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Infoseite // Musikrechte für Internetveröffentlichungen



Frage von Wall-E:


Halo zusammen

Ich filme und schneide seit kurzem Freeski Filme, welche ich dann auch auf Internetplattformen wie z.B. Vimeo veröffentlichen möchte.
Diese Filme sollen natürlich auch mit Musik unterlegt werden. Nun ist meine Frage wie das genau aussieht mit den Musiklizenzen für solche Veröffentlichungen?

Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen und schon zum Voraus Danke für eure Antworten.

Mit freundlichen Grüssen Wall-E

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Antwort von einsiedler:

Diese Frage kommt mit schöner Regelmäßigkeit ca. alle zwei Wochen. Die Antwort ist leider sehr vielschichtig, da verschiedene Rechte betrofen sind. Das Veröffentlichungs-/bzw. Vervielfältigungsrecht (Gema), die Leistungsschutzrechte, die Masterrechte an der Aufnahme, das Synchronisatinsrecht. Ansprechpartner für die Lizensierung sind neben der Gema die Tonträgerfirmen und die Verlage der jeweiligen Autoren.

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Antwort von Wall-E:

Dann gibt es sozusage keine eindeutigen Richtlinien für diese Rechte?
Oder gibt es Firmen die solche Lizenzen vergeben können?

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Antwort von einsiedler:

Dann gibt es sozusage keine eindeutigen Richtlinien für diese Rechte?
Oder gibt es Firmen die solche Lizenzen vergeben können? Die Masterrechte und das Synchronisationsrecht sind frei verhandelbar zwischen Lizenzgeber und -nehmer. Dafür gibt es keine Richtlinien. Man könnte natürlich einen Fachanwalt mit den entsprechenden Verhandlungen beauftragen, der einem das alles abnimmt, so dass man nur mit diesem Anwalt zu tun hat.

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Antwort von dirkus:

Einfach machen!

Für kleinere Projekte lohnt es sich nicht, die Rechte abzuklären, wenn es nicht gerade eine besondere Gelegenheit dazu gibt. Zumal du bei Veröffentlichungen im Internet die Weltweiten Rechte benötigen würdest! Die Lizenzrechte können also bei vielen Inhabern in verschiedenen Ländern liegen.
Wenn dein Projekt nicht gerade ein Blockbuster ist, wird sich sowieso keiner bei den Labels um eine Freigabe kümmern, weil die meissten Musiklabels, Verlage usw, Freigaberechte grundsätzlich nicht an Privatpersonen ausstellen (Aufwand wäre zu gross).

Wenn jeder Kiddy, der sein Skatebordvideo ins Netzt stellt, die Musikrechte abklären würde, dann müssten die Plattenfirmen eine extra Abteilung dafür einrichten..;-)

Wenn du also keine Millioneneinkünfte mit den Videos erzielst, solltest du dir keine Sorgen machen. Verklagen wird dich dafür so schnell niemand.

Internetplattformen wie YT werden dein Video im allerschlimmsten Falle auf Betreiben des Contentinhabers einfach nur stummschalten oder im schlimmsten Falle löschen. Aber dann kannst du immer noch darauf reagieren!

Wie gesagt, verklagen wird dich niemand so schnell.

Du kannst aber keine Einkünfte (z.b. durch Werbeeinblendungen) mit den Videos erzielen, denn die würden dann an den Rechteinhaber abgetreten werden müssen.

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Antwort von dustdancer:

Einfach machen!

Für kleinere Projekte lohnt es sich nicht, die Rechte abzuklären, wenn es nicht gerade eine besondere Gelegenheit dazu gibt. Zumal du bei Veröffentlichungen im Internet die Weltweiten Rechte benötigen würdest! Die Lizenzrechte können also bei vielen Inhabern in verschiedenen Ländern liegen.
Wenn dein Projekt nicht gerade ein Blockbuster ist, wird sich sowieso keiner bei den Labels um eine Freigabe kümmern, weil die meissten Musiklabels, Verlage usw, Freigaberechte grundsätzlich nicht an Privatpersonen ausstellen (Aufwand wäre zu gross).

