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Infoseite // Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt



Newsmeldung von slashCAM:


Durch die zunehmende private Drohnennutzung und deren Gefährdungspotential durch Kollisionen oder Abstürze sie...



Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt


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Antwort von Frank B.:

Damit könnte ich gut leben. Das Problem wird wieder sein zu definieren, was gewerblich und was nicht gewerblich ist. Wenn ich als Amateurfilmer mal einen Film drehe, den ich dann im Anschluss verkaufen möchte, ist es ja schon wieder gewerblich. Oder meinen die wirklich nur diejenigen, die eine Firma besitzen und ausschließlich damit Geld verdienen wollen? Kann ich also als Amateurfilmer trotzdem Drohnenaufnahmen in meine Filme einbinden, die ich dann evtl. verkaufen bzw. zu einem Unkostensatz weitergeben möchte?
Ich habe leider noch keine Drohne fliegen können, der Kauf ist lediglich geplant. Von daher kann ich nicht richtig einschätzen, ob eine Flughöhe von 100 m ausreicht. Von meiner Einschätzung her müsste es für die meisten meiner Anwendungen locker ausreichen.
Die Kennzeichnungspflicht sehe ich ein. Das hat versicherungstechnische Gründe. D.h. aber auch, dass auch ein Amateurfilmer eine Versicherung abschließen, diese vielleicht sogar bei der Zulassung der Drohne auch nachweisen muss.

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Antwort von joey23:

Selbst wenn du deinen Film nur zu YouTube hoch lädst, und das Video da mit Werbung angezeigt wird, von der du 3ct abbekommst, ist das vermutlich schon gewerblich.

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Antwort von Frank B.:

YT mache ich eh nicht.
Aber...heißt das, dass ich bei einem Amateurfilm, in den ich Drohnenaufnahmen hinein schneide und den Film dann für ein paar Euro an Interessenten weiter gebe, im Nachhinein den Drohnenführerschein machen muss? ;)
Oder darf ich diese Amateuraufnahmen dann gar nicht verwenden? Warum nicht? Sie sind doch nun einmal da und sind legal entstanden.

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Antwort von Jens1967:

YT mache ich eh nicht.
Aber...heißt das, dass ich bei einem Amateurfilm, in den ich Drohnenaufnahmen hinein schneide und den Film dann für ein paar Euro an Interessenten weiter gebe, im Nachhinein den Drohnenführerschein machen muss? ;)
Oder darf ich diese Amateuraufnahmen dann gar nicht verwenden? Warum nicht? Sie sind doch nun einmal da und sind legal entstanden. Was ihr für Probleme habt...

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Antwort von Frank B.:

Ich habe noch gar keine. Ich wollte nur mal darauf hinweisen, dass solche Regelungen immer auch einen Haufen Fragen bzw. Grauzonen aufwerfen.

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Antwort von klusterdegenerierung:

Kommt wieder die alte YT Leier?
Wer verbreitet eigentlich permanent diesen Stuß, das man als nicht Gewerblich nichts bei Ebay hochladen darf?

Das ist totaler Schwachsinn! Man kann bei YT so viel hoch laden wie man will, unter der gleichen vorraussetzung wie beim Gewerbe auch, das man keine Privats oder Panoramasphäre verletzt und eine Erlaubnis vom Besitzer der überflogenen Objekte hat, wenn es nicht gerade ein stück belanglose Wiese ist!

Es gibt keine YT Verbote und hat es noch nie gegeben!

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Antwort von joey23:

Es geht auch überhaupt nicht darum, dass YouTube irgendwas verbieten würde. Selbstverständlich darfst du bei YouTube gewerblichen Inhalt hochladen.

Es geht darum, ob du damit Geld verdienst, und dein Video damit nach deutschem Recht als "gewerblich" eingestuft ist. Und wenn ich mir anschaue, dass eine eigentlich private Webseite als "gewerblich" eingestuft wird, wenn darauf Werbung angezeigt wird (das ist wichtig für die Ausgestaltung des Impressums, bzw ob man der Impressumspflicht unterliegt), dann ist es ein Upload zu Youtube, vor dem Werbung angezeigt wird nach meinem Verständnis ebenso. Und dann würde man entsprechend den Drohnenschein benötigen, sobald man das Video zu YT lädt und monetarisiert.

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Antwort von klusterdegenerierung:

Es geht auch überhaupt nicht darum, dass YouTube irgendwas verbieten würde. Selbstverständlich darfst du bei YouTube gewerblichen Inhalt hochladen. Häh? Seit wann verbietet YT etwas?
Oh man! Es geht darum das 70% aller Drohnenbesitzer mitlerweile denken sie dürften keine Videos ihrer Freizeitflüge auf YT posten!!

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Antwort von klusterdegenerierung:

Es geht darum, ob du damit Geld verdienst, und dein Video damit nach deutschem Recht als "gewerblich" eingestuft ist. Und wenn ich mir anschaue, dass eine eigentlich private Webseite als "gewerblich" eingestuft wird, wenn darauf Werbung angezeigt wird (das ist wichtig für die Ausgestaltung des Impressums, bzw ob man der Impressumspflicht unterliegt), dann ist es ein Upload zu Youtube, vor dem Werbung angezeigt wird nach meinem Verständnis ebenso. Und dann würde man entsprechend den Drohnenschein benötigen, sobald man das Video zu YT lädt und monetarisiert. Dummes Zeug, wo gibt es denn sowas?
Entbehrt doch jeder Logik!
Viel mehr würde Sinn machen, wenn einer der eine AE hat, private Aufnahmen von Gewerblichen nicht mehr trennen kann.

Wenn ein privat Video von dritten verwendet wird, für was auch immer, ist es nicht mehr privat, sondern Gewerblich.
Das ist aber schon immer für alles so gewesen und war auch schon bei Fotos so!

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Antwort von Frank B.:

Heißt also, wenn ein Profi Interesse an meinen Amateuraufnahmen hat, darf ich sie ihm nicht geben, weil ich keinen Drohnenführerschein hatte, den ich aber hätte haben müssen für gewerbliche Aufnahmen, zu denen meine Aufnahmen dann mit Übernahme des Profis würden?

:D

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Antwort von klusterdegenerierung:

Heißt also, wenn ein Profi Interesse an meinen Amateuraufnahmen hat, darf ich sie ihm nicht geben, weil ich keinen Drohnenführerschein hatte, den ich aber hätte haben müssen für gewerbliche Aufnahmen, zu denen meine Aufnahmen dann mit Übernahme des Profis würden?

:D Drohnenführerschein gibt es noch nicht!
Du meinst eine allgemeine Aufstiegserlaubnis.
Ja, könnte man so sagen, so lange Du Deinen Freizeitkram nur für Dich behälst und auf Deinem YT Kanal postet, ist es nicht Gewerblich, wobei sich das"Gewerblich" nicht auf das eigentliche Gewerbe bezieht, sondern darauf, das man als Privatmann keine AE hat.

Die wiederum braucht man ja auch eigentlich nur wenn man die Aufnahmen Gerwerblich machen möchte. Ob man zwingend ein Gewerbe für eine AE braucht, kann ich nicht genau sagen, da ich eine habe, aber es gibt ja auch freiberufler, die nicht zwingend ein Gewerbe benötigen.

Der ganze quatsch geht ja sogar so weit, das wenn Du dann eine AE hast, man nicht mehr wirklich privat fliegen kann, da dies nicht mehr wirklich trennbar ist, laut Bezirksregierung.
So ist es zb. so das ein Privatman, der ja bisher bis ca. 300m hoch fliegen darf, als Gewerblicher Privatman nur noch 100m hoch fliegen darf, weil dies so in der AE steht und die Regierung hier keine Trennung mehr zwischen einem Gewerbler der Privat, oder einem Gewerbler, der dies nur Gewerblich macht.

