: ( zunächst mal Beispiele )
- das junge Mädchen gibt auf Youtube styling - tipps; sie stellt Kosmetik Produkte vor, und weil sie das sehr gut macht, hat sie viele Abonennten.
Ergo: stellt sie ein Produkt in den Schatten, also sie spricht über Nachteile des Produktes, so entsteht dem Hersteller ein "zu beachtender finanzieller Nachteil", (und bums) auf Grund ihrer hohen Zugriffszahlen ist sie im Fokus der Abmahnindustrie.
- jemand zeigt seine Spielkunst als Musiker. Er singt, oder spielt ein Instrument. Sogar besser, weil er seine eigene "geniale" Interpretation befügt. Trozdem verstößt er gegen Urheberrechte dritter (Komposition). Er erhält eine Abmahnung wegen der genannten Rechtsverletzung, bzw. sein Youtube-Kanal wird gesperrt.
- mir sind selbst Fälle bekannt, wo das Einbinden eines "Geräusches" in ein Video zu dem o.a. Ergebnis geführt hat. Obwohl das Objekt als "roalty free" deklariert war.
Ich könnte noch weitere Beispiele nennen, dies würde aber den Rahmen sprengen.
Deshalb nun mein Umkehrschluss:
Nehmen wir mal an, jeder Nutzer von Youtube (bzw. anderer Portale) würde sich an alle nur erdenklichen Richtlinien, Vorschriften, Bestimmungen halten?!
Wäre ein solches System noch attraktiv?!
Ich würde das gerne zur Diskussion anmelden.
Wie seht ihr das? Youtube und co. ist voll von Rechtsverletzungen.
Wo ist der Anfang, und wo ist eurer Meinung nach das Ende?
Antwort von Axel:
Moralisch gesehen gibt es da den kategorischen Imperativ. Vereinfacht gesagt: Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern zu. Stell dir das vor, du hättest voller Stolz etwas Kreatives vorgestellt, Musik komponiert, und jemand Wildfremdes veröffentlicht auf YouTube ein spackiges Video unter Verwendung deines Stücks, ohne dich gefragt zu haben und natürlich ohne dich zu belohnen. Ob er deinen Namen erwähnt, macht den Kohl dann auch nicht mehr fett.
Die, wie du es nennst "Abmahnungsindustrie" ist die juristische Seite dieser Medaille. Der kleine Videoarsch oder der fleissig covernde Hobby-DJ fühlt sich wie beim Spiessrutenlauf über bereits mit Hotels zugeschissene Monopolyfelder. Blödes System, oder?
Ich finde, nein. Wer so ungeschickt covert, dass man ihm das nachweisen kann, ist selbst schuld. Klau schau wem. Ein kluger Filmessay über Plagiate kommt zu dem Fazit, dass die Frage nach Original oder Plagiat weniger interessant sei als die, welches von beiden die bessere Fälschung ist ...
Wir leben nicht im luftleeren Raum. Ganz gewiefte Winkeladvokaten könnten noch bei jeder Leistung Einflüsse und Vorbilder nachweisen. Solange man das, was man tut, vor sich selbst vertreten kann, sollte man das auch tun.
Unser Selbstverteidigungsminister a.D. bekam nach den unerhörten Plagiatsvorwürfen unerwartete Schützenhilfe
Antwort von Guitar95:
Danke erstmal für eure Antworten.
@ 1spektrum
Ja, da hast du Recht.
YouTube ist einfach voll von Urheberrechtsverltzungen, aber was ich da nicht verstehe ist, warum dann solche Leute auch noch Partner werden.
Das finde ich einfach krass. Es gibt so viele Leute, die ausschließlich Cover machen und trotzdem YouTube Partner werden.
Sowas z.B.
http://www.youtube.com/user/Sami?blend= ... IyhNT2ycsw
Das müsste doch sofort gespehrt werden, ich bezwifel, dass er die ganzen Rechte hat. Warum werden Leute wie er nicht gespehrt ?
Die sind doch so berühmt, da würde YouTube sofort draufstoßen.
Sie werden trotzdem nicht gelöscht.
Ich verstehe die Welt nicht mehr..
Antwort von 1spektrum:
Also die Rechte besitzt unser junger Schönling n i c h t.
Das ist sicher.
Gerade deshalb möchte ich nicht mit ihm tauschen, weil er auf
"sehr dünnem Eis wandert". Aber er ist sogar Partner, weil er höchstwarscheinlich (in idealer Form) den Zeitgeist verkörpert.
Ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass unser "Multitalent" bereits Post von bestimmten Instanzen bekommen hat. Wer weiß?!
Das wird er sicher nicht in seinen unzähligen Videos erwähnen.
Er macht das einfach; und youtube schaut aus sicherer Distanz zu.
@axel
Guuut (tenberg)
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Ich will es mal so ausdrücken; das Internet ist der Spiegel unserer Gesellschaft. :-)
Fairness, Solidarität, Gerechtigkeit sind Begriffe die man immer aus verschiedenen Winkeln betrachten kann, sowohl in der "online-" und in der "offline-Welt".
