Frage von Daniel007:Hallo zusammen,
die Frage steht ja schon im Titel:
Wenn ein Video veröffentlicht wird, in dem ein KFZ-Kennzeichen zu sehen ist. Muss dieses Kennzeichen dann verpixelt werden?
Ich meine eine rechtliche Vorschrift gibt es dazu nicht, oder?
Viele Grüße,
Daniel
Antwort von Anne Nerven:
...Ich meine eine rechtliche Vorschrift gibt es dazu nicht, oder?
Viele Grüße,
DanielDoch: Persönlichkeitsrecht. Überlege mal, welche Konsequenzen es für den Kfz-Inhaber haben könnte. Unabhängig davon, wie wichtig oder unwichtig die Szene für Dich persönlich ist.
Wir haben z.B. mal Morddrohungen erhalten, weil wir einen Doku-Trailer auf youtube hochgeladen haben, in dem ein Arsch-Tattoo als Close Up gezeigt wurde. Und das, obwohl es eine kostenpflichtige Veranstaltung war, bei der auf der Eintrittskarte vermerkt war, dass Videoaufnahmen gemacht würden und wir mit Kran und Dolly eigentlich unübersehbar waren.
Da sich im youtube-Zeitalter immer mehr Menschen aber nur noch an das "Wo kein Kläger, da kein Richter"-Gesetz halten, kannst Du aber auch alles so lassen wie es ist. Also ohne Pixel.
Gruß,
Dirk
Antwort von Daniel007:
Danke für deine Antwort.
Aber wieso ist denn das Persönlichkeitsrecht gefährdet, wenn ALLEIN das Kennzeichen zu sehen ist? Nicht etwa Name, Anschrift etc.
Antwort von Anne Nerven:
Na, weil das Kennzeichen doch all das beinhaltet!?!
Antwort von Pianist:
Wenn ein Video veröffentlicht wird, in dem ein KFZ-Kennzeichen zu sehen ist. Muss dieses Kennzeichen dann verpixelt werden?
Nein, pauschal ist das (zum Glück) nicht erforderlich. Dabei liegt weder ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht (Autos haben keine Persönlichkeit) noch ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht (es erfolgt keine automatisierte Verarbeitung) vor. Man pixelt an sich nur dann, wenn man den Fahrer zuvor gefilmt hat, wie er in eine Verkehrskontrolle kam oder sonstwie einen Verkehrsverstoß begangen hat.
Und bei zivilen Polizeifahrzeugen würde ich auch immer pixeln.
Matthias
Antwort von PowerMac:
Na, weil das Kennzeichen doch all das beinhaltet!?!
Quatsch. Wie Pianist sagt: Ein Autokennzeichen hat nichts mit dem Persönlichkeitsrecht zu tun.
Antwort von Daniel007:
Na, weil das Kennzeichen doch all das beinhaltet!?!
Quatsch. Wie Pianist sagt: Ein Autokennzeichen hat nichts mit dem Persönlichkeitsrecht zu tun.
So etwas hatte ich mir schon gedacht, danke euch.
Antwort von fsm:
Also Quatsch würde ich das jetzt nicht gerade bezeichnen. Durch das einmalig vergebene Kennzeichen kann man eindeutig auf den Halter des Kfz schließen, auch wenn er selber nicht im Bild zu sehen ist. Wir müssen zB. bei "Negativberichterstattung" alle erkennbaren Kennzeichen, egal in welchem Zusammenhang die PKWs stehen, unkenntlich machen oder raus halten. Falls es jemand darauf anlegt - ob berechtigt oder nicht - hat man selbst den Ärger, auch wenn man demjenigen natürlich nichts böses wollte.
Antwort von carstenkurz:
Natürlich KANN ein dargestelltes Kennzeichen Persönlichkeitsrechte effektiv verletzten - es hängt aber, wie bei Gesichtern, Namen, etc. auch vom Zusammenhang ab. So wie es üblicherweise vollkommen unbedenklich ist, eine Menschenmenge abzuschwenken und dabei einzelne Gesichter erkennbar darzustellen, so ist es auch unbedenklich, Nummernschilder unverpixelt darzustellen - aber nur dann, wenn der Zusammenhang Person oder KFZ/Kennzeichen nicht in spezieller Weise herausstellt.