Wenn jeder Kiddy, der sein Skatebordvideo ins Netzt stellt, die Musikrechte abklären würde, dann müssten die Plattenfirmen eine extra Abteilung dafür einrichten..;-)

Wenn du also keine Millioneneinkünfte mit den Videos erzielst, solltest du dir keine Sorgen machen. Verklagen wird dich dafür so schnell niemand.

Internetplattformen wie YT werden dein Video im allerschlimmsten Falle auf Betreiben des Contentinhabers einfach nur stummschalten oder im schlimmsten Falle löschen. Aber dann kannst du immer noch darauf reagieren!

Wie gesagt, verklagen wird dich niemand so schnell.

Du kannst aber keine Einkünfte (z.b. durch Werbeeinblendungen) mit den Videos erzielen, denn die würden dann an den Rechteinhaber abgetreten werden müssen. wieder eine graniose antwort. wenn du unbedingt im worstcase ein verfahren am hals haben willst, vertraue den unglaublich weisen worten unseres dirkus. sobald du irgend ein video ins internet stellst, das mit musik unterlegt ist, an denen du keine rechte hast, kann das abmahnungen und stress bedeuten.
am besten musik von jamendo etc nehmen oder halt von lokalen bands, die bei keinem label oder nicht bei der gema gemeldet sind.

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Antwort von dirkus:

wieder eine graniose antwort. wenn du unbedingt im worstcase ein verfahren am hals haben willst, Wiedermal die typische deutsche Panikmache! (Kein Wunder, dass hier niemand was zustande kriegt)

Ich habe jahrelang bei einem grossen Plattenlabel in der A&R Abteilung gearbeitet.

Wenn die jedes Kind verklagen würden, das sein Video mit deren Musik unterlegt hat, dann könnten die ne ganze Armee an Anwälten beschäftigen für Verfahren die sowieso teurer werden würden, als sich das lohnen könnte.

Zumal ist es für die Labels bequemer, den Content einfach abzuschalten, wenn er nicht gewünscht ist.

Aus rechtlicher Sicht haben Klagen da ohnehin keine Aussicht, weil hier die Schadenminderungspflicht einzuhalten ist. Wenn der Contentinhaber also seine Rechte auch anders durchsetzen kann (Wie gesagt durch Sperrung des Videos) dann muss er zunächst diesen Weg gehen.

Ich kenne jedenfalls kein Label, dass hier Abmahnungen verschicken lässt.


In die Abmahnfalle kann man aber sehr schnell geraten, wenn man Content von irgendwelchen Internetangeboten (Musikdiensten) verwendet.

Ich kenne da einige Fälle, wo solche Lockangebote explizit gemacht werden, um die Leute anschliessend zu verklagen.

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Antwort von dustdancer:

mach man wie du es meinst.
schlechter als die waffenlobbypanikmache die du verbreitest dachte ich kann es nicht mehr werden. aber tipps, das man aktiv gegen geltendes recht verstoßen soll und das das niemanden juckt sind schon große klasse. die meisten kommen wirklich ohne probleme davon, nur ab und an müssen einige tief in die tasche greifen.

zum threadopener:
wenn du rechtlich nichts befürchten willst, kannst du nicht einfach wild musik nehmen, die dir gefällt. ob es konsequenzen hat, wenn du es trotzdem tust, steht auf einem anderen blatt geschrieben.

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Antwort von dienstag_01:

die meisten kommen wirklich ohne probleme davon, nur ab und an müssen einige tief in die tasche greifen. Unabhängig von irgendwelchen Beleidigungen und Besserwissereien, kennst du irgendjemand, der für die Musiknutzung auf YT schon mal bestraft (finanziell!) wurde?