Ich wäre also zb. im Fall der Fälle gezwungen einen Flug über 100m als Privat zu beweisen, oder am besten lassen, oder besser gleich alles lassen ;-)

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Antwort von thos-berlin:

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die generelle Nutzung der Videos verboten wird. Es geht um das Fliegen, nicht das Filmen....

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Antwort von Rudolf Max:

@: Es geht um das Fliegen, nicht das Filmen....

Es wurde aber auch Zeit, dass endlich jemand kapiert und hier klarstellt, um was es eigentlich geht... *smile

Rudolf

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Antwort von joey23:

Häh? Seit wann verbietet YT etwas?
Oh man! Es geht darum das 70% aller Drohnenbesitzer mitlerweile denken sie dürften keine Videos ihrer Freizeitflüge auf YT posten!!
YT verbietet nichts. Genau das sage ich doch. Wenn du meinen Beitrag aufmerksam gelesen hättest, hättest du ihn möglicherweise verstanden. Und hier gehts nur darum, das für gewerbliche Nutzung eine Erlabnis nötig wird. Und die Frage "WANN IST GEWERBLICH". Nicht darum, ob irgendwelche Leute meinen sie dürften nichts zu YT hochladen.
Dummes Zeug, wo gibt es denn sowas? Im Internet. Wir haben 2015, und das ist nicht erst seit gestern so.

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Antwort von klusterdegenerierung:

HAALOO, noch mal ich sagte auch das YT nichts verbietet und klar geht es bei dem Thread ums fliegen, aber es taucht in dem Zusammenhang immer wieder das dusselige gequatsche auf, das es nicht erlaubt ist (nicht von YT) das man seine eigenen Videos veröffentlicht, egal wo, meinetwegen auch auf Vimeo.

Weil irgend son Heinz mal stille Post mäßig erzählt hat, das man nur seine Videos veröffentlichen darf, wenn man eine Erlaubnis hat!
Diese Erlaubnis ist eine AE und bezieht sich auf das gerwebliche Filmen oder das filme in Auftrag.

Deshalb hält sich seit einiger Zeit das Gerücht, das wenn ich keine AE habe, ich auch meine Videos nicht veröffentlichen darf!

Das ist dummes zeug! Man darf so viel veröffentlichen wie man will, auch wenn man es nicht gewerblich macht! ABER natürlich braucht man trotzdem eine Erlaubnis des Besitzers, dessen Objekt man filmt, wenn es nicht der Panoramafreiheit obliegt, also wenn ich es von der Strasse aus als Tourist auch prima sehen kann, brauche ich nicht zwingend eine Erlaubnis.

In Arthurs Video sind ein paar Wissenswerte Infos vergraben, wer mag vielleicht einfach mal ganz ansehen!



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Antwort von 7River:

Das Thema war gestern auch im Fernsehen, ich meine auf SAT 1. Wegen zahlreicher Vorkomnisse hat man sich dazu entschieden. Wurden auch Ausschnitte gezeigt, etwa wie eine Drohne in die Zuschauermenge abstürzte. Ist irgendwie nachvollziehbar, dass sich da was ändern muss.

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Antwort von klusterdegenerierung:

Oh Gott, auf Sat1?
Dann war es bestimmt alles VFX und gelogen :-)))

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Antwort von Frank B.:

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die generelle Nutzung der Videos verboten wird. Es geht um das Fliegen, nicht das Filmen....
Ach, es geht bloß ums Fliegen? Und worin bestünde dann die gewerbliche Nutzung? Im Auftritt als Kunstflugmeister gegen Eintritt?

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Antwort von Rudolf Max:

Wenn du mit einem Auto fahren willst, musst du einen Führerschein haben...

Egal, wann und wohin du fahren willst, egal, ob privat oder beruflich...

Genauso wird es eben mit den Drohnen kommen...

Was ist denn daran so schiweirig zu verstehen...?

Und was hat Youtube damit zu tun...? Ausgerechnet YT...

Oder gar das Gewerbe...?

Es geht doch darum, dass die Drohnen sicherer fliegen, einen kleinen Flugschein also, was jeder damit aufnimmt, steht ja überhaupt nicht zur Debatte...

Mensch... da tummeln sich wieder mal Leute in diesem Thread, die mir die Haare zu Berge stehen lassen... sowas von umständlich, kompliziert und um siebzehn Ecken grübelnd... vermutlich alles Akademiker... oder sonstwelche studierten...

Rudolf

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Antwort von Frank B.:

Es ist ja so, dass die kommerzielle Nutzung allein einen Führerschein erfordern soll, die private (nichtkommerzielle?) Nutzung allerdings nicht. (Letztere hat allerdings einige Einschränkungen bekommen -begrenzte Flughöhe 100m und Kennzeichnungspflicht des Fluggerätes, abhängig übrigens vom Fluggewicht, unter 500g ist das nicht nötig) Worin besteht der Unterschied, wenn es nicht ums Filmen geht?
Klar, vielleicht in Kunstflugaktionen und vielleicht das Fliegen mit Temperaturfühlern. Doch darüber braucht man sich ja in einem Videoforum keine Gedanken zu machen.

So, um mal im Bild des Autoführerscheins zu bleiben hieße das, dass alle die einen Kleinbus zur kommerziellen Nutzung haben, einen Führerschein haben müssen, wärend die privaten Nutzer ohne Führerschein fahren dürften.
Von einer oberen Gewichtsklasse steht nämlich nicht im obigen Text zur Regelung von Drohnenflügen bei nichtkommerzieller Nutzung.

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Antwort von srone:

Es ist ja so, dass die gewerbliche Nutzung allein einen Führerschein erfordern soll, die private Nutzung allerdings nicht. Worin besteht der Unterschied, wenn es nicht ums Filmen geht? du wirst ohne drohnenführerschein plus entsprechende haftpflichtversicherung keine aufstiegsgenehmigung bekommen und ohne selbige zu agieren im profiumfeld - sprich passiert was, kannst du deinen laden gleich dichtmachen.

eine grauzone wird bleiben, jedoch privat im öffentlichen umfeld (zb bundesstrasse/kreisverkehr etc) zu agieren, ohne haftpflicht etc, ist dann quasi wie autofahren ohne führerschein, passiert dann etwas, kannst du gleich deinen persönlichen bankrott anmelden. ;-)

btw: ich begrüsse das sehr, entspricht der bgv 9 regelung zum kamerakranführerschein, es gibt einfach zu viele idioten da draussen, denen jegliche eigenverantwortung fehlt. ;-)

lg

srone

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Antwort von Frank Glencairn:


Es geht doch darum, dass die Drohnen sicherer fliegen, einen kleinen Flugschein also, was jeder damit aufnimmt, steht ja überhaupt nicht zur Debatte.. Leseschwäche?

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Antwort von Frank B.:

Es ist ja so, dass die gewerbliche Nutzung allein einen Führerschein erfordern soll, die private Nutzung allerdings nicht. Worin besteht der Unterschied, wenn es nicht ums Filmen geht? du wirst ohne drohnenführerschein plus entsprechende haftpflichtversicherung keine aufstiegsgenehmigung bekommen und ohne selbige zu agieren im profiumfeld - sprich passiert was, kannst du deinen laden gleich dichtmachen. Im nichtkommerziellen Umfeld brauchst du aber laut obigen Text keine Aufstiegserlaubnis.
Die Drohne ist nur kennzeichnungspflichtig und der Betrieb ist mit Einschränkungen verbunden.

Meine Frage nochmal: Was unterscheidet eine kommerzielle Nutzung von einer nichtkommerziellen Nutzung unter Ausklammerung der Videofähigkeiten (weils ja darum hier laut einigen Usern nicht gehen soll)?
Oder mal anders gefragt: Wie kann ich eine Drohne ohne Kamera an Bord kommerziell nutzen? Temperaturfühler? Kunstflug? Auftragsmorde? Ok, aber das interessiert die wenigsten in einem Videoforum.