Aus dem Grunde sieht man eben in alltäglichen Straßenszenen Nummernschilder üblicherweise unverpixelt, während bei den üblichen 'Blitzerdokus' die Gesichter der Fahrer sowie die Kennzeichen üblicherweise verpixelt werden, wenn Fahrer und Fahrzeug speziell herausgestellt werden, weil sie z.B. eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen haben.
Auch wenn Kennzeichen ERSTMAL anonym sind - es gibt ja dennoch reichlich Menschen im Umfeld der Besitzer, die diese Kennzeichen sehr wohl erkennen können.
Es hängt also, wie fast immer, von den Umständen ab. Wenn ein Fahrzeug beiläufig vor ner Bäckerei gefilmt wird, ist das Zeigen des Nummernschildes üblicherweise unkritisch. Wird es klar ersichtlich oder gar demonstrativ vor nem Puff parkend gefilmt, sieht das schon anders aus. Eine klare gesetzliche Vorgabe, die das im Detail regelt, gibt es nicht. Man muss eine eigene Einschätzung vornehmen und ggfs. das Risiko in Kauf nehmen, dass der Halter des Fahrzeugs das anders sieht.
- Carsten
Antwort von Freddi:
... bei zivilen Polizeifahrzeugen würde ich auch immer pixeln ...
Und woran erkennt man die?
Antwort von Pianist:
Und woran erkennt man die?
Herrjeh, natürlich nicht irgendwelche, die zufällig durch die Stadt fahren, sondern da gilt wieder dasselbe wie oben: Wenn Du mit denen was drehst und der Bezug klar herausgestellt wird. Das übliche Beispiel wären diese beliebten ProViDa-Reportagen.
Matthias
Antwort von Anne Nerven:
Also, alles wie VOR der Fragestellung: Wischiwaschi!
Die rechtlichen Vorschriften kennt offensichtlich keiner hier. Das ist aber auch nicht das Problem: Wenn Daniel das "falsche" Kennzeichen unverpixelt zeigt, gibt"s Ärger. So einfach. Und nicht Ärger mit dem Gesetz, sondern mit dem Inhaber des Nummernschildes. Der weitaus unangenehmer werden kann, als eine anwaltliche Abmahnung. Juristischer Ärger ist doch sowieso pillepalle, sonst würden nämlich nicht Millionen Bokeh-Test-Videos mit geklauter Musik auf youtube & Co hochgeladen werden.
Antwort von Pianist:
Die rechtlichen Vorschriften kennt offensichtlich keiner hier.
Es gibt ja auch keine. Was es gibt, sind einige Urteile von Amts- und Landgerichten. Was Höchstinstanzliches ist mir noch nicht bekannt. Und die gehen alle davon aus, dass es so ist, wie wir es hier dargestellt haben: Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, kann aber in bestimmten Fällen erforderlich sein (Beispiel: Auto in Unfall oder Verkehrsverstoß verwickelt).
Nachtrag: Die BGH-Entscheidung
Friesenhaus hat ganz entfernt etwas damit zu tun. Und sogar Grabsteine, wo der komplette Namen draufsteht, müssen nicht verpixelt werden...
Matthias
Antwort von kili:
... bei zivilen Polizeifahrzeugen würde ich auch immer pixeln ...
wieso denn?
wenn verpixeln, dann generell. und sonst generell nicht. oder gelten für polizei besondere rechte?
Antwort von carstenkurz:
Bei Polizeifahrzeugen gibt es im Zweifelsfalle eher GAR KEINE Notwendigkeit, zu verpixeln, denn da gibt es basierend auf dem Kennzeichen auch keinen Persönlichkeitsschutz. Eine Behörde als solche kann keinen Persönlichkeitsschutz beanspruchen, und das KFZ Kennzeichen erlaubt eben ggfs. nur die Identifikation der Behörde, und einen Geheimhaltungsschutz für Kennzeichen normaler ziviler Polizeifahrzeuge gibt es nicht. Wenn sowas in Dokumentationen verpixelt wird, dann aus vorausschauendem Gehorsam, oder weil die Polizisten das schlicht als Vorbedingung zur Zusammenarbeit gefordert haben. Was dann aber keine gesetzliche Vorgabe ist, sondern eine schlichte Vereinbarung.
