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Infoseite // Was tun bei Transportschaden_Hermes zahlt keine Versicherung



Frage von Frank B.:


Ich habe neulich bei Ebay-Kleinanzeigen ein Gerät gekauft. Es war auf dem Produktbild und laut Beschreibung des Verkäufers tadellos in Ordnung. Es wurde mit Hermes befördert. Als ich es auspackte, war es auf einer Seite vollkommen kaputt, als hätte es einen heftigen Schlag abbekommen. Teile des Gehäuses waren ausgebrochen und Taster festgeklemmt. Ich reklamierte daraufhin bei Hermes. Dort wollte man Fotos vom Schaden am Gerät und Fotos von der Verpackung des Gerätes sehen, die ich ihnen zukommen ließ. Nun hat mir Hermes die Paketversicherung/ Schadensersatz (ca. 100,- Euro) abgelehnt, da das Gerät angeblich nicht "ordentlich" verpackt war. Das war aber m.E. nicht so. Es war in mehrere Lagen Noppenfolie eingewickelt und im Paket auch noch mit Knüllpapier und Pappkartons ausgepolstert.
Ich weiß jetzt nicht, was ich noch tun kann. Der Verkäufer wird natürlich behaupten, dass alles in Ordnung war als ers abgeschickt hat. Hermes verweist auf eine angeblich nicht "ordentliche" Verpackung. Wozu hat man denn dann überhaupt eine Paketversicherung, wenn die sich so raus reden können?

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Antwort von Alf_300:

Als ich es auspackte, war es auf einer Seite vollkommen kaputt,

Wieviel Kraft braucht es denn um so einen Schaden zu erwirken und wie muß dementsprechend die Verpackung aussehen.

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Antwort von Frank B.:

Die Verpackung war unbeschädigt.

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Antwort von Alf_300:

Mein Beileid - Hermes hat das Paket unbeschädigt geliefert

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Antwort von Frank B.:

Ja. Soll ichs kaputt machen deswegen? Ich hab keine Ahnung, wie das passiert ist. Da es mir nicht runtergefallen ist, können das nur der Verkäufer oder Hermes verzapft haben. Aber warum verweist mich dann Hermes auf eine unsachgemäße Verpackung und unterstellen mir nicht gleich Betrugsabsichten?

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Antwort von Goldwingfahrer:

und unterstellen mir nicht gleich Betrugsabsichten? das dürfen die doch gar nicht,denn da könnte man ja sofort einen Anwalt einschalten.

denk auch dran,der Verkäufer hat das Photo vor dem Einpacken erstellt.
Möglich dass in der Zwischenzeit...Photo machen und später Einpacken.....
das Gerät runtergefallen ist.
Du weisst ja noch wie das Gerät verpackt war,also siehst Du innen an der Verpackung eventuelle leichte Schäden ?
Wenn nein,dann ist das Gerät schon defekt verpackt worden.

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Antwort von kundesbanzler:

Nun hat mir Hermes die Paketversicherung/ Schadensersatz (ca. 100,- Euro) abgelehnt, da das Gerät angeblich nicht "ordentlich" verpackt war. Wie hier eigentlich schon klar sein sollte, ist das alles nicht deine Baustelle. Der Verkäufer hat es nicht geschafft, dir den gekauften Gegenstand in angebotener Form zukommen zu lassen. Ob er schon vorher kaputt war, aufgrund von schlechter Verpackung oder durch Schuld von Hermes beschädigt wurde, kannst du nicht wissen, ist aber auch egal. Der Verkäufer ist sowohl für den Gegenstand verantwortlich, als auch für die Verpackung und ist Auftraggeber des Paketdienstes.

Als ganz einfach: schick ihm Fotos, er soll sich drum kümmern. Setz ihm eine Frist, bis zu der entweder das Geld oder der Gegenstand erstattet wird. Wie du dir bei verstreichen das Geld zurückholst ist dann wieder eine andere Frage. Das kann von einfach (Paypal) bis nur gerichtlich (Überweisung) gehen.

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Antwort von Leini:

Verpackungsrichtlinien von Hermes lesen, da stehen so Dinge wie:

"Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z. B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse), sicher schützen."