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Antwort von RUKfilms:

Hey Wall-E.

sieh es nicht zu eng. song drunter mischen und am besten interpret samt titel und album am ende sowie im text erwähnen. wie ein paar vorredner schon sagten. bei uns KLEINEN FISCHEN ist eh nix zu holen :). im schlimmsten Fall wird dein video auf youtube gesperrt. ich selber habe noch keine negativen erfahrungen auf vimeo machen können. indirekt ist es ja auch werbung für den song...wenn das video dazu gut ist :). anders sieht es aus wenn du es verkaufen willst.

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Antwort von dirkus:

indirekt ist es ja auch werbung für den song...wenn das video dazu gut ist :). anders sieht es aus wenn du es verkaufen willst. So sehen das viele Labels mit denen ich zu tun habe auch.

Für die ist das im besten Fall sogar kostenlose Werbung für den Song.

Für YT haben die Plattenlabels mittlerweile eigene Software, mit denen sie die Nutzungsvorgaben voreinstellen können. In vielen Fällen schalten die dann einfach nur ein Werbebanner dazwischen, weil sie damit sogar bei häufig aufgerufenen Videos noch Geld einnehmen können.

Also keine Panik machen lassen!

Ausserdem gelten für Videos, die auf YT eingestellt werden, die USA als Rechtsraum - eine Klage oder ein Abmahnverfahren müsste also in den USA über eine US Kanzlei erfolgen.

Was meint ihr, warum hier viele Videos NUR und zwar ausschliesslich für Deutschland gesperrt werden, aber sonst weltweit frei bleiben...


Wie gesagt, dass soll hier keine verbindliche Rechtsberatung sein, aber ich habe jahrelang damit zu tun gehabt.

LG Dirk

YT hat übrigens mittlerweile eine ganz gut sortierte eigene Musik Libary, die man je nach belieben in das eigene Video einfügen kann. Völlig Kostenlos, praktisch und ungefährlich!

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Antwort von frm:

gibts das schriftlich und verbindlich von dir?

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Antwort von dirkus:

gibts das schriftlich und verbindlich von dir? Nö;-)


Aber man braucht heutzutage wohl nur mal seinen Verstand zu benutzen, und die Augen aufzumachen hilft auch...dann erledigen sich viele Probleme ganz von selbst.

Wenn dich unbedingt jemand verklagen will, dann gibt es dafür genügend Möglichkeiten, die du garnicht auf dem Schirm hast.

Es würde den Deutschen und ihrer Verbotspanik mal ganz gut tun, wenn sie etwas entspannter sind...dann kommen irgendwann vielleicht ja auch mal wieder ein paar gute Filme aus .de in die Kinos.

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Antwort von frm:

gibts das schriftlich und verbindlich von dir? ...dann kommen irgendwann vielleicht ja auch mal wieder ein paar gute Filme aus .de in die Kinos.
da geb ich dir aber recht^^

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Antwort von handiro:

Ob irgendwelche Armwälte sich das mal als Geschäftsmodell ausdenken und dann die Abmahnwahn Welle durch die vimeo und yt Gemeinde rollen wird? Wer weiss? Möglich ist es. Bis dahin hat dirkus schon recht: es kümmert keine Sau solange sie nix merkt. Hierzu sollte man aber nicht vergessen, dass es ganz eindeutig riskante Kandidaten gibt, wie die Kaulitzer, die ihren Fotografen verklagen weil er mit dem von ihm geschossenen Bild Werbung für sich machte: http://www.petakids.de/tokiohotel
Bill und Tom Kaulitz vs. Kai Stuht 324 O 379/11
Absurdes Theater: Wildtiere raus aus dem Zirkus
Corpus Delicti
Der beklagte Fotograf Kai Stuht - heute vertreten vom Anmwalt Schwarz - nutzte dieses Foto für seine Werbung. Das gefiel den Zwillingen - im absurden Theater vertreten von der Rechtsanwältin Strehl - nicht. Auf Initiative der Zensurrichter wurde ein Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen. Die Kläger verpflichteten sich von den Kosten des Verfügungsverfahrens 1/3 und der Beklagte 2/3 zu tragen.
------
Dazu passt auch, dass wir ohne die Entdeckung der Plagiate von Baron Bösenberg,( oder heisst er Bilderberg?) immer noch täglich die gegeelten Haare sehen müssten....

