Frage von Multivideocutterman:Hallo,
ein Bekannter von mir hat als Dirigent bald ein Konzert. Er hätte gerne, dass ich es filme und auch im Internet veröffentliche. Das Orchester besteht zu 90% aus Kindern, und das ganze findet innerhalb einer Veranstaltung der Musikschule (zu der das Orchester gehört) innerhalb einer städtischen Halle statt.
Ich selbst weiß, dass ich einiges an Rechten und Lizenzen brauche, u.a. von den Erziehungsbrechtigten, aber auch von der Musik (die der Dirigent selbst umarrangiert hat), und dass ich mir auch genau unterschreiben lassen muss, wozu ich es verwende usw.
Trotzdem habe ich solche Verträge noch nie gemacht, ehrlich gesagt ist es fürs erste mal ziemlich viel auf einmal (weil es eben so viele komplexe Vertäge sind). Ich möchte aber auch nicht einfach deshalb gleich den Auftrag sausen lassen.
Meint ihr, es wäre möglich einen Rechtsanwalt zu organisieren, und sich die Kosten für die Verträge wieder erstatten zu lassen (bzw. entsprechend die Gage hoch setzen)?
Oder was denkt ihr, sollte ich tun?
Antwort von Anne Nerven:
Ich würde die Leistung anbieten, die ich leisten kann. Bist Du Jurist und IT-Fachmann oder Videoproduzent? Rechtsfragen, Upload, Genehmigungen und Einverständniserklärungen sollte besser die Schule übernehmen oder sich um kompetente Hilfe bemühen. Es wird gerne so getan, als sei die Veröffentlichung ein Teil einer Videoproduktion. Das ist aber nicht so.
Natürlich kannst Du das gesamte Paket auch mit mühseliger Suche und Inanspruchnahme von Fremdleistungen zu einem entsprechenden Preis anbieten. Nur fürchte ich, wird es viel länger dauern als die Videoproduktion. Außerdem kann es sein, dass, je nach Musik (U- oder E), der Rechteinhaber (meistens Künstler oder Label) eine Megasumme verlangt oder, falls ihm die Kapelle oder das Video nicht gefällt, die Rechte verweigert. Dein Angebot könnte also wie folgt aussehen:
Videoproduktion: 3.500,-
Rechte Titel 1: 16.000,-
Rechte Titel 2: 7.000,-
Rechte Titel 3: 81.000,-
....usw...
GEMA:3.800,-
_________________
Summe: 483.592,00
Zahlbar innerhalb von 7 Tagen aber ohne Garantie, dass die Titel alle gezeigt werden dürfen!!!
Mein Tipp: Vorkasse! :-)
Antwort von Multivideocutterman:
Also wenn ich Veröffentlichung ausschließe, bräuchte ich im Grunde ja nur noch Drehgenehmigungen, oder?
Nicht, dass sie es selbst hochladen, dann dazu schreiben "Produziert von..." was ja auch nicht ganz falsch ist, aber die Anwälte dann mir die Bude wegen Mitschuld einrennen.
Schließlich geht es hier vor allem eben auch im Minderjährige und um Leistungsschutzrechte etc.
Würde es reichen, wenn besagter Dirigent, der mich beauftragt, die Unterschriften aller Eltern und die Absprache mit der Musikschule, Stadt usw. macht, und mir nur ein ok gibt? Oder was sollte ich schriftlich vorliegen haben, für den Fall, dass am Ende einer sich doch bei mir beschwert?
Antwort von dienstag_01:
Wenn du nicht selbst veröffentlichst, brauchst du gar nichts.
Drehgenehmigung: sagt nur aus, dass du an dem bestimmten Ort drehen darfst. Wäre mit der Leitung des Hauses zu klären. Reicht mündlich. Mit dem fertigen Video hat das nichts mehr zu tun.
Was die Personen betrifft, geht es um das Einverständnis der Veröffentlichung, nicht um eine Drehgenehmigung. Wenn du aber nicht veröffentlichst, sondern andere, müssen die sich drum kümmern.