Das wird die Verpackung wahrscheinlich nicht leisten können. Traurig aber wahr.

mfg

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Antwort von nachtaktiv:

man muss wohl wieder in der guten, alten holzkiste versenden, so scheints.

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Antwort von Leini:

Als ganz einfach: schick ihm Fotos, er soll sich drum kümmern. Setz ihm eine Frist, bis zu der entweder das Geld oder der Gegenstand erstattet wird. Das ist vollkommener Blödsinn, da es sich um einen Privatverkauf handelt. Der Käufer haftet. Es sei denn der Artikel wurde nicht korrekt verpackt.

mfg

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Antwort von Frank B.:

Dass es schon kaputt verpackt wurde, könnte schon auch sein. Aber wie soll ich das nachweisen? Reicht da einfach darauf hinzuweisen, dass das Paket intakt war? Der Verkäufer könnte genausogut behaupten, dass es mir nach dem Auspacken runter gefallen ist. Ich kann das ja auch niemandem beweisen, dass es nicht so ist. Die Verkaufsanzeige und damit auch das Produktbild wurden übrigens vom Verkäufer entfernt, bevor das Paket bei mir war. Ich hab somit auch keinen Nachweis darüber, dass es im Angebot noch intakt war. Bloß das muss ja auch kein Beweis sein, dass es nicht im Nachhinein noch runter gefallen ist, wie Goldwingfahrer auch sagt.
Ich schätze mal, dass ich auf dem Schaden sitzen bleiben werde. Von wem ich da geschädigt wurde, kann ich nicht eindeutig nachvollziehen.
Was mich natürlich etwas verwundert ist die Begründung von Hermes. Dass das Gerät nicht ordentlich verpackt gewesen sei, impliziert ja schon ein teilweises Eigenverschulden. Die Begründung hätte lauten müssen, dass das Paket unversehrt war. Bloß da weiß ich auch nicht, ob es nicht doch möglich ist, dass es Gewalteinwirkungen geben könnte (Sturz, Schlag), der an der Außenverpackung kaum Spuren hinterlässt aber trotzdem den Inhalt beschädigen kann. Da bin ich kein Fachmann. Ich sehe nur, was ich bekommen habe und diese blöde Ausrede von Hermes.
Das nicht ordentliche Verpacken ist auch immer relativ. Man kann ja dann immer im Schadensfall sagen, es sei nicht ordentlich verpackt gewesen. Dann frage ich mich aber, wozu es Paketversicherungen gibt.

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Antwort von Leini:

Bloß da weiß ich auch nicht, ob es nicht doch möglich ist, dass es Gewalteinwirkungen geben könnte (Sturz, Schlag), der an der Außenverpackung kaum Spuren hinterlässt aber trotzdem den Inhalt beschädigen kann. Da bin ich kein Fachmann. Ich sehe nur, was ich bekommen habe und diese blöde Ausrede von Hermes. Lies einfach die Richtlinien. Das Paket kann durchaus fallen etc. Die Verpackung muss das abkönnen. Kann Sie das nicht ist Hermes aus der Haftung.

mfg

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Antwort von Alf_300:

Das Kalkül ist der Preis - 100 Euro und ggf der Gerichtsstand, welcher Anwalt macht das und wer hat Lust meilenweit entfernt eine Verhandlung mit zweifelhaften Ausgang zu führen?

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Antwort von Frank B.:

Solche Richtlinien sind lächerlich. Ich darf doch als Transportdienstleister nicht das Paket aus ein paar Metern Höhe fallen lassen und dann sagen, dass es nicht ordentlich verpackt war.

Hätten sies nicht runter geschmissen, wär es heil hier angekommen. Damit wars ordentlich verpackt. Es war nach meinem Ermessen so gut verpackt, dass es auch leichte Schläge hätte abhalten können. Weiß nicht, wer da den Vorschlaghammer ausgepackt hat. So wie das aussah, ist es nicht nur aus einem Meter Höhe gefallen. Jedenfalls nicht in dieser Verpackung.

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Antwort von Frank B.:

Das Kalkül ist der Preis - 100 Euro und ggf der Gerichtsstand, welcher Anwalt macht das und wer hat Lust meilenweit entfernt eine Verhandlung mit zweifelhaften Ausgang zu führen? Das Gerät wäre selbst gebraucht mehr wert. Wenn ich gewollt hätte, hätte ich betrügen können und einfach einen höheren Schadenswert angeben können. Pakete sind ja bis 500,- Euro wohl versichert. Ich wollte aber wirklich nur meinen Schaden ersetzt haben.