Die rechtlichen Vorschriften, aus denen sich die Pflicht zum Unkenntlichmachen persönlichkeitsbezogener Identitätsmerkmale ergeben, finden sich in den diversen Gesetzen, die dem Bereich des Persönlichkeitsrechts zuzuordnen sind. Das 'Persönlichkeitsrecht' als Solches gibt es aber nicht, es setzt sich aus allen möglichen Komponenten quer durch GG, BGB, StGB etc. zusammen.
Wer glaubt, juristische Fragen könnten grundsätzlich mit einem 'in § x.y.z StGB steht, dass polizeiliche Kennzeichen grundsätzlich in öffentlicher Wiedergabe von Bildaufzeichnungen unkenntlich zu machen sind' beantwortet werden, ist ein bißchen naiv. Wäre die Juristerei so einfach bräuchte die Welt keine Anwälte.
- Carsten
Antwort von Räuber:
Wer glaubt, juristische Fragen könnten grundsätzlich mit einem 'in § x.y.z StGB steht, dass polizeiliche Kennzeichen grundsätzlich in öffentlicher Wiedergabe von Bildaufzeichnungen unkenntlich zu machen sind' beantwortet werden, ist ein bißchen naiv. Wäre die Juristerei so einfach bräuchte die Welt keine Anwälte.
Genauso ist es. Ich habe meine Diplomarbeit zum Thema "Recht am eigenen Bild" geschrieben. Es gibt zwar, vereinfacht ausgedrückt, einige Paragraphen, die dieses Thema regeln, aber die Anzahl der Gerichtsurteilen zur Regelung von Einzelfällen ist deutlich höher!
Daher kann es zu diesem Thema keine abschließende Auskunft geben, da im Zweifelsfall, also einem Rechtstreit, die rechtliche Auslegung des zuständigen Gerichtes letztlich das Urteil bildet.
Nur mal als Beispiel (vereinfachte Darstellung): Mann auf Zeitungsfoto wird verpixelt, unmöglich zu erkennen, an der Hand hält er sein auffälliges Fahrrad. Aufgrund dessen wurde er erkannt. Klagt gegen Zeitungsverlag. Ergebnis = Recht bekommen, sein Recht am eigene Bild wurde durch die Veröffentlichung verletzt.
Und nu kommst Du mit deinem Kennzeichen.......
Andererseits, wo klein Kläger, da kein Richter.
Im Zweifelsfall immer lieber unkenntlich machen.
Grüße von der Ostsee,
Stefan
Antwort von Alf_300:
Wenn es da keinew einheitliche Regel gibt sollte man die wählen, die zum Schluß weniger kostet und nicht die die Vielleicht-Regel
Antwort von newsart:
Auch hier gilt: Kopf einschalten, statt Gesetzbuch zücken. Wer für sich alle Risiken ausschließen will, sollte zuhause bleiben und die Kamera im Schrank lassen.
Wenn es Gründe gibt, den Halter eines Fahrzeugs zu anonymisieren, hilft das Pixeln des Kennzeichens. Etwa bei einem Fernsehbericht über einen Unfall, wo ein autofahrer (Kennzeichen!) einen Radfahrer totgefahren hat.
Bei einer Filmszene an einer Straße mit geparkten Autos oder auf einem Parkplatz, in der die Autos praktisch nichts mit dem Thema zu tun haben, wäre es sinnlos zu pixeln.
Am engsten sind die "Schranken" übrigens im Bereich der Werbung. Es könnte ja jemand Geld dafür verlangen, dass seine Rostlaube im Telekom-Spot zu sehen ist...
Um Videofilme zu produzieren, muß man halt nicht nur die Gebrauchsanweisung der Kamera lesen, sondern sich auch mit dem Inhalt auseinandersetzen.
Antwort von Pianist:
Bei Polizeifahrzeugen gibt es im Zweifelsfalle eher GAR KEINE Notwendigkeit, zu verpixeln, denn da gibt es basierend auf dem Kennzeichen auch keinen Persönlichkeitsschutz.