Es ist alles nur eine Frage der Verhältnismässigkeiten. Deswegen würde ich nie fremde Musik unter meine Filme legen!

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Antwort von dirkus:

Ob irgendwelche Armwälte sich das mal als Geschäftsmodell ausdenken und dann die Abmahnwahn Welle durch die vimeo und yt Gemeinde rollen wird? Eher unwahrscheinlich, weil den Plattenfirmen alleine schon aus Imagegründen nicht daran gelegen ist.

Wer will schon seine Fans mit unnötigen Klagen gegen sich aufbringen?

Schlechte Nachrichten und schlechte Publicity über massenweise Abmahnungen kann in diesem Gewerbe niemand gebrauchen!

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Antwort von frm:

Die Plattenfirma vieleicht nicht aber sehrwohl die gema. Oder liege ich da falsch?

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Antwort von eatis:

OT: Wer will schon seine Fans mit unnötigen Klagen gegen sich aufbringen? metallica zB ;)

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Antwort von Alf_300:

Ramstein ist auch recht rabiat,
Obs aber immer gleich Klagen gibt ?
Manchmal heißt es "Diese Video wurde gelöscht ... "

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Antwort von dirkus:

Ok, Ramstein, Metallica usw werden dann auch nicht selten auf ziemlich "rabiaten" Videos auftauchen, mit denen die Produzenten und die Plattenfirma nicht unbedingt in Verbindung gebracht werden wollen (z.b. <Schlägervideos oder Raserfilmchen etc)

Kommt halt immer auch auf den Zusammenhang an.

Wird aber auch dann, wie du schon sagst, eher gelöscht und nicht weiter verfolgt.

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Antwort von handiro:

Ob irgendwelche Armwälte sich das mal als Geschäftsmodell ausdenken und dann die Abmahnwahn Welle durch die vimeo und yt Gemeinde rollen wird? Eher unwahrscheinlich, weil den Plattenfirmen alleine schon aus Imagegründen nicht daran gelegen ist.

Wer will schon seine Fans mit unnötigen Klagen gegen sich aufbringen?

Schlechte Nachrichten und schlechte Publicity über massenweise Abmahnungen kann in diesem Gewerbe niemand gebrauchen! Da scheinst Du wohl zu lange aus der AR Abt. verschwunden zu sein...warum kaufen denn noch immer Leute Xavier Nixdu und die anderen Rödlheimer Kiffer obwohl die seit Jahren mit ihren Abmahnwahnwälten anscheinend mehr Geld verdienen als mit Ihrer "Musik" ???
Und ich kann Dir noch reichlich mehr Exemplare raussuchen wenn nötig..

Hier versucht eine ähnlich "seriöse" Branche noch schnell Geld zu machen:
http://auktion.urmann.com/

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Antwort von dirkus:

Da scheinst Du wohl zu lange aus der AR Abt. verschwunden zu sein...warum kaufen denn noch immer Leute Xavier Nixdu und die anderen Rödlheimer Kiffer obwohl die seit Jahren mit ihren Abmahnwahnwälten anscheinend mehr Geld verdienen als mit Ihrer "Musik" ???
Und ich kann Dir noch reichlich mehr Exemplare raussuchen wenn nötig..
...ist irgendwie eher ein (sorry) deutsches Problem! (Jeder will Recht haben und scheiss was auf den anderen...)

Ich kann dir versichern, dass es in keinem anderen Land so abläuft!

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Antwort von Wall-E:

Danke erst mal allen für die Komentare

So wie ich das jetz verstanden habe ist die wohl beste Lösung, einfach eigene Musik oder die von lokalen Bands zu nehmen.

