Frage von kameramaennchen:Hallo zusammen,
ich werde für eine Band umsonst ein Musikvideo drehen. Dafür bleiben aber quasi alle Rechte bei mir. Die Band darf das Video jedoch verfielfältigen und zeigen, jedoch nicht bearbeiten etc.
Damit ich nun z.B. für Unfälle bei den Dreharbeiten oder Satisten die die Rechte nicht schriftlich abgetreten haben nicht verantwortlich gemacht werden kann, habe ich einen Produktionsvertrag formuliert.
Dieser beinhaltet zum Einen, dass die Band mich von allen Ansprüchen Dritter freizustellen hat, entstandenen Schaden ersetzen muss und die Rechtsansprüche mit Dritten selbst abzuklären hat.
Und zum Anderen, dass das Urheberrrecht am Rohmaterial uneingeschränkt bei mir liegt, ich es auch kommerziell nutzen kann, ich den Film selbst zeigen und verfielfältigen darf und das die Band, ohne schriftliche Genehmigung von mir, den Film nicht bearbeiten darf.
Ist das so in Ordnung? Geht das so überhaupt?
Über Hilfe würde ich mich freuen!
Antwort von markus-s:
Ich bin kein Anwalt, aber zumindest bzgl. der Rechte gilt: Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, das bleibe eh bei dir. Was du meinst sind Nutzungs-/Verwertungsrechte, die man fallweise oder pauschal, exklusiv oder nicht-exklusiv, ggf. auch zeitlich befristet abtreten kann.
Frohe Ostern!
Markus
Antwort von kameramaennchen:
Vielen Dank für deine schnelle Antwort!
Ist das mit meienr rechtlichen Absicherung auch so in Ordnung? Muss ich da nicht befürchten für irgendetwas verantwortlich gemacht zu werden?
Antwort von markus-s:
Da kann ich leider zu wenig zu sagen - ich kenne nur das mit den Verwertungsrechten aus eigener (zum Teil auch leidvoller) Erfahrung. Wie es mit den anderen Aspekten ist, müsste jemand anderes beantworten ... oder du rufst mal bei einem Anwalt an: eine Auskunft kostet da wirklich nicht die Welt und du bist auf der sicheren Seite.
Markus