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Antwort von kundesbanzler:

Das ist vollkommener Blödsinn, da es sich um einen Privatverkauf handelt. Der Käufer haftet. Es sei denn der Artikel wurde nicht korrekt verpackt. Schlüsseln wir diesen "Blödsinn" mal kurz auf, damit auch du das verstehst: als Käufer habe ich mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag abgeschlossen, ob privat oder gewerblich ist egal. Der Verkäufer muss mir das vertraglich zugesicherte liefern. Wenn dabei etwas schief geht, ist er dafür verantwortlich, sich damit zu befassen und bei den genutzen Dienstleistern (zb. dem Paketdienst) Korrektur zu verlangen. Als Käufer stehe ich mit dem Paketdienst in keinerlei Geschäftsbeziehung, habe also überhaupt keine Verhandlungsbasis.

Ein Sonderfall wäre, wenn schon im Kaufvertrag (bzw. im Angebot, was den impliziten Kaufvertrag beschreibt) klar drin steht, dass überhaupt nicht zugesichert wird, dass die Lieferung überhaupt eintrifft, oftmals euphemistisch mit "Unversicherter Versand" umschrieben. Dann hat man als Käufer natürlich überhaupt keine Handhabe, egal was bei mir eintrifft. Das hat aber wiederum nichts damit zu tun, ob der Kauf privat oder gewerblich passiert.

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Antwort von Leini:

Solche Richtlinien sind lächerlich. Ich darf doch als Transportdienstleister nicht das Paket aus ein paar Metern Höhe fallen lassen und dann sagen, dass es nicht ordentlich verpackt war.
. Ja du hast Recht, du/ihr habt diese Richtlinien aber aktzeptiert.

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Antwort von Frank B.:

Solche Richtlinien sind lächerlich. Ich darf doch als Transportdienstleister nicht das Paket aus ein paar Metern Höhe fallen lassen und dann sagen, dass es nicht ordentlich verpackt war.
. Ja du hast Recht, du hast diese Richtlinien aber aktzeptiert. Wo denn?

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Antwort von Leini:

Solche Richtlinien sind lächerlich. Ich darf doch als Transportdienstleister nicht das Paket aus ein paar Metern Höhe fallen lassen und dann sagen, dass es nicht ordentlich verpackt war.
. Ja du hast Recht, du hast diese Richtlinien aber aktzeptiert. Wo denn? Indem Du mit deinen Verkäufer über den Versand besprochen hast. Hast Du das nicht getan , hast Du fahrlässig gehandelt. Du kannst das drehen wie Du willst. Dich arscht es immer an.

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Antwort von Leini:

Was sagt denn eigentlich der Verkäufer ?

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Antwort von Frank B.:

Solche Richtlinien sind lächerlich. Ich darf doch als Transportdienstleister nicht das Paket aus ein paar Metern Höhe fallen lassen und dann sagen, dass es nicht ordentlich verpackt war.
. Ja du hast Recht, du hast diese Richtlinien aber aktzeptiert. Wo denn? Indem Du mit deinen Verkäufer über den Versand besprochen hast. Hast Du das nicht getan , hast Du fahrlässig gehandelt. Du kannst das drehen wie Du willst. Dich arscht es immer an. Ich habe den Bedingungen zugestimmt, weil ich dem Verkäufer nicht den Versand mit Hermes untersagt habe?????

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Antwort von Leini:


Ich habe den Bedingungen zugestimmt, weil ich dem Verkäufer nicht den Versand mit Hermes untersagt habe????? Beim Versendungskauf von Privatpersonen geht die Gefahr nach § 447 BGB in dem Moment der Übergabe an die zur Versendung bestimmten Personen über. Eine Haftung des Versenders scheidet damit grundsätzlich aus, ( AG Höxter, 10 C 140/09).

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Antwort von kundesbanzler:

Ich habe den Bedingungen zugestimmt, weil ich dem Verkäufer nicht den Versand mit Hermes untersagt habe?????Nein, natürlich nicht. Du hast mit Hermes nichts am Hut. Wie ich schon mehrmals geschrieben habe, klär es mit dem Verkäufer, der ist dafür verantwortlich, egal was passiert ist.