Dies ist wohl eher schwierig für mich da ich nicht umbedingt gerade Kontakt zu der lokalen Musikszene habe.

Die Idee mit den anschliessenden Informationen von RUKfilms finde ich für mich wohl die geeignetste Lösung, trotz einem Restrisiko.

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Antwort von Numquam:

Danke erst mal allen für die Komentare

So wie ich das jetz verstanden habe ist die wohl beste Lösung, einfach eigene Musik oder die von lokalen Bands zu nehmen.

Dies ist wohl eher schwierig für mich da ich nicht umbedingt gerade Kontakt zu der lokalen Musikszene habe.
Moinsen,

das ist die einfachste Art und Weise an Musik zu kommen. In jeder größeren Stadt gibt es Kulturzentren , die auch von Musikern besucht und genutzt werden.

Einfach mal dort anrufen und sich kundig machen ;-) KONTAKTE sind wie immer das WICHTIGSTE in dieser BRANCHE ;-)

Es wäre eine WIN-WIN Situation....Unbekannte Bands bekommen eine Chance ihre Werke sinnvoll zu veröffentlichen , und Du hast für"n Appel und n Ei Musik die Du dir für deine Filme wünscht.

Das auch dieser Schritt mit Arbeit verbunden ist, kann man nicht leugnen. Allerdings läufst Du dann nicht Gefahr, dich strafbar zu machen.
So wie von Membern hier vorgeschlagen.

Es ist immer einfach Vorgänge aus der Vergangenheit als Legitimierung für die Zukunft zu sehen, bis man sich die Finger verbrennt. Dann steht nicht derjenige am Pranger der dir empfohlen hat so zu handeln , sondern Du selbst.

Das hat auch nicht im geringsten etwas mit typisch "Deutsch" zu tun sondern eher mit Respekt vor den Künstlern und mit geltendem Recht.

Jeder der Musik macht weiß dass es auch Musiker gibt hinter denen keine große Plattenfirma steht. Die zahlen alles aus eigener Tasche...einige haben sicherlich keinerlei Vorstellung davon was es bedeutet ein Album eigenständig ohne BigPlayer zu produzieren und auf den Markt zu bringen.

Da tut es dann schon weh, wenn man bemerkt, dass die Musik widerrechtlich genutzt wird.

Abgesehen davon gibt es genügend Bands , die nur darauf warten angesprochen zu werden.

Das Zauberwort ist wie immer KOMMUNIKATION ;-)

Greetz

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Antwort von soan:

Ihr wisst aber schon das auch "lokale Bands" in der Gema sein könnten? Man stelle sich vor die Band ist in der Gema, die Jungs (und Mädels) haben davon gar keinen Plan weil sie vor Ewigkeiten eingetreten sind, man benutzt die Musik, veröffentlicht diese im Internet in einem entsprechenden Clip und Ihr werdet zur Kasse gebeten.

Manchmal kann es dummer laufen als man es sich vorstellen kann, also obacht ;-)

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Antwort von miep:

Ich greife das Thema nochmal auf, um ein worst-case-szenario darzustellen: Was würde denn eigentlich passieren, wenn man von einer großßen Plattenfirma Post bekommt, man hätte widerrechtlich deren Musik genutzt und sie können aber nicht nachweisen, wer aus dem Haushalt oder WG die Videos bei YT hochgeladen hat?
Kann man dann überhaupt jemanden verklagen, wenn mehrere Leute zugriff auf den übeltäter-PC haben? Wer muss zahlen.
Ist vielleicht ein wenig sehr manisch gedacht, aber interessieren würde es mich trotzdem (falls jemand wirklich Infos hat).

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Antwort von frm:

Ich würde saen auf dem der Account erstellt ist.

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Antwort von miep:

... aber um es ins absurde zu treiben; auch das kann doch jeder von dem PC gemacht haben, wenn z.B. die Email-Adressen permanent hinterlegt sind.
Gib es für diesen oder ähnliche Fälle schon irgendwelche Beispielprozesse?

