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Infoseite // Kunde storniert bereits schriftlich bestätigten Auftrag



Frage von ceejay:


Liebe Community,

bei uns hat ein Kunde ein Projekt, zu dem wir bereits eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten haben drei Wochen vor Umsetzung storniert. Wie handhabt ihr sowas grundsätzlich? Einfach akzeptieren? Stornogebühren verrechnen? In dem Fall ists jetzt nicht übermäßig tragisch, aber mich würds generell mal interessieren wie man sowas in der Branche handhabt.

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Antwort von Jalue:

Das hängt doch stark von den Umständen ab. Wurden Ausfallhonorare verbindlich mit dem Kunden vereinbart (z.B. im Rahmen des Angebots, bzw. eurer beigefügten AGB’s)? Sind dir Vorkosten entstanden, bzw. steckt viel Vorarbeit in dem Projekt (aufwändiges Drehbuch o.ä.)? Geht es um eine (potenziell) langfristige, profitable Kundenbeziehung oder um eine Eintagsfliege?

Je nachdem wie die Antworten ausfallen, hast du die Wahl zwischen
-Schulterzuckend abtun.
-Mit dem Kunden freundlich (!) über eine Kompensation verhandeln.
-Rechnung schreiben und notfalls den dicken Knüppel (Anwalt) auspacken.

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Antwort von kmw:

Wenn im Vertrag nichts darüber ausdrücklich vereinbart ist, würde ich nur tatsächlich entstandene Kosten und Zeitaufwand berechnen.

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Antwort von Steelfox:

kmw hat geschrieben:
Wenn im Vertrag nichts darüber ausdrücklich vereinbart ist, würde ich nur tatsächlich entstandene Kosten und Zeitaufwand berechnen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte das denn möglich sein?
Wenn ich einem Klempner einen Tag vorher absage, schickt der mir doch auch keine Rechnung, nur weil er sein Auto schon beladen und seinen Koffer gepackt hat.
;-)

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Antwort von Framerate25:

Schriftliche Auftragserteilung und Termin nur per Anzahlung und in den AGB hinterlegen das bei ersatzloser Terminstornierung, die Anzahlung einbehalten wird als Kostenstelle für Recherche, Vorarbeit (Orga) etc.

Du hast ja Arbeit im Vorfeld geleistet, legitim zu berechnen, denn in dieser Zeit konntest Du Dich keinem anderen Erwerb widmen.

Wenn der Kühlschrank voll soll, gehts nur so.

In aktuellem Fall ist es wohl Lehrgeld, leider,

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Antwort von MK:

Steelfox hat geschrieben:

Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte das denn möglich sein?
Wenn ich einem Klempner einen Tag vorher absage, schickt der mir doch auch keine Rechnung, nur weil er sein Auto schon beladen und seinen Koffer gepackt hat.
;-)
§ 648 BGB

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Antwort von Steelfox:

Oha, sieh an. Vielen Dank.
Da hab ich doch glatt schon Geld verschenkt...

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Antwort von Largo:

Je nach AGB und Kurzfristigkeit, kann man auch die entgangenen Gewinne geltend machen. Haben manche Firmen in ihren AGBs.. setzen das aber dann aus Kulanz oft nicht durch (bzw weil sie dann ihre Margen offen legen müssten :-)

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