Antwort von Multivideocutterman:
Wie ist das mit der Musik? Ich hab mal gehört, dass man im Grunde bereits durch das Aufnehmen ein Urheberrechtsverstoß begeht, wenn man es nicht entsprechend abgeklärt hat.
Antwort von dienstag_01:
Glaub nicht.
Antwort von Anne Nerven:
Ich sag mal so:
bisher brauchten wir noch nie eine Drehgenehmigung für Konzertaufzeichnungen. Auch nicht in städtischen Gebäuden. Du bekommst doch den Auftrag vom Veranstalter, was soll Dir denn zusätzlich genehmigt werden? Wir filmen seit Jahren die Veranstaltungen einer Ballettschule in der örtlichen Stadthalle. Mit Kind und Kegel auf der Bühne. Kameras raus, Record-Knopf drücken und los. Nach 14 Tagen wird 1 DVD geliefert und fertig. Ich brauche dafür nicht EINE Unterschrift. Ob irgendwelche Rechte vorliegen, interessiert mich gar nicht - ist auch nicht meine Aufgabe.
Nichtmal bei "Schlager"-Nächten mit den nationalen "Größen" wie Wendler & Co, mussten wir irgendwas genehmigen lassen. Das gleiche bei Comedy (z.B. Johann König). Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und das Material geht an den Auftraggeber. Entweder roh oder geschnitten, je nachdem, wie der Auftrag aussieht.
Mach Dir keinen unnötigen Stress. Wenn das Schicksal vorsieht, dass Du verhaftet wirst, kannst Du eh nichts dagegen tun :-)
Antwort von Jalue:
Grundsätzlich gebe ich Anne recht, der Produzent (= der Mensch / die Instanz, die verwertet) trägt die Verantwortung, was die Veröffentlichung betrifft. Aber auch in Sachen Aufzeichnung ist man in der Pflicht, z.B. was Persönlichkeitsrechte ("Recht am eigenen Bild") angeht. Das Ganze ist eine hoch komplexe Materie, die nur Fachjuristen einschätzen können. Ich an deiner Stelle würde so vorgehen:
A) Einen simplen Produktionsvertrag abschließen, aus dem hervorgeht, dass du nur technischer Dienstleister bist und für wie auch immer geartete rechtliche Konsequenzen, die aus einer beliebigen Form der Veröffentlichung resultieren könnten, keinerlei Haftung übernimmst. Dito, dass der Veranstalter die Abtrittserklärungen bei den Erziehungsberechtigten, Musikrechte, etc. einholt. Online stellen muss er ebenfalls bitte selber! (und wenn er behauptet, er sei zu "blond" dafür: YouTube ist nun wirklich idiotensicher, da würden bei mir sämtliche Rotlichter blinken...)
B) Wenn dein Kunde auf das Rundumsorglos-Paket besteht: Einen Fachanwalt (Medienrecht) konsultieren, dir ein Angebot für die "rechtliche Vorsorge" unterbreiten lassen, inklusive Vetragsformulierung, Einholung der Genehmigungen/ Abtrittserklärungen.... und das Ganze mitkalkulieren.
C) Wenn dein Kunde auf B) besteht, aber die Kosten nicht tragen möchte: Dankend auf den Auftrag verzichten! Warum? Wenn die Kindlein da einen Beatles-Song kredenzen und du stellst das unter deinem Namen online, bringt dich das ganz schnell an den Bettelstab.
Sorry, dass ich hier die Spaßbremse spiele, macht mir auch keinen Spaß. Du willst ja nur deinen ersten Job sauber abwickeln, aber das Biz ist nunmal ein Minenfeld. Im Web-Zeitalter mehr denn je.
Antwort von dienstag_01:
Wenn die Kindlein da einen Beatles-Song kredenzen und du stellst das unter deinem Namen online, bringt dich das ganz schnell an den Bettelstab.
Kennst du solcherart Verarmte?
