Frage von Peter Koerber:Stefan,
> Ich darf sogar mit der Axt meine Haustür einschlagen, obwohl Einbruch
> strafbar ist...
Ein bisschen ein falsches Beispiel. Wenn Du bei Dir selbst einbrichst, dann
ist das kein Strafbestand "Einbruch". Ist überhaupt kein Strafbestand. Und
wenn Du nur Mieter bist, dann ist es auch kein Strafbestand. Der
Hausbesitzer kann höchsten Schadensersatz für Sachbeschädigung fordern.
Ins Kittchen kannst Du deswegen nicht kommen. Höchstens in die
Klapsmühle.... :)
Peter
Antwort von Stefan Janßen:
Peter Koerber schrieb:
> Stefan,
>
>>Ich darf sogar mit der Axt meine Haustür einschlagen, obwohl Einbruch
>>strafbar ist...
>
>
> Ein bisschen ein falsches Beispiel. Wenn Du bei Dir selbst einbrichst, dann
> ist das kein Strafbestand "Einbruch". Ist überhaupt kein Strafbestand. Und
> wenn Du nur Mieter bist, dann ist es auch kein Strafbestand. Der
> Hausbesitzer kann höchsten Schadensersatz für Sachbeschädigung fordern.
> Ins Kittchen kannst Du deswegen nicht kommen. Höchstens in die
> Klapsmühle.... :)
> Peter
Und es gibt eben noch andere Menschen außer mir, dass ich mit meiner DVD
genauso das machen kann, was ich will, solange ich niemandem Schaden
zufüge und auf meiner Seite keine Bereicherungsabsicht besteht.
Abgesehen davon, welche Schutzmaßnahme jetzt "wirksam" ist...
Stefan
Antwort von Stefan Janßen:
Stefan Janßen schrieb:
> Und es gibt eben noch andere Menschen außer mir,
bitte einfügen: die der Meinung sind,
> dass ich mit meiner DVD
> genauso das machen kann, was ich will, solange ich niemandem Schaden
> zufüge und auf meiner Seite keine Bereicherungsabsicht besteht.
> Abgesehen davon, welche Schutzmaßnahme jetzt "wirksam" ist...
Antwort von Olaf Boelling:
On Thu, 30 Sep 2004 19:09:26 0200, Stefan Janßen
wrote:
>Und es gibt eben noch andere Menschen außer mir, dass ich mit meiner DVD
>genauso das machen kann, was ich will, solange ich niemandem Schaden
>zufüge und auf meiner Seite keine Bereicherungsabsicht besteht.
>Abgesehen davon, welche Schutzmaßnahme jetzt "wirksam" ist...
Leider zaehlt im Zweifelsfall die Meinung eines Richters ... und der
haelt isch eher an das Gesetzt als an Deine Meinung ;-)
Olaf
PS: Unsere Ansichten differieren nicht so weit, wie Du meinen magst.
Aber ich leide nicht so an realitaetsferne, wie Du ;-) Die
Gesetzesaenderungen des 1. Korbes der Urheberrechtsnovellierung haben
die Sache fuer den Kunden verschlimmbessert ... und was man so vom
2ten Korb hoert: es wird noch schlimmer. :-(;