Da geht es ja auch nicht um Persönlichkeitsschutz, sondern um das Verbrennen von Tarnkennzeichen.
Matthias
Antwort von handiro:
Also, alles wie VOR der Fragestellung: Wischiwaschi!
Die rechtlichen Vorschriften kennt offensichtlich keiner hier. Das ist aber auch nicht das Problem: Wenn Daniel das "falsche" Kennzeichen unverpixelt zeigt, gibt"s Ärger. So einfach.
Nein es gibt ja auch das Presserecht und je nach Sachlage öffentliches Interesse. Sonst könnte ja jeder jeden verklagen ( und Richter Buske hätte keine Arbeit mehr:-)
Insofern sind die "Vorschriften" ja zum Glück sehr dehnbar ausgelegt.
U.a. haben Verlage und Sender ja auch Justiziare, die genau für solche Fragen da sind und wie im Fall MArschmeier und der NDR ja auch wussten welche Risiken man eingehen kann und will.
Antwort von carstenkurz:
Da geht es ja auch nicht um Persönlichkeitsschutz, sondern um das Verbrennen von Tarnkennzeichen.
Dazu gibts keine Gesetzeslage, sondern wie beschrieben bestenfalls eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten. Wenn ich z.B. von einer Zivilstreife angehalten würde, gäbe es kein Gesetz, dass es mir verbieten würde, das Kennzeichen und den Fahrzeugtyp hinterher im Netz rumzuposaunen oder Bilder zu veröffentlichen (solange nun wiederrum dabei nicht das Persönlichkeitsrecht der ggfs. sichtbaren Polizisten verletzt würde).
Nur wenn man sich eben als partnerndes Kamerateam nicht an die Vereinbarung hielte, wäre es das halt gewesen.
Und als ob die Polizei ein Problem damit hätte, sich nach Belieben neue Kennzeichen zu besorgen wenn es denn nötig wäre...
- Carsten
Antwort von Pianist:
Und als ob die Polizei ein Problem damit hätte, sich nach Belieben neue Kennzeichen zu besorgen wenn es denn nötig wäre...
Ja, das verursacht aber Kosten, und die trägt der Steuerzahler, also wir alle. Außerdem kann man dadurch im Einzelfall auch polizeiliche Arbeit erschweren und sogar die Sicherheit von Menschen (nicht nur Polizisten, sondern z.B. auch Schutzpersonen) gefährden, und das sollte man stets vermeiden. Bei Behördenkennzeichen sehe ich keine Probleme, aber Tarnkennzeichen gehören nicht in die Öffentlichkeit.
Matthias
Antwort von carstenkurz:
Wir reden hier über Zivilstreifen, die im Rahmen von Aufnahmen als solche erkennbar werden. Andere Kennzeichen, deren Zugehörigkeit zu geheimhaltungswerten Aufgaben gehören wird man kaum als solche erkennen und verraten können. Oder was soll das jetzt ausdrücken? Dass man sicherheitshalber jedes Kennzeichen in irgendwelchen Aufnahmen öffentlicher Straßen verpixeln sollte weil ein Tarnfahrzeug dabei sein könnte? :-)))))))
- Carsten
Antwort von Pianist:
Andere Kennzeichen, deren Zugehörigkeit zu geheimhaltungswerten Aufgaben gehören wird man kaum als solche erkennen und verraten können.
Dochdoch. Deshalb schrieb ich es ja.
Matthias
Antwort von rusty:
ich grab den mal wieder aus ... ich habe eine tänzerin in einem parkhaus gefilmt. im hintergrund natürlich kennzeichen der parkenden autos. keine halter im bild, und das parkhaus sieht aus, wie jedes parkhaus eben von innen aussieht, also kein rotlichtviertel im hintergrund o.ä. :D... ich halte verpixeln für übertrieben vorsichtig, was meint ihr ? ..
Antwort von Numquam:
ich grab den mal wieder aus ... ich habe eine tänzerin in einem parkhaus gefilmt. im hintergrund natürlich kennzeichen der parkenden autos. keine halter im bild, und das parkhaus sieht aus, wie jedes parkhaus eben von innen aussieht, also kein rotlichtviertel im hintergrund o.ä. :D... ich halte verpixeln für übertrieben vorsichtig, was meint ihr ? ..