Ich nicht. (das wird einfach gesperrt und gut ist)
Antwort von Jalue:
Okay, sorry, 'Bettelstab' ist Quatsch. Aber wehtun kann es durchaus, wenn man Abmahnkosten und mögliche Schadensersatzansprüche addiert.
http://www.teltarif.de/internet-musik-u ... 45943.html
Zitat: "Portale wie YouTube sperren Videos mit geschützten Inhalten bei Entdeckung, bestimmte Stücke erkennt die Software der Seiten sogar schon während des Uploads. Darüber hinaus droht den Hochladern weitere Strafe, sagt Solmecke: "Neben einer Abmahnung mit Unterlassungserklärung können die Rechteinhaber auch auf Schadenersatz klagen. Wir wissen aus vergleichbaren Filesharing-Prozessen, dass der je nach Song bei 15 bis 300 Euro liegen kann." Theoretisch seien aber auch viel höhere Summen denkbar."
Antwort von dienstag_01:
@ Jalue
Ah, wollte gerade antworten und stelle beim Kopieren fest, der Text hat sich geändert.
Haste Glück gehabt ;)
Mich würde mal interessieren, ob es überhaupt auch nur EINEN gibt, der von Abmahnungen bei Youtube etwas WEISS. Ich hab davon noch nie was gehört.
Antwort von Jalue:
Gute Frage. Nur mal kurz gegoogelt:
http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesha ... hte-50117/
"Fazit: Abmahnungen von Teilwerken sind nicht selten und auch nicht zwangsläufig rechtlich zu beanstanden. Für die Abgemahnten entstehen dadurch hohe Kosten. In vielen Fällen sind die Forderungen zu hoch. In manchen Fällen lohnt es sich zudem eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben. Eine anwaltliche Beratung ist ratsam."
Bekannt werden ja wahrscheinlich nur wenige Fälle. Die meisten werden einfach schlucken und zahlen. Selbst wenn i.d.R. nichts passiert, womit du sicherlich recht hast: Mir persönlich reicht schon das Risiko...
Antwort von dienstag_01:
Man sollte prinzipiell Filesharing und Upload auf Youtube nicht verwechseln ;)
Antwort von Multivideocutterman:
mich würde tatsächlich mal interessieren wie hoch (die Dunkelziffer) ist, wo Leute wegen irgendwas bei Youtube Ärger bekommen haben.
Also sei es fehlende Lizenzen, aber auch z.B. fehlende Einverständniserklärungen.
Wahrscheinlich werden bei Youtube meinst die Videos einfach gesperrt, ohne dass es groß raus kommt. Folglich gibts dann wahrscheinlich auch meist kein "Prozess" oder was auch immer. Trotzdem ist mir das schon Grund genug. In den Youtube-Nutzungsbedinungen steht, dass man beim dritten Verstoß gesperrt wird.
http://www.youtube.com/static?gl=DE&tem ... erms&hl=de
(unter Punkt 7.2)
Ich habe keine Lust, NIE WIEDER in meinem Leben etwas auf Youtube hochladen zu dürfen. Dafür erreicht man mit der Plattform einfach zu viele Leute. Aber wenn man das so locker nimmt, und ein Hater überprüft einen florierenden Kanal mal, werden sich sicher irgendwo drei Videos wo irgendwas fehlt dazwischen finden.
Und nur, weil nicht immer ein Polizist neben einem steht, fährt man ja deshalb auch nicht über jede rote Ampel.
Aber bei Veröffentlichungserlaubnissen im Internet heulen dann alle gleich rum wenn man sich mal an die Regel hält, selbst wenn man nicht direkt verklagt wird.
Antwort von Jalue:
@ Dienstag01: Okay, aber ich denke, wir sind uns einig, dass man sich auf dünnem Eis bewegt, wenn man ein urherberrechtlich geschütztes (Teil-) Werk einfach unter sein Filmchen pappt. Zumal so ein Video ja i.d.R. nicht nur einen Tag lang online steht und die "Abmahnindustrie" ständig nach neuen Opfern sucht, s Redtube und Co. Da kann auch ein Jahr später noch was kommen.