@guitar95
Wenn Du "covern" kannst, dann bist Du musikalisch doch schon auf einem "fortgeschrittenen Ast". Schreib" deine eigenen Songs; Texte und komponiere was "eigenes".
Und lies Dir in Ruhe die vielen Ratschläge und Tipps aus diesem Forum durch, wie man ein aussagekräftiges und handwerklich anspruchsvolles Video erstellt. Und das auch mit einem kleinen Budget. Mach"Dir Gedanken über Beleuchtung, Kameraperspektiven; erzähl in Deinem Song eine kleine Geschichte. Das Resultat lädst Du dann nach Youtube hoch. Das ist der beste Weg.
Zugriffszahlen sind nicht undedingt das Ziel dieser Unternehmung. Das Ergebnis zählt; und es wird Dir sicherlich genau so viel Spass bereiten.
Antwort von Guitar95:
@ 1spektrum
Da hast du höchtwahrscheinlich Recht...
Die Frage ist jetzt nur, ab wann es eine Eigenkomposition ist.
Ich meine, ich kann verschiedenste Akkorde nehmen, aber ich könnte ja theoretisch mir auch selbst Akkorde ausdenken und darauf mein eigenes Ding spielen. Und wenn die Akkorde zufälligerweise genau die Akkorde sind, die gerade in einem anderen, aktuellen Lied oder in einem sehr berühmten Stück vorkommen, ist das dann auch schon Urherberrechtsverltzung ?
Auch nur, wenn es danach klingt ? Wie groß ist diese Grenze zwischen "Eigenproduktion" und "Urheberrechtsverletzung" ?
Lg
Antwort von 1spektrum:
Lieber Guitar(man)95,
jetzt wird es etwas theoretisch, ja sogar ein wenig mathematisch.
Hinzu kommt, daß ich natürlich nur auf direkt gestellte Fragen eine Antwort geben kann.
Eine Hilfestellung würde ich gerne an Beispiele knüpfen, um eine definierte Richtung in meine Antwort zu packen:
- als guitarman ist Dir sicherlich das Rock"n Roll Schema bzw. das Blues Schema bekannt.
Viele Künstler der alten Schule bedienen sich dieser Schemata.
Man kann also mit drei, bzw. vier Akkorden einen ganzen Song gestalten.
Du findest es beispielsweise bei (w)esternhagen, den (r)olling stones, (g)ary moore, usw. Je nachdem wie die Stimmlage (Gesang) des Künstlers beschaffen ist spielt man das in "Am" oder "Em". Nur als theoretisches Beispiel.
Wenn also Micheal J. Fox in "Zurück in die Zukunft I" auf die Bühne tritt und sagt: das ist ein Blues in "E", dann wissen musiktheoretisch alle Musiker was nun folgt.
Würde er auf dieses "Schema" (die Anführungszeichen sind mit Bedacht gewählt) seinen eigenen neuen Text singen ---> dann würde er als Amateurmusiker nichts falsch machen; er hat einen neuen Song komponiert.
Er singt in dem Filmstreifen aber zu dem Rock"n Roll Schema den Text von (C)uck Berry: Go be Goode; obwohl andere Betonungen bzw. Stimmungen, oder auch Tempi gespielt werden, erfüllt er den Anspruch eines "Coversongs"; er benötigt demnach die Rechte des musikalischen Arrangements und die Rechte des Songwriters/texter.
Aber ab der Laufzeit von 1.30min gibt er nun seine eigene musikaliche Interpretation hinzu. Das ist der eigene Part. Schau es Dir an:
gespielt auf das Schema von Johnny B goode, aber trozdem was eigenes.
Klar ist folgendes:
Akkordfolgen sind nicht unbedingt rechtlich geschützt.
Man hätte den Song; bis zur Laufzeit 1.30 auch in erdenkliche Tonlagen transponieren können; es bleibt identifizierbar: Johnny B Goode. Auch ohne die gewissen Betonungen, welche das Stück ausmachen.
Wenn deine Songs also identifizierbar sind; und auch nur gewisse Passagen, so wird es eng. Wenn Deine Songs "sehr eng" an gewisse bekannte Stücke "anecken", dann würde ich Dir raten noch einmal an die Komposition zu gehen.
Spiele es "dritten" Personen vor; wenn die sagen: Aber das ist doch von...
Dann hast Du Dein Ergebnis.
Um mal ein bischen Feuer in die Diskussion zu brigen; nenne uns doch mal einen link zu einem deiner Songs, dann schauen wir weiter...
Antwort von Guitar95:
Barcelona Nights:
http://www.youtube.com/user/Strunz21LEO ... kgWhC78NTg
Ein Song, den ich locker covern könnte.
Ich würde dir gleichen Akkorde nehmen (naütrlich mit einem Kapodaster, einem Gerät, dass die Tonlagen verschiebt. So wären es ja nicht mehr die gleichen Akkorde.
Ich würde auch ein Solo dazu spielen, wo die Melodie aber gleich ist.
Also die Hauptmelodie, die ganz am Anfang im Video gespielt wird.