Hm, ich glaube Parkhäuser sind Privatgelände. Es wäre sicherlich besser das oder die Kennzeichen zu verpixeln oder aber zu blurren. Oder würde diese Massnahme das Bild kaputt machen?
Greetz
Antwort von rusty:
die tänzerin tanzt vor den autos... wäre n bissl ungünstig...
Antwort von nordheide:
die tänzerin tanzt vor den autos... wäre n bissl ungünstig...
Hast Du vom Parkhausbetreiber eine uneingeschränkte Dreh-Genehmigung?
Mein Rechtsempfinden sagt mir: auf jeden Fall verpixeln - schon weil es ein Privatgelände ist.
Antwort von rusty:
okay .. es gibt die möglichkeit der magnetischen objekte bei meinem magix 17 .. muss ich halt irgend nen balken drüber setzen oder so ... hab nur grad wieder einen am appel gekriegt, weil das programm bei simplen text animationen sofort wieder abstürzt -.- ...
Antwort von SuperK:
Guten Tag liebe slashCAM-Community,
ich habe die ähnliche Frage wie ihr, doch ist mein Hintergrund leicht anders. Ich filme aus dem Fahrzeug den Verkehr ... ähnlich wie bei diesem Video.
Hier sind ebenfalls Kennzeichen zu erkennen, die aber vollkommen zufällig vor die Kamera kommen. Ich habe also keinen Einfluss darauf wer zur Zeit vor mir fährt und ob man die Kennzeichen erkennt. Die meisten Fahrzeugführer werden diese Kamera nicht einmal bemerken, geschweige denn wissen, dass der Clip auf Youtube kommt.
Muss man hier bedenken haben, oder ist das "öffentlicher" Raum und man muss quasi im schlimmsten Fall davon ausgehen, dass man gefilmt werden könnte. Hier wird auch niemand beleidigt, in peinlichen Situationen gezeigt oder bloßgestellt. Es handelt sich also, nicht wie in den ProViDa-Reportagen, keine explizite Situation ...
Wie seht ihr das?
Antwort von handiro:
Wenns nur ums Fahren geht kein Problem ( meine Meinung).
Der Normalbürger kann ja anhand des Kennzeichens keine Persönlichkeit feststellen. Und den Fahrer erst recht nicht.
Antwort von SuperK:
Es sind halt Fahrtvideos, wie diese Oben im Link gezeigt. Diese haben weder die Absicht irgendwelche Delikte aufzuklären, den Dorfsherrif zu spielen oder irgendwen zu entblößen.
Sinn solcher Videos, ist einfach den Verkehr zu zeigen .. mehr eben nicht.
Vielleicht hat Räuber hier noch etwas fachspezifischeres anzumerken ;)
Antwort von Alf_300:
Bei N24 oder N-TV ist verpixelt
Antwort von carstenkurz:
Sicher nicht, wenn da nur 'die schönsten Autobahnen Deutschlands' läuft.
Es gibt immer einen Grund für die Verpixelung. Und wenn der nur darin besteht, dass man es aus Sicherheitsgründen der Einfachheit halber grundsätzlich macht, oder im Zweifelsfall auch nur Aufmerksamkeit damit erreichen will.
In einer allgemeinen Verkehrsszene mit mehreren Fahrzeugen wäre sowas total absurd, sämtliche Kennzeichen unkenntlich zu machen.
- Carsten
Antwort von SuperK:
Okay, dann bin ich mit meiner Ansicht schon mal in Gesellschaft. Ich sehe es auch als Absurd an, da ich weder jemanden verfolge, noch ihm "vor'm" Puff erwische.
Ein Grund für Verpixelung um einfach "cool" zu wirken fällt mir sofort ein .. "Lenßen und Partner". Dort ist eigentlich alles gestellt und durch Verpixelung wird nur der Anschein erweckt es handelt sich um echte Szenen.