Antwort von Multivideocutterman:
@ Dienstag01: Okay, aber ich denke, wir sind uns einig, dass man sich auf dünnem Eis bewegt, wenn man ein urherberrechtlich geschütztes (Teil-) Werk einfach unter sein Filmchen pappt. Zumal so ein Video ja i.d.R. nicht nur einen Tag lang online steht und die "Abmahnindustrie" ständig nach neuen Opfern sucht, s Redtube und Co. Da kann auch ein Jahr später noch was kommen.
Genau der Meinung bin ich auch. Die Frage ist nur (um dem Thema mal wieder näher zu kommen), fällt was auf mich zurück, weil ich das Material ja auch im Schnitt benutzen würde? Und mit dem Soundrekorder aufnehme?
Auch wenn ich es nicht veröffentliche (sondern andere, die meinen Namen als Produzent drunter schreiben)?
Antwort von Jalue:
Hm…Kein Medienrechtler hier im Forum? My two cents: Du brauchst a) eine Drehgenehmigung des Motiveigentümers und b) die Einwilligung der Eltern aller beteiligten Kinder, bevor du die Kamera einschaltest – aber ich glaube, das ist ja klar.
Wenn du Musik von der Konserve ziehst und das Video nur privat zeigst, sollte es sich –ohne Gewähr- um eine Privatkopie nach UrhG, § 42 Abs. 4 handeln.
Wenn du allerdings eine öffentliche Veranstaltung aufnimmst, scheint schon die Aufnahme als solche genehmigungspflichtig zu sein, wie ich gerade –zu meiner eigenen Überraschung-
feststellen musste:
"Nach deutschem Urheberrecht ist es gemäß § 53 Abs. 7 UrhG auch für private Zwecke untersagt, öffentliche Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes ohne die Einwilligung des Rechtsinhabers aufzunehmen. Damit ist z. B. das Abfilmen urheberrechtlich geschützter Werke in einer Kinovorführung verboten." Nach meinem laienhaften Verständnis gilt das so pauschal formuliert wohl auch für den Kameramann, selbst wenn er de jure nicht der Produzent ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopi ... rungen_etc.
Ob das bei seinem Kinderchor zu berücksichtigen wäre, muss der TO selber beurteilen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Die einfachste Lösung wäre, wenn die Kinder etwas Historisches singen, denn 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt auch die Schutzdauer des Urheberrechts und das Werk wird i.d.R. "gemeinfrei".
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/d ... recht.html
Letztlich bleibt mein Rat an den TO der Gleiche. Im Zweifel ab zum Fachanwalt und die Kosten mitkalkulieren.
Antwort von Pray:
Ist jetzt jeder Familienvater der sein Kind bei einer Aufführung filmt und es zb auf YT hochläd ein gemeiner Urheberrechtverletzer? Ich glaube nicht.
Meine Meinung: Wenn alles abgeklärt ist (mit dem Veranstalter) bist Du aus der Sache raus. Du fungierst nicht als Produzent (das ist was anderes), sondern als Dienstleister.
Antwort von Multivideocutterman:
Das Stück ist historisch, der Dirigent hat es lediglich selbst bearbeitet. Allerdings sind die Noten auch unter seinem Namen in einem Verlag erschienen bzw. unter den Noten steht
"Copyright / "
Muss ich dann auch den Verlag um Erlaubnis fragen?
Ist jetzt jeder Familienvater der sein Kind bei einer Aufführung filmt und es zb auf YT hochläd ein gemeiner Urheberrechtverletzer? Ich glaube nicht.
Ich glaube aber doch, nur wenn er es eben
nicht auf youtube hochläd, interessiert es keinen. Und sonst: wo kein Kläger, da kein Richter.
Antwort von Pray:
Meiner Meinung nach immernoch Sache des Veranstalters. Klär das mit ihm ab. Natürlich kannst Du ihn auch darauf hinweisen das dieses Thema nicht unerheblich ist und das man sich darum kümmern sollte.
Antwort von einsiedler:
Es gibt eine große Zahl an Urheber- und -Persönlichkeitsrechten, die im Netz täglich missachtet werden. Und tatsächlich werden von diesen Fällen erschreckend wenige rechtlich verfolgt.