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Antwort von klusterdegenerierung:

du wirst ohne drohnenführerschein plus entsprechende haftpflichtversicherung keine aufstiegsgenehmigung bekommen und ohne selbige zu agieren im profiumfeld - sprich passiert was, kannst du deinen laden gleich dichtmachen. Srone, da würfelst Du jetzt aber gewaltig was durcheinander, denn ohne eine Haftpflicht darf NIEMAND aufsteigen, weder privat noch gewerblich!

Es ist das erste was Du tun mußt wenn Du mit einer Drohne fliegen möchtest, ein Haftpflicht abschließen, tust Du dies nicht, ist dies nicht nur Fahrlässig, sondern auch Strafbar!

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Antwort von srone:

du wirst ohne drohnenführerschein plus entsprechende haftpflichtversicherung keine aufstiegsgenehmigung bekommen und ohne selbige zu agieren im profiumfeld - sprich passiert was, kannst du deinen laden gleich dichtmachen. Srone, da würfelst Du jetzt aber gewaltig was durcheinander, denn ohne eine Haftpflicht darf NIEMAND aufsteigen, weder privat noch gewerblich!

Es ist das erste was Du tun mußt wenn Du mit einer Drohne fliegen möchtest, ein Haftpflicht abschließen, tust Du dies nicht, ist dies nicht nur Fahrlässig, sondern auch Strafbar! nein, ich fasste zusammen und gehe davon aus, dass selbige haftpflicht im öffentlichen raum zb bundesstrasse/kreisverkehr etc, dann im privaten modus ohne führerschein, nicht mehr greift. ;-)

lg

srone

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Antwort von Frank B.:

Da nichtkommerzielle Nutzer lt. obigen Text gar nicht über bestimmte Straßen und Zonen fliegen dürfen, bräuchten sie auch keine Haftpflicht dafür. Ich weiß jetzt nicht, wie das geregelt ist mit einer Haftpflicht für nichtkommerzielle Nutzer, kann mir aber nicht vorstellen, dass es ohne gehen sollte. Denn es kann ja immer mal was passieren. Ich würde jedenfalls eine abschließen.
Allerdings kann es dann wohl Probleme geben, wenn einem wirklich mal die Drohne auf ein Auto kracht. Dann könnte sich die Versicherung weigern zu zahlen, da man dort hätte vielleicht gar nicht fliegen dürfen.

Gehen wir mal davon aus, dass jeder Nutzer eine Haftpflichtversicherung haben sollte, bleibt immer noch die Frage, worauf sich die kommerzielle Nutzung bezieht, die einen Führerschein erfordert. Meines Erachtens sind das eben meistenteils Leute, die mit Filmaufnahmen Geld verdienen. Es geht also ums Geldverdienen mit Videos von Drohnenflügen. Wer das tut, braucht einen Führerschein. Wer kein Geld verdient damit, braucht keinen Führerschein. Wer keine Kamera an Bord hat, ist zu 99% kein kommerzieller Nutzer. Wer eine Kamera an Bord hat, ist auch als nichtkommerzieller Nutzter in Gefahr, dass er irgendwann damit kommerziell wird, sei es in der Weitergabe der Aufnahmen an einen anderen, der damit Geld verdient, sei es durch Verkäufe seiner Amateurvideos oder sei es nur durch Hochladen auf eine Plattform, die ihm dafür Geld zahlt. Auch eine öffentliche Aufführung gegen Eintritt dürfte schon kommerzielle Gesichtspunkte erfüllen.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein neues Gesetz über den Drohnenführerschein dahingehend vollständige Klarheit schafft.

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Antwort von srone:

Da nichtkommerzielle Nutzer lt. obigen Text gar nicht über bestimmte Straßen und Zonen fliegen dürfen, bräuchten sie auch keine Haftpflicht dafür. Ich weiß jetzt nicht, wie das geregelt ist mit einer Haftpflicht für nichtkommerzielle Nutzer, kann mir aber nicht vorstellen, dass es ohne gehen sollte. Denn es kann ja immer mal was passieren. Ich würde jedenfalls eine abschließen.
Allerdings kann es dann wohl Probleme geben, wenn einem wirklich mal die Drohne auf ein Auto kracht. Dann könnte sich die Versicherung weigern zu zahlen, da man dort hätte vielleicht gar nicht fliegen dürfen. genau so ist es zu sehen, die wahrscheinlichkeit eines grossunfalls ist auf einer autobahn entsprechend grösser, als auf einem feld, doch selbst dort kann ich den bauern mitsamt trekker treffen. ;-)

lg

srone

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Antwort von Frank Glencairn:

Versicherung braucht jeder, Hobby oder Kommerziell.

Momentan gelten (aus irgendeinem bescheuerten Grund) für kommerzielle Flieger aber stärkere Einschränkungen wo und wie sie Fliegen dürfen, als für Hobbyflieger.

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Antwort von srone:

Gehen wir mal davon aus, dass jeder Nutzer eine Haftpflichtversicherung haben sollte, bleibt immer noch die Frage, worauf sich die kommerzielle Nutzung bezieht, die einen Führerschein erfordert. ich denke, dass ist oben schon ganz gut formuliert, der "gefahrträchtige" öffentliche raum (innenstadt, autobahn, bundesstrasse, kreisverkehr etc), ob nun mit oder ohne kamera (btw ohne würde welchen sinn machen?), als gewerbliche nutzung zu definieren macht extrem sinn.

lg

srone

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Antwort von srone:

Momentan gelten (aus irgendeinem bescheuerten Grund) für kommerzielle Flieger aber stärkere Einschränkungen wo und wie sie Fliegen dürfen, als für Hobbyflieger. das ändert sich hoffentlich. ;-)

lg

srone

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Antwort von Frank B.:

Ich verstehe den Grund auch nicht. Einziger Grund kann da nur sein, dass Vater Staat Geld braucht.
Aber ich bin ja schon froh, wenn ich als Amateurfilmer verschont bleibe. Nicht auszuschließen, dass Herr Dobrinth oder irgend ein Nachfolger noch auf die geniale Idee kommt, auch die nichtkommerziellen Nutzer mit einem Drohenführerschein zu schröpfen.

Aber ich kann natürlich auch verstehen, dass es sensible Gebiete gibt, in die mal lieber keine Drohne krachen sollte. Daher macht der Führerschein auch Sinn für die, die über solche Gebiete fliegen dürfen. Ohne Führerschein, darf man halt nicht drüber fliegen, weils da u.U. um Leben und Tod gehen kann. Ist auch logisch.
Bloß das hat nun rein gar nichts mit kommerzieller oder nichtkommerzieller Nutzung zu tun.

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Antwort von srone:

Ich verstehe den Grund auch nicht. Einziger Grund kann da nur sein, dass Vater Staat Geld braucht.
Aber ich bin ja schon froh, wenn ich als Amateurfilmer verschont bleibe. Nicht auszuschließen, dass Herr Dobrinth oder irgend ein Nachfolger noch auf die Geniale Idee kommt, auch die nichtkommerziellen Nutzer mit einem Drohenführerschein zu schröpfen. nun ja, das ganze mal als öffentlicher strassenverkehrsteilnehmer betrachtet (absturzrisiko inclusive ;-), kannst du mit deiner tochter aufm waldweg anfahren üben gehen ohne dass es jemanden juckt, in der innenstadt rush-our geht das wohl kaum.

lg

srone

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Antwort von srone:

Bloß das hat nun rein gar nichts mit kommerzieller oder nichtkommerzieller Nutzung zu tun. eine frage der formulierung, des risikos, siehe auch mein vorpost.

drachen steigen lassen, auf dem mittelstreifen der autobahn, wäre dann auch kommerziell. ;-)

lg

srone

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Antwort von Frank B.:

Bloß das hat nun rein gar nichts mit kommerzieller oder nichtkommerzieller Nutzung zu tun. eine frage der formulierung, des risikos, siehe auch mein vorpost.

drachen steigen lassen, auf dem mittelstreifen der autobahn, wäre dann auch kommerziell. ;-)

lg

srone
Wo ist das kommerziell? Erst, wenn du Geld damit verdienst, ist es kommerziell.
Risiko ist nicht gleich zu setzen mit Kommerzialität, obwohl die beiden Dinge miteinander zu tun haben können.
Drachen steigen lassen auf dem Grünstreifen der Autobahn ist zumindest erstmal irre. Wahrscheinlich genauso irre, wie mit einer amateurgesteuerten Drohne von da zu starten. Das werden die wenigsten auch tun.
Das Problem ist, dass es auch schon genauso irre sein kann, wenn ein Amateur 100m von der Autobahn entfernt mit seinem Fluggerät aufsteigt.

