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Infoseite // Wer muss die Lizenz für Musik im Film bezahlen?



Frage von GWF-Team:


Hi, ich habe da mal eine Frage. Wenn ich ein Film/Serie produziere, in diesen Film dann eine Gema lizensierte Musik verwende(z.B. https://www.youtube.com/watch?v=l9ml3nyww80 ), diesen Film/Serie dann verkaufe(z.B. Netflix oder Amazon). Wer zahlt dann für die Nutzung der Musik?

Ich hoffe die Frage ist jetzt nicht zu blöd gestellt:/ Ich habe mal gehört das man pro Minute bzw. Sekunde zahlen muss und dann kommt es noch darauf an, wo man den fertigen Film vorstellt. Wenn ich den Film aber kaufe, dann kann ich ja nicht dafür bezahlen, weil es ja darauf ankommt, wer den Film kauft und wo er diesen dann veröffentlicht, korrekt?

Ich hoffe Ihr könnt mir da helfen.

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Antwort von Steelfox:

Um die Musikrechte (Rechte um die jeweilige Musik zu verwenden) kümmert sich bei kleinen bis "sehr kleinen" Teams der, der den Film erstellt. Größere Filmanstalten haben eine Abteilung dafür. Ansonsten ist wohl der Produzent verantwortlich.
Gema ist generell der kleinste Posten bei dieser Angelegenheit. Zunächst möchtest du (als Produzent) die Nutzungs und Vervielfätigungsrechte abklären.
Um bei deinem Beispiel zu bleiben, solltest du u.A. mit PolyGram Records, Inc. Kontakt aufnehmen, dich nach den Nutzungsrechten für diesen Titel erkundigen, solltest du die bekommen (das entscheiden die) wird wohl eine - ich schätze mal - 5-stellige Summe fällig. Danach sich noch erkundigen ob die GvL auch noch was abbekommt. Und erst dann, wenn diese Rechte geklärt sind, sich an die Gema wenden, und fragen was die noch so haben möchten.
Diese Minuten Taktung/Abrechnung wird fällig, wenn Gema-lizensierte Musik verwendet wird. Die Abrechnung dort erfolgt nach Länge und Häufigkeit des verwendeten Titels. Da gibt es Formulare für. Das bezieht sich auf die einmalige Verwendung des Titels bei Filmprojekten. Auf den Formularen wird auch angegeben wie und wo der Film veröffentlicht wird. Eine TV-Produktionen wird teurer als eine einmalige DVD-Produktion für den Kleingartenverein.
Ob bei Serien etc eine andere Berechnungsgrundlage (z.B mehrfache Verwendung des Titels) existiert, weiß ich allerdings nicht.

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Antwort von dosaris:

warum fragste das nicht die GEMA?
https://www.gema.de/musiknutzer/

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Antwort von beiti:

GWF-Team hat geschrieben:
Wer zahlt dann für die Nutzung der Musik?
Du als Produzent besorgst die Einräumung des Nutzungsrechts vom Urheber bzw. dessen Vertreter - und zahlst ggfs. auch dafür. Derjenige, der den Film vorführt/veröffentlicht, zahlt später die GEMA-Gebühren.

Juristisch wird zwischen Musik und Film eine "Werkverbindung" hergestellt, der beide Urheber zustimmen müssen; daraus ergibt sich die Pflicht, Nutzungsrechte abzuklären. Unabhängig davon kassiert die GEMA für jede öffentliche Vorführung (außer in den wenigen Fällen, wo Komponist/Texter nicht GEMA-Mitglieder bzw. Mitglieder einer der GEMA-Partnerorganisationen sind).
Zum Vergleich: Für das Spielen von Musik bei Veranstaltungen muss man keine Nutzungsrechte klären, sondern einfach nur an die GAMA bezahlen.

Es gibt allerdings Komponisten und Texter, die alle Rechte von der GEMA vertreten lassen, so dass die GEMA hier auch für die Einräumung der Nutzungsrechte zuständig ist. Es lohnt daher immer, zuerst bei der GEMA nachzufragen; wenn sie für das betreffende Musikstück nicht zuständig ist, kann sie immerhin die Zuständigen benennen. Das ist ja sonst auch nicht so einfach, rauszufinden, an wen man sich wenden muss.

