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Frage von avc03:


Urheberrechts-Frage, Live-Musikvideo auf YouTube
Als Hobby habe ich schon einige Live-Darbietungen von diversen "Cover" live Bands aufgenommen und auf meinen Kanal in YouTube geladen. Dies ohne jegliche kommerzielle Interesse, nur als kleiner Support für die jeweilige Band gedacht.

Ausgangslage:
1. 2010.11.05 Die Band AEGIS (bekannt in den Philippinen) gibt ein Konzert in einem Lokal in der Schweiz. Nebst eigenen Stücken spielt die Band auch einige Stücke von anderen Bands, zB. zwei von JOURNEY.

2. Das ganze Konzert (Bild und Ton) darf ich von der "Bühnenfront" aus aufnehmen (Amateur).

3. Einige Zeit später, nach der Bearbeitung, wird das ganze Konzert von mir auf meinen YouTube Kanal (JETZER49) als einzelne Songs hochgeladen. Bild und Ton alles original vom live Konzert der AEGIS-Band, also kein Playback etc. von JOURNEY verwendet.

4. 2014.12.23 werden 2 dieser Songs von YouTube gesperrt, wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung, mit Verwarnung auf Kontokündigung

AEGIS Band with "Open Arms" (Journey), Surprise Concert in Switzerland, Nov. 5. 2010, HD-Video, Video-ID: GIiQHT9nDFM
Anspruch von Journey – am 23.12.2014 geltend gemacht

AEGIS Band with "Faithfully" (Journey), Surprise Concert in Switzerland, Nov. 5. 2010, HD-Video, Video-ID: V7T-b0cfSWk
Anspruch von Journey – am 23.12.2014 geltend gemacht

5. Ist das Problem eventuell, dass die AEGIS-Band das JURNEY-Stück zu gut spielt, und deshalb von YouTube automatisch als illegales "original" erkannt wird?

Meine Frage:
Ist das wirklich ein Urheberrechts Verstoss?
Soll ich nun die mögliche Gegendarstellung einreichen, und was muss diese beinhalten?

Als Hobby habe ich schon einige Live Darbietungen von diversen Bands, und 2 Chöre, aufgenommen und auf meinen Kanal in YouTube geladen. Dies ohne jegliche kommerzielle Interesse, nur als kleiner Support für die jeweilige Band gedacht.

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Antwort von Jott:

Ist das wirklich ein Urheberrechts Verstoss? Ja.

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Antwort von dienstag_01:

Ist das wirklich ein Urheberrechts Verstoss? Ja. Mich hätte die Antwort ja mal interessiert, wenn HEINO seinerzeit die Frage gestellt hätte. So kurz bevor sein letztes Album rausgekommen ist ;)


Gegen YT wird man sich nicht durchsetzen können.

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Antwort von avc03:

@Jott
es währe hilfreich wenn ich wüsste wieso es ein Verstoss sein soll? Darf die Band kein Stück von einer anderen Band öffentlich spielen? Die Band die im Video spielt hat ja nichts gegen das Video.

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Antwort von Jott:

Die Musik gehört Journey, und die (oder ihre Plattenfirma) wollen bei einer Weltveröffentlichung, was ein YouTube-Upload ja darstellt, Kohle dafür sehen.

Stell's dir einfach andersrum vor, dann ist es leichter zu verstehen.

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Antwort von Roli4711:

Der Konzert-Veranstalter zahlt in der Schweiz an die SUISA (D = GEMA), daher sind die Stücke, die diese Band spielt, am Konzert abgedeckt. Übrigens zahlt der Konzertveranstalter auch, wenn die Original-Band (also z.B. die Rolling Stones, etc.) spielt, an die SUISA, obwohl die Band ja direkt eine Gage bekommt.