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Antwort von domain:

Das reale Geldverdienen ist aus der Sicht des Gesetzgebers irrelevant.
Es geht allein schon um die Gewinnerzielungsabsicht. Die Absicht allein ist also schon professionell, es sei denn, sie geht über die Liebhaberei (von Amateuren) nicht hinaus.
Dabei gibt es dann natürlich noch gewisse Grauzonen, die sich an Umsatzgrenzen etc. orientieren

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Antwort von Frank B.:

Eine interessante Aussage, finde ich. Nach dieser Definition wäre ein Amateurfilmer, der in nichtkommerzieller Absicht filmt und diese Aufnahmen im Nachhinein in ein Kleinprojekt einfließen lässt, das geringfügige Einnahmen (Unkostenbeiträge) generiert, immernoch ein nichtkommerzieller Nutzer. So würde ich es dann verstehen.
Ich bin allerdings kein Jurist, von daher ist mir wahrscheinlich auch so vieles unklar in diesem Gesetzesvorhaben.

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Antwort von bArtMan:

Das Ganze bekommt der Dobrindt sowieso nicht geregelt. Genau wie die Maut und die ganzen anderen (t)ollen Projekte von der Partei.

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Antwort von klusterdegenerierung:

Da nichtkommerzielle Nutzer lt. obigen Text gar nicht über bestimmte Straßen und Zonen fliegen dürfen, bräuchten sie auch keine Haftpflicht dafür. Ich weiß jetzt nicht, wie das geregelt ist mit einer Haftpflicht für nichtkommerzielle Nutzer, kann mir aber nicht vorstellen, dass es ohne gehen sollte. Denn es kann ja immer mal was passieren. Ich würde jedenfalls eine abschließen. Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los das Lesen nicht mehr im Trend liegt!!
Frank Du kannst es Dir nicht aussuchen ob Du eine Haftpflicht abschließt!

Du bist verpflichtet, so oder so, immer und für jeden, der eine Drohne steuert, auch privat! Immer, von Anfang an!
Oh sorry Frank, wurde schon erwähnt :-)

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Antwort von klusterdegenerierung:

Ich frag mich eher, wo soll man den Führerschein machen?
Und vor allem was soll man da lernen?

Ich glaub ich mache eine Drohnenfahrschule auf, wie geil! :-)
Danach gehts dann zur Zulassungsstelle und dann gibt es noch ein fettes Kennzeichen aus diesen kleinen Holzbuden, die im Winter mit einer 2000 Watt elektro Heizung beheitzt werden in denen verschnupfte Damen über 60 malochen! ;-.)

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Antwort von bArtMan:

Wahrscheinlich bei der Lufthansa oder in einer Geisterbahn irgendwo in Bayern.

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Antwort von Frank B.:

Wird schon so sein. Mit einer Haftpflichtversicherung habe ich mich noch nicht so intensiv auseinander gesetzt. In der Diskussion bisher geht es auch nur am Rande darum.

Slashcam schreibt allerdings im obigen Artikel: "Auch in Zukunft wird eine spezielle Versicherungspolice für Drohnenflüge ratsam sein. "

Ratsam und verpflichtend sind aber zwei verschiedene Dinge. Was soll man aber mit einer Versicherung, die den verursachten Schaden evtl. zum großen Teil gar nicht abdeckt?

Wie gesagt, ich habe mich damit noch nicht tiefergehend beschäftigt. Das sind alles nur Fragen, die mir ganz spontan so kommen bei der Betrachtung des geplanten Drohnenführerscheins.

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Antwort von bArtMan:

Du kannst hier
https://www.ssl-id.de/mfsd.de/index.php ... /downloads
eine kostenlose Versicherung für 3 Monate als Privater abschliessen. Hab ich auch gemacht. Du musst nicht kündigen. Die Versicherung läuft automatisch aus. Der Jahresbeitrag kostet dann 44 €.

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Antwort von thos-berlin:

Zunächst mal gibt es ja noch die Debatte um Lieferungen per Drohne. Eine kommerzielle Nutzung, die mit Filmen nichts zu tun hat.

Ansonsten kann man das Ganze auch mal anaolg zum Personenbeförderungsschein sehen. Ein Taxifahrer braucht den, auch wenn nur ein Fahrgast an Bord ist. Der Sportfreund, der 7 Kumpels im VW-Bus durch die Gegend fährt nicht. Und selbst der Fahrer einer Mitfahrzentrale braucht ihn nicht, obwohl er ja Geld bekommt.

So könnte kommerziell wohl bedeuten, das Anschaffung und Betrieb der Drohe primär wirtschaftlichen Interesen und der Ausübung eines Gewerbes dient.

Wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, ist es Hobby. Wird dabei in Einzelfällen mal eine Einnahme erzielt, dann wird man dadurch nicht automatischProfi, genausowenig, wie der, der sein Auto verkauft deswegen gleich zum professionellen Autohändler wird.

Ich kann natürlich völlig falsch liefen, aber aus meiner Sicht ist Entspannung angesagt.

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Antwort von Frank B.:

Das klingt ziemlich plausibel. Davon abgesehen, dass diese Zustellungsgeschichte mittels Drohnen noch gar nicht realisiert ist und noch vor anderen Unwägbarkeiten steht,, interessiert in einem Videoforum ja hauptsächlich die kommerzielle Nutzung im Bereich Videoaufnahmen.
Ansonsten geht deine Interpretation sehr in die Richtung, was domain oben schrieb.
Ich persönlich bin auch recht entspannt bei dem Thema, weil ich erstmal noch keine Drohne besitze und zweitens gut mit den Auflagen für nichtkommerzielle Nutzer klar käme. Meine Fragen sind lediglich Resultate aus Unklarheiten, die sich aus dem Newstext bzw. der Regelung über einem Drohnenführerscheins an sich ergehen haben.

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Antwort von Sammy D:

Wird schon so sein. Mit einer Haftpflichtversicherung habe ich mich noch nicht so intensiv auseinander gesetzt. In der Diskussion bisher geht es auch nur am Rande darum.

Slashcam schreibt allerdings im obigen Artikel: "Auch in Zukunft wird eine spezielle Versicherungspolice für Drohnenflüge ratsam sein. "

Ratsam und verpflichtend sind aber zwei verschiedene Dinge. Was soll man aber mit einer Versicherung, die den verursachten Schaden evtl. zum großen Teil gar nicht abdeckt?

Wie gesagt, ich habe mich damit noch nicht tiefergehend beschäftigt. Das sind alles nur Fragen, die mir ganz spontan so kommen bei der Betrachtung des geplanten Drohnenführerscheins. Was Slashcam schreibt ist voellig irrelevant. Eine Haftpflicht ist verpflichtend. Sogar die Mindestdeckungssumme ist im Luftverkehrsgesetz festgelegt. Nicht nur das, man muss sogar eine Kopie des Versicherungsscheins mitfuehren und diesen bei Aufforderung vorzeigen koennen.