Am einfachsten ist es immer noch, sogenannte GEMA-freie Musik zu verwenden. Hier kann man in der Regel beide Rechte von demselben Anbieter erwerben; mit der Zahlung bekommt man nicht nur das Recht, die Musik im Film zu verwenden, sondern es fallen später auch keine GEMA-Gebühren an.
Und es gibt noch ein verwirrendes Zwischending: Anbieter wie "soundtaxi.com" haben neben GEMA-freier Musik auch GEMA-pflichtige Musik im Programm (also Musik, deren Komponisten Mitglieder der GEMA sind). Durch den Kaufpreis erwirbt man dort "nur" das Recht, die Musik im Film zu verwenden - nicht aber die Nutzungsgebühren, die in diesem Fall weiterhin an die GEMA gezahlt werden müssen.

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Antwort von Jott:

Filmserie für Netflix/amazon?

Da dürfte Bananarama schon fünfstellig zu Buche schlagen.

Warum suchst du dir nicht lieber einen der verarmten Filmkomponisten, die es zu Tausenden gibt, und machst ihn/sie glücklich?
Oder schwebt dir eine No-Budget-Filmserie vor?

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Antwort von Darth Schneider:

Wie teuer kommt das denn so ungefähr wenn ich jetzt ein kleines Hobby Video drehe, das ins Netz stelle, z.b auf YouTube, einen bekannten Song verwenden möchte und selber keine Kohle damit verdienen will ?
Ist das heute überhaupt noch möglich, mit den neuen verworrenen Gesetzen mit dem Datenschutz?
Gruss Boris

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Antwort von Framerate25:

"Darth Schneider" hat geschrieben:
Wie teuer kommt das denn so ungefähr wenn ich jetzt ein kleines Hobby Video drehe, das ins Netz stelle, einen bekannten Song verwenden möchte und selber keine Kohle damit verdienen will ?
Gruss Boris
Das Problem wird sein, das viele Hersteller keine Freigabe für Filme dieser Kategorie bereitstellen. So meine Erfahrungen...

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Antwort von Darth Schneider:

Danke.
Was meinst du mit Hersteller ?
YouTube? Oder die Musikproduzenten ?
Sonst gäbe es noch die Möglichkeit den Film auf eine speziell dafür erstellte Homepage hochzuladen, wenn’s jetzt an YouTube liegen sollte.
Was wäre wenn man den Song gleich selber singt, verändern sich dann die Gesetzmässigkeiten ? (Also ich meine damit wirklich nur ein absolutes Non Profit Projekt.)
Gruss Boris

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Antwort von beiti:

"Darth Schneider" hat geschrieben:
Wie teuer kommt das denn so ungefähr wenn ich jetzt ein kleines Hobby Video drehe, das ins Netz stelle, z.b auf YouTube, einen bekannten Song verwenden möchte und selber keine Kohle damit verdienen will ?
Ganz legal ist das meist gar nicht hinzukriegen, weil Du als Hobbyfilmer gar nicht an die zuständigen Leute rankommst.

Praktisch läuft es aber heute oft so, dass man das Video "auf gut Glück" bei YouTube einstellt. Der Upload-Filter detektiert dann das illegal verwendete Stück und gibt eine Warnung aus. Je nachdem, was YouTube mit den entsprechenden Musikverlagen ausgehandelt hat, wird dann entweder der Ton gesperrt oder das Video wird automatisch zugunsten der Rechteinhaber monetarisiert. Wenn Letzteres passiert, ist das eine nachträgliche Legalisierung.

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Antwort von Framerate25:

Mit Hersteller meine ich die Verlage/Labels/Herstellerbeauftragte welche zb US amerikanische Rechteinhaber in Deutschland vertreten.

Eine Liste, welche Titel von welchem Verwalter gesteuert werden gibts auf der Seite der GEMA mit Kontaktadresse.
Und die GEMA erteilt erst Freigaben wenn die Hersteller abgenickt haben.

Wie das mit YouTube verwurstet wird, keine Ahnung. Darum müssen sich meine Kunden in der Regel selbst kümmern.

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Antwort von handiro:

Zahlen muss wie immer der Produzent.

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Antwort von GWF-Team:

Hier mal ein Beispiel eines Low Budget Films: https://www.youtube.com/watch?v=S_dEeknWCng
Hier gab es nicht viel Budget, aber sie spielen Axel F(aber nur im Trailer).
Wie war das möglich? Ich meine das muss doch sehr teuer gewesen sein?!

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Antwort von Jott:

Sehr teuer oder sehr illegal gezockt oder die Rechteinhaber hatten aus irgendwelchen Gründen Lust darauf, die Jungs zu unterstützen.

Das einzige, was nichts kostet: konkret nachfragen.

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