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Antwort von Frank B.:

Was sagt denn eigentlich der Verkäufer ? Ist angeblich jetzt 14 Tage im Urlaub. Hat sich abgemeldet, als ich ihm von dem Schaden unterrichtete. Er behauptete, alles war in Ordnung und er war angeblich bei Hermes im Paketshop und die hätten ihm gesagt, ich solle den Schaden melden und bekäme in jedem Fall mein Geld zurück. Und wenn ich nichts erreichen sollte, dann solle ich mich nach den 14 Tagen Urlaub bei ihm nochmal melden.

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Antwort von Leini:

klär es mit dem Verkäufer, der ist dafür verantwortlich, egal was passiert ist. Das ist grundsätzlich richtig, dies mit dem Versender zu besprechen.

Er haftet aber nicht dafür, dass ist UNSINN. ( es sei denn, die versendete Ware ist falsch oder unzureichend verpackt worden)

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Antwort von Frank B.:

Ich sehe schon, wie das ausgeht. Ich werde das Teil als defekt bei Ebay einstellen und hoffen, dass ich es noch gut verkaufe, damit der Schaden etwas eingegrenzt wird. Ich danke euch sehr für eure Meinungen.

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Antwort von Leini:

Ich sehe schon, wie das ausgeht. Ich werde das Teil als defekt bei Ebay einstellen und hoffen, dass ich es noch gut verkaufe, damit der Schaden etwas eingegrenzt wird. Ich danke euch sehr für eure Meinungen. Ich denke auch, dass wird der einzig richtige Weg sein. Vielleicht bekommst du ja noch ein paar Euro vom Verkäufer und begrenzt somit den Schaden.

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Antwort von Frank B.:

Ich sehe schon, wie das ausgeht. Ich werde das Teil als defekt bei Ebay einstellen und hoffen, dass ich es noch gut verkaufe, damit der Schaden etwas eingegrenzt wird. Ich danke euch sehr für eure Meinungen. Ich denke auch, dass wird der einzig richtige Weg sein. Vielleicht bekommst du ja noch ein paar Euro vom Verkäufer und begrenzt somit den Schaden. Warum sollte er das tun?

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Antwort von Frank B.:

Was bleibt ist, dass Transportunternehmen sich ihre Paketversicherungen ans Knie nageln können. Sie werden sich mit der Begründung, dass es unzureichend verpackt war immer raus reden können.

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Antwort von Leini:


Warum sollte er das tun? Immerhin hat er 100 Euro bekommen und eventuell das "Ding" nicht richtig verpackt. Kannst doch sagen , Hermes bemängelt die Verpackung. Entspricht doch den Tatsachen.

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Antwort von Leini:

Sie werden sich mit der Begründung, dass es unzureichend verpackt war immer raus reden können. So ist es. Diese Versicherung macht wahrscheinlich nur Sinn bei Verlust.

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Antwort von Frank B.:

Sie werden sich mit der Begründung, dass es unzureichend verpackt war immer raus reden können. So ist es. Diese Versicherung macht wahrscheinlich nur Sinn bei Verlust.
Da findet sich bestimmt auch was. Am Ende war die Verpackung zu dunkel.

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Antwort von kundesbanzler:

Das ist grundsätzlich richtig, dies mit dem Versender zu besprechen.

Er haftet aber nicht dafür, dass ist UNSINN. ( es sei denn, die versendete Ware ist falsch oder unzureichend verpackt worden) § 447 BGB behandelt die Gefahr u.a. einer Beschädigung. Wenn aber hinreichend versichert versendet wurde, dann besteht diese Gefahr mittelbar nicht mehr, denn die Versicherung dient zu nichts anderem als diese Gefahr auszuschließen. § 447 BGB greift hier also überhaupt nicht, insofern der Versand explizit als versichert angeboten wurde.

Man kann sich nun darüber (auch vor Gericht) streiten, ob "versicherter Versand" bedeutet: "Wenn der Gegenstand kaputt geht, bekommst du das Geld der Versicherung." oder "Wenn der Gegenstand kaputt geht, streiche ich das Geld der Versicherung zusätzlich zum Kaufpreis ein, nur so zur Info."

