Frage von saob:Hallo liebe Community,
ich habe da mal eine Frage an die Freelancer unter euch:
Ich bin seit kurzem Selbstständiger Kameramann und habe mich beim Finanzamt dementsprechend Angemeldet - Umsatzsteuer darf bzw muss ich ausweißen (D.h. ich muss auf meine Rechnung schreiben Honorar + 19 % Ust.)
Jetzt habe ich zu Beginn meines selbstständigen Daseins schon ein paar Aufträge angenommen ohne dabei an diese 19% Ust zu denken.
Ich habe z.B. einen Job in dem ich 250€ pro Drehtag berechne.
Schlage ich hier nun noch 19% Ust. wie selbstverständlich oben drauf, weil sich die Honorarabsprachen ohnehin immer auf den Nettobetrag beziehen oder hätte ich das im Gespräch schon ansprechen sollen. Somit wäre es mein Fehler und ich kann dem Kunden somit nur 210€ + 40 € Umsatzsteuer berechnen?
ach und sind es eigentlich 19% oder 7 % Ust auf Kameraarbeit?
weiß da jemand etwas dazu ? wäre toll :)
Antwort von carstenkurz:
7%, wenn die Übertragung oder Wahrnehmung von Urheberrechten involviert ist, das dürfte in den meisten Fällen bei solchen Aufnahmen der Fall sein.
Es gibt allerdings Leute, die bei Geschäftskunden sicherheitshalber 19% nehmen - dieser Kundschaft ist das in der Regel egal, weil die die Umsatzsteuer erstattet bekommen. Der Grund ist der, dass man selbst für die Anwendung des 7% Kriteriums haftet, kommt das FA irgendwann auf den Trichter, dass doch 19% zu zahlen sind, musst Du das aus eigener Kasse nachentrichten.
Grund für solche Einstufungen können kombinierte Arbeiten sein, die mit einer Rechnung abgerechnet werden, Schnitt, Gerätemiete, etc. pp.
Ich würde erstmal die USt draufschlagen, und wenn der Kunde sich beschwert, nochmal verhandeln.
- Carsten
Antwort von rainermann:
Ich gehe immer von netto aus und meine Kunden auch. Ist anders bei Privatpersonen, die nichts absetzen können. Aber unter Firmen ist netto eigentlich üblich. Also keine Sorge und einfach die 19% draufsetzen. Am Ende kannst immer noch sagen, "im Business gehe ich von netto aus" :-)
250,-/Tag? Ui. Billig.
Antwort von saob:
super, vielen Dank für die Antwort, dann werde ich das einfach mal drauf schlagen !
Ja nicht gerade viel aber sind mehr als 10 Drehtage am Stück, da dachte ich kann man für den Anfang auch mal etwas weniger machen. Außerdem bin ich nur zweite Kamera.
Wären es jetzt unter 10 Tage wäre es mir auch klar zu wenig
Antwort von rainermann:
klar, 10 Tage am Stück sind ja auch was feines :) Viel Erfolg!
Antwort von iMac27_edmedia:
7 % bezieht sich auf journalistische Leistungen mit Übertragung der Rechte bzw. Rechteabtretung, immer mehr Sender fordern explizit von Kameraleuten Rechnungen mit 7 % Umsatzsteuer, manchmal fordern sie auch eine Änderung, so wie derzeit bei vielen öffentlich-rechtlichen Sendern der Fall.