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Antwort von Frank B.:

Ok, danke. Ich glaub dir das gern, aber hast du da auch mal ne Quelle?

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Antwort von Sammy D:

Dem kluster nicht? haha

Hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__43.html

http://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/__106.html


In der LuftVG wird hier nicht zwischen verschiedenen "Luftfahrzeugen" differenziert. Das ist es wohl egal, ob man ein Spielzeug fliegt oder eine Cesna. ^^

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Antwort von Frank B.:

@Sammy D

Danke für die Quellen. Grundsätzlich glaube ich schon lange nicht alles, was hier geschrieben wird, da du es aber nocheinmal explizit dargelegt hast, dass Slashcam oben nicht korrekt sei und du damit der Zweite oder Dritte warst, der steif und fest behauptet, dass eine Haftpflichtversicherung verpflichtend ist, gehe ich mal davon aus, dass das stimmen wird. Deshalb möchte ich der Sache mal etwas nach gehen, von daher wiederum meine Bitte um Quellenangaben.

Jetzt bestehen für mich noch einige Fragen, deren Beantwortung aus den beiden Gesetzestexten nicht eindeutig hervor geht:

1. Ist es sicher, dass eine herkömmliche Haftpflichtversicherung nicht ausreicht und zusätzlich zu einer bestehenden Haftpflicht noch eine für Fluggeräte abgeschlossen werden muss?

2. Ist es wirklich sicher, dass hier nicht zwischen Spielzeugfliegern (Drohnen, Drachen, Papierflugzeugen :P) und anderen (bemannten) Flugmaschinen unterschieden wird? Gibt es Gewichtsklassen, Flughöhen, andere Voraussetzungen, die eine Versicherung nötig machen?
(Ich kann mir nicht vorstellen, dass man z.B. zum Drachensteigenlassen eine zusätzliche Haftpflichtvericherung braucht.)

3. Da eine explizite Haftpflichtversicherung für Fluggeräte nach den neuen Auflagen für nichtkommerzielle Nutzer kaum greifen würde, wenn wirklich mal was passiert, weil sich der Versicherer nach der geplanten Gesetzeslage immer rausreden kann, dass man (der nichtkommerzielle User) im Zweifelsfall ausgerechnet am Unfallort als Amateur nicht hätte fliegen dürfen, wäre dann eine zusätzliche Haftpflichtversicherung somit nicht eine Zwangsabgabe mit eingeschränktem Nutzen für den Versicherten?

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Antwort von Sammy D:

zu 1)
Ich kann nur fuer meine private Haftpflicht sprechen, die Versicherungskammer Bayern: da sind Schaeden durch Wasser-/Luft- und Kraftfahrzeuge nicht abgedeckt. Steht so in den Bedingungen (siehe Bild 1).
Mag bei manchen Versicherungen evtl. nicht so sein, aber warum sollten sich die ein gutes Geschaeft entgehen lassen?
Ich habe eine Erweiterung im Versicherungsschein, die Schaeden von motorisierten Drohnen/Flugmodellen bis drei Kilo mit einer Summe von 10 Mio fuer private Zwecke weltweit (bis auf USA, Kanada) abdeckt. Kein Indoor-Schutz. 36 netto (s. Bild 2).

zu 2)
Es gibt verschiedene Luftfahrzeugsklassen. Darunter sind auch Drachen zu finden, Papierflieger jedoch nicht. :p Dazu eine kleine Anekdote.
Auf der oeffentlichen Wiese neben unserem Haus liess ich im Herbst immer Drachen steigen (den Adler! :) ). Dieser stuerzte damals einmal auf ein Auto (ein gelber Kaefer, weiss ich noch wie gestern) und verursachte eine Delle auf dem Dach. Die Versicherung zahlte nicht. Taschengeld war lange dahin.
Ob das heute noch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Auch weiss ich nicht, ob sich die Beitragshoehe nach Art des Flugkoerpers bemisst. Darueber mache ich mir erst Gedanken, wenn ich mir eine 747 kaufe. ^^

zu 3)
Das ist schon jetzt so. Siehe Bild 2: Gewaehrung des Versicherungsschutzes! Heisst, wenn du fliegst, wo du nicht darfst oder groben Unfug mit dem Ding anstellst, wird im Fall der Faelle nix gezahlt.
Eine Versicherung ist da weiter von Nutzen/Pflicht, wo du fliegen darfst, aber etwas passieren kann. Wenn du auf dem Land die Kontrolle ueber die Drohne verlierst, diese den Bauern auf dem Traktor am Kopf trifft und ihn geradewegs in den Maehdrescher befoerdert - worst case.

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Antwort von Frank B.:

Ich danke dir sehr für deine Mühe. Wie ich weiter oben ja auch schon schrieb, werde ich im Falle, dass ich eine filmende Drohne erwerbe, eine solche Versicherung abschließen. Sicher ist sicher. Ich kenne aber auch Drohnenbesitzer (nichtkommerzielle), die keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen haben. Im Moment kann man die Dinger ja ohne Kennzeichnungspflicht überall erwerben und benutzen. Erst in einem Schadensfall kann es dann wohl einige böse Überraschungen geben.
Vielleicht wird ja in Zukunft auch die Vorlage einer solchen Versicherung zur Bedingung, wenn man die Kennzeichnung des Fluggerätes beantragt.
Schauen wir mal, was man sich da noch so alles einfallen lässt.

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Antwort von Sammy D:

Bitte schoen.

Ja, mal sehen, was noch kommt.

Der Spass am Fliegen ist ja jetzt schon gemindert durch die uebermaessige Angst der Leute. Egal wo man hingeht, man wird fast immer doof bequatscht, was man denn hier "Verbotenes" mache. Und das selbst auf weitem Feld im Nirgendwo, auch wenn man sich die Muehe gemacht hat, vorher den Eigentuemer zu ermitteln und nach Erlaubnis zu fragen.

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Antwort von Niewinter:

Ach ja die Amateuere wieder.. schlimm nicht war ..
Was viele immer noch nicht verstehen ist das der kommerzielle Aspekt den Amateur vom Profi trennt ob einer der beiden fliegen kann ist dabei irrelevant.

Ich persönlich fliege mit meinem 250er FPV-Rennen in abgesperrten Waldgebieten und behaupte einfach mal das ich besser fliegen kann ( mit GPS oder ohne. mit Stabi oder ohne) als die meisten der sogenannten Profis.. Da ich aber meinen Lebensunterhalt nicht damit bestreite bin und bleibe ich Amateur egal wie gut ich fliege.

Das werden die "Profis sicher nicht gerne hören" aber einen Vorbeiflug mit einem GPS gestütztem Multicopter ist ungefähr so schwer wie einen Sack Reis um zu schubsen.

Wenn ich den großen 550er Fliege dann auf einer Wiese eines befreundeten Bauerns wo ich auch meine Flächenmodelle fliege da ist eher das nervige das seine Kinder dann immer zum zuschauen kommen. Aber das kann ich ertragen.

Achso und es sind keine Drohnen es sind Multicoptermodelle und wenn im Gesetz etwas von Drohnen steht ist das eh irrelevant. vermutlich wird der begriff aber UAV ULF werden und selbst darüber würde ich mich dann vermutlich noch streiten..

Leute die keine Versicherung eim DMO oder DMFV oder wo auch immer abschließen ist eh nicht mehr zu helfen..

Achso ich bin dann aber auch für eine Kenzeichenpflicht für Fahrräder Kinder- und Einkaufswagen und Kamerakräne.

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Antwort von Frank Glencairn:

Iwerde ich im Falle, dass ich eine filmende Drohne erwerbe, eine solche Versicherung abschließen. Sicher ist sicher. . Versicherung ist nicht optional. Alleine das Fliegen ohne dezidierte Versicherung ist schon einen Straftat, auch wenn nix passiert.