Der Punkt ist: man hat als Käufer keinerlei Ansprüche gegenüber dem Paketdienst, allenfalls gegenüber dem Verkäufer, deswegen lohnt es sich auch nur, mit dem auseinanderzusetzen. Ob diese Ansprüche gerichtsfest sind, ist eine Frage der genauen Formulierung des Angebots. Was aber hier irrelevant ist, denn der Betrag ist selbst für eine Mahnung zu gering.

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Antwort von Frank B.:

Der Punkt ist: man hat als Käufer keinerlei Ansprüche gegenüber dem Paketdienst... Warum hat mich dann Hermes nicht darauf hingewiesen und hat eine Schadensmeldung von MIR gefordert und auch bearbeitet?

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Antwort von kundesbanzler:

Warum hat mich dann Hermes nicht darauf hingewiesen und hat eine Schadensmeldung von MIR gefordert und auch bearbeitet? Die Schadensmeldung ist im Endeffekt nur eine "Zeugenaussage" deinerseits. Schau mal in die AGB von Hermes, es wird nur gegenüber dem Auftraggeber gehaftet. Keine Ahnung, warum sie dich nicht darauf hinweisen. Evtl. ein Versäumnis, oder aber es hat sich aus dem Kontext nicht erschlossen, dass du überhaupt Haftung für dich selbst einforderst und nicht lediglich vom Schaden berichtest.

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Antwort von klusterdegenerierung:

Hallo Frank,
ich hab mir das jetzt alles durch gelesen und kann mir im Gegensatz zu den anderen nicht vorstellen, das der Verkäufer es defekt versendet hat!

Auch bin ich der Meinung, egal was Hermes für Richtlinien hat, das Hermes den Versand ersetzen muß, da das Paket in ausreichender Höhe Versichert ist und es in der Natur der Sache liegt, das ein Empfänger NIE beweisen kann, das er oder der Versender es zerstört hat! Dafür bezahlt man ja auch mehr.

Allerdings muß man ja bei Hermes das Paket in Gegenwart des Paketmannes auspacken, aber wer macht das schon.

Hast Du nicht einen befreundeten Anwalt der einfach nur mit seinem Briefkopf nochmal um begleichung des Schadens bittet?

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Antwort von Frank B.:

Nein, leider nicht. Vielem Dank für deine Gedanken. Ich hab mich heute mal hingesetzt und habe es versucht zu reparieren. Hat nicht geklappt. Hab zwar die verklemmten Bedienelemente wieder frei bekommen und sogar ne gebrochene Leiterplatte wieder instand gesetzt. Aber offensichtlich hat das Laufwerk eins mitbekommen. Sowas kann ich nicht reparieren. Das Teil ist also nur noch Schrott für mich.
Ich wüsste auch nicht, warum der Verkäufer mir ein kaputtes Gerät schicken sollte. Der Preis war dafür relativ niedrig. Wenn das ein Betrüger gewesen wäre, hätte er es für deutlich mehr verkaufen können. Und wenn er ehrlich ist und es runter geschmissen hätte, dann hätte er mir das mitteilen und das Geld rücküberweisen können.

Das mit dem Aufmachen in Gegenwart des Paketmannes (er war ne Frau) :) wusste ich nicht. Die war auch ganz schnell wieder weg, als ich den Empfang quittiert hatte.

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Antwort von TaoTao:

Ich wüsste auch nicht, warum der Verkäufer mir ein kaputtes Gerät schicken sollte. Der Preis war dafür relativ niedrig. Wenn das ein Betrüger gewesen wäre, hätte er es für deutlich mehr verkaufen können. Und wenn er ehrlich ist und es runter geschmissen hätte, dann hätte er mir das mitteilen und das Geld rücküberweisen können Gerade bei einem nierdrigen Preis würde ich daran denken dass der Artikel schon vorher kaputt war. Im Jahre 2015 ist es doch kein Problem vorher ein kleines Funktionsvideo zu machen.

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Antwort von Frank B.:

Auf dem Produktfoto wars in Ordnung. Nehm an, dass es da auch auf nem Video ganz gewesen wäre.

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Antwort von TaoTao:

Dann bist du selbst schuld. Wäre ich so ein hinterhältiger Vogel dann würde ich es genau so machen wenn ich einen defekten Artikel hätte.