Erschreckend sage ich deshalb, weil gerade den Filmschaffenden klar sein müsste, dass vor allem das Urheberrecht für die Einnahmen eines Großteils der Film- und Videobranche verantwortlich ist.
Nun also zu sagen, mein filmisches Werk ist eine urheberrechtlich schützenswerte Leistung, für die ich auch entsprechend entlohnt werden möchte, für die Personen die ich filme oder für die Musik die ich verwende hat das aber nicht zu gelten, ist für mich nicht ok.
Keine Frage, darum geht es in diesem Fall nicht! Dennoch fällt eine solche Haltung bei vielen Filmern immer wieder auf - regelmäßig.
Natürlich kann man mich jetzt fragen, warum ich bei einer roten Fußgängerampel die Straße dennoch überquere, wenn mich niemand sieht. Das ist genauso ein Verstoß. Allerdings weiß höchstens Opa Karl etwas davon, weil er am Fenster saß und auf die Straße schaute.
Der Upload auf YT vergrößert das mögliche Feld der Zuschauer dann jedoch enorm. Vor allem deshalb, weil auch genau die Menschen zuschauen können, deren Geschäftsmodell die Abmahnungen sind.
Das ist Segen und Fluch des Internets zugleich.
Mit etwas Mühe kann man sich die Gestzestexte selbst heraussuchen. Ich bin davon überzeugt, dass jeder auf eigene Rechnung handelnde Selbständige die alleinige Verantwortung für sein Handeln trägt, und dass die Justiz davon ausgeht, dass eben der Filmer mehr über die sein Geschäft betreffende Rechtslage wissen muss, als der Auftraggeber. Das ist bei jedem Handwerker ebenfalls so.
Und selbst, wenn ein Angestellter wider besseren Wissens einen Rechtsverstoß im Rahmen seiner vom Chef gestellten Aufgaben begeht, wird dieser oft juristisch zur Rechenschaft gezogen.
Wenn man also sicher gehen wollte, dann müsste die Rechtslage der Musik geklärt werden (in diesem Fall schon geschehen), genauso wie die Leistungsschutzrechte der Mitwirkenden, die Drehgenehmigung des Veranstalters und eventuell des Veranstaltungsortes (Saalbetreiber o.Ä.). Jeder müsste mit den Filmaufnahmen einverstanden sein. Die Kinder, deren Eltern, der Dirigent, der Veranstalter, der Saalbetreiber, die Urheber (oder deren Verlage).
Bei der Veröffentlichung gilt dann im Prinzip das Gleiche. Wenn ich als Filmer für diese aber nicht beauftragt bin, ist mir das egal.
Dass gegen diese Rechte täglich tausendfach verstoßen wird, bedeutet nicht dass man sie ab sofort nicht mehr beachten muss. Natürlich sieht das hier jeder anders. Aber wenn jemand sagt: "Ach vergiss das doch alles, mir ist dabei noch nie was passiert", dann übernimmt dieser Ratgeber nachher trotzdem nicht die Verantwortung, wenn es mir dann eben trotzdem passiert.
Von daher rate ich Dir: Handle so, wie Du es für rechtlich und moralisch in Ordnung hältst. Die Entscheidungen kann Dir dabei niemand abnehmen. Ich habe in den letzten 20 Jahren mehrfach Lehrgeld für falsche Entscheidungen (oder nennen wir es Übermut und jugendlichen Leichtsinn) bezahlt. Daher würde ich solche Aufträge grundsätzlich nicht mehr annehmen. Wenn ich für diese Einstellung als Schisser und Angsthase bezeichnet werde, kann ich darüber nur müde lächeln ;)
Antwort von hub19:
Ist jetzt jeder Familienvater der sein Kind bei einer Aufführung filmt und es zb auf YT hochläd ein Urheberrechtverletzer?Sollte es sich um eine Aufführung handeln, die nicht aus der Feder dieses Vaters stammt und an der nicht nur sein Kind wirkt, dürfte der Vater tatsächlich zahlreiche Rechte verletzt haben.