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Antwort von omara01:

schön, daß wir jetzt wissen, daß ein kleiner multicopter oder ein drachen ein luftfahrzeug ist....

meine güte.....

das wird noch schlimm enden, wenn die kleinen kinder, die sich einen heliumluftballon kaufen, plötzlich den ballonführerschein zeigen müssen und versicherungen abschließen. man munkelt auch, daß taubenzüchter ihre bio-luftfahrzeuge mit schlagflügeltechnik anmelden müssen.

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Antwort von Frank B.:

Iwerde ich im Falle, dass ich eine filmende Drohne erwerbe, eine solche Versicherung abschließen. Sicher ist sicher. . Versicherung ist nicht optional. Alleine das Fliegen ohne dezidierte Versicherung ist schon einen Straftat, auch wenn nix passiert. Ab welchem Gewicht und ab welcher Flughöhe? Was ist Luftraum? Einmeterfuffzig? Zehn Meter?

https://www.drohnenstore24.de/innovatio ... wgodQEcFSA


Was ist, wenn ich das Ding hier in 3 m Höhe über ne Wiese kreisen lasse?

Ne Versicherung vorher abschließen?

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Antwort von klusterdegenerierung:

Iwerde ich im Falle, dass ich eine filmende Drohne erwerbe, eine solche Versicherung abschließen. Sicher ist sicher. . Versicherung ist nicht optional. Alleine das Fliegen ohne dezidierte Versicherung ist schon einen Straftat, auch wenn nix passiert. Ab welchem Gewicht und ab welcher Flughöhe? Was ist Luftraum? Einmeterfuffzig? Zehn Meter?

https://www.drohnenstore24.de/innovatio ... wgodQEcFSA


Was ist, wenn ich das Ding hier in 3 m Höhe über ne Wiese kreisen lasse?

Ne Versicherung vorher abschließen? Frank, ich möchte echt nicht blöd sein, aber ich hatte doch jetzt mehrere male geschrieben, man braucht IMMER eine Versicherung, egal in welcher höhe, egal wie groß die Drohne, egal ob Privat oder Gewerbe, egal ob auf Wiese oder Strasse usw einfach IMMER!

Das kann doch nu echt nicht so schwer sein?
Und wenn Du Dich wirklich dafür interessierst, es gibt das Drohnen-Forum.de,
welches Gesetzestexte veröffentlicht hat und wo man mit anderen Piloten drüber sprechen kann.

Natürlich wird keiner, der eine kleine Spielzeugdrohne hat, die gerade mal 5 Meter hoch fliegen kann, eine Versicherung abschließen, aber dennoch bist Du dazu verpflichtet.
Wenn Du wirklich auf die Idee kommst ohne zu fliegen, solltest Du Dir dringend vorstellen, was passieren kann, wenn ein Kind einen drehenden Propeller ins Auge bekommt und für immer Geschädigt ist!

Nicht nur das Du das auch nicht willst, würdest Du ohne Versicherung ein Leben lang die Penies für einen Schadensersatz zusammen kratzen müßen und Du bekommst eine Strafanzeige.

Ob man da wirklich für einen Betrag von 100€ im Jahr darüber nachdenken muß? Und erst recht als Anfänger, wo am meisten passiert?
Ne! Sorry für meine deutlichen Worte.

Luftraum ist in der Luft, egal wie hoch.
Egal welches Gewicht, geht darum ob es ein Unbemantesflugobjekt ist.

Bitte ganz anschauen!



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Antwort von omara01:

Luftraum ist in der Luft, egal wie hoch. so ein nonsens!

dann ist jeder fliegende ball ein luftfahrzeug, oder wie? eine gute versicherung ist logischerweise immer ratsam, aber d.h. noch lange nicht, daß alle sicherheitsvorschriften aus dem luftverkehr, jetzt für sämtliche kleinfluggeräte gelten!

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Antwort von srone:

aber d.h. noch lange nicht, daß alle sicherheitsvorschriften aus dem luftverkehr, jetzt für sämtliche kleinfluggeräte gelten! strenggenommen ja, aber man wird wohl den spielzeugfaktor abziehen können. ;-)

die "phantom"-klasse und ich denke hierum gehts, ist in diesem zusammenhang, nun wahrlich kein spielzeug mehr.

lg

srone

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Antwort von klusterdegenerierung:

Luftraum ist in der Luft, egal wie hoch. so ein nonsens!

dann ist jeder fliegende ball ein luftfahrzeug, oder wie? eine gute versicherung ist logischerweise immer ratsam, aber d.h. noch lange nicht, daß alle sicherheitsvorschriften aus dem luftverkehr, jetzt für sämtliche kleinfluggeräte gelten! Bloß weil ein Ball in der Luft ist, ist es doch kein Flugobjekt.
Er fliegt doch nur weil Du ihn getreten hast, oder hat Dein Ball Propeller und wird von einer Fernsteuerung gelenkt?

Sost wäre ja eine Boing die durch eine Einkaufszone fliegt auch kein Flugobjekt und nicht versicherungspflichtig was?
Man man man

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Antwort von omara01:

mir gings um den luftraum.... das hat mit der versicherung erstmal nix zu tun, aber so verunklart sich doch alles bis sonstwohin.

ich bring mal ein anders beispiel: bis jetzt ist z.b. bogenschießen auch erlaubt ohne sonstwas für auflagen. das kann im wahrsten sinne des wortes auch ins auge gehen, aber hier ist selbstverantwortung eben an der tagesordnung und es passiert auch deshalb wenig. man muß nicht im vorauseilendem gehorsam alle möglichen unwägbarkeiten absichern, nur weil eine gefahrensituation im extremfall entsstehen kann. vernunft und sicheres fliegen und ausschluß gefährdung anderer ist hier einfach das wichtigste. (im hobbybereich).

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Antwort von Frank B.:

@ klusterdegenerierung

Niemand will blöd sein. ;)

Du bist es auch nicht und deinen Beitrag finde ich erhellend. Das Video habe ich mir angesehen. Wie bereits mehrfach gesagt, ich habe beim Erwerb einer Drohne/ wegen mir auch eines Quadcopters eh vor eine Versicherung abzuschließen. Natürlich, weil ich weiß, dass man ganz schnell mal jemandem einen Schaden zufügen kann. Aus diesem Grund hat auch fast jeder bei uns ne Haftpflichtversicherung. Die greift offensichtlich nicht bei Flugmodellen, wenn ich die Sache richtig verstehe, denn im Video wird das nicht explizit gesagt. Dann dürfte sie eigentlich auch nicht bei anderen flugtauglichen Spielsachen greifen - Drachen, Boomerangs, Bälle, Pfeile - die durch den "Luftraum" fliegen. Es kommt wohl auf die Klassifizierung als Flugmodell an. Da scheint einiges nicht ganz klassifizierbar zu sein. Was ist denn ein Flugmodell überhaupt?
Laut Wikipedia sogar ein gefalteter Papierflieger. Das hieße, diesen auf öffentlichem Grund fliegen zu lassen, würde eine spezielle Haftpflichtversicherung erfordern. Ansonsten wäre das eine Ordnungswidrigkeit.

Da scheinen viele Fragen nicht richtig geklärt zu sein.
Normalerweise müsste da auch jedem popeligen Spielzeugflugmodell ein Warnhinweis beiliegen, der vor der Benutzung ohne Flugmodellhaftpflicht warnt.

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Antwort von Frank Glencairn:

Da scheinen viele Fragen nicht richtig geklärt zu sein. Alles ist geklärt, lies dir einfach die entsprechenden Gesetze durch.

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Antwort von Frank B.:

Ja, es ist geklärt, dass man zum Fliegen lassen von Faltpapierflugzeugen auf öffentlichem Grund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben muss und den Nachweis sogar mitführen muss. Soweit alles klar.