Da Du zwar von der Band die Erlaubnis erhalten hast, haben diese nur Ihre eigenen Rechte abgetreten (wobei auch hier nur die Persönlichkeitsrechte). Falls diese Band ebenfalls bei einer SUISA-ähnlichen Organisation angemeldet ist, müsstest Du auch für die Bandeigenen Songs für die Rechte bezahlen. Bei Cover-Songs ist dies sowieso der Fall (nicht aber wie oben beschrieben für die Band, da ja das Konzert schon über die SUISA abgerechnet wurde).

Hochoffiziell ist es eigentlich so: Verwendest Du Musik, egal ob Original oder gecovert, in einem Film, müsstest Du die Rechte bei einer Landesorganisation einholen, sofern dieser Film einem breiten Publikum angeboten wird und zwar auch, wenn Du keine Geldleistung entgegen nimmst. Das ist bei Youtube der Fall, da ein breites Publikum theoretisch vorhanden ist. Und hier kommt es wahrscheinlich noch drauf an, wie gut das Stuck dargeboten wurde. Eine Guggen-Musik (schweiz. Fasnachts-Musikgruppe) wird wahrscheinlich weniger Probleme haben als eine Band, die sehr gut covert.

Für den privaten Gebrauch und bei Vorführungen im Freundeskreis ist das - zumindest in der Schweiz - in Ordnung.

Gruss Roli

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Antwort von avc03:

@Jott und Roli4711 Danke für die Antworten :)

Das bedeutet also, dass eigentlich fast alle Video-/Ton-Aufnahmen auf YouTube (in denen Kompositionen etc. Interpretiert werden) ein Urheberrechts Verstoss sind.

Beispiel:
An einer Geburtstagsparty, als Überraschung, wird ein Amateur-Tanz zu einem ABBA Song aufgeführt, oder eine Karaoke-Darbietung soll den Jubilar erfreuen.

Diese Darbietungen dürfen also nicht als Video auf YouTube veröffentlicht werden, da ja Musik/Song und/oder eventuell sogar Tanz-Schritte (Choreografie-Teile) ein Urheberrecht verletzen.

Wenn das so ist, dann müssen wohl 90% oder mehr Videos auf YouTube etc. gelöscht werden.

Da bleibt also nur noch die Lösung solche Tanz- oder Karaoke-Videos mit einem anderen Ton (zB. Meeresrauchen, lizenzfreie Musik) zu versehen.

Das Resultat:
Im Video singt ein Gast/Sänger "Stay with me" (von Sam Smith), wir hören aber nicht den Song, sondern irgendwelche Geräusche/Musik die lizenzfrei sind. Sicher ein besonderer Genuss, das Ratespiel "welcher Song wird gesungen" ist eröffnet :)

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Antwort von Roli4711:

Eigentlich ja... aber...

Natürlich wird das nicht so umgesetzt. Aber ich könnte mir vorstellen, dass Konzertaufnahmen, die zudem von der Darbietung her recht professionell sind, eben anders angeschaut werden als solche Geburtstagsvideos.

Gruss Roli

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Antwort von killertomate:

Wenn Du das Video mit "Cover of xyz - zyx" beschreibst, sollte es auch bei Youtube keine Probleme geben.
Sonst könnte YT nämlich dicht machen - und alle anderen guten Covertruppen bei Youtube (z.B. WOTE) ebenfalls.
Ansonsten einfach mit Youtube kurzschließen, daß kein Original-Material verwendet wurde.

Allerdings hatte ich bei einer meiner letzten Bands auch das Problem, daß ein Video von der Monetarisierung rausgenommen wurde, weil da urheberrechtlich etwas unklar gewesen wäre.
Bei einer Eigenkomposition - wohlgemerkt. Youtube zu dem Problem angeschrieben, kam da auch nie eine Antwort ...
Soviel dazu.

Zum Thema Heino:
nach deutschem Urheberrecht MUSS man den Urheber nicht fragen, ob man diesen Song vergriesknaddeln darf. Man macht es einfach und der Urheber bekommt seine Tantiemen dafür.
Es sei denn, der Urheber findet, daß sein Werk soooo sehr verzerrt wiedergegeben wurde, daß er dagegen klagt.

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