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Antwort von philbird:

Ich habe die Tage noch einen Song lizensiert.
Dabei hat mir die GEMA selbst gesagt, dass auf VIMEO und YT die GEMA von YT bzw VIMEO getragen wird.

GEMA bezahlen muss man nur noch wenn man auf seinem eigenen Server Vidseos hostet.

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Antwort von thos-berlin:

Soweit ich in Erinnerung habe, ist der Besitzer des technischen Zugangs für die gesetzteskonforme Nutzung seines Anschlusses verantwortlich.

Also derjenige, der den (z.B. DSL-)Anschluß beauftragt hat und zahlt.

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Antwort von frm:

Das kann ich mir nicht vorstellen. HAt dir die Gema etwas Schriftlich gegeben? Bzw. hast du den Kontakt von dem Mitarbeiter. Das lass ich mir gerne schriftlich geben.

Hg
Florian

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Antwort von philbird:

Ich kann dir einen Kontakt von der EMI geben, der mir dieses auch nochmal bestätigt hat.


Gib mal mail adresse

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Antwort von chackl:

Einfach machen!

Für kleinere Projekte lohnt es sich nicht, die Rechte abzuklären, wenn es nicht gerade eine besondere Gelegenheit dazu gibt. Zumal du bei Veröffentlichungen im Internet die Weltweiten Rechte benötigen würdest! Die Lizenzrechte können also bei vielen Inhabern in verschiedenen Ländern liegen.
Wenn dein Projekt nicht gerade ein Blockbuster ist, wird sich sowieso keiner bei den Labels um eine Freigabe kümmern, weil die meissten Musiklabels, Verlage usw, Freigaberechte grundsätzlich nicht an Privatpersonen ausstellen (Aufwand wäre zu gross).

Wenn jeder Kiddy, der sein Skatebordvideo ins Netzt stellt, die Musikrechte abklären würde, dann müssten die Plattenfirmen eine extra Abteilung dafür einrichten..;-)

Wenn du also keine Millioneneinkünfte mit den Videos erzielst, solltest du dir keine Sorgen machen. Verklagen wird dich dafür so schnell niemand.

Internetplattformen wie YT werden dein Video im allerschlimmsten Falle auf Betreiben des Contentinhabers einfach nur stummschalten oder im schlimmsten Falle löschen. Aber dann kannst du immer noch darauf reagieren!

Wie gesagt, verklagen wird dich niemand so schnell.

Du kannst aber keine Einkünfte (z.b. durch Werbeeinblendungen) mit den Videos erzielen, denn die würden dann an den Rechteinhaber abgetreten werden müssen. wieder eine graniose antwort. wenn du unbedingt im worstcase ein verfahren am hals haben willst, vertraue den unglaublich weisen worten unseres dirkus. sobald du irgend ein video ins internet stellst, das mit musik unterlegt ist, an denen du keine rechte hast, kann das abmahnungen und stress bedeuten.
am besten musik von jamendo etc nehmen oder halt von lokalen bands, die bei keinem label oder nicht bei der gema gemeldet sind.
schön, diese Angst Schürerei.

es ist genauso wie Dirkus es beschreibt.

Privat/Hobby: schreib den Songtitel und Interpret dazu.

Commerziell: hol dir die Rechte.

sehr einfach, selbst für ein Huhn. 2 Gehirnzellen.

Der Vimeo Staff z.b. schreibt selbiges...ganz easy. Da kommt niemand und tritt dir die Türe ein

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Antwort von Hans-Joachim:

Ein positives Beispiel: http://www.hartwigmedia.com/Index/

für nichtkommerzielle Anwendunge frei, für kommerzielle Anwendung ist man mit wenigen EUR dabei. Es gibt auch insofern Klarheit, weil der Musikersteller bestätigt, nicht in der Gema oder vergleichbaren Organisationen zu sein.

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