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Antwort von Frank Glencairn:

Erlaubnis:

§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums LuftVO
Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:


1.
der Aufstieg von Flugmodellen

a)
mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,

b)
mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,

c)
mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,

d)
aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,

2.
das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Meter gehalten werden,

3.
der Aufstieg von Feuerwerkskörpern, wenn diese mehr als 300 Meter aufsteigen,

4.
der Aufstieg von Fesselballonen, wenn sie mit einem Halteseil von mehr als 30 Metern Länge gehalten werden,

5.
der Betrieb von ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb,

6.
der Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten, insbesondere Lasergeräte, die geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- und Abflugs zu oder von einem Flugplatz zu blenden,

7.
der Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen.

(2) Das Halteseil von unbemannten Fesselballonen sowie Drachen ist in Abständen von 100 Metern bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Lichter so kenntlich zu machen, dass es von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist.

(3) Zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnis nach Absatz 1 ist die örtlich zuständige Behörde des Landes, soweit nicht der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes zuständig ist.

(4) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die beabsichtigten Nutzungen nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen können, insbesondere im Fall von Absatz 1 Nummer 7 die Vorschriften über den Datenschutz nicht verletzten. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen und Personen oder Personenvereinigungen für den Einzelfall oder allgemein erteilt werden. Die Behörde bestimmt nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen, welche Unterlagen der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis enthalten muss. Sie kann insbesondere das Gutachten eines Sachverständigen über die Eignung des Geländes und des Luftraums, in dem der Flugbetrieb stattfinden soll, verlangen.

(5) Die Erteilung einer Erlaubnis kann vom Nachweis der Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten abhängig gemacht werden.
Fazit: Drohne unter 5 Kilo braucht im Hobbybetrieb keine AE

Versicherung:
Ordnungswidrig im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 10 des Luftverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
§ 106 Abs. 2 oder 3 Satz 1 die Bestätigung über die Haftpflichtversicherung
beim Betrieb des Luftfahrzeugs oder bei der Luftbeförderung nicht mitführt;
Was ist ein Luftfahrzeug?
Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
§ 1
(1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.
(2) Luftfahrzeuge sind 1.
Flugzeuge
2.
Drehflügler
3.
Luftschiffe
4.
Segelflugzeuge
5.
Motorsegler
6.
Frei- und Fesselballone
7.
(weggefallen)
8.
Rettungsfallschirme
9.
Flugmodelle
10.
Luftsportgeräte
11.
sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden. Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).
Da Fallen Papierflieger und Fußbälle definitiv nicht drunter.

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Antwort von Frank B.:

Definitiv nicht?

Laut Wikipedia fallen Papierflieger/ Faltflieger in die Kategorie "Freifliegende Flugmodelle". Sie sind damit ein Flugmodell und somit wären sie rein theoretisch Haftpflicht zu versichern. Bei dir unter Punkt 9 - Flugmodelle.


https://de.wikipedia.org/wiki/Flugmodell

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Antwort von Frank Glencairn:

"....sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können"

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Antwort von Frank B.:

Wo nimmst du jetzt die 30m her? Ich sehe sie nur unter sonstigen Geräten (Punkt 11). Flugmodelle stehen unter Punkt 9.

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Antwort von schwarznachtfilmer:

Der iS GUAT!

Bei uns in Ö-s-tlichreich suchen die Fichteln grad die richtigen
Zaunmaschen für die Grenz.
Wir treten definitiv in eine neues Zeitalter ein.
Wetten die oder der " Arschkaltsensor" am Hintern wird ab 2017
in der Eu Pflicht?

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Antwort von nachtaktiv:

Das Ganze bekommt der Dobrindt sowieso nicht geregelt. Genau wie die Maut und die ganzen anderen (t)ollen Projekte von der Partei. ja wollen wirs hoffen. so wie die affen sich da oben aufführen, isses mittlerweile kein wunder mehr, das andere affen für die schon symbolische galgen reservieren.

drohnenführerschein. so ein schwachsinn. und kennzeichnungspflicht - ja sicher. kaum wird was populär, muss irgendeine spaßbremse mit stock im arsch wieder um die ecke kommen, und irgendwelche darfscheine fordern.

ich will gar nicht wissen, wie viele leute schon durch rollschuhe, skateboards, inliner, BMX bikes, und was nicht noch alles für spassgeräte in den letzten jahrzehnten verletzt wurden. da fordert auch keine sau einen führerschein. und verglichen mit drohnen fahren davon da draussen tausende rum.

nein, ich besitze keine drohne. mir geht nur der regulierungswahn gegen den strich.

drohnenpiloten, die über köpfe von menschen herum gurken, gehören aber ganz klar öffentlich ausgepeitscht. ganz ehrlich - der überlegt sich das drei mal, ob er das noch mal macht.

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Antwort von srone:

Das Ganze bekommt der Dobrindt sowieso nicht geregelt. Genau wie die Maut und die ganzen anderen (t)ollen Projekte von der Partei. ja wollen wirs hoffen. so wie die affen sich da oben aufführen, isses mittlerweile kein wunder mehr, das andere affen für die schon symbolische galgen reservieren.

drohnenführerschein. so ein schwachsinn. und kennzeichnungspflicht - ja sicher. kaum wird was populär, muss irgendeine spaßbremse mit stock im arsch wieder um die ecke kommen, und irgendwelche darfscheine fordern.

ich will gar nicht wissen, wie viele leute schon durch rollschuhe, skateboards, inliner, BMX bikes, und was nicht noch alles für spassgeräte in den letzten jahrzehnten verletzt wurden. da fordert auch keine sau einen führerschein. und verglichen mit drohnen fahren davon da draussen tausende rum.

nein, ich besitze keine drohne. mir geht nur der regulierungswahn gegen den strich.

drohnenpiloten, die über köpfe von menschen herum gurken, gehören aber ganz klar öffentlich ausgepeitscht. ganz ehrlich - der überlegt sich das drei mal, ob er das noch mal macht. leider liegt die problematik doch ein wenig anders, als regelmässiger drohnen-kameraoperator begrüsse ich den führerschein, denn es gibt einfach zu viele unverantwortliche vollidioten da draussen, die schlussendlich dafür sorgen würden, dass gar nichts mehr geht und damit wäre niemandem geholfen.

lg

srone

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Antwort von Frank B.:

Ich sehs so: Fluggerät ab meinetwegen 1kg Gesamtgewicht - Kennzeichnungspflicht - passiert was, bezahlste den Mist. Gut isses. Haftpflichtversicherung wird angeboten.

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Antwort von Rudolf Max:

Strengere Regeln sind sehr nötig, weil da eben zuviele Vollidioten unter uns sind, die meinen, alles im Griff zu haben... und das Wort Verantwortung nicht korrekt schreiben können...

Hier ein Bericht eines Unfalls, bei dem ich keine zehn Meter entfernt davon stand und der mich noch heute beschäftigt, weil ich den Piloten dieses Modells persönlich kenne...

http://www.polizei-schweiz.ch/ger_detai ... ch___.html

Ich wollte an diesem Anlass auch fliegen, daraus wurde dann ja aber eben nichts, weil die Veranstaltung abgebochen wurde. Wir reden da von Modellen, die irgendwo zwischen 20-30 Kilo schwer sind. Das sind keine Spielzeuge für irgendwelche Amateure, das sind richtige Waffen, wenn man die Dinger nicht beherrscht...

Damit es keine Missverständnisse gibt: Es war nicht mein Modell und auch nicht der abgebildete Pilot, der den Unfall verursacht hat, aber es hätte sehr wohl sein können, dass das Schicksal mich, bzw. meinen Piloten erwischt...

Hier ein Bild meines damaligen Fliegers, der weltgrössten PC-21 als Modell. Links sieht man meine kleine Wenigkeit, in der Mitte steht der Rocketman Dan Schlund und rechts steht der Pilot dieser PC-21...