Günstiger reinsetzen, einen Schaden der vom eigentlichen Schaden ablenkt erzeugen und losschicken. Meine letzten 3 Ebay-Käufe waren nicht so wie versprochen. Während ich Dinge doppelt und dreifach verpacke bekomme ich völlig versifftes Zeug zugeschickt. So sind halt viele Menschen.

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Antwort von Frank B.:

Naja, dass es da immer ein Risiko gibt, ist mir ja bewusst. Ich bin auch schon ein paar mal reingefallen. Das waren aber nur wenige Ausnahmen. Wies hier ist, weiß ich ja nicht. Ich bin halt von einem Transportschaden ausgegangen. Aber muss nicht sein, ist klar.

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Antwort von handiro:

Ich denke mal der VK hat einen "Vertrag" mit Hermes und die müssen das untereinander klären.
Ich kaufe grundsätzlich nur noch lokal vor Ort.

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Antwort von kuhea:

...
Wie hier eigentlich schon klar sein sollte, ist das alles nicht deine Baustelle. Der Verkäufer hat es nicht geschafft, dir den gekauften Gegenstand in angebotener Form zukommen zu lassen. Ob er schon vorher kaputt war, aufgrund von schlechter Verpackung oder durch Schuld von Hermes beschädigt wurde, kannst du nicht wissen, ist aber auch egal. Der Verkäufer ist sowohl für den Gegenstand verantwortlich, als auch für die Verpackung und ist Auftraggeber des Paketdienstes.
... Irrtum!
Es ist Grundsätzlich nicht Sache des Verkäufers.
Warenschulden sind Holschulden, d.h. der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er dir die Ware am Erfüllungsort (Ort des Verkäufers) bereitstellt.

Wenn er dir die Ware liefern will (weil so vereinbart), dann 'erfüllt' er mit Abgabe des Paketes am Schalter. Und der Versender haftet auch nur, wenn er Schuld ist. Und das muss bewiesen werden. So ist z.B. auch bei 'Höherer Gewalt' eine Haftung ausgeschlossen.

Zur Vollständigkeit. Geldschulden sind im Gegensatz zu Warenschulden Bringschulden. Also die Kohle muss von Schuldner gebracht werden.

Guts Nächtle

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Antwort von Goldwingfahrer:

Das Kalkül ist der Preis - 100 Euro und ggf der Gerichtsstand, welcher Anwalt macht das und wer hat Lust meilenweit entfernt eine Verhandlung mit zweifelhaften Ausgang zu führen? In der Regel ist doch der Gerichtsstand am Ort des Klägers.

Zudem steht doch auch im Kleingedruckten.....Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers...und irgendwo,ist schon eine Weile her,las ich mal dass die Ware so verpackt werden muss dass sie einen Sturz ab der Ladekante des Lieferfahrzeugs überstehen müsse.
Die "höchste" Ladekante liegt bei 1,1 Meter...

Selber versenden wir viele Pakete auch weltweit,es gab keine Reklamationen.
Nur einmal als ich ein Artikel bei Ebay verkaufe,wurde gemekert,das Gerät sei an einer Kante defekt und im Geräteinnern sei ein Schaden entstanden.
Das Gerät würde also nicht korrekt funktionieren.Zudem wurde bemängelt das Paket sei ganz nass.
Ich hatte da aber in der Beschreibung in Ebay 18 Bilder vom korrekten Zustand des Gerätes angefügt.Auch Screens vom GUI der Gerätesoftware
bei der Abarbeitung der Funktionen.

Fazit=Der Käufer war sauer auf mich und hat mich mit einer miesen Bewertung belohnt.
Ich habe dann mit Ebay Kontakt aufgenommen,die Situation erklärt und auch die Bilder als Beweis nochmals beigelegt.Hat geholfen.

Möglich dass der Verkäufer in den Ferien ist,versuch aber trotzdem ihn ein paar mal anzurufen,natürlich nicht immer vom gleichen Telephon aus.
Ich hoffe es gibt eine Lösung.