Eine weitere Frage noch, angenommen ich nehme durch die Kamera zufällig ein schweren Verkehrsverstoß (A-Verstoß, wie Rotlicht überfahren etc.) ... verletze ich hierbei die Privatsphäre der Person, da man nun quasi den Fahrer bzw. das Fahrzeug mit dem Kennzeichen AA-BB-1234 nun anders behandelt .. o.ä.?
Antwort von Alf_300:
In einen Anderen Thread wird folgende Meinung vertreten:
Die Tatsache, wann sich jemand an einem bestimmten Ort aufhält, kann aus der Abbildung des Fahrzeugs mit erkennbarem Kennzeichen geschlossen werden. Ein entsprechendes Bild darf also nicht veröffentlicht werden, es sei denn die Teile des Bilds werden soweit unkenntlich gemacht, dass der Zusammenhang zu der Person nicht mehr hergestellt werden kann. Das Veröffentlichen der Abbildung ist so also nicht zulässig.
Antwort von SuperK:
Die Antwort ist mir bekannt ;) Zufälligerweise bin ich der gleiche Fragensteller :P
http://www.gutefrage.net/frage/muessen- ... cht-werden
Ist natürlich auch ein Argument, was dort genannt wurde ...
Antwort von Alf_300:
Wenn die Rechtslsge dazu nicht eindeutig ist, dann wäre noch zu prüfen ob man abgemahnt werden kann
Antwort von rainermann:
hm, vor ein paar Jahren war das verpixeln technisch doch noch gar nicht ohne höchsten Aufwand möglich. Also warum soll es inzwischen Pflicht sein, nur weil es inzwischen technisch einfacher möglich sein soll?
Soviel ich weiss, darf man alles und jeden in der Öffentlichkeit filmen,
solange nicht eine bestimmte Person herausgestellt wird.
Ich würd mir nicht in die Hosen machen, sondern einfach mal ein paar Dokus von vor 10 oder 20 Jahren anschauen. Da sieht man nix verpixelt und nix retuschiert. Ausser, man zwingt Leuten ein Interview auf, die nicht gefilmt werden wollen. Für meinen Diplomfilm hab ich ein Bild von "Menschen" gebraucht. Also mich auf die Königstrasse Stuttgart gestellt und Menschen in der Masse gefilmt. Kein Dozent hat mich gefragt, ob ich für die 3 Sekunden Einstellung von jedem der hunderten von Passanten eine Erlaubnis eingeholt hab.
Antwort von carstenkurz:
Die Antwort ist mir bekannt ;) Zufälligerweise bin ich der gleiche Fragensteller :P
http://www.gutefrage.net/frage/muessen- ... cht-werden
Ist natürlich auch ein Argument, was dort genannt wurde ...
Auch 'nur' ein Argument, respektive eine weitere Meinung.
Natürlich kann man aus allen möglichen Daten, Belegen, etc. irgendwelche Schlüsse ziehen. Das berührt aber nicht automatisch irgendwelche juristisch relevanten Bereiche des Daten- oder Persönlichkeitsschutzes.
Es macht z.B. auch schon einen fundamentalen Unterschied, ob systematisch an einem Ort dauerhaft Aufnahmen angefertigt werden, z.B. mit einer Überwachungskamera, oder ob man an der gleichen Stelle irgendwann mal mit einem Camcorder steht und eine allgemeine Straßenszene dreht. Beides berührt ganz unterschiedliche Rechtsbereiche.
Für Kennzeichen gelten keine anderen Regeln als für Personen selbst auch. Auch beim Filmen von Personen im öffentlichen Bereich ist die Grenze nicht da überschritten, wo Personen eindeutig erkennbar sind oder andere Informationen eine zeitliche oder lokale Identifikation erlauben. Beliebig viele Personen dürfen im Bild erkennbar sein, und auch Ort und Zeit. Das allein spielt keine Rolle dabei.
Gibt der Zusammenhang oder die Art und Weise der Darstellung eine besondere Hervorhebung her, darf man es eben nur mit Erlaubnis veröffentlichen. Sonst braucht man die nicht. Dass es auch hier wie so oft keine 100% eindeutige/objektive Ja/Nein Grenze gibt, ist halt leider so, auch wenn viele diese Art Sicherheit verständlicherweise bevorzugen würden.
- Carsten