YT ist kein privater Raum. Der Upload bedeutet demnach eine öffentliche Vervielfältigung, die nur mit Zustimmung sämtlicher Rechteinhaber zulässig ist (Urheberrecht des Autors des "Anlasses", des Regisseurs, evtl. der Beleuchter, Bühnenbauer usw. genauso wie das Recht am eigenen Bild der anderen Mitwirkenden/Kinder).Eine Drehgenehmigung wäre ebenfalls fällig, sofern das Gebäude nicht diesem Vater gehört.Soweit ich orientiert bin, bedeutet das Filmen juristisch dasselbe wie das Herstellen einer (eben filmischen) Kopie. Dazu ist die Einwilligung des Rechteinhabers nötig. Hier steht der Kameramann bzw. die Kamerafrau selber direkt in der Pflicht, denn er/sie filmt (kopiert).Man mag eine solche Aufnahme noch als Privatkopie betrachten, die unter gewissen Umständen (und je nach Landesrecht) auch ohne Zustimmung zulässig ist. Sobald man aber die Aufnahme einem Auftraggeber weitergibt, dürfte das als kommerziell eingestuft werden. Daüber hinaus ist eine Weitergabe nur dann zulässig, wenn die Kopie im privaten Bereich verbleibt.
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Ich gebe keine rechtlich verbindliche Hinweise. Meine Aussagen sind private Meinungsäusserungen und können fehlerhaft sein. Niemand kann sich darauf berufen.
Antwort von Anne Nerven:
Ich bin davon überzeugt, dass jeder auf eigene Rechnung handelnde Selbständige die alleinige Verantwortung für sein Handeln trägt, und dass die Justiz davon ausgeht, dass eben der Filmer mehr über die sein Geschäft betreffende Rechtslage wissen muss, als der Auftraggeber...Ein Fliesenleger ist nicht dafür verantwortlich, dass der Auftraggeber/Eigentümer die Wohnung illegal an Nutten vermietet.
Es ist auch keine Unterschrift von irgendwem erforderlich, um die Kinder zu filmen. Persönlichkeitsrechte müssen eingefordert werden. Erst wenn jemand sagt, dass er nicht gefilmt werden möchte und man es trotzdem tut, macht man sich strafbar. Die Kinder sind hier sogar auf einer Bühne. BÜHNE! Die wollen also gesehen werden. Je voller der Saal, desto besser. Wenn dann noch der Veranstalter, Ansager, Dirigent, etc. in seiner Begrüßung darauf hinweist, dass das Konzert auf Video aufgezeichnet wird, reicht das ebenfalls aus. Jeder Vater hätte die Möglichkeit, mit seinem Klarinetten-Muckel den Saal zu verlassen.
Kein TV-Sender benötigt Unterschriften von Fußballern oder Eltern minderjähriger Turnerinnen, warum also der TO?
Abschließend kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass ich zweimal "Ärger" hatte mit Eltern, aber nur, weil deren Kinder
zu selten im Bild waren! Die haben sich beim Veranstalter (Ballettschule) beschwert. Demzufolge haben speziell Filmemacher Persönlichkeits
pflichten :-)
Antwort von hub19:
Man muss unterscheiden, (1.) ob man eine Einwilligung haben muss und - wenn ja - (2.) in welcher Form diese Einwilligung vorzuliegen hat. Hier stimme ich Anne zu: Wenn einem der Gebäudeinhaber den Schlüssel in die Hand drückt, damit man schon eine Stunde früher aufbauen kann, kann man darin eine stillschweigende Drehgenehmigung sehen. Und wenn eine gefilmte Person die Dreharbeiten zur Kenntnis nimmt, ohne dem Vorgang ausdrücklich zu widersprechen, kann man darin eine stillschweigende Zustimmung sehen.
Wenn der Vater im obigen Beispiel aber Kinder filmt, deren Inhaber der elterlichen Gewalt nicht anwesend ist/sind, liegt diese Einwilligung nicht vor. Auch ist es möglich, dass nach der Aufführung jemand zum Kameramann kommt und erklärt, dass man sich oder sein Kind nicht auf dem Film sehen wolle. Weiter bedeutet ein Akzeptieren der Aufnahme nicht, dass man zugleich die Veröffentlichung oder gar die kommerzielle Nutzung (Verkauf) akzeptiert. Kurz: Man hat als Kameramann keine Rechtssicherheit. Wie weit man eine solche wünscht, ist eine persönlich und situativ zu beantwortende Frage. So wie bei allen mündlich geschlossenen Verträgen, wo man später ein Problem mit der Beweisführung bekommen könnte.