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Antwort von Alf_300:

In der Schweiz gilt

bei Klagen gegen natürliche Personen: der Wohnsitz der Beklagten, oder am gewöhnlichen Aufenthaltsort der beklagten Person,

In Deutschlsnd China, USA auch

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Antwort von Reiner M:

Beim Versendungskauf von Privatpersonen geht die Gefahr nach § 447 BGB in dem Moment der Übergabe an die zur Versendung bestimmten Personen über. Eine Haftung des Versenders scheidet damit grundsätzlich aus, ( AG Höxter, 10 C 140/09). Das ist nach §447 BGB erst mal richtig.

Aber: §474 BGB liefert die anwendbaren Vorschriften für den Verbrauchsgüterkauf: Ein VERBRAUCHER kauft von einem Unternehmen eine bewegliche Sache (§474(1) BGB). Es wird also tatsächlich zwischen Verkäufen an Privatpersonen (Verbraucher) und gewerbliche Kunden unterschieden.

$474(4) BGB schränkt §447(1) BGB heftig ein. Danach haftet der Kunde als Verbraucher (Empfänger) für Vorgänge beim Versand nur dann, wenn er die Ware abholt oder abholen lässt (also seinerseits einen Paketdienst oder Spediteur beauftragt). Ansonsten bleiben Risiko und Gefahr beim Versender.

Text: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__474.html

Da dies hier keine Rechtsberatung ist, sondern nur ein Blick in die Gesetzestexte: Mehr dazu wissen Anwälte. Sollte man ggf. befragen.

Erklärungen finden sich zahlreich im Web, z. B.:
a) http://www.onlinehaendler-news.de/recht ... kommt.html
b) http://www.anwaltinfos.de/ratgeber-rech ... mmt-4.html
c) http://www.e-recht24.de/artikel/ecommer ... ht-an.html

und zahlreiche andere.

Danach haben sich private Kunden (Verbraucher) wohl mit dem Händler auseinanderzusetzen, nicht mit dem Versandunternehmen. Der Paketzusteller kann als Zeuge fungieren, z. B. wenn das Paket äußerlich beschädigt erscheint (bestätigen lassen, Annahme verweigern). Das kann die Klärung vereinfachen, ist aber wohl nicht Voraussetzung für eine Reklamation beim Händler, der sich seinerseits ggf. über eine abgeschlossene Versicherung des Versenders bzw. über die AGBs des Versenders schadlos hält - kommt auf die Ursachen an. Aber das ist seine Sache.

Beste Grüße,
Reiner

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Antwort von Goldwingfahrer:

Alf_300
Du hast recht...bei natürlichen Personen.

Ansonsten kann es auch anders gehändelt werden.

Sofern der Besteller Unternehmer ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Klägers oder ein anderes zuständiges Gericht.

Der Schutz der schwächeren Prozesspartei, der die Abweichung von der Regel rechtfertigt, dass Gerichtsstand der Wohnsitz des Klägers und nicht des Beklagten ist, ist auch bei Klagen des Versicherten oder des Begünstigten gerechtfertigt, da sich diese ebenfalls gegenüber dem Versicherer in einer schwächeren Position befinden.

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Antwort von kundesbanzler:

Irrtum!
Es ist Grundsätzlich nicht Sache des Verkäufers.
Warenschulden sind Holschulden, d.h. der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er dir die Ware am Erfüllungsort (Ort des Verkäufers) bereitstellt.

Wenn er dir die Ware liefern will (weil so vereinbart), dann 'erfüllt' er mit Abgabe des Paketes am Schalter. Und der Versender haftet auch nur, wenn er Schuld ist. Und das muss bewiesen werden. So ist z.B. auch bei 'Höherer Gewalt' eine Haftung ausgeschlossen.

Zur Vollständigkeit. Geldschulden sind im Gegensatz zu Warenschulden Bringschulden. Also die Kohle muss von Schuldner gebracht werden. Heilige Einfalt!

Immer diese Leute, die zwei Sätze in einem Thread lesen und dann meinen sie hätten was wahnsinnig neues zum Thema beizutragen.

Die Realitätsrelevanz deines umwerfenden Fachwissens ist hier schon mehrmals behandelt worden, zuletzt nochmal von Reiner M. Nochmal für dich: wenn ich nicht Auftraggeber des Versandunternehmens bin, hab ich keinerlei Forderung denen gegenüber. Ich kann mich also nur an den Verkäufer wenden, selbst wenn meine Forderungen dem gegenüber streitbar ist.

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