Natürlich würde ich auch meinen ganz eigenen "Sh*t" dazugeben, eben improvisieren. So würde ich mein eigenes Ding draußmachen.
Nennt man das, was in diesem Video passiert, eigentlich auch schon "covern" ? Braucht man hierzu auch irgendwelche Rechte ?
http://www.youtube.com/user/YTITTY#p/u/1/JbTFrQGEFo0
Hier ist ja alles selbst eingespielt, die komplette Melodie, alles eingesungen (auf deutsch), andere Tonlage , ganz neues Video.
Ist sowas theoretisch und das Bestitzen der Rechte erlaubt ?
Oder zählt das auch schon als Covern, wo man die Rechte für braucht ?
Lg
Antwort von sottofellini:
Sehr interessantes Thema, voll von intelligenten Ueberlegungen- Bravo¨ich lese begeistert mit ;-)
Antwort von 1spektrum:
Jooo,
nun müssten wir sogar über einzelne Noten reden. Aber gut, gehen wir das Ding mal an.
Dein Beispiel: barcelona nights (Anfangsmelodie)
Das musikalische Fragment, über welches wir nun reden, ist gerade mal sechs Sekunden lang. Es wird kombiniert, mal einstimmig, mal zweistimmig gespielt. Der Hintergrund des Stückes besteht aus der dazu passenden Akkordbegleitung.
Diese "klitze kleine" Melodie, gespielt auf einer Gitarre, beinhaltet nur wenige Noten, und doch ist sie äußerst prägnant.
Jeder Zuhörer, der diese Notenabfolge in seinen Gehörgang schweben lässt, wird sie wiedererkennen.
Der Mensch, der diese Melodie komponiert hat, tat dies auf der Grundlage einer Intuition, gepaart mit handwerklicher Spielkunst, dem Wissen über Harmonielehre und viel geistiger Klarheit.---> DENN: nicht nur er alleine, sondern eine sehr große Anzahl von Menschen auf diesem Planeten empfinden eine geistige Befriedigung in dieser simplen Melodie. Das Ergebnis ist der musikalische Erfolg: ein Hit, ein Evergreen, wie auch immer...
Deshalb beantworte ich Deine Frage mit einer Gegenfrage:
Nehmen wir mal an, "DU" hättest "diese simple Melodie" erfunden.
Würde es dir zusagen, daß jemand "deine Melodie" einfach aufnimmt, um sie dann in ein anders Stück einzuarbeiten. Und wenn Du dann das "neue Stück" durch Zufall irgendwo hörst, und Du feststellst, daß doch eigentlich nur "Deine Melodie" dieses "neue Musikstück" ausmacht ->
wäre Dir das egal, oder könnte es nicht sein, daß Du dich beklaut fühlst?! Deswegen gibt es den Schutz des geistigen Eigentums.
Was ich nebenbei bemerke, ist, daß Du versuchst eine ultimative Antwort zu ergattern
Ich bin mir eigentlich sicher, daß Dir keiner, der den Zusammenhang durchleuchtet hat, eine solche Antwort geben wird; oder auch geben kann.
Nochmal eine Annahme:
Du machst das einfach. So wie von Dir beschrieben. Du änderst die Tonlagen, greifst Dir die besagte Melodie und gibst deinen eigenen Saft hinzu. Dann coverst Du nicht, sondern Du schaffst ein Plagiat. Das ist die Vorlage fremden geistigen Eigentums bzw. eines fremden Werkes als eigenes Werk oder als Teil eines eigenen Werkes.
Das darfst Du alles machen, IN DEINEM STILLEN KÄMMERLEIN.
ABER----> mit dem klick auf den Button auf unserer geliebten Seite Youtube machst Du das ganze öffentlich. Und wenn Du diesen Klick ausführst, dann solltest Du Dir vorher die Nutzungsbestimmungen von Youtube gründlich durchgelesen haben. (...den Inhalt solltest Du kennen...)
Dein ABER kann ich erraten: "Die anderen machen das doch auch".
Der Speicherinhalt von Youtube ist (vorerst) zeitlich unbegrenzt angelegt. Sollte es zu keinem Crash kommen, bei dem youtube den Verlust von Daten beklagen muss, so ist dieser Speicher geduldiger als ein Blatt Papier.
D.h. dein Content bleibt, sofern er nicht deinem eigenen Urheberrecht unterliegt, angreifbar. Ja, und auch der Inhalt, von den Leuten über die man sich hier und jetzt aufregt, weil sie nämlich "geklaute Inhalte" vorstellen.
Deshalb überlege nicht wie Du dir bekannte Passagen, Fragmente, Inhalte aneignest, sondern schaffe neues.
Übrigens das zweite Beispiel (von Dir) ist auch ein Plagiat. Mir ist das Original nicht genau bekannt, aber das liegt an meiner Schwäche Songtitel und Bandnamen zu behalten.
LG
1spektrum
Antwort von Guitar95:
Danke für deine Hilfe.
Du has Recht, ich werde einfach meine eigenen Stücke komponieren und sie hochladen.
Lg Guitar95