Neben dem Problem der Beweispflicht,
dass und
wozu jemand zugestimmt hat, bleiben meines Erachtens zumindest zwei wesentliche Probleme: Wenn der abwesende Autor des Theaterstücks oder der Komponist/Verleger der aufgeführten Musik nicht anwesend ist, kann er auch nicht durch konkludentes Verhalten (Akzeptieren der Aufnahme) zugestimmt haben. Man erstellt mit der Aufnahme also eine Kopie, die aus Sicht des Kameramannes zunächst bestenfalls eine legale Privatkopie sein mag. Handelt der Kameramann allerdings (a) als Berufsmann, (b) gibt er die Aufnahme später einem nicht mit ihm eng verbundenen Dritten weiter, (c) verkauft er die Kopie gar oder (d) handelt es sich um mehr als etwa sieben Kopien, dann verlässt dies den zulässigen privaten Raum.
Ein Fliesenleger ist nicht dafür verantwortlich, dass der Auftraggeber/Eigentümer die Wohnung illegal an Nutten vermietet.Das wird beim Fliesenleger stimmen. Im Beispiel des filmenden Vaters geht es aber weder um Fliesen noch um Zuhälterei. Dein Beispiel mag ähnlich sein, dieselbe Situation beschreibt es aber nicht. Im Gesetz steht nirgends geschrieben, dass man Fliesen nicht für gewisse Etablissements legen darf. Im Gesetz steht aber geschrieben, dass man Privatkopien nicht an Dritte weitergeben darf. Vorausgesetzt, man erachtet Wikipedia als korrekte Quelle, dann lies bitte
das.
Kein TV-Sender benötigt Unterschriften von Fußballern oder Eltern minderjähriger Turnerinnen, warum also der TO?Worauf stützt du die erste Behauptung? Profifussballer dürften - so vermute ich - ihre Zustimmung zu TV-Aufnahmen in den Verträgen mit dem Fussballclub gegeben haben. Das Oberlandesgericht Hamburg hat übrigens die verfremdete(!) Darstellung von Oliver Kahn in einem PC-Spiel als Persönlichkeitsrechtsverletzung eingestuft (Quelle). Das war nicht einmal eine echte Aufnahme von ihm selbst.
Wenn die Eltern vom TV-Team verlangen, dass die Turnerin nicht gefilmt wird, muss das TV-Team das meines Erachtens ebenfalls akzeptieren. Selbst wenn die Eltern nachträglich beim Sender anrufen. Im Übrigen ist es da mit der stillschweigenden Zustimmung einfacher: Wenn ein TV-Team filmt, ist jedem klar, dass eine Veröffentlichung der Aufnahmen stattfinden wird. Ferner stellt sich hierzu noch die Frage, wie weit die einzelne Turnerin bloss "Beiwerk" ist. Aber auch da: Bei der Produktion eines "Tatorts" wurden ungewollt Passanten gefilmt. Die Produzenten bemühten sich darauf, mit Zeitungsaufrufen die Zustimmungen dieser Passanten nachträglich zu bekommen (Quelle). Warum wohl?
Abschließend kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass ich zweimal "Ärger" hatte mit Eltern, aber nur, weil deren Kinder zu selten im Bild waren!Dass es bei dir bisher(!) keine Probleme gab, heisst nicht, dass es deswegen legal ist.
Das sagt übrigens der Fachjurist dazu: Aufführungen und Konzerte mitschneiden, Events filmen, Mitschneiden von Konzerten, Youtube, Ansprüche bei Urheberrechtsverletzung.
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Ich gebe keine rechtlich verbindliche Hinweise. Meine Aussagen sind private Meinungsäusserungen und können fehlerhaft sein. Niemand kann sich darauf berufen.