Neben so einer schweren PC-21 mögen Drohnen ja sicher wie Spielzeuge daherkommen, auch gewichtsmässig, aber Waffen bleiben es trotzdem. also gehört eine vernünftige Regelung her, damit gewisse Vollpfosten im Fall der Fälle zur Verantwortung gezogen werden können...

Sollte es jemanden interessieren: Ja, ich bin der Konstrukteur dieses Modells. Es war etliche Jahre im Fachhandel zu kaufen, seit diesem Unfall aber eben nicht mehr... das gezeigte Modell hängt heute bei den Pilatuswerken in Stans (dem Hersateller des Originals) an irgend einer Decke und erfreut die Leute dort...

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Antwort von Frank Glencairn:

Strengere Regeln sind sehr nötig, weil da eben zuviele Vollidioten unter uns sind, die meinen, alles im Griff zu haben... und das Wort Verantwortung nicht korrekt schreiben können...

.. Die Idioten halten sich nicht an die bestehenden strengen Regeln, einfach weil sie Idioten sind. Warum denkst du, das die selben Idioten sich and noch mehr Regeln halten würden?

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Antwort von Rudolf Max:

Hallo Frank,

Da hast du gar nicht mal so unrecht... Volldeppen gibt es immer wieder...

Aber welche Lösung wäre dann am besten...? Verkauf nur gegen Nachweis einer Versicherung oder eine Führerscheines...?

Ein Risiko wird es wohl immer bleiben...

Rudolf

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Antwort von Frank B.:

Ich würde das nicht überbetonen mit den Idioten. Wie schon richtig erkannt, gibt es sie immer wieder und an jedem Ort und sie haben auch genug Möglichkeiten, ihre Idiotie in die Welt zu verstreuen.
Das macht vor der hohen Politik zur Zeit auch keinen Halt. Da werden Gesetze übertreten in feudalherrschaftlicher Manier. Aber das nur am Rande bemerkt. ;)

Jeder kann heute mit einem Pfeil und Bogen im Wald rumrennen, mit schnellen Bikes die Pisten entlang rasen, mit Wurfgeschossen jeglicher Art hantieren, jeder Idiot kann heute Sportarten ausüben, bei denen mit einem Schlag einem anderen das Genick gebrochen werden kann oder sich tödliche Chemikalien verschaffen und das alles ohne Führerschein.

Was nutzen Regelungen, wenn man sich nicht daran hält von oben bis unten in der Gesellschaft? Selbst der Autoführerschein verschont uns nicht vor Idiotie im Straßenverkehr.

Auf das Fliegen mit Quadcoptern im Hobbybereich gesehen, würde ich persönlich keinen "Führerschein" für notwendig ansehen. Es braucht einfach zu vermittelnde Flugregeln, an die sich jeder halten muss. Wer das nicht tut, muss und kann nach Überschreitung der Regeln belangt werden, wie es beim Fahrradfahren oder Bogenschießen auch ist, die man in gewissen Rahmen auch ohne Genehmigungen ausüben kann. Wer sich außerhalb dieser Regeln bewegen muss (wer z.B. berufsbedingt Menschenmassen überfliegen oder Autobahnen kreuzen muss, braucht dazu eine Sondergenehmigung, adäquat zu anderen Betätigungsfeldern im Hobby- und Erwerbsbereich für die z.T. auch Prüfungen verlangt werden (z.B. Waffenschein, Sondergenehmigungen für Motorsportgeräte usw.).

So ist möglicherweise der geplante Drohnenführerschein zu verstehen. Ich würde diese Bescheinigung deshalb nicht Führerschein nennen, sondern Erwerb einer Sonder- bzw. Ausnahmegenehmigung.
Dazu kann der Gesetzgeber mit definierten Grenzen einen Rahmen abstecken (Flughöhen, Fluggewichte, Flugzonen, Befähigungsnachweise usw., wie ja auch geschehen). Es ist doch auch klar, dass ein 20kg schweres, vielleicht noch strahlgetriebenes Flugmodell nicht zu vergleichen ist mit einem Papierflieger. Auch dem hirnverbranntesten Deppen müsste klar sein, dass er so ein Teil nicht ohne eine gewisse Ausbildung fliegen kann. und dass es da einen Unterschied in der Flugbefähigung geben muss.
Auch für die Benutzung solcher Geräte kann der Gesetzgeber die Rahmen aufzeichnen.
Aber für das Fliegen eines 1kg schweren Quadcopters unterhalb 30m Höhe über freiem Gelände auf Sichtweite brauchts m.E. keine Genehmigung oder abzuverlangende Qualifikation. Ähnlich wie beim Radfahren.
So ist es ja auch geplant. Deshalb habe ich ganz oben auch gesagt, dass ich mit der neuen Regelung ganz gut leben könnte.

Abschließend - Frank hat natürlich recht. Alle Regelungen schützen nicht vor Idioten oder Menschen mit bösem Willen.

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Antwort von Frank Glencairn:

Inzwischen beschäftigt sich Brüssel damit, das kann (wie immer) nur auf eines rauslaufen. Was ich bisher durfte ist verboten oder ich muß dafür zahlen - meistens beides.

http://www.europarl.europa.eu/sides/get ... anguage=DE

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Antwort von Frank B.:

Ach du liebe Zeit. ..Die Liste ist ja furchterregend lang. Hab allerdings nichts davon gelesen, dass auf dem Hintergrund terroristischer Anschläge der Besitz von UAS reglementiert werden muss. Das wird sicher noch passieren nach den jüngsten Ereignissen.
Wobei natürlich geflissentlich außer Acht gelassen wird, dass sich bis jetzt noch kein Terrorist an irgendwelche EU-Gesetze gehalten hat. ;)

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Antwort von sethko:

Das wird aber auch Zeit..

Beim BVFK (www.BVFK.tv) gab es dazu einen interessanten Themenabend.
Was die Piloten dort erzählt haben war furchteinflößend. Ein Kollege hat die Dinger treffend als "fliegende Rasenmäher" bezeichnet.
Wie schnell es bei den Flügen zu Kontrollverlusten und Abstürzen kommt (z.B. auf das Gelände eines Kindergartens, zum Glück ohne Verletzte) war dort aus vielen Berichten zu hören.
Das und der Preisverfall, so dass Redaktionen immer häufiger "mal schnell eben" Luftaufnahmen haben wollten (am besten von einem Assistenten, der das schon irgendwie schaffen soll - da wurde es Zeit, dass die Drohnenfliegerei ordentlich reglementiert wird.

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Antwort von Frank B.:

Es ist verboten über Kindern zu fliegen.

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Antwort von sethko:

Es ist verboten über Kindern zu fliegen. Jeder kann gerne mal ne Umfrage mache wie viele Redakteure, Produzenten oder gar Piloten das wissen.. ;)

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Antwort von maxx miliano:

meine B52 ist aber keine Drohne oder ?
oder mussick nu auch Steuer zahle weil ik oft dem
Nachbarn den Kamin absäge? :)

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Antwort von maxx miliano:

außerdem haben TERRORISTEN WOHNUNGEN IN BRÜSSEL!
hab ich wo gehört......

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Antwort von domain:

Das Weihnachtsgeschenk, ein Hubsan Quadcopter für meinen 6-jährigen Enkel hat inkl. Micro-SD-Karte für Videoaufnahmen und Akku 52 Gramm. Bin schon froh, wenn ich ihn nach div. Testflügen über unser Haus wieder los bin. Hat mir doch glatt beim Abfangen mit diesen winzigen Propellern zwei blutende Cuts in die Hand geschlagen.
Sehr gefährliche Instrumente, diese Copter ;-)

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Antwort von sethko:

https://vine.co/v/iKVpiI3F306

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Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen
Zum Original-Thread / Zum Kameradrohnen wie DJI Mavic, Mini usw-Forum

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